Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1102. der Bundesregierung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 19/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/643 Export von Kleinwaffen in 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für Kleinwaffen gibt es international keine einheitliche Definition. Die Vereinten Nationen (UN), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit pa (OSZE) und die Europäische Union (EU) legen jeweils eigene Begriffsbestimmungen von Kleinwaffen zugrunde. Entsprechend unterschiedlich gestaltet sich der Radius restriktiver Maßnahmen gegen ihre unkontrollierte Verbreitung wie auch die veröffentlichten Exportzahlen. Die UN-Definition umfasst alle von einer Person tragbaren, tödlichen Kleinen Waffen, die ein Geschoss abgeben können, und ist damit die vollumfänglichste. Die OSZE-Definition schränkt den Begriff dahingehend ein, dass die Waffen nach militärischen Anforderungen [ ] hergestellt oder umgebaut wurden, schließt aber Revolver und Pistolen mit ein. Deutschland verwendet die Kleinwaffendefinition der EU aus der Gemeinsamen Aktion des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und Leichten Waffen (2002/589/GASP). Diese enthält keine Gegenstandsbeschreibung, sondern benennt Kategorien von Waffen, die als Kleinwaffen begriffen werden, und schränkt diese wie die OSZE-Definition auf Waffen ein, die explizit für militärische Zwecke bestimmt sind. Dadurch nicht eingeschlossen sind sonstige Handfeuerwaffen: Gewehre ohne KWL-Nummer [KWL Kriegswaffenlisten], Revolver, Pistolen, Scharfschützengewehre, funktionsunfähige Waffen, Jagdgewehre, Sport-Pistolen und -Revolver, Sportgewehre, halbautomatische Jagd- und Sportgewehre und sonstige Flinten (Rüstungsexportbericht 2016, S. 30). Im Rahmen dieser Definition hat die Bundesregierung im Jahr 2016 den Export von Kleinwaffen im Wert von rund 46,89 Mio. Euro genehmigt. Die Bundesregierung stellt in ihrem Rüstungsexportbericht 2016 fest, [d]er Gesamtwert der Einzelgenehmigungen für Kleinwaffen ist deutlich geringer als der Gesamtwert der Ausfuhrgenehmigungen für Handfeuerwaffen insgesamt [ ] (178,53 Mio. ). Dies liegt daran, dass der für die AL-Position [AL Ausfuhrliste] 0001 verwendete Begriff der Handfeuerwaffe auch die zivilen Selbstverteidigungswaffen (Revolver, Pistolen) und Jagd- und Sportwaffen umfasst und somit weit über den Begriff der Kleinwaffe, wie er international für die Problematik der destabilisierenden Anhäufungen von Kleinen und Leichten Waffen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode verwendet wird, hinausgeht (S. 31). Dass die UN-Definition alle Handfeuerwaffen einschließt und keine Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Waffen macht, wird nach Auffassung der Fragesteller dabei ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass die Bundesregierung selbst erklärt hat, zwischen zivilen und militärischen Pistolen gebe es [i]n der Praxis [ ] kaum solche Unterschiede in der Konstruktion (Bundestagsdrucksache 17/8835, S. 9). Die Bundesregierung hatte im ersten Halbjahr 2017 die Ausfuhr von fast drei Mal so vielen Kleinwaffen genehmigt wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Insgesamt wurden Waffen im Wert von 32 Mio. Euro verkauft. Die größte eigerung entfiel auf Exporte in EU- und NATO-Länder. Doch auch Drittländer dürfen deutlich mehr Pistolen und Gewehre aus Deutschland kaufen. Indien lag mit Importen im Wert von 6,25 Mio. Euro auf Platz zwei und der Oman mit 1,58 Mio. Euro auf Platz sechs ( Rund 875 Millionen Kleinwaffen sind weltweit im Umlauf und im Einsatz in den Krisen- und Kriegsgebieten auf der ganzenwelt ( artikel,-evangelische-kirche-fordert-weniger-waffen-_arid, _toid,310. html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2017 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern. 1. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2017 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition sowie Herstellungsausrüstung für diese in EU-Länder, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder und Drittländer erteilt, und welche 20 aaten waren jeweils die größten Empfänger? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame andpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Maßgeblich für die Entscheidung über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen sind zudem die im März 2015 durch die Bundesregierung beschlossenen Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer (sog. Kleinwaffengrundsätze), mit denen die Regelungen für Kleinwaffenexporte verschärft wurden. Kleinwaffen stehen zudem im Fokus der ergänzend dazu eingeführten sog. Post-Shipment-Kontrollen, d. h. Kontrollen, die deutsche ellen nach der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen,

