Regierung der Oberpfalz Bereich Planung und Bau. DER STAAT FÖRDERT KOMMUNALES WOHNRAUMFÖRDERUNGSPROGRAMM Manfred Ahles, Regierung der Oberpfalz

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1 DER STAAT FÖRDERT KOMMUNALES WOHNRAUMFÖRDERUNGSPROGRAMM, Regierung der Oberpfalz

2 Regierung der Oberpfalz Wohnraumförderung in der Oberpfalz und Niederbayern

3 Wohnungspakt Bayern Staatliches Sofortprogramm Staat plant und baut Kommunales Förderprogramm Gemeinden planen und bauen Staatliche Wohnungsbauförderung Investoren planen und bauen Staatliche Bauämter KommWFP ( ) EOF- u. AOF- Förderung

4 Förderempfänger Gemeinden, auch in kommunaler Zusammenarbeit in Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden Gemeinden oder Zweckverbände müssen Eigentümer des Wohnraums sein (und bis Bindungsende bleiben) Zur Umsetzung können sie sich insbesondere kommunaler Wohnungsbauunternehmen bedienen.

5 FÖRDERGEGENSTÄNDE 1. Neubau, Änderung oder Erweiterung von Mietwohnraum, einschließlich auch in Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden 2. Modernisierung bestehenden Mietwohnraums 3. Erwerb von Grundstücken oder leerstehenden Gebäuden zur Durchführung von Maßnahmen nach 1. und Ersterwerb von bisher nicht genutzten Wohngebäuden 5. Vorbereitende planerische Maßnahmen (insbesondere Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe)

6 Art / Umfang der Zuwendung Eigenanteil; 10% à Zuschuss in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen; 60% à Optional: Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen (Labo) in Höhe von bis zu 60% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten Zuschuss; 30%

7 Ziel der Förderung Schaffen von bezahlbaren Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. - Familien - Menschen mit Behinderung - ältere Menschen - anerkannte Flüchtlinge sollen angemessen berücksichtigt werden Die Auswahl der Haushalte orientiert sich an den Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung.

8 Belegung Die geförderten Wohnungen werden durch die Gemeinde belegt Bindungen 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen Miethöhe Tragbarkeit für einkommensschwache Haushalte (Orientierung an 22 Abs.1 SGB II)

9 EINKOMMENSGRENZEN BRUTTO* (BayWoFG) Einpersonen- Haushalt Ehepaar mit 1 Kind Ehepaar mit 2 Kindern Stufe I Stufe II Stufe III Erhöhungen ab 1. Quartal 2018 geplant, zum Beispiel: Stufe III * Näherungswerte, pauschale Abzüge sind berücksichtigt

10 TECHNISCHE STANDARDS Mindeststandards Barrierefreiheit in allen Wohnungen Aufzug sollte nachrüstbar sein Mindestgröße der Wohnung 35 m² Mindestgröße der Räume: 10 m² für eine Person (Kinderzimmer) 14 m² für zwei Personen (Schlafzimmer) Wohnflächen-Obergrenzen 1-Zimmer-Wohnung eine Person 40 m² 2-Zimmer-Wohnung eine Person 50 m² 2-Zimmer-Wohnung zwei Personen 55 m² 3-Zimmer-Wohnung zwei Personen 65 m² 3-Zimmer-Wohnung drei oder vier Pers. 75 m² 4-Zimmer-Wohnung vier Personen 90 m²

11 Bewilligungsstellen: Regierungen Sachgebiete 35 Wohnungswesen Diese beraten und unterstützen die Zuwendungsempfänger bei - Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen - Antragstellung und Finanzierung - Planung - Durchführung (z.b. Vergabefragen, Kostenkontrolle Ansprechpartner: Doris Reuschl Sachgebietsleiter Sachgebietsleiterin Tel Tel Manfred.Ahles@reg-opf.bayern.de Doris.Reuschl@reg-nb.bayern.de Weitere Informationen:

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