I n h a l t s v e r z e i c h n i s
|
|
- Jacob Weber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausgabe Nr. 6/ Amtsblatt im Netz: /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Datum Titel Seite Nr Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel 1 für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 5 der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr Mittelstraße Ost, 1. Änderung hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Einladung zu einer Ratssitzung am ) Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Sprockhövel mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen 1 1
2 Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf EUR festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR festgesetzt. 2
3 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 227 v.h. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v.h. (davon entfallen 35 v.h. auf die Finanzierung der Straßenreinigungskosten) 2. Gewerbesteuer auf 450 v.h. 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2018 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Aufstellung des Haushaltsplanes umzusetzen. 8 Als Einzelmaßnahmen sind entsprechend des Beschlusses des Rates vom jeweils Investitionen oberhalb der Wertgrenze von EUR auszuweisen. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen bilden jeweils ein Budget. Alle weiteren Aufwendungen und Auszahlungen werden grundsätzlich jeweils innerhalb einer Produktgruppe zu Budgets verbunden. Ausnahmen sind in den Bewirtschaftungsregeln aufgeführt. Mehrerträge und Mehreinzahlungen berechtigen grundsätzlich innerhalb der einzelnen Produktgruppen nur bei konkreten Deckungsvermerken zu Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Die im Haushaltsplan enthaltenen Bewirtschaftungsregeln führen diese Bestimmungen weiter aus. 9 Bei Freiwerden jeder Stelle, die im Stellenplan mit dem Vermerk ku (künftig umzuwandeln) bezeichnet ist, wird diese Stelle in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-/ Entgeltgruppe umgewandelt. 10 3
4 Sofern im Stellenplan der Vermerk kw (künftig wegfallen) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-/ Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung in Arnsberg mit Schreiben vom über den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt worden. Die nach 6 Abs. 2 und Abs. 4 des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) vom 9. Dezember 2011 (GV.NRW S. 661) in Verbindung mit 75, 76 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes ist von der Bezirksregierung in Arnsberg mit Verfügung vom erteilt worden. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens ist aufgefallen, dass die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung 2012 bei dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit sowie bei dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Beträge ausweist, die von den Beträgen des Haushaltsplanes 2012 der Stadt Sprockhövel abweichen. Diese offensichtlichen Schreibfehler werden in dieser Bekanntmachung korrigiert. Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme im Bürgerbüro Haßlinghausen, Rathausplatz 4, und im Bürgerbüro Niedersprockhövel, Hauptstr. 44, während der Öffnungszeiten bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gem. 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich aus. Die Bürgerbüros haben folgende Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von Uhr bis Uhr. Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Sprockhövel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 4
5 Sprockhövel, den Der Bürgermeister Gez. Dr. Walterscheid 2.) Bekanntmachung der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Sprockhövel mit Beschluss vom folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushalt werden 5
6 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. 2 Verpflichtungsermächtigungen werden weiterhin nicht veranschlagt. 3 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf EUR festgesetzt. 5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. Die Steuersätze werden nicht geändert. 6 7 Der nach dem Haushaltssicherungskonzept im Jahre 2018 ausgewiesene Haushaltsausgleich wird durch den Haushaltssanierungsplan bereits im Jahre 2016 erreicht sein. 8 Die bisher festgesetzte Wertgrenze wird nicht geändert. 9 Die bisher festgelegten Bewirtschaftungsregeln werden nicht geändert. 10 Die bisher festgelegten Regelungen zum Stellenplan werden nicht geändert. 6
7 2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht. Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung in Arnsberg mit Schreiben vom über den Landrat des Ennepe- Ruhr-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt worden. Die nach 6 Abs. 2 und Abs. 4 des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) vom 9. Dezember 2011 (GV.NRW S. 661) in Verbindung mit 75, 76 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes ist von der Bezirksregierung in Arnsberg mit Verfügung vom erteilt worden. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens ist aufgefallen, dass die vom Rat verabschiedete 1. Nachtragssatzung 2012 bei dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit sowie bei dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Beträge ausweist, die von den Beträgen des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2012 der Stadt Sprockhövel abweichen. Diese offensichtlichen Schreibfehler werden in dieser Bekanntmachung korrigiert. Die Nachtragssatzung und der Haushaltssanierungsplan liegen zur Einsichtnahme im Bürgerbüro Haßlinghausen, Rathausplatz 4, und im Bürgerbüro Niedersprockhövel, Hauptstr. 44, während der Öffnungszeiten bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gem. 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich aus. Die Bürgerbüros haben folgende Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von Uhr bis Uhr. Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Sprockhövel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 7
