Ortsbewegliche Druckgeräte
|
|
- Lioba Pfeiffer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die neuen Vorschriften und ihre Anwendung Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
2 2 TPED und ODV: alles neu? was hat sich für die ZLS als notifizierende Behörde geändert? Was hat sich für benannte Stellen geändert? Welche Rolle spielt die DAkkS? Warum Erfahrungsaustausch wichtig ist.
3 3 Die ZLS als notifizierende Behörde Gründung: 9. Juli 1990 Behörde des Freistaates Bayern im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) 15 Personen mit naturwissenschaftlicher Ausbildung 2 Personen Verwaltung
4 4 Staatsvertrag Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Aufgaben Organisation Finanzierung Mitwirkungsrechte der Länder
5 5 Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Beirat Leitung Benannte Stellen 14 Richtlinien 12 Verordnungen 2 Gesetze GS Stellen ProdSG Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) ProdSG BetrSichV
6 6 Zwei wichtige Zeitpunkte eine Ursache : Akkreditierung durch eine nationale Stelle ( ZLS + ) = Trennung von Notifizierung und Akkreditierung = Neues Konzept : Ablösung der RL 1999/36/EG ( alte TPED) durch die RL 2010/35/EU ( neue TPED) = Neues Konzept
7 7 Akkreditierung und Notifizierung Akkreditierung = Nachweis des fachlichen Könnens (Kompetenz) Notifizierung = Nachweis des rechtlichen Dürfens (Befugnis)
8 8 Zwei wichtige Zeitpunkte eine Ursache : Akkreditierung durch eine nationale Stelle ( ZLS + ) = Trennung von Notifizierung und Akkreditierung = Neues Konzept : Ablösung der RL 1999/36/EG ( alte TPED) durch die RL 2010/35/EU ( neue TPED) = Neues Konzept
9 9 die neuen Vorschriften und ihre Anwendung Verordnung 765/2008/EG und Beschluss 768/2008/EG Neues Konzept zur Förderung der technischen Innovation zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zum Schutz öffentlicher Interessen = Erhöhung des Schutzniveaus von Sicherheit, Gesundheit, Umwelt Präziserer Rahmen für die Konformitätsbewertung Akkreditierung und Marktüberwachung Produktvermarktung
10 10 Verordnung 765/2008/EG und Beschluss 768/2008/EG Umsetzung des Neuen Konzepts Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften RL 2010/35/EU, neue TPED
11 11 Verordnung 765/2008/EG und Beschluss 768/2008/EG Akkreditierung gemeinsame Regeln umfassender Rahmen Errichtung einer einheitlichen nationalen Akkreditierungsstelle Akkreditierungsstellegesetz
12 12 Akkreditierungsstellegesetz AkkStelleG Die Akkreditierung wird als hoheitliche Aufgabe des Bundes durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) durchgeführt Die Zuständigkeit von Behörden zur Erteilung der Befugnis, als Konformitätsbewertungsstelle tätig zu werden, bleibt unberührt Die DAkkS lässt Begutachtungen von den befugniserteilenden Behörden durchführen (ISO i.v.m. TPED: ZLS!)
13 13 ZLS: Anerkennung von Benannten Stellen vor dem 1. Januar 2010 Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie Akkreditierung keine Pflicht ZLS hat Stellen nach Richtlinie anerkannt und dabei auf Wunsch nach harmonisierten Normen akkreditiert
14 14 ZLS: Anerkennung von Benannten Stellen nach dem 1. Januar 2010 Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie Voraussetzung: Akkreditierung z.t. Pflicht TPED: ISO Inspektionsstellen Akkreditierung durch die DAkkS getrennte Verfahren!
