14. April Tarifrunde 2016 für die Beschäftigten von Bund und kommunalen Arbeitgebern; Angebot der Arbeitgeber in zweiter Verhandlungsrunde

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1 Rundschreiben "M" 2/ April 2016 KAV Kommunaler Arbeitgeberverband Brandenburg e.v. Geschäftsführung: Telefon: (0331) Telefax: (0331) Internet: Rechtsabteilung: Telefon: (0331) Telefax: (0331) Tarifrunde 2016 für die Beschäftigten von Bund und kommunalen Arbeitgebern; Angebot der Arbeitgeber in zweiter Verhandlungsrunde Die am 21. März 2016 begonnenen Verhandlungen für die Beschäftigten von Bund und kommunalen Arbeitgebern mit den Gewerkschaften ver.di und dbb sind am 11. und 12. April 2016 in Potsdam fortgesetzt worden. Keine Bewegung hat es in der Frage der Entgeltsteigerung und der Zusatzversorgung gegeben. Die Gewerkschaften haben ihre Forderung nach einer Entgelterhöhung von 6 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten wiederholt. Die Arbeitgeber haben dies erneut als deutlich zu hoch zurückgewiesen. Alle maßgeblichen wirtschaftlichen Rahmendaten, insbesondere die erwartete Inflation und die Haushaltslage der Kommunen, lassen eine Entgeltsteigerung in der geforderten Höhe auch nicht annähernd zu. Bei der Zusatzversorgung wollen die Gewerkschaften weiterhin nicht anerkennen, dass die biometrischen Auswirkungen und damit die längere Rentenzahldauer alle Zusatzversorgungskassen gleichermaßen treffen. Sie sind nach wie vor nur bereit, einen entsprechenden Handlungsbedarf für den Bereich der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) anzuerkennen. Bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse wollen die Gewerkschaften nur dann über eine Lösung verhandeln, wenn bei einer einzelnen Kasse eine wirtschaftliche Notlage nachgewiesen ist. Die VKA fordert eine für alle Zusatzversorgungskassen gleich wirkende Lösung. Hinsichtlich der Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA konnte eine weitgehende Verständigung erzielt werden. Über letzte offene Fragen soll noch in dieser Woche eine abschließende Verständigung erfolgen. Noch keine Einigung gibt es bislang über die Ausgestaltung der angemessenen Kompensation für die durch die Entgeltordnung entstehenden Mehrkosten. An ihrer Forderung auf tarifvertraglichen Ausschluss der sachgrundlosen Befristung haben die Gewerkschaften festgehalten. Nachdem die Arbeitgeber dies erneut zurückgewiesen haben, haben sie angekündigt, einen Positivkatalog vorzulegen, unter welchen Bedingungen sachgrundlose Befristungen nur noch möglich sein sollen.

2 Seite 2 des Rundschreibens "M" 2/2016 des KAV Brandenburg vom 14. April 2016 / Nachdem erkennbar geworden war, dass weitere Fortschritte in der zweiten Verhandlungsrunde nicht zu erwarten waren, haben die Arbeitgeber zur Verdeutlichung der Ernsthaftigkeit ihres Einigungswillens den Gewerkschaften das als Anlage 1 beigefügte Angebot am 12. April 2016 übergeben. Zuvor hat die Mitgliederversammlung der VKA dem Angebot zugestimmt. Das Angebot sieht für die kommunalen Arbeitgeber im Wesentlichen vor: Erhöhung der Entgelte von TVöD und TV-V sowie der Entgelte für die Auszubildenden und Praktikanten von 1,0 Prozent ab 1. Juni 2016 und um weitere 2,0 Prozent ab 1. Juni 2017 bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Für die Beschäftigten, die unter den TV-Fleischuntersuchung fallen, gilt die Absprache aus dem Jahr 2008, dass sie an der Tarifentwicklung des TVöD teilhaben. Vereinbarung einer zum 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA. Die Kosten sind angemessen hälftig zu kompensieren. Vereinbarung einer zusätzlichen Arbeitnehmereigenbeteiligung in der Zusatzversorgung von 0,4 Prozentpunkten in drei Schritten, gleich bei welcher Zusatzversorgungskasse die Beschäftigten pflichtversichert sind. Die zusätzliche Arbeitnehmereigenbeteiligung tritt zu einem bereits jetzt zu leistenden Arbeitnehmerbeitrag hinzu. Für die Auszubildenden enthält das Angebot über die Entgelterhöhung hinaus folgende Bestandteile: Verlängerung des 16a TVAöD BBiG und Pflege und damit Verlängerung der bisherigen Übernahmeregelung im Anschluss an die Ausbildung. Gewährung eines Lernmittelzuschusses in Höhe von 50 Euro an die unter das BBiG fallenden Auszubildenden in jedem Ausbildungsjahr. Übernahme von Unterbringungskosten und Zahlung eines Verpflegungskostenzuschusses bei auswärtigem Berufsschulblockunterricht. Verlängerung der Altersteilzeitarbeit nach dem TV FlexAZ um zwei Jahre. Die Gewerkschaften haben das Angebot als unzureichend zurückgewiesen und angekündigt, die Warnstreiks bis zur dritten Verhandlungsrunde am 28./29. April 2016 zu intensivieren. Dies ist arbeitgeberseitig verurteilt worden. / Die Presseerklärung der VKA ist als Anlage 2 beigefügt. Als Anlage 3 erhalten Sie die VKA- Tarif-Info 2/2016 vom 13. April Anlagen

