Echo. Landsberger. Auf sicheren Wegen. Inhaltsverzeichnis. Einladung zum Benefizkonzert von Florian Sonnleitner. Amtsblatt der Stadt Landsberg

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1 Nummer 18 Jahrgang September 2015 Landsberger Echo Amtsblatt der Stadt Landsberg Auf sicheren Wegen Voller Vorfreude auf einen neuen Lebensabschnitt begann für die kleinen ABC-Schützen am 27. August der Ernst des Lebens mit dem ersten Schultag. Anstatt Spiel, Spaß und Vergnügen heißt es von nun an still sitzen, aufpassen und Hausaufgaben machen. Nicht nur für die aufgeregten Kinder mit ihren freudigen Erwartungen gibt es künftig viele neue Herausforderungen zu meistern. Auch die Eltern müssen sich dabei auf einige Veränderungen einstellen. So gehört u. a. das selbstständige Bestreiten des Schulwegs zum neuen Alltag der Kleinen. Dass die Eltern hierbei teils ein mulmiges Gefühl heimsucht, ist ganz verständlich. Die Sprösslinge sind meist noch nicht gut geübt im Straßenverkehr, sodass auch ein augenscheinlich einfacher Schulweg so manche Gefahrenquelle bergen kann. Um den Kindern eine Orientierungshilfe zu bieten und auf eben solche potenziellen Gefahren hinzuweisen, gibt es auch in diesem Jahr die Aktion Sicherer Schulweg der Polizei. So wurden pünktlich vor Schulbeginn die diesjährigen Weißen Füße im Bereich der Bergschule Landsberg durch Polizeikommissarin Lehmann und Polizeikommissar Gebbert im Beisein von Thomas Stegelitz (Kriminalprävention) und Bürgermeister Olaf Heinrich aufgesprüht. PKin Lehmann und PK Gebbert beim Aufsprühen der Weißen Füße Dieser begrüßte das Vorhaben und unterstrich noch einmal die Wichtigkeit dieser Aktion, bei der ohne großen finanziellen Aufwand die Sicherheit auf den Schulwegen ein Stück weit verbessert wird. Wird der Schulweg beispielsweise durch eine Straße gekreuzt, sind dort zwei Füße in geschlossener Stellung nebeneinander zu sehen, um die Schüler daran zu erinnern, an diesen Punkten anzuhalten und wachsam den Blick nach links und rechts zu werfen, bevor man die Straße überquert. Diese Aktion bildet jedoch nur einen kleinen Baustein zur Schulwegsicherung. Auch den Autofahrern wird an dieser Stelle noch einmal ans Herz gelegt, bei der Sichtung von Kindern am Straßenrand besondere Vorsicht walten zu lassen und den Fuß vorsorglich vom Gas zu nehmen. In diesem Sinne wünschen wir allen Schulkindern einen guten und sicheren Start zum Schulbeginn bzw. ins neue Schuljahr und bedanken uns bei der Polizei für die Unterstützung. Einladung zum Benefizkonzert von Florian Sonnleitner Am Sonnabend, dem 19. September 2015 steht der Konzerthöhepunkt des Jahres in der Gützer Kirche bevor. Der international bekannte Soloviolinist Florian Sonnleitner aus München wird mit Werken von Bach und Telemann die Gäste in der Gützer Kirche begeistern. Nutzen Sie die einmalige Chance, diesen hochrangigen Künstler außerhalb der traditionellen Standorte wie z. B. Leipzig oder Halle zu erleben! Mehr dazu im Innenteil auf Seite 15. Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 3 Nichtamtlicher Teil 12 Aus der Stadt Landsberg 12 Aus den Ortschaften Ortschaft Landsberg 14 Ortschaft Sietzsch 16 Ortschaft Spickendorf 17 Ortschaft Niemberg 17 Ortschaft Oppin 19 Ortschaft Braschwitz 19 Ortschaft Peißen 20 Ortschaft Hohenthurm 22 Kirchliche Nachrichten 23 Anzeigenteil 25 Impressum 11 Nächste Ausgabe Mittwoch, 7. Oktober 2015 Redaktionsschluss Mittwoch, 23. September 2015 Übernächste Ausgabe Mittwoch, 21. Oktober 2015 Redaktionsschluss Donnerstag, 8. Oktober

2 Amtlicher Teil Nr. 18/2015.

3 Nr. 18/ Amtlicher Teil Bekanntmachung der Einladung zur Stadtratssitzung der Stadt Landsberg Am Donnerstag, , um Uhr, findet in der Gaststätte Goldener Löwe eine öffentliche Sitzung mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Einwohnerfragestunde 5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Bestätigung des Sitzungsprotokolls öffentlicher Teil vom Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 4.1 Petersdorfer Anger Ortschaft Petersdorf, Grasweg 8. Aufhebung Beschluss 43/05/15 Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 2 Klein Braschwitz im OT Braschwitz 9. Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 2 Klein Braschwitz im OT Braschwitz 10. Grundsatzbeschluss für die Ansiedlung einer Hundeschule mit Haustierpension in der Ortschaft Schwerz 11. Überplanmäßige Ausgabe im Aufwand (VmHh) Teilsanierung Grundschule Landsberg - Neubau Heizungsanlage /SANGS Beschluss zur Kreditumschuldung Nachtragshaushaltssatzung 2015 und Beschluss Haushaltskonsolidierungskonzept 14. Antrag der CDU-Fraktion vom zur Abwahl des stellvertretenden Bürgermeisters 15. Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters 16. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 3. Bestätigung des Sitzungsprotokolls nichtöffentlicher Teil vom Grundstücksveräußerung im OT Sietzsch 5. Belastungsvollmacht zu Grundstücksveräußerung im OT Sietzsch 6. Grundstücksveräußerung im OT Reußen 7. Grundstücksveräußerung im OT Niemberg 8. Grunderwerb im OT Petersdorf 9. Personalangelegenheiten 10. Anfragen und Informationen Dr. Jurik Müller Stadtratsvorsitzender Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Landsberg Am Mittwoch, , um Uhr, findet in der Gaststätte Goldener Löwe eine öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Landsberg mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls öffentlicher Teil vom Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 3. Bestätigung des Sitzungsprotokolls nichtöffentlicher Teil vom Ergänzung zum Mietvertrag Vodafone-Standort Bergschule 5. Personalangelegenheiten 6. Anfragen und Informationen gez. O. Heinrich Bürgermeister Bekanntmachung der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Landsberg Sitzungstermin: Dienstag, Uhrzeit: 18:00 Uhr Sitzungsort: Kindertagesstätte Reußener Knirpsenland Neue Bahnhofstraße 16a Landsberg OT Reußen Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Landsberg vom Bericht der Verwaltung zum Bauvorhaben Kindertagesstätte Reußener Knirpsenland - Sachstand Mängelgewährleistung/Nachbesserungsarbeiten Fassade 6. Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am Beratung zu Bauanträgen 8. Bauangelegenheiten 9. Anfragen und Informationen Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses Landsberg vom Vorbereitung der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am Bauangelegenheiten 7. Anfragen und Informationen gez. Ch. Gobst Vorsitzender Bauausschuss

4 Amtlicher Teil Nr. 18/2015 Gemäß 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Solarpark Hohenthurmer Alpen in Kraft. Öffentliche Stellenausschreibung In der Stadt Landsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Erzieherin/Erzieher mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 bis 40 Stunden zu besetzen. Die Betreuung und Bildung der Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt erfolgt in altersgemischten Gruppen. Als Voraussetzungen werden erwartet: Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieherin bzw. Erzieher oder einer höherwertigen staatlichen Anerkennung Umsetzung des Bildungsprogrammes des Landes Sachsen- Anhalt sozialpädagogisches Fachwissen und Bereitschaft zur Qualifizierung hohe Belastbarkeit, Aufgeschlossenheit, Teamfähigkeit und Identifikation mit dem Beruf des (der) Erziehers(in) Fürsorge und vertrauensvolle Verantwortung für die Kinder sowie interkulturelle Sensibilität Bereitschaft zur Leistung von Mehrarbeit Flexibilität bei der Anfahrt und dem Einsatz (Vertretungsfall) in den Einrichtungen Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe S 6 nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD). Die Einstellung erfolgt zunächst für 1 Jahr befristet. Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte schnellstmöglich an die Stadt Landsberg z. H. Herrn Aschendorf Köthener Straße Landsberg Bei Fragen steht Ihnen Herr Aschendorf unter oder f.aschendorf@stadt-landsberg.de gern zur Verfügung. gez. O. Heinrich Bürgermeister Der Bebauungsplan Solarpark Hohenthurmer Alpen der Stadt Landsberg wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2 in Landsberg während der Sprechzeiten Dienstag Donnerstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr sowie 9.00 Uhr Uhr oder während der Dienstzeiten nach vorheriger Anmeldung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes Auskunft gegeben. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden: 1 eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2 eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3 nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Landsberg geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von einem Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Heinrich Bürgermeister Anlage: Übersicht zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Übersichtkarte auf Grundlage des topografischen Karte DTK 255 aus dem digitalen Basisdatenlandschaftsmodell des amtlichen topografisch-kartografischen Informationssystems (ATKIS-Basis-DLM 25) des Amtes für Landesvermessung und Geobasisinformation Sachsen-Anhalt, 2015 Bekanntmachung des Inkrafttretens eines Bebauungsplanes Solarpark Hohenthurmer Alpen der Stadt Landsberg Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat am in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Solarpark Hohenthurmer Alpen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Gemäß 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Landkreis Saalekreis mit Schreiben vom unter dem Aktenzeichen BPL die Genehmigung des vom Stadtrat als Satzung beschlossenen vorzeitigen Bebauungsplanes Solarpark Hohenthurmer Alpen mit Auflagen und Hinweisen erteilt. Die Auflagen und Hinweise sind in der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie in der Begründung berücksichtigt worden, so dass der Bebauungsplan mit Datum von ausgefertigt wurde.

