Landtag Brandenburg Drucksache 2/5610. Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr vom :
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1 Landtag Brandenburg Drucksache 2/ Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1756 des Abgeordneten Dierk Homeyer Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 2/5459 Grundstücksgeschäfte der Gemeinde Fahrland Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr vom : D i e G e m e i n d e F a h r l a n d u n d d i e g e m e i n d e e i g e n e Entwicklungsgesellschaft EGF haben in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet der Gemeinde Fahrland Grundstücke für ca. 60 Mio DM aufgekauft und die Entwicklung und Erschließung mehrerer Baugebiete, darunter "Am Königsweg" und "Eisbergstücke" betrieben. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, daß der EGF einen Kreditrahmen von 70 Mio DM bewilligt wurde und dieser durch Kommunalbürgschaften abgesichert wurde? 2. Falls Frage 1 bejaht wurde: Durch welches Kreditinstitut wird der Kredit gewährt? 3. Falls Frage 1 bejaht wurde: Durch wen wurde die Kommunalbürgschaft erteilt? 4. Wie hoch belaufen sich die Verbindlichkeiten der EGF zum Stichtag (aufgeschlüsselt nach einzelnen Verbindlichkeiten und Gläubigern)? 5. Wie hoch belaufen sich die Verbindlichkeiten der Gemeinde Fahrland zum Stichtag (aufgeschlüsselt nach einzelnen Verbindlichkeiten und Gläubigern)? 6. Wie hoch belaufen sich die Kreditzinsen, die von der Gemeinde Fahrland bzw. von der EGF seit 1995 zu leisten sind (aufgeschlüsselt nach Jahren und einzelnen Gläubigern)?
2 Datum des Eingangs: / Ausgegeben: Wie hoch beläuft sich das Geschäftsvolumen der EGF seit ihrer Gründung bis zum Stichtag (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 8. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die Personalstruktur der EGF? 9. Trifft es zu, daß ein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Fahrland zugleich ehrenamtlicher Geschäftsführer der EGF ist? 10. Falls Frage 9 bejaht wurde: Wie beurteilt die Landesregierung diese Tatsache mit Blick auf 12 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes? 11. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dieser Beurteilung? 12. Welche Geldleistungen hat der in Frage 9 genannte G e s c h ä f t s f ü h r e r v o n Seiten der EGF e r h a l t e n (aufgeschlüsselt nach einzelnen Zahlungen und deren Rechtsgrund)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Mit Datum vom wurde die Übernahme einer Ausfallbürgschaft der Gemeinde Fahrland zugunsten der Entwicklungsgesellschaft Fahrland mbh (EGF) im Betrag von 50 Mio DM sowie mit Datum vom eine ebensolche Ausfallbürgschaft der Gemeinde Fahrland im Betrag von 20 Mio DM seitens der Kommunalaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark genehmigt. zu Frage 2: Die Ausfallbürgschaften wurden jeweils zur Besicherung von Darlehen der Deutschen Pfandbrief- und Hypothekenbank AG, Wiesbaden, genehmigt. zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. zu Frage 4: 2
3 Gemäß 46 und 51 a GmbH-Gesetz ist eine Gesellschaft nur gegenüber ihren Gesellschaftern auskunftspflichtig, so daß auch das Innenministerium als oberste Kommunalaufsichtsbehörde nicht unmittelbar an die kommunalen Gesellschaften herantreten und entsprechende Daten abfragen kann. Gem. 105 Abs. 3 GO haben jedoch die Gemeinden jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften zu erstellen, der Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Kreditaufnahme zu enthalten hat. Dieser ist der Kommunalaufsicht vorzulegen und zur öffentlichen Einsichtnahme bereitzuhalten. Der letzte vorgelegte Bericht von der Gemeinde Fahrland gibt den Stand vom wieder, wonach bei der EGF reine Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen sind i.h.v ,08 DM. Eine weitere Aufschlüsselung oder Angaben über sonstige Verbindlichkeiten sind im jährlichen Beteiligungsbericht nicht enthalten. zu Frage 5: Vom Amt Fahrland wurden folgende Verbindlichkeiten der Gemeinde Fahrland zum Stichtag , aufgeschlüsselt nach Jahren und Gläubigern, angegeben: Jahr Kreditsumme Gläubiger ,- DM Berliner Industriebank AG Kreditanstalt für Wiederaufbau ,- DM Berliner Industriebank AG ,- DM Berliner Industriebank AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank AG ,- DM Weberbank, Berliner Industrieb. KGaA ,- DM Weberbank, Berliner Industrieb. KGaA ,- DM Deutsche Kreditbank AG ,- DM Weberbank, Berliner Industrieb. KGaA ,- DM Deutsche Kreditbank AG ,- DM Weberbank, Berliner Industrienb. KGaA ,- DM Deutsche Kreditbank AG 3
4 ,- DM Bremer Landesbank ,- DM Bayerische Vereinsbank ,- DM Deutsche Kreditbank AG ,- DM Bremer Landesbank ,- DM Deutsche Kreditbank AG Darüber hinaus bestehen offenkundig Verbindlichkeiten der Gemeinde Fahrland aus Grundstückskaufverträgen in Höhe von DM zuzüglich vertraglicher Zinsen. Eine Aufstellung oder Bestätigung des Amtes Fahrland hierzu liegt jedoch nicht vor. zu Frage 6: Bezogen auf die erbetenen Angaben zur EGF wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die Kreditzinsen der Gemeinde Fahrland ab 1995, aufgeschlüsselt nach Jahren und Gläubigern, bis zum Stichtag ergibt sich aus folgender Übersicht: Jahr Kreditsumme Gläubiger ,00 DM Weberbank, Berliner Industrieb. KGaA ,00 DM KfW ,86 DM Deutsche Kreditbank AG ,00 DM Weberbank, Berliner Industrieb. KGaA ,00 DM KfW ,56 DM Deutsche Kreditbank AG ,00 DM Weberbank, Berliner Industrieb. KGaA 6.615,00 DM KfW ,99 DM Deutsche Kreditbank AG ,75 DM Bremer Landesbank ,16 DM Bayerische Vereinsbank ,00 DM WL-Bank ,57 DM Deutsche Kreditbank AG ,38 DM Bremer Landesbank ,75 DM Deutsche Kreditbank AG zu Frage 7: zu Frage 8: 4
5 zu Frage 9: Ja. zu Frage 10: E ine ehrenamtliche T ä t i g k e i t a l l e i n k a n n k e i n e n Unvereinbarkeitstatbestand nach 12 BbgKWahlG begründen. zu Frage 11: Keine. zu Frage 12: 5
Antwort der Landesregierung
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