3 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/1102 Revolver und Scharfschützengewehre) beim jeweiligen staatlichen Empfänger vor Ort durchführen können. Kleinwaffen umfassen in der statistischen Erfassung durch die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Definition der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung von Kleinwaffen : Gewehre mit Kriegswaffenlisten-(KWL)-Nummer (halb- und vollautomatische Gewehre), Maschinenpistolen, Maschinengewehre, Flinten für militärische Zwecke, Waffen für hülsenlose Munition und Teile für diese Waffen (nicht eingeschlossen sind sonstige Handfeuerwaffen: Gewehre ohne KWL-Nummer, Revolver, Pistolen, Scharfschützengewehre, funktionsunfähige Waffen, Jagdgewehre, Sportpistolen und -revolver, Sportgewehre, halbautomatische Jagd- und Sportgewehre und sonstige Flinten). Als Munition für Kleinwaffen wird bei der statistischen Auswertung jegliche Munition erfasst, die aufgrund ihrer technischen Merkmale (u. a. Kaliber und Geschossart) abstrakt dazu geeignet ist, aus Kleinwaffen verschossen zu werden. Diese Munition findet teilweise auch Verwendung für die Jagd und das sportliche Schießen. Gegenstand der aufgeführten Genehmigungen können daher auch Munitionslieferungen sein, die einer Verwendung für Jagd- und Sportzwecke dienen. Im Jahr 2017 wurden Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen in einer Gesamthöhe von Euro erteilt. Hiervon entfielen ca. 68,4 Prozent auf Lieferungen an EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte aaten. Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition wurden in einer Gesamthöhe von Euro erteilt. Hiervon entfielen 96,8 Prozent auf Exporte an EU-NATO- und der NATO gleichgestellte aaten. Die Zahlen können den folgenden Tabellen entnommen werden: Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile im Jahr 2017 nach Ländergruppen: Ländergruppe Wert EU-Länder NATO und gleichgestellte Länder (ohne EU-Länder) Drittländer Gesamt Genehmigungen für Kleinwaffenmunition und Kleinwaffenmunitionsteile im Jahr 2017 nach Ländergruppen: Ländergruppe Wert EU-Länder NATO und gleichgestellte Länder (ohne EU-Länder) Drittländer Gesamt Für Genehmigungen zur Ausfuhr bzw. Verbringung von Herstellungsausrüstung nach Nummer 0018 der Ausfuhrliste erfolgt keine separate statistische Erfassung.

4 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode In der statistischen Erfassung durch die Bundesregierung wird nicht gesondert ausgezeichnet, für welche Güter in Teil I A der Ausfuhrliste die Ausrüstung bestimmt ist bzw. ob wie hier gefragt konkret ein Zusammenhang mit der Produktion von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen bzw. Kleinwaffenmunition besteht. Ohne eine weitere Einschränkung der Empfängerländer ist für die Antwort auf diese Frage sowie auf Frage 2 eine aufwendige händische Auswertung von 616 in diesem Zeitraum erteilten Genehmigungen notwendig. Die hier und in Frage 2 erbetenen Auswertungen und Aufarbeitungen würden nach Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ca. zehn Minuten pro Antrag in Anspruch nehmen. Durchgeführt werden kann eine solche Auswertung nur durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit entsprechender technischer Sachkompetenz; ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wäre mithin für ca. zweieinhalb Wochen ausschließlich mit dieser einen Auswertung hier zu einem Teilbereich der Fragen 1 und 2 beschäftigt. Da die entsprechende technische Sachkompetenz nur bei einigen wenigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vorliegt, der Ausfall dieser Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nicht kompensiert werden könnte und diese Mitarbeiterinnen oder diese Mitarbeiter in dieser Zeit nicht mehr für die Prüfung und Bescheidung von Exportanträgen zur Verfügung stehen würden, würde dies zu erheblichen Verzögerungen im Rahmen der Antragsbearbeitung im BAFA führen. Der gesetzliche Auftrag des BAFA im Bereich der Prüfung und Bescheidung von Anträgen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern würde damit in nicht verantwortbarem und unzumutbarem Maße in Mitleidenschaft gezogen werden. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die 20 wertmäßig größten Empfängerstaaten von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen im Jahre 2017: Rang Land Wert 1. Frankreich Indien Vereinigte aaten Schweden Litauen Indonesien Vereinigtes Königreich Oman Malaysia Spanien Polen Tschechische Republik Republik Korea Lettland Dänemark Schweiz Jordanien Portugal Slowakei Italien

