Gemeinde Notzingen Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte II. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung am 23. Mai 2016

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1 Gemeinde Notzingen Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte II Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung am 23. Mai

2 Agenda Kurzvorstellung der STEG Vorbereitende Untersuchungen (VU) gesetzliche Erfordernisse (BauGB) Pläne aus dem erfolgreichen Antrag 2015 Grobe Zielsetzung VU-Fragebögen Sanierungsbedingte förderfähige Maßnahmen Wichtige Hinweise Fotos mit Beispielen 2

3 die STEG 3

4 55 Jahre Stadtentwicklung Rd. 450 Kunden, Städte und Gemeinden 430 Sanierungsmaßnahmen bundesweit Ca. 100 Mitarbeiter 6 Standorte, Hauptsitz in Stuttgart Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2008 Gesellschafter: Landesbausparkasse Siedlungswerk 4

5 Mitarbeiter Architekten Stadtplaner Raumplaner Landschaftsplaner Verwaltungswirte Kaufleute Betriebswirte Soziologen Geographen Vermessungsingenieure Bauingenieure Bautechniker Bauzeichner Notariatsassessoren Immobilienfachkräfte IT-Spezialisten Wirtschaftsingenieure 5

6 die STEG Geschäftsfelder STADTERNEUERUNG STÄDTEBAULICHE PLANUNG STADTENTWICKLUNGSPLANUNG BAULAND- UND PROJEKTENTWICKLUNG DR. KOCH IMMOBILIENBEWERTUNG GMBH 6

7 Chronologie Antragstellung zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP) vom Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom Förderrahmen 1 Mio. (beantragt wurden 2 Mio. ) - Laufzeit der Sanierung bis zum Beschluss des Gemeinderats vom (Einleitungsbeschluss nach 141 Abs. 3 BauGB) Öffentliche Bekanntmachung im Notzinger Mitteilungsblatt am

8 Vorbereitende Untersuchungen 8

9 Vorbereitende Untersuchungen nach 141 BauGB Nach 141 Abs. 1 BauGB ist die Gemeinde verpflichtet, vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets entsprechende Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über: die Notwendigkeit der Sanierung die Durchführbarkeit einer Sanierung (zeitlich / finanziell) die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse die anzustrebenden Sanierungsziele Dies wird erreicht durch: Analyse und Bewertung der städtebaulichen Missstände Feststellung der Mitwirkungsbereitschaft und fähigkeit der beteiligten Bürger durch schriftliche Befragung (Fragebögen) Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger (TÖB) Städtebauliches Neuordnungskonzept und Maßnahmenplan 9

10 Ortsstruktur

11 Abgrenzungsplan Vorbereitende Untersuchungen Gebietserweiterung im Vergleich zum Antrag Gesamtgröße 11,26 ha 11

12 Städtebauliche Missstände - Grobanalyse Überprüfung Anhand der Befragung / Beteiligung Untersuchung des Erweiterungsbereiches 12

13 Städtebauliche Zielsetzung (Neuordnungskonzept) - Grobanalyse Überprüfung Anhand der Befragung / Beteiligung Untersuchung des Erweiterungsbereiches 13

14 Städtebauliche Maßnahmen - Grobanalyse Überprüfung Anhand der Befragung / Beteiligung Untersuchung des Erweiterungsbereiches 14

15 Grundsätzliche Ziele einer Sanierungsmaßnahme (nach 136ff BauGB) Profilierung der kommunalen Individualität und Stärkung der Attraktivität Inhaltliche Verzahnung der Maßnahmen mit dem Denkmalschutz Revitalisierung der Ortsmitte (durch Beseitigung städtebaulicher Mängel und Missstände) die Ortsmitte für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert, attraktiv und nutzbar machen Erhalt und Stärkung der öffentlichen Infrastruktur Anpassung an die Anforderungen durch den demographischen Wandel (öffentliche Infrastruktur, öffentlicher Raum, private Wohnungen) Nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse ganzheitliche ökologische Erneuerung Schwerpunkt Energieeffizienz im Altbaubestand Attraktivierung des Wohnumfeldes Schaffung und Erhalt von Grün- und Freiräumen 15

