COMENIUS- Assistenzzeiten. Informationen für Gasteinrichtungen

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1 COMENIUS- Assistenzzeiten Informationen für Gasteinrichtungen

2 Das Programm für lebenslanges Lernen Das COMENIUS-Assistentenprogramm ist Teil des Programms für lebenslanges Lernen (2007 bis 2013) der Europäischen Union, das mit einem Budget von knapp 7 Milliarden Euro ausgestattet ist. COMENIUS ist das EU-Bildungsprogramm für den Schulbereich, ähnlich dem ERASMUS-Programm für den Hochschulbereich. Das Programm für lebenslanges Lernen soll: die europäische Dimension im Bildungswesen stärken; das Sprachenlernen und die sprachliche Vielfalt in Europa fördern; einen europäischen Raum für lebenslanges Lernen schaffen; den sozialen Zusammenhalt stärken sowie die aktive Bürgerschaft, den interkulturellen Dialog und die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen; Kreativität, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und Unternehmergeist entwickeln. Worin besteht eine COMENIUS-Assistenzzeit? Eine COMENIUS-Gasteinrichtung beherbergt eine ausländische angehende Lehrkraft, die während ihrer Assistenztätigkeit Unterrichtserfahrungen sammeln und ihre pädagogischen Fähigkeiten ausbauen möchte. Die Assistenzkraft ermöglicht ihrerseits den Lernenden und Lehrenden / Betreuenden an Schulen und Kindergärten, die europäische Dimension konkret erfahrbar zu machen und ihr ein Gesicht zu verleihen. Gasteinrichtung wie auch Assistenzkraft lernen gleichermaßen die Bildungssysteme des anderen kennen und erweitern ihr Wissen über Europa. Die Gasteinrichtungen ermöglichen der Assistenzkraft, sowohl im Unterricht selbst als auch bei außerschulischen Aktivitäten zu assistieren. Ausländische COMENIUS-Assistenzkräfte aus den am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmenden Staaten verbringen 13 bis maximal 45 Wochen an der Gasteinrichtung. Der genaue Einsatzzeitraum innerhalb des Schuljahres wird von der Gasteinrichtung mit der Assistenzkraft abgestimmt. Die Assistenzkräfte werden zwischen 12 und 16 Stunden pro Woche nach einem vorher mit der Assistenzkraft abgestimmten Plan eingesetzt. Eine erfahrene Lehrkraft / pädagogische Fachkraft wird für die Betreuung benannt und unterstützt den ausländischen Gast mit Rat und Tat während des Aufenthalts im schulischen Umfeld und beispielsweise auch bei Behördengängen. Aus versicherungstechnischen wie auch pädagogischen Gründen dürfen der Assistenzkraft kein eigenverantwortlicher Unterricht bzw. Aufsichten übertragen werden.

3 Welche Aufgaben nimmt eine COMENIUS-Assistenzkraft an einer Gasteinrichtung wahr? Der Einsatz einer COMENIUS-Assistenzkraft an einer Schule oder vorschulischen Einrichtung ist äußerst vielfältig. Im Gegensatz zum Einsatz von Fremdsprachenassistenten werden COMENIUS-Assistenzkräfte weit über den Fremdsprachenunterricht hinaus tätig und fungieren als Botschafter für ihr Land und für Europa. Die Assistenzkraft soll in jedem Fall die Gelegenheit haben, in ihrer Muttersprache zu unterrichten bzw. diese als Neigungsgruppe für interessierte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte oder Eltern anzubieten. Die Gasteinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen, damit die Assistenzkraft auf verschiedenste Weise tätig werden kann. Sie kann Wissen über ihr Heimatland sowie (Einblick in) ihre Muttersprache vermitteln; fächerübergreifenden Unterricht und / oder Sachfachunterricht mit gestalten, zum Beispiel Erdkunde, Geschichte, Musik, Kunst; besondere Aktivitäten der Gasteinrichtung unterstützen, unter anderem den Tag der offenen Tür, Theater- oder Kunstprojekte, den Europatag oder den Tag der Sprachen; benachteiligte oder besonders begabte Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen fördern; bei der Vorbereitung oder Durchführung einer COMENIUS-Schulpartnerschaft oder eines etwinning-projekts zwischen der Gasteinrichtung und ihrem Heimatland mithelfen. Weitere Anregungen für den Einsatz von COMENIUS- Assistenzkräften finden Sie auf der Website des PAD unter dem Menüpunkt»PraxisPraxisberichte«im Bereich»Assistenzzeiten«. Wer kann teilnehmen? Vorschulische Einrichtungen und Schulen aller Schularten und -stufen, die ihren Sitz in Deutschland haben, oder Deutsche Auslandsschulen in den am Programm teilnehmenden Staaten können sich um die Aufnahme einer COMENIUS-Assistenzkraft bewerben. Rund zwei Drittel der Assistenzkräfte kommen aus Herkunftsländern mit weniger weit verbreiteten Sprachen in Europa. Einrichtungen, die bereit sind, Assistenzkräfte aufzunehmen, deren Muttersprache nicht zu den klassischen Schulsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) gehört, haben eine größere Chance, berücksichtigt zu werden. Wie wird der Einsatz finanziert? Ausländische COMENIUS-Assistenzkräfte erhalten von der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes einen monatlichen Unterhaltszuschuss. Darüber hinaus wird ihnen ein Fahrtkostenzuschuss zur einmaligen Hin- und Rückreise nach Deutschland sowie zur Teilnahme am COMENIUS-Assistententreffen in Bonn gewährt. Was ist bei den Bewerbungen zu beachten? Jede Einrichtung darf nur eine Bewerbung um Aufnahme einer COMENIUS-Assistenzkraft einreichen. Gastschulen reichen ihren Antrag entsprechend den landesinternen Regelungen beim PAD ein. Auf der Website des PAD finden Sie unter die Hinweise zur Beratung in den Landesbehörden. Vorschulische Einrichtungen senden ihren Antrag direkt an den PAD. Der aktuelle Bewerbungstermin für das jeweils nächste Schuljahr ist den Informationen auf der Website des PAD zu entnehmen:

