VERWALTUNGSINTERNES VORBLATT

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1 VERWALTUNGSINTERNES VORBLATT Auftraggeber : Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Am Alten Posthaus Hamburg Auftragnehmer: Gosch-Schreyer-Partner lng.gesellschaft mbh Paperbarg Bad Oldesloe 1. Vertrag Nr.: 11/2013 vom Verteiler: 2 Finanzposition: (NUA) 1) Auftragnehmer 3. Finanzstelle.: (Neubau) 2) W/MR z.w.v. 4. Mittelreservierungs-Nr: Mittelbindungs-Nr.: 268 I Auftragssumme: (einschl. Umsatzsteuer): ,59 7. Auftragssumme: (ohne Umsatzsteuer): ,00 3) MR 210-V 4) W/MR z.d.a. 5) 6) 7) 8. Kostenträger: 9. Auftrag: 10. Sachkonto: T- Bäume in Gehwegen Stichwort: Bäume in Gehwegen im Bezirk HH-Wandsbek Kennzahl: Hauptvertrag (Nr.11/2013) IZJ; Nachtrag (Nr. ) 0 ; Projektnummer: VM-lng I RA

2 FREIE UND HANSESTADT HAMB U RG INGENIEURVERTRAG Nr. 11/2013 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes als Auftraggeber und Gosch-Schreyer-Partner Ingenieurgesellschaft mbh Paperbarg Bad Oldesloe als Auftragnehmer VM-lng IRA von6

3 1nha1 t: 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile des Vertrages 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Leistungen des Auftraggebers 5 Leistungen fachlich Beteiligter 6 Termine und Fristen 7 Vergütung 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9 Ergänzende Vereinbarungen Gegenstand dieses Vertrages ist: (genaue Bezeichnung der Maßnahme) 1 Gegenstand des Vertrages Die ingenieurtechnische Bearbeitung dieses Projektes Bäume in Gehwegen" umfasst eine V ielzahl von Einzelmaßnahmen (26 Stk.) im Bezirk Wandsbek, bei denen vorhandene Bäume in Gehwegbereichen mittlerweile eine Größe erreicht haben, in deren Folge die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Die einzelnen Standorte sind zu erfassen, und im Zugeeiner Vorentwurfsplanung auf der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten DSGK zeichnerisch darzustellen. 2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages, die vom Auftraggeber abgefordert werden können, sind: 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Hamburg, Ausgabe Leistungsbild und Bewertung der LB Straßen, Ausgabe 2012 LB Leitungstrassenplanung, Fassung 2010 HOAI folgende besondere Technischen Bedingungen und Richtlinien: PLAST Hamburg ZTV/St-Hmb. und Dienstanweisung-DAT/98 Normierung zur Erstellung digitaler Straßenbauunterlagen VM-lng / RA von 6

4 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer D die in der Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen ~ folgende Leistungen Grundleistungen : 45 HOAI. Leistungsbild Verkehrsanlagen - Grundlagenermittlung - Vorplanung Besondere Leistungen: Als Besondere Leistungen wird ein vereinfachtes Bestandsaufmaß mittels Laufrad und Maßband zur Erfassung der genauen Schadensbilder und deren flächige Ausdehnung sowie deren Auswertung und Dokumentation beauftragt. Diese Leistungen sind Grundlage der Beauftragung und werden im Regelfall seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Da seitens MR dieser Aufwand zurzeit nicht leistbar ist, werden die Arbeiten vergeben. (2) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als Verfasser" zu unterzeichnen. (3) Der Auftragnehmer hat die zu liefernden Textbeiträge per Mail oder Datenträger als Mikrosaft Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Digitale Planungen sind per Datenträger für Auto CAD R14 Anwender als - DWG-File gemäß Normierungskatalog und der G 5-Gruppen für die DSGK". - Datenspeicherung im DOS-Format bzw. als selbstentpackende Datensätze (kein Backup) zu liefern. Ggf. als DXF-File. Bei Lieferung einer Plottdatei muss die jeweilige CTB-Datei enthalten sein. 4 Leistungen des Auftraggebers Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht: Bereitstellen von DSGK-Kartenausschnitten, Übersichtsplänen und für das Projekt notwendige Flurkartenausschnitte VM-lng / RA von 6

5 5 Leistungen fachlich Beteiligter Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: - entfällt - 6 Termine und Fristen (1) Für die Leistungen nach 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Abgabe der Unterlagen bis Ende der (2) Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer dies mit Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr.1 (Vertragsbestandteil!) igj Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart D mit einem Festbetrag von psch igj mit einem vorläufigen Betrag von igj Das Honorar wird frei vereinbart igj als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von ~ psch D als Zeithonorar mit einem Festbetrag von psch D als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von D als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von Stundensätze werden vereinbart mit Zwischensumme Euro/h für den Auftragnehmer Euro/h für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter Euro/h für techn. Zeichner u. sonst. Mitarbeiter (2) Nebenkosten ( 14 HOAI) Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet VM-lng / RA psch vorläufig Summe Euro 0, , , 16 4 von 6

