Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat BREITBAND-BERICHT BAYERN

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1 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat BREITBAND-BERICHT BAYERN

2 I. INHALT BREITBANDAUSBAU IN BAYERN BOOMT ein Überblick... S. 3 OBERBAYERN Stand des Breitbandausbaus im Vergleich 2013 und S. 6/7 NIEDERBAYERN Stand des Breitbandausbaus im Vergleich 2013 und S. 8/9 OBERPFALZ Stand des Breitbandausbaus im Vergleich 2013 und S. 10/11 OBERFRANKEN Stand des Breitbandausbaus im Vergleich 2013 und S. 12/13 MITTELFRANKEN Stand des Breitbandausbaus im Vergleich 2013 und S. 14/15 UNTERFRANKEN Stand des Breitbandausbaus im Vergleich 2013 und S. 16/17 SCHWABEN Stand des Breitbandausbaus im Vergleich 2013 und S. 18/19 2

3 AUF ERFOLGSSPUR: DER BREITBANDAUSBAU IN BAYERN Seit Oktober 2013 ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) für den Ausbau des schnellen Internets in Bayern zuständig. Unmittelbar nach der Übernahme dieser für die erfolgreiche Landesentwicklung zentralen Aufgabe wurde mit der Verbesserung des bestehenden Förderprogramms begonnen. Vor einem Jahr, am 9. Juli 2014, wurde die überarbeitete Breitbandrichtlinie von der EU-Kommission genehmigt. Damit fiel der Startschuss für die neue Breitband-Offensive in ganz Bayern. 1,5 Milliarden Euro stehen für den Breitbandausbau zur Verfügung. Über Kommunen sind seit Oktober 2013 in das verbesserte Förderverfahren eingestiegen und nutzen die Beratung durch die Breitbandmanager. Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder nennt das schnelle Internet einen Grundstein für einen erfolgreichen ländlichen Raum: Mit dem in Deutschland einmaligen Förderprogramm bringen wir ganz Bayern an das schnelle Netz. ÜBER KOMMUNEN IM FÖRDERVERFAHREN Beim Ausbau der Datenautobahnen ist der Freistaat auf der Überholspur. Das Ziel, dass jede Gemeinde ihre Ausfahrt von der Datenautobahn hat, ist bereits jetzt greifbar, nur ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie. Heute befinden sich bereits Kommunen, das sind 89 Prozent der bayerischen Gemeinden, im Breitband-Förderprogramm des Freistaats. Die Verdoppelung der Förderhöchstbeträge auf bis zu 1 Million Euro, die pauschale Erhöhung der Fördersätze um 20 Prozentpunkte auf bis zu 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2012 und der Gesamtbetrag von bis zu 1,5 Milliarden Euro Fördermittel machen es höchst attraktiv. Die Breitbandmanager erleichtern den Gemeinden den Einstieg und begleiten sie durch das Förderverfahren. Weit über Gespräche haben die Breitbandmanager und das Breitbandzentrum mit den Kommunen bereits geführt. 331 Kommunen haben bereits einen Förderbescheid erhalten. Die darin zugesagte Fördersumme beträgt über 104 Millionen Euro und fließt direkt in den Ausbau von schnellem Internet, dem Fundament der Digitalisierung. Dieser Ausbau macht schnelles Internet in ganz Bayern verfügbar, in Stadt und Land. Die Bayerische Staatsregierung will hier gleiche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten für alle. Deswegen fördert der Freistaat den Breitbandausbau bis 2018 mit einem Milliardenbetrag. Damit können die Kommunen das schnelle Internet ausbauen, um allen Bürgern Bayerns eine leistungsfähige digitale Breitbandinfrastruktur anzubieten. Gerade in den ländlichen Regionen Bayerns kommt der Digitalisierung große Bedeutung zu. Sie ist wichtiger Standortfaktor und wesentlicher Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse. Nur wo Breitband vorhanden ist, werden neue Arbeitsplätze entstehen und bestehende erhalten bleiben! Nur dort werden junge Familien bleiben oder sich ansiedeln und nicht in die Ballungsräume abwandern. Und auch für die ältere Bevölkerung wird die Teilhabe an der digitalen Welt immer wichtiger. Der Breitbandausbau ist der Einstieg in die digitale Revolution für den ländlichen Raum. Staatsminister Dr. Markus Söder Mit unserem bundesweit einmaligen Förderprogramm bringen wir ganz Bayern an das schnelle Netz. Jede Gemeinde erhält eine Ausfahrt von der Datenautobahn. Staatssekretär Albert Füracker 3