5 Nr. 18/ Amtlicher Teil Bekanntmachungsanordnung Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat in seiner Sitzung am 27. August 2015 die 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/ Ziethe, Untere Saale und Mulde Gewässerumlagesatzung unter Beschluss Nr. 95/08/2015 beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Landsberg, den 1. September 2015 O. Heinrich Bürgermeister 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde - Gewässerumlagesatzung - Auf Grund der 56 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom (GVBL.LSA S. 492), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom (GVBL LSA S. 116), der 2, 5, 8, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 228) und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 522) hat der Stadtrat der Stadt Landsberg in der Sitzung am 27. August 2015 die folgende 1. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde beschlossen. 1 Allgemeines (1) Die Stadt Landsberg ist auf Grund 54 WG LSA für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden Westliche Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde. Die Unterhaltungsverbände unterhalten die im jeweiligen Verbandsgebiet gelegenen Gewässer zweiter Ordnung. (2) Die Gemeinden der im 1 Abs. 1 genannten Unterhaltungsverbände haben auf der Grundlage der Verbandssatzung des betreffenden Unterhaltungsverbandes Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung der Verbindlichkeiten der Unterhaltungsverbände erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. Umgelegt wird entsprechend dieser Satzung der Beitrag, zu dessen Zahlung die Stadt Landsberg gegenüber dem jeweiligen Unterhaltungsverband herangezogen wird. (3) Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers zweiter Ordnung gehören, sind beitragsfrei. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn. (4) Die Umlagen werden wie Kommunalabgaben erhoben und beigetrieben. 2 Gegenstand der Umlage (1) Die Stadt Landsberg legt die Beiträge, die ihr aus ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung entstehen, auf die Umlageschuldner um (Umlage). (2) Zum Gebiet der Stadt Landsberg gehören alle Grundstücke, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. 3 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist vorrangig, wer im Erhebungszeitraum Eigentümer eines im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Sind Eigentümer des Grundstücks oder der Erbbauberechtigte nicht ermittelbar, ist ersatzweise derjenige zu der Umlage heranzuziehen, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides das Grundstück nutzt. (4) Mehrere Umlageschuldner sind Gesamtschuldner. 4 Entstehen der Umlageschuld, Erhebungszeitraum (1) Die Umlageschuld entsteht mit Beginn des Kalenderjahres für das die Umlage festzusetzen ist, frühestens jedoch mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Unterhaltungsverbandes. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Festsetzung der Umlage erfolgt durch Bescheid, der mit anderen Grundstücksabgaben oder Steuern zusammengefasst werden kann. 5 Umlagemaßstab (1) Der Umlagemaßstab setzt sich zusammen aus einem Flächenund einem Erschwernismaßstab. Berechnungsgrundlage ist die Fläche in Bezug auf die Umlageschuld mit dem die Stadt Landsberg am jeweiligen Verbandsgebiet beteiligt ist (Flächenbeitrag) sowie die Einwohnerzahl auf dem Grundstück. Maßgebend ist die Einwohnerzahl, die das Landesamt für Statistik am 31. Dezember des vorletzten Jahres ermittelt hat. (2) Die Höhe des Flächenbeitrages und der Anteil des Erschwernisbeitrages der Stadt Landsberg sind in der Satzung des entsprechenden Unterhaltungsverbandes festgelegt. Beide können zwischen den Unterhaltungsverbänden in ihrer Höhe abweichen. (3) Wird das Gemeindegebiet von beitragsfreien Flächen geschnitten, so ist die Einwohnerzahl der beitragspflichtigen Fläche maßgebend. (4) Wird das Gemeindegebiet von Flächen verschiedener Verbandsgebiete geschnitten, so ist die Einwohnerzahl für die Flächen des jeweiligen Unterhaltungsverbandes maßgebend. 6 Umlagesatz (1) Der Umlagesatz beträgt für das Kalenderjahr 2014: Unterhaltungsverband Flächen- Erschwernisbeitrag /ha beitrag /Einw. Westliche Fuhne/Ziethe 7,56 1,23 Untere Saale 9,91 0,98 Mulde 7,00 0,65 (2) Sind Teile des Grundstücks beitragsfrei, ist die einwohnerbezogene Umlage nach den beitragspflichtigen Bruchteilen des Grundstücks zu bemessen. (3) Die ermittelte Umlagehöhe wird auf ganze Cent gerundet. Umlagen unter 1,50 je Umlageschuldner werden nicht erhoben. (4) Zur Berechnung der Umlage werden alle beitragspflichtigen Grundstücksflächen des Umlageschuldners innerhalb aller Unterhaltungsverbände in der Stadt Landsberg zu Grunde gelegt. 7 Fälligkeit (1) Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. (2) Im Abgabenbescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt solange sich die Berechnungsgrundlage nicht ändert.

6 Amtlicher Teil Nr. 18/ Auskunftspflichten (1) Sind für die Erhebung und Bemessung der Umlage Auskünfte oder Unterlagen des Umlagepflichtigen notwendig, hat dieser die Auskünfte auf Aufforderung zuerteilen bzw. die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (2) Der Umlagepflichtige ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung von notwendigen Angaben zur Umlageermittlung verpflichtet. Er kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass er die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legt und ihm bekannte Beweismittel angibt. (3) Verweigert der Umlagepflichtige seine Mitwirkung oder teilt er nur unzureichende Angaben mit, so kann die Umlageveranlagung aufgrund einer Schätzung erfolgen. (4) Die Umlageschuldner sind verpflichtet, Änderungen der für Umlage relevanten Tatsachen (wie Eigentümerwechsel) der Stadt Landsberg binnen eines Monats schriftlich anzuzeigen. (5) Die Stadt Landsberg ist berechtigt, an Ort und Stelle zu prüfen, ob die zur Feststellung der Umlage gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, wer den Vorschriften des 8 über die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig zuwiderhandelt. in dem er Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen nicht binnen eines Monats der Stadt Landsberg anzeigt oder die für die Erhebung und Bemessung der Umlage notwendigen Angaben nicht oder nur unzureichend macht. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu geahnt werden. 10 Billigkeitsmaßnahmen Die Umlage kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist die Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 11 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Umlageschuldner sowie zur Feststellung und Erhebung der Umlage für die Unterhaltung von Gewässer zweiter Ordnung ist die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten nach 9, 10 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) durch die Stadt Landsberg zulässig. (2) Die Stadt Landsberg darf die für die Veranlagung der Grundsteuer bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die im Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Informationen von den entsprechenden Ämtern (Finanz-, Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen. 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisher geltende Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde Gewässerumlagesatzung vom 30. Oktober 2013 außer Kraft. Landsberg, den 27. August 2015 Olaf Heinrich Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat in seiner Sitzung am 27. August 2015 die Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde - Gewässerumlagesatzung - unter Beschluss Nr. 96/08/2015 beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Landsberg, den 01. September 2015 O. Heinrich Bürgermeister Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde - Gewässerumlagesatzung - Auf Grund der 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), der 2, 5, 8, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 228) und der 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 522) hat der Stadtrat der Stadt Landsberg in der Sitzung am 27. August 2015 die folgende Neufassung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde beschlossen. 1 Allgemeines (1) Die Stadt Landsberg ist gemäß 54 Abs. 3 WG LSA gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden Westliche Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde. (2) Die Gemeinden der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde haben auf Grundlage der 28 Abs. 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG), 55 WG LSA sowie der Satzungen der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung der Aufgaben der Verbände erforderlich sind sowie die Kosten zu tragen, die die Unterhaltungsverbände nach 56a WG LSA für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung abzuführen haben. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich- rechtlichen Sinn. (4) Die Umlagen werden wie Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. 2 Gegenstand der Umlage Die Stadt Landsberg legt die Beiträge, die ihr aus ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden entstehen, auf die Umlageschuldner um. 3 Umlagepflicht Die Umlagepflicht für den Flächenbeitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebiets mit Ausnahme derjenigen, die in Bundeswasserstraßen entwässern. Die Umlagepflicht für den Erschwernis-

7 Nr. 18/ Amtlicher Teil beitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebiets, die nicht der Grundsteuer A unterliegen und die nicht in Bundeswasserstraßen entwässern. 4 Umlageschuldner (1) Umlageschuldner ist, wer Eigentümer eines im Gemeindegebiet gelegenen, zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstückes ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Sind die Umlageschuldner nach den Abs. 1 und 2 nicht zu ermitteln, ist ersatzweise derjenige zu der Umlage heranzuziehen, der im Erhebungszeitraum das Grundstück nutzt. Der Umlageschuldner ist dann nicht zu ermitteln, wenn der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte aus dem Liegenschaftskataster nicht bestimmt werden kann. (4) Mehrere Umlageschuldner sind Gesamtschuldner. 5 Entstehen der Umlageschuld, Erhebungszeitraum (1) Die Umlageschuld entsteht mit Beginn des Kalenderjahres für das die Umlage festzusetzen ist, frühestens jedoch mit Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Unterhaltungsverbandes und seiner Fälligkeit. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Festsetzung erfolgt durch Bescheid, der mit anderen Grundstücksabgaben oder Steuern zusammengefasst werden kann. 6 Umlagemaßstab (1) Berechnungsgrundlage für die Umlage des Flächen- und des Erschwernisbeitrages ist die Grundstücksfläche. (2) Die Anteile der Erschwernisbeiträge betragen laut Satzungen der Verbände wie folgt: Unterhaltungsverband Anteil Erschwernisbeitrag v.h. Westliche Fuhne/Ziethe 16,00 Untere Saale 20,31 Mulde 13,14 7 Umlagesatz (1) Die Umlagesätze zur Umlage des Flächenbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2015 wie folgt: Unterhaltungsverband Flächenbeitrag /ha Westliche Fuhne/Ziethe 8,06 Untere Saale 9,83 Mulde 7,30 Die Umlagesätze zur Umlage des Erschwernisbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2015 wie folgt: Unterhaltungsverband Erschwernisbeitrag /ha Westliche Fuhne/Ziethe 14,70 Untere Saale 4,66 Mulde 0,01 (2) Von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der Umlage kann abgesehen werden, wenn diese niedriger als 1,50 Euro je Umlageschuldner ist. (3) Zur Berechnung der Umlage werden alle beitragspflichtigen Grundstücksflächen des Umlageschuldners innerhalb aller Unterhaltungsverbände in der Stadt Landsberg zu Grunde gelegt. 8 Fälligkeit (1) Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. (2) Im Abgabenbescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt solange sich die Berechnungsgrundlage nicht ändert. 9 Auskunftspflichten (1) Sind für die Erhebung und Bemessung der Umlage Auskünfte oder Unterlagen des Umlagepflichtigen notwendig, hat dieser die Auskünfte auf Aufforderung zu erteilen bzw. die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (2) Der Umlagepflichtige ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung von notwendigen Angaben zur Umlageermittlung verpflichtet. Er kommt der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass er die für die Umlageermittlung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legt und ihm bekannte Beweismittel angibt. (3) Verweigert der Umlagepflichtige seine Mitwirkung oder teilt er nur unzureichende Angaben mit, so kann die Umlageveranlagung aufgrund einer Schätzung erfolgen. (4) Die Umlageschuldner sind verpflichtet, Änderungen der für Umlage relevanten Tatsachen (wie Eigentümerwechsel) der Stadt Landsberg binnen eines Monats schriftlich anzuzeigen. (5) Die Stadt Landsberg ist berechtigt, an Ort und Stelle zu prüfen, ob die zur Feststellung der Umlage gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 16 Abs. 2 Nr.2 KAG LSA handelt, wer den Vorschriften des 8 über die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig zuwiderhandelt, indem er Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen nicht binnen eines Monats der Stadt Landsberg anzeigt oder die für die Erhebung und Bemessung der Umlage notwendigen Angaben nicht oder nur unzureichend macht. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 11 Billigkeitsmaßnahmen Die Umlage kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist die Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 12 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Umlageschuldner sowie zur Feststellung und Erhebung der Umlage nach 2 ist die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten nach 9, 10 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) durch die Stadt Landsberg zulässig. (2) Die Stadt Landsberg darf die für die Veranlagung der Grundsteuer bekannt gewordenen Personen- und grundstücksbezogenen Daten für die im Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Informationen von den entsprechenden Ämtern (Finanz-, Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen. 13 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2015 in Kraft. Landsberg, den 27. August 2015 Olaf Heinrich Bürgermeister