15 15 DAkkS Deutschlands nationale Akkreditierungsstelle Beliehene Instanz der Bundesrepublik, d.h. hoheitlich tätig objektiv, unabhängig, nicht gewinnorientiert 3 Standorte: Berlin (Sitz), Braunschweig, Frankfurt/Main ca. 140 Mitarbeiter Betreuung von derzeit rund Akkreditierungen DAkkS ist Mitglied von EA, IAF und ILAC sowie Unterzeichnerin der entsprechenden multilateralen Abkommen (MLA/MRA)
16 16 Gesellschafter der DAkkS 1. Januar 2010 bis 22. August 2010 seit 22. August 2010
17 17 Organisationsplan der DAkkS
18 : RL 2010/35/EU ( neue TPED) ersetzt 5 Richtlinien = Rechtsvereinfachung setzt Anforderungen des Neuen Konzepts um wendet sich auch an Wirtschaftsakteure lagert Konformitätsbewertungs und Prüfverfahren über RL 2008/68/EG auf ADR/RID aus macht Akkreditierung zur Pflicht führt umfassende Marktüberwachungsregeln ein
19 19 Adressaten? Konformitätsbewertung und Prüfung Akkreditierung RL 1999/36/EG Benannte Stellen Hersteller Modulsystem freiwillig EN ISO RL 2010/35/EU seit Wirtschaftsakteure Notifizierende Behörden Notifizierte Stellen ADR/RID Pflicht ISO Marktüberwachung gering umfangreich Erfahrungsaustausch Benannte Stellen Notifizierte Stellen Notifizierende Behörden
20 20 Rechtsgrundlage Adressaten Marktüberwachung Informations und Meldepflichten Akkreditierung OrtsDruckV GGBefG GPSG = Verkehr + Produkte Zugelassene Stellen Unternehmensprüfstellen kaum ( 11 Besondere Zuständigkeiten) kaum ( 10 Mitteilungspflichten) freiwillig EN ISO ODV seit GGBefG nur Verkehr Wirtschaftsakteure, Benannte Stellen und Benennende Behörde umfangreich umfangreich Pflicht ISO 17020
21 21 Ablauf des Anerkennungsverfahrens TPED 1. Stelle beantragt Akkreditierung nach ISO DAkkS 2. Stelle beantragt Anerkennung nach RL 2010/35/EU ZLS 3. ZLS führt die Begutachtung für die DAkkS durch und überprüft die Anforderungen nach RL 2010/35/EU + ADR/RID 1.8.6/ ZLS übermittelt Begutachtungsergebnis an DAkkS 5. DAkkS stellt Akkreditierungsurkunde nach ISO aus 6. ZLS stellt Anerkennungsurkunde nach RL 2010/35/EU aus und notifiziert die Stelle 7. ZLS bestätigt auch die Zulassung als Prüfstelle nach ADR/RID ZLS führt während der Laufzeit Überwachungen und Witnessaudits durch auch für die DAkkS
22 22 Warum Erfahrungsaustausch wichtig ist Alte TPED Auslegungsfragen wurden in Leitlinien geklärt. Unklar: wie setzen andere benannte Stellen die Vorschriften um? Nach welchen Regeln notifizieren andere MS? Wettbewerbsverzerrung, unterschiedliche Schutzniveaus Neue TPED Die EUKommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den notifizierenden Behörden und stellt den Erfahrungsaustausch zwischen den notifizierten Stellen sicher Harmonisierung des Schutzniveaus und der Wettbewerbsvoraussetzungen
23 23 Herzlichen Dank für f r ihre Aufmerksamkeit! im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Dienstgebäude: Briefanschrift: Kontakt: Winzererstraße 9 ZLS im StMAS Telefon: 089 / Eckbau Süd Ref. II6 / ZLS Telefax: 089 / München München zls@stmas.bayern.de Internet:
Zusammenspiel von Akkreditierung und Anerkennung
Akkreditierung und Notifizierung in Deutschland ab 2010 Zusammenspiel von Akkreditierung und Anerkennung Franz Xaver Stelz Stellvertretender Leiter der Zentralstelle der Länder L für r Sicherheitstechnik
MehrDAkkS Wir stellen uns vor. Kompetenz bestätigen, Qualität sichern, Vertrauen schaffen.
