Bereit zur Einführung

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1 LEHRPLAN 21 Bereit zur Einführung Dr. Christoph Mylaeus-Renggli, D-EDK Geschäftsleiter SWISSDIDAC D-EDK

2 Zum Projekt Lehrplan 21: Auftrag und Ziele Der Lehrplan 21 Anpassungen aufgrund der Konsultation Antworten auf Kritiklinien Einführung in den Kantonen Fragen D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

3 D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

4 AUFTRAG DER BUNDESVERFASSUNG Bundesverfassung Artikel 62 Absatz 4: Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften Volksabstimmung vom ja nein D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

5 Erster gemeinsamer Lehrplan der deutsch- und mehrsprachigen Kantone D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

6 SPRACHREGIONALE LEHRPLÄNE PER (2010) Plan d études romand D-EDK (2014) Tessin D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

7 ZIELE DES LEHRPLANS 21 I Erster gemeinsamer Lehrplan für die deutsch- und mehrsprachigen Kantone der Schweiz. Umsetzung des Bildungsartikels der Bundesverfassung: Harmonisierung der Ziele der Volksschule einschliesslich Kindergarten. Implementierung der Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards). Foto: Alexey Klementiev/Hemera/Thinkstock D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

8 ZIELE DES LEHRPLANS 21 II Er erleichtert Wohnortswechsel von Familien mit schulpflichtigen Kindern. Er ist Grundlage für die Koordination der Lehrmittel für die deutschsprachige Schweiz. Er ist ein Schritt in die Harmonisierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen. Der gemeinsame Lehrplan dient als Grundlage zur Entwicklung von Instrumenten zur förderdiagnostischen Leistungsmessung. Er ermöglicht, dass die in vielen Kantonen anstehenden Lehrplanarbeiten gemeinsam, breit abgestützt und kostengünstig angegangen werden. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

9 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Art. 61a und 62 BV: Kantone werden verpflichtet, im Bildungsbereich zusammenzuarbeiten. Art. 8 HarmoS-Konkordat: Lehrpläne sind auf sprachregionaler Ebene zu harmonisieren. Lehrpläne, Lehrmittel und Evaluationsinstrumente sollen aufeinander abgestimmt werden. Vereinbarung zur sprachregionalen Zusammenarbeit vom Verwaltungsvereinbarung der 21 Kantone für die Erarbeitung des Lehrplans 21 vom D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

10 AUTONOMIE DER KANTONE Das Projekt Lehrplan 21 beschränkt sich auf die gemeinsame Entwicklung des Lehrplans. In die Hoheit der Kantone wird nicht eingegriffen. Insbesondere entscheiden die Kantone über die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton gemäss kantonaler Gesetzgebung; Stundentafeln; Fremdsprachenfolge; Schulorganisation (insbesondere Kindergarten und Leistungsniveaus auf Sekundarstufe I); ergänzenden Fächer sowie Kommunikation zum Lehrplan 21 im Kanton. Die Hoheit der Kantone bleibt bestehen. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

11 DER LEHRPLAN 21 Foto: Claudio Minutello D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

12 WEBSITE LEHRPLAN 21 D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

13 D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

14 DREI ZYKLEN Einteilung der elf Schuljahre in drei Zyklen, so dass der Lehrplan 21 in den verschiedenen Schulstrukturen der Kantone einsetzbar ist. Die Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards) sind auf das Ende der 2., 6. und 9. Klasse definiert worden. Der Lehrplan der Romandie ist ebenfalls in diese drei Zyklen eingeteilt. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

15 FACHBEREICHE D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

16 MODULLEHRPLÄNE D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

17 ÜBERFACHLICHE KOMPETENZEN D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

18 DER KOMPETENZAUFBAU I Kompetenzbereich Handlungs-/ Themenaspekt Kompetenz Kompetenzstufe D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

