Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

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1 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003

2 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur Landschaftsarchitekt B D L A Braunstraße 6a Hannover Tel.: (0511) Fax: (0511) info@wirz.de Stadt Einbeck, Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura Prüfpflicht Die Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 (BNatSchG 34) ist für Bebauungspläne durchzuführen ( 35 BNatSchG), wenn sie ein FFH-Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen könnten (FFH-Richtlinie Art.6 (3), BNatSchG 10 (1) Zf.12). 2. Vorhaben Am Ostrand der Stadt Einbeck soll am Hang des Altendorfer Berges die Wohnsiedlungsfläche erweitert werden. Der Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg, der ca. 70 Einfamilienhäuser umfasst, beschränkt sich auf den Unterhang. Der im Rahmenplan Kühner Höhe vorgesehene zweite Bauabschnitt erschließt den oberen Teil des Hangs (STADT EINBECK 2003, siehe Abb. 1). Flächen für den Ausgleich der mit der Bebauung zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft liegen laut Rahmenplan am Ostrand des Bebauungsplangebiets. Abb. 1: Lage des FFH-Gebiets und der geplanten Baugebiete (M. ca. 1 : , Topografie: LGN 2000) B-Plan Weinberg Kleingartengelände im Rahmenplan für spätere Bebauung vorgesehen Grünfläche (Ausgleich für Eingriffe) Grenze des NSG und FFH-Gebiets Altendorfer Berg

3 Unterlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des B-Plans Weinberg mit Natura 2000 Seite 2 3. Natura 2000 Östlich angrenzend an das Plangebiet liegt das Naturschutzgebiet Altendorfer Berg (siehe Abb. 1). Wegen der Vorkommen von Lebensräumen und Arten entsprechend den Anhängen der FFH-Richtlinie der EU wurde es als Nr. 129 der niedersächsischen Liste der Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung der EU-Kommission zur Aufnahme in die Liste der Besonderen Schutzgebiete ( Natura 2000, BNatSchG 10 (1) Zf. 5) gemeldet. Auch wenn wegen der verzögerten Gebietsmeldungen das Gebiet noch nicht in diese Liste eingetragen worden ist, ist BNatSchG 34 anzuwenden (GELLERMANN 1998, 2003). 4. Erhaltungsziele Die gemeinschaftliche Bedeutung des Altendorfer Bergs beruht auf Vorkommen von Wacholder-Beständen (Lebensraumtyp/LRT 5130), besonders orchideenreichen Beständen von Kalk-Magerrasen (LRT *6210, von prioritärer Bedeutung) und Kalkhaltigen Schutthalden (LRT *8160, ebenfalls von prioritärer Bedeutung) (BEZ.-REG. BRAUNSCHWEIG 2003). Die beiden erstgenannten Lebensräume sind in einem günstigen Erhaltungszustand, die Kalkschutthalden sind hier nur kleinflächig und nicht gut ausgeprägt. Außer den Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie hat mit dem Frauenschuh (Cypripedium calceolus) auch eine Art des Anhangs II der Richtlinie ein Vorkommen. Die Erhaltungsziele bestehen darin, diese Vorkommen zu erhalten, wiederherzustellen und zu entwickeln (vgl. NSG-VO , Schutzzweck). 5. Mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben Die Erhaltungsziele könnten durch die im Bebauungsplan Weinberg vorgesehene Bebauung beeinträchtigt werden. Bereits jetzt wird der Altendorfer Berg von den Bewohnern der benachbarten Stadtviertel zur Erholung genutzt. Nach der Erweiterung der Wohnsiedlungsflächen und aufgrund ihres verringerten Abstands zum FFH-Gebiet wird sich die Erholungsnutzung intensivieren. Der Frauenschuh und die anderen für Wacholderheiden charakteristischen Orchideenarten sind durch Spaziergänger gefährdet, die sie ausgraben und im heimischen Hausgarten anzusiedeln versuchen. Denkbar sind Beeinträchtigungen durch Hunde, die mit Spaziergängern ins Gebiet kommen und es mit Nährstoffen anreichern. Da alle genannten Lebensraumtypen und auch der Frauenschuh auf relative Nährstoffarmut angewiesen sind, führt dies zur Verschlechterung des Erhaltungszustands der Lebensräume und Arten. Spaziergänger mit Hunden können zu einer Beeinträchtigung des Erhaltungszustands beitragen, weil die Schafe, die zur Erhaltung der maßgeblichen Lebensraumtypen erforderlich sind, durch häufiges Erscheinen von Hunden stark gestört werden. Die nächtliche Beleuchtung des Wohngebiets kann Insekten aus dem FFH-Gebiet anlocken und dadurch ihre Populationen dort beeinträchtigen.