8 Amtlicher Teil Nr. 18/2015 Öffentliche Bekanntmachung des Planungsverbandes Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14 Die nächste Sitzung des Planungsverbandes Industriegebiet Halle- Saalkreis an der A 14 findet am Montag, dem 19. Oktober 2015, ab Uhr im Technischen Rathaus der Stadt Halle (Saale), Hansering 15, Halle (Saale), 5. Etage, im Raum 542 statt. Tagesordnung: TOP 1 Eröffnung der Sitzung Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung Feststellung der Beschlussfähigkeit Bestimmung des Protokollführers Feststellung der Tagesordnung TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom TOP 3 B-Plan Nr. 1: Stand der Befreiungen und Änderungen TOP 4 Informationen TOP 4.1 Information zum Stand der Unternehmensansiedlung TOP 4.2 Information zum Sachstand 3. Feuerwache TOP 4.3 Information über Stand der Straßenwidmungen TOP 4.4 Information über Stand der ÖPNV-Anbindung TOP 5 Anfragen der Verbandsmitglieder TOP 6 Einwohnerfragestunde an den Planungsverband TOP 7 Sonstiges Halle (Saale), 19. August 2015 gez. Uwe Stäglin Verbandsvorsitzender Bekanntmachung des AZV Westliche Mulde Die nächste Ausschusssitzung des AZV Westliche Mulde findet am um Uhr in der Berliner Str. 06, Bitterfeld-Wolfen, großer Beratungsraum statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestimmung des Protokollführers TOP 2 - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung TOP 3 - Einwendungen zur Niederschrift vom TOP 4 - Mitteilung der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom TOP 5 - Informationen, Anfragen Nichtöffentlicher Teil - Rechtsangelegenheiten - Stundungsangelegenheiten - Vergaben gez. Tetzlaff Vorsitzender der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Westliche Mulde Neufassung der Satzung des AZV Westliche Mulde über die Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen und über die Kostenerstattung für Anschlusskanäle (Beitragssatzung) Aufgrund der 4, 5, 8,11,45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBl. LSA S.288) in der derzeit geltenden Fassung, der 9 und 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S.81) in der derzeit geltenden Fassung und der 2, 6, 6 b, 6 c und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit geltenden Fassung sowie der Neufassung der Verbandssatzung vom zuletzt geändert mit der Satzung zur 4. Änderung der Neufassung der Verbandssatzung vom und der Neufassung der Entwässerungssatzung vom zuletzt geändert mit der 1. Änderung der Neufassung vom hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde in der öffentlichen Sitzung vom die folgende Satzung beschlossen: ARTIKEL I 1. Allgemeines 1 Allgemeines (1) Der AZV erhebt nach Maßgabe dieser Satzung a ) Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zentralen öffentlichen Abwasseranlage gemäß Entwässerungssatzung 1 Absatz 1 Nr. 1 (Abwasserbeitrag), b) Kostenerstattungen für Anschlusskanäle (Grundstücksanschlüsse). (2) Abwasserbeiträge sind der Herstellungsbeitrag I und der Herstellungsbeitrag II. Der Herstellungsbeitrag I wird für Grundstücke erhoben, die zum Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) am über keinen Anschluss an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten. Der Herstellungsbeitrag II (Besonderer Herstellungsbeitrag) wird für Grundstücke erhoben, die bis mindestens zum Inkrafttreten des KAG-LSA am über einen Anschluss an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten bzw. die die Möglichkeit der Inanspruchnahme hatten. 2. Abwasserbeitrag 2 Grundsatz 1) Der AZV erhebt, soweit der Aufwand nicht auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage Abwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen entstehenden besonderen wirtschaftlichen Vorteile. (2) Die Abwasserbeiträge decken nicht die Kosten für die Grundstücksanschlusskanäle (Hausanschlüsse). 3 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die zentrale öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, wenn a) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen, b) sie - ohne dass für sie eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung im Verbandsgebiet zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung anstehen. (2) Grundstücke unterliegen auch dann der Beitragspflicht, wenn sie nicht Bauland im Sinne des Abs. 1 sind, aber tatsächlich an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wurden. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich rechtlichen Sinne. Ist ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes bürgerlich- rechtliches Grundstück nicht vorhanden, gilt die von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtliche Dokumente, nachzuweisen.

9 Nr. 18/ Amtlicher Teil 4 Beitragsmaßstab (1) Der Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab berechnet. Bei dessen Ermittlung werden für das erste Vollgeschoss 25 % und für jedes weitere Vollgeschoss 15 % der Grundstücksfläche angesetzt. Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom in seiner Fassung von 2001 (BauO LSA a. F.) als Vollgeschosse definiert waren. Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m über der Geländeoberfläche (Fläche, die sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder aus der Baugenehmigung ergibt, sonst die natürliche Geländeoberfläche) hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben, wobei Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, hierbei unberücksichtigt bleiben. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse. Als Vollgeschoss gelten auch Geschosse, die nicht die vorgesehene Höhe (Satz 4 dieses Absatzes) aufweisen, wenn vor, bei oder nach Errichtung eine Nutzung genehmigt worden ist, die den Nutzungsmöglichkeiten eines Vollgeschosses entsprechen, oder eine solche Nutzung nach Errichtung geduldet worden ist und diese Nutzung noch geduldet wird. Ist im Einzelfall eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei gewerblich und industriell genutzten Grundstücken und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je vollendete 2,30 m der Höhe des Bauwerkes (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss gerechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. (2) Als beitragsfähige Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken, die insgesamt im Bereich einer Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, der für das Grundstück die bauliche oder gewerbliche/industrielle Nutzbarkeit festsetzt, bzw. bei Grundstücken, die teilweise im Geltungsbereich eines solchen Bebauungsplanes und teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, b) bei Grundstücken, die teilweise im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB und im übrigen im Außenbereich liegen, die Teilfläche im Bereich des Bebauungsplanes oder der Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB, c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB besteht und die teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 Bau GB) und im übrigen im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und einer Linie die im gleichen Abstand von 40 m dazu verläuft, d) bei Grundstücken, die über die sich nach b) und c) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der der Straßenseite zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder übergreifenden gewerblichen Nutzung entspricht, e) bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) so genutzt werden (z. B. Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Campingplätze, Festplätze - nicht aber Friedhöfe, Sportplätze oder Flächen für die Landwirtschaft) sowie bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan Wochenendhausgebiet festsetzt, 65% der Grundstücksfläche, f) bei Grundstücken die im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen und für die durch rechtsverbindliche Planfeststellung, Betriebsplan oder einen diesen Maßnahmen ähnlichen Verwaltungsakt eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist (z.b. Abfalldeponie, Untergrundspeicher o.ä.), die Fläche des Grundstücks, auf die sich die Planfeststellung, der Betriebsplan oder der Verwaltungsakt erstreckt und die dadurch abwasserrelevant nutzbar sind, g) bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan Friedhofs- und Sportplatznutzung festsetzt oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) oder im Außenbereich ( 35 Bau GB) so genutzt werden, und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan landwirtschaftliche Nutzung festsetzt, die Grundfläche der an die zentrale öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl von 0,2, h) bei allen anderen bebauten Grundstücken im Außenbereich ( 35 BauGB) die Grundfläche der an die zentralen öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Gebäude geteilt durch die Grundflächenzahl von 0,2. In den Fällen g) und h) wird die ermittelte Fläche diesen Gebäuden so zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der Gebäude verlaufen, wobei bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt. Ist die so errechnete und zugeordnete Vorteilsfläche größer als das Buchgrundstück, ist nur die Fläche des Buchgrundstücks maßgebend. (3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt bei Grundstücken a) die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, b) für die im Bebauungsplan anstelle einer Vollgeschosszahl die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von 11 Abs. 3 Bau NVO die durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen abgerundet, c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch 3,5 geteilt höchstzulässige Baumassenzahl auf ganze Zahlen abgerundet, d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze oder eine Tiefgaragenanlage errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss, e) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen oder die Baumassenzahl bestimmt ist, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzt und/oder tatsächlich vorhandene Berechnungswert nach a) bis c); f) für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) liegen, - wenn sie bebaut sind, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, - wenn sie unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse g) die im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, h) auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach a), b) bis d) bzw. f) oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nach b) bzw. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebenen Berechnungswerte nach b) bzw. c), i) für die der Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder nur mit untergeordneter Bebauung festsetzt (z.b. Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Camping - und Festplätze sowie Friedhöfe) oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden, die Zahl von einem Vollgeschoss. (4) Auf Grundstücke die im Bereich von Satzungen nach 35 Abs. 6 und 34 Abs. 4 und 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) liegen, sind zur Feststellung der Zahl der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für 1. Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind; 2. die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält

10 Amtlicher Teil Nr. 18/ Beitragssatz (1) Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag I beträgt: 10,23 Euro/m 2 (2) Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II beträgt: 2,12 Euro/m 2 6 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig. (2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte im Sinne von 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes. (3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner, bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. 7 Entstehung der Beitragspflicht (1) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag I und II ( Neuanschlussnehmer und Altanschlussnehmer) entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche Einrichtung gemäß 1 Abs. 1 Ziffer 1 der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde (EWS) (die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Vorfluter nach Behandlung in einer biologisch arbeitenden Kläranlage) angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Satzung. (2) Im Falle des 3 Abs. 2 entsteht die Beitragspflicht mit dem tatsächlichen Anschluss der auf dem Grundstück vorhandenen Baulichkeit, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 8 Vorausleistung Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht mehr beitragspflichtig ist. Ist die Beitragsschuld 3 Jahre nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides noch nicht entstanden, kann die Vorausleistung zurückverlangt werden, wenn die zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht benutzbar ist. Der Rückzahlungsanspruch ist ab Erhebung der Vorausleistung mit 2 v. H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich zu verzinsen. 9 Veranlagung, Fälligkeit Der Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung. 10 Ablösung In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. Die Höhe des Ablösungsbetrages ist nach Maßgabe des in 4 bestimmten Beitragsmaßstabes und des in 5 festgesetzten Beitragssatzes zu ermitteln. Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten. 11 Billigkeitsregelungen (1) Die durchschnittliche Größe der Wohngrundstücke beträgt 876 m 2. Übergroß ist ein Wohngrundstück, wenn die Durchschnittsgröße um mehr als 30 % überschritten wird. Demgemäß ist ein Wohngrundstück übergroß, wenn es mehr als 1138 m 2 beitragsfähige Fläche besitzt. Übergroße Wohngrundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen, werden bis zu einer beitragsfähigen Fläche von 1138 m 2 voll und mit der restlichen Fläche nur zur Hälfte veranlagt. (2) Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die zentralen öffentlichen Abwasseranlagen auslösen oder nicht angeschlossen werden dürfen und auch tatsächlich nicht angeschlossen sind, bleiben beitragsfrei. Der Beitragsfreiheit solcher Gebäude oder selbstständiger Gebäudeteile ist dergestalt Rechnung zu tragen, dass die beitragsfreien Gebäude oder selbstständigen Gebäudeteile bei der Feststellung der Zahl der Vollgeschosse nach 4 Abs. 3 und 4 unberücksichtigt bleiben. (3) Werden Grundstücke landwirtschaftlich im Sinne von 201 BauGB oder als Wald genutzt, ist der Beitrag solange zinslos zu stunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muss. Dies gilt auch für die Fälle der Nutzungsüberlassung und Betriebsübergabe an Familienangehörige im Sinne von 15 Abgabenordnung. Bei bebauten und tatsächlich angeschlossenen Grundstücken und Teilflächen davon gilt die Stundungsverpflichtung nur, wenn die Bebauung ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient und die öffentliche Einrichtung nicht in Anspruch genommen wird, wobei eine Entsorgung von Niederschlagswasser in durchschnittlich unbedeutender Menge unberücksichtigt bleibt. (4) Der Beitrag ist auch zinslos zu stunden, solange Grundstücke als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden oder Grundstücke oder Teile davon aus Gründen des Naturschutzes mit einer Veränderungssperre belegt sind. 3. Kostenerstattung für Anschlusskanäle 12 Höhe und Entstehen des Erstattungsanspruches (1) Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung der Anschlusskanäle werden über einen Einheitssatz dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Es ist festgelegt, dass Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend gelten. (2) Für einen Hausanschluss bis DN 250 ist pro Meter Baulänge ein Einheitssatz von 173,00 Euro/m zu entrichten. Bei Hausanschlüssen größer DN 250 erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Anschlussnehmer gemäß den tatsächlich angefallenen Kosten. Die Aufwendungen für die Herstellung eines Umschlusses eines vorhandenen Hausanschlusses auf eine neu hergestellte Abwasseranlage sind über einen Einheitssatz in Höhe von 367,00 Euro zu entrichten. Der Umschluss erfolgt, wenn festgestellt wird, dass der vorhandene Hausanschluss gemäß Entwässerungssatzung sich in einem bautechnisch einwandfreien Zustand befindet. (3) Die Kosten für die Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Anschlusskanäle werden nach tatsächlichem Aufwand gegenüber dem Anschlussnehmer abgerechnet. (4) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Beendigung der Maßnahme. (5) Die 6,8, 9 und 10 gelten entsprechend. 4. Gemeinsame Vorschriften für Beiträge und Kostenerstattungen 13 Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch

