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1 Nr April 2013 BERUFSPOLITIK INFORMATIONEN MITTEILUNGEN Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE Neue Verpackung, bewährter Inhalt Aus pluspunkt und standpunkt wird KVWL kompakt > Seite 4 Wir arbeiten für Ihr Leben gern! Start der neuen Imagekampagne von KBV und den KVen > Seite 8 Mit Amtlichen Bekanntmachungen u. a. aktuelle Ausschreibungen von Vertragsarzt- und -psychotherapeutensitzen ab Seite 13 Entbürokratisierung funktioniert nur von unten nach oben KVWL engagiert sich in neuem Projekt des Nationalen Normenkontrollrates > Seite 10 Kooperationen und Netze: Modelle der Zukunft? Tag der Niedergelassenen 2013 in Berlin > Seite 12

2 Inhalt 4 4 Neue Verpackung, bewährter Inhalt: Aus pluspunkt und standpunkt wird KVWL kompakt Wir arbeiten für Ihr Leben gern! Start der neuen Imagekampagne von KBV und KVen 10 Entbürokratisierung funktioniert nur von unten nach oben KVWL engagiert sich in neuem Projekt des Nationalen Normenkontrollrates 12 Kooperationen und Netze: Modelle der Zukunft? Tag der Niedergelassenen 2013 in Berlin 12 STANDARDS 13 Amtliche Bekanntmachungen 14 Ausschreibungen von Vertragsarzt- / Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe 22 Impressum mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen

3 Wir sind voller Erwartungen Wir leben in einer Zeit, in der es nicht mehr ausreicht, mit einem Telefon telefonieren zu können. Telefone sind heute Handys oder besser noch Smartphones. Sie dienen nicht mehr der reinen Telefonie, sie organisieren vielfach unser Leben. Sie bringen nicht nur uns Informationen, deren Inhalt gerade erst entstanden ist. Auch die große Politik wird davon getrieben. Zeitnahe, schnelle Information beherrscht uns. Eine Zeit, die informationsarm ist, verblüfft uns inzwischen. Oder wie ist es Ihnen in den zurückliegenden Wochen und Tagen ergangen? Haben Sie nicht das Gefühl, als befänden wir uns gesundheitspolitisch in einer Art Frühjahrsloch? Viele Entscheidungen stehen aus, und wir sind voller Erwartungen. Für uns in Westfalen- Lippe erwarten wir die Entscheidungen und Weichenstellungen des Schiedsamtes zur Weiterentwicklung der ambulanten ärztlichen Vergütung in unserem Landesteil. Für die Hausärzte erwarten wir die aktuell viel diskutierte Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM. Für Fachärzte erwarten wir eine neue Grundversorgerpauschale. Und für uns Ärzte im Allgemeinen erwarten wir politische Weichenstellungen, die die Bundestagswahl im Herbst mit sich bringen wird. Eine bereits auf den Weg gebrachte Neuerung bieten wir Ihnen mit dieser ersten Ausgabe unseres neuen Magazins KVWL kompakt, das die bisherigen Magazine standpunkt und pluspunkt zusammenführt. Wieso wir uns dazu entschieden haben, können Sie in der Titelgeschichte nachvollziehen. Es ist zu hoffen, dass wir in dieses Heft kurz vor Drucklegung noch einen Einleger einfügen können, in dem wir Ihnen über die jüngsten Honorarentscheidungen berichten können. Festzuhalten bleibt: Nachrichtenarme Zeiten sind nicht weniger spannend, vielleicht sogar aufregender. Ich hoffe für uns alle, dass wir positiven Nachrichten und Aufregungen entgegensehen. Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. KVWL-Vorsitzender 04/2013 3

4 Neue Verpackung, bewährter Inhalt: Aus pluspunkt und standpunkt wird KVWL kompakt Neues Mitgliedermagazin der KVWL erscheint monatlich 04/ Fünf Jahre nach der ersten umfangreichen Medienanalyse hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) im vergangenen Jahr erneut ihre Mitglieder um eine Einschätzung des Medienangebots gebeten. Die wichtigste Konsequenz aus der positiven wie negativen Kritik: Mit der vor Ihnen liegenden ersten Ausgabe vereinen wir die Stärken aus unserem Praxismagazin pluspunkt und dem berufspolitisch geprägten standpunkt zum neuen Heft KVWL kompakt. Gute Noten für den pluspunkt : Die Praxisinformationen finden Sie im neuen Magazin unter dem Titel praxis intern immer in der Heftmitte. Die Macher der an Kiosken und Bahnhöfen reichhaltig vertretenen Regenbogenpresse haben einen ebenso einfachen wie treffsicheren Qualitätsindikator was sich verkauft ist gut, was liegenbleibt, war schlecht. Doch wie beurteilt man die Qualität einer Verbandszeitschrift, die nicht zuletzt aufgrund ihres Status als Amtliches Bekanntmachungsorgan für viele niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zur Pflichtlektüre gehört? Um diese Frage zu beantworten, hat die KVWL gemeinsam mit dem Institut für Kommunikationswissenschaft (IfK) der Universität Münster eine Medienanalyse durchgeführt. Das wichtigste Werkzeug dieser Analyse war eine umfangreiche Mitgliederbefragung, an der innerhalb weniger Wochen über 700 Ärzte und Psychotherapeuten teilnahmen. Diese große Resonanz ist umso bemerkenswerter wenn man berücksichtigt, dass die Befragten gebeten wurden, einen mehrseitigen, detaillierten Fragebogen durchzuarbeiten, an dessen Ende die Möglichkeit bestand, Kritik und Verbesserungsvorschläge zu notieren. Aus den Antworten wurde ersichtlich, dass sich viele Umfrage-Teilnehmer intensiv mit den bisherigen KVWL-Publikationen auseinandergesetzt haben und mit konstruktiven Vorschlägen die Neuausrichtung unterstützen wollen. Monat für Monat aktuelle Informationen Die auffälligste Konsequenz des Relaunchs der KVWL-Magazine: Ab gibt es mit KVWL kompakt nur noch ein monatliches Heft. Die Zusammenlegung des berufspolitisch geprägten standpunkt mit dem Praxismagazin pluspunkt wünschte sich die Mehrheit der Befragten. Angesichts der großen Menge weiterer Informationen, die niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten regelmäßig ins Haus flattern, hat die KVWL diese Ergebnisse zum Anlass genommen, die Print-Kommunikation zu straffen und sich auf einen Titel zu beschränken. Der große Vorteil für die Leser: Sie werden künftig noch aktueller über alle Neuigkeiten aus Politik und Praxis informiert, weil die Redaktion die Inhalte nicht mehr nach einem Zwei-Monats-Rhythmus dem pluspunkt oder standpunkt zuordnen muss. Stattdessen besteht das neue Magazin aus einem übergeordneten Mantel, der analog zum ehemaligen standpunkt eher berufs- und standespolitische The-

5 men enthält, zum Beispiel aus der Selbstverwaltung oder von den Berliner Bühnen des Gesundheitswesens. Dieser Mantel umschließt den für konkrete praxisrelevante Themen vorgesehenen Innenteil, der Sie unter dem Titel praxis intern zum Beispiel über Verträge, Abrechnungs- und Verordnungsthemen, sowie Honorar- und Rechtsfragen informiert. Falsche Adresse? Zu wenig Hefte bekommen? Abonnenten, die in der Vergangenheit mehrere Exemplare einer KVWL-Publikation bekommen haben, erhalten aus vertriebsökonomischen Gründen zunächst maximal drei Exemplare dieser ersten Ausgabe von KVWL kompakt. Farbleitsystem erleichtert die Orientierung Wie der bisherige pluspunkt ist praxis intern als konkrete Arbeitshilfe für das gesamte Praxisteam gedacht. Es ist leicht herauszutrennen und durch die Lochung gut zu archivieren. Ein neues Farbleitsystem erleichtert Ihnen die Orientierung und sorgt dafür, dass Sie noch schneller zu den für Sie relevanten Informationen gelangen. Der hin und wieder von Lesern geäußerte Wunsch, eine Rubrizierung nach Fachdisziplinen vorzunehmen, ist aufgrund der Vielzahl der von der KVWL vertretenen ärztlichen und psychotherapeutischen Gruppen organisatorisch leider nicht umsetzbar, zumal einige Inhalte für mehrere (oder sogar alle) Beteiligten interessant sind, andere nur für Teilgruppen oder nur eine einzige Fachgruppe. KVWL ONLINE Denn wir möchten gemeinsam mit Ihnen die Gelegenheit nutzen, unsere Adressverteiler zu aktualisieren. Wenn die Adressdaten nicht korrekt sind, Sie die Zahl der bezogenen Exemplare verändern oder KVWL kompakt nicht mehr beziehen möchten, nutzen Sie dazu bitte den Faxvordruck auf Seite 7. Eine weitere Anmerkung aus der Leserschaft bezieht sich auf die manchmal recht umfangreichen Amtlichen Bekanntmachungen wie zuletzt den von der KVWL-Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab. Der vollständige Abdruck solcher Bekanntmachungen ist dem Umstand geschuldet, dass es sich sowohl bei standpunkt und pluspunkt in der Vergangenheit als auch bei dem neuen KVWL kompakt um offizielle Verlautbarungsorgane der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe handelt, die mit dem Abdruck ihrer Veröffentlichungspflicht nachkommt. Wo immer es möglich ist, versucht die Redaktion jedoch, umfangreiche Anhänge und Erläuterungen ausschließlich auf den Internetseiten der KVWL zu publizieren und die gedruckten Informationen auf das Notwendige zu beschränken. Crossmedialität: Print und Online ergänzen sich Das crossmediale Arbeiten hat ohnehin immer mehr an Bedeutung gewonnen. Darunter versteht man die enge Verzahnung mehrerer Medienkanäle. Für den Bereich der Mit diesem Laptop-Symbol verweisen wir zukünftig auf weiterführende Informationen auf unserer Homepage unter Ein QR-Code führt Sie direkt zu diesen Inhalten. KVWL sind dies vor allem die gedruckten Magazine und Broschüren sowie das Internet bzw. die Homepage der Körperschaft, die Sie unter erreichen. Wobei die Homepage eine fast schon unzulässige Untertreibung darstellt, da der Internetauftritt der KVWL inzwischen etwa Einzelseiten umfasst. Um Ihnen auch hier eine zeitraubende Suche zu ersparen, finden Sie im neuen KVWL- Magazin in Zukunft regelmäßig das oben gezeigte Laptop-Symbol. Dieses Symbol verweist auf weiterführende Online-Angebote bzw. passende Querverweise. Folgen Sie dem genannten Link bzw. Pfad, gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Inhalten. Eine zweite Variante, die jedoch zum gleichen Ziel führt, ist das Einlesen des abgebildeten QR- Codes in Ihr Smartphone. 04/2013 5

6 Fazit Durch die professionelle Beratung des IfK aus Münster, die tatkräftige Unterstützung aus den Fachabteilungen der KVWL und Ihre zahlreichen Tipps, Anregungen und kritischen Meinungsäußerungen, ist KVWL kompakt das Ergebnis echter Teamarbeit. Die wesentlichen Veränderungen betreffen das optische Erscheinungsbild und die Struktur des neuen Service- Teils praxis intern. Neu ist zudem die monatliche Erscheinungsweise von KVWL kompakt. Inhaltlich wollen wir auch in Zukunft nach dem Grundsatz verfahren So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Wir hoffen, dass Sie als Leser mit dem Resultat zufrieden sind und die Arbeit der Redaktion auch weiterhin kritisch begleiten werden. -ms Interview Die Beteiligung an der Mitgliederbefragung war sensationell! Heike Achtermann, Leiterin des Geschäftsbereichs Kommunikation der KVWL, im Gespräch. Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der Medienanalyse? 04/ Heike Achtermann: Zunächst möchte ich mich bei unseren Mitgliedern für die tatkräftige Unterstützung bedanken. Uns war bewusst, dass das Ausfüllen eines mehrseitigen Fragebogens im eng getakteten Alltag eines niedergelassenen Arztes oder Psychotherapeuten nicht zu den beliebtesten Tätigkeiten gehört. Dass wir trotzdem eine Rücklaufquote von 25 Prozent erreicht haben, finde ich sensationell. Auch mit der Beurteilung unserer Magazine und des Internetauftritts können wir sehr zufrieden sein. Wir haben viel Lob, aber auch konstruktive Kritik bekommen und versucht, bei der Konzeption unserer neuen Mitgliederzeitschrift KVWL kompakt möglichst viele Anregungen einfließen zu lassen. Worin sehen Sie die Vorteile einer Publikation, die monatlich erscheint, so wie es sich die Mehrheit der Befragten für das neue KVWL kompakt gewünscht hat? Heike Achtermann: Die Einführung des Standpunkts war seinerzeit eine Konsequenz aus der ersten Leserbefragung. Damals wünschten sich viele Mitglieder eine stärkere berufspolitische Berichterstattung. Allerdings hat sich die Auftei- lung in zwei Magazine nicht durchgesetzt. Hinzu kommt, dass Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund des großen Zeitdrucks und der Fülle der angebotenen Informationen gezwungen sind, sehr selektiv zu lesen. Dem wollen wir nun dadurch Rechnung tragen, dass wir unsere eigene Printkommunikation straffen. So können wir unsere Mitglieder noch aktueller und zielgerichteter mit relevanten Informationen versorgen. Gibt es innerhalb der KVWL Pläne, statt der Printmagazine zukünftig ganz auf die digitale Kommunikation zu setzen? Heike Achtermann: Nein, solche Pläne gibt es definitiv nicht. Das hat mehrere Gründe. Der wichtigste ist, dass drei Viertel unserer Mitglieder nach wie vor gerne unsere gedruckten Magazine im Briefkasten haben möchten. Wir wissen auch, dass gerade die Pluspunkt-Informationen, die zukünftig unter dem Titel praxis intern zu finden sind, oft als Arbeitshilfe in der Praxis verbleiben oder sogar archiviert werden. Wenn unsere Hefte die Arbeit in der Praxis auf so konkrete Art und Weise unterstützen, freuen wir uns natürlich darüber und sehen keinen Grund, nur noch auf die Online-Kommunikation zu setzen.

