Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden. Informationsangebot zu Beurteilungsfragen

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1 Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden Informationsangebot zu Beurteilungsfragen März 2017

2 Ziele Ziele Die Teilnehmenden erkennen, dass die Beurteilung der Lernenden keine grundsätzlichen Änderungen erfährt. kennen die Neuerungen. erkennen den Zusammenhang zwischen den Neuerungen und dem Lehrplan 21. finden in den vorhandenen Dokumenten die notwendigen Informationen. 2

3 Vorbemerkungen Der Lehrplan 21 gibt die Ziele in Form von Kompetenzen vor. Kompetenzstufen sind Wegmarken zum Wissen und Können. Anhand des Kompetenzaufbaus kann die Lernentwicklung von Lernenden festgestellt werden. Er kann aber nicht unmittelbar als Messskala zur Beurteilung und Notengebung verwendet werden. Bezugspunkt zur Notengebung bleiben die Ziele des Unterrichts. Die bisherigen Anforderungen an eine gute Beurteilung gelten weiterhin. Die bewährte Form der Beurteilung und der Übertrittsverfahren bleibt bestehen 3

4 Grundlagen Akzente aus der Kompetenzorientierung Anwendung betonen Transparenz vergrössern Förderorientierung stärken Beurteilungsgrundlage verbreitern Individuelles Lerntempo einbeziehen 4

5 Grundlagen Die Beurteilung setzt eine Feedbackkultur voraus, die sich auf die Kompetenzziele bezieht. Nicht alle im Lehrplan 21 aufgeführten Kompetenzen und Kompetenzstufen müssen beurteilt werden. Wie bisher obliegt es der Professionalität der Lehrpersonen einzuschätzen, wann und mit welchen Mitteln sie Leistungen der Schülerinnen und Schüler einschätzen und beurteilen. Sie beachten dabei die im Kanton geltenden Regelungen. 5

6 Das bleibt unverändert: Beurteilung auf drei Ebenen unmittelbar im Unterricht im Beurteilungsgespräch im Zeugnis Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF) in Kindergarten, Basisstufe, 1. und 2. Klasse Noten und Beurteilung des Lern- und Arbeitsverhaltens sowie des Sozialverhaltens ab der 3. Klasse 6

7 Das bleibt unverändert: Zeugnis amtliche Mitteilungsform Beurteilungsgespräch Lernende/r, Erziehungsberechtigte und Klassenlehrperson Austausch und Verständigung Vereinbaren der Schullaufbahn Fremdbeurteilungsdokument Lehren und Lernen im Unterricht Beobachten, begleiten und fördern im individuellen Lernprozess Lernkontrollen und Lerndokumentation Austausch der Selbst- und Fremdbeurteilung Beurteilen der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen 7

8 Das bleibt unverändert: Beurteilung auf Ebene Unterricht Kriterien für die Beurteilung der Leistungen in den Fachbereichen ergeben sich aus den Unterrichtszielen, welche sich auf den Kompetenzen des Lehrplans 21 abstützen. Einbezug des Lernenden vielfältige Prüfungsanlage: wie bisher schriftliche und mündliche Prüfungen, Vortrag, Prozess, Darbietungen, Präsentationen, Berichte, Ausstellungen und Werkstücke Kriterienraster und Transparenz Lerndokumentation 8

9 Das bleibt unverändert: Beurteilung auf Ebene Zeugnis Die Zeugnisnoten sind Ergebnis einer Gesamtbeurteilung. Diese berücksichtigt neben den vorliegenden Noten auch die Beobachtungen und Erfahrungen der Lehrperson bezüglich des Lernprozesses der Lernenden. Die Zeugnisnoten werden aber nicht rein rechnerisch als Durchschnitt aus den gesammelten Noten ermittelt. Bei der Notengebung ist zu beachten, dass Zehntel eine Genauigkeit vortäuschen, die nicht einlösbar ist. Die kleinste vertretbare Einheit bei der Benotung ist die Viertelnote, im Zeugnis die halbe Note. wiederholte Bewertung der Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers mit der Note unter 3 ist pädagogisch nicht sinnvoll. 9

10 Einzelne Änderungen Änderungen in der Beurteilungsverordnung 1 Zeugnisse 2 Beurteilung vor der 3. Klasse der Primarschule 3 4 Beurteilungsgespräch 12 Wechsel in die Primarschule oder in eine höhere Klasse Änderungen im Zeugnis Fächerbezeichnungen Bezeichnung der überfachlichen Kompetenzen Änderungen bei den Hilfsmitteln Fremdbeurteilungsdokument. 10