19 DER KOMPETENZAUFBAU II 1. Zyklus 2. Zyklus 3. Zyklus D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

20 VERBINDLICHKEITEN Auftrag des 1. Zyklus Grundanspruch Auftrag des 2. Zyklus Orientierungspunkt Grundanspruch Auftrag des 3. Zyklus Orientierungspunkt D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

21 RZG.6.2 GESCHICHTE: WELTGESCHICHTE DIE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER KÖNNEN KONTINUITÄTEN UND UMBRÜCHE IM 19. JHD. CHARAKTERISIEREN. Die Schülerinnen und Schüler können: 3 a» können Ursachen und Folgen der Französischen Revolution erklären. Ständegesellschaft; Französische Revolution: Freiheit, Gleichheit. b c» können zu einem Aspekt der Industrialisierung verschiedene Informationen finden und miteinander vergleichen (z.b. ein Bild, eine Textquelle und ein Erlebnisbericht zur Dampfmaschine). Industrialisierung, Soziale Frage, Kinderarbeit» können mit vorgegebenen Materialien eine kurze, historisch sachgerechte Geschichte zum 19. Jahrhundert erzählen. Imperialismus, Kolonialismus, Nationalismus D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

22 WAS IST INHALTLICH NEU AM LEHRPLAN 21 Kompetenzorientierung: Anwendbarkeit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten steht im Vordergrund Kompetenzaufbau über die ganze Volksschulzeit 3 Zyklen Fachbereichskonzept Individualisierung Grundanspruch sowie weiterführende Kompetenzen Neuer Akzent auf Wirtschaft, Arbeit, Haushalt D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

23 KOMPETENZORIENTIERUNG: WAS HEISST DAS? I Die Anwendbarkeit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten steht im Vordergrund. Foto: Claudio Minutella Kompetenzen umfassen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen, aber auch Bereitschaften, Haltungen und Einstellungen, über die Schülerinnen und Schüler verfügen müssen, um neuen Anforderungssituationen gewachsen zu sein. (Franz E. Weinert) D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

24 KOMPETENZORIENTIERUNG: WAS HEISST DAS? II Die Kompetenzorientierung signalisiert: Der Lehrplan ist nicht erfüllt, wenn der im Lehrplan aufgelistete Stoff behandelt wurde, sondern erst dann, wenn die Schülerinnen und über das nötige Wissen verfügen und dieses anwenden können. Kompetenz ist die Verbindung von Wissen und Können. Foto: Rob Bouwman/iStock/Thinkstock D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

25 BEDEUTUNG DER KOMPETENZORIENTIERUNG Beruht auf einem Lern- und Unterrichtsverständnis, das in der Ausund Weiterbildung der Lehrpersonen seit längerem vermittelt wird. Neuere Lehrmittel basieren auf diesem Prinzip. Die Methodenfreiheit der Lehrpersonen bleibt gewahrt. Neuere Verordnungen und Bildungspläne der Berufsbildung orientieren sich an Kompetenzen dieses Konzept ist breit akzeptiert und hat sich bewährt. Kein Paradigmenwechsel D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

26 ANTWORTEN AUF 8 KRITIKPUNKTE Foto: Irina Tischenko/Hemera/Thinkstock D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

27 KRITIKPUNKT 1 Der Lehrplan 21 ist ein riesiges Reformprojekt, welches die Schule umkrempelt. Der Lehrplan 21 definiert nicht gänzlich neue Ziele der Schule. Vielmehr harmonisiert er die heutigen Lehrpläne. Bei der Einführung geht es darum, den Unterricht so weiterzuentwickeln, dass die Schülerinnen und Schüler die beschriebenen Kompetenzen erreichen. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

28 KRITIKPUNKT 2 Mit dem Lehrplan 21 verliert das Wissen an Bedeutung. Kompetenzen umfassen immer Wissen, die Fähigkeit dieses Wissen anzuwenden und die Einstellungen. Ohne Wissen keine Kompetenz. Die Idee, die Schweizer Schule würde in Zukunft rein formale Kompetenzen ohne entsprechendes Wissen vermitteln, ist absurd. Foto: Iwan Raschle D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

