ENTWÄSSERUNGSANTRAG nach 15 AES

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1 An Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich -Abwasserwerk- Konrad-Lerch-Ring 6, Offenbach ENTWÄSSERUNGSANTRAG nach 15 AES für das/die Grundstücke Ort / Straße: Flurstück(e) / Plannummer(n): Grundstücksgröße(n) in qm: wird die Genehmigung zum Anschluss und Einleiten von Abwasser ( 15 Allgemeine Entwässerungssatzung (AES) beantragt: 1.0 Angaben über Eigentumsverhältnisse und Maßnahmebeteiligte 1.1 Eigentümer der/des Grundstücke(s): (alle Eigentümer (bei Wohnungs-/Teileigentum mit Eigentümerliste) mit vollständigen Angaben aufführen; ggf. gesondertes Blatt beifügen) Name, Vorname, Firma ggf. gesetzlicher Vertreter Anschrift / Telefonnummer Eigentumsanteile in Bruchteilen Grundbuchnummer (BV-Nr) 1.2 Die Eintragung der Eigentumsänderung (NICHT der Auflassungsvormerkung!) erfolgte im Grundbuch am: 1.3 Laut Datum im Kaufvertrag erfolgt der Übergang von Nutzen und Lasten am: 1.4 Zustellungsbevollmächtigter / Verwalter / Vertreter (Er ist anzugeben bei mehreren Eigentümern bzw. bei Wohnungs-/Teileigentum) Name, Vorname, Firma Anschrift / Telefonnummer: 1.5 Bauherr (wenn abweichend von 1.1) : Anschrift / Telefonnummer / Entwurfs-/Planverfasser Anschrift / Telefonnummer / Ausführender Unternehmer und dessen Vertreter: Anschrift / Telefonnummer /

2 2.0 Anfallendes Abwasser Schmutzwasser nein ja wenn ja: Haushaltsabwasser Weinbauabwasser Gewerbeabwasser Gewerbeart: Sonstige, nicht häusliche Abwässer Beschreibung (ggf. gesondertes Blatt beifügen: Einleitung Niederschlagswasser in Kanalisation über Anschlusskanal über Zisterne ber Zisterne ( m³ Vol.) mit Überlauf in Mischwasserkanal Regenwasserkanal in Gewässer/Graben/Vorfluter/Grundwasser Erlaubnis der unteren Wasserbehörde liegt vor Erlaubnisantrag (Vordruck: siehe liegt bei Die zulässige Einleitemenge von 8 m³ pro Tag (ca. 300 m² abflusswirksame Fläche) wird nicht überschritten ( 36 IV LWG). Die ortsnahe schadlose Einleitung von Niederschlagswasser wird mit beiliegendem Erlaubnisantrag angezeigt ( 36 V LWG) (Vordruck: siehe Niederschlagswasserversickerung breitflächige Versickerung über belebte Bodenzone Versickerungsanlage nach DWA A 138: Art der Versickerungsanlage: Brauchwassernutzung nein ja Sammelbehälter mit m³ Inhalt Art der Nutzung: Toilette Waschmaschine Zur Vorbehandlung der außergewöhnlichen Abwässer sind vorgesehen: Abscheider für Leichtflüssigkeiten nach DIN 1999 Fettabscheider nach DIN 4040 Kartoffelstärkeabscheider Entfettungs-, Entgiftungs- und Neutralisationsanlagen Sonstige Ergänzende Angaben: Gartenbewässerung