5 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/1102 Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die 20 wertmäßig größten Empfängerstaaten für Kleinwaffenmunition und Kleinwaffenmunitionsteile im Jahr 2017: Rang Land Wert 1. Niederlande Australien Tschechische Republik Vereinigte aaten Frankreich Italien Kanada Vereinigtes Königreich Indonesien Schweiz Dänemark Norwegen Mali [VN-Mission] Somalia [VN-Mission] Luxemburg Japan Zentralafrikanische Republik [VN-Mission] Algerien Schweden Republik Korea Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und -munition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurde im Jahr 2017 von der Bundesregierung in EU-Länder, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend der Ländergruppe nach genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus der Anlage 1 * ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen sowie Munition für Kleinwaffen erteilt. Hinsichtlich der gewünschten Aufstellung zu erteilten Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Herstellungsausrüstung für Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen sowie Munition für Kleinwaffen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/1102 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

6 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3. In welcher Höhe wurden im Jahr 2017 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition sowie Herstellungsausrüstung für diese an die MENA-aaten (MENA Naher Osten und Nordafrika) erteilt (bitte pro Land nach Ausfuhrlistenposition, Bezeichnung, ückzahl und Wert aufschlüsseln)? 4. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und -munition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurde im Jahr 2017 von der Bundesregierung an die MENA-aaten genehmigt (bitte nach genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung betrachtet bei der Beantwortung dieser Frage folgende Länder und Gebiete als zur MENA-Region gehörig: Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus der Anlage 2 ersichtlichen Genehmigungen zur Ausfuhr von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen, Kleinwaffenmunition sowie von diesbezüglicher Herstellungsausrüstung in die MENA-aaten erteilt. 5. In welcher Höhe wurden im Jahr 2017 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition sowie Herstellungsausrüstung für diese an die Türkei erteilt (bitte pro Land nach Ausfuhrlistenposition, Bezeichnung, ückzahl und Wert aufschlüsseln)? 6. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und -munition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurde im Jahr 2017 von der Bundesregierung an die Türkei genehmigt (bitte nach genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Im Jahr 2017 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen, Kleinwaffenmunition sowie von diesbezüglicher Herstellungsausrüstung in die Türkei erteilt. 7. Bei welchen Drittländern ist die eigerung der Genehmigungen der Ausfuhr im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres deshalb gestiegen, weil Genehmigungen im Vorjahr wegen Kontrollen in diesen Käuferländern über den Verbleib der Waffen liegengeblieben waren ( Der zitierte Artikel nimmt vermutlich Bezug auf einen in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/13408 erwähnten Sondereffekt, nach dem sich Ausfuhrvorhaben aus dem ersten Halbjahr 2016 aufgrund der neuen restriktiven Anforderungen der Kleinwaffengrundsätze und Post-Shipment-Kontrollen zeitlich nach hinten verlagert haben.