3 Angebot des Bundes und der VKA Der Bund und die VKA geben vorbehaltlich einer Gesamteinigung das nachstehende Angebot ab. Die Mindestlaufzeit des Teils A beträgt 24 Monate. Teil A Gemeinsame Regelung für Bund und VKA I. Lineare Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü) werden - ab 1. Juni 2016 um 1,0 Prozent und - ab 1. Juni 2017 um 2,0 Prozent erhöht. II. Auszubildende, Praktikanten 1. Entgelterhöhung Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden - ab 1. Juni 2016 um 1,0 Prozent und - ab 1. Juni 2017 um 2,0 Prozent erhöht. 2. Übernahme von Auszubildenden 16a TVAöD Allgemeiner Teil (Übernahme von Auszubildenden) wird ab dem 01. März 2016 wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 28. Februar 2018 außer Kraft. 3. Lernmittelzuschuss Auszubildende nach dem TVAöD - BT BBiG erhalten in jedem Ausbildungsjahr einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50 Euro brutto. Sonderkündigungsrecht drei Monate zum Jahresende, frühestens zum 31. Dezember 2018.

4 2 4. Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Berufsschulblockunterricht Für den Besuch der regulären auswärtigen Berufsschule im Blockunterricht erhalten Auszubildende die notwendigen Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand nach Maßgabe des 10 Abs. 2 TVAöD - BT BBiG. Erstattet werden damit die nachgewiesenen notwendigen Kosten einer Unterkunft am auswärtigen Ort, soweit nicht eine unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung steht. Dazu wird für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort ein Verpflegungszuschuss in Höhe der nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung maßgebenden Sachbezugswerte für Frühstück, Mittagessen und Abendessen gewährt. Bei unentgeltlicher Verpflegung wird der jeweilige Sachbezugswert einbehalten. Bei einer über ein Wochenende oder einen Feiertag hinaus andauernden Ausbildungsmaßnahme werden die dadurch entstandenen Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand in gleicher Weise erstattet. Leistungen Dritter sind anzurechnen. III. Altersteilzeit Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des Falter Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden um zwei Jahre verlängert. I. Zusatzversorgung Teil B Besondere Regelungen für Bund Die Tarifvertragsparteien bestätigen die Einigung über die Tarifverhandlungen zum ATV und zum Ergänzungstarifvertrag (Bund) zum ATV sowie zur Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost vom 28. Januar 2016 und vereinbaren das Inkrafttreten mit Wirkung vom 1. März II. Maßnahmen zur Verbesserung der Entgelt- und Arbeitsbedingungen für Fachkräfte in der Bundesverwaltung 1. Einführung der Stufe 6 in den EG 9a bis EG 15 In der Anlage A (Bund) zu 15 TVöD werden die Entgeltgruppen 9b bis 15 um die Tabellenwerte der Stufe 6 der Entgeltgruppen 9 bis 15 der Anlage A (VKA) ergänzt und in der Entgeltgruppe 9a eine Stufe 6 mit den Tabellenwert 3.456,98 eingefügt. Diese Werte nehmen an der Erhöhung nach Teil A Ziffer I teil. 16 (Bund) Absätze 1 und 4 TVöD werden angepasst.