7 pluspunkt + standpunkt = Bitte helfen Sie uns dabei, den Adressverteiler zu aktualisieren! Aus pluspunkt und standpunkt wird KVWL kompakt. Wir möchten die Umstellung auf das neue Mitgliedermagazin KVWL kompakt zum Anlass nehmen, unseren Adressverteiler zu aktualisieren. Bitte teilen Sie uns auf diesem Formular mit, wenn Sie zukünftig mehr Exemplare des KVWL-Magazins bekommen möchten oder wenn Ihre Adresse sich geändert hat. Wenn Sie mit der gelieferten Anzahl zufrieden sind und Ihre Anschrift stimmt, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ich möchte in Zukunft Exemplare des Magazins KVWL kompakt kostenlos an folgende Adresse geliefert bekommen: Bitte schreiben Sie deutlich! Institution: Name: Straße: Ort: Tel.-Nr.: (für Rückfragen) Ihre Antwort faxen Sie bitte an die Nr / Sie können uns auch eine schicken an redaktion@kvwl.de. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben vollständig sind!

8 Wir arbeiten für Ihr Leben gern! Start der gemeinsamen Imagekampagne von KBV und KVen Ärzte und Psychotherapeuten gehen in die Offensive / Auftakt am 26. April mit einem TV-Spot vor der tagesschau 04/ Wie geht es Ihnen? Tag für Tag stellen sie immer wieder dieselbe Frage. Mit Einsatz, Herzblut und vielen Überstunden kümmern sich Deutschlands Ärzte und Psychotherapeuten um des Menschen höchstes Gut: seine Gesundheit. Doch wenn viele Mediziner mehr Zeit mit Formularen verbringen als mit ihren Patienten, dann ist es höchste Zeit zu fragen: Wie geht es eigentlich Ihnen, Herr Doktor? Seit April haben deshalb auch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten endlich einmal selber Sprechzeit: im Fernsehen, im Internet und vor Ort in fast 250 Städten. Im Rahmen einer bundesweiten Aufklärungskampagne, die unter dem Motto Wir arbeiten für Ihr Leben gern das Bild des Arztes in der Öffentlichkeit nachhaltig verbessern wird. Die Aufklärungskampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll die Attraktivität des Arztberufes nachhaltig steigern und Patienten, Politik und Medien für die wichtigsten Anliegen und Probleme von Ärzten sensibilisieren. Es ist an der Zeit, dass ärztliches Handeln endlich wieder so dargestellt wird, wie es sich tagtäglich in den Praxen abspielt. Dr. Gerhard Nordmann, 2. KVWL-Vorsitzender Bis 2017 wird mit Spots in ARD und ZDF, auf Plakaten und Anzeigen, in einem Kinospot und einer eigenen Kampagnen-Website ( für ein realistisches Berufsbild des niedergelassenen Arztes in der Öffentlichkeit geworben. Abseits der Kanäle klassischer Werbung werden redaktionelle Beilagen und punktuelle PR-Maßnahmen die Kampagne in starkem Maße unterstützen. Ärzte und Patienten rücken näher zusammen Das Kernanliegen der Kampagne ist ein gesellschaftliches. Sie klärt die Bürger über die freiwillige Selbstverpflichtung der Gemeinschaft niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten auf, die ambulante Versorgung der Bevölkerung zu garantieren und jeden Bürger gleich gut zu behandeln. Dies wird Verständnis für unvermeidbare Wartezeiten schaffen, damit Ärzte und Patienten in Zukunft wieder näher zusammenrücken. Daneben werden Nachwuchssorgen und Ärztemangel auf dem Land als gesamtgesellschaftliche Probleme erklärt. Auf konkrete politischen Forderungen oder gezielte PR-Aktionen im Vorfeld des Wahlkampfes 2013 hingegen wird bewusst verzichtet. Anerkennung für die eigene Arbeit Dass sich an ihrem Image etwas ändern muss, haben niedergelassene Ärzte in KBV-Umfragen immer wieder betont. Die Befragten wünschten sich hier auf breiter Front mehr Anerkennung für ihre Arbeit und zugleich mehr Verständnis für die schwierigen Umstände, unter denen sie diese Arbeit leisten. Die Verbesserung des Arztbildes in der öffentlichen Wahrnehmung ist daher ein zentrales Anliegen der Kampagne. Der 2. Vorsitzende der KVWL, Dr. Gerhard Nordmann, sichert den Initiatoren volle Unterstützung zu: Im Namen der KVWL und des gesamten Vorstands begrüße ich die Imagekampagne außeror-

9 Bei den Gesichtern der neuen Imagekampagne von KBV und den KVen handelt es sich ausnahmslos um echte Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis. dentlich. Es ist an der Zeit, dass ärztliches Handeln endlich wieder so dargestellt wird, wie es sich tagtäglich in den Praxen abspielt. Durch all die Diffamierungen der letzten Zeit konnte man fast meinen, der Arzt an sich ist korrupt, unqualifiziert und grundsätzlich lieber auf dem Golfplatz als bei seinen Patienten. Deshalb habe ich auch die Kampagne mit großem Engagement in den entsprechenden Gremien vorangetrieben um sowohl der Öffentlichkeit, als auch unserem medizinischen Nachwuchs im Land die alltägliche Leistung der Ärzte wieder ins Bewusstsein zu bringen, die auch unter teils schlechten Rahmenbedingungen von meinen Kolleginnen und Kollegen gerne erbracht wird. Die Tatsache, dass Ärzte zudem mit einer gutgehenden Praxis Arbeitsplätze schaffen und die lokale Infrastruktur verbessern, geht in der öffentlichen Diskussion häufig unter. Deshalb wird die Kampagne auch die wirtschaftliche Relevanz von mehr als Ärzten als Unternehmer und Arbeitgeber unterstreichen. In der Praxis: Die Kampagne kommt an Anfang Mai erhalten alle Praxen per Post ein Infopaket mit den wichtigsten Materialien zum Kampagnenstart. Darin enthalten: acht Exemplare der Patientenbroschüre, ein Wartezimmerplakat und ein Logo- Aufkleber. Weitere Materialien kön- Weitere Informationen Alle Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Webseite Den Auftakt bildet am Freitag, 26. April, um Uhr ein erster TV-Spot direkt vor der Ausstrahlung der tagesschau. nen auf der Kampagnen-Webseite bestellt werden. Ärzte und Psychotherapeuten, die selbst ein Teil der Kampagne werden möchten, können am 5. Juni 2013 ein Shooting beim Tag der Niedergelassenen am Messestand der KBV in Berlin besuchen. Wir dürfen die Meinungs- und Deutungshoheit über den ärztlichen Beruf nicht länger anderen überlassen. Mit der vereinbarten Laufzeit und dem kalkulierten Finanzrahmen der Kampagne haben wir dafür eine gute Basis gelegt, die uns auch in Zukunft noch Raum für flexible Themenschwerpunkte lässt. Ich bin mir sicher, dass wir mit der Kampagne die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger erreichen. Denn eines ist klar: Verstecken müssen wir uns wahrlich nicht. Im Gegenteil, tue Gutes und sprich auch darüber. Und genau dies machen wir jetzt, fasst KVWL- Vize Gerhard Nordmann die Ziele der Imagekampagne zusammen. 04/2013 9

10 Entbürokratisierung funktioniert nur von unten nach oben KVWL engagiert sich in neuem Projekt des Nationalen Normenkontrollrates / Anregungen aus der Ärzteschaft sind nach wie vor willkommen 04/ Sie stellen Anträge. Sie dokumentieren Diagnosen. Sie füllen Formulare aus. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten stehen in der bürokratischen Pflicht. Insgesamt rund 281 Informationsanforderungen gilt es verteilt auf die verschiedenen Facharztgruppen und abhängig von den zusätzlichen Qualifikationen der Ärzte aktuell in der ambulanten Versorgung zu berücksichtigen. So ein Normendschungel ist eine echte Qual für unsere Mitglieder und schreckt ab gerade junge Ärzte, die mit dem Gedanken spielen, sich niederzulassen. Das kann und darf nicht so bleiben, betont KVWL-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Und dabei weiß er Ärzte und Praxispersonal auf seiner Seite. 250 Verbesserungsvorschläge aus den Reihen der KVWL-Mitglieder Im September 2012 startete die KVWL unter dem Motto Weniger Bürokratie mehr Patientenzeit einen Aufruf an ihre Mitglieder, Vorschläge zur Entbürokratisierung in Arztpraxen einzureichen. Bislang kamen so rund 250 Anregungen zusammen, die nun nach und nach bearbeitet und geprüft werden. Kriedel: Das ist eine beeindruckende Resonanz, über die wir uns sehr freuen. Entbürokratisierung funktioniert eben nur so: von unten nach oben, also von der ärztlichen Basis mit Praxisbezug hinein in die Entscheidungsgremium auf höchster Ebene. Und genau da bringt die KVWL nun ebenfalls ihre erfolgreichen Ansätze für eine effektive Entbürokratisierung ein. Der Nationale Normenkontrollrat hat vor wenigen Wochen ein Projekt mit dem Titel Mehr Zeit für Behandlung Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arztpraxen in Berlin auf den Weg gebracht. Unter seiner Steuerung sitzen hier Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie der KVen aus Bayern, Niedersachsen und eben Westfalen-Lippe mit dem Spitzenverband der Krankenkassen an einem Tisch. Erstes Ziel: Das Statistische Bundesamt soll bis zum Herbst Ärzte und Psychotherapeuten aus den Bereichen der teilnehmenden KVen zum Zeitaufwand einzelner bürokratischer Abläufe und zu Vereinfachungsvorschlägen befragen. Auf regionaler Ebene hatte die KVWL genau das Der Nationale Normenkontrollrat bereits 2006 gemacht und als bundesweit erste KV die entstehenden Bürokratiekosten für die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe anhand des Standardkostenmodells (SKM) ermittelt. 159 Millionen Euro kommen da im Jahr zusammen, so Dr. Thomas Kriedel. Wobei nicht jede bürokratische Maßnahme von Übel ist. Besonders Dokumentationen sorgen grundsätzlich für Sicherheit und Verlässlichkeit beim Arzt, aber auch beim Patienten. Gleichwohl müssen wir uns stets die Frage stellen: Wo können bürokratische Abläufe verschlankt, vereinfacht oder möglicherweise ganz abgeschafft werden? Wo können wir Aufwand und inhaltliche Anforderung ins Gleichgewicht bringen? Um sinnvoll Entbürokratisierung vorantreiben zu können, braucht man kooperationswillige Partner auf allen Ebenen regional wie auch auf der Bundesebene. Der Nationale Normenkontrollrat ist das zentrale politische Steuerungsorgan für alle Fragen, die sich mit Bürokratieabbau befassen. Er ist nur an den durch das Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) begründeten Auftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig. Der Normenkontrollrat besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen werden und ist parteipolitisch paritätisch besetzt.