3 3.0 Angaben zur Nutzung der/des Grundstücke(s) 3.1 Das Grundstück wird zu folgenden Zwecken genutzt: Entsprechend der Nutzung in Prozentsätze aufteilen Haushalt / Wohnen zu % Gewerbe / Industrie zu % Weinbau / Weinhandel zu % Dienstleistungen zu % Sonstige Zwecke zu % Anzahl der Wohneinheiten: % Anzahl der Gewerbeeinheiten u.ä.: % 3.2 Angabe zur bebauten und befestigten Fläche in qm: Erläuterung zur bebauten und befestigten Fläche: Bezeichnung der Nutzung und Angabe der Anzahl von Einheiten (=z.b. Wohnhaus, Garagen, Stellplatz, Lagerhaus, Metzgerei, Arzt, Makler etc) Bebaute Fläche: Grundflächen von Gebäuden, (Tief-) Garagen, Ställe, Schuppen, Lagerhallen, Überdachungen u. ä. Befestigte Flächen: Höfe, Wege, Terrassen, Stellplätze = Flächen mit undurchlässigem Belag (z.b. Beton, Asphalt, Pflaster etc.) bzw. teilweise durchlässigem Belag (z.b. sog. Versickerungspflaster) Angaben aller bebauten und befestigten Flächen: a) Bebaute Fläche alt in m²: b) Bebaute Fläche neu (incl. a) in m²: c) Befestigte Fläche alt in m²: d) Befestigte Fläche neu (incl. c) in m²: e) Von der befestigten Gesamtfläche (d) entfallen auf Ökoflächen (nur Rasengittersteine oder Schotter) in m²: Zusätzliche Angaben der an das Abwassersystem angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen in nicht beplanten Gebieten (ohne Bebauungsplan) und im Außenbereich: Hat das zur Bebauung anstehende Grundstück eine Grundstückstiefe von mehr als 40 m (gerechnet von der zu erschließenden Straße aus)? Ja Nein Zutreffendes ankreuzen! Falls ja: f) Bebaute und befestigte Grundflächen (alte einschließlich neu hinzukommende Flächen mit Nebengebäuden u. Hofflächen) v o r 40 m Tiefenbegrenzung : m² g) davon Anteil Ökofläche an gesamter Hoffläche v o r 40 m Tiefenbegrenzung : m² (Rasengittersteine oder Schotter) h) Am Regenwasserkanal angeschlossene bebaute und befestigte Grundflächen h i n t e r 40 m Tiefenbegrenzung : m² Anzahl der Vollgeschosse (VG): a) Maximal zulässige Anzahl von VG: b) Tatsächliche Anzahl von VG: (Dachräume zählen nur dann als VG, wenn diese über drei Viertel der Grundfläche eine Höhe von 2,30 m haben; Kellerräume zählen als Vollgeschoss, wenn diese im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen)

4 Dem Entwässerungsantrag sind die Unterlagen Nr. 1 bis 6 immer in 2-facher Ausfertigung beizufügen (= unabhängig von den für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen): Beigefügt Ja (bitte ankreuzen) 1. Übersichtsplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000) 2. Lageplan (Maßstab 1:500 oder größer), in dem auszuweisen sind: a) Grundstücksgrenzen, Baulinien, Himmelsrichtung, Straße und Hausnummer b) vorhandene Bäume in der Nähe der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage c) öffentliche Entwässerungsanlage im angrenzenden Bereich und ggf. bereits vorhandene private Einrichtungen zur Abwasserentsorgung d) die befestigten abflusswirksamen Flächen und die Art ihrer Nutzung (Dach, Lagerfläche, Zufahrt, Weg, Parkplatz u. ä.) e) die Größe der einzelnen abflusswirksamen Flächen in m2 mit Flächenberechnung f) die Fließrichtung des Oberflächenwassers auf den befestigten Flächen g) die Art der Befestigung (Beton, Asphalt, Rasengittersteine, Öko-Steine u. ä.) h) die vollständigen Grundleitungen der Grundstücksentwässerungsanlagen. 3. Die Flächenbilanz des Grundstücks mit einer Auflistung aller Grundstücksteilflächen nach Größe und Art der Nutzung mit entsprechenden Berechnungen (Haupt- und Nebengebäude, Hoffläche, Parkplätze, Grünflächen u. ä.) 4. Für jedes Bauwerk ein Grundriss des Kellers im Maßstab 1:100 sowie Grundrisse der übrigen Geschosse Aus den Grundrissen müssen die Verwendung der Räume mit den vorgesehenen Entwässerungsgegenständen, die Regenrohre und Entwässerungsleitungen unter Angabe ihrer lichten Weite und des Materials, die Entlüftung der Leitungen und Lage von Putzstücken, Putzschächten, evtl. Rückstausicherungen (Absperrschieber u. ä.) oder Hebeanlagen ersichtlich sein. 5. Für jedes Bauwerk einen, ggf. mehrere Schnitte im Maßstab 1:100 Durch die Fallrohre des GebäXdes und durch das Grundstück in der Richtung des Hauptabflussrohres der Anschlussleitung mit Angabe der auf NN bezogenen Höhe der Straßenoberkante, Kanalsohle am Anschlusspunkt, der Anschlussleitung, der Oberkante des Kellerfußbodens; Darstellung der Entwässerungsgegenstände durch Lüftungs- und Grundleitungen sowie durch den Abflusskanal. 6. Eine Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage Bei Bedarf sind noch vorzulegen: 7. die rechnerische Ermittlung der Nennweiten der Abwasser- u. Entlüftungsleitungen (immer erforderlich bei mehr als 300 qm bebauter und befestigter Fläche oder bei mehr als zwei Vollgeschossen) 8. Angaben und Berechnun gen zur Sickerfähigkeit der Böden und Bemessung von Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung (immer erforderlich, wenn Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung errichtet werden, oder zu errichten sind) 9. Unterlagen über vorhandene oder erforderliche Leitungsrechte (immer erforderlich, wenn die Entwässerung über andere Grundstücke erfolgen soll; OHNE Leitungsrecht kann keine Genehmigung erteilt werden). 10. Angaben zu Art, Menge und Beschaffe nheit des anfallenden Abwassers und Beschreibung der beabsichtigten Vorbehandlungsanlage immer erforderlich, wenn beabsichtigt ist, Abwasser in das Abwassersystem einzuleiten, das in seinen Parametern nicht häuslichem Abwasser ( 5 AES) entspricht, bzw. wenn es sich um einen bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieb oder um eine Einrichtung handelt, bei der Abwasser im Sinne des 5 AES bereits anfällt. Ggf. sind Abwasserun tersuchungen im Sinne des 6 AES vorzunehmen und ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vorzulegen). 11. Unterlagen, technische Werte sowie Bemessungs-Daten zu Abscheidern. ALLE Antragsunterlagen sind vom Grundstückseigentümer, Bauherrn und Planfertiger zu unterschreiben.