7 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/1102 Generell gilt, dass Ausfuhranträge erst beschieden werden können, wenn sie entscheidungsreif sind. Eine Genehmigungsentscheidung setzt dabei voraus, dass alle Voraussetzungen für die Erteilung der konkreten Genehmigung vorliegen, wofür alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sein müssen. Entsprechend hat die Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer in jedem einzelnen Fall dann genehmigt, wenn in dem jeweiligen Fall nach Abschluss aller Prüfungen sämtliche Voraussetzungen zur Erteilung einer Genehmigung vorgelegen haben. Dies schloss insbesondere die restriktiveren Anforderungen der Kleinwaffengrundsätze und der Post- Shipment-Kontrollen mit ein. Deshalb waren grundsätzlich alle in dem Zeitraum anhängigen Anträge für Ausfuhren in alle Drittländer von dem genannten Sondereffekt betroffen. Hinzu kommt, dass bei allen zur Genehmigung beantragten Vorhaben eine sorgfältige Einzelfallprüfung erfolgte, die alle zu berücksichtigenden Aspekte betraf. Welche Aspekte sich in einem konkreten Genehmigungsverfahren in welchem Ausmaß auf die Verfahrensdauer ausgewirkt haben, lässt sich dabei nicht trennscharf bestimmen. Zudem folgt die Bundesregierung auch für die vorliegend angesprochenen Fälle der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäftes, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfangsland und das Gesamtvolumen. Sie sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. 8. Welche Länder sind neben Saudi-Arabien vom opp der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte durch die Bundesregierung an Länder betroffen, die am Jemen-Krieg beteiligt sind (Reuters vom 12. Januar 2018)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Mit Blick auf kritische Vorhaben ist sich die geschäftsführende Bundesregierung einig, mit deren Beratung bis zur Neubildung der Regierung zu warten. 9. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind in den Jahren 2016 und 2017 genehmigt worden (bitte entsprechend den Jahren nach Empfängerland, Waffen, Waffenkomponenten bzw. Munitionstyp und Wert aufschlüsseln)? In den Jahren 2016 und 2017 hat die Bundesregierung die aus der Anlage 3 ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Technologiebzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehöriger Munition erteilt.

8 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 10. Welche Exporte von Spezialmaschinen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind in den Jahren 2016 und 2017 für EU-Länder, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder und Drittländer genehmigt worden (bitte getrennt entsprechend den Jahren nach Empfängerland, Waffen, Waffenkomponenten bzw. Munitionstyp und Wert aufschlüsseln)? Kleinwaffen, leichte Waffen und Komponenten von Kleinwaffen können auf handelsüblichen Werkzeugmaschinen hergestellt werden. Spezialisierte Maschinen werden lediglich für kleinkalibrige Munition benötigt. Für die Jahre 2016 und 2017 müssten hierfür rund Genehmigungen aufwendig händisch ausgewertet werden, wofür die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Prämissen gelten. Insofern wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 11. Wie viele Nullbescheide wurden in den Jahren 2016 und 2017 erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welchen jährlichen Gesamtwert hatten die Nullbescheide in den Jahren 2016 bis 2017? Im Jahr 2016 wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt Nullbescheide in einem Gesamtwert von Euro erteilt. Im Jahr 2017 wurden Nullbescheide im Gesamtwert von Euro erteilt. 12. In welches der Länder, die laut den jährlichen UN-Länderberichten zu Kindern und bewaffneten Konflikten Kindersoldaten in Militär, Polizei und verbündeten Milizen einsetzen, wurde 2017 der Export von Kleinwaffen im Sinne der UN-Definition für Kleine und Leichte Waffen und dazugehöriger Munition von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Ausfuhr von Kleinen und Leichten Waffen und dazugehöriger Munition im Sinne der VN-Definition in Länder, die im aktuellen Jahresbericht des VN-Generalsekretärs zu Kindern und bewaffneten Konflikten genannt sind, erteilt. Empfänger waren ausschließlich VN-Missionen. Allgemein gilt: Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass zur Ausfuhr vorgesehene Güter an Kindersoldaten ausgehändigt werden sollten, wird die Ausfuhrgenehmigung versagt.