11 Nicht jede bürokratische Maßnahme ist von Übel. Gleichwohl müssen wir uns stets die Frage stellen: Wo können bürokratische Abläufe verschlankt, vereinfacht oder möglicherweise ganz abgeschafft werden. Dr. Thomas Kriedel, KVWL-Vorstandsmitglied Wie man diese Partner ganz praktisch und praxisnah zusammenführt, zeigt die KVWL seit geraumer Zeit in Münster, Borken und Dortmund. Kriedel: An diesen drei Standorten haben wir Laborgruppen etabliert, in denen sich neben KV-Mitarbeitern auch niedergelassene Ärzte verschiedener Fachgruppen sowie Vertreter der Krankenkassen und des MDK engagieren. Hier werden formfreie Arztanfragen und Mustervordrucke auf den Prüfstand gestellt wie aktuell das Muster 61 zur Verordnung von medizinischer Rehabilitation. Das Muster wurde gemeinsam überarbeitet, vereinfacht und befindet sich bis zum Sommer im Praxistest. Bewährt sich das neue, einfachere Muster, soll es als Standard über die Bundesebene eingeführt werden, so Kriedel weiter. Dieses Vorgehen nennt sich ex post. Es wird also eine bereits bestehende Vorgabe geprüft und gegebenenfalls geändert. Für eine langfristige Entbürokratisierung ist aber die ex ante -Prüfung viel entscheidender, betont Kriedel. Das bedeutet, eine neue Vorgabe oder Norm des Gesetzgebers wird vor ihrem Inkrafttreten auf den bürokratischen Aufwand hin überprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem die meisten für uns relevanten Normen beschlossen werden, ist seit dem vergangenen Jahr dazu verpflichtet, so vorzugehen. Ein wichtiger Schritt in Sachen Entbürokratisierung. Das aktuelle Projekt des Nationalen Normenkontrollrates ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Entbürokratisierung ist und bleibt aber ein Weg, der sich zusammensetzt aus vielen kleinen Mosaiksteinchen. Den großen, öffentlichkeitswirksamen Wurf gibt es hier nicht, weiß Dr. Kriedel. Im Gegenteil: Wenn wir unsere Arbeit gut machen und unnötigen Bürokratieaufwand über das ex ante -Vorgehen verhindern, merken unsere Mitglieder davon in der Praxis nichts. Seit sieben Jahren ist Entbürokratisierung ein strategischer Kernpunkt der KVWL und sie wird es auch in Zukunft bleiben. Das ist ein permanenter Prozess, der nach und nach Früchte tragen wird. Wir müssen und wir werden es schaffen, die normale Arbeitszeit des Arztes wieder produktiver zu nutzen. vity Weniger Bürokratie mehr Patientenzeit Helfen Sie der KVWL dabei, bürokratische Hürden abzubauen. Machen Sie Vorschläge aus Ihrem Praxisalltag einfach und bequem über das Internet. KVWL ONLINE Unter oder über den nebenstehenden QR- Code finden Sie weitere Informationen, Ansprechpartner und die Eingabemöglichkeit für Ihren individuellen Entbürokratisierungsvorschlag. 04/

12 Kooperationen und Netze: Modelle der Zukunft? Tag der Niedergelassenen 2013 Anfang Juni in Berlin 04/ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) laden zum inzwischen fünften Mal alle interessierten niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zum Tag der Niedergelassenen am Mittwoch, 5. Juni, 2013, ab 12 Uhr in die Bundeshauptstadt ein. Die Veranstaltung findet wie immer im Rahmen des Hauptstadtkongresses im Berliner ICC statt. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf dem Themenbereich Kooperationen und Netze. Der Tag der Niedergelassenen bietet allen Vertragsärzten und psychotherapeuten ein Forum zur Weiterbildung, zur Diskussion und zum Austausch. Wissenswertes für den Praxis-Alltag wird im Rahmen von sechs Info-Veranstaltungen vermittelt. Ein Überblick über mögliche Kooperationsformen steht dabei genauso auf dem Programm wie Tipps zum Vermeiden der Regressgefahr. Unter dem Titel Welchen Wert hat meine Praxis? erklären Experten, nach welchen Kriterien ärztliche und psychotherapeutische Praxen bewertet werden. Die Präsentation einer multiprofessionellen Patientenschulung für morbidadipöse Menschen bietet ein Beispiel guter Versorgung aus dem Bereich der Psychotherapie. Tag der Niedergelassenen 2013 Mittwoch, 5. Juni 2013, ab 12 Uhr ICC Berlin, Messedamm 22, Berlin Um 14 Uhr widmet sich eine politische Diskussionsrunde aus der Reihe KBV kontrovers den gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in Deutschland: Eine Frage an die Gesellschaft Wie viel Gesundheit wollen wir uns künftig leisten?. Vertreter aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Kirche debattieren mit dem Vorstand der KBV. Über alle drei Tage des Hauptstadtkongresses (5. bis 7. Juni) informiert KVWL ONLINE Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter oder über den nebenstehenden QR-Code sowie die Anzeige auf der Heftrückseite. Anmeldungen sind noch bis zum 29. Mai möglich. ein Stand im Hauptfoyer des ICC über das Serviceangebot der KVen: Von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung. Kooperationspartner ist auch in diesem Jahr wieder die Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Am gemeinsamen Info-Stand erwartet die Besucher auch täglich ein rhetorischer Schlagabtausch: Im Speakers Corner debattieren Experten zu aktuellen gesundheitspolitischen Fragestellungen. Alle Vertragsärzte, -psychotherapeuten und deren Praxisteams können nach vorheriger Anmeldung kostenlos am Tag der Niedergelassenen teilnehmen. Auch Medizinstudierende und PJ-ler sind herzlich willkommen.

13 Amtliche Bekanntmachungen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe Beschluss über die Feststellung von Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung nach den 101 ff. SGB V und 16b Ärzte-ZV in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie in der Neufassung vom , in Kraft getreten am Es gilt die Übergangsregelung in 63. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am das nach 101 ff SGB V und 16 b Ärzte-ZV in Verbindung mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie in der Neufassung vom , in Kraft getreten am (es gilt die Übergangsregelung in 63) vorgesehene Verfahren zur Feststellung der Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe durchgeführt. Der Landesausschuss beschließt wie folgt: 1. Der Landesausschuss stellt für die nachstehend aufgeführten Planungsbereiche / Arztgruppen / Psychologischen Psychotherapeuten das Bestehen einer Überversorgung fest und ordnet Zulassungsbeschränkungen an: 04/2013 Regierungsbezirk Arnsberg Kreis Siegen-Wittgenstein Frauenärzte Anträge auf Zulassung von Frauenärzten für diesen Planungsbereich sind abzulehnen. 13 gez. Prof. Dr. jur. Dr. h. c. Wittkämper Vorsitzender

14 Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe April 2013 Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV Westfalen-Lippe, Stichwort Ausschreibung, Robert- Schimrigk-Straße 4-6, Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Ausschreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschreiben können Sie von unserer Homepage ( herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxisinhaber weiter. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den Praxen machen können. Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öffentlich ausgehängt. Ende der Bewerberfrist: Vertragsarztpraxen Regierungsbezirk Arnsberg Bereich Arnsberg I Hausärztliche Praxen Abgabezeitraum Quartal: a4255 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4403 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4404 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4418 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a4436 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund 04/ a4454 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4455 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4490 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4604 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4609 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4613 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4624 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4754 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch Anstellung möglich) a4832 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauf-trag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant) a4851 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund 2/14 a4864 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) 3/13 a4878 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich) 4/13 a4209 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm a4438 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm a4610 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis a auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung 3/13 möglich)

15 Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: a3329 Hausarztpraxis im Kreis Unna (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a4203 Hausarztpraxis im Kreis Unna a4231 Hausarztpraxis im Kreis Unna a4345 Hausarztpraxis im Kreis Unna a4399 Hausarztpraxis im Kreis Unna (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a4419 Hausarztpraxis im Kreis Unna a4505 Hausarztpraxis im Kreis Unna (auch Anstellung möglich) a4607 Hausarztpraxis im Kreis Unna 3/14 a4675 Hausarztpraxis im Kreis Unna a4701 Hausarztpraxis im Kreis Unna (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a4713 Hausarztpraxis im Kreis Unna a4725 Hausarztpraxis im Kreis Unna (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, auch Anstellung möglich) a4748 Hausarztpraxis im Kreis Unna a4852 Hausarztpraxis im Kreis Unna a4876 Hausarztpraxis im Kreis Unna (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 1/14 Bereich Arnsberg II Hausärztliche Praxen b4332 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich) b4598 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich) b4722 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich auch Anstellung möglich) b4872 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum a3236 Hausarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b4274 Hausarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b4464 Hausarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich) b4468 Hausarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b4498 Hausarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b4499 Hausarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) b4600 Hausarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b4805 Hausarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b4843 Hausarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b3800 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen b4596 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen b4762 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen b4502 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Herne b4708 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Herne b4776 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Herne 04/

16 04/ Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: b4844 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Herne b4445 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Herne Bereich Arnsberg I Fachärztliche Internistische Praxen a4084 Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie in der krfr. Stadt Dortmund (neuer Partner für fachübergreifende Gemeinschaftspraxis) a4808 Internistische Praxis, Schwerpunkt Gastroenterologie im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag Gründung Gemeinschaftspraxis geplant auch Anstellung möglich) weitere Fachgruppen a4881 Anästhesiologische Praxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) 3/13 a4483 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4664 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis auch Anstellung möglich) a4717 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4522 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm a4447 Augenarztpraxis im Hochsauerlandkreis a4625 Augenarztpraxis im Hochsauerlandkreis 4/13 a4823 Augenarztpraxis im Kreis Unna a4537 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a4755 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund a4820 Chirurgische Praxis im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant) a4223 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a3625 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm a4581 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm a4106 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis a4695 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis 3/13 a4643 Frauenarztpraxis im Kreis Soest a4484 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4646 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) a4690 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4865 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund a4095 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a4868 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich auch Anstellung möglich) a4003 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) a4716 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna a4788 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna a4517 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund 3/13 a4632 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)

17 Vertragsarztpraxen a4518 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm Abgabezeitraum Quartal: a4856 Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag neuer Partner für Medizinisches Versorgungszentrum auch Anstellung möglich) a4486 Orthopädische Praxis im Kreis Unna (neuer Partner für Medizinisches Versorgungszentrum - hälftiger Versorgungsauftrag) a4772 Radiologische Praxis im Kreis Unna (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) a4676 Urologische Praxis im Kreis Soest Bereich Arnsberg II Fachärztliche Internistische Praxen b4782 Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie, in der krfr. Stadt Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) weitere Fachgruppen b4535 Augenarztpraxis im Kreis Olpe b4353 Augenarztpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein b4591 Chirurgische Praxis (Kinderchirurgie) in der krfr. Stadt Bochum b4496 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Hagen b4569 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum b3813 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b4519 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b4575 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen b4819 Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis b4269 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen b4641 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Bochum b4602 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen b4870 HNO-Arztpraxis im Kreis Herne (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich auch Anstellung möglich) 3/13 b4272 HNO-Arztpraxis im Märkischen Kreis a3237 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b3791 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) b3797 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis b4220 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) b4764 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versorgungsauftrag) b4553 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich) b4467 Nervenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis a3234 Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich) b4869 Nervenarztpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis hälftiger Versorgungsauftrag) 3/13 b4747 Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) 04/

18 04/ Vertragsarztpraxen b4879 Urologische Praxis in der krfr. Stadt Hagen Regierungsbezirk Detmold Hausärztliche Praxen d4735 Hausarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke Abgabezeitraum Quartal: d4736 Hausarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke d4738 Hausarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) d4756 Hausarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke 3/13 d4803 Hausarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke d4824 Hausarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke d4825 Hausarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke 3/13 Regierungsbezirk Detmold Fachärztliche Internistische Praxen d4626 Internistische Praxis in der krfr. Stadt Bielefeld d4515 Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie im Kreis Herford d4775 Internistische Praxis, Schwerpunkt Gastroenterologie im Kreis Herford (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) d4157 Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie im Kreis Minden-Lübbecke d4857 Internistische Praxis im Kreis Paderborn (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) d4589 Internistische Praxis, Schwerpunkt Hämatologie / Onkologie im Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant) weitere Fachgruppen d4683 Augenarztpraxis im Kreis Lippe d4669 Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) d4587 Augenarztpraxis im Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant) d4838 Chirurgische Praxis im Kreis Gütersloh d4855 Chirurgische Praxis im Kreis Gütersloh d4757 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld d4854 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld d3418 Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh d4709 Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh d4774 Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh d3511 Frauenarztpraxis im Kreis Herford d4523 Frauenarztpraxis im Kreis Höxter d4570 Frauenarztpraxis im Kreis Höxter d3931 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe (auch Anstellung möglich) d4684 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe d4285 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe d4826 Frauenarztpraxis im Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant) d4880 Frauenarztpraxis im Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauftrag) 2/13 d4863 Frauenarztpraxis im Kreis Paderborn