4 Seit dem 9. Juli 2014 gilt die überarbeitete Breitbandförderrichtlinie. Sie ist ein in Deutschland einmaliges Förderprogramm. Die EU-Kommission hat das Programm innerhalb von fünf Monaten als europarechtlich in Ordnung genehmigt. Es folgt dem Dreiklang Förderung verdoppeln, Verfahren vereinfachen und Beratung verbessern. Im Vergleich zu 2012, dem Beginn des Förderverfahrens, sind die Fördersätze pauschal um 20 Prozentpunkte auf bis zu 80 Prozent erhöht worden. Kommunen als Härtefälle erhalten sogar 90 Prozent. Der Förder höchstbetrag hat sich je nach Einwohnerdichte und Anzahl der Ortsteile von Euro auf bis zu Euro erhöht. Wenn Kommunen beim Ausbau interkommunal zusammenarbeiten, erhöht das den Förderhöchstbetrag um zusätzliche Euro für jede an der Zusammenarbeit beteiligte Kommune auf bis zu 1 Million Euro. Um den Einstieg ins Förderverfahren gerade für kleine Gemeinden finanziell zu erleichtern, hat der Freistaat das Startgeld Netz eingeführt. Die am Förderverfahren teilnehmenden Kommunen erhalten zu Beginn des Verfahrens auf Antrag pauschal Euro, da zu Beginn des Förderverfahrens zusätzlicher Verwaltungsaufwand anfällt Gemeinden nutzen das Startgeld Netz bislang. Das Förderverfahren wurde von bürokratischen Vorgaben entschlackt und vereinfacht. Statt bisher 19 Verfahrensschritte gibt es nun 9 klar strukturierte Module. Das Bayerische Breitbandzentrum in Amberg hat die Beratung und Begleitung für die Kommunen entscheidend verbessert. Statt bisher einem Berater pro Regierungsbezirk gibt es nun einen Berater in jedem Landkreis die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Sie beraten kostenfrei, unabhängig und haben bereits tausende Beratungsgespräche vor Ort mit den Kommunen geführt. So ist es für die Gemeinden noch leichter, in das Verfahren einzusteigen und einen Förderbescheid zu erhalten. Hauptinhalt der Beratung ist einerseits, eine hohe Flächendeckung beim Breitbandausbau in den Kommunen zu erreichen, andererseits zumindest in Teilbereichen, z. B. in Gewerbegebieten, den Ausbau mit höchsten Bandbreiten (Glasfaser in die Gebäude FTTB) zu realisieren. Mit der durchgehenden Glasfaserverbindung bis zum Endkunden schaffen wir bereits heute eine Infrastruktur, die noch in Jahrzehnten zeitgemäße Bandbreiten ohne neue Tiefbauarbeiten bereitstellen kann. Versorgung % der Haushalte mit Städtisch geprägt Ländlich geprägt Bayern Gesamt mind. 1 Mbit/s 100,0 98,4 99,6 mind. 30 Mbit/s 93,2 49,6 77,3 mind. 50 Mbit/s 87,6 28,5 65,4 Stand: Ende 2014 über alle Technologien; Datenerhebung: TÜV Rheinland 4