6 D Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit ~ Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit 3,0 v. H. des Honorars Zwischensumme (3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2)) Netto ,00 Umsatzsteuer 19 v. H ,59 Brutto ,59 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen in Hamburg müssen mindestens betragen für: a) Personenschäden: b) sonstige Schäden: Euro Euro 9 Ergänzende Vereinbarungen (1) Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt der Auftragnehmer, dass er von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Teilnahme am Wettbewerb nach 4 Abs. 9 Buchstaben b) und c) VOF ausgeschlossen ist, und dass keine Ausschlussgründe entsprechend 4 VOF vorliegen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass eine falsche Erklärung seinen Ausschluss von künftigen Beauftragungen sowie die Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund zur Folge haben kann. (2) Für Leistungen der Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Bauoberleitung gilt: Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirksam ist. Sofern eine Verpflichtung zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen. Dazu benennt er dem Auftraggeber die Namen der mit der Auftragsbearbeitung betrauten Person(en) wie folgt: Name Geltun sdauer der Sofern die benannten Personen bereits von der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet wurden und die Verpflichtungen noch für den Zeitraum, den die Durchführung des Auftrages voraussichtlich in Anspruch nehmen wird, gültig sind, sind Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle einzureichen. VM-lng / RA von 6

7 (3) Es wird darauf hingewiesen, dass Vervielfältigungen im Rahmen der Verschickungen durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes bzw. ihrer hierfür benannten Vertragspartnern vorgenommen werden. Die hierzu erforderlichen Originalpläne/Mutterpausen bzw. Datenträger sind zur Verfügung zu stellen. (4) Die Stundennachweise für erbrachte Leistungen sind wöchentlich und tabellarisch zu erbringen und können nur dann zur Prüfung des Nachweis der erbrachten Leistung bei der Abrechnung herangezogen werden. Rechtsverbindliche Unterschriften Hamburg, den Auftraggeber: Auftragnehmer: VM-lng / RA von 6

8 VM-lng /RA

9 GOSCH-SCHREYER-PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH BERATENDE INGENIEURE GS P GmbH Paoemaro Sad Oldesloo Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek VBI Städtebau Verlwt1rswesen F1elraum u. Landschaftsplanung Schallsdlutz Wassarw1rtllchaft zertifizierte Kanalsanierungsberatung Konstruktiver Ingenieurbau Sichertie1ts- u. Gesundhe1tS$Chutz Umwelttechnil 11 1 tiosch t1 ll 5c:hreyer 11 II - Par-tnE!f"" ~ Ingenieurgesellschaft mbh Leistungs- und Honoraraufstellung Datum: Projektname: FHH - BA Wandsbek. Bäume in Gehwegen wir bedanken uns für die Aufforderung zur Abgabe eines Honorarangebots für das o. g. Bauvorhaben. Gern würden wir die ingenieurtechnischen Leistungen, die mit der Erarbeitung von Plankonzepten im Rahmen einer Vorentwurfsplanung verbunden sind, für Sie übernehmen. Vereinbarungsgemäß haben wir bereits im Vorfeld eine vereinfachte Bestandsaufnahme zur genaueren Erfassung der Schadensbilder und deren flächige Ausdehnung durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme war es erst möglich eine genauere Aufgabenstellung zu definieren. Mit Hilfe einer Kostenschätzung auf der Grundlage der LBB - Straßen konnten somit die hierfür anzusetzenden anrechenbaren Kosten ermittelt werden. Bei der Honorarermittlung zur Erarbeitung der unterschiedlichen Plankonzepte, für die räumlich nicht zusammenhängenden Straßenzüge, haben wir für den ersten zu beauftragenden Planungsschritt, entgegen der Regelungen der HOAI, vereinfacht die Summe der anrechenbaren Kosten angesetzt. Bei den späteren, nachfolgend zu beauftragenden, Planungsleistungen sollten jedoch sinnvoll zusammengefasste Objektplanungen mit einem räumlichen Bezug gebildet werden. In Folge der vorstehend angesprochenen, nicht zusammenhängenden, Objektplanungen ist ein erhöhter Abstimmungs- und Erörterungsaufwand mit dem Auftraggeber und allen an der Planung zu beteiligenden Behörden, Verbänden und Bürgern zu erwarten. Daher umfasst unsere nachfolgende Leistungs- und Honoraraufstellung, unter der Berücksichtigung einer von Ihnen beabsichtigten Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 2 "Vorentwurf", insgesamt vier Abstimmungstermine mit dem Auftraggeber und einen Termin zur Erläuterung- oder Erörterung der Planungen mit Bürgern und Bürgerinnen oder politischen Gremien. Alle zusätzlich anfallenden Termine sind auf Nachweis gesondert zu vergüten.