19 Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: d4521 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld d4799 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld 3/13 d4807 HNO-Arztpraxis im Kreis Herford d4787 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/14 d4733 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Gütersloh (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) d3843 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke d4388 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Paderborn d4849 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld 3/13 d4437 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) 2/14 d4875 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe d4792 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe d4814 Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Bielefeld d4773 Orthopädische Praxis im Kreis Gütersloh d4614 Urologische Praxis im Kreis Paderborn Regierungsbezirk Münster Hausärztliche Praxen m4450 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Bottrop m4527 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Bottrop m4789 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Bottrop m4877 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Bottrop (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) 3/13 m4693 Hausarztpraxis im Kreis Coesfeld m3274 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen m3291 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen m4248 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (2 neue Partner für Gemeinschaftspraxis) m4524 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen m4550 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen m4657 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich / auch Anstellung möglich) m4723 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen m4752 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Münster 4/13 m4783 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) m4790 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Münster m4812 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Münster m4866 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Münster 1/14 m4873 Hausarztpraxis in der krfr. Stadt Münster m3786 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) m4118 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen m4313 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen 04/

20 04/ Vertragsarztpraxen m4328 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen Abgabezeitraum Quartal: m4389 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen m4402 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen 3/13 m4408 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen m4652 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - auch Gründung Gemeinschaftspraxis möglich) m4677 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen m4686 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) m4696 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich) m4731 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neue Partner für Gemeinschaftspraxis) m4831 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen m4847 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich) m4861 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen m4858 Hausarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/14 Regierungsbezirk Münster Fachärztliche Internistische Praxen m4846 Internistische Praxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag) m4862 Internistische Praxis, Schwerpunkt Nephrologie im Kreis Recklinghausen weitere Fachgruppen m4651 Anästhesiologische Praxis im Kreis Borken m4874 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich - auch Anstellung möglich -) m4409 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) m4860 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) 3/13 m4477 Frauenarztpraxis im Kreis Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis ) m4710 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf 3/13 m4765 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 halbe Zulassungen möglich) m3314 HNO-Arztpraxis im Kreis Borken m4603 HNO-Arztpraxis im Kreis Borken m4867 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) m4859 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Münster m4848 Hautarztpraxis im Kreis Coesfeld 1/14 m4489 Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt m4532 Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt

21 Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: m3865 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen m3901 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen m4714 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt m4786 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) m4616 Nervenarztpraxis im Kreis Warendorf m4850 Orthopädische Praxis im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) 3/13 m4471 Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) m4232 Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt m4871 Urologische Praxis im Kreis Recklinghausen Psychotherapeutensitze * Regierungsbezirk Arnsberg b/p593 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bochum 1/14 b/p597 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bochum a/p517 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) a/p582 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) b/p594 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis 1/14 b/p580 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Hagen (hälftiger Versorgungsauftrag) b/p549 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Olpe Regierungsbezirk Detmold d/p558 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag) d/p569 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag) d/p581 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld d/p585 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag) d/p 596 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag) 3/13 d/p598 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Gütersloh (hälftiger Versorgungsauftrag) d/p541 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) d/p591 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT und TP) im Kreis Minden-Lübbecke Regierungsbezirk Münster m/p563 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich) m/p552 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (auch Übernahme 2 hälftiger Versorgungsaufträge möglich) m/p529 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) in der krfr. Stadt Gelsenkirchen 3/13 04/

22 Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: m/p590 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) m/p595 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Gelsenkirchen m/p565 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag) m/p573 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag) m/p592 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (AP und TP) in der krfr. Stadt Münster m/p578 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag) * In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisinhabers(VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse) angegeben. Bei einem eventuell stattfindenden Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang angebotene Therapieform Ihre Ansprechpartner Praxisberatung@kvwl.de Fax: 0231 / /2013 Regierungsbezirk Detmold Kirsten Scheffler Tel.: 0231 / Regierungsbezirk Arnsberg Kreise Hochsauerland, Soest und Unna Kreisfreie Städte Dortmund und Hamm Sarah Wiedenhöft Tel.: 0231 / Ennepe-Ruhr Kreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Siegen-Wittgenstein Kreisfreie Städte Bochum, Herne und Hagen Renate Brenne Tel.: 0231 / Regierungsbezirk Münster Annette Herz / Jutta Pierschke / Uta Plohmann Tel.: 0231 / , 32 50, Impressum Herausgeberin Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße Dortmund Tel / Redaktionsausschuss Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.) Dr. Gerhard Nordmann Dr. Thomas Kriedel Redaktion Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Geschäftsbereich Kommunikation Heike Achtermann Michael Hedergott (vity) Martin Steinberg (-ms) redaktion@kvwl.de Druck IVD GmbH & Co. KG Wilhelmstraße Ibbenbüren 22 Titelbild: Stephan Schäfer, KVWL Diesem Heft liegen das Fortbildungsplus 2/2013 sowie der aktuelle Newsletter des Verbandes Freier Berufe (VFB) bei. April 2013

23 Überversorgte Planungsbereiche Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Westfalen-Lippe hat für die nachstehend aufgeführten Bereiche/Arztgruppen das Bestehen einer Überversorgung festgestellt und Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Überversorgte Planungsbereiche in Westfalen-Lippe (über 110 % Versorgungsgrad) Basisberechnung: (den aktuellen Stand erfragen Sie bitte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe) x = gesperrt Planungsbereich Chirurgen Diagnost. Radiologie fachärztl. Internisten Anästhesisten Augenärzte Frauenärzte Hausärzte Hautärzte HNO-Ärzte Kinder- u. Jugendmediziner Nervenärzte Orthopäden Ärztl. Psychotherap. nur Kinder- u. Jugendl. betr. Psychotherap. Bielefeld X X X X X X X X X X X X X X X Bochum X X X X X X X X X X X X X X X X Borken X X X X X X X X X X X X X X X Bottrop X X X X X X X X X X X X X X X X Coesfeld X X X X X X X X X X X X X X X X Dortmund X X X X X X X X X X X X X X X X Ennepe-Ruhr X X X X X X X X X X X X X X X X Gelsenkirchen X X X X X X X X X X X X X X X X Gütersloh X X X X X X X X X X X X X X Hagen X X X X X X X X X X X X X X X X Hamm X X X X X X X X X X X X X X X X Herford X X X X X X X X X X X X X X X Herne X X X X X X X X X X X X X X X X Hochsauerland X X X X X X X X X X X X X X X Höxter X X X X X X X X X X X X X X Lippe X X X X X X X X X X X X X X X Märkischer Kreis X X X X X X X X X X X X X X X Minden-Lübbecke X X X X X X X X X X X X X X X X Münster X X X X X X X X X X X X X X X X Olpe X X X X X X X X X X X X X Paderborn X X X X X X X X X X X X X X X Recklinghausen X X X X X X X X X X X X X X X X Siegen X X X X X X X X X X X X X X X Soest X X X X X X X X X X X X X X X Steinfurt X X X X X X X X X X X X X X X Unna X X X X X X X X X X X X X X X X Warendorf X X X X X X X X X X X X X X X Psychol. Psychoth. Urologen 23 04/2013

24 24 Seminare und Fortbildungen Das Service-Center der Informationen aus einer Hand Service-Center 0231 / Die Service-Hotline der KVWL ist Ihr direkter Draht zu allen Fragen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit. Schnell, verlässlich, kompetent.

25 Nr April 2013 PRAXISINFORMATIONEN der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Abrechnung 2 Bundespolizei und Bundeswehr: Abrechnung geändert 2 Änderung der Mutterschaftsrichtlinie Serologische Untersuchungen bei Röteln 3 Europäische Krankenversichertenkarte Slowakei vermerkt Ablaufdatum Verordnung 3 Antithrombosestrümpfe bei Operationen 4 Sichere Verordnung innovativer Arzneimittel 5 Pluspunkt Extra Nr. 47: Korrektur 5 Grippeimpfstoff 2013/ Neue Arzneimittel Neue Vordrucke zur Heilmittelverordnung 7 Arzneimittel-Rezept: So vermeiden Sie Anfragen von Apotheken 7 Pneumokokken-Impfung 8 OTC-Präparate: Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Verträge 8 Sachkostenvereinbarungen abgeschlossen 9 Diabetisches Fußsyndrom Weitere Vereinbarung abgeschlossen 10 Intravitreale Injektionen 10 Amblyopiescreening: Verbesserte Vergütung 11 Darmreinigung und Röntgenkontrast 11 Tonsillotomie: Vereinbarung mit der Bahn BKK 11 Unfallversicherung: Bessere Vergütung ambulanter Operationen Forum 12 MRSA: Vergütungsvereinbarung in Kraft 12 CT: Stichprobenprüfungen bis Ende Vertretung rechtzeitig organisieren 13 Martin Kremser im bvvp-spitzengremium 13 Umgang mit Heilmitteln: Infoveranstaltung der KV 13 Borkum 2013: Betriebswirtschaftliche Beratung möglich 14 KVWL-Mitgliederportal: Neuer ONDIS-Dienst ist verfügbar 14 Keine Vorsorge-Koloskopien ambulant im Krankenhaus 14 Praxistipp Nr. 7: Alles corporate, oder was? Seminare und Fortbildungen 15 KVWL Consult GmbH: Workshop- und Seminarangebote zweites Halbjahr 2013

26 2 ABRECHNUNG ABRECHNUNG Änderungen bei Bundespolizei und Bundeswehr Eine Übersicht Aufgrund einiger Anfragen informieren wir Sie in diesem Zusammenhang darüber, dass sich in der vertragsärztlichen Versorgung von Angehörigen der Bundespolizei und der Bundeswehr seit dem 1. Januar 2013 kleine Änderungen ergeben haben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die zuständigen Bundesministerien für Inneres und für Verteidigung haben die Verträge entsprechend angepasst. Daraus ergeben sich für Ihre Praxis folgende Vereinfachungen: Vereinfachung im Notfall Es genügt, dass Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei im Notfall ihren Truppen- oder Dienstausweis vorlegen. Sie müssen aber innerhalb von vier Wochen eine Überweisung nachreichen. Ansonsten müssen Sie als Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen. Ausnahme: Bei Bundeswehrsoldaten, die zum Beispiel im ärztlichen Bereitschaftsdienst einen Vertragsarzt konsultieren, reicht der Notfallschein. Über diesen Notfallschein rechnen Sie die Leistungen ab. Eine nachträgliche Überweisung ist nicht erforderlich. Mehr Ausnahmen bei Überweisungen Auch künftig dürfen Sie Angehörige von Bundespolizei und Bundeswehr außerhalb des Notfalles nicht ohne weiteres an einen anderen Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten zur Mitoder Weiterbehandlung überweisen. Das bleibt Aufgabe des Polizei- oder Truppenarztes. Allerdings wurde die Regelung gelockert. Vertragsärzte dürfen seit dem 1. Januar 2013 für diese Patienten ausschließlich Überweisungen für Laborleistungen, zytologische Leistungen und Röntgenleistungen ausstellen. Bei Bundeswehrangehörigen ist dies zudem auch für anästhesiologische Leistungen im Rahmen ambulanter Operationen erlaubt. Vergütung nach regionalem Punktwert und festen Preisen Bitte beachten Sie bei der Vergütung, dass Leistungen für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei seit dem 1. Januar 2013 nach der regionalen Euro-Gebührenordnung bezahlt werden. Entscheidend für den Preis ist somit der regionale Punktwert, der mit der Punktzahl im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) multipliziert wird. Alle Untersuchungen und Behandlungen werden weiterhin als Einzelleistungen zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach wie vor über Ihre Kassenärztliche Vereinigung. ABRECHNUNG Änderung der Mutterschaftsrichtlinie Serologische Untersuchungen bei Röteln 04/2013 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat folgende Änderung der Mutterschaftsrichtlinien beschlossen: Die Mutterschaftsrichtlinien regeln im Abschnitt C unter Nr. 1 die Durchführung serologischer Untersuchungen und Maßnahmen während der Schwangerschaft. Danach wird bei Schwangeren mit zwei dokumentierten Rötelnimpfungen Immunität angenommen. Ferner wird Immunität angenommen, wenn spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt der Schwangerschaft nachgewiesen werden. Liegen keine entsprechenden Befunde vor, so ist der Immunstatus der Schwangeren zu bestimmen. Werden Rötelnantikörper erstmals während der laufenden Schwangerschaft serologisch festgestellt, so kann nur dann von einem ausreichenden Schutz vor Röteln- Embryopathie ausgegangen werden, wenn keine Hinweise auf einen Röteln- Kontakt oder eine frische Röteln-Infektion vorliegen. Bei auffälliger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen, ggf. in Absprache mit dem Labor erforderlich. Gemäß den Richtlinien in ihrer bisherigen Fassung sind diese weiterführenden Untersuchungen jedoch dann nicht notwendig, wenn innerhalb von elf Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Röteln-Kontakt spezifische Antikörper nachgewiesen werden. Die Inkubationszeit bei Röteln beträgt 14 Tage. Wenn Rötelnantikörper bereits während der ersten elf Tage nach einer Exposition nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass bereits vor der vermuteten oder erwiesenen Exposition Immunität bestand. Je nach Gestationsalter der betroffenen Schwangeren kann nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden, dass eine Infektion zwar vor dem vermuteten Kontakt, jedoch während der laufenden Schwangerschaft stattgefunden hat. In solchen Fällen können weitere Untersuchungen erforderlich sein. Daher wurde die Regelung, nach der weiterführende serologische Untersuchungen