DAkkS Wir stellen uns vor. Kompetenz bestätigen, Qualität sichern, Vertrauen schaffen. Was ist Akkreditierung? Verlässlichkeit durch Konformitätsbewertung Die Anforderungen an die Qualität von Waren und
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1Absatz1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrRegeln zur Erteilung der Befugnis für Notifizierte Stellen und GS-Stellen
ZENTRALSTELLE DER LÄNDER FÜR SICHERHEITSTECHNIK im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Regeln zur Erteilung der Befugnis für Notifizierte Stellen und GS-Stellen Besucheradresse:
Mehr2 Untersuchungs- und Inspektionsstellen. 3 Akkreditierung und Notifizierung. 4 Das Akkreditierungsverfahren NEUES ÜBERWACHUNGSKONZEPT
Akkreditierung von Stellen, die Grundwasserprobenahmen durchführen 1 Die DAkkS 2 Untersuchungs- und Inspektionsstellen 3 Akkreditierung und Notifizierung 4 Das Akkreditierungsverfahren NEUES ÜBERWACHUNGSKONZEPT
MehrDas Maßnahmenpaket für den freien Warenverkehr
Das Maßnahmenpaket für den freien Warenverkehr New Legal Framework Austrolab - Workshop Das Binnenmarktpaket Auswirkungen auf das Akkreditierungsgesetz und Konformitätsbewertungsstellen, Wien, 9. Dezember
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrDAkkS - Kalibrierung von Werkstoffprüfmaschinen
DAkkS - Kalibrierung von Werkstoffprüfmaschinen 08.06.2015 www.hegewald-peschke.de 1 1. Einführung 2. Rückblick Deutscher Kalibrierdienst DKD 3. Entstehung der DAkkS 4. Symbole 5. Werks- oder DAkkS-Kalibrierung
MehrRegeln für die Gestaltung und den Aufbau der Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH
Seite: 1/7 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Anwendung... 2 3 Form und Druck... 2 4 Gestaltung der Vorderseite... 3 4.1 Allgemeine Angaben und Zeichen... 3 4.2 Hinweise auf die Beleihung und das Führen
MehrNeuorganisation des Prüfwesens im Bereich Aufzüge
Neuorganisation des Prüfwesens im Bereich Aufzüge 1 Dipl.-Ing. (FH) Manfred Haß DEKRA Testing & Inspection GmbH Tel.: +49.40.668514.40 Fax: +49.40.668514.44 e-mail: Manfred.Haß@dekra.com Entwicklung der
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1245 03.07.2012 Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung Die GmbH bestätigt
MehrDeutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Die Deutsche Akkreditierungsstelle Gesellschaft mit beschrankter Haftung bestatigt hiermit, dass die
( : ;econgsstolle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemab 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen van EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrDeutsche Akkreditierungsstelle GmbH. die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005, Kalibrierungen in folgenden Bereichen durchzuführen:
~ (~~~!~~:e,"ngsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelieG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrEuropäisches Binnenmarktpaket
Vollversammlung für f r das Eichwesen am 18.11.2009 Europäisches Binnenmarktpaket Herausforderungen für Rechtsetzung und Vollzug Dr. Kathrin Petersen www.bmwi.de Europäisches Binnenmarktpaket EG-Binnenmarktpaket
MehrHerausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München
Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:
MehrAllgemeine Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte
Allgemeine Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Geltungsbereich: Die vorliegenden Regeln definieren Anforderungen an zu akkreditierende Laboratorien, Inspektionsstellen, Zertifizierungsstellen
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
~ (~ DAkkS '-..~ Deutsche ~ Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1Absatz1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von
MehrDeutsche Akkreditierungsstelle GmbH
~ (( D~~~"h' Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1Absatz1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerinder Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrDeutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung
MehrZulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele -
Zulassung und Überprüfung von Trinkwasseruntersuchungsstellen in Niedersachsen - Erfahrungsbericht u. Fallbeispiele - 14. Jahrestagung Trinkwasserringversuche am 27. Februar 2013 in Osnabrück Frank Raulf
MehrAufbau der nationalen Akkreditierungsstelle Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen
Aufbau der nationalen Akkreditierungsstelle Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen Berlin, 25. Januar 2010 Struktur der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Zuständigkeiten,
MehrSie wendet sich sowohl an die KBS als auch an die Begutachter der DAkkS.