29 KRITIKPUNKT 3 Mit dem Lehrplan 21 werden die Inhalte beliebig. Der Lehrplan 21 unterscheidet wie bisherige Lehrpläne auch zwischen verbindlichen und exemplarischen Inhalten. Beispielsweise gehören die Französische Revolution, die beiden Weltkriege, der Faschismus und der Holocaust zu den verbindlichen Inhalten. Foto: Claudio Minutella D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

30 KRITIKPUNKT 4 Der Lehrplan 21 enthält Einstellungen und Haltungen, die Schülerinnen und Schüler übernehmen müssen (Ideologieverdacht). Die Vermittlung von spezifischen Haltungen und Einstellungen ist nicht Gegenstand des Lehrplans 21. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Standpunkte kritisch zu hinterfragen, Pro und Kontra sorgfältig abzuwägen und sich eine eigene Meinung zu bilden. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

31 KRITIKPUNKT 5 Mit dem Lehrplan 21 werden neu Meinungen und Einstellungen von Schülerinnen und Schüler beurteilt. Kompetenzen setzen sich aus Wissen, Fähigkeiten und Haltungen zusammen. Dabei geht es in erster Linie um Haltungen und Einstellungen zum Lernen. Diese werden wie bisher äusserst zurückhaltend in die Gesamtbeurteilung einbezogen. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

32 KRITIKPUNKT 6 Der neue Lehrplan schränkt den Freiraum der Lehrpersonen durch zu viele Vorgaben ein. Der Lehrplan 21 ist mit den heute existierenden Lehrplänen Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe vergleichbar. Er enthält nicht mehr Vorgaben darüber, was Kinder in der Schule lernen sollen. Die Methodenfreiheit bleibt gewährleistet. Ein Lehrplan ist ein Kompass, kein Gesetzbuch. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

33 KRITIKPUNKT 7 Der Lehrplan 21 erreicht die Ziele der Harmonisierung nicht, da zentrale Dinge, wie die Stundentafel, die Beurteilung oder die Sprachenfolge nicht vereinheitlicht sind. Harmonisieren heisst nicht Vereinheitlichen! Der Lehrplan 21 harmonisiert die Ziele der obligatorischen Schule, wie es die Bundesverfassung vorgibt. Es war nie Ziel, die Stundendotation in den einzelnen Kantonen oder die Beurteilung zu harmonisieren. Bei den Landes- und Fremdsprachen bringt der Lehrplan 21 keine Neuerungen. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

34 KRITIKPUNKT 8 Mit dem Lehrplan 21 kommt eine Standardisierung mit flächendeckenden Leistungstests auf die Schule zu. Es sind weder auf schweizerischer noch auf sprachregionaler Ebene flächendeckende Leistungstests vorgesehen. Im 3. Zyklus sind formative Tests vorgesehen, die es den Lehrpersonen ermöglichen, für ihre Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihres Berufswunsches optimale Unterstützung zu geben. Dabei werden aber keine flächendeckenden Daten zuhanden der Behörden erhoben, welche Schul- oder Lehrerrankings ermöglichen. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

35 EINFÜHRUNG IN DEN KANTONEN Foto: Corina Venzin D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

36 KANTONALE ZUSTÄNDIGKEIT Jeder Kanton entscheidet, wann, in welchen Verfahren und in welchem Umfang der Lehrplan 21 eingeführt wird. Die Kantone beziehen die Verbände der Lehrpersonen und Schulleitenden in die Einführungs- und Umsetzungsarbeiten ein. Die Einführung ist in den meisten Kantonen frühestens auf das Schuljahr 2017/18 geplant. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A Foto: Claudio Minutella

37 WER ENTSCHEIDET ÜBER DIE EINFÜHRUNG? In 12 Kantonen entscheidet die Regierung über die Einführung des Lehrplans 21: AG, AR, BE, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, TG, VS. In 8 Kantonen liegt der Entscheid beim Bildungs- resp. Erziehungsrat: AI, BL, BS, SH, SZ, UR, ZG, ZH. Im Kanton FR liegt die Kompetenz für den Erlass bei der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport. In keinem Kanton ist das Parlament für den Erlass zuständig. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