27 ABRECHNUNG VERORDNUNG 3 nicht notwendig sind, wenn innerhalb von elf Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Röteln-Kontakt spezifische Antikörper nachgewiesen werden, in den Mutterschaftsrichtlinien mit Wirkung vom 8. März 2013 gestrichen. VERORDNUNG Antithrombosestrümpfe bei Operationen Antithrombosestrümpfe für ambulante Operationen, bei denen infolge der Thromboserisikoklasse eine entsprechende Kompression notwendig ist, werden über den Sprechstundenbedarf (SSB) verordnet. Antithrombosestrümpfe sind keine Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung. Dagegen können Kompressionsstrümpfe oder -strumpfhosen der Kompressionsklasse I-IV bei bestimmten Indikationen, zum Beispiel bei Varicosis, Thromboembolie, chronischer Veneninsuffizienz, Ödemen oder zur Narbenbehandlung unter Angabe der Diagnose und Markieren (zum Beispiel Ankreuzen) des Feldes 7 als Hilfsmittel verordnet werden. Kurz und knapp Antithrombosestrümpfe für ambulante Operationen werden als Sprechstundenbedarf verordnet! KVWL ONLINE Das Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf finden Sie im Internet unter im Bereich Mitglieder, Verordnung und SSB. ABRECHNUNG Europäische Krankenversichertenkarte Slowakei vermerkt Ablaufdatum 31/12/9999 In der Slowakei werden seit dem 1. Januar 2013 Europäische Krankenversicherungskarten (EKVK bzw. EHIC European Health Insurance Card) ausgegeben, die mit dem Ablaufdatum 31/12/9999 versehen und damit unbefristet gültig sind. Diese Karten müssen auch Sie als Vertragsarzt in Deutschland akzeptieren. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes hat die slowakische Verbindungsstelle ausdrücklich bestätigt, dass der slowakische Krankenversicherungsträger Dovera ZP die Kostenrechnungen für Leistungen, die mit der unbefristet ausgestellten EHIC in Anspruch genommen werden, gelten lassen wird. Alle Vertragsärzte müssen diese Karte als Anspruchsnachweis akzeptieren. Gleiches gilt, wenn slowakische Versicherte in Deutschland eine EHIC ohne konkretes Ablaufdatum vorlegen. Beachten Sie bitte vor Beginn der Behandlung folgende Verfahrensweise: Der im Ausland Versicherte muss das Vordruck-Muster 81 ausfüllen und unterschreiben. Dabei muss er auch die von ihm gewählte, aushelfende gesetzliche Krankenkasse angeben. Sie als Vertragsarzt können eine Krankenkasse vorschlagen. Außerdem müssen Sie den Behandlungsanspruch dokumentieren. Dazu fotokopieren Sie die Europäische KVWL ONLINE Weitere Informationen zur Verfahrensweise, wenn ein im Ausland Versicherter Ihre Praxis aufsucht, und zur Europäischen Krankenversicherungskarte finden Sie unter und den Rubriken Mitglieder, Abrechnung und EU-Versicherte. Krankenversicherungskarte und den Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass). Die Daten tragen Sie bitte gut lesbar in das Vordruck-Muster 80 ein. Den Nachweis des Behandlungsanspruchs (Fotokopien oder Vordruck- Muster 80) und die Erklärung (Vordruck-Muster 81) müssen Sie unverzüglich der aushelfenden Krankenkasse übersenden (pro Quartal). Die zweite Ausfertigung müssen Sie zwei Jahre in Ihrer Praxis aufbewahren. Der Behandlungsfall wird dann als SVA-Fall über die aushelfende Krankenkasse abgerechnet. Wichtig ist die Kennzeichnung des Falls mit Statusergänzung 7. Zu Ihrer Information haben wir oben ein Muster der Karte mit dem Ablaufdatum 31/12/9999 abgedruckt, die der slowakische Krankenversicherungsträger Dovera ZP ausstellt. 04/2013

28 4 VERORDNUNG VERORDNUNG Sichere Verordnung innovativer Arzneimittel Aktuelle Informationen zur frühen Nutzenbewertung Seit 2011 durchlaufen neue Arzneimittel die frühe Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Ziel ist es, den therapeutischen Zusatznutzen eines Arzneimittels im Vergleich zur Standardtherapie zu bewerten. Sollte sich ein Zusatznutzen ergeben, treten der GKV-Spitzenverband und der Hersteller in Preisverhandlungen um einen fairen Erstattungspreis ein, der den Zusatznutzen reflektiert. Ohne Zusatznutzen darf ein Arzneimittel nicht teurer als die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie sein. Bisher wurden in mehr als 50 Verfahren Wirkstoffe bewertet, 30 Verfahren sind durch den G-BA abgeschlossen, für 20 Arzneimittel ist so ein Preis festgelegt worden, der in Deutschland für die gesetzliche Krankenversicherung, aber auch für die Privatverordnungen gilt. Der Nachlass wird den Krankenkassen erst später als Rabatt gewährt, so dass in der ärztlichen Verordnungssoftware zur Zeit noch die Bruttowerte und nicht die rabattierten Werte angezeigt werden. Für die drei Standardaggregate Brilique, Esbriet und Zytiga sind für bestimmte Patientengruppen die Verordnungen bundesweit als Praxisbesonderheit verhandelt worden. Fazit Die Regelungen und Verordnungsmodalitäten für neue Arzneimittel nach der frühen Nutzenbewertung sind sehr differenziert. Informieren Sie sich bei der Verordnung eines neuen Arzneimittels gezielt über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung. Liste der Fertigarzneimittel mit festgestelltem Zusatznutzen und abgeschlossenen Preisverhandlungen Standardaggregat Preis gilt ab Brilique 1. Januar 2012 Eliquis 15. Juni 2012 Esbriet 15. September 2012 Gilenya 15. April 2012 Halaven 1. Mai 2012 Incivo 15. Oktober 2012 Jevtana 15. April 2012 Rapiscan 15. April 2012 Victrelis 1. September 2012 Vyndaqel 15. Dezember 2012 Yellox 1. August 2012 Zytiga 1. Oktober 2012 Benlysta 1. August 2012 Edurant 15. Januar 2013 Eviplera 15. Januar 2013 Nulojix 15. Juli 2012 Yervoy 1. August 2012 Fampyra 1. September 2012 Trobalt 15. Mai 2012 Sativex 1. Juli 2012 Die frühe Nutzenbewertung ist eine gute Orientierung bei der Verordnung neuer Arzneimittel. Im Internet finden Sie jeweils alle notwendigen Angaben über die Indikationen, bestimmte Patientengruppen, den festgestellten Nutzen und insbesondere Hinweise für die Praxis bezüglich der qualitätsgesicherten Anwendung sowie die Bewertung als mögliche Praxisbesonderheit. Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen und Links, wenn Sie zu einem Arzneimittel vertieft recherchieren wollen. KVWL ONLINE Die KVWL informiert unter in den Bereichen Mitglieder, Verordnung, Arzneimittel A-Z, Buchstabe F regelmäßig über den Stand der frühen Nutzenbewertung. 04/2013

29 VERORDNUNG 5 VERORDNUNG Pluspunkt Extra Nr. 47: Korrektur Leider hat sich im Extra Pluspunkt Nr. 47 Praxisbesonderheiten / Langfristverordnung Hinweise und Erläuterungen zu neuen Vereinbarungen in der Heilmittelversorgung vom Februar 2013 auf der Seite 16 ein Fehler eingeschlichen. Bei den Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem muss es im Bereich der Skoliosen über 20 nach Cobb bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr unter dem ICD-10-Code M41.1- richtigerweise Idiopathische Skoliose beim Jugendlichen (und nicht: beim Erwachsenen) heißen. Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen. VERORDNUNG Grippeimpfstoff 2013/2014 Ausschreibung trotz Bedenken der KVen Die Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen haben sich zusammen mit den Apothekern zum Ausschreibungsverfahren für den Grippeimpfstoff der Saison 2013/2014 positioniert. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Saison sehen die KVen die Sorge als berechtigt an, dass es zu Engpässen in der Versorgung kommen kann. Komplikationen im Herstellungsverfahren und die Nichtfreigabe von produzierten Impfstoffen bei einem einzigen Hersteller hatten in der zurückliegenden Saison in anderen Bundesländern dazu geführt, dass die Versorgung mit Grippeimpfstoff nicht rechtzeitig erfolgte. Probleme in der Produktion von Impfstoffen sind häufig. Für das bevölkerungsreichste Bundesland dürfte es in einem solchen Fall schwierig sein, kurzfristig die Versorgung durch alternative Lieferanten sicherzustellen. Die Krankenkassen haben für das Jahr 2013/2014 basierend auf der aktuellen Rechtslage wiederum eine Ausschreibung für die Grippeimpfstoffsaison 2013/2014 durchgeführt. Gewinner ist auch diesmal wieder die Firma Sanofi (diesjähriger Impfstoffname Vaxigrip ). Sie sollten bis zum 31. Mai 2013 die zum Start der Impfung im Herbst 2013 benötigten Impfdosen (zirka 50 Prozent Ihres Vorjahresbedarfes) bei Ihrer Apotheke bestellen. Über die genauen Bedingungen der Bestellungen und die rechtlichen Regelungen hat die Arbeitsgemeinschaft Verbände der Krankenkassen die Ärzte in Westfalen-Lippe in einem Schreiben informiert. KVWL ONLINE Sie finden dieses Schreiben auch im Internet unter und den Rubriken Verordnungen, Arzneimittel A-Z sowie Grippeimpfstoff. VERORDNUNG Neue Arzneimittel 2012 Prof. Dr. rer. nat. Uwe Fricke bewertet den Innovationsgrad Der Pharmakologe Prof. Dr. rer. nat. Uwe Fricke, Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, bewertet regelmäßig neue Arzneimittel. Prof. Fricke hat der Veröffentlichung seiner Einstufung und Erläuterungen für die Arzneimittel 2012 auf der Homepage der KVWL zugestimmt. KVWL ONLINE Die Bewertung des Innovationsgrades neuer Arzneimittel 2012 finden Sie auf der Homepage in den Bereichen Mitglieder, Verordnung, Arzneimittel A-Z, Buchstabe P oder über den nebenstehenden QR-Code. 04/2013

30 6 VERORDNUNG VERORDNUNG Neue Vordrucke zur Heilmittelverordnung Muster 13, 14 und 18 Die Verordnungsvordrucke für den Bereich Heilmittel werden ab dem 1. April 2013 um ein Feld ergänzt, in dem der ICD-10-Code angegeben wird. Dies dient der Kennzeichnung der Heilmittelverordnung als Praxisbesonderheit oder Langfristverordnung. Wie im Extra-Pluspunkt Nr. 47 beschrieben, müssen Ärzte seit dem 1. Januar 2013 sowohl den ICD-10-Code als auch den Indikationsschlüssel auf dem Formular angeben. Sie finden ab dem 1. April 2013 auf den genannten Mustern 13, 14 und 18 unterhalb des Feldes für den Indikationsschlüssel ein Feld für den ICD- 10-Code. Solange die Anpassung in Ihrer Praxissoftware noch nicht erfolgt ist, tragen Sie den ICD-10-Code bitte handschriftlich unter dem Indikationsschlüssel ein. Restbestände der bisherigen Muster 13, 14 und 18 können aufgebraucht werden. Kurz und knapp Neues Feld zur Angabe des ICD- 10-Codes bei Muster 13, 14 und 18 ab dem 1. April 2013! Die Angabe des ICD-10-Codes ermöglicht die Erkennung einer Praxisbesonderheit oder Langfristverordnung. KVWL ONLINE Den Pluspunkt Extra Nr. 47 finden Sie auch online unter im Bereich Mediathek, KV-Magazine, Sonderausgaben. 04/2013

