Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03
|
|
- Kai Gerhardt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003
2 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur Landschaftsarchitekt B D L A Braunstraße 6a Hannover Tel.: (0511) Fax: (0511) info@wirz.de Stadt Einbeck, Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura Prüfpflicht Die Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 (BNatSchG 34) ist für Bebauungspläne durchzuführen ( 35 BNatSchG), wenn sie ein FFH-Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen könnten (FFH-Richtlinie Art.6 (3), BNatSchG 10 (1) Zf.12). 2. Vorhaben Am Ostrand der Stadt Einbeck soll am Hang des Altendorfer Berges die Wohnsiedlungsfläche erweitert werden. Der Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg, der ca. 70 Einfamilienhäuser umfasst, beschränkt sich auf den Unterhang. Der im Rahmenplan Kühner Höhe vorgesehene zweite Bauabschnitt erschließt den oberen Teil des Hangs (STADT EINBECK 2003, siehe Abb. 1). Flächen für den Ausgleich der mit der Bebauung zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft liegen laut Rahmenplan am Ostrand des Bebauungsplangebiets. Abb. 1: Lage des FFH-Gebiets und der geplanten Baugebiete (M. ca. 1 : , Topografie: LGN 2000) B-Plan Weinberg Kleingartengelände im Rahmenplan für spätere Bebauung vorgesehen Grünfläche (Ausgleich für Eingriffe) Grenze des NSG und FFH-Gebiets Altendorfer Berg
3 Unterlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des B-Plans Weinberg mit Natura 2000 Seite 2 3. Natura 2000 Östlich angrenzend an das Plangebiet liegt das Naturschutzgebiet Altendorfer Berg (siehe Abb. 1). Wegen der Vorkommen von Lebensräumen und Arten entsprechend den Anhängen der FFH-Richtlinie der EU wurde es als Nr. 129 der niedersächsischen Liste der Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung der EU-Kommission zur Aufnahme in die Liste der Besonderen Schutzgebiete ( Natura 2000, BNatSchG 10 (1) Zf. 5) gemeldet. Auch wenn wegen der verzögerten Gebietsmeldungen das Gebiet noch nicht in diese Liste eingetragen worden ist, ist BNatSchG 34 anzuwenden (GELLERMANN 1998, 2003). 4. Erhaltungsziele Die gemeinschaftliche Bedeutung des Altendorfer Bergs beruht auf Vorkommen von Wacholder-Beständen (Lebensraumtyp/LRT 5130), besonders orchideenreichen Beständen von Kalk-Magerrasen (LRT *6210, von prioritärer Bedeutung) und Kalkhaltigen Schutthalden (LRT *8160, ebenfalls von prioritärer Bedeutung) (BEZ.-REG. BRAUNSCHWEIG 2003). Die beiden erstgenannten Lebensräume sind in einem günstigen Erhaltungszustand, die Kalkschutthalden sind hier nur kleinflächig und nicht gut ausgeprägt. Außer den Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie hat mit dem Frauenschuh (Cypripedium calceolus) auch eine Art des Anhangs II der Richtlinie ein Vorkommen. Die Erhaltungsziele bestehen darin, diese Vorkommen zu erhalten, wiederherzustellen und zu entwickeln (vgl. NSG-VO , Schutzzweck). 5. Mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben Die Erhaltungsziele könnten durch die im Bebauungsplan Weinberg vorgesehene Bebauung beeinträchtigt werden. Bereits jetzt wird der Altendorfer Berg von den Bewohnern der benachbarten Stadtviertel zur Erholung genutzt. Nach der Erweiterung der Wohnsiedlungsflächen und aufgrund ihres verringerten Abstands zum FFH-Gebiet wird sich die Erholungsnutzung intensivieren. Der Frauenschuh und die anderen für Wacholderheiden charakteristischen Orchideenarten sind durch Spaziergänger gefährdet, die sie ausgraben und im heimischen Hausgarten anzusiedeln versuchen. Denkbar sind Beeinträchtigungen durch Hunde, die mit Spaziergängern ins Gebiet kommen und es mit Nährstoffen anreichern. Da alle genannten Lebensraumtypen und auch der Frauenschuh auf relative Nährstoffarmut angewiesen sind, führt dies zur Verschlechterung des Erhaltungszustands der Lebensräume und Arten. Spaziergänger mit Hunden können zu einer Beeinträchtigung des Erhaltungszustands beitragen, weil die Schafe, die zur Erhaltung der maßgeblichen Lebensraumtypen erforderlich sind, durch häufiges Erscheinen von Hunden stark gestört werden. Die nächtliche Beleuchtung des Wohngebiets kann Insekten aus dem FFH-Gebiet anlocken und dadurch ihre Populationen dort beeinträchtigen.