11 Nr. 18/ Amtlicher Teil durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, 225, 226, 227 Abs. 1, 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. 14 Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Die Beitragspflichtigen und ihre Vertreter haben dem AZV jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist. (2) Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, dem AZV für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen Auskunft zu erteilen. (3) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem AZV vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (4) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgabe beeinflussen, so hat der Grundstückseigentümer dies unverzüglich dem AZV schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für jeden, der solche Anlagen neu schafft, ändert oder beseitigt. 15 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 16 Abs. 2 Ziff. 2 KAG-LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig a) entgegen 14 Abs. 1 und 3 Abs. 3 die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlichen Auskünfte nicht erteilt oder b) entgegen 14 Abs. 2 die für die Festsetzung und Erhebung der Abgabe maßgeblichen Veränderungen nicht unverzüglich meldet oder die für die Ermittlung des Umfangs der Veränderungen erforderliche Hilfe verweigert oder c) entgegen 14 Abs. 3 den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück nicht innerhalb eines Monats schriftlich angezeigt oder d) entgegen 14 Abs. 4 nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind bzw. geschaffen, geändert oder beseitigt werden, die die Berechnung der Abgabe beeinflussen und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 16 Abs. 3 KAG-LSA mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. (3) Die Anwendung von Zwangsmitteln richten sich nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes von Sachsen-Anhalt sowie des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ( 53 ff.) in der jeweils gültigen Fassung. ARTIKEL II 16 Inkrafttreten Die vorstehende Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Bitterfeld-Wolfen, Landsberger Echo Das Amtsblatt der Stadt Landsberg (Sachsen-Anhalt) mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt. - Herausgeber: Stadtverwaltung Landsberg, Köthener Str. 2, Landsberg IMPRESSUM - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Der Bürgermeister der Stadt Landsberg, Herr Olaf Heinrich - Verantwortlich für Textbeiträge: sind die Verfasser. Amtsblatt-Redaktion: Stadt Landsberg, Bürgerservice, Tel. (034602) 24984, Fax: 24988, amtsblatt@stadt-landsberg.de - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Leserbriefe und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Des Weiteren behält sich die Redaktion vor, Manuskripte nicht sinnentstellend zu kürzen bzw. redaktionell zu bearbeiten. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.

12 Nichtamtlicher Teil Nr. 18/2015 Der Zauber der russischen Seele in der Landsberger Doppelkapelle Am Sonntag, dem 4. Oktober 2015, um 15 Uhr, gastieren die Maxim Kowalew Don Kosaken in der eindrucksvollen Kulisse der Landsberger Doppelkapelle. Landsberger Museum lädt zum Stadtrundgang ein Am Sonntag, dem 27. September 2015, um 15 Uhr, startet vorm Nordportal der Landsberger Doppelkapelle Sanctae Crucis die zweite der beiden öffentlichen Stadtführungen in diesem Jahr. Der etwa zweieinhalb Stunden umfassende Streifzug durch den historischen Ortskern macht deutlich, dass Landsberg eine kleine Stadt mit großer Geschichte ist. Sieben Sänger der Maxim Kowalew Don Kosaken werden in Landsberg erwartet (Foto: Engels Konzertbüro GmbH) Der Chor, in der Besetzung mit sieben Künstlern, möchte die Zuhörer mit russisch-orthodoxen Kirchengesängen sowie einigen Volksweisen und Balladen verzaubern. Musik aus den Tiefen der russischen Seele erklingt in stetem Wechsel von Chorgesang und Solostimmen. Die enorme Bandbreite der einzigartigen Stimmen erstreckt sich dabei von tiefen Bässen, tragendem Chor, über Bariton bis hin zu den Spitzen der Tenöre. Anknüpfend an die Tradition der großen alten Kosaken-Chöre, insbesondere dem im Jahre 1921 von Sergej Jarow in der Türkei gegründeten Don Kosaken Chor, zeichnet sich das Ensemble durch seine Disziplin aus, die es dem musikalischen Gesamtleiter Maxim Kowalew zu verdanken hat und die sich im Motto Singend zu beten und betend zu singen niederschlägt. Der Chor lässt das musikalische Erbe der Kosaken in Westeuropa und Skandinavien auf technisch brillantem Niveau wieder aufleben. Maxim Kowalew sieht es als seine Aufgabe, die schönen alten russischen Melodien zur Freude des Publikums erklingen zu lassen. Dabei ist es ihm auch wichtig, begabten Künstlern die Möglichkeit zu geben, ihr großes Talent an die Öffentlichkeit zu bringen. Für das Konzert, welches von der Engels Konzertbüro GmbH veranstaltet wird, findet ein Kartenvorverkauf statt. Konzertkarten zum Preis von 16,00 Euro gibt es in Landsberg im Museum Bernhard Brühl, Hillerstraße 8 (Tel ) bei Lotto und Zeitschriften Richter, Köthener Straße 32 Halle (Theater- und Konzertkasse) Delitzsch (Touristinformation) Bitterfeld (Reisebüro Bier) sowie unter und Inge Fricke, Museum Landsberg Markt mit historischem Rathaus und Postmeilensäule (Foto: Gunter George) Am Beginn des Rundgangs steht das Wahrzeichen der Stadt, die mehr als 800 Jahre alte Doppelkapelle. Sie ist nicht nur ein Kleinod romanischer Baukunst sondern auch eindrucksvoller Zeuge mittelalterlicher Burg- und Stadtgeschichte. In diese Zeit fällt auch der Bau der Stadtkirche St. Nicolai, welche ebenfalls im Rahmen der Stadtführung besichtigt wird. Für die Erneuerung der desolaten Kirchenglocken wird weiterhin dringend Geld benötigt. Daher bittet die Kirchgemeinde alle Kirchenbesucher am Ausgang um eine kleine Spende. Verwinkelte Gassen und historische Plätze führen abschließend ins Museum Bernhard Brühl, wo sich originale Zeugnisse der Stadtgeschichte entdecken lassen. Eine Apothekeneinrichtung aus der Zeit um 1900 bildet das Glanzstück der Dauerausstellung. Lohnend ist auch ein Gang durch die aktuelle Sonderausstellung Aus Schwertern sollen Sensen werden, mit zu Gebrauchsgegenständen umgearbeiteten Schlachtfeldfunden und diversen Schlachtfeldfunden aus der Zeit der napoleonischen Kriege. Der bekannte Maler Volker Pohlenz schuf eigens für die Sonderausstellung zwei Gemälde mit historischen Episoden aus dem Jahre Auf großes Interesse dürfte auch ein Atlas stoßen, den der schwedische Kronprinz Karl Johann in der Landsberger Sonnenapotheke zurückgelassen haben soll, bevor er am 17. Oktober 1813 in Richtung Leipzig aufbrach. Für die Stadtführung wird eine Teilnahmegebühr von 3,00 Euro/Person erhoben. Inge Fricke, Museum Landsberg

13 Nr. 18/ Nichtamtlicher Teil 120 Jahre Freiwillige Feuerwehr Gollma (6) M. & A. Messerschmidt Die Wehr Der 3. November war ein besonderer Höhepunkt für unsere Wehr. Durch die Vermittlung des Kam. Kurt Schröter erhielten wir von der FF Börry, Kreis Emmerthal, ein gebrauchtes Löschfahrzeug LF 8. Riesig war die Freude... Durch die gute Unterstützung des Kam. Horst Kubeile, der uns den Firmenbus zur Verfügung stellte sowie des Kam. Ralf Gaul, er stellte sein Privatauto auch zur Verfügung, fuhren wir nach Börry... Dort wurden wir sehr gut empfangen. Gespräche, Besichtigung des neuen Gerätehauses sowie der Geräte folgten. Nach einem gemütlichen Zusammensein mit Speisen und Getränken fuhren wir am Spätnachmittag mit dem Auto wieder nachhause. Da wir für das Auto keine Unterstellmöglichkeit haben, stellte uns Herr Peter Haake das Futterhaus des ehemaligen Kuhstalls zur Verfügung. Der Kreisfeuerwehrverband Saalkreis e. V. (KFV) mit seinen 44 Wehren und 1250 Mitgliedern konstituierte sich am Mit der neuen Satzung des Landes Sachsen-Anhalt erstreckt sich das künftige Einsatzgebiet auf den Umkreis von 15 km. Aus FFw wurde FF. DDR-Orden/Ehrenzeichen dürfen nicht mehr getragen werden Dienstversammlungen wurden nur zu aktuellen Themen durchgeführt, da konkrete Unterlagen noch immer fehlen Beschlüsse vom : Das ehem. Futterhaus der Kückenaufzucht wird zu einem Gerätehaus umgebaut. Verantwortlich für die Bautätigkeit sind die Kameraden E. Hammer und E. Hesse. Beratend wirken die Kameraden W. Jecht, K. Schröter und H. Kubeile. Die Arbeiten begannen am mit der Einzäunung Das Brand- und Hilfeleistungsgesetz Sachsen-Anhalt trat am in Kraft Jahre Freiwillige Feuerwehr Gollma. Die Festveranstaltung erfolgte am 4. März Am , Tag des St. Florian - Schutzpatron der Feuerwehr - konnten wir unser neues Gerätehaus in Besitz nehmen. Am Bau beteiligten sich nahezu alle Kameraden mit insg. 869 Stunden. Die Pausenverpflegung übernahmen die Kameradinnen Lilo und Elrina Hesse. Hilfe leisteten die Handwerker Kam. H. Kubeile (MKT Bau), Schmiedemeister Kam. K. Schröter, Klempnermeister S. Kambach, E-Meister Kam. F. Rosch (Landsberg), Dachdeckermeister L. Finke (Zwebendorf) und Tischlermeister H. Grönitz (Reinsdorf). Danke! Des weiteren geht unser Dank an Kfz-Meister M. Hitziger für die kostenlose Reparatur unseres Löschfahrzeugs, den Kameraden aus Börry, die Ersatzteile zur Instandsetzung unserer defekten TS lieferten, der FF Lohnsdorf, die 11 Uniformen zur Verfügung stellten. Dank auch allen Kameradinnen und Kameraden für die materielle und finanzielle Unterstützung, insbesondere K. Schröter, M. Frank, E. Hammer, S. Schulze, W. Sägling, F. Rosch, H. Kubeile, B. Hesse, E. Hesse, R. Gaul, S. Kambach, G. Schröter, G. Müller, U. Würker, K.-H. Städel Der erste Parkpokallauf im Löschangriff in Gollma startete am 12. Juni mit 26 Männer- und 6 Frauenmannschaften auf dem Gelände hinter dem Friedhof. Von September bis Dezember konnte Dank Sach- und Geldspenden sowie der unentgeltlichen Arbeit der Kameraden der Anbau errichtet werden. Der Wert beläuft sich auf ca DM Die Kameraden legten einen Trainings- und Wettkampfplatz hinter dem Gerätehaus an Nach nur 6 Monaten Bauzeit wurde ein neuer Geräteraum eingeweiht. Das 1. Osterfeuer zündeten die Kameraden am Karfreitag. Den zweiten Ausflug zum Hohenwarthe-Stausee führte die Wehr vom 16. bis durch. Unterwegs wurden die Drachenhöhle in Syrau und das Schloss Burgk besichtigt. Am Samstag stieg ein gemütlicher Abend mit den Kameraden der FF Bucha. Die Kinder- und Jugendwehr nahm an den Zeltlagern in Dammendorf und auf dem Petersberg teil Am übergab Stadtwehrleiter Müller 10 Funkmeldeempfänger. Damit hat für unsere Wehr eine neue Zeit begonnen, da wir direkt von der Leitstelle Halle alarmiert werden können. (Alarme erfolgte zuvor nur mit der Sirene!) Die Indienststellung des LF 16 im Vorjahr machte eine neue Garage notwendig. Die Zeichnung fertigte Kam. Kubeile. Beim Bau engagierten sich unter der Leitung des Kam. E. Hesse besonders die Kam. B. Hesse, E. Hammer, V. Gehrmann, R. Gehrmann, G. Schröter, A. Rabus, S. Schulz, F. Hübner und das Fördermitglied R. Würker. Material stellten die Kameraden K. Schröter, E. Hesse, A. Rabus und E. Hammer kostenlos zur Verfügung. Alle Arbeiten erfolgten als Eigenleistung Am verabschiedete der Stadtrat eine neue Satzung und Kosten- und Gebührenordnung der FF Landsberg. Die bisherigen Kdo-Stellen sind jetzt Ortsfeuerwehren Im August war unsere Wehr bei der Jahrhundertflut in Dessau und Bitterfeld mit ca. 200 Stunden im Einsatz. Eine Sammelaktion erbrachte 750, die der FF Dessau-Waldersee als Spende überwiesen wurden Ein gebrauchtes TLF 16/25 W50 erhielten wir von der FF Kyhna als Ersatz für unser defektes LF 16. Danke den Kameraden und der Gemeinde! Realisierung der Projekte Sozialtrakt, Bohrbrunnen, Pflasterung von 2 Starteinrichtungen auf der Wettkampfbahn und 250 m Erdaushub für den Erdgasanschluss Restarbeiten am Brunnen und an der Außenfassade, Montage eines Vordachs am Eingang, Pflasterung des Zugangs. Inventarzugang: 4 m Band Funkgerät für das LF 8 TS 8, Festzelt und Werkzeugcontainer. Arbeiten am neuen Gerätehaus Das erste Feuerwehrauto 1991 Eröffnung des Gerätehauses 1996