11 Änderungen in der Verordnung 11

12 Änderungen in der Verordnung 1 Zeugnisse 1 Zeugnisse geben Auskunft über die Schullaufbahn der Lernenden sowie ab der 3. Klasse der Primarschule zusätzlich über die erbrachten schulischen Leistungen in den Fachbereichen gemäss Lehrplan und über das Lern- und Arbeitsverhalten sowie über das Sozialverhalten. 2 Beurteilung vor der 3. Klasse der Primarschule 1 Im Kindergarten, in der 1. und 2. Klasse der Primarschule und in der Basisstufe werden die Leistungen der Lernenden mittels Ganzheitlich Beurteilen und Fördern (GBF) beurteilt. 2 Ganzheitlich Beurteilen und Fördern ist eine umfassende und förderorientierte Beurteilung. Sie berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und Lernprozesse der Lernenden. Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen sind gleichwertig zu beurteilen und zu fördern. 12

13 Verordnung 1: Kurzfassung Zyklus Dokumentation Schullaufbahn 1. Zyklus Bestätigung Beurteilungsgespräch 2. und 3. Zyklus Schulische Leistungen (Noten) Lern- und Arbeitsverhalten Sozialverhalten Fremdbeurteilungsinstrument ist nicht Teil des Zeugnisses. 1 Zeugnisse geben Auskunft über die Schullaufbahn der Lernenden sowie ab der 3. Klasse der Primarschule zusätzlich über die erbrachten schulischen Leistungen in den Fachbereichen gemäss Lehrplan und über das Lern- und Arbeitsverhalten sowie über das Sozialverhalten. 13

14 Änderungen in der Verordnung 3 Leistungsbeurteilung ab der 3. Klasse der Primarschule 2 Massgebend für die Beurteilung der Leistungen sind die Lernziele des Unterrichts, die auf den Erwerb der im Lehrplan vorgegebnenen Kompetenzen ausgerichtet sind. 2 Jede Zeugnisnote ergibt sich aus der Bewertung mehrere verschiedenartiger Leistungen der Lernenden im entsprechenden Fach. Die bewerteten Leistungen decken einen repräsentative Auswahl an Lernzielen aus dem ganzen Fach ab. 14

15 Verordnung 3: Was wird beurteilt? Lernziele des Unterrichtes gemäss Lehrplan Bewertung verschiedenartiger Leistungen repräsentative Auswahl eines Faches Zeugnisnote 2 Massgebend für die Beurteilung der Leistungen sind die Lernziele des Unterrichts, die auf den Erwerb der im Lehrplan vorgegebenen Kompetenzen ausgerichtet sind. * 4 Jede Zeugnisnote ergibt sich aus der Bewertung mehrerer verschiedenartiger Leistungen der Lernenden im entsprechenden Fach. Die bewerteten Leistungen decken eine repräsentative Auswahl an Lernzielen aus dem ganzen Fach ab. 15

16 Änderungen in der Verordnung 4 Beurteilungsgespräch 1 In jedem Schuljahr findet mindestens ein Beurteilungsgespräch zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und der oder dem Lernenden statt. Es wird auf der Grundlage des Fremdbeurteilungsdokuments geführt. 2 Im Beurteilungsgespräch werden die Lernfortschritte in den fachlichen sowie in den überfachlichen Kompetenzen aufgezeigt und zur weiteren Förderung neue Ziele und allenfalls notwendige Unterstützungsmassnahmen vereinbart. 16

17 Verordnung 4: Was gilt am Beurteilungsgespräch? mindestens ein Gespräch pro Jahr Klassenlehrperson Erziehungsberechtigte Lernende Fremdbeurteilungsinstrument Unterschrift Lernfortschritte fachlichen und überfachlichen Kompetenzen Ziele, Unterstützungsmassnahmen Lerndokumentation 1 In jedem Schuljahr findet mindestens ein Beurteilungsgespräch zwischen Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigten und der oder dem Lernenden statt. Es wird auf der Grundlage des Fremdbeurteilungsdokumentes geführt. 2 Im Beurteilungsgespräch werden die Lernfortschritte in den fachlichen sowie in den überfachlichen Kompetenzen aufgezeigt und zur weiteren Förderung neue Ziele und allenfalls notwendige Unterstützungsmassnahmen vereinbart. 3 Die Durchführung des Beurteilungsgesprächs wird mit der Unterschrift der Beteiligten im Fremdbeurteilungsdokument bestätigt. 17

