Antrag / Fragebogen. Stockmann-Saal und Künstlergarderobe Erchana-Saal und Künstlergarderobe Thiemann-Gewölbe. Tag/e der Veranstaltung

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1 Versammlungsstätte: Ludwig-Thoma Haus Stockmann-Saal und Künstlergarderobe Erchana-Saal und Künstlergarderobe Thiemann-Gewölbe Tag/e der Veranstaltung Name der Veranstaltung VeranstalterIn Name Adresse Telefon / Handy Zeiten der Veranstaltung Aufbau Datum: von Uhr bis Uhr Probe Datum: von Uhr bis Uhr Einlass Uhr Veranstaltungsbeginn / -ende Uhr / Uhr Inhalt / Art / Ablauf der Veranstaltung (Programm, Zeitplan, Liste der Künstler, Bühnenanweisung beifügen) Eintrittsgeld Abbau Datum von Uhr bis Uhr Erwartete Personenzahl Besucher Rollstuhlfahrer Mitwirkende (Darsteller, Bedienungen, etc.) Besuchergarderobenbenutzung Sanitäter vorgesehen wie viele? Ordner vorgesehen wie viele? Besucherplätze als Stehplätze Sitzplätze in Reihen an Tischen Nach welchem Bestuhlungsplan Antrag_Fragebogen LTH docx Seite 1 von 5

2 Aufbauten im Saal (Tribüne, Bar, Ausschank, Mischpultplatz, Zelt, etc.) Fläche ca. m² Bewirtschaftung - ausschließlich durch den Pächter der Gaststätte! Saaldekoration / Foyerdekoration (Tischdecken, Vorhänge, Blumen, Fahnen, Luftballons, etc.) Schwerentflammbar bzw. nichtbrennbar nach DIN 4102 B1 / A1 Kerzen zur Tischdekoration? Offene Flammen zum Warmhalten von Speisen? Brandsicherheitswache vorgesehen? wie viele? Benutzung der vorhandenen Bühne mit Vorbühne (8m x 1m) Aufbau der vorhandenen Bühnenpodeste oder der Chorpodeste ggf. Maße und Anzahl bitte im Vorfeld mit dem Hausmeister absprechen Aufbau einer eigenen Bühne Größe Breite Tiefe Höhe Bühnenaufbauten / Vorhänge / Deko Schwerentflammbar nach DIN 4102 B1 Antrag_Fragebogen LTH docx Seite 2 von 5

3 Einsatz von gefährlichen Requisiten (Stichwaffe, Normalglas etc.) Einsatz von Flugwerken (Fliegen von Personen) Rauch, Nebelmaschine Einsatz eines Lasers?? Stromversorgung Bedarf 1 x CEE 3x63A (abgesichert 3x35A) 1 x CEE 3x32A (abgesichert 3x25A) 1 x CEE 3x16A (abgesichert 3x16A) div Schukosteckdosen Benutzung der vorhandenen Bühnenbeleuchtungsanlage Benutzung der vorh. Beschallungsanlage Benutzung des vorhandenen Flügels? wenn er soll auf der Bühne stehen er soll im Parkett stehen Aufbau einer eigenen Beleuchtungsanlage Aufbau einer eigenen Beschallungsanlage Aufbau von eigener Videotechnik Antrag_Fragebogen LTH docx Seite 3 von 5

4 Sollen Lasten an die Prospektstangen gehängt werden? was max. Gewicht 200kg! Sollen eigene Traversen aufgebaut werden? was Gewicht kg Sollen irgendwelche Umbauten während der Veranstaltung stattfinden? Die Betreiberin der Versammlungsstätte behält sich das Recht vor, falls notwendig, Ordnerdienst, Sanitätsdienst, Brandsicherheitswachen und einen Verantwortlichen nach 39 VStättVO zu Lasten des Nutzers zu fordern. Der Nutzer versichert, dass er die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus der aktuellen Versammlungsstättenverordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften einhalten wird. Der Nutzer versichert, alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Datum Unterschrift Veranstalter Bitte ausgefüllten Vordruck unterschrieben zurück an: Stadt Dachau Amt für Kultur, Tourismus und Zeitgeschichte Konrad-Adenauer-Straße Dachau Antrag_Fragebogen LTH docx Seite 4 von 5

5 Anlage Vorschriften aus der Versammlungsstättenverordnung: 31 VStättVO (1) Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten müssen ständig frei gehalten werden. Darauf ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen. (2) Rettungswege in der Versammlungsstätte müssen ständig frei gehalten werden (3) Während des Betriebs müssen alle Türen von Rettungswegen unverschlossen sein 32 VStättVO (1) Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze darf nicht geändert werden (2) Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Plans ist in der Nähe des Haupteingangs eines jeden Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen 33 VStättVO (1) Für Vorhänge von Bühnen und Szenenflächen muss mindestens schwerentflammbares Material verwendet werden (2) Für Ausstattungen muss mindestens schwerentflammbares Material verwendet werden. (3) Für Requisiten muss mindestens normalentflammbares Material verwendet werden. (4) Für Ausschmückungen muss mindestens schwerentflammbares Material verwendet werden. Für Ausschmückungen in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenhäusern muss mindestens nichtbrennbares Material verwendet werden. (5) Ausschmückungen müssen unmittelbar an Wänden, Decken oder Ausstattungen angebracht werden. Frei im Raum hängenden Ausschmückungen sind zulässig, wenn sie einen Abstand von mindestens 2,50 m zum Boden haben. Ausschmückungen aus natürlichen Pflanzenschmuck dürfen sich nur, so lange sie frisch sind, in den Räumen befinden. (8) Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern, so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann 35 VStättVO (1) Auf Bühnen und Szenenflächen, in Werkstätten und Magazinen ist das Rauchen verboten. Das Rauchverbot gilt nicht für Darsteller und Mitwirkende aus Bühnen- und Szenenflächen während der Proben und Veranstaltungen, so weit das Rauchen in der Art der Veranstaltung begründet ist Antrag_Fragebogen LTH docx Seite 5 von 5

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