38 WELCHE AUFGABEN HABEN DIE KANTONE? Überprüfung der Inhalt als kantonaler Perspektive, nötigenfalls Anpassungen und Ergänzungen Anpassung der Stundentafel Anpassung der Regelungen zur Beurteilung, den Zeugnissen, das Übertrittsverfahren Primar/Sek. I sowie Sek. I / Sek. II Weiterbildung der Lehrpersonen Lehrmittel D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

39 WEITERBILDUNG DER LEHRPERSONEN D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

40 LEHRMITTEL I Die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz) hat eine Grobbeurteilung der Lehrmittelsituation vorgenommen. Foto: Zoonar RF/Zoonar/Thinkstock In den meisten Fachbereichen stehen geeignete Lehrmittel zur Verfügung (insbesondere Deutsch und Mathematik). D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

41 LEHRMITTEL II Handlungsbedarf besteht insbesondere: Natur und Technik (Sekundarstufe I) in Vorbereitung Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (Sekundarstufe I) Räume, Zeiten, Gesellschaft (Sekundarstufe I) in Vorbereitung Ethik, Religionen, Gemeinschaft (Sekundarstufe I) Musik (alle Stufen) in Vorbereitung für Primarstufe Bis zur Einführung des Lehrplans 21 wird sich die Lehrmittelsituation weiter verbessern. Überarbeitungen und Neuentwicklungen sind in Arbeit. > Dienstleistungen > Publikationen D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

42 DER LEHRPLAN 21: eine Vorlage für neue kantonale Lehrpläne D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

43 Die kantonal zuständige Behörde beschliesst die Einführung eines kantonalen Lehrplans für die Volksschule auf der Basis des Lehrplans 21. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

44 BESCHLUSSLAGE EINFÜHRUNG LEHRPLAN 21 (JUNI 2015) D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

45 D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

46 Statustext Link auf Lehrplan Kontaktpersonen Link auf Kantonale Website Rechtsgrundlage und Zuständigkeit Einführungsjahr Planungsstatus Kantonale Dokumente D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

47 UND DER WIDERSTAND? Auf Ebene der Parlamente sind bisher alle Vorstösse, die den Lehrplan 21 verhindern oder die Zuständigkeit für Lehrplanbeschlüsse an Parlament oder Volk verschieben wollten, abgelehnt worden. Einzelne Vorstösse zur Finanzierung, zum Zeitplan oder zur Stärkung einzelner Fächer wurden überwiesen. D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

48 VOLKSINITIATIVEN Kanton Ziel Stand AG Änderung Volksschulgesetz Eingereicht BL Kündigung HarmoS Eingereicht SG Kündigung HarmoS Eingereicht Änderung Volksschulgesetz Ungültig SO Änderung Volksschulgesetz Sammlung läuft SZ Änderung Volksschulgesetz Eingereicht TG Änderung Volksschulgesetz Sammlung läuft ZH Änderung Volksschulgesetz Sammlung läuft D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

49 WO STEHEN WIR IN 5 JAHREN? D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

50 SIND IHRE FRAGEN BEANTWORTET? Der Lehrplan 21 birgt für uns Anbieter Chancen und Risiken. Welches sind die wesentlichen Änderungen zu den heutigen, kantonalen Lehrplänen? Wie und wann wird der neue Lehrplan umgesetzt? Müssen sich die Lehrpersonen der Volksschule dafür weiterbilden und wie wird dies geschehen? Was für Bedürfnisse entstehen dadurch? Welche Investitionen folgen? Müssen Lehrwerken und Lernmedien überarbeitet werden? D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

51 FRAGEN Foto: edenwithin/istock/thinkstock D-EDK SWISSDIDAC WANGEN A. A

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