4 Unterlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des B-Plans Weinberg mit Natura 2000 Seite 3 6. Optimierung des Vorhabens Die Erschließung von Westen her schränkt bereits die Beeinträchtigung durch Spaziergänger ein. Solange nur der Bebauungsplan Weinberg verwirklicht ist, ist auch für die benachbarten Siedlungsgebiete noch Raum für Spaziergänge und das Ausführen von Hunden außerhalb des Schutzgebiets. Eine weitere Optimierung ist durch Maßnahmen möglich, die im Rahmenplan angesprochen sind: Die Konzentrierung der Grünflächen im Osten kann eine Pufferzone schaffen, die einen gewissen Schutz des FFH-Gebiets bewirkt. Die Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung schränkt die Lockwirkung gegenüber Insekten aus der Umgebung deutlich ein. Bei der weiteren Konkretisierung der Planung ist darauf zu achten, dass die Anlage von Wegen und die Entstehung von Trampelpfaden ins Schutzgebiet durch wirksame Maßnahmen verhindert werden. Die Beeinträchtigungen durch Spaziergänger und Hunde lassen sich bei konsequenter Durchsetzung und Kontrolle der Naturschutzgebiets-Verordnung (NSG-VO 1996), die das Verlassen der Wege und das Laufenlassen der Hunde untersagt, deutlich vermindern. 7. Erheblichkeit der Beeinträchtigung Durch die mit dem B-Plan Weinberg geplante Siedlungserweiterung wird sich der Erholungsverkehr voraussichtlich nicht so stark erhöhen, dass die möglichen Auswirkungen des Vorhabens (Ziffer 5) zu erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands der genannten maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebiets (Ziffer 4) führen, wenn die Optimierungsmaßnahmen (Ziffer 6) umgesetzt werden (vgl. GELLERMANN 2003). 8. Ergebnis Im Hinblick auf Natura 2000 ist das Vorhaben in optimierter Form zulässig, da es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann (Artikel 6 (3) der FFH-Richtlinie, 34 (2) BNatSchG, 34c (2) NNatG). Quellen: BEZIRKSREGIERUNG BRAUNSCHWEIG: Schreiben des Dez. 503 vom an die Stadt Einbeck BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom , BGBl I S.1193 FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), Abl EG Nr.L 103 S.1 GELLERMANN, M.: Natura 2000, Europäisches Habitatschutzrecht und seine Durchführung in der Bundesrepublik Deutschland. Schriftenreihe Natur und Recht, Band 4. Blackwell-Verlag Berlin - Wien 1998

5 Unterlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des B-Plans Weinberg mit Natura 2000 Seite 4 GELLERMANN, M., & M. SCHREIBER: Zur Erheblichkeit der Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten und solchen, die es werden wollen. Natur und Recht, H.4, S. 205, 2003 LGN (Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen): Topographische Karten 1: für Niedersachsen und Bremen (Top50) 3.0. Hannover 2000 NNatG: Niedersächsisches Naturschutzgesetz, zuletzt geändert durch Gesetz v , NdsGVBl S.39 NSG-VO: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Altendorfer Berg, Stadt Einbeck, Landkreis Northeim vom Abl Reg.-Bez. Braunschweig S.135 STADT EINBECK: Rahmenplan zum Bebauungsplan Nr. 60 Kühner Höhe. Einbeck 2003

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