Flexible Arbeitszeitmodelle

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1 Flexible Arbeitszeitmodelle Stand: Jahrgangsstufen Vorklasse (FOS/BOS Lernbereich 10.3 Personalbedarf planen, Personal beschaffen, einsetzen und beurteilen) 11 (FOS Lernbereich 11.3 Personal beschaffen und einsetzen) 12 (BOS Lernbereich 12.3 Personal beschaffen und einsetzen) Fach/Fächer Übergreifende Bildungsund Erziehungsziele Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen Werteerziehung Zeitrahmen Benötigtes Material Kompetenzerwartungen Die Schülerinnen und Schüler - planen den effektiven Einsatz des vorhandenen Personals, indem sie eine begründete Entscheidung hinsichtlich denkbarer Arbeitszeitmodelle und Gestaltungsmodelle treffen. Dabei berücksichtigen sie auch die persönlichen Interessen der Mitarbeiter. Inhalt zur Kompetenzerwartung: - Flexible Arbeitszeitmodelle: Teilzeit, KAPOVAZ, Lebensarbeitszeit, Gleitzeit, Schichtarbeit; Gestaltungsformen eines flexiblen Personaleinsatzes: Job-Enlargement, Job-Rotation, Job-Enrichment, teilautonome Arbeitsgruppen Seite 1 von 6

2 Übungsaufgabe 2 Illustrierende Aufgaben zum LehrplanPLUS Sie sind Mitarbeiter/in der Abteilung Personalwesen der SPIELLAND AG, einem industriellen Hersteller von Holzspielzeugen. Sie bereiten personalrelevante Entscheidungen vor, werten Daten aus und beraten die Unternehmensleitung in Personalangelegenheiten. Im Bereich der Fertigung von Holzspielzeug wird bei der SPIELLAND AG bisher täglich von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr bei einer 30-minütigen Pause und am Freitag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr ohne Pause produziert. Es besteht in der Unternehmensleitung die Überlegung, zukünftig die Betriebszeit im Produktionsbereich durch die Einführung von Schichtarbeit auszudehnen. Zur Diskussion steht unter anderem nachfolgender Vorschlag zur Schichtplangestaltung mit einer Schichtplanlänge von einem Kalendermonat. a) Erläutern Sie aus der Sicht der SPIELLAND AG zwei mögliche Motive für die Einführung der Schichtarbeit im Produktionsbereich und führen Sie ein Gegenargument aus Sicht der Arbeitnehmer aus. b) Prüfen Sie, inwieweit der vorliegende Vorschlag zur Schichtplangestaltung den grundlegenden Rahmenbedingungen des Arbeitszeitgesetzes entspricht und beurteilen Sie, ob dieser Vorschlag den wissenschaftlichen Empfehlungen zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit (siehe Anlage 1) gerecht wird. Seite 2 von 6

3 Anlage 1 Auszüge aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und ausgewählte arbeitswissenschaftliche Handlungsempfehlungen zur Schichtplangestaltung 2 Begriffsbestimmungen (1) 1 Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. [ ] (3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt. (5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die 1. auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder 2. Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten. 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer 1 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2 Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. 4 Ruhepausen 1 Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. [ ] 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. [ ] 6 Nacht- und Schichtarbeit (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. (2) 1 Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2 Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. [ ] Auszug Leitfaden zur Einführung und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit 1 Anzahl der aufeinander folgenden Nachtschichten sollte möglichst gering sein (maximal drei) Nach einer Nachtschichtphase sollte eine ausreichende Ruhezeit von möglichst 24 Stunden folgen Statt einzelne freie Tage, geblockte Wochenendfreizeiten ermöglichen (z. B. Samstag und Sonntag frei) Rückwärtswechsel der Schichtfolgen und eine Massierung von Arbeitstagen vermeiden. 1 Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), S. 12 ff. Seite 3 von 6