9 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9 Drucksache 19/1102 Genehmigungen für Handfeuerwaffenmunition der Position nur vollständige Munition. Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Wert in Euro Afghanistan MUNITION F. REVOLVER U. [VN- MISSION] MUNITION FÜR JAGD-UND SPORTFLINTEN [VN-MISSION] * * Irak MUNITION F. [VN-MISSION] * MUNITION F. REVOLVER U. [VN- MISSION] * Somalia MUNITION F. [VN-MISSION] * MUNITION F. REVOLVER U. [VN- MISSION] MUNITION FÜR JAGD-UND SPORTFLINTEN [VN-MISSION] * * * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 13. In welches der Länder, die laut den jährlichen UN-Länderberichten zu Kindern und bewaffneten Konflikten Kindersoldaten in Militär, Polizei und verbündeten Milizen einsetzen, wurde 2017 der Export von Zusatzausstattung, wie Schalldämpfer, Zielfernrohre, Aufsätze für Nachtsichtgeräte etc., für Kleinwaffen im Sinne der UN-Definition für Kleine und Leichte Waffen von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die Ausfuhr von zehn Waffenzielgeräten (AL-Pos A0001D) für eine VN-Mission in den Irak genehmigt. Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

10 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 14. In welches der Länder, die laut den jährlichen UN-Länderberichten zu Kindern und bewaffneten Konflikten Kindersoldaten in Militär, Polizei und verbündeten Milizen einsetzen, wurde 2017 der Export von Handgranaten von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Im Jahr 2017 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Handgranaten erteilt. 15. Der Export welcher Scharfschützengewehre wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der AL-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Ausfuhr von Scharfschützengewehren erteilt: Land AL-Pos Menge Wert Kanada 11 * Neuseeland 1 * Vereinigte aaten 239 * Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 16. Der Export welcher urmgewehre wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der Al-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Als urmgewehre werden nach der statistischen Erfassung der Bundesregierung im Zusammenhang mit internationalen Meldeverpflichtungen vollautomatische Gewehre der Nummer 29c der Kriegswaffenliste verstanden. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr dieser Waffen erteilt: Land AL-Pos Menge Wert Belgien 2 * Brasilien 18 * Finnland 2 * Frankreich * Indonesien 450 * Irland 30 * Italien 175 * Japan 81 * Jordanien 20 * Kanada 13 * Lettland 229 *

11 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 11 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Menge Wert Libanon 5 * Litauen 609 * Malaysia 300 * Niederlande 121 * Norwegen 2 * Oman * Österreich 5 * Polen 370 * Portugal 176 * Republik Korea 460 * Schweden 4 * Singapur 1 * Slowakei 287 * Slowenien 300 * Spanien 610 * Tschechische Republik 302 * Tunesien 12 * Ungarn 5 * Vereinigte aaten 104 * Vereinigtes Königreich 96 * Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 17. Der Export welcher Granatwerfer und Granatpistolen wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der AL-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Granatmaschinenwaffen und Granatpistolen erteilt:

12 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Menge Wert Frankreich A0002A 664 * Indonesien A0002A 150 * Irland A0002A 53 * Kanada A0002A 228 * Litauen A0002A 2 * Niederlande A0002A 5 * Österreich A0002A 3 * Portugal A0002A 46 * Schweiz A0002A 17 * Singapur A0002A 111 * Spanien A0002A 1 * Tschechische Republik A0002A 35 * Vereinigte aaten A0002A 1 * Vereinigtes Königreich A0002A 87 * Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 18. Der Export welcher Flugabwehrraketensysteme/tragbaren Luftabwehrsysteme (MANPADs) wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der AL-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Als MANPADs werden nach der statistischen Erfassung der Bundesregierung im Zusammenhang mit internationalen Meldeverpflichtungen tragbare Abschussgeräte für Flugabwehrraketen im Sinne der Nummern 10 und 11 der Kriegswaffenliste verstanden. Im Jahre 2017 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Flugabwehrraketensystemen/ tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADs) erteilt. 19. Der Export welcher Panzerabwehrraketensysteme und Abschussgeräte, die nach der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002 als Leichte Waffen gelten, wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der AL-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Panzerabwehrraketensystemen und Abschussgeräten, die nach der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002 als Leichte Waffen gelten, erteilt:

13 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 13 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Menge Wert Oman A0002A 200 * Rumänien A0004B 157 * * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