Sektorspezifische Kriterien zur Teilnahme an Eignungsprüfungen für im Umweltbereich tätige Prüflaboratorien, die eine Akkreditierung auf Basis der Fachmodule beantragen oder besitzen 71 SD 4 035 Revision:
Mehrin der Betriebssicherheitsverordnung
Bayerischer Arbeitsschutztag Neuordnung des Sachverständigenwesens in der Betriebssicherheitsverordnung 4. Juli 2008 LGL, München (Pfarrstraße) Dipl.-Ing. (Univ.) Andreas Neubig Stand: Juli 2008 Copyright:
MehrGrundlagen. Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn. Modul 1. Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012
Grundlagen Modul 1 Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012 Warum Qualitätsmanagement? Prozesssicherheit? Produktsicherheit? Unternehmenssicherheit? Finanzsicherheit? Erfüllung
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1Absatz1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung
MehrEuropäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte
Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare
MehrNotifizierung nach der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich?
Notifizierung nach der Bauproduktenverordnung - Was ändert sich? Infoveranstaltung BauPVO 21.03.2012 1 Was ist neu für die notifizierten Stellen? Es ändert sich wenig bei den wesentlichen Anforderungen
MehrDeutsche Akkreditierungsstelle GmbH
DAkkS GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleG BV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung Die GmbH bestätigt
MehrDas neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen
Das neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen oder Alles ganz anders? Vollversammlung für das Eichwesen 27. November 2013 Dr. Norbert Leffler Referat Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht
MehrVFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.
VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln und Nationales Richtlinien Einführung
MehrAufgaben und Arbeitsweise der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Aufgaben und Arbeitsweise der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) KRdL Expertenforum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn 13. Januar 2011 Norbert Barz 1 Übersicht
MehrAkkreditierung als Instrument der Qualitäts- und Kompetenzsicherung im Umweltrecht
Akkreditierung als Instrument der Qualitäts- und Kompetenzsicherung im Umweltrecht Vortrag im umweltrechtlichen Praktikerseminar 8.5.2014 1 Dr. Torben Frank Akkreditierung als Instrument der Qualitäts-
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung...1
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...1 2 Zertifizierung und Akkreditierung für effiziente Wirtschaftskreisläufe...3 2.1 Grundlegende Systembeschreibung...3 2.1.1 Ziel des Systems...3 2.1.2 Genereller Aufbau
MehrWas ist Akkreditierung? Sinn, Zweck, Geschichte
Was ist Akkreditierung? Sinn, Zweck, Geschichte Akkreditierung versus Zertifizierung Zertifizierung = Übereinstimmung Akkreditierung = Kompetenz Hauptaspekte der Akkreditierung Qualitätssicherungssystem
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Helmut Heming Lüneburg 14.07.2015 Gliederung 1. Produktsicherheit (Beschaffenheit) 2. Novelle Betriebssicherheit 3. Aktuelle Auslegungen 4. Änderungsbedarf Helmut Heming, Nds. Sozialministerium 2 Produktsicherheit
MehrInbetriebnahme von Druckgeräten in Ungarn- Aktualitäten
Inbetriebnahme von Druckgeräten in Ungarn- Aktualitäten (PED Konf. München 2005.06.08) Technische Regelung vor dem EU-Anschluß Ungarns Regierungsverordnung Nr. 29/1960. (VI.7.) NIM Verordnung Nr. 4/1979.
MehrDie geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels:
Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung und die Auswirkungen des MRA-Bauproduktekapitels: Auswirkungen auf Konformitätsbewertungs- und Zulassungsstellen Referent: Dr. Fritz Hunkeler, Geschäftsleiter
MehrAkkreditierung und Zertifizierung von Biobanken
Akkreditierung und Zertifizierung von Biobanken Dr. Nina Rählert DAkkS - Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Abteilung 3 Gesundheit und Forensik Standort Frankfurt 1 Akkreditierung und Zertifizierung von
MehrDie Bestätigung/Ermittlung dieser Regel durch den Akkreditierungsbeirat steht noch aus.
Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen im Geltungsbereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union nach dem neuen Rechtsrahmen zum Zwecke der Notifizierung 71 SD 0 022 Revision: 1.0 23.