31 VERORDNUNG 7 VERORDNUNG Arzneimittel-Rezept: So vermeiden Sie Anfragen von Apotheken Ab und zu kommt es vor, dass Patienten mehr als die größte auf dem Markt befindliche Packungsgröße benötigen. Die Apotheke kann in diesen Fällen nur die gewünschte Menge abgeben, wenn Sie als verordnender Arzt dies ausdrücklich fordern. Als besonderer Vermerk gilt beispielsweise der Hinweis exakte Menge, die Wiederholung der Zahl der Menge als ausgeschriebenes Wort, ein von der Software gesetztes Ausrufezeichen oder Ähnliches. Ohne einen entsprechenden Vermerk darf die Apotheke nur eine Packung abgeben. Zusammengefasst Verordnungen eines Vielfachen der größten auf dem Markt befindlichen Packungsgröße mit dem Hinweis exakte Menge oder zum Beispiel die Stückzahl als ausgeschriebenes Wort oder Ähnliches auf dem Rezept kennzeichnen. VERORDNUNG Pneumokokken-Impfung G-BA erweitert Impfstoffauswahl / Beachten Sie die Wirtschaftlichkeit Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen zur Pneumokokken-Schutzimpfung geändert. Bisher wurde in den Empfehlungen nur der Polysaccharidimpfstoff genannt. Diese Einschränkung ist angesichts der Zulassung eines Konjugatimpfstoffes für Erwachsene ab 50 Jahren weggefallen. Der Beschluss des G-BA ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 15. März 2013 in Kraft getreten. Daher könnte grundsätzlich die Standardimpfung für Erwachsene über 60 Jahre nun wahlweise mit einem der beiden Impfstoffe durchgeführt werden. Die Krankenkassen haben hierzu aktuell darauf hingewiesen, dass auch bei der Impfstoffversorgung über den SSB die Wahl des Impfstoffs nach dem Stand der Wissenschaft (Empfehlungen der STIKO) und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erfolgen muss. Der 13-valente Impfstoff Prevenar kostet mehr als das Doppelte des 23-valenten Pneumovax (s. Tabelle unten). Wir halten deshalb eine gute Dokumentation für notwendig, um die Entscheidung gegebenenfalls plausibel begründen zu können. Die STIKO empfiehlt nicht den bevorzugten Einsatz eines der beiden Impfstofftypen. In den seltenen Fällen der Notwendigkeit einer Indikationsimpfung infolge einer Grunderkrankung weist die STIKO darauf hin, dass ein alternierender Einsatz beider Impfstoffarten im Rahmen der Wiederholungsimpfungen eine mögliche Strategie ist. Dabei ist der Zulassungsstatus zu berücksichtigen. Informationen zu der STIKO-Empfehlung finden Sie im Epidemiologischen Bulletin Nr. 7/2012 unter Preisvergleich Pneumokokken-Impfstoffe für Erwachsene Handelsname des Impfstoffs Hersteller Menge Preis (Euro) Pneumovax 23 Sanofi Pasteur MSD 10x1 282,98 Prevenar 13 Pfizer Pharma 10x1 668,23 (Lauertaxe Bruttopreise/ keine Berücksichtigung evtl. Rabattverträge) Sie haben Fragen? Das Service-Center der KVWL hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Tätigkeit.??? Tel.: 0231 / /2013

32 8 VERORDNUNG VERTRÄGE VERORDNUNG OTC-Präparate: Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Vitamin D: Erstattungsfähigkeit als Monopräparat geregelt Bisher war für die Verordnung von Vitamin D im Rahmen der Behandlung der manifesten Osteoporose sowie zur Bisphosphonat-Behandlung bei Osteoporose oder begleitend zur Steroidtherapie die Kombination mit Calcium zwingend vorgeschrieben. Die Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht) ist zum 5. April 2013 geändert worden. Jetzt kann Vitamin D bei ausreichender Calciumzufuhr über die Ernährung auch als Monopräparat verordnet werden. Die genauen Regelungen für die Verordnungsfähigkeit von Vitamin D und Calcium nach der Arzneimittel-Richtlinie finden Sie im nebenstehenden Infokasten. Nach Anlage I (OTC-Übersicht) werden erstattet: 11. Calciumverbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/Dosiereinheit) und Vitamin D (freie oder fixe Kombination) sowie Vitamin D als Monopräparat bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose*, nur zeitgleich zur Steroidtherapie bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen, bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit. 12. Calciumverbindungen als Monopräparate nur bei Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus, bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit. *Nach der Definition der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (Therapieempfehlung Osteoporose, 1. Auflage 2003) ist eine manifeste Osteoporose durch das Vorhandensein von Frakturen ohne adäquates Trauma gekennzeichnet. VERTRÄGE Sachkostenvereinbarungen abgeschlossen Mamma-Biopsienadeln inklusive Coaxialnadeln, Leberbiopsienadeln inklusive Hepafix sowie Einmalendoloops Für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis zum 31.Dezember 2013 hat die KVWL mit allen Krankenkassen Sachkostenvereinbarungen zur Vergütung von Mammabiopsienadeln inklusive Coaxialnadeln, Leberbiopsienadeln inklusive Hepafix sowie Einmalendoloops abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen werden Sachkosten, die bislang über den Sprechstundenbedarf verordnet wurden, ausgegliedert und über die KVWL mit Pauschalen abgerechnet. Für Mamma-Biopsienadeln ausschließlich mit Coaxialnadeln kann neben der EBM-Ziffer eine Pauschale in Höhe von 41 Euro 04/2013 inkl. MwSt. pro Anwendungsfall abgerechnet werden. Für die Verwendung im Rahmen des Mammographie-Screenings ist hierfür die Symbolnummer (SNR) 91081M anzusetzen. Bei kurativem Einsatz erfolgt die Abrechnung über die SNR Bei der perkutanen Leberbiopsie kann für Leberbiopsienadeln inkl. Hepafix eine Pauschale in Höhe von zwölf Euro inkl. MwSt. pro Anwendungsfall mit der SNR abgerechnet werden. Für den patientenbezogenen Verbrauch an Einmalendoloops kann neben der EBM-Ziffer eine Pauschale in Höhe von 67 Euro inkl. MWSt. pro Anwendungsfall mit der SNR abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für die Versorgung gestielter Polypen, die infolge ihrer Größe nicht durch Clipping versorgt werden können. Die gültigen Sachkostenvereinbarungen sind im Internet unter und den Rubriken Rechtquellen/Verträge sowie Sprechstundenbedarf veröffentlicht. Nachdem Sie Ihre restlichen Bestände aufgebraucht haben, verordnen Sie zukünftig bitte die oben genannten Produkte nicht mehr als Nachholbedarf über den Sprechstundenbedarf, sondern rechnen die neuen Pauschalen über die neuen SNR mit der KVWL ab.

33 VERTRÄGE 9 VERTRÄGE Diabetisches Fußsyndrom Weitere Vereinbarung abgeschlossen Mit Wirkung zum 1. Februar 2013 hat die KVWL auch mit dem BKK-Landesverband NORDWEST einen inhaltsgleichen Vertrag zu den bisher vereinbarten Verträgen über die Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms abgeschlossen. Damit nehmen jetzt auch zahlreiche weitere Betriebskrankenkassen an diesem Sondervertrag teil. Die Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen finden Sie auf der Homepage der KVWL unter und den Rubriken Mitglieder, Rechtsquellen/ Verträge und Diabetisches Fußsyndrom. Sofern ein Hausarzt oder eine zertifizierte ambulante Fußbehandlungseinrichtung (ZAFE) bereits eine Teilnahme an einem Vertrag mit einer anderen Krankenkasse zum Diabetischen Fußsyndrom erklärt hat, erhalten diese automatisch auch eine Genehmigung zur Abrechnung des Vertrages mit dem BKK-Landesverband NORDWEST; ein gesondertes Genehmigungsschreiben sendet die KVWL den Vertragsteilnehmern zu. Damit sind mit allen Verbänden der Primärkassen inhaltsgleiche Verträge abgeschlossen worden. Das gemeinsame Ziel des Berufsverbandes, des Fußnetzes sowie der KVWL, dass möglichst alle Patienten von dieser besonderen Behandlungsstruktur profitieren können und damit in Westfalen-Lippe eine einheitliche flächendeckende Versorgung zu etablieren, wurde damit konsequent weiterverfolgt. Die Gespräche zur Einbindung der Ersatzkassen werden zeitnah fortgesetzt. Die Partner dieser Vereinbarungen sind davon überzeugt, dass die Qualität der Versorgung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom durch verbindlich festgelegte Behandlungspfade und die Förderung einer intensiveren Kooperation zwischen Hausärzten und zertifizierten ambulanten Fußbehandlungseinrichtungen, aufsetzend auf bestehende Strukturen der Disease-Management- Programme, weiter gesteigert werden kann. Durch die zielgerichtete und qualifizierte Behandlung der Patienten nach diesen Verträgen lassen sich ungünstige Krankheitsverläufe bis hin zu Amputationen vermeiden, vermindern oder zumindest deutlich zeitlich verzögern. Die Steigerung der Lebensqualität der Betroffenen geht einher mit der Vermeidung von Folgekosten, die bei unzureichender Koordination und Fehlen verpflichtender qualitätsgesicherter Behandlungspfade entstehen. Patienten mit Wagner-Stadium 0 werden nach diesem Vertrag nunmehr berücksichtigt, ebenso wird die Behandlung eines Charcot-Fußes vergütet. Die KVWL weist noch einmal darauf hin, dass Hausärzte an diesen Vereinbarungen teilnehmen können, wenn sie ihre Patienten im Disease-Management-Programm Diabetes mellitus führen und die Vereinbarung durch Abgabe ihrer Teilnahmeerklärung als für sie verbindlich anerkennen. Der teilnehmende Hausarzt erhält für einen in das DMP Diabetes mellitus eingeschriebenen Patienten mit auffälligem diabetischen Fußstatus nach Wagner-Klassifikation für die quartalsweise, intensive Kontrolle und Versorgung sowie Überweisung zur weiteren Behandlung an die ZAFE folgende Vergütung: Wagner-Stadium 0 je Patient/Quartal mit jährlich mindestens einmaliger Überweisung an die ZAFE SNR Wagner-Stadium 1 und höher sowie Charcot-Fuß je Patient/Quartal, solange eine Mitbehandlung durch die ZAFE erfolgt SNR / Euro 10 Euro Die Zahlung erfolgt für den Arzt extrabudgetär und somit zusätzlich zum Regelleistungsvolumen. KVWL ONLINE Die Vertragsinhalte und die Teilnahmevoraussetzungen finden Sie im Internet unter und den Rubriken Mitglieder, Rechtsquellen/ Verträge/Diabetisches Fußsyndrom oder über den nebenstehenden QR-Code.