14 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Anlage 1 Genehmigungen von Kleinwaffen für EU-Länder im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Belgien, 2 05/ MASCHINEN 19 05/2017 MASCHINEN 59 05/2017 MASCHINEN 25 05/2017 MASCHINEN 4 06/2017 MASCHINEN 9 07/2017 MASCHINEN 2 07/2017 MASCHINEN 25 10/2017 MASCHINEN 5 11/2017 MASCHINEN 6 12/ / / /2017 Dänemark 14 03/ /2017 MASCHINEN 24 07/2017 div. 07/ / /2017 Estland MASCHINEN 10 03/2017 * Finnland, 2 09/ /2017

15 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 15 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Frankreich, / , 60 01/2017, 14 02/ /2017, 30 02/2017, 10 02/ /2017, /2017, / /2017, 8 09/2017, 14 09/2017, 5 11/2017, 85 12/ /2017, /2017 MASCHINEN / /2017 MASCHINEN / / /2017 Irland, 30 02/ MASCHINEN 50 02/2017

16 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Italien, 82 02/ , 45 05/2017, 48 05/ /2017 MASCHINEN /2017 MASCHINEN 7 05/2017 MASCHINEN 19 05/2017 MASCHINEN 4 06/ /2017 Lettland, 20 02/ /2017, / /2017 MASCHINEN /2017 MASCHINEN 20 09/2017 MASCHINEN /2017 Litauen, / , 26 10/2017 MASCHINEN 50 02/2017 MASCHINEN 54 01/ /2017 Luxemburg MASCHINEN 85 02/2017 * MASCHINEN 25 04/2017 Malta MASCHINEN 15 10/2017 *

17 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 17 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Niederlande Wert gesamt 30 01/ , 8 02/2017, 14 02/2017, 3 03/ / /2017, 96 09/2017 MASCHINEN 52 02/2017 Österreich, 1 03/ , 4 12/2017 MASCHINEN 30 11/2017 Polen, / / /2017, 6 09/ /2017, 4 09/ /2017 MASCHINEN /2017 MASCHINEN 74 09/ /2017 div. 04/2017

18 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Portugal, 30 03/ , 98 03/2017, 8 05/2017, 40 09/2017 MASCHINEN /2017 MASCHINEN 8 09/ /2017 Rumänien MASCHINEN 15 02/2017 * MASCHINEN 15 10/2017 Schweden, 4 02/ /2017 MASCHINEN /2017 MASCHINEN 50 06/ /2017 MASCHINEN /2017 MASCHINEN 53 12/2017 MASCHINEN / / / / / / /2017

19 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 19 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Slowakei, 11 02/ , / /2017 Slowenien, /2017 * 6 07/2017 Spanien, / , 25 09/2017, /2017, 45 11/2017, / /2017 MASCHINEN 60 08/2017 MASCHINEN 1 12/2017 MASCHINEN 3 12/2017 Tschechische Republik, 2 06/ , 8 06/ / /2017, / /2017 MASCHINEN /2017 Ungarn, 5 06/ MASCHINEN 15 06/ /2017

20 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Vereinigtes Königreich Wert gesamt, 4 02/ , 58 02/ / / / / /2017, 1 05/2017, 9 07/ /2017, 4 09/2017, 2 10/2017, 18 10/ / / / / / / /2017

21 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 21 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) / / / /2017 Wert gesamt Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

22 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Genehmigungen von Kleinwaffen für NATO- und der NATO gleichgestellte aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Australien Menge Gesamtwert 05/ / / / / Island MASCHINEN 04/ * MASCHINEN 05/ Japan 01/ /2017 1, 04/ / , 06/ / / / / /

23 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 23 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Kanada Menge Gesamtwert 01/ /2017 2, 02/ / / /2017 2, 05/ / / / / / / / /2017 1, 11/ / / / / / /

24 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Montenegro Menge Gesamtwert 06/ * Neuseeland 01/ * 03/ / Norwegen 04/ , 05/ / / MASCHINEN 07/ MASCHINEN 09/ /