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass die lnspektionsstelle
(:e,ung,,telle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1Absatz1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrAkkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer
Mehr(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften
13.2.2015 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 54/127 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008,
MehrIBG Verfahren auf Basis des Memorandum of Understanding (MoU)
M E M O R A N D U M O F U N D E R S T A N D I N G über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge IBG Verfahren auf Basis des Memorandum of Understanding (MoU) AG Optimierung Fahrzeugzulassung
MehrRelevante Änderungen zur vorhergehenden Revision sind gelb markiert oder mit einem Strich am rechten Seitenrand gekennzeichnet.
Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025 und Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020 für den Bereich der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
MehrGeräte- und Produktsicherheitsgesetz
Geräte- und Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes 1/15 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ( - ProdSG) ProdSG Ausfertigungsdatum: 08.11.2011 " vom 8. November 2011 (BGBl.
MehrAbkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS. Inhaltsverzeichnis (redaktionell) 1. Artikel 1 Allgemeines...
Stand: 1. Juli 2016 Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ZLS Inhaltsverzeichnis (redaktionell) 1. Artikel 1 Allgemeines... 1 2. Artikel 2 Aufgaben... 2 2.1. Ziele (ProdSG,
Mehr(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften
C 293/68 DE Amtsblatt der Europäischen Union 12.8.2016 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, Beschluss Nr. 768/2008/EG
MehrVerordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen
Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV) vom 25. Oktober 2017 (Stand am 21. April 2018) Der erische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes
MehrSteffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht
Die einheitliche Überwachung in Deutschland 15. DGSV-Kongress vom 03.10. 05.10.2011 in Fulda Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht 1 Gliederung Kompetenz von Bund und
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
(( DAk!~"he Akkred itieru ngsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und
MehrAKKREDITIERUNGSBESCHEID:
DAkkS I Deutsche Spittelmarkt 10 110117 Berlin GmbH Güteüberwachung Kies, Sand, Splitt und Recycling- Baustoffe Niedersachsen-Bremen e. V. Frau Dr. Silke Steph Schulze-Delitzsch-Straße 25 30938 Burgwedel
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrZertifizierung und Akkreditierung technischer Produkte
Jürgen Ensthaler Kai Strübbe Leonie Bock Zertifizierung und Akkreditierung technischer Produkte Ein Handlungsleitfaden für Unternehmen Mit 57 Abbildungen 4u Spri inger 1 Einleitung 1 2 Zertifizierung und
MehrNotifizierungsverfahren. Abwasser - Abfall - Boden und Altlasten
Notifizierungsverfahren Abwasser - Abfall - Boden und Altlasten Dr. Claudia Hornung Referat 61, Labor für Wasser und Boden AQS-Jahrestagung 2015 Themen Notifizierungsverfahren Ringversuche AQS-Forum ReSyMeSa
MehrAkkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit 71 SD 6 054 Revision: 1.0 27. Mai 2016 Geltungsbereich: Dieses Regel legt
MehrSIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand
SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA - Ziele und Grundlagen Ziele Rechts- und Strukturreform und Fortentwicklung
Mehr{( DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle
{( DAkkS Deutsche Deutsche GmbH nach DIN EN ISO 15189:2007 Gültigkeitsdauer: TI.08.2014 bis 28.11.2016 Ausstellungsdatum: TI.08.2014 Urkundeninhaber: Universitätsklinikum Ulm Institut für Virologie Albert-Einstein-AIIee
MehrPrüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten
www.pz.lsv.de Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten GARTENBAUTECHNIK PZ.LSV FORSTTECHNIK Sicherheit geprüft LANDTECHNIK Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick geben, welche Vorteile
MehrDie neue europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte. Was bleibt, was kommt, was geht?