16 Grobe Zielsetzung im zukünftigen Sanierungsgebiet Ortsmitte II Stärkung und Profilierung der kommunalen Identität Stärkung der Ortmitte durch Stärkung der prägenden Gebäuden (v.a. Hochdorfer Str. 14); durch bauliche Ergänzung und durch Schaffung von Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte Öffentliche Baumaßnahmen Rathaus: Anpassung an die demopraphische Entwicklung und Modernisierung Barrierefreier Ausbau, Umbau des Eingangsbereiches mit Bürgerbüro, Energetischer Umbau Private Baumaßnahmen Aufwertung des Gebäudebestandes / Nachverdichtung Aktivierung des innerörtlichen Wohnraumpotentials - Energetische Aufwertung des Gebäudebestands und Modernisierung - Aktivierung von Leerständen durch Sanierung / bzw. Ersatzbauten - Nachverdichtung - Berücksichtigung des demographischen Wandels bei den Sanierungsmaßnahmen Aufwertung der öffentlichen Straßen- und Platzräume Stärkung der Aufenthaltsqualität - gestalterische Aufwertung - Schaffung einer zentral gelegenen Grünfläche für Jung + Alt und für alle Kulturen Verbesserung der Parkierungssituation Unterstützung der Zone 30 an der Durchgangsstraße durch gestalterische / verkehrsbremsende Maßnahmen (Schwerpunkt Hochdorfer Straße) 16

17 Frage bögen 17

18 18

19 19

20 20

21 21

22 22

23 Erneuerungs maßnahmen 23

24 Sanierungsbedingte Maßnahmen Beispiele für private Erneuerungsmaßnahmen (Modernisierung/Instandsetzung) Haustechnische Verbesserungen - Sanitäre, Heizungs-, lüftungs- und elektrotechnische Verbesserungen in Wohnungen und Gebäuden Wohnungstechnische Verbesserungen - Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen - Verbesserung der Belichtung und Belüftung, Schaffung von Wohnungsabschlüssen - Verbesserung im Sanitärbereich (WC, Bäder), alten- bzw. behindertengerechter Ausbau Bautechnische Verbesserungen - Erhöhung der Wärmedämmung und des Schallschutzes an Wänden, Decken und Fußböden, Fenstern und Türen 24

25 Energieverbraucher 25

26 Energieeinsparungspotenziale = ca. 77% % - Angaben sind Durchschnittswerte Quelle: dena Deutsche Energie Agentur 26

27 Ordnungs maßnahmen 27

28 Sanierungsbedingte Maßnahmen Private Ordnungsmaßnahmen ( 147 BauGB) - Freilegung von Grundstücken (Gebäudeabbrüche/Rückbau) - Entkernung - Neubebauung Neubaumaßnahmen werden nicht gefördert! 28

29 ACHTUNG! WICHTIGE HINWEISE! Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung: Das Gebäude befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Die Sanierungsziele sind zu beachten. Die Maßnahme ist vorher mit der Stadt/Gemeinde und der STEG abgestimmt worden. Die Maßnahme ist wirtschaftlich (70%-Grenze) Das Alter sowie die Restnutzungsdauer des Gebäudes muss mind. 30 Jahre betragen. Vor Baubeginn bzw. vor Abbruch ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde abzuschließen. 29

30 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Ansprechpartner Dipl.-Geogr. Hans-Joachim Reglin Tel / Fax 0711 / Olgastr Stuttgart M.Sc. Elena Müller elena.mueller@steg.de Tel / Fax 0711 / Olgastr Stuttgart Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur/ Stadtplanung Christine Neuberger mail@cneuberger.de Tel / Fax 0711 / Eisenbahnstraße Fellbach 30

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