34 10 VERTRÄGE VERTRÄGE Intravitreale Injektionen Intravitreale Injektionen Fazit: Vertragsanpassungen / Die Übersicht Die KVWL hat die bestehenden Vereinbarungen zur Behandlung der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD), zur Therapie der Diabetischen Makulopathie (DMÖ) und zur Behandlung des Makulaödems als Folge eines retinalen Venenastverschlusses (VAV) oder retinalen Zentralvenenverschlusses (ZVV) ergänzt bzw. geändert. Für alle drei Vereinbarungen ist es der KVWL im Sinne der Entbürokratisierung gelungen, auf die Genehmigung der Folgebehandlungen aus Gründen der Praktikabilität zu verzichten. Somit erfolgt die initiale Diagnostik sowie die Erst-/Wiederbehandlung ausschließlich nach der jeweiligen Anlage 2 der IVI-Vereinbarungen. Darüber hinaus wurde die Vereinbarung zur Behandlung der AMD unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Retinologischen Gesellschaft, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e. V. vom Dezember 2012 um folgende Vertragsbestandteile ergänzt: 1. Die Verlaufskontrolle mit der Spectral Domain OCT (SD-OCT) unabhängig vom Medikament/Wirkstoff konnte als obligater Bestandteil in die Vereinbarung aufgenommen werden. Hervorzuheben ist hierbei, dass diese Verlaufsdiagnostik nach Anlage 2 der Vereinbarung auch im Rahmen der Beauftragung oder der Kooperation durch einen nicht nach dieser Vereinbarung injizierenden Augenarzt erbracht und abgerechnet werden. Der nicht injizierende Augenarzt kann seine Teilnahme für die Abrechnung der Verlaufsdiagnostik mit der Anlage 7a beantragen, sofern er folgende Voraussetzungen erfüllt: 04/2013 Teilnahmebescheinigung eines mindestens vierstündigen Grundkurses zu PDT und intravitrealen Medikamentenapplikation mit aktuellen Indikationen, Techniken und dem Komplikationsmanagement Gerät zur optischen Kohärenztomographie (Spectral Domain OCT SD-OCT) Selbständige Auswertung von mind. 100 SD-OCT-Fällen zur Beurteilung der Verläufe bei pathologischen Veränderungen bei der AMD Der teilnehmende Augenarzt erhält je Verlaufskontrolle nach Anlage 2 der Ergänzungsvereinbarung eine extrabudgetäre Vergütung in Höhe von 50 Euro. 2. Zur Behandlung der AMD wurde das Arzneimittel Eylea mit dem Wirkstoff Aflibercept zugelassen. Demzufolge wurde sowohl die IVI mit Eylea als auch mit Aflibercept (Pauschale Vergütung für die ärztliche Leistung sowie Beschaffung eines Biologikums mit dem Wirkstoff Aflibercept) in die Ergänzungs-/Änderungsvereinbarung aufgenommen. VERTRÄGE Wegfall der Anträge zur Genehmigung bei Folgebehandlungen Aufnahme der Verlaufskontrolle durch SD-OCT bei AMD Durchführung und Abrechnung des SD-OCT auch durch den nicht injizierenden Augenarzt möglich Ergänzung um das neue Arzneimittel Eylea bzw. Aflibercept Für die Abrechnung der Nachsorgeuntersuchungen unabhängig vom Medikament/Wirkstoff ist weiterhin keine Teilnahmeerklärung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass diese Ergänzungs-/Änderungsvereinbarung ausschließlich für den Vertrag zur Behandlung der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) gilt! KVWL ONLINE Die Verträge sowie eine Kurzübersicht über sämtliche IVI-Verträge, die über die KVWL abgerechnet werden, einschließlich der Symbolnummern und Vergütungen, finden Sie unter und den Rubriken Mitglieder, Rechtsquellen/Verträge sowie Intravitreale Injektionen. Amblyopiescreening: Verbesserte Vergütung Mit der Techniker Krankenkasse, der Knappschaft sowie mit einzelnen Betriebskrankenkassen hat die KVWL wie bereits berichtet Verträge zum Amblyopiescreening abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern. Mit Wirkung zum 1. April 2013 konnte die Vergütung nach diesen Verträgen von 20 auf 40 Euro angehoben werden. Die Zahlung erfolgt für den Arzt extrabudgetär und somit zusätzlich zum Regelleistungsvolumen. Die Teilnahme der Augenärzte erfolgt im Sinne des konkludenten Handels durch Abrechnung der Symbolnummer Eine separate Teilnahmeerklärung ist somit nicht erforderlich.

35 VERTRÄGE 11 VERTRÄGE Darmreinigung und Röntgenkontrast Kostenpauschalen: Vereinbarungen abgeschlossen Die KVWL hat mit den Verbänden der Krankenkassen die ursprünglich bis zum 31. März 2013 verlängerten Vereinbarungen zur Abgeltung der Kosten für Mittel zur Darmreinigung vor Koloskopien sowie zu Röntgenkontrastmitteln (Radiologen und Urologen) nunmehr für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen. Diese Mittel werden somit weiterhin nicht über den Sprechstundenbedarf verordnet. Die Erstattung der entstehenden Kosten erfolgt weiterhin in unveränderter Höhe - über die Angabe der bekannten Symbolnummern (SNR) in der Quartalsabrechnung. Die KVWL bittet die Radiologen zu beachten, dass ab bestimmte Ausnahmetatbestände bei der Applikationsmenge an MRT-Kontrastmitteln wie folgt zu kennzeichnen sind: Übersteigt die Applikationsmenge im Einzelfall 12 ml (bei Gadobutrol, SNR 91064) bzw. 24 ml (bei Gadolinium, SNR 91063), ist dies gesondert zu begründen; soweit normierbar, werden folgende Begründungsinhalte durch an die SNR angehängte Großbuchstaben kenntlich gemacht: A bei Angiographie G bei einem Gewicht >100 kg M bei Mehrfelder-Untersuchungen Gadolinium Gadobutrol Angiographie SNR 91063A SNR 91064A Gewicht > 100 kg SNR 91063G SNR 91064G Mehrfelder- Untersuchungen SNR 91063M SNR 91064M VERTRÄGE Tonsillotomie: Vereinbarung mit der BAHN-BKK Zum 1. April 2013 hat die KVWL mit der BAHN-BKK einen inhaltsgleichen Vertrag zu den bisher abgeschlossenen Vereinbarungen über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung abgeschlossen. Sofern ein Arzt bereits seine Teilnahme an einem Vertrag mit einer anderen Krankenkasse zu Tonsillotomie erklärt hat, erhält dieser automatisch auch eine Genehmigung zur Abrechnung des Vertrages mit der BAHN-BKK. KVWL ONLINE Den Vertrag sowie die entsprechenden Teilnahmeerklärungen finden Sie unter und den Rubriken Mitglieder, Rechtsquellen/Verträge sowie Tonsillotomie. Bei Applikation im Rahmen einer Angiographie ist die SNR um den Buchstaben A zu ergänzen, zum Beispiel 91063A Gadolinium 3,75 x 25 ml. VERTRÄGE Unfallversicherung: Bessere Vergütung ambulanter Operationen Beschlüsse zur UV-GOÄ seit 1. März 2013 in Kraft Die Ständige Gebührenkomission (nach 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger) hat Beschlüsse zur Neubewertung von Leistungen des ambulanten Operierens gefasst, die eine deutliche Verbessserung der Vergütungen in diesem Bereich für Sie darstellen. Die entsprechenden Gremien der Unfallversicherung haben den Beschlüssen zugestimmt, diese traten somit zum 1. März 2013 in Kraft. KVWL ONLINE Den Beschluss der Ständigen Gebührenkommission über Änderungen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses finden Sie auf unserer Internetseite www. kvwl.de unter der Rubrik Mitglieder, Rechtsquellen / Verträge, Sonstige Kostenträger (Änderungen zum Vertrag Ärzte Unfallversicherungsträger: Vergütung ambulanter Operationen ab 1. März 2013). Das bedeutet für Sie, dass Sie die entsprechenden Leistungen seit dem 1. März 2013 zu den neuen Gebühren der aktuellen Gebührenordnung UV-GOÄ abrechnen können. 04/2013

36 12 FORUM FORUM MRSA-Vergütungsvereinbarung Bitte beachten Sie folgende Hinweise Zum 1. April 2012 ist infolge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die neue MRSA-Vergütungsvereinbarung in Kraft getreten. Sie soll zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von MRSA beitragen und ermöglicht es seither, dass die Behandlung von MRSA- Risikopatienten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt und abgerechnet werden kann. Im Jahr 2012 konnte die KVWL bereits Ärztinnen und Ärzten eine Abrechnungsgenehmigung erteilen. Im zweiten Quartal 2012 haben davon zirka Mitglieder die neun neuen GOP für MRSA-Risikopatienten abgerechnet. An diesen Zahlen ist erkennbar, dass Westfalen-Lippe bereits einen hohen Beitrag zur Reduzierung der MRSA-Besiedlungen/Infektionen leistet. Für Ihr Engagement in diesem Zusammenhang möchten wir uns herzlich bedanken. Damit die MRSA-Vergütungsvereinbarung auch weiterhin erfolgreich in Westfalen-Lippe umgesetzt werden kann, möchten wir Sie auf die folgenden Punkte hinweisen: Laboranforderungen Laborleistungen im Rahmen der MRSA- Vergütungsvereinbarung laufen nicht gegen Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus, sofern nur Leistungen gemäß den GOP und erbracht werden. Daher sollten Sie den Auftrag an das Labor auf dem Überweisungsschein genau definieren, denn zusätzlich erbrachte Antibiogramme werden gegen Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus gerechnet. Netzwerkkonferenzen Seit Inkrafttreten der Vergütungsvereinbarung haben bereits MRSA-Fallkonferenzen und/oder regionale Netzwerkkonferenzen in 19 Kreisen stattgefunden. Vielen Dank für Ihre Teilnahme an diesen Veranstaltungen und dem damit Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich an: Genehmigungsverfahren/ Vereinbarung: Daniela Nagel Tel.: 0231 / daniela.nagel@kvwl.de Jasmin Ayadi Tel. : 0231 / jasmin.ayadi@kvwl.de Fragen zur Abrechnung richten Sie bitte direkt an das Service-Center Tel.: 0231 / KVWL ONLINE Weitere Informationen zum Thema MRSA finden Sie unter in den Rubriken Mitglieder, Qualität, Patientensicherheit A-Z sowie Buchstabe M MRSA. verbundenen sektorenübergreifenden Austausch zum Thema MRSA. Bitte beachten Sie jedoch: Für die Teilnahme an einer MRSA-Fallkonferenz und/oder regionalen Netzwerkkonferenz eines von der KVWL akkreditierten Netzwerkes ist die GOP für alle Patienten, die sich im aktuellen Quartal bei Ihnen in der Sanierungsbehandlung befinden, berechnungsfähig. Die GOP kann nicht abgerechnet werden, wenn keine Teilnahme an einer MRSA-Fallkonferenz und/oder regionalen Netzwerkkonferenz erfolgt ist. ICD-Diagnose Wir möchten darum bitten, dass Sie bei der Abrechnung aller MRSA-GOP den ICD-10 Code (Verdacht: U80.0 V, Ausschluss: U80.0 A, Gesicherte Diagnose: U80.0G, Sanierung abgeschlossen: U80.0Z) mit angeben. Dies ist für die Evaluation von Bedeutung, da nur so analysiert werden kann, mit welchem MRSA-Status die Patienten aus den Krankenhäusern in den ambulanten Sektor entlassen werden. FORUM CT: Keine Stichprobenprüfungen bis Ende 2014 Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben erneut die Möglichkeit genutzt, die zufallsgesteuerte Stichprobenprüfung für den Leistungsbereich Computertomographie bis zum 31. Dezember 2014 und damit für zwei weitere Jahre auszusetzen. Bei der Qualitätssicherung im Bereich Computertomographie hat sich gezeigt, dass bei den Stichprobenprüfungen regelmäßig ganz überwiegend geringe oder keine Beanstandungen ausgesprochen wurden. Zudem gab es anstelle der geringen Beanstandungen immer häufiger keine Beanstandungen. Aus diesem Grund wurde mit Änderung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie zum 1. März 2011 den KVen die Möglichkeit eingeräumt, abweichend von den Vorgaben der Qualitätsprüfungs-Richtlinie die Prüfungen in diesem Bereich bis zum 31. Dezember 2012 zu reduzieren oder auszusetzen, um damit den bürokratischen Aufwand zu senken. Diese Frist wurde nun um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. 04/2013