25 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 25 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Schweiz Menge Gesamtwert 02/ / / MASCHINEN 02/ MASCHINEN 02/ MASCHINEN 03/ MASCHINEN 04/ MASCHINEN 04/ MASCHINEN 05/ MASCHINEN 06/ MASCHINEN 08/ MASCHINEN 09/ MASCHINEN 11/ MASCHINEN 12/ MASCHINEN 12/ MASCHINEN 12/ Vereinigte aaten 01/ / / / / / / / / /2017 1

26 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 03/ / / / / / / / / , 05/ / / / / / / / / / / / Gesamtwert

27 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 27 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 06/ / / / / /2017 2, 07/ / / / / / / / / / / / , 08/ / / / Gesamtwert

28 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 09/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / MASCHINEN 01/ Gesamtwert

29 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 29 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 01/ / / / / / / / / / / / MASCHINEN 06/ / MASCHINEN 06/ MASCHINEN 06/ / MASCHINEN 07/ / / MASCHINEN 08/ / MASCHINEN 09/ MASCHINEN 10/ Gesamtwert

30 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 11/ / / / / / / / / / / / / / / / Gesamtwert Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

31 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 31 Drucksache 19/1102 Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittstaaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Algerien MASCHINEN [EINBAU IN BORDHUB- SCHRAUBER] TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE Menge Gesamtwert 05/ * 05/ Barbados TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 04/ * Brasilien, 11/ * MIT KWL-NR 11/ Indien MASCHINEN 02/ TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 02/ / MASCHINEN 11/ TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 11/ /

32 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge Gesamtwert Indonesien, 12/ MIT KWL-NR 12/ MASCHINEN 10/ TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 10/ MASCHINEN 10/ TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 10/ MASCHINEN 12/ TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 12/ MASCHINEN 12/ TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 12/ Irak MIT KWL-NR MIT KWL-NR 07/ Satz * 07/ Israel MIT KWL-NR 07/ * Jordanien, 12/ MASCHINEN 12/ MASCHINEN 12/ TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 12/2017 diverse Libanon MIT KWL-NR [VN-MISSION] 06/ *, 08/ Malaysia, 08/ MASCHINEN 08/ MASCHINEN 08/ TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 08/

33 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 33 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge Gesamtwert Oman, 02/ MIT KWL-NR 03/ MASCHINEN 01/ Republik Korea, 11/ * MIT KWL-NR 11/ Saudi- Arabien MIT KWL-NR 09/ * Singapur, 01/ MASCHINEN 01/ TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 02/ Taiwan MIT KWL-NR MIT KWL-NR TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 01/ / / Trinidad und Tobago MASCHINEN 09/ * TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 09/ Tunesien, 09/ * MIT KWL-NR 09/

34 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Vereinigte Arabische Emirate MIT KWL-NR Menge Gesamtwert 03/ * Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

35 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 35 Drucksache 19/1102 Genehmigungen von Kleinwaffenmunition für EU-aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Belgien TEILE FÜR MUNITION FÜR MUNITION FÜR MASCHI- NEN Anzahl Gesamtwert 03/ / Dänemark MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 03/ / / * Frankreich MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 03/ / / / Italien TEILE FÜR MUNITION FÜR TEILE FÜR MUNITION FÜR TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINEN 06/ t / / Kroatien MUNITION FÜR MASCHI- NEN 07/ * Lettland MUNITION FÜR MASCHI- NEN 07/ *

36 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Luxemburg MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN Anzahl 03/ / / Gesamtwert * Niederlande MUNITION FÜR 05/ TEILE FÜR MUNITION FÜR MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 06/ / / / / / Österreich MUNITION FÜR 02/ MUNITION FÜR 04/ MUNITION FÜR MASCHI- NEN TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 02/ / / Schweden MUNITION FÜR MASCHI- NEN TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINEN 06/ / * Slowakei MUNITION FÜR MASCHI- NEN 05/ * Spanien MUNITION FÜR 01/ *

37 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 37 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Tschechische Republik TEILE FÜR MUNITION FÜR Anzahl Gesamtwert 07/ * MUNITION FÜR 08/ MUNITION FÜR 11/ MUNITION FÜR 12/ Ungarn MUNITION FÜR MASCHI- NEN 08/ * Vereinigtes Königreich MUNITION FÜR MASCHI- NEN 10/ * Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