14 Nichtamtlicher Teil Nr. 18/2015 Und auch dieses Mal möchte das Team von Trainer Ingo Theile eine gute Rolle in der Liga spielen. Abgänge musste die Mannschaft nicht beklagen. Es gelang, den sehr guten Torhüter Robert Scholz weiter im Team zu halten. Mit Rick Jankowski aus Bernburg kann das Team sogar einen Neuzugang vermelden. Verstärkt wird die Theile- Sieben zudem durch einige Spieler der ehemaligen A-Jugendmannschaft des Landsberger HV, die sich in dieser Saison erstmals im Männerbereich beweisen müssen und sicher auch werden. Neben den vorgenannten Mannschaften ist auch noch die dritte Männernmannschaft in der Kreisklasse auf Punktejagd. Dabei soll der letzte Platz aus der Vorsaison vergessen gemacht werden. Bleibt zuletzt der Wunsch und die Hoffnung, dass alle LHV-Mannschaften eine gute Rolle in ihren Ligen spielen werden und dabei durch die Landsberger Handballfreunde zahlreich und lautstark Unterstützung bei den Heim-, aber auch Auswärtsspielen bekommen werden. Übersicht der kommenden Heimspiele des Landsberger HV Zeitraum Männer Sachsen-Anhalt Liga , 15:30 Uhr LHV SV Oebisfelde 1895 Frauen Bezirksliga Süd , 11:00 Uhr LHV TSV 1893 Großkorbetha Dieses Mal schon zeitig in der Saison das Stadtderby Landsberg gegen Queis. Obwohl auch in dieser Saison der Vizemeister und Vizepokalsieger aus Queis klarer Favorit ist, möchten die Landsberger den Favoriten, wie schon in der vergangenen Saison am vorletzten Spieltag, als Landsbergs Zweite mit 26 : 21 überraschend gewinnen konnte, mehr als nur ärgern. 2. Männer Bezirksliga Süd Stadtderby am , 14:30 Uhr LHV II SG Queis 3. Männer Kreisklasse , 11:00 Uhr LHV III Schraplauer SV von 1883 Ehemalige Minis spielen diese Saison um Punkte Am Sonntag, 27. September, werden die Mädchen und zwei Jungen der ehemaligen Minis erstmals in ihrer Laufbahn als Team in der Bezirksliga Süd der weiblichen Jugend E um Ligapunkte spielen. Auftaktgegner wird in der Landsberger Sporthalle die Mannschaft des TuS Dieskau-Zwintschöna sein. Gleich zu Saisonbeginn also ein Lokalderby, sofort ein Höhepunkt für die Mannschaft. Bleibt dem Team der weiblichen Jugend E zu wünschen, dass es erfolgreich durch die für sie neue Handballwelt geht und den einen oder anderen Punkt und Sieg erspielt. Mitte September beginnen auch die Punktspiele für alle weiteren Mannschaften des Landsberger HV. Dabei gibt es auch bei den Frauen eine Premiere. Erstmals seit Bestehen dieser Mannschaft wird mit Volker Degner ein neuer Trainer auf der Landsberger Bank sitzen. Neben Degner haben die Landsberger Frauen sich auch beim Spielerkader verstärkt. Als Neuzugänge werden sich Nele Avermann, Sophie Pretzsch, beide vom MSV Buna Schkopau, und Sandra Kasper zukünftig dem Landsberger Publikum präsentieren. Mit diesen Zugängen konnten sich die LHV-Frauen auf einigen Positionen verstärken. So sollten es auch in dieser Saison gelingen, eine gute Rolle in der Liga zu spielen. Auch für die zweite Männermannschaft beginnt am 27. September mit dem Spiel beim USV Halle III die neue Punktspielsaison. Mittlerweile schon die Dritte in Folge in der Bezirksliga Süd. weibliche Jugend E Bezirksliga , 10:00 Uhr LHV TuS Dieskau-Zwintschöna , 10:00 Uhr LHV BSV 1928 Klostermansfeld Hier noch als Team der Minis (auf dem Foto im Spiel gegen den SV Langenbogen) aktiv, werden die jungen Spielerinnen und Spieler ab September als weibliche Jugend E in der Bezirksliga auf Punktejagd gehen. Eventuelle Spielverlegungen nach Redaktionsschluss konnten nicht berücksichtigt werden. Weitere Infos und Bilder, auch zu den Auswärtsspielen aller Mannschaften, finden Sie unter

15 Nr. 18/ Nichtamtlicher Teil SSV 90 Landsberg Abteilung Fußball informiert Spielansetzungen 1. Herren Landesklasse :00 Uhr Naumburger SV 05 (A) :00 Uhr VfB Nessa (A) :00 Uhr TSV Leuna (H) 2. Herren - Kreisliga Staffel :00 Uhr TSV Niemberg (H) :00 Uhr SG Eisdorf II (H) :00 Uhr TSG Löbejün (A) Alte Herren - Freundschaftsspiele :00 Uhr Eintracht Gröbers (A) :30 Uhr Rotation Halle (A) :00 Uhr SV Wallwitz (H) A-Junioren Landesliga Staffel :00 Uhr Reideburger SV (H) :00 Uhr SV Coswig (H) :00 Uhr TSG Löbejün (A) Bach und Telemann in der Gützer Kirche Benefizkonzert von Florian Sonnleitner am Sonnabend, dem 19. September 2015, um Uhr Liebe Landsberger, liebe Freunde der Gützer Kirche, der Konzerthöhepunkt des Jahres steht kurz bevor. Wir freuen uns auf den Auftritt des international bekannten Soloviolinisten aus München. Folgen Sie Florian Sonnleitner in die Zeit von Bach und Telemann, die er uns mit seiner historischen Aufführungspraxis verständlich machen will. Nutzen Sie die einmalige Chance, diesen hochrangigen Künstler außerhalb der traditionellen Standorte wie z. B. Leipzig oder Halle zu erleben! Florian Sonnleitner unterstützt seit Jahren mit Benefizkonzerten den Wiederaufbau und die Erhaltung von Kunstdenkmalen besonders in Mitteldeutschland. Auch die Gützer Kirche zählt nun dazu. Der Eintritt ist wie immer frei. Spenden zu Gunsten der Gützer Kirche sind willkommen. Für die September/Oktober 2015 vorgesehene Sanierung der Außenfassade von Schiff und Chor ist noch Unterstützung nötig. Gern möchten wir Florian Sonnleitner nochmals vorstellen und verweisen dabei besonders auf seine Arbeit im Bach Collegium München ( D-Junioren 1.Kreisklasse Staffel :00 Uhr SV BW Wallwitz (A) :00 Uhr SG Elster-Luppe- Aue I (H) :00 Uhr TSV Germania Salzmünde (A) :00 Uhr Wettiner SV (H) E-Junioren 1.Kreisklasse Staffel :00 Uhr SV Merseburg-Meuschau (A) :00 Uhr FSV Bennstedt I (H) :00 Uhr SpG Zöschen/Wallendorf/Kötzschau (A) Rückblick Herrenmannschaften Erste gewinnt deutlich, die Zweite verliert Der zweite Spieltag verlief für die beiden Landsberger Herrenmannschaften komplett unterschiedlich. Die SSV-Reserve verlor auf heimischen Platz gegen Holleben mit 0 : 2. Die erste Mannschaft hingegen feierte in Laucha einen 7 : 2- Kantersieg. Die Treffer für Landsberg erzielten Gunter Schubert (2), Georg Arndt, Lutz Wolff, Marco Häßler und Steve Gaudig. Zudem unterlief den Gastgebern ein Eigentor. Landsberg übernimmt Tabellenführung Zumindest für einige Tage sicherte sich der SSV 90 Landsberg die Tabellenführung der Landesklasse Staffel 6. Im Nachholspiel des ersten Spieltags besiegte der SSV die Gäste aus Günthersdorf mit 1 : 0. Marco Häßler erzielte nach Vorarbeit von Gunter Schubert in der 20. Minute den goldenen Treffer für die Gastgeber. Die Gäste kamen am Ende zwar noch etwas auf, letztlich war der knappe Sieg aber verdient und hätte bei besserer Chancenverwertung durchaus ein bis zwei Tore höher ausfallen können. Weitere Informationen und Bilder zu den Mannschaften finden Sie unter und Zeit sparen Familienanzeigen ONLINE: Florian Sonnleitner Florian Sonnleitner wurde in München geboren. Gefördert durch sein musikalisches Elternhaus, erhielt er bereits in früher Jugend Violinunterricht begann er sein Studium an der Hochschule für Musik in München bei Gerhart Hetzel dem ehemaligen Konzertmeister der Wiener Philharmoniker und beendete es 1977 in Wien beim weltweit angesehenen Geiger Wolfgang Schneiderhan wurde Florian Sonnleitner Preisträger beim Deutschen Musikwettbewerb in Bonn und 1981 beim Internationalen Musikwettbewerb der ARD in München. Seit 1986 ist er Erster Konzertmeister im Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks. Außerdem ist er Konzertmeister und künstlerischer Leiter des 1973 gegründeten Bach Collegium München und Primarius des seit 1984 bestehenden Kammermusikensembles Concertino München sowie des Cuvilliés-Quartetts. Einladungen als Solist und Kammermusiker haben Florian Sonnleitner in alle Kontinente geführt, unter anderem als Partner von Wolfgang Sawallisch, Maxim Vengerov, Shlomo Mintz, Josef Suk, Janos Starker, David Geringas und Jörg Demus. CD-Aufnahmen unter dem Label obligat dokumentieren sein umfangreiches Können. Seine Orchesterarbeit ist durch Dirigenten wie Leonard Bernstein, Lorin Maazel und Mariss Jansons beeinflusst, aber auch durch die Erkenntnisse der Historischen Aufführungspraxis geprägt, die ihm durch Nikolaus Harnoncourt vermitteln wurden. In den letzten Jahren ist Florian Sonnleitner zunehmend auch pädagogisch tätig, beispielsweise bei den Internationalen Meisterkursen der Musikhochschule Weimar sowie am Musikkonservatorium in Shanghai/China. Die Gützer Kirche ist am wie an jedem Sonnabend bis Ende Oktober ab 13:00 Uhr geöffnet. Um 18:00 Uhr findet eine Führung statt. Im Kirchgarten bietet der Förderverein Erfrischungen und einen Imbiss an. Der Buchbasar steht allen Leseratten offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