4 Unterlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des B-Plans Weinberg mit Natura 2000 Seite 3 6. Optimierung des Vorhabens Die Erschließung von Westen her schränkt bereits die Beeinträchtigung durch Spaziergänger ein. Solange nur der Bebauungsplan Weinberg verwirklicht ist, ist auch für die benachbarten Siedlungsgebiete noch Raum für Spaziergänge und das Ausführen von Hunden außerhalb des Schutzgebiets. Eine weitere Optimierung ist durch Maßnahmen möglich, die im Rahmenplan angesprochen sind: Die Konzentrierung der Grünflächen im Osten kann eine Pufferzone schaffen, die einen gewissen Schutz des FFH-Gebiets bewirkt. Die Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung schränkt die Lockwirkung gegenüber Insekten aus der Umgebung deutlich ein. Bei der weiteren Konkretisierung der Planung ist darauf zu achten, dass die Anlage von Wegen und die Entstehung von Trampelpfaden ins Schutzgebiet durch wirksame Maßnahmen verhindert werden. Die Beeinträchtigungen durch Spaziergänger und Hunde lassen sich bei konsequenter Durchsetzung und Kontrolle der Naturschutzgebiets-Verordnung (NSG-VO 1996), die das Verlassen der Wege und das Laufenlassen der Hunde untersagt, deutlich vermindern. 7. Erheblichkeit der Beeinträchtigung Durch die mit dem B-Plan Weinberg geplante Siedlungserweiterung wird sich der Erholungsverkehr voraussichtlich nicht so stark erhöhen, dass die möglichen Auswirkungen des Vorhabens (Ziffer 5) zu erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands der genannten maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebiets (Ziffer 4) führen, wenn die Optimierungsmaßnahmen (Ziffer 6) umgesetzt werden (vgl. GELLERMANN 2003). 8. Ergebnis Im Hinblick auf Natura 2000 ist das Vorhaben in optimierter Form zulässig, da es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann (Artikel 6 (3) der FFH-Richtlinie, 34 (2) BNatSchG, 34c (2) NNatG). Quellen: BEZIRKSREGIERUNG BRAUNSCHWEIG: Schreiben des Dez. 503 vom an die Stadt Einbeck BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom , BGBl I S.1193 FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), Abl EG Nr.L 103 S.1 GELLERMANN, M.: Natura 2000, Europäisches Habitatschutzrecht und seine Durchführung in der Bundesrepublik Deutschland. Schriftenreihe Natur und Recht, Band 4. Blackwell-Verlag Berlin - Wien 1998
5 Unterlage zur Prüfung der FFH-Verträglichkeit des B-Plans Weinberg mit Natura 2000 Seite 4 GELLERMANN, M., & M. SCHREIBER: Zur Erheblichkeit der Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten und solchen, die es werden wollen. Natur und Recht, H.4, S. 205, 2003 LGN (Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen): Topographische Karten 1: für Niedersachsen und Bremen (Top50) 3.0. Hannover 2000 NNatG: Niedersächsisches Naturschutzgesetz, zuletzt geändert durch Gesetz v , NdsGVBl S.39 NSG-VO: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Altendorfer Berg, Stadt Einbeck, Landkreis Northeim vom Abl Reg.-Bez. Braunschweig S.135 STADT EINBECK: Rahmenplan zum Bebauungsplan Nr. 60 Kühner Höhe. Einbeck 2003
Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrWas sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?
Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die
MehrGrünordnungsplan zum Bebauungsplan GL 44 Im Holzmoor der Stadt Braunschweig
Planungsbüro Landschaftsarchitekt B D L A Beratender Ingenieur IngK Nds Braunstraße 6a 30169 Hannover Tel.: (0511) 123 139-0 Fax: (0511) 123 139-10 info@wirz.de www.wirz.de Grünordnungsplan zum Bebauungsplan
MehrNatura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich
Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des
Mehranlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung
anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011
MehrInformationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche
Informationsveranstaltung zur geplanten vertraglichen Vereinbarung Sennebäche Hövelhof-Riege, 21.02.2017 Martin Hübner Inhalt: 1. Anlass der Informationsveranstaltung Vertragsverletzungsverfahren der EU
Mehr30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt
30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 1 Braunkohlentagebau im Raum Delitzsch 30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 2 Bergbaufolgelandschaft Einstellung
MehrHalbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216)
Halbzeitbewertung von PROFIL Teil II Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216) Autor: Manfred Bathke Braunschweig, Dezember 2010 Teil II - Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive
MehrFlächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung
Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2
MehrKurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten,
Ursrainer Ring 81 72076 Tübingen Tel: 07071/ 6878160 Fax: 07071/6878162 info@naturschutzrecht.net Tübingen, den 19.4.2004 Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten, im Auftrag
MehrBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
7 W..A. R. - Inv.-Nr. D Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ÖA Kommentar Dr. Erich Gassner Rechtsanwalt in München Ministerialrat a. D. Annette Schmidt-Räntsch Regierungsdirektorin im Bundesministerium
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrSpargelanbau in europäischen Schutzgebieten
Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargeltagung 02.04.2016 34 - BNatSchG Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf
MehrNatura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald
Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km
MehrUmsetzung Natura 2000 in Brandenburg
Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Christoph Molkenbur Ministerium für Ländliche Entwicklung Abteilung Naturschutz Stabsstelle Umsetzung FFH-Richtlinie Haus der Natur - 14. Oktober 2017 14. Oktober 2017
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrDR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE
Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm
MehrHaselhuhn, Neunauge und Mensch Motorsportveranstaltungen und geschützte Arten
TILMAN KLUGE - HASELHUHN, NEUNAUGE UND MENSCH (...) - FACHTAGUNG UMWELT DMSB - LAUSITZRING SCHIPKAU - 6. APRIL 2013 1 (Wikipedia) Haselhuhn, Neunauge und Mensch Motorsportveranstaltungen und geschützte
MehrEuropas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000
Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 KURZINFORMATION zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie der Europäischen Union Bayerisches Staatsministerium für Landesentwickung
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrÄnderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene
MehrÜbersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde
Mitwirkung und Stellungnahmen zu Fachplanungen Bauleitplanung Straßenbau Wasserrecht Baurecht Bergrecht Immissionsschutzrecht etc. Übersicht der Aufgabenschwerpunkte Untere Naturschutzbehörde Bodenabbau
MehrDas FFH-Gebiet NI-167 Pestruper Gräberfeld/Rosengarten
Das FFH-Gebiet NI-167 Pestruper Gräberfeld/Rosengarten Das Natura-2000-Gebiet ist 38,5 Hektar(Ha) groß, davon sind - 29,13 Ha Lebensraumtyp Trockene Sandheide - 1,09 Ha Lebensraumtyp Alter Bodensauerer
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrNatura 2000 Umsetzung in Niedersachsen
Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen Vortrag von Abteilungsleiter Kay Nitsche Niedersächsisches Ministerium im Rahmen des NABUtalk Natura 2000 Wie fit ist Deutschland? am 27.09.2016 in Berlin Ausgangslage
MehrDie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europaischen Union und ihre Umsetzung in nationales Recht
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europaischen Union und ihre Umsetzung in nationales Recht Analyse der Richtlinie und Anleitung zu ihrer Anwendung Von Dr. jur. Tania Rodiger-Vorwerk ERICH SCHMIDT
MehrDie Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie
Professor Dr. Reinhard Hendler Sommersemester 2009 Universität Trier Die Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie 1. Zielsetzung (Art. 2 FFH-RL) Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der
MehrStadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrNSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.
NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark
MehrRechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Rechtliche Anforderungen an die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten - Pauschal- oder Grundschutzverordnung versus Schutzgebietsausweisung nach 22 ff. BNatSchG? - Bundesfachtagung Naturschutzrecht,
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A92_100_0,975 bis A92_140_3,28 Unterlage 19.2.2 A 92 München - Deggendorf 6-streifiger Ausbau AD
MehrFFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung:
FFH-Vorprüfung zum Einfluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht auf das FFH-Gebiet DE-5110-301 Brölbach Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich
MehrRechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten
Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten MR in Ina Abel Jagd in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten - Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Nationalpark Harz FFH-Richtlinie
MehrKreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz
des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt - Amt 61 - KRS-Nr. 5.41 Kurzbezeichnung (Lü Nr. 99) Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet in der Gemarkung
MehrDie Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz
Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt
MehrHandbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung
Aufgrund der 24, 29 und 30 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) und des 9 Abs. 4 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) in den zzt. geltenden Fassungen wurde durch den Kreistag des Landkreises
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrWindenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG
Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Windpark Gerichtstetten NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6522-311 Seckachtal und Schefflenzer Wald Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender
MehrVerordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt Vom 20. Oktober 2016
Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt Vom 20. Oktober 2016 Aufgrund des 14 Abs. 2 in Verbindung mit 12 Abs. 2 Nr. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz
MehrAmtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67
Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom 01.04.1985, Seite 67 V e r o r d n u n g der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Wiesen- und Weidenflächen an der Oste" in den Gemarkungen
MehrBericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern. Juni 2014
Bericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern Juni 2014 1. Grundsätzliches Ziel der FFH-Richtlinie ist, für bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen Bayerns günstige
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 13 / Wahlperiode. des Landtags. Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes*)
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1511 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes*) Der Landtag hat am 13. November 2002 das folgende Gesetz
MehrGlossar Natura 2000 (Stand )
Glossar Natura 2000 Anhänge der FFH-Richtlinie Der FFH-Richtlinie sind sechs Anhänge beigefügt, auf die in den einzelnen Richtlinien-Artikeln jeweils Bezug genommen wird. In den Anhängen I und II werden
MehrVerordnung über das Naturschutzgebiet Krietes Wald (Im Holze) in der Stadtgemeinde Bremen
Verordnung über das Naturschutzgebiet Krietes Wald (Im Holze) in der Stadtgemeinde Bremen Zum 13.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe 1 Erklärung zum Schutzgebiet NATURA 2000 Der in
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrManagementprozesses. für das. Natura (FFH) Gebiet. NSG Ihlsee und Ihlwald
Managementprozesses für das Natura-2000- (FFH) Gebiet 1 2 Gudrun Plambeck / Dr. Thomas Holzhüter / Wolfgang Detlefsen / Volker Hildebrandt Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hamburger
MehrGemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/275. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 15.
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 15. Oktober 1998 An den Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Sehr geehrter Herr Präsident, in der Anlage übersende ich den
MehrDie FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Dirk Bernotat Fachgebiet II 4.2 Eingriffsregelung, Verkehrswegeplanung E-Mail: dirk.bernotat@bfn.de
MehrAmtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 4 vom 15. Februar 1997,Seite 24. V e r o r d n u n g
Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 4 vom 15. Februar 1997,Seite 24 V e r o r d n u n g der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet Frankenmoor" in den Gemeinden Bargstedt und Fredenbeck,
MehrUmsetzung von NATURA 2000 im Land Sachsen- Anhalt mittels Landesverordnung Themenbereich Reiter/Fahrer LVO
Umsetzung von NATURA 2000 im Land Sachsen- Anhalt mittels Landesverordnung Themenbereich Reiter/Fahrer LVO Oliver Thier Ziemendorf, 18.08.2017 Gliederung 1. Ausgangslage 2. Gebietssicherung/Schutzbestimmungen
MehrNeues bei UVP und NATURA 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren
Neues bei UVP und NATURA 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren Dr. Dieter Reiml Fachtagung Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Oktober, München TÜV SÜD Industrie Service GmbH Gliederung 1.
MehrFFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT
FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT MARIA STEJSKAL-TIEFENBACH, THOMAS ELLMAUER FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD INHALT Wald in Österreich Waldtypen und Wald-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
MehrOrtsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen
Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
MehrFAQ zum Thema Natura Schutzgebietsausweisungen
FAQ zum Thema Natura 2000- Schutzgebietsausweisungen 1. Was ist Natura 2000? Natura 2000 ist das von der Europäischen Union (EU) angestrebte größte ökologische Netzwerk von Schutzgebieten der Welt zur
MehrInhalt. Begründung gem. 14 Abs. 2 NAGBNatSchG
Begründung gem. 14 Abs. 2 NAGBNatSchG Für den Erlass der Verordnung des Landkreises Goslar über das Landschaftsschutzgebiet Stimmecke bei Suderode (Niedersächsischer Teil) Inhalt 1 Anlass der Schutzgebietsausweisung...
MehrInformationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm
Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Verfahrensablauf zur Änderung der Verordnung: Informationsveranstaltung (18.06.2012) Ausarbeitung der Schutzgebietsverordnung
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
Mehrfür den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von Natura 2000-Gebieten in der Nord- und Ostsee Prof. Dr.DetlefCzybulkaDetlef Instrumente Gebietsmanagement
MehrErstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor
Erstinformation Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Inhaltsverzeichnis Allgemeines Natura 2000 FFH-Gebiet Seite 3 Seite 4 Verfahrenstechnische Details Ablaufschema MaP-Erstellung
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7373 15. 09. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG
OBERUSEL/TAUNUS BAUVORHABEN / PROJEKT BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG gem. Anlage 4 der Verordnung über
MehrBauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg
Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:
MehrFFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin
FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel
MehrGlossar Natura 2000 (Stand )
Natura 2000 in Niedersachsen Natura 2000 ist der Name für das zusammenhängende ökologische Netz von Schutzgebieten in Europa, das sich aus den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie,
MehrDas Internet als Informationsquelle für die naturschutzrechtliche und -fachliche Bewertung
Das Internet als Informationsquelle für die naturschutzrechtliche und -fachliche Bewertung Seminar Naturschutzrecht 26. Fabruar 2011 O. Strub Folie 1 von 28 www.naturschutz.rlp.de Schutzgebiete Biosphärenreservat
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3780 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1333 der Abgeordneten Frank Bommert und Dieter Dombrowski CDU-Fraktion Drucksache 5/3414 Ausweisung
MehrRouten-Material Teverener Heide
Routen-Material Der Wechsel von Heide, Wald und Moor bestimmt das Landschaftsbild der. Hier haben seltene Tierarten und Pflanzenarten wie Schlingnatter, Heidelerche und über 40 Libellenarten und Sonnentau
MehrA Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann Raumeinheiten Für die Bearbeitung des Landschaftsplans wurde das Kreisgebiet in vier Raumeinheiten aufgeteilt. Raumeinheit A: Städte Mettmann,
MehrFang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg
Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg PE Peter Endl (Dipl. Biol.) Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan
Mehraufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den
ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von
MehrRechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses
Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 12. April 2016 Fachbereich:
MehrFlurneuordnung und Naturschutz
Geoinformation und Landentwicklung Flurneuordnung und Naturschutz Mitgliederversammlung Verband der Teilnehmergemeinschaft Enzklösterle, 29.06.2017 Gerhard Walter, Referat 42 Referat 42, Landschaftspflege,
MehrAllgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt
LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil
MehrNATURA 2000-VORPRÜFUNG
STADT DORNSTETTEN LANDKREIS FREUDENSTADT Bebauungsplan Kreuz II in Dornstetten und Dornstetten-Aach NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'FREUDENSTÄDTER' HECKENGÄU' ' (7516-341 -341) 'Formblatt zur Natura
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2011
2557 Fünfundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt*) Vom 6. Dezember 2011 Der Bundestag
MehrKonzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche
Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Vortrag am 27.03.2014 im Planungsausschuss des Regionalrates Barbara Fels Bezirksregierung 1 Gliederung 1. Bereiche
MehrDie Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union in Hessen
Die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union in Hessen Mit der FFH-Richtlinie soll auf europäischer Ebene die Erhaltung der biologischen
MehrBilanz der FFH-Umsetzung:
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Bilanz der FFH-Umsetzung: Ergebnisse des FFH-Berichts 2013 und weitere Entwicklung Dr. Axel Buschmann Bundesamt für Naturschutz, Fachgebiet FFH-Richtlinie/ Inhalt Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
MehrDefinition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens
Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und
MehrWAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000?
WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NÖ NATURSCHUTZTAG 2017 Thomas Ellmauer NATURA 2000 POLARISIERT 2 WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NATURA 2000 IST eine modernes, auf wissenschaftlichen
Mehr9 Prüfung von Projekten auf ihre Verträglichkeit
9 Prüfung von Projekten auf ihre Verträglichkeit 9 Prüfung von Projekten auf ihre Verträglichkeit Die Einführung einer Verträglichkeitsprüfung für Projekte (und Pläne) ist eine der wesentlichen Neuerungen
MehrVerbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren
Verbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren 20. Neubrandenburger Kolloqium "Bilanz und künftige Herausforderungen für die Umweltverwaltung in M-V" 27.09.2011 Arndt Müller, Referent für Naturschutz BUND
MehrErlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung
MehrKreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz
des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt - Amt 61 - KRS-Nr. 5.45 Kurzbezeichnung VO über das Naturschutzgebiet Heidhofer (Lü Nr. 136) Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg
Mehr2. FFH-Verträglichkeitsprüfung
. FFH-Verträglichkeitsprüfung 2. FFH-Verträglichkeitsprüfung 2.1 Hintergrund, Ziele und rechtliche Grundlagen Mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates, FFH-RL) von 1992 verfolgt
MehrSTADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
MehrBiodiversität und Unternehmen
1.Treffen Kontaktnetzwerk Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 Dipl. - Ing. Peter Smeets Landschaftsarchitekt, BDLA Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt 02235 / 685.359-0 kontakt@la-smeets.de Februar 2014 2
MehrGemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik
Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts
MehrVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Doggerbank (NSGDgbV)
Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Doggerbank (NSGDgbV) NSGDgbV Ausfertigungsdatum: 22.09.2017 Vollzitat: "Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Doggerbank vom 22.
MehrHerzlich willkommen! Informationstermin Landschaftsentwicklungskonzept Veenhuser Königsmoor
Herzlich willkommen! Informationstermin Landschaftsentwicklungskonzept Veenhuser Königsmoor Fotos: NLWKN Ablauf des Informationstermins Begrüßung und Einführung Umsetzung Natura 2000 in Niedersachsen Landschaftsentwicklungskonzept
MehrStadt Ulm Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Stadt Ulm Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht V e r o r d n u n g des B ü r g e r m e i s t e r a m t s U l m zur Erklärung eines Naturdenkmals auf der Gemarkung U l m, F l u r W i b l i n g
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrHavarie einer Biogasanlage Biodiversitätsschaden im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Landkreis Rotenburg (Wümme) Havarie einer Biogasanlage Biodiversitätsschaden im Landkreis Rotenburg (Wümme) Referentin: Janine Käding Gliederung Schadensereignis Rechtsgrundlagen Anhaltspunkte für Biodiversitätsschaden
MehrRohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer
Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:
Mehr