Erweiterung und Reform der Institutionen

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1 MEMO/04/61 Brüssel, den 16. März 2004 Erweiterung und Reform der Institutionen 1. Europäische Kommission Bis 1. Mai 2004 Das derzeitige System bleibt bestehen. Die Kommission umfasst 20 Kommissarinnen und Kommissare aus den EU-15. Die Integration der 10 neuen Kommissarinnen und Kommissare wird wie folgt vorbereitet: 16./17. März: Die 10 neuen Kommissarinnen und Kommissare aus den Beitrittsstaaten halten sich zu einem ersten informellen Treffen mit der Kommission in Brüssel auf. 13./14./15. April: Anhörung der 10 neuen Kommissarinnen und Kommissare vor der Präsidentenkonferenz des Europäischen Parlaments. 4. oder 5. Mai: Das Europäische Parlament stimmt über die Ernennung der neuen Kommission. Der Abstimmungszeitpunkt Anfang Mai bedeutet, dass die EP- Abgeordneten aus den neuen Ländern bereits vollwertige Mitglieder des Europäischen Parlaments sind. Formal werden die 10 neuen Kommissarinnen und Kommissare vom Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt und in Abstimmung mit dem designierten Kommissionspräsidenten ernannt. 5. oder 6. Mai: Erste offizielle Sitzung des 30-köpfigen Kommissionskollegiums in Straßburg. 1. Mai 2004 bis 31. Oktober 2004 Übergangsphase Die Kommission zählt 30 Mitglieder: die 20 derzeitigen und 10 Kommissarinnen und Kommissare der Beitrittsländer. Die Kommissarinnen und Kommissare aus den neuen Mitgliedstaaten sind vollwertige Mitglieder des Kollegiums und beteiligen sich unter denselben Bedingungen am Entscheidungsprozess wie die Kommissionsmitglieder der derzeitigen Mitgliedstaaten. Da die neuen Kommissionsmitglieder während dieser kurzen Übergangsphase keine eigenen Portfolios haben, werden sie jeweils in einen Arbeitsbereich eines derzeitigen Kommissionsmitglieds einbezogen, um sie schrittweise mit der Arbeitsweise der Kommission vertraut zu machen. 1. November 2004 bis 31. Oktober 2009 Nizza tritt in Kraft Am 1. November, dem im Beitrittsvertrag vorgesehenen Termin, tritt die eine neue Kommission ihr Amt an. Gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Nizza wird diese Kommission aus 25 Kommissarinnen und Kommissaren bestehen (eine/r pro Mitgliedstaat). Das Verfahren und der Zeitplan für die Ernennung der nächsten Kommission sehen wie folgt aus:

2 17./18. Juni: Der Europäische Rat ernennt die Person, die als nächster Kommissionspräsident vorgesehen ist. Das kann mit qualifizierter Mehrheit erfolgen (Vertrag von Nizza). 20. Juli: Das nach den Wahlen im Juni neu zusammengesetzte Europäische Parlament konstituiert sich. Es stimmt über den für den Kommissionspräsidenten vorgeschlagenen Kandidaten ab. Danach erstellt der Rat gemeinsam mit dem nominierten Präsidenten eine Liste mit 24 designierten Kommissarinnen und Kommissaren. Diese Liste umfasst eine/n Kommissar/in pro Mitgliedstaat. Sie beruht auf Vorschlägen der Mitgliedstaaten und kann mit qualifizierter Mehrheit erstellt werden. Sobald dies geschehen ist, schlägt der designierte Präsident Portfolios für die Kommissarskandidatinnen und -kandidaten vor. Die Anhörung der neuen Kommissarinnen und Kommissare durch das Europäische Parlament ist für Anfang Oktober geplant. Nach den Anhörungen stimmt das Europäische Parlament über die Zustimmung zur Ernennung des Präsidenten und der übrigen Kommissionsmitglieder en bloc ab. Das EP kann nicht einzelnen designierten Mitgliedern der Kommission die Zustimmung verweigern. Nach der Zustimmung des EP werden der Präsident und die übrigen Mitglieder der Kommission vom Rat ernannt. Dies kann mit qualifizierter Mehrheit erfolgen. 1. November 2004: Das neue 25 Mitglieder zählende Kollegium nimmt die Arbeit auf. Weiters: Der Vertrag von Nizza legt fest, dass sobald die Union aus 27 Mitgliedstaaten besteht, die Anzahl der Kommissarinnen und Kommissare niedriger sein muss als die Anzahl der Mitgliedstaaten. Die exakte Anzahl wird einstimmig vom Rat beschlossen. Die Mitglieder der Kommission werden nach einem Rotationsverfahren ausgewählt, das auf dem Grundsatz der Gleichheit aller Mitgliedstaaten beruht. Diese Änderung gilt für die erste Kommission, die nach dem Beitritt des 27. Mitgliedstaates gebildet wird. Daher könnte die Kommission, die sich zum Zeitpunkt des Beitritts des 27. Mitgliedstaates im Amt befindet, während einer Übergangsphase 27 oder mehr Mitglieder umfassen. Die Regierungskonferenz berät derzeit über Änderungen der Zusammensetzung der Kommission. Das vom Konvent vorgeschlagene System mit zwei Kategorien von Kommissarinnen und Kommissaren mit und ohne Stimmrecht wurde heftig kritisiert und muss von der RK überprüft werden. 2. Der Rat der Europäischen Union Eine Tabelle in Anhang I gibt einen umfassenden Überblick der folgenden Situation: Bis 1. Mai 2004 Das derzeitige System mit 15 Mitgliedern, einer Gesamtstimmenzahl von 87 und 62 Stimmen für eine qualifizierte Mehrheit bleibt bestehen. Die 10 Beitrittsländer nehmen an der Arbeit des Rates als Beobachter teil. 1. Mai 2004 bis 31. Oktober 2004 Übergangsphase Die derzeitigen 15 Mitgliedstaaten behalten ihre gegenwärtige Stimmengewichtung bei. Die 10 neuen Mitgliedstaaten erhalten jeweils eine Anzahl von Stimmen, die mit dem derzeitigen System kohärent ist. Dadurch steigt die Gesamtstimmenzahl auf 124. Für eine qualifizierte Mehrheit sind 88 Stimmen erforderlich. All das ist im Beitrittsvertrag geregelt. 2