16 Nichtamtlicher Teil Nr. 18/2015 Fortsetzung der Restaurierung Außenfassade Endlich ist es so weit, die Erneuerung des Außenputzes am Schiff und am Chor wird noch in diesem Jahr erfolgen. Mit der Unterstützung des Kreiskirchenamtes, des Saalekreises, Lotto Sachsen-Anhalt und Ihren zahlreichen Spenden wird es möglich sein, die notwendigen Mittel bereit zu stellen. Herzlichen Dank! Wir haben mit umfangreicher Eigenleistung die Fassade für die Putzarbeiten vorbereitet. Ebenso haben wir mit Unterstützung befreundeter Firmen die historischen Grabmale von der Fassade genommen und sachgerecht abgelegt. Die Orgel erklingt unter den Händen von Ekaterina Leontjewa, die den Konzertbesuchern keine Unbekannte mehr ist. War sie doch bereits mehrfach solistisch oder mit ihren Orgeleleven aus dem Inund Ausland hier mehrfach zu erleben. Darüber hinaus unterrichtet sie Orgel- und Klavierschüler der Kreismusikschule Carl Loewe in Gollma. Begleitet wird sie von Violinklängen, die ihre Tochter, Maria Gvozdetskaja, hervorzaubert. Den Konzertbesucher erwartet ein Kammermusikprogramm mit Werken u. a. von J. S. Bach, A. Piazzolla und M. Leontjewa. Es vereint musikalisch drei Musikerinnen wie auch Familienmitglieder. Gemeinsam musizieren Mutter und Tochter u. a. Kompositionen der Schwester bzw. Tante. Obwohl sie unterschiedlicher nicht sein können, die Musik vereint sie und diese interpretieren sie auf höchstem musikalischem Niveau. Weitere Informationen und das komplette Konzertangebot findet der interessierte Konzertbesucher auf der Website oder auf Facebook. Der SV Sietzsch e. V. informiert Carsten Walther vom Hartmann Fahrzeugbau Landsberg/Queis und Daniel Seidel vom Wetterau Autoservice, Halle/S. Nach den Putzarbeiten werden sie wieder aufgestellt. Die Planung der Restaurierung erfolgt wie immer durch die Fa. Karg Ingenieure am Bau Landsberg. Unsere Eigenleistungen werden unterstützt von der Fa. Semmler & Sohn GmbH Landsberg. Im Kirchgarten arbeiten wir zur Zeit an der Errichtung eines Insektenhotels. Damit wollen wir einen kleinen Beitrag zum Naturschutz leisten. Die notwendigen Fundamentanker aus Stahl stellte uns die Fa. Krüger Metallbau Landsberg zur Verfügung. Allen Unternehmen ein herzliches Dankeschön! Ihr Förderverein Gützer Kirche e. V. 9. Musiksommer Gollma Sommerfantasie Konzert für Violine & Orgel Liebe Leser des Landsberger Echos, Sommerfantasie ist das Konzert für Violine und Orgel am Sonntag, dem 20. September (17 Uhr) in der Gollmaer Kirche überschrieben. Maria Gvozdetskaja (Violine) Saisonrückblick Beachvolleyball SV Sietzsch 2015 Auch in diesem Jahr fanden wieder Ranglistenturniere vom Deutschen Volleyball-Verband und vom Volleyballverband Sachsen-Anhalt auf der 3 Felder Beachanlage in Sietzsch statt. Auch im 16. Jahr seit Bestehen unserer Beachanlage waren die Turniere wieder sehr gut besucht. Am fand unser Masters statt, zu welchem wieder 13 Damen- und 12 Herren-Teams aus ganz Deutschland anreisten. Wie in den Jahren zuvor, nahmen mit Corina Suschke-Voigt und Andreas Burkard wieder prominente Spieler teil. Die 248-malige Nationalmannschaftsspielerin der A-Nationalmannschaft kehrte nach Babypause mit ihrer Kollegin vom Bundesligisten Volleystars Thüringen zum ersten Mal zum Netz zurück, während Andreas Burkard, Leistungsportkoordinator des Volleyball-Landesverbandes Württemberg, ja jede Woche Luft an den Netzen der nationalen Serie schnuppert. Nach spannenden Spielen konnten sich bei den Damen, Karoline Fröhlich und Sophie Hempel (Rotation Prenzlauer Berg) vor Sylvia Andreas (LE.Volleys)/Kathrin Rothe (SV Lok Engelsdorf) und Bianca Meinhardt/Liesa Georgi (Vimodrom Volleys) durchsetzen. Bestes Sachsen-Anhaltinisches Team war Lena Wilke und Lotte Koppernock (Halle-Beach) mit Platz 4, vor Corina Suschke-Voigt/ Claudia Steger (Volleystars Thüringen) und Julia Mandry/Ulrike Schemel (SV Braunsbedra), wobei beide Teams den 5. Platz belegten. Bei den Herren gewannen Thomas Kastell (VC Leipzig) und Maik Winkler (GSVE Delitzsch), vor Andreas Burkhard (TSV 1884 Hessen Frankenberg)/Jens Ellmrich (Volleystars Thüringen) und Chris Warsawski (SV Blau-Weiß Geusa)/Felix Glücklederer (Sportfreunde Magdeburg e. V.). Platz 4 belegte das Team Gunnar Griep (Sportfreunde Magdeburg e. V.)/Philipp Maaß (USC Magdeburg) vor den Teams Falk Köthen (LE.Volleys)/ Christopher Harpke (VC Bitterfeld-Wolfen) und Maximilian Fromm/Lucas Grofe (Luckenwalder Volleyball Club), die beide den 5. Platz erreichten. Am fand noch ein Damen-Cup im Rahmen der VVSA- Beach-Tour statt, wobei 10 Damen-Teams den Weg nach Sietzsch fanden. Auch hier standen nach spannenden Spielen am späten Nachmittag die Sieger mit Sylvia Bock/ Paula Elze (VC97 Staßfurt) fest.

17 Nr. 18/ Nichtamtlicher Teil Auf den weiteren Plätzen folgten: Platz 2 Verena Hormann (Halle- Beach)/Ulrike Schemel (SV Braunsbedra), Platz 3 Patricia Kunth/ Ulrike Beige (USC Magdeburg) und Platz 4 Kathleen Glaser/Sabine Grenzau WSG Reform Magdeburg. Bedanken möchten wir uns bei allen Sponsoren und Helfern, ohne die diese Veranstaltungen nicht möglich wären und vor allem aber bei der Stadt Landsberg (Bauhof), Stefan Knierim, Süptitz-Gerüstbau GmbH, LVM Versicherungen Jörg Lucht und allen Sportlern der Sietzscher-Beacher, die fleißig bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Turniere geholfen haben. Wir freuen uns auf eine wiederum sehr gut besetzte, erfolgreiche und sonnige Beachsaison 2016! Daniel Kirchner Vorstand Volleyball Versammlung der Jagdgenossenschaft Spickendorf Der Vorsitzende des Notvorstandes lädt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Spickendorf zur Versammlung am Dienstag, dem 6. Oktober 2015 um 18:00 Uhr in die Gaststätte Goldener Löwe Landsberg ein. Tagesordnung Top 1: Eröffnung der Versammlung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit. Top 2: Bericht des alten Jagdvorstandes Top 3: Wahl eines neuen Vorstandes (Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Kassenführer) Top 4: Anregungen und Anfragen gez. O. Heinrich Vors. Notvorstand Hinweis: Es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Vertretung durch einen Bevollmächtigten hingewiesen. Die Vollmacht ist mit beglaubigter eigenhändiger Unterschrift des zu vertretenden Jagdgenossen am Versammlungstag vorzulegen. Rassegeflügelzuchtverein Spickendorf e. V. Jungtierbesprechung Der Rassegeflügelzuchtverein Spickendorf e. V. mit seinen Mitgliedern lädt zur Jungtierbesprechung am 26. September 2015 um 9.00 Uhr bis Uhr, Öffentliche Bewertung in das Gemeindezentrum nach Landsberg/OT Spickendorf ein. Die Züchter des RGZ Spickendorf e. V. stellen an diesem Tag einige ihrer Tiere einem Zuchtrichter vor. Wer dann im Herbst mit seinen neu gezüchteten Tieren Preise und Pokale gewinnen möchte, ist hier an der richtigen Stelle, denn hier werden der Körperbau, die Beschaffenheit der Federn und die Farbe der Tiere bewertet. Im Gespräch mit den Züchtern gibt der Zuchtrichter sinnvolle Ratschläge, um den Wert der Hühner, Hähne und Tauben, die in diesem Jahr geschlüpft sind, noch weiter zu verbessern. Außerdem sucht er die Tiere aus, die zur weiteren Zucht gut geeignet sind. Die Mitglieder des RGZ Spickendorf laden hiermit alle interessierten Bürger und Familien ein, dem Preisrichter bei der Bewertung über die Schulter zu sehen und Einblicke in die Geflügelzucht zu bekommen. Der Feuerwehrverein Niemberg lädt ein zum Oktoberfest am 3. Oktober 2015 in der Feuerwehr in Niemberg Am 3. Oktober 2015 findet ab 10:00 Uhr das Niemberger Feuerwehr-Oktoberfest statt. Nicht Blau-Weiß sondern Rot-Weiß lautet unser Motto. Bei zünftiger Blasmusik und typischen Speisen und Getränken wollen wir ausnahmsweise mal ohne Tatü-Tata mit unseren Gästen in den goldenen Oktober starten und für unsere Feuerwehr werben. Was erwartet Sie? Das Jugendblasorchester Halle spielt klassische und moderne Hits. Für das leibliche Wohl sind unter anderem echt bayrische Spezialitäten wie z. B. Weißwurst mit süßem Senf und Bretz n, Hax n mit Sauerkraut, Weißbier aus dem Fass und Russ n (Weißbierradler) vorgesehen. Bayrische Bratwürste und Bouletten vom Grill sind obligatorisch und unsere Chefköche werden eine zünftige Oktoberfestsuppe bereiten. Wer es gerne süßer mag, den verwöhnen wir mit selbst gebackenem Niemberger Oktoberkuchen. Wir hoffen, Sie sind beim Niemberger-Feuerwehr-Oktoberfest am 3. Oktober mit dabei! Lassen Sie sich einfach mal verwöhnen denn der Eintritt ist wie immer FREI! Bernd Bräuer Feuerwehrverein Niemberg e. V. Sie sind hiermit herzlich eingeladen und wir würden uns über Ihren Besuch freuen. Uwe Wagner Vorsitzender