8 Sprockhövel, den Der Bürgermeister Gez. Dr. Walterscheid 3.) Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 66 Mittelstraße Ost, 1. Änderung hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes ist im nachstehend verkleinert abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet. 8
9 Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1509), wird die Öffentlichkeit wie folgt an der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost beteiligt: 1. Öffentliche Unterrichtung Die allgemeinen Ziele und Zwecke der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost sowie die voraussichtlichen Auswirkungen werden durch Aushang von Planentwürfen und mündliche Vorstellung im Anhörungstermin verdeutlicht. Zudem liegen die Planenwürfe in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, im 2. Obergeschoss beim Sachgebiet Planen und Umwelt öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit schriftlich oder zur Niederschrift im Sachgebiet Planen und Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden. Verspätet eingebrachte Anregungen und Bedenken können nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Öffentliche Anhörung Im öffentlichen Anhörungstermin wird der Öffentlichkeit im Anschluss an die mündliche Vorstellung der Planung Gelegenheit gegeben, sich in einer allge-meinen Diskussion und in Einzelgesprächen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost zu äußern und diese mit Vertretern der Stadtverwaltung zu erörtern. Der Anhörungstermin findet statt: am um 19:00 Uhr im Foyer der Sporthalle Haßlinghausen, Geschwister-Scholl-Straße 12 Die Ergebnisse der allgemeinen Diskussion und der einzelnen Erörterungsgespräche werden in einer Ergebnisniederschrift festgehalten. Während des Erörterungstermins am und während der öffentlichen Unterrichtung vom bis einschließlich können Anregungen und Bedenken auch schriftlich vorgebracht werden. Schriftliche Eingaben sind an den Bürgermeister der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, Sprockhövel, zu richten. Letzter Einsendetermin ist der Verspätet eingebrachte Anregungen und Bedenken können im Rahmen der Öffent- 9
10 lichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost wird zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Bekanntmachung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit hat dann nochmals Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in der oben beschriebenen Form wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sprockhövel, Stadt Sprockhövel Der Bürgermeister I.V. Gez. W o l d t - Beigeordneter - 4.) Einladung zu einer Ratssitzung am Donnerstag, dem um 17:30 Uhr im Foyer der Glückaufhalle, Dresdener Str. 11, Sprockhövel Tagesordnung: Öffentliche Sitzung TOP 1:Sparkassenangelegenheiten, hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2011 (Vorlagen-Nummer 2012/182) TOP 2:Sparkassenangelegenheiten, hier: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse (Vorlagen-Nummer 2012/183) TOP 3: Interkommunale Zusammenarbeit, hier: Verlagerung des Stadtarchivs (Vorlagen-Nummer 2012/098) TOP 4:Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation (Vorlagen-Nummer 2012/141) TOP 5: Unterrichtung des Rates über eine haushaltswirtschaftliche Sperre (Vorlagen-Nummer 2012/128) TOP 6: Einrichtung eines Haushaltssanierungscontrollings, hier: Konzeption (Vorlagen-Nummer 2012/155) TOP 7: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung (Vorlagen-Nummer 2012/095) TOP 8: Friedhofsgebühren und Neufassung der Gebührensatzung (Vorlagen-Nummer 2012/101) TOP 9: Betriebsabrechnungen 2011 für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Entwässerung (Vorlagen-Nummer 2012/134) 10
11 TOP 10: Änderung der Gebührensatzung der Musikschule (Vorlagen-Nummer 2012/087) TOP 11: 7. Änderungssatzung zur Satzung des VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd (Vorlagen-Nummer 2012/169) TOP 12: Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege und Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel zur Beitragserhebung für die Nutzung ausserunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Vorlagen-Nummer 2012/146) TOP 13: Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Sprockhövel (Vorlagen-Nummer 2012/173) TOP 14: Zweiter Nachtrag zur Friedhofssatzung (Vorlagen-Nummer 2012/099) TOP 15: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Haßlinghausen hier: Vorstellung der geplanten Bauabschnitte mit detaillierter Kostenzuordnung (Vorlagen-Nummer 2012/135) TOP 16: Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2012/179) TOP 17: Anfragen im öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2012/181) TOP 18: Fragestunde (Vorlagen-Nummer 2012/188) Nichtöffentliche Sitzung TOP 19: Personalangelegenheiten, hier: Beförderung eines Beamten (Vorlagen-Nummer 2012/092) TOP 20:Personalangelegenheiten, hier: Übertragung der Führungsposition der Fachbereichsleitung I (Vorlagen-Nummer 2012/093) TOP 21: Hauptsammler Niedersprockhövel Nord, II. BA hier: Vergleichszahlung (Vorlagen-Nummer 2012/156) TOP 22: Vergaben; hier: Stromlieferung (Vorlagen-Nummer 2012/184) TOP 23: Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2012/178) TOP 24: Anfragen im nichtöffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2012/180) Mit freundlichen Grüßen Gez. (Dr. Walterscheid) -Bürgermeister- 11
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Mehr7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister
Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister
MehrAMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des
MehrHaushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014
Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.
MehrInhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.
MehrAmtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen
MehrAMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 17 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 17 der GEMEINDE BORCHEN 20.02.2013 Herausgegeben am Inhalt 5. 2013 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Jahr 2013 6. 2013 Bekanntmachung des Beteiligungsberichtes
MehrVeröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches
6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:
MehrI n h a l t s v e r z e i c h n i s
Ausgabe Nr. 10/14 11.07.2014 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 04.07.2014 Erste Änderung der Vergabeordnung der
MehrAMTSBLATT der Stadt Frechen
AMTSBLATT der Stadt Frechen ο 28. Jahrgang ο Ausgabetag 3.2.214 Nr. 2 Inhaltsangabe 5/214 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Frechen über den Ablauf der Nutzungsrechte und Ruhefristen von Grabstätten
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und
MehrInhalt dieser Ausgabe:
Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 012/2012 Wahlbekanntmachung über die am 13. Mai 2012 stattfindende Landtagswahl NRW 013/2012 Bekanntmachung
MehrAMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen
Mehr44. Jahrgang ausgegeben am 10. Februar 2015 Nr. 01/2015. Rathaus geschlossen
1 Amtsblatt für die Gemeinde Waldfeucht 44. Jahrgang ausgegeben am 10. Februar 2015 Nr. 01/2015 Rathaus geschlossen Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Waldfeucht an
MehrJahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7
Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
MehrKarl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrNr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)
Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes
MehrKarl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung
MehrVeröffentlichung: Inkrafttreten:
Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrAmtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Gemeinde Borchen und der Stadt Bad Wünnenberg 68. Jahrgang 23. Februar 2011 Nr. 8 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 26/2011 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde
MehrAmtliches Bekanntmachungsorgan der Hansestadt Medebach
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Hansestadt Medebach Herausgeber: Bürgermeister der Hansestadt Medebach, Österstraße 1, 59964 Medebach Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt ist einzeln und kostenlos erhältlich.
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung
MehrAmtsblatt der Stadt Warstein
Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen
MehrNr.: Erwitte, Jahrgang
Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Erwitte Nr.: 06 59597 Erwitte, 03.05.2016 21. Jahrgang Inhalt Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Sekundarschule
MehrAmtsblatt der Stadt Hilden
Amtsblatt der Stadt Hilden Sitzungstermine Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hilden 1. Neufassung vom 21.04.2010 der Haushaltssatzung der Stadt Hilden vom 17.03.2010 für das Haushaltsjahr 2010 Jahrgang
MehrAmtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der Stadt Leverkusen 9. Jahrgang 9. Juli 2015 Nummer 23 Inhaltsverzeichnis Seite 98. Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL), hier: Jahresabschluss
MehrGebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )
Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab 01.01.2013) Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
MehrAmtsblatt der Stadt Dorsten
Amtsblatt der Stadt Dorsten 38. Jahrgang vom 11.12.2012 Nr. 26 Inhaltsverzeichnis Seite 110 Tagesordnung der 30. Sitzung des Rates der Stadt Dorsten am Mittwoch, 19.12.2012 um 16:00 Uhr im Großen Sitzungssaal
MehrBestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010
Mehr2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:
2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:
MehrAmtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3
Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes
MehrHaushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie
Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert
MehrAMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr
MehrAmtliches Kreisblatt
Amtliches Kreisblatt Amtsblatt für den Kreis Herford Herford, 07.04.2011, Nr. 06/2011 Bekanntmachungen des Kreises Herford Inhalt 032 2. aktualisierte Tagesordnung (Stand 06.04.2011) für die am Freitag,
MehrHerausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.
Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe
Mehr2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.