Die neue europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte Was bleibt, was kommt, was geht? Jost-Peter Sonnenberg Berlin, 08. Juni 2010 Transportable Pressure Equipment Directive Richtlinie über ortsbewegliche
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass die Zertifizierungsstelle
Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrBesondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau
Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau 71 SD 2 011 Revision: 1.0 13. Februar 2017 Geltungsbereich: Diese Regel legt für den
MehrNew Legislative Framework NLF / Goods Package
Das neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG) Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für Arbeit und Soziales ProdSG seit 01.12.2011 in Kraft! Anlässe für die GPSG-Novelle New Legislative Framework
MehrEconomic Commission for Europe Inland Transport Committee
Economic Commission for Europe Inland Transport Committee Working Party on the Transport of Dangerous Goods Joint Meeting of the RID Committee of Experts and the Working Party on the Transport of Dangerous
MehrNormung und Normkonformität, Zertifizierung Nutzen der Normung
Normung und Normkonformität, Zertifizierung Nutzen der Normung Dr. Gerhard Hartmann Linz, 15. Jänner 2011 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Grundlagen der Konformitätsbewertung Zertifizierung, Akkreditierung,
MehrRegeln zur Anerkennung von Prüflaboren
Vorwort Die nachfolgenden Regeln gelten für die Anerkennung von Prüflaboren im Rahmen der Durchführung von EG-Baumusterprüfungen (Modul B), EG-Einzelprüfungen (Modul G) und EG-Prüfung der Produkte (Modul
MehrDATEV eg, 90329 Nürnberg. Betrieb der DATEV Rechenzentren. Anforderungsprofil Business Continuity
Z E R T I F I K A T Die Zertifizierungsstelle der T-Systems bestätigt hiermit der, für den Betrieb der DATEV Rechenzentren (Standorte DATEV I, II und III) die erfolgreiche Umsetzung und Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen
MehrAufbau der nationalen Akkreditierungsstelle Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen
Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen Berlin, 25. Januar 2010 4 Überwachung bestehender Akkreditierungen Frau Andrea Valbuena (DAkkS) Agenda Überwachung bestehender
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelieG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung
MehrDurchführung der eidas-verordnung - eidas-durchführungsgesetz
Durchführung der eidas-verordnung - eidas-durchführungsgesetz Sabine Maass Leiterin des Referates Rechtsrahmen Digitale Dienste, Medienwirtschaft Berlin, 7. November 2016 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 -
MehrBeliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV
. { DÄkkS Deutsche Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Akkreditierung Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
MehrTÜV SÜD- Aufzugsprüfung Komfort
Machen Sie sich s komfortabel. TÜV SÜD- Aufzugsprüfung Komfort Damit rund um die wiederkehrende Aufzugsprüfung alles wie von selbst geht auch die Monteurgestellung. Organisation / Koordination / Dokumentation
MehrAktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr
Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr Dr. Iris Blankenhorn Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg Referat Altlasten, Förderangelegenheiten Postfach 103439, 70029 Stuttgart,
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
~ (~~~!~~ecung,,telle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-19730-02-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 10.09.2015 bis 08.09.2020 Ausstellungsdatum: 10.09.2015
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass die Zertifizierungsstelle
Akkreditierungsstelle Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen
MehrListung von Untersuchungsstellen nach 15 (4) TrinkwV. Sibylle Fütterer, Referenzstelle Wasser/Trinkwasser/Abfall/Boden
Platzhalter Grafik (Bild/Foto) Listung von Untersuchungsstellen nach 15 (4) TrinkwV Sibylle Fütterer, Referenzstelle Wasser/Trinkwasser/Abfall/Boden Jahrestagung Trinkwasserringversuche, 02.03.2011, Dipl.Ing
MehrAkkreditierung. r^ U,LA*7 ' Deutsche Akkreditieru ngsstel le G mbh. MVZ Labor Dr. Quade und Kollegen GmbH Aachener Straße 338, Köln
,':l',i:.],:.,,.,,,.,. -'.. (fu*r,.n" 'r':,r,,,. l:.il: t.,,,,,...,,' Akkre d iti e ru n gsste I I e Deutsche Akkreditieru ngsstel le G mbh Beliehene gemäß 8 Absatz l AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft. Vom 18. Mai 2004 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Vom 18. Mai 2004 Az.: 25-8980.11/3 Vorbemerkung Ziel der Verwaltungsvorschrift ist die Regelung
MehrEin bisschen Marktüberwachung.
8. Fachgespräch odruckgeräte 18.. Juni 2012 BAM-Berlin Berlin Ein bisschen Marktüberwachung. Georg W. Mair BAM-3.2 Es war einmal. Als ich 1996 in der BAM anfing, waren gerade Entwürfe für f r die PED in
MehrNotifizierungsverfahren im Bereich Abwasser und Abfall
Notifizierungsverfahren im Bereich Abwasser und Abfall Dr. Claudia Hornung Referat 61, Labor für Wasser und Boden AQS-Jahrestagung 2011 Themen Auswirkungen des Akkreditierungsstellengesetzes Umsetzung
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz
MehrDr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik
Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,
MehrVerordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern
Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung, DBV) vom 25. November 2015 Der erische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 1 über
MehrGesetze zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG-Bund und -Bayern) 10.