18 Änderungen in der Verordnung 12 Wechsel in die Primarschule oder in eine höhere Klasse 1 Lernende des Kindergartens wechseln nach ein oder zwei Jahren in die 1. Klasse der Primarschule. Lernende der Basisstufe wechseln nach drei bis fünf Jahren in die 3. Klasse der Primarschule. 1 bis Lernende der Primarschule besuchen grundsätzlich nach Ende eines Schuljahres die nächsthöhere Klasse. Sie können altersgemischte Klassen ein Jahr länger oder eine Jahrgangsklasse nochmals besuchen, wenn es für ihre Entwicklung als förderlich erachtet wird. Grundlage für den Entscheid sind: a. der Lernstand der oder des Lernenden bzw. das Erreichen der Lernziele des Unterrichts, b. die Entwicklungsmöglichkeiten der oder des Lernenden, c. das Gespräch zwischen der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten. 18

19 Verordnung 12: Kann ein Kind repetieren? Lernzeit Kindergarten 1-2 Jahre Basisstufe 3-5 Jahre PS grundsätzlich immer Wechsel in nächsthöhere Klasse Steignorm aufgehoben Grundlagen für individuelle Lösungen: Lernstand Entwicklungsmöglichkeiten Gespräch 1 1 Lernende des Kindergartens wechseln nach ein oder zwei Jahren in die 1. Klasse der Primarschule. Lernende der Basisstufe wechseln nach drei bis fünf Jahren in die 3. Klasse der Primarschule. Lernende der Primarschule besuchen grundsätzlich nach Ende eines Schuljahres die nächsthöhere Klasse. Sie können altersgemischte Klassen ein Jahr länger oder eine Jahrgangsklasse nochmals besuchen, wenn es für ihre Entwicklung als förderlich erachtet wird. Grundlagen für den Entscheid sind: a. der Lernstand der oder des Lernenden beziehungsweise das Erreichen der Lernziele des Unterrichts, b. die Entwicklungsmöglichkeiten der oder des Lernenden, c. das Gespräch zwischen der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten 19

20 Änderungen in der Verordnung 12 Wechsel in die Primarschule oder in eine höhere Klasse 2 Im Kindergarten, in der 1. und 2. Klasse der Primarschule und in der Basisstufe entscheiden die Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten und die oder der Lernende gemeinsam über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung. 3 Von der 3. bis 6. Klasse der Primarschule entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. 13 Steignorm in der Primarschule 13 Wird aufgehoben. 20

21 Verordnung 12: Wer entscheidet? Über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse entscheidet im 1. Zyklus: Klassenlehrperson, Erziehungsberechtigte und Lernende gemeinsam Schulleitung bei Uneinigkeit 2. Zyklus Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten 2 Im Kindergarten, in der 1. und 2. Klasse der Primarschule und in der Basisstufe entscheiden die Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten und die oder der Lernende gemeinsam über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung. 3 Von der 3. bis 6. Klasse der Primarschule entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. 21

22 Änderungen im Zeugnis 22

23 Änderungen im Zeugnis Das Fremdbeurteilungsdokument ist nicht Teil des Zeugnisses. 23

24 Änderungen im Zeugnis 24

25 Änderungen im Zeugnis 25

26 Das Fremdbeurteilungsdokument 26

27 Das Fremdbeurteilungsdokument Inhalt und Handhabung überfachliche Kompetenzen Fachbereiche: Deutsch, Mathematik, Mensch, Natur, Gesellschaft und bildnerisches Gestalten Fördervereinbarung hält den individuellen Lernstand mit Bezug auf den Kompetenzaufbau des Lehrplans 21 fest. Bewertung mit den vier Prädikatsstufen analog zum Zeugnis nicht erreicht - teilweise erreicht - erreicht - übertroffen nur über Lehreroffice ausfüllen kommt in der 6. Klasse ins Übertrittsdossier 27

28 Weiterarbeit in Gruppen Besten Dank für die Aufmerksamkeit. 28

29 Dienststelle Volksschulbildung Kellerstrasse Luzern

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