5 3 2. Stufenzuordnung bei Einstellung Die Tarifvertragsparteien bestätigen die Einigung aus dem Tarifpflegegespräch vom 26. Februar 2016 über die Neufassung des 16 (Bund) Absätze 2 und 3 TVöD. I. Entgelterhöhung TV-V Teil C Besondere Regelungen für die VKA Die Entgelttabellen, dynamisierten Zulagen und Zuschläge des TV-V werden - ab 1. Juni 2016 um 1,0 Prozent und - ab 1. Juni 2017 um 2,0 Prozent erhöht. II. Entgeltordnung Die Entgeltordnung des TVöD für den Bereich der VKA tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die stufengleiche Höhergruppierung nach Maßgabe der Anlage 4 der Niederschrift über die Sitzung der Steuerungsgruppe am 21. Oktober 2013 tritt am 1. März 2017 in Kraft. Über die letzten noch offenen Fragen ist kurzfristig eine Verständigung herbeizuführen. Die Kosten sind entsprechend Ziffer 5 der Niederschrift über die Sitzung der Steuerungsgruppe am 21. Oktober 2013 angemessen hälftig zu kompensieren. III. Zusatzversorgung Es wird eine zusätzliche Arbeitnehmereigenbeteiligung im ATV und ATV-K a) von 0,20 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 1. Juli 2016, b) von 0,30 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 1. Juli 2017 und c) von 0,40 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts ab 1. Juli 2018 erhoben. Die zusätzliche Arbeitnehmereigenbeteiligung ist neben einem bestehenden Umlage-Beitrag / Arbeitnehmerbeitrag der/des Beschäftigten zu leisten, unabhängig davon, bei welcher Zusatzversorgungskasse die/der Beschäftigte pflichtversichert ist.

6 4 Teil D Schlusserklärung Die betroffenen Tarifverträge werden, soweit nicht vorstehend ein abweichender Zeitpunkt genannt ist, mit Wirkung vom 1. März 2016 in Kraft gesetzt. Die Mindestlaufzeit ist für Teil A I und Teil A II Ziffer 1 und Teil C I bis zum 28. Februar Potsdam, den 12. April 2016 Bund VKA

7 Presseinformation vom 12. April 2016 Angebot der Arbeitgeber: 3,0 Prozent mehr In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Die kommunalen Arbeitgeber stehen damit zu der Zusage, die Beschäftigten an der allgemeinen Lohnentwicklung zu beteiligen. Potsdam. In der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. VKA und Bund bieten 3,0 Prozent Entgeltsteigerung sowie weitere Verbesserungen. Wir halten damit an unserer Zusage fest, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben sollen. Mit Gehaltssteigerungen von 3,0 Prozent, verteilt auf zwei Jahre, erfüllen wir diese Zusage, so Dr. Thomas Böhle, Präsident und Verhandlungsführer der VKA. Für Auszubildende gibt es (wie von den Gewerkschaften gefordert) weitere Verbesserungen durch die Vereinbarung eines pauschalen Lernmittelzuschusses und die Erstattung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten beim Besuch auswärtiger Berufsschulen. Das Volumen des Angebots beläuft sich allein für die Entgeltsteigerung auf 2,7 Milliarden Euro. Bei einer neuen Rekordverschuldung von 145 Milliarden Euro auf kommunaler Seite, einem Investitionsstau von 132 Milliarden Euro in 2014 und erheblichen Integrationskosten kommen wir den Gewerkschaften mit diesem Angebot weit entgegen, so Böhle. Angesichts der prognostizierten Inflationsrate für dieses und nächstes Jahr bedeutet das Angebot eine spürbare Reallohnsteigerung für die Beschäftigten. Bestandteil des Angebots ist auch eine neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA, die die Eingruppierungsregelungen für gut 1,8 Millionen Beschäftigte auf eine neue Grundlage stellen und für viele Beschäftigte Verbesserungen bringen wird. Die letzten Detailregelungen sollen am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche ausgearbeitet werden. Mit einer Neujustierung der betrieblichen Altersversorgung wollen wir diese zukunftssicher machen und spätere Leistungseinschnitte vermeiden. Wir erwarten uns eine stärkere Arbeitnehmereigenbeteiligung, so wie von den Gewerkschaften mit den Ländern im Jahr 2015 vereinbart, für alle Zusatzversorgungskassen, so Böhle. Die Gewerkschaften sind jetzt, da arbeitgeberseitig ein Angebot vorliegt, aufgefordert, von weiteren Warnstreiks abzusehen und sich an konstruktiver Kompromisssuche zu beteiligen. Die Eckpunkte des Angebots sind beigefügt. Weitere Informationen zur Tarifrunde unter Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der tarifpolitische und arbeitsrechtliche Dachverband der kommunalen Verwaltungen und Betriebe in Deutschland. Die Tarifverträge der VKA gelten für rund zwei Millionen Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes. Hierzu gehören Verwaltungen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie Nahverkehrsunternehmen und Flughäfen. Weitere Informationen: Pressekontakt: Kathrin Baltes Telefon: (069) Mobil:

8 Die Eckpunkte des Angebots: 3,0 Prozent Entgeltsteigerung, verteilt auf zwei Stufen: 1,0 Prozent ab dem 1. Juni 2016 und 2,0 Prozent ab dem 1. Juni Die lineare Erhöhung gilt auch für die Ausbildungsund Praktikantenentgelte. Auszubildende: o 3,0 Prozent Entgeltsteigerung, verteilt auf zwei Stufen: 1,0 Prozent ab dem 1. Juni 2016 und 2,0 Prozent ab dem 1. Juni 2017 o Bei dienstlichem/betrieblichem Bedarf werden Auszubildende zunächst befristet für ein Jahr und im Anschluss daran unbefristet übernommen. Die entsprechende bisherige Regelung wird verlängert. o Lernmittelzuschuss für die Auszubildenden von 50 Euro brutto pro Ausbildungsjahr. o Erstattung der Unterbringungskosten und Verpflegungszuschuss bei auswärtigem Berufsschulblockunterricht. Die Entgeltordnung des TVöD für den Bereich der VKA tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Kosten sind durch die Beschäftigten angemessen hälftig zu kompensieren. Zusätzliche Arbeitnehmereigenbeteiligung für die betriebliche Altersversorgung von o 0,2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens ab 1. Juli 2016, o 0,3 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens ab 1. Juli 2017, o 0,4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens ab 1. Juli 2018 Die zusätzliche Arbeitnehmereigenbeteiligung ist unabhängig davon zu leisten, bei welcher Zusatzversorgungskasse die/der Beschäftigte pflichtversichert ist. Die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit werden um zwei Jahre verlängert. Mindestlaufzeit: 24 Monate

9 TARIF-INFO 2/2016 vom 13. April 2016 Zweite Verhandlungsrunde: Arbeitgeber legen Angebot vor In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bieten die Arbeitgeber 3,0 Prozent Entgeltsteigerung bei einer Laufzeit von 24 Monaten. In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst beim Bund und in den Kommunen haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt: VKA und Bund bieten insgesamt 3,0 Prozent Entgeltsteigerung und weitere Verbesserungen.» Wir halten damit an unserer Zusage fest, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der allgemeinen Entgeltentwicklung teilhaben. Mit Gehaltssteigerungen von 3,0 Prozent, verteilt auf zwei Jahre, erfüllen wir diese Zusage, so Dr. Thomas Böhle, Präsident und Verhandlungsführer der VKA. Entgeltsteigerung Die Entgelte im TVöD und TV-V sollen um 1,0 Prozent ab dem 1. Juni 2016 und um weitere 2,0 Prozent ab dem 1. Juni 2017 steigen. Für die Monate März bis Mai 2016 gelten die bisherigen Entgelttabellen weiter. Die Mindestlaufzeit soll 24 Monate bis zum 28. Februar 2018 betragen. Von der Entgeltsteigerung profitieren auch die Beschäftigten im Nahverkehr, deren Entgeltentwicklung an die des TVöD angekoppelt ist. Für den TV-Fleischuntersuchung gilt die Absprache aus dem Jahr 2008, wonach die Beschäftigten an der allgemeinen Entgeltentwicklung des TVöD teilnehmen. Die angebotene Erhöhung der Tabellenentgelte ist mit Mehrkosten von 2,7 Milliarden Euro verbunden.» Bei einer neuen Rekordverschuldung von 145 Milliarden Euro auf kommunaler Seite, einem Investitionsstau von 132 Milliarden Euro in 2014 und erheblichen Integrationskosten kommen wir den Gewerkschaften mit diesem Angebot weit entgegen, so Böhle. Angesichts der aktuellen Prognosen zur Entwicklung der Verbraucherpreise bedeutet das Angebot eine spürbare Reallohnsteigerung für die Beschäftigten. So erwarten der Sachverständigenrat und das DIW Berlin eine Inflationsrate von 0,3 bzw. 0,5 Prozent für dieses Jahr und von 1,4 bzw. 1,5 Prozent für das kommende Jahr. Auszubildende Auch für die Auszubildenden und Praktikanten sieht das Angebot eine Steigerung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 1,0 Prozent ab dem 1. Juni 2016 und um weitere 2,0 Prozent ab dem 1. Juni 2017 vor. Verlängert werden soll die derzeitige Übernahmeregelung für Auszubildende nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ( 16a TVAöD). Aus- Dr. Thomas Böhle, VKA-Präsident. (Foto: LHS München)