Gesetze zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG-Bund und -Bayern) 10. Februar 2012 Übersicht Bundesgesetz für die bundesrechtlich geregelten
MehrNotifizierungsverfahren im Bereich Abwasser und Abfall
Notifizierungsverfahren im Bereich Abwasser und Abfall Dr. Claudia Hornung Referat 71, Labor für Wasser und Boden Teil 1: Baden-Württemberg - Notifizierungen Abwasser - Notifizierungen Abfall - AQS-Forum
MehrInterkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)
950.050 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) Vom. Oktober 998. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. Die vorliegende Vereinbarung wird zu dem Zwecke geschlossen,
MehrAktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr. Dr. Iris Blankenhorn, AQS Jahrestagung 2004/2005, 10. März 2005, Stuttgart
Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr Dr. Iris Blankenhorn, AQS Jahrestagung 2004/2005, 10. März 2005, Stuttgart Themen Neue gesetzliche Regelungen Entwurf Akkreditierungsgesetz Recherchesystem
MehrRichtlinien zur Sicherheit im Unterricht und Gefährdungsbeurteilung
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht und Gefährdungsbeurteilung Direktorentagung Ministerialbeauftragter Obb-West Realschulen Walter Schreiber Kommunale Unfallversicherung Bayern 8. Dezember 2015 Richtlinien
MehrGliederung (I) Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit. Ziele Geltungsbereich Hauptelemente nationale Umsetzung
2 Gliederung (I) Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Ziele Geltungsbereich Hauptelemente nationale Umsetzung Gremien zur Koordinierung der Marktüberwachung 3 Gliederung (II) Informations- und Kommunikationssystem
MehrGesetz Nr über die Zustimmung zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens
Gesetz Nr. 1 8 0 1 über die Zustimmung zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Vom 20. März 2013 Der
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrRevision der BAM-GGR002
Revision der BAM-GGR002 ERFA-Verpackungen 12. September 2012 John Bethke BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Agenda Ziele der Revision Gesetzliche
MehrWasserlöschanlagen Welche Anforderungen werden zukünftig an die Planung, Abnahme und Kontrolle gestellt?
Wasserlöschanlagen Welche Anforderungen werden zukünftig an die Planung, Abnahme und Kontrolle gestellt? Thomas Goetschi Goetschi Ingenieurbüro AG, 8107 Buchs Akkreditierte Inspektionsstelle nach ISO 17020
MehrVerordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen
Dieser Text ist [QR Code] [Signature] eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Verordnung über die Sicherheit
MehrDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt hiermit, dass das Prüflaboratorium
GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung Die GmbH bestätigt
Mehr(( DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle
(( DAkkS GmbH Beliehene gemäß 8 Absatz 1 AkkStelleG i.v.m. 1 Absatz 1 AkkStelleGBV Unterzeichnerin der Multilateralen Abkommen von EA, ILAC und IAF zur gegenseitigen Anerkennung Akkreditierung Die GmbH
MehrAkkreditierung und Notifizierung. Evelyn Körner Akkreditierung im Bauwesen, bup-fortbildungsveranstaltung
Akkreditierung und Notifizierung 1 1. Die DAkkS auf einen Blick Struktur der DAkKS / Aufgaben 2. Akkreditierung im Rahmen der neuen EU-BauPVO - Grundlagen 3. Aufgaben der notifizierten Stellen 4. Ablauf
MehrMitgliederversammlung Bericht Vizepräsident Qualität
Mitgliederversammlung 08.10.2010 Bericht Vizepräsident Qualität Inhalt Akkreditierung/Zertifizierung/ Zulassung Begriffe Übersicht Zertifikate Stand: Oktober 2010 (c) DVWO e.v., Autor: Mi. Steig 2 Akkreditierung/Zertifizierung/
Mehr