37 FORUM 13 FORUM Vertretung rechtzeitig organisieren Hinweise zum Umgang mit Brückentagen Der Mai 2013 ist mit gleich vier gesetzlichen Feiertagen, die alle auf einen Wochentag fallen, wie geschaffen für einen Kurzurlaub oder ein verlängertes Wochenende. Ärzte, die ihre Praxis an den bevorstehenden Brückentagen, Freitag, 10. Mai 2013 und Freitag, 31. Mai 2013, schließen wollen, müssen rechtzeitig eine kollegiale Vertretung im gleichen Fachgebiet organisieren. Nach 17 Abs. 3 Bundesmantelvertrag Ärzte soll der Vertragsarzt auch bei Verhinderung von weniger als einer Woche dies in geeigneter Weise (zum Beispiel durch Aushang) bekanntgeben. Die Vertretung ist jeweils mit dem vertretenden Arzt abzusprechen. Ein Verweis auf den allgemeinen ärztlichen Notfalldienst reicht an diesen Tagen nicht aus, da der allgemeine ärztliche Notfalldienst erst ab 13 Uhr beginnt. Die Erfahrungen aus den Weihnachtstagen des Jahres 2012 (Brückentage am 27. und 28. Dezember 2012) an denen viele Praxen geschlossen waren, ohne dass eine kollegiale Vertretung organisiert war, zeigen, dass die Vertretungsregelungen noch nicht in dem notwendigen Ausmaß umgesetzt werden. FORUM FORUM Martin Kremser im bvvp-spitzengremium Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten setzt auf Westfalen-Lippe Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) hat einen neuen Vorstand gewählt. Die bisherige Vorsitzende, Dr. med. Birgit Clever, die das Amt fast 20 Jahre innehatte, stellte sich aus privaten Gründen allerdings nicht wieder zur Wahl. Als neuer Vorsitzender wurde Dr. med. Martin Kremser gewählt. Er ist kein Neuling im berufspolitischen Geschäft Kremser ist langjähriger Vorsitzender des bvvp-landesverbands (bvvp-wl) in Westfalen-Lippe und war bereits mehrere Jahre im Bundesvorstand des bvvp tätig. Außerdem sitzt er für den bvvp im Fachausschuss der KBV und der KVWL. Unterstützt wird der neue Vorsitzende im Vorstand von den langjährigen Mitstreitern Martin Klett (KJP), Dipl.-Psych. Jürgen Doebert, Ariadne Sartorius (KJP), Dipl.- Psych. Tilo Silwedel, Dr. med. Reinhold Hildmann sowie Dr. med. Erika Goez- Erdmann. Der bvvp ist heute der Dachverband von bisher 17 selbständigen, auf KV- Ebene arbeitenden Landes- und Regionalverbänden, die sich integrativ für die Interessen aller Vertragspsychotherapeuten (niedergelassene Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit anerkannter tiefenpsychologischer, psychoanalytischer oder verhaltenstherapeutischer Weiterbildung) einsetzen. Bei insgesamt zirka Mitgliedern der regionalen Verbände ist er inzwischen die mitgliederstärkste grundberufsübergreifende Vereinigung von Vertragspsychotherapeuten in Deutschland. Umgang mit Heilmitteln: Infoveranstaltung der KV Der GKV-Spitzenverband und die KBV haben sich Ende 2012 auf eine neue Regelung zu Praxisbesonderheiten und Langfristverordnungen bei den Heilmitteln geeinigt. Was bedeutet das für Ihre Praxis und was müssen Sie in Zukunft beachten? Diese Fragen werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum Thema Praxisbesonderheiten und Langfristverordnungen beantwortet, und zwar am Mittwoch, 15. Mai 2013, im KVWL- Ärztehaus in Dortmund. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Sie können sich per unter verordnungsmanagement@kvwl.de oder per Fax unter 0231 / anmelden. Eine ausführliche Broschüre zu diesem Thema haben Sie als aktuelle Pluspunkt Extra -Ausgabe vor wenigen Wochen erhalten. FORUM Borkum 2013: Betriebswirtschaftliche Beratung möglich Die KVWL bietet während der 67. Fort- und Weiterbildungswoche vom 4. bis 12. Mai 2013 auf Borkum im Zeitraum von Montag bis Mittwoch, 6. bis 8. Mai, vor Ort unter anderem persönliche Beratungen zum Themenfeld Betriebswirtschaft an. Ob Honoraranalyse oder Praxisbenchmarking sprechen Sie Ihren Beratungswunsch und Termin unter Tel.: 0231 / oder per unter Service-Center@ kvwl.de ab. 04/2013

38 14 FORUM FORUM KVWL-Mitgliederportal: Neuer ONDIS-Dienst ist verfügbar Sie haben Fragen? Möchten auch Sie ONDIS als Dienst im Portal nutzen oder haben Sie Interesse an weiteren Informationen? Gerne steht Ihnen das Kundenmanagement unter Tel.: 0231 / oder per unter de zur Verfügung. Seit Anfang April 2013 ist das KV- WL-Mitgliederportal um einen neuen Dienst erweitert worden das Tumordokumentationssystem ONDIS. Dabei ist ONDIS kein neues System, sondern wird bereits seit über 15 Jahren bei der KVWL zur Dokumentation aller onkologischen Entitäten eingesetzt. Mit ONDIS V ist nun die neue Version der Software für Sie zur Nutzung im Portal bereitgestellt. Schwerpunktpraxen und auch Kliniken in Westfalen-Lippe nutzen ONDIS bereits zur Tumordokumentation, um hier alle Informationen in einer zentralen, onkologischen Patientenakte strukturiert abzulegen von der Diagnose bis zur Nachsorge eines Patienten. Der Vorteil: Alle an der Behandlung beteiligten medizinischen Einrichtungen und Ärzte verfügen über denselben Wissensstand zum gesamten Krankheits- und Therapieverlauf sektor- und klinikübergreifend. Zusätzlich können alle dokumentierten Daten in einem Benchmarking-Programm tagesaktuell ausgewertet werden. Über Patienten sind bereits durch ONDIS erfasst, mehr als neun Millionen Datensätze verfügbar. FORUM Keine Vorsorge-Koloskopien ambulant im Krankenhaus Krankenhäuser können ambulant nur kurative aber keine präventiven Koloskopien durchführen. Einzelne Krankenhäuser versuchen diese Regelung zu umgehen, indem sie Umgehungsmöglichkeiten empfehlen (zum Beispiel Sofern eine Symptomatik oder Beschwerden angegeben werden, können wir diese Koloskopien auch weiterhin erbringen und abrechnen. ). Diese oder ähnliche Empfehlungen sind rechtswidrig. Präventive Koloskopien können ausschließlich von niedergelassenen Vertragsärzten durchgeführt und abgerechnet werden. Praxistipp Nr. 7: Alles corporate, oder was? Corporate Design, Corporate Communication und Corporate Behavior. Sie merken schon, es geht um die Corporate Identity. Aber was heißt das eigentlich? Lässt man aus dem ganzen Coporate-Gerede mal die Luft raus, die allzu anglophile Zeitgenossen dort hineingeblasen haben, geht es vor allem um das einheitliche Erscheinungsbild der Praxis und das abgestimmte Auftreten und Handeln aller Mitarbeiterinnen. Und das geht so: Viele Praxen haben sich in der Vergangenheit bereits für ein Logo entschieden, das hier und da auf Türschildern und in den Behandlungsräumen zu finden ist. Sinnvoll wäre es, ein einmal festgelegtes Logo oder Motto Stück für Stück zur Praxis- marke auszubauen. Damit dies gelingen kann, ist es sinnvoll, dass sich das Praxisteam auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Zum Einstieg kann sich das Team zum Beispiel für eine gemeinsame Kleidung entscheiden und Polo-Shirts oder Hemden mit dem Praxislogo bedrucken lassen. Mit geringem finanziellen Aufwand lassen sich auch Notizblöcke, Terminzettel, Briefbögen und alle anderen Drucksachen sowie die hoffentlich vorhandene Homepage der Praxis auf ein gemeinsames Design bringen. Positiver Nebeneffekt: Die pharma-gesponserten Terminblöcke verschwinden aus der Arztpraxis, so dass die Patienten zu Hause an der Pinnwand nicht mehr die Werbung für das Präparat XY eines Pharmaherstellers aufhängen sondern die Empfehlung Ihrer Praxis. Auch das abgestimmte Verhalten aller Teammitglieder beim Kontakt mit den Patienten trägt dazu bei, diesen einen seriösen und professionellen Eindruck zu vermitteln. Eine einheitliche Grußformel am Telefon, zu der immer auch der Name gehört, Namensschilder an der Praxiskleidung oder die persönliche Begleitung der Patienten zu den einzelnen Untersuchungsräumen, sind kleine Schritte mit großer (Außen-) Wirkung. 04/2013

39 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN 15 Workshop- und Seminarangebote Erstes Halbjahr 2013 Letzte Meldung kurz vor Redaktionsschluss: Die Seminare für das 1. Halbjahr 2013 sind bereits alle ausgebucht. In der Maiausgabe von KVWL kompakt stellen wir Ihnen das neue Seminarangebot vor. Telefontraining Intensiv Das Intensiv-Seminar ist gedacht für routinierte Arzthelferinnen zum Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern und herausfordernden Situationen im Praxisalltag. Durch die Bearbeitung von Praxisbeispielen erhalten Sie Hinweise und Tipps für eine souveräne Gesprächsführung am Telefon. Termin: in Vorbereitung für das Halbjahr 2/2013 Zeiten: 15 bis 20 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, Personaltrainerin/Psychologin Kosten: 130 Euro (inkl. USt.) Das 1 x 1 der Teamführung in der Arztpraxis Zwar sieht man heute die Chancen der Teamarbeit durchaus realistischer und kritischer als noch vor ein paar Jahren. Faktum ist allerdings weiterhin, dass gerade für komplexe Arbeitsabläufe wie in der Arztpraxis die Bildung und optimale Zusammenarbeit vonteams unverzichtbar ist. Das Seminar will Führungsverantwortlichen helfen, Teams sicher zu führen und Teambesprechungen effektiv zu gestalten. Termin: in Vorbereitung für das Halbjahr 2/2013 Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, Personaltrainerin/Psychologin Kosten: 130 Euro (inkl. USt.) Die Arzthelferin: Überzeugend und sicher im Auftreten Dass Ihnen Menschen mit Respekt und Vertrauen in der Arztpraxis begegnen, hat mit Ihrer Überzeugungskraft und eigenen Ausstrahlung zu tun. In diesem Seminar lernen Sie die verschiedenen Facetten selbstsicheren und selbstbewussten Auftretens kennen, sowie deren Wirkung im Umgang mit Menschen in Ihrer Arztpraxis bewusst einzusetzen. Mit Hilfe von praktischen Übungen im Bereich Kommunikation, Körpersprache und gezieltem Feedback werden individuelle Vorgehensweisen erarbeitet und Impulse gegeben, die Ihre Persönlichkeit wirkungsvoller zur Geltung bringen. Termin: in Vorbereitung für das Halbjahr 2/2013 Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, Personaltrainerin/Psychologin Kosten: 130 Euro (inkl. USt.) Angespannte Situationen in der Arztpraxis als Herausforderung Der Umgang mit fordernden Patienten, nicht eingehaltende Abstimmungen im Praxisteam, unterschiedliche Erwartungen an Zusammenarbeit und Motivation und zusätzlicher Zeitdruck im Praxisalltag sind häufig Auslöser für unterschiedlich gelagerte Konflikte. Die Teilnehmerinnen des Seminares lernen in diesem Zusammenhang psychologische Grundlagen von Konflikten, Konfliktintervention und deeskalierende Kommunikationsformen kennen sowie Fallbeispiele aus der Arztpraxis sensibel anzugehen. Angespannte Situationen im Arbeitsalltag zu erkennen, zu entzerren und als kreatives Potential zu nutzen ist das Ziel der Veranstaltung. Termin: in Vorbereitung für das Halbjahr 2/2013 Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, Personaltrainerin/Psychologin Kosten: 130 Euro (inkl. USt.) Selbstzahler-Kommunikation Ein Arzt, dem das Wohl seiner Patienten am Herzen liegt, sollte auch den privaten Gesundheitsmarkt durch eigene Angebote mitgestalten. Den Markt der IGeL und sonstigen Selbstzahlerleistungen, in dem ein großer Teil der Patienten gern bereit ist, für sinnvolle (Präventiv-, Diagnostik- und Therapie-) Angebote ein angemessenes Honorar zu zahlen. Wie die Angebote konfliktarm den Patienten dargeboten werden, wie eine ehrlich Kommunikation in Sachen Privatleistungen gestaltet wird, wie Patienten von sinnvollen Leistungen leichter überzeugt werden, darum geht es in diesem Seminar. Termin: in Vorbereitung für das Halbjahr 2/2013 Zeit: 15 bis 18:30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater Kosten: 130 Euro (inkl. USt.) Weitere Seminarinformationen und Anmeldung unter oder unter Tel.: 0231 / Niederlassung/Praxisabgabe: Telefon-Beratung Die KVWL Consult GmbH bietet Ihnen an jedem ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 15 bis Uhr eine telefonische Beratung rund um das Thema Niederlassung und Praxisabgabe an. Hier können Fragen geklärt, das weitere Vorgehen besprochen und Beratungstermine vereinbart werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der KVWL und anderen Kooperationspartnern erhalten Sie hier auf Ihre Fragen eine kompetente Antwort. Ihr Kontakt: KVWL Consult GmbH Tel.: 0231 / Besuchen Sie uns auf: / /2013

40 EVA Verstärken Sie Ihr Praxisteam kompetente Entlastung durch die qualifizierte Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) Nähere Informationen über die Spezialisierungsqualifikation unter Auskunft: Akademie für ärztliche Fortbildung der ÄKWL und der KVWL Tel.: /-2206 /-2207,

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