3 1. November 2004 Vertrag von Nizza tritt in Kraft Die Gesamtstimmenzahl erreicht 321. Für eine qualifizierte Mehrheit sind 232 Stimmen aus einer Mehrheit von Mitgliedstaaten erforderlich. Außerdem wurde noch ein zusätzliches Kriterium eingeführt: Jeder Mitgliedstaat kann eine Überprüfung verlangen, dass die Mitgliedstaaten, die im konkreten Fall eine qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62% der EU-Bevölkerung vertreten. Weiters: Ratspräsidentschaft Die derzeitige Rotationsreihenfolge wird bis Ende 2006 beibehalten. Nach der irischen Präsidentschaft übernehmen folgende Staaten den Vorsitz: die Niederlande, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Österreich und Finnland. Die RK diskutiert derzeit die Idee eines Team-Vorsitzes für die Präsidentschaft. Der Verfassungsentwurf sieht ebenfalls ein neues System für den Rat Außenbeziehungen vor, dem die/der Europäische Außenminister/in für fünf Jahre vorsitzen würde. Für den Europäischen Rat wurde vorgeschlagen, einen dauerhafteren Vorsitz zu schaffen, der mit qualifizierter Mehrheit für zweieinhalb Jahre gewählt wird. 3. Europäisches Parlament Die Tabelle in Anhang II gibt einen umfassenden Überblick über die folgende Situation: Vom 1. Mai 2004 bis Juni 2004 Die Parlamente der 10 Beitrittsländer ernennen gemäß den entsprechenden nationalen Verfahren ihre Vertreter/innen für das Europäische Parlament für die Zeit vom 1. Mai bis zur ersten Sitzung des neu gewählten EP. Die Anzahl der jedem Mitgliedsland laut Beitrittsvertrag für diese kurze Übergangsperiode zugewiesenen Sitze ist identisch mit der Anzahl der für jedes Land für die Legislaturperiode vorgesehenen Sitze. Nach den Wahlen im Juni 2004 Vom Juni finden in allen 25 Mitgliedstaaten Wahlen zu einem neuen Parlament statt. Die Gesamtzahl der Sitze ist mit 732 festgelegt. Jedes Mitgliedsland erhält die Anzahl von Sitzen, die ihm im Vertrag von Nizza zugeteilt wurden. Für die Legislaturperiode wird die Anzahl der gesamten 732 Sitze und die im Vertrag von Nizza für Bulgarien und Rumänien vorgesehenen Sitze pro rata auf die 25 Mitgliedstaaten gemäß dem Vertrag von Nizza aufgeteilt. 3

4 ANHANG I Der Rat der Europäischen Union MITGLIEDSTAATEN DERZEITIGE CHTUNG EU-15 CHTUNG EU bis CHTUNG EU-25 ab Deutschland Vereinigtes Königreich Frankreich Italien Spanien Polen Rumänien Niederlande Griechenland Tschechische Republik Belgien Ungarn Portugal Schweden Bulgarien Österreich Slowakei Dänemark Finnland Irland Litauen Lettland Slowenien Estland Zypern Luxemburg Malta GESAMT QUALIFIZIERTE MEHRHEIT STIMMENGE WICHTUNG EU (71,26%) 88 (70,97%) 232 (72,27%) 255 (73,91%) SPERRMINORITÄT

5 ANHANG II Das Europäische Parlament MITGLIEDSTA ATEN bis EU- 25 ( ) EU-27 EU-25 % GEMÄSS NIZZA Deutschland ,52% 18,17% Vereinigtes Königreich ,66% 13,18% Frankreich ,66% 13,06% Italien ,66% 12,75% Spanien ,38% 8,89% Polen ,38% 8,53% Rumänien Niederlande ,69% 3,54% Griechenland ,28% 2,33% Portugal ,28% 2,27% Belgien ,28% 2,27% Tschechische Republik ,28% 2,27% Ungarn ,28% 2,25% Schweden ,60% 1,96% Österreich ,46% 1,79% Bulgarien Slowakei ,91% 1,19% Dänemark ,91% 1,18% Finnland ,91% 1,14% Irland ,78% 0,85% Litauen ,78% 0,77% Lettland ,23% 0,52% Slowenien ,96% 0,44% Estland ,82% 0,30% Zypern ,82% 0,17% Luxemburg ,82% 0,10% Malta ,68% 0,09% GESAMT % 100% % der EU-25 BEVÖLKERUNG * Anmerkung: Der vom Konvent vorgeschlagene Verfassungsentwurf sieht insgesamt 736 Mitglieder des EP vor. * Auf der Basis der von Eurostat 2001 erhobenen Bevölkerungszahlen, mit Ausnahme von Italien, dem Vereinigten Königreich, Zypern, Estland und Rumänien (Zahlen für das Jahr 2000) und Griechenland (Zahlen für 1999). 5

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