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1 Ausgabe Nr. 6/ Amtsblatt im Netz: /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Datum Titel Seite Nr Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel 1 für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 5 der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr Mittelstraße Ost, 1. Änderung hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Einladung zu einer Ratssitzung am ) Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Sprockhövel mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen 1 1

2 Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf EUR festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR festgesetzt. 2

3 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 227 v.h. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v.h. (davon entfallen 35 v.h. auf die Finanzierung der Straßenreinigungskosten) 2. Gewerbesteuer auf 450 v.h. 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2018 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes umzusetzen. 8 Als Einzelmaßnahmen sind entsprechend des Beschlusses des Rates vom jeweils Investitionen oberhalb der Wertgrenze von EUR auszuweisen. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen bilden jeweils ein Budget. Alle weiteren Aufwendungen und Auszahlungen werden grundsätzlich jeweils innerhalb einer Produktgruppe zu Budgets verbunden. Ausnahmen sind in den Bewirtschaftungsregeln aufgeführt. Mehrerträge und Mehreinzahlungen berechtigen grundsätzlich innerhalb der einzelnen Produktgruppen nur bei konkreten Deckungsvermerken zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Die im Haushaltsplan enthaltenen Bewirtschaftungsregeln führen diese Bestimmungen weiter aus. 9 Bei Freiwerden jeder Stelle, die im Stellenplan mit dem Vermerk ku (künftig umzuwandeln) bezeichnet ist, wird diese Stelle in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-/ Entgeltgruppe umgewandelt. 10 3

4 Sofern im Stellenplan der Vermerk kw (künftig wegfallen) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-/ Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung in Arnsberg mit Schreiben vom über den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt worden. Die nach 6 Abs. 2 und Abs. 4 des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) vom 9. Dezember 2011 (GV.NRW S. 661) in Verbindung mit 75, 76 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes ist von der Bezirksregierung in Arnsberg mit Verfügung vom erteilt worden. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens ist aufgefallen, dass die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung 2012 bei dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit sowie bei dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Beträge ausweist, die von den Beträgen des Haushaltsplanes 2012 der Stadt Sprockhövel abweichen. Diese offensichtlichen Schreibfehler werden in dieser Bekanntmachung korrigiert. Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme im Bürgerbüro Haßlinghausen, Rathausplatz 4, und im Bürgerbüro Niedersprockhövel, Hauptstr. 44, während der Öffnungszeiten bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gem. 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich aus. Die Bürgerbüros haben folgende Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von Uhr bis Uhr. Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Sprockhövel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 4

5 Sprockhövel, den Der Bürgermeister Gez. Dr. Walterscheid 2.) Bekanntmachung der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Sprockhövel mit Beschluss vom folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushalt werden 5

6 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. 2 Verpflichtungsermächtigungen werden weiterhin nicht veranschlagt. 3 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf EUR festgesetzt. 5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. Die Steuersätze werden nicht geändert. 6 7 Der nach dem Haushaltssicherungskonzept im Jahre 2018 ausgewiesene Haushaltsausgleich wird durch den Haushaltssanierungsplan bereits im Jahre 2016 erreicht sein. 8 Die bisher festgesetzte Wertgrenze wird nicht geändert. 9 Die bisher festgelegten Bewirtschaftungsregeln werden nicht geändert. 10 Die bisher festgelegten Regelungen zum Stellenplan werden nicht geändert. 6

7 2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung in Arnsberg mit Schreiben vom über den Landrat des Ennepe- Ruhr-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt worden. Die nach 6 Abs. 2 und Abs. 4 des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) vom 9. Dezember 2011 (GV.NRW S. 661) in Verbindung mit 75, 76 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes ist von der Bezirksregierung in Arnsberg mit Verfügung vom erteilt worden. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens ist aufgefallen, dass die vom Rat verabschiedete 1. Nachtragssatzung 2012 bei dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit sowie bei dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Beträge ausweist, die von den Beträgen des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2012 der Stadt Sprockhövel abweichen. Diese offensichtlichen Schreibfehler werden in dieser Bekanntmachung korrigiert. Die Nachtragssatzung und der Haushaltssanierungsplan liegen zur Einsichtnahme im Bürgerbüro Haßlinghausen, Rathausplatz 4, und im Bürgerbüro Niedersprockhövel, Hauptstr. 44, während der Öffnungszeiten bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gem. 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich aus. Die Bürgerbüros haben folgende Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von Uhr bis Uhr. Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Sprockhövel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 7

8 Sprockhövel, den Der Bürgermeister Gez. Dr. Walterscheid 3.) Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 66 Mittelstraße Ost, 1. Änderung hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes ist im nachstehend verkleinert abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet. 8