5 Juli 2014 in der Münchner Residenz, knapp drei Wochen nach der Genehmigung der überarbeiteten Förderrichtlinie durch die EU-Kommission: Minister Söder überreicht mit Staatssekretär Albert Füracker an 63 bayerische Kommunen Förderbescheide zum Breitbandausbau. Der Erfolg gibt der bayerischen Breitbandstrategie recht: Der Ausbau mit schnellem Internet in Bayern geht gut voran, das zeigen auch die Zahlen des unabhängigen TÜV Rheinland. Alleine zwischen Ende 2013 und Ende 2014 hat sich in Bayern die Zahl der verfügbaren Anschlüsse mit einer Bandbreite von mehr als 50 Mbit/s von gut 53 Prozent auf 65,4 Prozent gesteigert. Die Versorgung von Haushalten mit 50 Mbit/s in ländlichen Kommunen hat sich binnen Jahresfrist von 16 Prozent auf rund 29 Prozent beinahe verdoppelt. Das bedeutet, dass nun Haushalte mehr in ganz Bayern einen Zugang zum schnellen Internet haben, als noch vor einem Jahr. In den derzeit laufenden Ausbauprojekten werden deutlich über Kilometer Glasfaserleitungen neu verlegt das ist mehr als der Umfang von ganz Bayern. Kein anderes Bundesland packt diese Zukunftsaufgabe so konsequent an. Kein anderes Bundesland stellt so viele Fördermittel zur Verfügung wie Bayern. Beim Breitbandausbau ist Bayern daher bundesweit Vorreiter. Es bietet europaweit mit die besten Förderbedingungen. Die Bayerische Breitbandstrategie ist so erfolgreich, dass mittlerweile das bayerische System von anderen Bundesländern übernommen wird: Die Bayerische Breitbandrichtlinie wurde zum Vorbild für ihre Förderprogramme. Baden-Württemberg kopiert sogar das Kompetenzzentrum Breitband als Aufgabe der Vermessungsverwaltung, das sich in Bayern bestens bewährt hat. Die Bayerische Breitbandförderung ist eine Erfolgsgeschichte. Und sie hat gerade erst begonnen! Das aktuelle Breitbandförderprogramm läuft bis Ende Gemeinden können Förderanträge noch bis Ende September 2018 stellen. Viele werden das tun, denn in Bayern boomt der Breitbandausbau! Das Bayerische Breitbandzentrum in Amberg steht für Fragen rund um die Änderungen des Förderverfahrens zur Verfügung unter --> Sie erreichen das Breitbandzentrum Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter Telefon 09621/ Gerne beraten Sie im Rahmen des Förderverfahrens auch die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in allen bayerischen Landkreisen. 5

6 OBERBAYERN IM OKTOBER 2013 Kommunen insgesamt: 500 davon im Förderverfahren: 56 (11 %) Förderbescheid erhalten: 0 zugesagte Förderung: 0 maximale Förderung für Oberbayern: 250 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 53 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 63,7 % der Haushalte [Stand Ende 2013] Beratungsgespräche vor Ort: 207 Stand nicht 6

7 OBERBAYERN IM JULI 2015 Kommunen insgesamt: 500 davon im Förderverfahren: 427 (85 %) Förderbescheid erhalten: 48 zugesagte Förderung: 10,40 Mio. maximale Förderung für Oberbayern: 365,73 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 74 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 76 % der Haushalte [Stand Ende 2014] Beratungsgespräche vor Ort: Stand nicht 7

8 NIEDERBAYERN IM OKTOBER 2013 Kommunen insgesamt: 258 davon im Förderverfahren: 31 (12 %) Förderbescheid erhalten: 0 zugesagte Förderung: 0 maximale Förderung für Niederbayern: 129 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 64,5 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 36,4 % der Haushalte [Stand Ende 2013] Beratungsgespräche vor Ort: 167 Stand nicht 8

9 NIEDERBAYERN IM JULI 2015 Kommunen insgesamt: 258 davon im Förderverfahren: 252 (98 %) Förderbescheid erhalten: 52 zugesagte Förderung: 17,97 Mio. maximale Förderung für Niederbayern: 216,67 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 78 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 42 % der Haushalte [Stand Ende 2014] Beratungsgespräche vor Ort: 565 Stand nicht 9

10 OBERPFALZ IM OKTOBER 2013 Kommunen insgesamt: 226 davon im Förderverfahren: 43 (19 %) Förderbescheid erhalten: 0 zugesagte Förderung: 0 maximale Förderung für die Oberpfalz: 113 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 70,8 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 46,0 % der Haushalte [Stand Ende 2013] Beratungsgespräche vor Ort: 124 Stand nicht 10

