Aktuelles Befristungs und Teilzeitrecht Bonn 24. April 2015

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1 Aktuelles Befristungs und Teilzeitrecht Bonn 24. April 2015 I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht II. Formalien bei der Befristungen von Arbeitsverträgen III. Befristungen ohne Sachgrund IV. Befristungen mit Sachgrund V. Sonstige Fragen des Befristungsrechts VI. Teilzeit 1

2 I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen: keine gesetzgeberische Aktivität im Befristungsrecht Vorsitzendenwechsel am 7. Senat des BAG Nutzung der Zeitbefristung als verlängerte Probezeit wo arbeitsmarkttechnisch noch möglich wenig Streit unter Mitbestimmungsgesichtspunkten vorrangig bei Leiharbeit und Werkvertrag 2

3 II. Formalien bei der Befristung von Arbeitsverträgen Sachgrundlose Befristung trotz Sachgrundangabe BAG Urt. v AZR 774/09 sachgrundlose Befristung kann vertraglich ausgeschlossen werden vertragliche Regelung muss ausdrücklich Festlegung auf den Grund und Ausschluss aller anderen ergeben Angabe eines konkreten Sachgrundes bindet grundsätzlich nicht für späteres Gerichtsverfahren kein Mitbestimmungsrecht von Personalräten bei der Befristung von Arbeitsverträgen (BPerVG) 3

4 Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit BAG Urt. v AZR 436/10 Vereinbarung der Geltung der ordentlichen Kündigungsfristen nach Ablauf der Probezeit reicht für Annahme der Kündigungsmöglichkeit bei Befristungen aus Ankreuzlösung mit ausgefülltem Kreuz reicht als transparente Vereinbarung aus Schriftform der Befristung Rückgabe des Vertrags nach Arbeitsaufnahme BAG Urt. v AZR 1048/06 AG kann befristeten Arbeitsvertrag von Unterzeichnung der Vertragsurkunde abhängig machen keine konkludente Vertragsannahme des befristeten Vertrags durch bloße Arbeitsaufnahme, wenn bis dort keine Unterzeichnung und Rückgabe der Urkunde Rückgabe vor Arbeitsbeginn erforderlich 4

5 Schriftform der Befristung Arbeitsaufnahme zunächst ohne Befristung BAG Urt. v AZR 700/06 war zunächst keine Befristung beabsichtigt und auch nicht vereinbart, ist die formwahrende Nachbefristung zulässig gilt auch bei vorausgegangenem Verstoß gegen das Formerfordernis der schriftlichen Befristung III. Befristungen ohne Sachgrund 5

6 Vorbeschäftigungsverbot 3 Jahres Grenze BAG Urt. v AZR 716/09 zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots des 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG auf 3 Jahre nach Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses kein lebenslanges Vorbeschäftigungsverbot erforderlich, nur Verhinderung von Befristungsketten Vorbeschäftigungsverbot LAG Baden Würt. Urt. v Sa 28/13 das Vorbeschäftigungsverbot des 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG besteht uneingeschränkt die Norm ist nicht auslegbar 6

7 Vorbeschäftigungsverbot Umgehung BAG Urt. v AZR 525/11 grundsätzlich keine Umgehung, wenn Vertragsarbeitgeber aneinander gereiht werden auch Konzernzugehörigkeit grundsätzlich unbeachtlich auch kein Missbrauch bei Identität von Arbeitsplatz und Tätigkeit aber: Prüfung von bewusstem und gewolltem Zusammenwirken zwecks Umgehung Folge aber nicht unbefristeter Arbeitsvertrag mit letztem Vor Arbeitgeber Darlegungslast bei Rechtsmissbrauch BAG Urt. v AZR 290/12 rechtsmissbräuchliche Ausnutzung sachgrundloser Befristung führt zur Entfristung unredlicher Vertragspartner kann sich nicht auf sachgrundlose Befristung berufen Darlegungs und Beweislast: Arbeitnehmer aber: abgestuft! 7

8 Berufsausbildung ist keine Vorbeschäftigung BAG Urt. v AZR 375/10 Tarifvertragliche Befristungsregelungen BAG Urt. v AZR 184/11 Befristungshöchstdauer und Befristungshäufigkeit können kumulativ auf tariflicher Grundlage geändert werden keine schrankenlose Änderung 42 Monate und 4 malige Verlängerung sind wirksam 8

9 Verlängerung sachgrundloser Befristung Veränderung von Arbeitsbedingungen BAG Urt. v AZR 178/05 nur Verlängerung der Vertragsdauer möglich, nicht übriger Arbeitsbedingungen einvernehmliche Änderung noch während der Laufzeit ist dagegen zulässig Verlängerung sachgrundloser Befristung Änderung der Lohnhöhe BAG Urt. v AZR 12/06 tarifliche vorgesehene Lohnanpassung darf vertraglich umgesetzt werden Anpassung an geltende Rechtslage immer möglich weitere, anlasslose Veränderungen bewirken Verstoß gegen das Vorbeschäftigungsverbot 9