18 Nichtamtlicher Teil Nr. 18/2015 Saisonstart beim TSV 1910 Niemberg e. V. Alle Mannschaften des TSV 1910 Niemberg haben einen erfolgreichen Saisonstart hinter sich und blicken optimistisch in das Spieljahr E-Jugend des TSV Niemberg Wir freuen uns auch weiterhin über viele Zuschauer, Fans und Gäste zu den Heimspielen des TSV 1910 Niemberg. F-Jugend des TSV Niemberg Auf eine erfolgreiche Saison 2015/2016. Der TSV 1910 Niemberg Heimspiele des TSV 1910 Niemberg Datum TSV Gäste Anstoß Herren TSV 1910 SSV Neutz Anstoß Uhr Herren TSV 1910 SSV Neutz II Anstoß Uhr F-Jugend TSV 1910 FSV Raßnitz e. V. F1 Anstoß 9.00 Uhr E-Jugend TSV 1910 SV Merseburg-Meuschau Anstoß Uhr E-Jugend TSV 1910 SV Eintracht Gröbers Anstoß Uhr C-Jugend TSV 1910 SV BlauWeiß 1921 Farnstädt Anstoß Uhr 4. Kreisklasse Tischtennis TSV Niemberg Blau-Weiß Brachstedt III Beginn Uhr Zu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle recht herzlich willkommen! Weitere Informationen unter

19 Nr. 18/ Nichtamtlicher Teil Vielen Dank! Die Frauen der Gymnastikgruppe der VSG Oppin möchten sich auf diesem Weg ganz herzlich bei Allen bedanken, die beim Kuchenbasar zum 15. Vereinsjubiläum des HGV und beim Parkfest so kräftig zugelangt haben. Wir konnten 200 Euro auf die Konten der Kinderherzstiftung (Jahr für Jahr kommen in Deutschland Kinder mit einem Herzfehler zur Welt. Die Kinderherzstiftung hilft - auch den Eltern, die ihren Alltag oft radikal umstrukturieren müssen.) und der Kinderkrebshilfe (Die Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe wurde 1996 von der Deutschen Krebshilfe gegründet. Sie steht Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite und engagiert sich bundesweit für die Bekämpfung von Krebserkrankungen im Kindesalter. Die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche KinderKrebshilfe finanzieren fast alle derzeit in Deutschland laufenden Therapiestudien bei Kindern. Die Erfolge stetig verbesserter Behandlungskonzepte sind beeindruckend: Kam die Diagnose Leukämie bei einem Kind noch vor drei Jahrzehnten einem Todesurteil gleich, überleben heute fast 80 Prozent der kleinen Patienten diese Erkrankung. Die Deutsche Krebshilfe finanziert ihre Aktivitäten ausschließlich aus Spenden und freiwilligen Zuwendungen der Bevölkerung. Sie erhält keine öffentlichen Mittel.) überweisen. Gleichzeitig möchten wir bekanntgeben, dass der neue Heimatkalender 2016 eingetroffen ist. Interessenten melden sich bitte bei Christel Seel oder Heinz Graupner. Wir freuen uns, dass wir diese Möglichkeit haben, um verschiedene Organisationen finanziell zu unterstützen. Die Gymnastikgruppe Der Heimatgeschichtsverein berichtet Zum Gedenken an den 150. Geburtstag von Siegmar von Schultze- Gallera aus seinen Wanderungen durch den Saalkreis von 1921 Band 4 Seite : Von den 6 Sattelhöfen kaufte Albrecht von Bissing von denen von Dieskau und 1 von denen von Zatzen. Seine Nachkommen Herbrecht und Ludwig brachten noch 3 wüste Sattelhöfe dazu, 31 Hufen, 3 Wiesen und den Hauptzehnten (1477). Die Bissings suchten wie so manche andere adligen Familien damals im Saalkreise ein mehr oder minder großes Dominium sich zu schaffen. So erklärt sich auch ihr Bestreben, ihre Kirche unabhängiger von der Brachstedter zu gestalten, denn Oppin gehörte zum Brachstedter Pfarrsprengel wurde ein Rezeß zwischen dem Pfarrer von Brachstedt, den Herren von Bissing und der Gemeinde Oppin geschlossen, daß Oppin seinen eigenen Pfarrer erhielt und der Pfarrer von Brachstedt seine Einkünfte in Oppin außer dem dritten Teil des Dezems und gegen gewisse andere Verpflichtungen des Oppiner Pfarrers abtrat. Von den Bissings kaufte die Markgräfin Katharina, Gemahlin des Administrators Joachim Friedrich, den Besitz (1583), machte ein amtssässiges Rittergut daraus, erbaute bzw. vervollkommnete das alte künstlich ausgezeichnete Schloß, umgab es mit Graben und schuf Scheunen, Ställe und ein Vorwerk. Die Gerichtsbarkeit des Ortes behielt jedoch das Amt Giebichenstein. Das Schloß diente der Fürstin zum Sommeraufenthalte und sicherlich auch ihren ländlichen wirtschaftlichen Neigungen und Liebhabereien. Sie verkaufte den Besitz an Kaspar Aus dem Winkel auf Wettin und diese Familie veräußerte ihn etwa 100 Jahre darauf an die von Rauchhaupt ward er auf Taler taxiert. Wilhelm Maximilian von Beurmann kaufte 1786 das Gut für Taler. Sein Geschlecht besaß es ebenfalls etwa 100 Jahre. Leider ist zu Anfang des 19. Jahrhunderts der alte Schloßbau dem jetzigen Gutshaus zum Opfer gefallen. Der Enkel des letzten von Beurmann ist der jetzige Besitzer (seit etwa 1908). Die Größe des Gutes betrug (1900): 1954 Morgen mit Mark Reinertrag, Die dazu gehörende Zuckerfabrik ist eingegangen. Jetzt umfasst das Gut etwa 2400 Morgen.

20 Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden Herzberg Telefon: ( ) kreativ@wittich-herzberg.de Internet: Amtsgericht Cottbus HRA516CB KrEaTivabTEilung verlag + Druck gruppe linus WiTTich Bad Neuenahr-Ahrweiler - Forchheim - Föhren - Fritzlar - Herbstein Herzberg - Höhr-Grenzhausen - Hochfilzen Langewiesen - Lübeck - Marquartstein - Merchweiler - Sietow - Winsen Tischlerei Nöpel Obere Straße Stolpen Bankverbindung: Ostsächsische Sparkasse Dresden BIC: OSDDDE81XXX IBAN: DE Tischlermeister Obere Straße Stolpen Tel.: ( ) Fax: ( ) tnoepel@t-online.de H E R Z L I C G H L E Ü N C K W U N S C H Impressum Herausgeber/Erstellung: ANANKE Der Bestatter Wir garantieren eine Warum Sie sich für uns entscheiden sollten: Kundennah Sicher Zuverlässig Wir sind immer in Ihrer Nähe. Die Auslieferung erfolgt über ortskundige, zuverlässige Zusteller, die Ihre Sendungen zügig und sicher abliefern. Ihre Briefe und Pakete werden mit einem Höchstmaß an Sorgfalt und Zuverlässigkeit den Adressaten erreichen dafür stehen wir mit unserem Know-how! Kaufen Sie Ihre Briefmarke online oder in unseren Annahmestellen. Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Homepage: Neu AGBs Für Geschäftskunden bieten wir individuelle Preise. Kraftverkehr Torgau Citypost GmbH Repitzer Weg 7, Torgau Tel.: Fax: durch private bundesweite Zustellung. Nichtamtlicher Teil Nr. 18/2015 Drachenfest mit Ringreiten auf dem Burgstetten Wie in jedem Jahr lädt der Verein für Natur, Erholung und Freizeitgestaltung in den Ortschaften Brachstedt, Braschwitz, Niemberg und Oppin, kurz Burgstettenverein genannt, am Donnerstag, dem 3. Oktober 2015, zu seinem Drachenfest ein. Auch in diesem Jahr haben die Mitglieder des Vereins in die um 13 Uhr beginnende Veranstaltung am Fuße des Burgstetten, einer kleinen Erhebung im östlichen Saalekreis in der Nähe des Flugplatzes Oppin, einen interessanten Pferdesportwettkampf integriert. Bevor nämlich die Drachen den Lüften anvertraut werden können, findet zum achten Mal ein Ringreitturnier statt. Fragen zu organisatorischen Details, die in Verbindung mit dem 8. Ringreiten auf den Wiesen am Burgstetten stehen, beantwortet Dr. Jurik Müller unter der Rufnummer Die Meldungen für das Ringreiten können unter der -Adresse jurik.mueller@freenet.de bis zum 30. September 2015 abgegeben werden. Unmittelbar nach der Siegerehrung zum Ringreiten erwartet Jung und Alt mit dem Aufstieg der Drachen ein weiteres Vergnügen. Achtung: Die maximale Länge der Drachenleine darf aus Gründen der Flugsicherheit 30 m nicht überschreiten! Die Veranstaltung bietet auch für Erwachsene die Gelegenheit, noch einmal Kind zu sein und bunte Flugobjekte zu bestaunen oder selbst einen Drachen mit Geschick in die Lüfte zu manövrieren. Für das leibliche Wohl werden die in Plößnitz beheimatete Gaststätte Moorkecker und der Party- Service Maschek aus Niemberg sorgen. Bleibt zu hoffen, dass zum Erfolg des Drachenfestes, das schon zu einer guten Tradition geworden ist, auch das Wetter mit Wind und Sonnenschein beitragen wird. Es wird gebeten, im Interesse der Gesundheit der Akteure des zuvor stattfindenden Ringreitens und zur Gewährleistung eines einwandfreien und reibungslosen Ablaufs dieses Wettkampfes wirklich erst nach erfolgter Siegerehrung die Drachen starten zu lassen. Im Auftrag László Müller Burgstettenverein Ortschaft Peißen Kindertagesstätten Alles aus einer Hand! - LEISTUNGSSPEKTRUM VoM ENTwURf über den druck bis ZUR VERTEILUNG OFFice-PrOdukte Tischlerei Nöpel F E N S T E R - U N D T Ü R E N B A U Nöpel Thomas Nöpel grusskarten Frohe FlYer einleger SchreibtiSchunterlagen & kalender BROSCHÜREN ZEITSCHRIfTEN PLAKATE POSTER Allianz-Generalvertretung Torsten Beyer Mönchstraße Herzberg Tel. ( ) Allianz-Generalvertretung Torsten Beyer Mönchstraße Herzberg Tel. ( ) Vielen DANK Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Geschäftsführer: ppa. Andreas Barschtipan, An den Steinenden 10, Herzberg (Elster) bundesweite Zustellung. für all die lieben Wünsche, Karten und schönen Geschenke zu meiner Jugendweihe. Eure Anna Schmidt Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden Herzberg (Elster) Tel. ( ) info@wittich-herzberg.de Ihre preiswerte Alternative! Mehr als 20 % Portoersparnis