MehrMuster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
MehrJahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012
Amtsblatt Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Haushaltssatzung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen für das Haushaltsjahr 2012 2 1. Nachtragssatzung
MehrGebührensatzung. vom
Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Warendorf über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für das Übergangswohnheim, 48231 Warendorf, Königsberger Straße 5 vom 19.12.2008 Auf Grund des 7
Mehr77 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Haushaltssatzung der Stadt Ratingen für das Haushaltsjahr
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 10 NUMMER : 15 DATUM : 03.07.2014 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 76 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - 14. Nachtrag
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom 22.06.2016 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 15.03.2016 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde
MehrAmtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s
Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 9. Jahrgang Schwelm, 05.07.2016 Nr. 15 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 17.06.2016
MehrJahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1
Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
MehrSatzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75
Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 02.01.2008 (zuletzt geändert durch Satzung vom 17.02.2015) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in
MehrAMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden
AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 74. Jahrgang 01. Februar 2017 Nr. 7 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 32/2017 Öffentliche Bekanntmachung des Hauptschul-Zweckverbandes Niederntudorf/Wewelsburg
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrÜbergangsheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge 50/02 HdO
Übergangsheime für Aussiedler 50/02 und ausländische Flüchtlinge 68. Erg. Lief. 1/2003 HdO Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Neuss für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge
MehrBekanntmachungsanordnung
Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme an Angeboten der Ganztagsbetreuung
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBekanntmachungsanordnung
Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 21.12.1993-22.12.1993 29.12.1993 01.01.1994 1. Änderung 20.12.1994-21.12.1994 29.12.1994
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g
H a u s h a l t s s a t z u n g Auf Grund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrGebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Bekanntmachungsanordnung
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung 70.02 Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemach t Inkrafttreten 16.12.1993 ----
MehrIStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com
IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrAMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015
AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt
MehrGebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom
Gebührensatzung der Stadt Wiehl für die Inanspruchnahme der Friedhöfe vom 13.12.2013 Aufgrund von 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in der Fassung der
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
MehrAMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben
MehrAnschließend nichtöffentliche Sitzung
96 Stadt Cham Marktplatz 2 Anschließend nichtöffentliche Sitzung Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 14. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal
MehrAmtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede
Amtsblatt der 2015 ausgegeben am 20. März 2015 Nr. 05 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 23 2. Bekanntmachung der
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt
Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015
Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),
MehrGebührenordnung für die Stadtbibliothek Neuss vom 19. Dezember 1997 (in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2013)
Gebührenordnung Stadtbibliothek 41/021 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Gebührenordnung Stadtbibliothek 41/021 85. Erg. Lief. 1/2014
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom 21.12.1995 - in Kraft getreten am 01.01.1996 Änderungen Nr. der Änderungen Datum der Änderung geänderte Paragraphen Art der
MehrKreis Siegen-Wittgenstein
Satzung zur Änderung der Landschaftspläne zur Regelung des Anbaus von Energiepflanzen im Kreis Siegen-Wittgenstein rechtskräftig seit 17.12.2012 Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat - Untere Landschaftsbehörde
MehrAMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN
AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 72. Jahrgang 04. März 2015 Nr. 8 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 29/2015 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über öffentliche
MehrAMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142
347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 92 15.05.2015 Bekanntmachung der Sitzung des
MehrAMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße
Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche
MehrNr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43
Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe
MehrSatzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014
Satzung für das Jugendamt des Kreises Soest vom 3. November 2014 Der Kreistag des Kreises Soest hat am 30.10.2014 aufgrund o der 69 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
MehrAmtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s
Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 7. Jahrgang Schwelm, 10.04.2014 Nr. 08 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 28.03.2014
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung. der Bundesstadt Bonn. für das Haushaltsjahr 2015/2016
Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für das Haushaltsjahr 2015/2016 Amtliche Bevölkerungszahl nach dem Ergebnis des Zensus - Stichtag 09.05.2011 305.765 Fortgeschriebene Bevölkerungszahl zum 30.06.2014
MehrAmtsblatt der Stadt Dorsten
Amtsblatt der Stadt Dorsten 42. Jahrgang vom 21.09.2016 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Seite 66 Entlastung des Bürgermeisters und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 67 Offenlegung
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert
MehrAmtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T
Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts-
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marlow
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrAmtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21
für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,
MehrBekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl
69 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 42. Jahrgang Montag, 13. Mai 2013 Nummer 8 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 10.05.2013
MehrGebührensatzung. zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
MehrJahrgang 2011 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 4. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, Winterberg
Jahrgang 2011 Herausgegeben zu Winterberg am 25.03.2011 Nr. 4 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die
Mehrfür den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2
für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Inhalt Bekanntmachungen des Landkreises...2 Auslegung der Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzepts
Mehr