4 Über den PAD Informationsangebot des PAD Neben Informationen zu allen Fördermöglichkeiten und Programmen, die sich an Schulen, Lehramtsstudierende und Lehrkräfte richten, stehen hier auch Hinweise und nützliche Angebote rund um das Thema Schulpartnerschaften und Schüleraustausch zur Verfügung. Programmbeschreibungen und Antragsverfahren, die erforderlichen Antrags- und Berichtsformulare sowie Beispiele guter Praxis sind auf der Website des PAD übersichtlich dargestellt. Informationen für COMENIUS- Gasteinrichtungen finden Sie unter programme/gasteinrichtung-comenius-assistenz. Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz ist als einzige staatliche Einrichtung im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch im Schulbereich tätig. Als Nationale Agentur ist er seit 1995 für die Umsetzung der europäischen Bildungsprogramme im Schulbereich zuständig. Aufgabe des PAD ist die Förderung des internationalen Austauschs im schulischen Bereich. Seine Arbeit dient der Völkerverständigung durch den internationalen Dialog und die internationale Begegnung. Die vom PAD betreuten Programme unterstützen das Fremdsprachenlehren und -lernen und fördern Deutsch als Fremdsprache im Ausland. Für deutsche Teilnehmer bietet er durch den internationalen Vergleich Möglichkeiten zur Verbesserung des Lernens und des Unterrichtens für alle Fächer, insbesondere der Fremdsprachen. Die Dienstleistungen, die der PAD erbringt, sind Information, Beratung, Vermittlung, Betreuung sowie die Verwaltung von Fördermitteln. Elektronischer Newsletter Schulen, die sich schnell und regelmäßig über Veranstaltungen, Ausschreibungen und Entwicklungen im Bereich des schulischen Austauschs informieren möchten, können den elektronischen Newsletter des PAD jeden Monat per beziehen. Der Eintrag ist kostenfrei und erfolgt eigenständig im Menüpunkt»Service«unter»Elektronischer Newsletter«.»PAD aktuell«unsere Zeitschrift»PAD aktuell«erscheint vierteljährlich und berichtet über europäischen und internationalen Austausch im Schulbereich. Der Bezug ist kostenlos. Eine an genügt. Programminformationen Über einzelne Programme informieren wir in Broschüren und Faltblättern. Eine aktuelle Übersicht und Bestellmöglichkeiten finden Sie auf unserer Website im Bereich»Service«unter»Veröffentlichungen«.

5 Sekretariat der Kultusministerkonferenz Pädagogischer Austauschdienst (PAD) Nationale Agentur für EU-Bildungsprogramme im Schulbereich Postfach 2240, Bonn Graurheindorfer Str. 157, Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / cas@kmk.org Internet: Der PAD ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Diese Broschüre wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der PAD. Die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Bonn, 11/2011

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