11 OBERPFALZ IM JULI 2015 Kommunen insgesamt: 226 davon im Förderverfahren: 215 (95 %) Förderbescheid erhalten: 48 zugesagte Förderung: 17,56 Mio. maximale Förderung für die Oberpfalz: 180,06 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 80 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 54 % der Haushalte [Stand Ende 2014] Beratungsgespräche vor Ort: 682 Stand nicht 11

12 OBERFRANKEN IM OKTOBER 2013 Kommunen insgesamt: 214 davon im Förderverfahren: 30 (14 %) Förderbescheid erhalten: 0 zugesagte Förderung: 0 maximale Förderung für Oberfranken: 107 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 72,6 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 44,5 % der Haushalte [Stand Ende 2013] Beratungsgespräche vor Ort: 85 Stand nicht 12

13 OBERFRANKEN IM JULI 2015 Kommunen insgesamt: 214 davon im Förderverfahren: 203 (95 %) Förderbescheid erhalten: 38 zugesagte Förderung: 18,74 Mio. maximale Förderung für Oberfranken: 154,42 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 84 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 55 % der Haushalte [Stand Ende 2014] Beratungsgespräche vor Ort: 720 Stand nicht 13

14 MITTELFRANKEN IM OKTOBER 2013 Kommunen insgesamt: 210 davon im Förderverfahren: 27 (13 %) Förderbescheid erhalten: 0 zugesagte Förderung: 0 maximale Förderung für Mittelfranken: 105 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 55,7 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 63,1 % der Haushalte [Stand Ende 2013] Beratungsgespräche vor Ort: 267 Stand nicht 14

15 MITTELFRANKEN IM JULI 2015 Kommunen insgesamt: 210 davon im Förderverfahren: 190 (90 %) Förderbescheid erhalten: 30 zugesagte Förderung: 7,26 Mio. maximale Förderung für Mittelfranken: 148,65 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 78 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 70 % der Haushalte [Stand Ende 2014] Beratungsgespräche vor Ort: 984 Stand nicht 15

16 UNTERFRANKEN IM OKTOBER 2013 Kommunen insgesamt: 308 davon im Förderverfahren: 49 (16 %) Förderbescheid erhalten: 0 zugesagte Förderung: 0 maximale Förderung für Unterfranken: 154 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 65,0 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 39,4 % der Haushalte [Stand Ende 2013] Beratungsgespräche vor Ort: 260 Stand nicht 16

17 UNTERFRANKEN IM JULI 2015 Kommunen insgesamt: 308 davon im Förderverfahren: 272 (88 %) Förderbescheid erhalten: 68 zugesagte Förderung: 18,17 Mio. maximale Förderung für Unterfranken: 192,25 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 79 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 55 % der Haushalte [Stand Ende 2014] Beratungsgespräche vor Ort: Stand nicht 17

18 SCHWABEN IM OKTOBER 2013 Kommunen insgesamt: 340 davon im Förderverfahren: 25 (7 %) Förderbescheid erhalten: 0 zugesagte Förderung: 0 maximale Förderung für Schwaben: 170 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 52,5 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 48,1 % der Haushalte [Stand Ende 2013] Beratungsgespräche vor Ort: 139 Stand nicht 18

19 SCHWABEN IM JULI 2015 Kommunen insgesamt: 340 davon im Förderverfahren: 266 (78 %) Förderbescheid erhalten: 47 zugesagte Förderung: 14,20 Mio. maximale Förderung für Schwaben: 232,95 Mio. durchschnittlicher Fördersatz: 74 % mit mind. 50 Mbit/s versorgt: 70 % der Haushalte [Stand Ende 2014] Beratungsgespräche vor Ort: 862 Stand nicht 19

20 Herausgeber Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Öffentlichkeitsarbeit Odeonsplatz München info@stmflh.bayern.de Stand 6. Juli 2015 Druck Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bay e rischen Staatsregierung wissen? BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staats regierung. Unter im Internet oder unter direkt@bayern.de per erhalten Sie Informationsma te ri al und Bro schü ren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stel len und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Hinweise: Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsre gie rung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet wer den. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist wäh rend dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Wei se verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politi scher Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mit glieder zu ver wenden. Bei publizistischer Verwertung Angabe der Quelle und Übersendung eines Beleg exemplars erbe ten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kos ten los abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.

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