10 riosch 5chn!yl!r - Partner Ingenieurgesellschaft mbh Im Vertrauen darauf, die anschließenden Entwurfsplanungsleistungen (Aufstel.len einer Haushalts- und Ausführungsunterlage) nachfolgend ebenfalls für Sie übernehmen zu dürfen, verzichten wir an dieser Stelle auf die Erhöhung des prozentualen Ansatzes der Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2) bei Vergabe als Einzelleistung um weitere 2 %. Die Ermittlung der anzusetzenden anrechenbaren Kosten haben wir auf der Grundlage der LBB-Straßen wie folgt vorgenommen: Summe der Flächen der Teilbaumaßnahmen gemäß Bestandsaufnahme vom Mai 2013 EA = Aus 3.~.4 LBB - Straßen, Tabelle 1, Seite 6 vereinfachte Ermittlung der anrechenbaren Kosten (Kostenstand 2009) errechnet sich: Honorarberechnung nach HOAI (2009) Leistungsblld: 46 HOAI: Lelstungsblld Verkehrsanlagen Grundlagen des Honorars Honorarzone gemäß 43 HOAI: III Honorarsatz: Mindestsatz (0%) Anrechenbare Kosten nach HOAI: Kosten gemäß Kostenschätzung für Leistungsphase 1-2 Grundhonorar: Berechnetes Honorar Gesamthonorar netto + Nebenkosten = Gesamt netto Nettohonorar gesamt:

11 Ingenieurgesellschaft mbh DARSTELLUNG DER ERMITTLUNG DES HONORARS Lelstungsblld: 46 HOAI: Lelstungsbl!d Verkehnpanlagen 1 Interpolation: Kosten gemi8 Kostenschätzung: Leistungsphasen 1 2 Honorarzone (HZ): III ; Honorarsatz (HS): Mindestsatz (0%) Interpolation gemäß Honorartafel 47 anrechenbare Größe (AG) unterer Wert lt. Honorartafel (UW) Mlndesthonorar für unteren Wert (HUWmin) Höchsthonorar für unteren Wert (HUWmax) oberer Wert lt. Honorartafel (OW) Mindesthonorar für oberen Wert (HOWmin) Höchsthonorar for oberen Wert (HOWmax) Honorar für unteren Wert (HUW) HUWmin + (HUWmax HUWmin) HS ( , ,00 ) 0 % - Honorar für oberen Wert (HOW) HOWmln + (HOWmax - HOWmin) HS ,00 + ( , ,00). 0 o/o. Grundhonorar (100%) (GH) = HUW + (HOW HUW) ((AG-UW): (OW-UW)) ,00 + ( , ,00). (( , ,00) : ( , ,0 Honorarzonenennittlung nach Objektliste: innerörtliche Straßen und Plälze Honorarzone: III 1 Leistungsabrechnung; Grundlelstungen: Honorarzone gemäß 43 HOAI: III ; Honorarsat7: Mindestsatz (0%) Leistungsphasen 1 Grundlagenermittlung 2 Vo lanu HOAI 2o/o 15% vereinbart vereinbart 1 2 Zwischensumme Summe

12 1 liosch 5chn!yE!.- 1 l-pa.-tne!r- ~ Ingenieurgesellschaft mbh Besondere Leistungen: vereinfachtes Bestandsaufmaß mittels Laufrad und MaBband zur Erfassung der genauen Schadensbilder und deren flächige Ausdehnung Auswertung und Dokumentation des vereinfachten Bestandsaufmaßes zusätzliche Orts- und Abstimmungstermine inklusive Termin Vor- und Nachbereitung Mitwirkung bei Bürgerinformationsveranstaltungen und/oder Planungswerkstätten sowie Erläuterungs- oder Erörterungsterminen in politischen Gremien inklusive Termin Vor- und Nachbereitung Vorbereitung einer digitalen Präsentation Unterstützung/Durchführung der Moderation der Präsentation Summe der Besonderen Leistungen: Umbauzuschlag: Nebenkosten: pauschale Nebenkosten Summe der Nebenkosten: Summe Lelstungsblld 46 HOAI: Verkehrsanlagen

13 srnreye.- 1 llosctl 111 ~ Pa.-tne.- lngenleurgesellschaft mbh ZUSAMMENSTELLUNG DES HONORARS Lelstungsblld: 46 HOAI: Lelstungsblld Verkehrsanlagen Grundleistungen + Besondere Leistungen + Umbauzuschlag + Nebenkosten = Gesamt netto Nettohonorar Mehrwertsteuer (19 %): vorläufiges Brvttohonorar: In den vorstehenden pauschalen Nebenkosten sind drei Ausfertigungen der zu erstellenden Plan- und Berichtsunterlagen des Vorentwurfes enthalten. Weitere Ausfertigungen von Plan- und Berichtsunterlagen sind zum Nachweis gesondert zu vergüten. Die endgültige Berechnung des Honorars erfolgt nach 6 HOAI 2009 Sollten im Rahmen der Projektbearbeitung weitere Leistungen nach Zeitaufwand erforderlich werden, berechnen wir hierfür folgende Stundensätze: Auftragnehmer, Beratender Ingenieur Planungs-, Projektingenieur Landschaftsarchitekt Vermessungsingenieur Vermessungsassistent Schreib-, Zeichenkraft zzgl. 3 % Nebenkostenzuschlag und der zum Zeitpun Wir hoffen, dass unsere Leistungs- und Honoraraufstellung Ihre Zustimmung findet und sehen einer Auftragserteilung mit großem Interesse entgegen. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G

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