21 Nr. 18/ Nichtamtlicher Teil Vereine und verbände Die Freiwillige Feuerwehr Peißen lädt ein 95-jähriges Jubiläum zum Tag der offenen Tür am Zur Jubiläumsfeier unserer Feuerwehr möchten wir die Bevölkerung unseres Ortes und der umliegenden Orte recht herzlich einladen. Wir haben für alle Altersklassen ein ansprechendes und interessantes Programm organisiert und hoffen auf rege Teilnahme. Während der Mittagszeit, in der es nach langer Zeit mal wieder Essen aus der Gulaschkanone gibt und natürlich wieder echte Thüringer Bratwürste gegrillt werden, spielt das Jugendblasorchester. Danach kommt für alle Kinder der Clown Woody und am Abend findet dann zum Abschluss die traditionelle Disco im Zelt statt. Genaueres kann jeder dem beigefügten Programm entnehmen. Ablaufplan zum 95. Jubiläum (Festplatz vor dem Gerätehaus) ab ca Uhr Eintreffen der Feuerwehrfahrzeuge der Stadt Landsberg und Aufstellen zum Korso durch alle Ortsteile (Peißen, Stichelsdorf, Zöberitz, Rabatz) auf dem Gelände der Agrargenossenschaft im OT Rabatz Uhr Autokorso durch alle Ortsteile der Gemeinde, Öffnung des Gerätehauses und Beginn des Verkaufs von Getränken Uhr Beginn Verkauf Grill ca Uhr Festakt zum 95. Jahrestag des Bestehens unserer Ortsfeuerwehr, Ansprache WL OFW Peißen, Beförderungen, Übergabe der Fahnenanhänger an die anwesenden OFW, Grußwort der Ehrengäste Uhr Gulaschkanone ca Uhr Konzert des Jugendblasorchesters der Stadt Halle ca Uhr lustige Spielshow mit Clown Woody (Kinderdisco, lustige Spiele mit kleinen Preisen, Kinderschminken, Luftballonmodellage), Hüpfburg ca Uhr Kaffee und Kuchen ab ca Uhr Disco mit DJ Matthias, Öffnung der Feuerwehrbar mit Beginn der Disco ab Uhr Kindererlebnisgang durch Rabatz mit anschließendem Lagerfeuer und Knüppelkuchenbacken

22 Nichtamtlicher Teil Nr. 18/2015 Ju-Fitness e. V. Ju-Jutsu/Selbstverteidigung - Gewaltprävention - Fitness 2. Ju-Fitness Tanzparty Am findet die 2. Ju-Fitnesstanzparty statt. Dazu lädt der Ju-Fitness e. V. herzlich ein. Die Party findet in Peißen im Gemeindezentrum ab 20:00 Uhr statt. Der Eintritt kostet im Vorverkauf 5,00 Euro (Sven Wolter: ) und an der Abendkasse 7,00 Euro. Einladung Es ist September und damit Zeit für eine schöne Tradition: WIR, der Gemischte Chor Peißen, lädt am Samstag, 19. September 2015 um Uhr recht herzlich zum Konzert in die Kirche Peißen ein. Nachdem der Chor im vergangenen Jahr sein 20-jähriges Bestehen gefeiert hat, möchten wir unser neues Programm einem interessierten Publikum vorstellen. Anschließend werden wir mit den Konzertbesuchern im Gemeindezentrum bei Kaffee und leckerem Kuchen eine gemütliche Stunde verbringen. Wir freuen uns darauf! Seit vielen Jahren feiern die lustigen Thurmgeister ihre Faschingssession im Gasthof Zwebendorf. Wir sind schon am üben und es wird wieder toll. Weitere Angebote unseres Vereins sind: Ju-Jutsu/Selbstverteidigung für Kinder ab 6 Jahre, Jugendliche und Erwachsene/Senioren; Ju- Kids Sport für Kinder ab 3 Jahre (Bewegung, Spiel, Koordination); Ju-Fit Boxen und Wirbelsäulengymnastik. Mehr Infos gibt es unter Ihr Ansprechpartner: Ju-Fitness e. V. Sven Wolter Alte Gartenstraße Landsberg OT Peißen Tel Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. Herzliche Einladung zur Session-Eröffnung Liebe Freunde der Lustigen Thurmgeister, wir hoffen, euch allen geht es sehr gut und ihr freut euch schon auf die kommende Session. Deshalb laden wir euch hiermit herzlich zur Session-Eröffnung am Samstag, dem um Uhr ein. Ihr könnt euch jetzt schon Karten sichern: Euer zahlreiches Erscheinen freut uns, am besten im leichten Bieranzug und mit entsprechendem Appetit. Kartenvorbestellung: Angelika Mandry, Tel Termine 2015/2016 Veranstaltungen im Gasthof Zwebendorf: Samstag, um Uhr Eröffnungsveranstaltung Samstag, um Uhr Rentnerfasching Samstag, um Uhr 1. Veranstaltung Samstag, um Uhr 2. Veranstaltung Sonntag, um Uhr Kinderfasching Veranstaltungen im Goldenen Löwen Landsberg: Montag, Rosenmontag in Halle Samstag, Walpurgisnacht Am Steinbruch in Hohenthurm

23 Nr. 18/ Nichtamtlicher Teil Hohenthurmer verteidigen Titel des Landratspokals Bei der 2015 er Auflage des Pokals des Landrates des Saalekreises im Classic-Kegeln im Ninepins in Schkopau konnten die Männer der SG Motor Hohenthurm als Titelverteidiger den Pokal erneut erringen. Gleich im ersten Durchgang setzten die Hohenthurmer die Messlatte für die Konkurrenz nach oben, nachdem Frank Brandt mit 548 Kegeln ein hervorragendes Resultat erzielte. Im zweiten Lauf konnte Christian Schüler mit 511 Kegeln den Vorsprung halten, während die Gastgeber aus Schkopau mit ihrem Starter Jens Fegerl mit sehr guten 553 Kegeln konterten. Der Vorsprung für die SG betrug nun nur noch 12 Kegel. Doch es sollte noch spannender werden. Thomas Jahn erwischte einen nicht so guten Tag und konnte mit 468 Kegeln den Vorsprung nicht mehr halten. Die Schkopauer zogen nun mit 4 Kegeln vorbei und Mücheln und Lieskau kamen bis auf 22 Kegel heran. Es sollte also eine spannende Schlussphase werden. Dafür schickten die Hohenthurmer ihren Käpt n Robert Roth ins Rennen. Der konnte jedoch anfangs auch nichts ausrichten, so dass die Schkopauer ihren Vorsprung weiter ausbauten. Vor der letzten Bahn betrug er schon 18 Kegel und kurz vor Schluss sah alles nach einem Sieg für die Schkopauer aus. Dann schwächelten diese auf den letzten Würfen und Robert konnte mit einer 9 im allerletzten Wurf den Pokal mit 1 Holz Vorsprung wieder nach Hohenthurm holen. Zweiter wurden die Schkopauer mit 2043 Kegeln und den dritten Platz holte sich der TSV Salzmünde mit 2018 Kegeln. Bei den Damen ging der Titel auch an den Verteidiger. Hier setzte sich dabei der Gastgeber SKC Buna Schkopau mit 1990 Holz vor der TSG Löbejün mit 1963 Holz durch. Den dritten Platz errang ebenfalls der TSV Salzmünde mit 1795 Holz Mario Kasper SG Motor Hohenthurm Allgemeine Mitteilungen unserer Ev. Kirchgemeinden von Landsberg Wort der Landesbischöfin an die Gemeinden Jesus sagt: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. (Matthäus 25, 40) Liebe Schwestern und Brüder in den Kirchengemeinden! Schlimme Bilder sehen wir in diesen Tagen: Häuser brennen. Steine fliegen. Menschen werden beschimpft und bedroht und fürchten um ihr Leben. Umstehende klatschen Beifall dazu. Das geschieht nicht nur in Heidenau. Es geschieht leider an vielen Orten in Deutschland, auch auf dem Gebiet unserer Landeskirche. Mich erschüttert das Ausmaß an Hass und Gewaltbereitschaft Menschen gegenüber, deren einziges Vergehen es ist, in unserem Land Schutz zu suchen. Grundlegende Werte unseres Zusammenlebens sind in Gefahr. In dieser Situation sind wir als Christinnen und Christen besonders herausgefordert. Ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mir zu Essen gegeben. Ich bin durstig gewesen, und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin krank gewesen, und ihr habt mich besucht. Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen. (Mt 25, 35ff) Mit diesen Worten stellt Jesus sich eindeutig auf die Seite der Schutzsuchenden. Aus dieser Haltung speist sich unsere europäische Kultur, und sie gehört erst recht zum Kern unseres Glaubens: den Schwachen stützen, dem Verfolgten Schutz gewähren, dem Notleidenden helfen. Mitmenschlich handeln, das gehört elementar zu unserem Menschsein. So bitte ich Sie besonders in diesen Tagen und Wochen, für Menschlichkeit einzustehen. Jeder Mensch hat eine unverlierbare Würde, ganz egal, woher er kommt und welche Sprache er spricht. In jedem Flüchtling begegnet uns das Antlitz Christi. Ich bitte Sie eindringlich, Herz und Gesicht zu zeigen, wo immer die Menschenwürde bedroht wird: Helfen wir ganz praktisch mit Kleidung, mit Sprachunterricht, mit Unterstützung im Alltag. Und ich habe eine zweite Bitte an Sie: Bleiben Sie im Gespräch mit denen, die Ängste und Vorbehalte haben angesichts der großen Zahl von Menschen, die zu uns kommen. Denn es stimmt ja: Die Herausforderungen für unsere Gesellschaft sind enorm. Manche zweifeln, ob die Sozialsysteme der Belastung gewachsen sind. Manche fürchten um die kulturelle Identität. Erinnern wir uns: Nach dem 2. Weltkrieg haben Millionen von Flüchtlingen im heutigen Deutschland Zuflucht gefunden. Ich bin mir sicher: Unser Land ist auch heute stark genug, um die Menschen aufzunehmen, die ein Recht auf Schutz vor Krieg und Verfolgung haben. Treten wir als Kirche, als Kirchengemeinden und als einzelne Christinnen und Christen dafür ein im Namen der Menschlichkeit und im Namen Jesu! Mit herzlichen geschwisterlichen Grüßen bin ich Ihre Große Kaninchenschau Am Samstag ist von 9.00 bis Uhr, am Sonntag von 9.00 bis Uhr geöffnet. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Sonntagfrüh gibt es Frühschoppen mit Blasmusik. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Der Rassekaninchenverein G139 Hohenthurm e. V. führt vom bis zum eine Landesclubschau und Kreisjungtierschau Halle Saalkreis in der Alten Bahnhofstraße 13b in Landsberg OT Hohenthurm durch. Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gekürzt und veröffentlicht: T. Eichfeld, Pfarrer Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg, Schwerz und Sietzsch Gottesdienste Sonntag, Uhr Doppelkapelle Landsberg Sonntag, Uhr Sietzsch Uhr Goldene Konfirmation Landsberg Sonntag, Erntedankfest 9.00 Uhr Spickendorf Uhr Landsberg mit Abendmahlsfeier Uhr Klepzig mit Abendmahlsfeier

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