38 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Genehmigungen von Kleinwaffenmunition für NATO- und der NATO gleichgestellte aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Australien MUNITION FÜR GE- WEHRE TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINENGE- WEHRE TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINENGE- WEHRE Anzahl Gesamtwert 05/ / / Japan MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 06/ * 10/ / / Kanada MUNITION FÜR GE- WEHRE MUNITION FÜR GE- WEHRE TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINENPISTO- LEN 03/ / / Neuseeland TEILE FÜR MUNITION FÜR 10/ * Norwegen MUNITION FÜR MASCHI- NEN 02/ *

39 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 39 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Schweiz TEILE FÜR MUNITION FÜR TEILE FÜR MUNITION FÜR MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINENGE- WEHRE Anzahl Gesamtwert 01/ / / / / Vereinigte aaten TEILE FÜR MUNITION FÜR 01/ * MUNITION FÜR GE- WEHRE MUNITION FÜR GE- WEHRE MUNITION FÜR GE- WEHRE 01/ / / Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

40 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Genehmigungen von Kleinwaffenmunition für Drittstaaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Algerien MUNITION FÜR MASCHINEN- Menge 02/ Gesamtwert * Andorra MUNITION FÜR 01/ * Brasilien TEILE FÜR MUNITION FÜR GE- WEHRE 06/ * Indonesien MUNITION FÜR MASCHINEN- 12/ * Irak MUNITION FÜR [VN-MISSION] 09/ * Kasachstan MUNITION FÜR 05/ * Kenia MUNITION FÜR [VN-MISSION] 02/ * Libanon MUNITION FÜR [VN-MISSION] 06/ * Mali MUNITION FÜR [VN-MISSION] MUNITION FÜR [VN-MISSION] 03/ / * Oman MUNITION FÜR 01/ MUNITION FÜR 05/ *

41 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 41 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Republik Korea MUNITION FÜR MASCHINEN- MUNITION FÜR MASCHINEN- Menge 07/ / Gesamtwert * Somalia MUNITION FÜR GEWEHR [VN- MISSION] 03/ * Vereinigte Arabische Emirate MUNITION FÜR 09/ * Zentralafrikanische Republik MUNITION FÜR [VN-MISSION] 03/ * MUNITION FÜR [VN-MISSION] 08/ Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

42 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Anlage 2 Genehmigungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen für MENA-aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Position Güterbeschreibung Menge Wert gesamt Algerien MASCHINEN 1 * TEILE FÜR MASCHINEN 10 Irak TEILE, 1 Satz * TEILE, 30 Israel Jordanien, MASCHINEN 20. MASCHINEN 55. TEILE FÜR MASCHINEN diverse Libanon, 5 * [VN- MISSION] Oman, Saudi-Arabien MASCHINEN * Tunesien, (über Frankreich) Vereinigte Arabische Emirate 24 * 12 * 400 * Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

43 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 43 Drucksache 19/1102 Genehmigungen von Munition für Kleinwaffen für MENA-aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Position Güterbeschreibung Menge Wert in Algerien MUNITION FÜR MASCHINEN * Irak MUNITION FÜR [VN-MISSION] * Libanon MUNITION FÜR [VN-MISSION] * Oman MUNITION FÜR * Vereinigte Arabische Emirate MUNITION FÜR * Gesamt * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

44 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Genehmigungen von Herstellungsausrüstung* für Kleinwaffen und Kleinwaffenmunition für MENA-aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Position Güterbeschreibung Menge Wert Israel A0018A Patronenlehren für Kleinwaffen 30 ** Jordanien A0018A Patronenlehren für Kleinwaffen 71 ** Saudi-Arabien A0018A Herstellungsausrüstung für Kleinwaffenmunition diverse A0018A Herstellungsausrüstung für Kleinwaffenteile diverse Gesamt * Herstellung im Sinne der AL-Position A0018 schließt die Konstruktion, den Test, die Fertigung, die Erprobung und die Prüfung ein. ** Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

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