9 Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1509), wird die Öffentlichkeit wie folgt an der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost beteiligt: 1. Öffentliche Unterrichtung Die allgemeinen Ziele und Zwecke der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost sowie die voraussichtlichen Auswirkungen werden durch Aushang von Planentwürfen und mündliche Vorstellung im Anhörungstermin verdeutlicht. Zudem liegen die Planenwürfe in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, im 2. Obergeschoss beim Sachgebiet Planen und Umwelt öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit schriftlich oder zur Niederschrift im Sachgebiet Planen und Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden. Verspätet eingebrachte Anregungen und Bedenken können nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Öffentliche Anhörung Im öffentlichen Anhörungstermin wird der Öffentlichkeit im Anschluss an die mündliche Vorstellung der Planung Gelegenheit gegeben, sich in einer allge-meinen Diskussion und in Einzelgesprächen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost zu äußern und diese mit Vertretern der Stadtverwaltung zu erörtern. Der Anhörungstermin findet statt: am um 19:00 Uhr im Foyer der Sporthalle Haßlinghausen, Geschwister-Scholl-Straße 12 Die Ergebnisse der allgemeinen Diskussion und der einzelnen Erörterungsgespräche werden in einer Ergebnisniederschrift festgehalten. Während des Erörterungstermins am und während der öffentlichen Unterrichtung vom bis einschließlich können Anregungen und Bedenken auch schriftlich vorgebracht werden. Schriftliche Eingaben sind an den Bürgermeister der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, Sprockhövel, zu richten. Letzter Einsendetermin ist der Verspätet eingebrachte Anregungen und Bedenken können im Rahmen der Öffent- 9

10 lichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost wird zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Bekanntmachung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit hat dann nochmals Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in der oben beschriebenen Form wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sprockhövel, Stadt Sprockhövel Der Bürgermeister I.V. Gez. W o l d t - Beigeordneter - 4.) Einladung zu einer Ratssitzung am Donnerstag, dem um 17:30 Uhr im Foyer der Glückaufhalle, Dresdener Str. 11, Sprockhövel Tagesordnung: Öffentliche Sitzung TOP 1:Sparkassenangelegenheiten, hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2011 (Vorlagen-Nummer 2012/182) TOP 2:Sparkassenangelegenheiten, hier: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse (Vorlagen-Nummer 2012/183) TOP 3: Interkommunale Zusammenarbeit, hier: Verlagerung des Stadtarchivs (Vorlagen-Nummer 2012/098) TOP 4:Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation (Vorlagen-Nummer 2012/141) TOP 5: Unterrichtung des Rates über eine haushaltswirtschaftliche Sperre (Vorlagen-Nummer 2012/128) TOP 6: Einrichtung eines Haushaltssanierungscontrollings, hier: Konzeption (Vorlagen-Nummer 2012/155) TOP 7: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung (Vorlagen-Nummer 2012/095) TOP 8: Friedhofsgebühren und Neufassung der Gebührensatzung (Vorlagen-Nummer 2012/101) TOP 9: Betriebsabrechnungen 2011 für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Entwässerung (Vorlagen-Nummer 2012/134) 10

11 TOP 10: Änderung der Gebührensatzung der Musikschule (Vorlagen-Nummer 2012/087) TOP 11: 7. Änderungssatzung zur Satzung des VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd (Vorlagen-Nummer 2012/169) TOP 12: Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel zur Beitragserhebung für die Nutzung ausserunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Vorlagen-Nummer 2012/146) TOP 13: Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Sprockhövel (Vorlagen-Nummer 2012/173) TOP 14: Zweiter Nachtrag zur Friedhofssatzung (Vorlagen-Nummer 2012/099) TOP 15: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Haßlinghausen hier: Vorstellung der geplanten Bauabschnitte mit detaillierter Kostenzuordnung (Vorlagen-Nummer 2012/135) TOP 16: Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2012/179) TOP 17: Anfragen im öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2012/181) TOP 18: Fragestunde (Vorlagen-Nummer 2012/188) Nichtöffentliche Sitzung TOP 19: Personalangelegenheiten, hier: Beförderung eines Beamten (Vorlagen-Nummer 2012/092) TOP 20:Personalangelegenheiten, hier: Übertragung der Führungsposition der Fachbereichsleitung I (Vorlagen-Nummer 2012/093) TOP 21: Hauptsammler Niedersprockhövel Nord, II. BA hier: Vergleichszahlung (Vorlagen-Nummer 2012/156) TOP 22: Vergaben; hier: Stromlieferung (Vorlagen-Nummer 2012/184) TOP 23: Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2012/178) TOP 24: Anfragen im nichtöffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2012/180) Mit freundlichen Grüßen Gez. (Dr. Walterscheid) -Bürgermeister- 11

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