5 Allgemeine Hinweise: Für die vorzulegenden Unterlagen gelten die Vorschriften der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) in der jeweils gültigen Fassung sinngemäß. Angaben zur Höhenlage des Straßenkanals und Lage der Anschlussstelle sind beim Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Offenbach erhältlich. Ohne Genehmigung des Entwässerungsantrages durch das Abwasserwerk darf kein Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage erfolgen oder Abwässer eingeleitet werden. Dies gilt auc h für Änderungen der GrundstückVentwässerungsanlagen ( 15 AES). Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage, (ggf. Abscheider, Abwassergruben, Vorbehandlungs- und Speicheranlagen) und deren Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage ist dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde zur Überprüfung anzuzeigen. Vor erfolgter Prüfung darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen und der Lei tungsgraben nicht verfüllt werden. Dies gilt entsprechend für Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage ( 16 AES). Durch eine ggf. erforderliche Freilegung entstehen für den Grundstückseigentümer zusätzliche Kosten! Für die Bearbeitung des Entwässerungsantrages und Prüfung des Grundstücksanschlusses werden Gebühren nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung berechnet ( 31 ESA). Die Höhe der Gebühr errechnet sich aus den tatsächlich aufgewendeten Zeitanteilen. Die Angaben in diesem Antrag bzw. in dieser Erklärung dienen sowohl der Genehmigung zum Anschluss und Einleiten von Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlagen, als auch der Festsetzung und Erhebung von anfallen den Gebühren, Beiträgen oder dem Aufwendungsersatz im Zusammenhang mit der Herstellung von erforderlichen Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Bereich. Soweit die AQgaben zur Festsetzung von Gebühren, Beiträgen oder einem Aufwendungsersatz genutzt werden, handelt es sich um eine Erklärung im Sinne der 93 ff und 149 ff AbgabeQverordnung (AO) in Verbindung mit 3 Abs. 1 Nr. 3 u nd 4 KommunalabgabeQgesetz (KAG 1995) und 17 Abs. 3 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Offenbach. Es wird versichert, dass die Angaben in diesem Antrag / dieser Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht wurden. Ändern sich die in diesem Antrag bzw. dieser Erklärung gemachten Angaben, werden diese dem Abwasserwerk unverzüglich angezeigt und ggf. ein geänderter Antrag eingereicht. Ort, Datum, Unterschrift der Grundstückseigentümer (ggf. von beiden Ehegatten) oder seiner gesetzlichen Vertreter Ort, Datum, Unterschrift des Bauherrn Ort, Datum, Unterschrift des Entwurfs-/Planverfassers Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung ihres Antrages sollten Sie uns den Antrag nur vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen vorlegen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet und müssen ggf. zurückgeben werden und bedeuten eine zeitliche Verzögerung mit zusätzlichem Arbeits- und Kostenaufwand! Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Abwasserwerk in Verbindung. Abwasserwerk: Herr Adams, Telefon , Herr Kämmerer Telefon Herr Morscheck, Telefon Den Entwässerungsantrag können Sie auch online ausfüllen und anschließend ausdrucken. Sie finden das Formular unter: (Verwaltung + Rat, Abwasserwerke, Entwässerungsantrag oder geben Sie den Suchbegriff: Entwässerungsantrag ein)

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