4 Beispiele für Produkte und Lösungen der Schülerinnen und Schüler a) Zwei mögliche Motive für die Einführung der Schichtarbeit [schülerindividuell] (1) Durch die Einführung der Schichtarbeit kann die wöchentliche Betriebszeit im Produktionsbereich ausgedehnt und dadurch eine bessere Auslastung der vorhandenen Produktionskapazitäten erreicht werden. Durch die höhere Kapazitätsauslastung können die Stückkosten reduziert werden, sofern die Kostennachteile durch die Einführung der Schichtarbeit (z. B. Zuschläge für Nacht-/Wochenendarbeit), die Kostenvorteile nicht überwiegen. (2) Durch die Einführung von Wechselschichtarbeit und der damit verbundenen Ausdehnung der Produktions- und Servicezeiten auf bis zu 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche, ermöglichen beispielsweise eine schnellere Abarbeitung von Kundenaufträgen und eine höhere Lieferbereitschaft, auch in unterschiedlichen Zeitzonen. Ebenso kann auf Schwankungen der Auftragslage durch das Einführen von Zusatz-/Sonderschichten oder durch einen Wechsel von einem Vier-Schichtsystem auf ein Drei- Schichtsystem flexibel auf Kundenwünsche reagiert und damit eine bessere Zufriedenheit der Kunden erreicht werden. Gegenargumentation aus Sicht der Arbeitnehmer [schülerindividuell] Behauptung: Die Einführung von Wechselschichtarbeit (Früh-, Spät-, Nachtschicht) kann zu erheblichen gesundheitlichen Risiken und Beeinträchtigungen im Freizeit- und Familienleben führen. Begründung: Im Gegensatz zu einem Normalarbeitsplatz findet im Rahmen der Schichtarbeit die Arbeit teilweise zu ungewöhnlichen Tages-/Nachtzeiten statt und steht damit im Widerspruch zum gewöhnlichen Tag-/Nachtrhythmus (Biorhythmus) eines Menschen. Beispiel: Findet z. B. die Schichtarbeit nachts und/oder auch am Wochenende statt, wird der natürliche Schlafrhythmus des Menschen gestört, was sich z. B. in Essstörungen, Konzentrationsproblemen, etc. niederschlagen kann. Zudem fehlt durch das zeitlich versetzte Arbeiten am Wochenende diese Zeit für private Unternehmungen mit der Familie oder mit dem Freundeskreis, was z. B. zu einem Verlust sozialer Kontakte führen kann. Weiteres mögliches Gegenargument: Verstoß gegen Arbeitszeitgesetze Seite 4 von 6

5 b) [schülerindividuell] Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) Werktägliche Höchstarbeitszeit Die vorgeschriebene werktägliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer nach 3 Satz 1 ArbZG von 8 Stunden und die werktägliche Arbeitszeit für Nachtarbeitnehmer nach 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG von 8 Stunden wird eingehalten; Früh- und Spätschicht umfassen jeweils eine Arbeitszeit abzüglich der Pausenzeit von genau 8 Stunden; In der Nachtschicht beträgt die Arbeitszeit abzüglich der Pausenzeit 6,5 Stunden. Ruhepausen Auch die nach 4 Satz 1 ArbZG hier erforderliche Ruhepause von mindestens 30 Minuten wird eingehalten. Ruhezeit Der vorliegende Schichtplan verstößt jedoch immer dann gegen die einzuhaltende ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach 5 Abs. 1 ArbZG, wenn auf die Spätschicht, eine Frühschicht folgt (z. B. KW 27, Schichtgruppe 2 und 3; KW 28, Schichtgruppe 1, etc.). Die Ruhezeit beträgt hier nur 7 Stunden. Empfehlungen zur Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit [Leitlinien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin] Anzahl der aufeinander folgenden Nachtschichten bleibt mit maximal drei Nachtschichten im Empfehlungsbereich und ist daher positiv zu beurteilen; Ruhezeit nach einer Nachtschichtphase beträgt durchgängig mehr als 24 Stunden und erfüllt damit die Empfehlung und steigert den Erholungswert der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Jede Schichtgruppe hat im Monat zwei Wochenenden (Samstag und Sonntag) komplett frei; auf einzelne freie Tage wird weitgehend verzichtet, was ebenfalls den Erholungs- und Freizeitwert der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigert; Die Schichten rotieren häufig nicht vorwärts und der Schichtwechsel findet vielfach tageweise statt, was bei den Beschäftigten erhöhte gesundheitliche Beschwerden hervorrufen kann; Zudem muss jede Schichtgruppe einen Arbeitsblock von 7 Arbeitstagen am Stück verrichten, was sowohl die Gesundheit als auch die Teilhabe am sozialen Leben und das Familienleben belasten kann. Seite 5 von 6

6 Hinweise zur erwarteten Lösung Die Lösung kann schülerindividuell zu unterschiedlichen Entscheidungen führen. Dabei ist besonders auf die Qualität der Begründung zu achten. Vgl. hierzu auch Operatoren für Berufliche Oberschule Wirtschaftswissenschaften [Rechtsstand April 2017 Zahlen, Paragraphen etc. müssen auf aktuellen Stand angepasst werden] Quellen- und Literaturangaben Erstellt von Karl Heinz Wühr, April 2017 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Leitfaden zur Einführung und Gestaltung von nacht- und Schichtarbeit Beermann, Beate (2005): Leitfaden zur Einführung und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.); Zum kostenlosen Download verfügbar unter Seite 6 von 6

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