10 IV. Befristungen mit Sachgrund Zulässigkeit einer Kettenbefristung (Vertretung) Rechtsmissbrauchskontrolle (Kücük) BAG Urt. v AZR 443/09 keine Beschränkung der Prüfung auf Vertretungsgrund allein Missbrauchskontrolle nach Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs 10

11 Kausalzusammenhang und mittelbare Vertretung BAG Urt. v AZR 96/12 Abwesenheitsvertretung setzt Kausalzusammenhang zwischen Abwesenheit und Einsatz des Vertreters voraus bei mittelbarer Vertretung Darstellung der Kausalkette erforderlich in allen Tätigkeitsdetails, für jedes Kettenglied falls Rückkehr des Abwesenden fraglich, kein Sachgrund Vertretung Zuweisung von Mehr Aufgaben in einer Vertretungsbefristung Weisungsrecht ggü. Vertretenem BAG Urt. v AZR 121/09 keine Notwendigkeit der direkten Vertretung der Stammkraft durch Vertretungskraft kein Sachgrund Vertretung aber bei nicht möglicher Zuweisung der erledigten Aufgaben an Stammkraft aufgrund mangelnden Weisungsrechts oder fehlender Qualifikation 11

12 Prognose bei Befristungsvereinbarung (vorübergehender Bedarf) BAG Urt. v AZR 107/12 bloße Möglichkeit des Entfalls einer Aufgabe reicht nicht für Befristungsprognose aus die zunächst bestehende Ungewissheit über das Fortbestehen einer Aufgabe rechtfertigt keine Befristung des Arbeitsvertrags Optionskommunen Fall Übertragung von Daueraufgaben bei unzureichender Personalausstattung BAG Urt. v AZR 640/08 kein Rückgriff auf nur vorübergehenden Bedarf bei Übertragung von Daueraufgaben bei ansonsten unzureichender Personalausstattung (ÖD) mehr befristete Einstellung als für Abarbeitung von Rückständen notwendig kann Sachgrund erschüttern 12

13 Wirksamkeit einer Zweckbefristung BAG Urt. v AZR 35/11 Befristungskontrollklage erst nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber nach 15 Abs. 2 TzBfG über den Zeitpunkt der Zweckerreichung möglich Zeitpunkt der Zweckerreichung muss vertraglich zweifelsfrei feststellbar sein bereits bei Vertragsschluss muss deutlich werden, dass Zweck zu irgendeinem Zeitpunkt erreicht werden kann; je weiter in die Zukunft, je höher die Prognoseanforderungen Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs Ausschluss von 278 Abs. 6 ZPO BAG Urt. v AZR 734/10 keine wirksame Befristung durch Vergleich im schriftlichen Verfahren keine ggf. schützende Mitwirkung des Gerichts am Zustandekommen eines solchen Vergleichs 13

14 Befristung durch tarifliche Altersgrenzenregelung BAG Urt. v AZR 134/10 tarifliche Regelungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften Befristung durch betriebliche Altersgrenzenregelung BAG Urt. v AZR 417/12 Regelungen in Betriebsvereinbarungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften 14

15 Befristete Fortsetzung nach Renteneintritt BAG Urt. v AZR 17/13 befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund nach Erreichen des Renteneintrittsalters zulässig, wenn AN Altersrente bezieht und die Fortsetzung der Einarbeitung der Nachwuchskraft dient V. Sonstige Fragen des Befristungsrechts 15

16 Befristung einer Arbeitszeiterhöhung erheblicher Umfang BAG Urt. v AZR 394/10 befristete erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit folgt AGB Recht und nicht dem TzBfG TzBfG Grundsätze zur Sachgrundbefristung sind aber entsprechend anzuwenden Befristung und Maßregelungsverbot BAG Urt. v AZR 150/10 nicht angebotener Folgevertrag wegen Rechteausübung kann Maßregelung i.s.v. 612 a BGB sein verschafft aber keinen Anspruch auf Vertragsabschluss ggf. Entschädigung nach 15 Abs. 6 AGG 16

17 Befristung und Betriebsratsamt BAG Urt. v AZR 847/12 Befristung von Arbeitsverträgen mit Betriebsratsmitgliedern grundsätzlich zulässig Ablehnung eines Anschlussvertrags unzulässig, wenn wegen Betriebsratsamt erklärt (nur) dann Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels BAG Urt. v AZR 847/12 kein Arbeitsverhältnis bei Beschäftigung aus Weiterbeschäftigungstitel zur Abwendung der Zwangsvollstreckung im Kündigungsrechtsstreit wird das titulierende Urteil aufgehoben und setzten die Parteien gleichwohl die Weiterbeschäftigung fort, schließen Parteien konkludent Arbeitsvertrag unbefristet, wenn Voraussetzung des TzBfG nicht vorliegen 17

18 VI. Teilzeit Urlaub bei Wechsel in TZ mit weniger Arbeitstagen BAG Urt. v AZR 9 AZR 53/14 (F) keine verhältnismäßige Kürzung des Urlaubs, wenn Urlaub vor Wechsel in TZ nicht mehr genommen werden konnte Rechtsprechungsänderung 18

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