10 TARIFRUNDE 2016 zubildende werden bei dienstlichem oder betrieblichem Bedarf damit weiterhin zunächst befristet für ein Jahr und bei Bewährung im Anschluss daran unbefristet übernommen. Bei Berufsschulblockunterricht und auswärtiger Unterbringung sollen künftig die notwendigen Unterkunftskosten erstattet werden. Darüber hinaus ist bei Blockunterricht an einer auswärtigen Berufsschule ein Verpflegungszuschuss von derzeit 7,87 Euro täglich vorgesehen. Soweit die Kosten von Dritten getragen werden, sind diese jeweils anzurechnen. Auszubildende, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen, sollen einen pauschalen Lernmittelzuschuss von 50 Euro pro Ausbildungsjahr erhalten. Entgeltordnung Die Verhandlungen zur Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA sind auf der Zielgeraden. Zu klären sind noch Detailfragen. Hierzu werden die Tarifvertragsparteien unmittelbar im Anschluss an die zweite Verhandlungsrunde erneut zusammenkommen. Bestandteil des Angebots ist daher das Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA zum 1. Januar Zum 1. März 2017 soll die stufengleiche Höhergruppierung in Kraft treten. Über Höhe und Ausgestaltung einer angemessenen Kompensation der Mehrkosten muss noch gesprochen werden. Zusatzversorgung Die kommunalen Arbeitgeber haben die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst als eigene Forderung in die diesjährige Tarifrunde eingebracht, um auf die seit Vereinbarung der Zusatzversorgungstarifvertäge im Jahr 2001 eingetretenen Veränderungen zu reagieren. Nachdem die Gewerkschaften Leistungseinschnitte kategorisch ausgeschlossen haben, verlangen die kommunalen Arbeitgeber zumindest eine Erhöhung der Arbeitnehmereigenbeteiligung.» Mit einer Neujustierung der betrieblichen Altersversorgung wollen wir diese zukunftssicher machen und spätere Leistungseinschnitte vermeiden. Wir erwarten eine stärkere Arbeitnehmereigenbeteiligung, so wie von den Gewerkschaften mit den Ländern im Jahr 2015 vereinbart, für alle Zusatzversorgungskassen, so Böhle. Die Anhebung der Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung soll dabei in drei Schritten erfolgen. Der Eigenanteil der Beschäftigten steigt um 0,2 Prozent ab 1. Juli 2016, 0,3 Prozent ab 1. Juli 2017, 0,4 Prozent ab 1. Juli Dies soll für alle Beschäftigten unabhängig davon gelten, bei welcher Zusatzversorgungskasse sie versichert sind. Die kommunalen Arbeitgeber haben nochmal deutlich gemacht, dass eine Lösung in der Frage der Zusatzversorgung für den Abschluss der Tarifrunde von entscheidender Bedeutung sein wird. Regelungen zur Altersteilzeit Beschäftigte können nach dem Angebot auch in den nächsten beiden Jahren Altersteilzeitarbeit in Anspruch nehmen. Der TV FlexAZ soll entsprechend verlängert werden. Die übrigen Bedingungen der Altersteilzeitarbeit bleiben unverändert. Die Verhandlungskomission der VKA. (Foto: VKA) 2

11 TARIFRUNDE 2016 Kritik an Warnstreiks Scharfe Kritik übten die kommunalen Arbeitgeber an dem erneuten Aufruf der Gewerkschaften zu sogenannte Warnstreiks, die sie bis zur dritten Verhandlungsrunde massiv ausweiten wollen. Warnstreiks werden die Verhandlungen keinen Schritt voranbringen. Sie gehen lediglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die sich dann erneut Belastungen und Einschränkungen ausgesetzt sehen. Verhandlungsverlauf Für die VKA war die Mitgliederversammlung bei den Verhandlungen in Potsdam vor Ort. Sie hat während der zweitägigen Runde am 11. und 12. April 2016 die jeweiligen Zwischenstände bewertet und dabei auf die grundsätzlichen Positionen der kommunalen Arbeitgeber hingewiesen. Weitere Informationen: Die nächste Verhandlungsrunde findet am 28. und 29. April 2016 statt. Verhandelt wird erneut in Potsdam. Die Pressemappe der VKA zur aktuellen Tarifrunde, das aktuelle Angebot sowie weitere Informationen finden Sie unter Mitglieder der kommunalen Arbeitgeberverbände erhalten weitergehende Beratung und aktuelle Informationen zu den Tarifverhandlungen direkt bei ihrem KAV: Kontaktdaten unter Die Verhandlungsführer der Arbeitgeber: Manfred Hoffmann, Dr. Thomas Böhle, Dr. Thomas de Maizière, Werner Gatzer. (Foto: VKA) Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Allerheiligentor 2-4, Frankfurt. Hauptgeschäftsführer: Manfred Hoffmann; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Kathrin Baltes 3

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