S PA. Fit in allen Disziplinen. Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Stichtag
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- Gregor Beck
- vor 8 Jahren
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1 Stichtag S PA Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Name, Vorname Straße Plz, Ort Kontonummer IBAN BIC Berater Datum GENODEF1ND2 Stand: 01/2013
2 SEPA - Basisinformation Was ist eigentlich SEPA? Der Begriff steht für Single Euro Payments Area und stellt den neuen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum dar. Dieser Zahlungsverkehrsraum beinhaltet 32 Länder und die Einführung komplett neuer Zahlungsverkehrsverfahren. Das Thema geht mich als Kunde nichts an, da ich nur nationalen Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands abwickle. Die anstehenden Änderungen betreffen alle Kunden, welche ein Girokonto bei einem Kreditinstitut unterhalten, unabhängig davon, ob europäische bzw. nur innerdeutsche Zahlungen abgewickelt werden. Was ändert sich für mich als Bankkunde durch diesen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum SEPA? Der Umfang der Änderungen ist bei jedem Kunden individuell davon abhängig, welche Zahlungsverkehrsformen (Überweisungen, Lastschriften) bisher verwendet werden und wie der Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Eine Änderung trifft alle Bankkunden gleichermaßen: Die Abschaffung von Kontonummer und Bankleitzahl. Die nachfolgenden Checklisten sollen Ihnen hierbei als Hilfestellung bei den anstehenden Veränderungen dienen. Stimmt es, dass meine Kontonummer und meine Bankleitzahl nicht mehr für den SEPA-Zahlungsverkehr verwendet werden können? Die bisher vertrauten Kontodaten werden hierbei durch die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) ersetzt. IBAN und BIC finden Sie bereits heute auf Ihrem Kontoauszug und Ihrer VR-BankCard. Gibt es schon einen Termin, ab wann der einheitliche europäische Zahlunsverkehrsraum eingeführt wird? Als wichtigstes Datum ist der anzusehen. Ab diesem Zeitpunkt werden die nationalen Zahlungsverkehrsverfahren durch SEPA-Verfahren ersetzt.
3 Checkliste zur Einführung Was ist zu tun? Erledigt 1 Benennen Sie einen SEPA-Beauftragten/Ansprechpartner in Ihrer Firma bzw. bilden Sie eine Projektgruppe. 2 Legen Sie einen Zeitpunkt für die Umstellung fest! Termin: Statten Sie Ihre ausgehenden Rechnungen und Ihre Briefbögen bereits heute mit IBAN und BIC aus! IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, Ihrer VR-BankCard und im Online-Banking der RVB Neuburg. Überprüfen Sie, ob Ihre Finanzbuchhaltung und Ihre Banking-Software SEPA-fähig sind. Profi cash ist ab Version 10 SEPA-fähig! Online bestellbar unter Fragen Sie beim jeweiligen Hersteller des Programmes nach, ob Ihre Version bereits SEPA-fähig ist. Ergänzen Sie Bankleitzahl und Kontonummer im Kundenstamm Ihres Banking-Programms um IBAN und BIC. Profi cash beinhaltet eine automatische Umwandlungsmöglichkeit von Kontonummer und BLZ in IBAN und BIC. Desweiteren stellen wir Ihnen den kostenlosen IBAN- Konverter als Download zur Verfügung.
4 Checkliste Überweisungsverkehr Wie erfolgt in Ihrem Unternehmen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs? Erledigt Online-Banking mit Software Überprüfen Sie, ob Ihre Banking-Software SEPA-fähig ist. Ergänzen Sie IBAN und BIC in den Kundenstammdaten Ihrer Software. ebanking über die Internetseite der Bank Das ebanking Ihrer RVB Neuburg ist bereits SEPA-fähig IBAN und BIC finden Sie auf den Rechnungen Ihrer Geschäftspartner Einreichung von Belegen Bitte nutzen Sie die neuen EURO-Überweisungs-Vordrucke. Diese erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen. Vordrucke besorgt! Begleitzettelverfahren Das bisherige technische Austauschformat für Zahlungen (DTAUS) wird durch das SEPA Format (XML) ersetzt. Überprüfen Sie, ob Ihre Software das neue Format unterstützt. Bei Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Datenträger (USB-Stick, Diskette etc.) bzw. Belegen ist zu prüfen, ob eine Umstellung auf Online-Banking sinnvoll ist. Bitte beachten Sie, dass bei der SEPA-Überweisung nur noch 2 Verwendungszweckzeilen á 35 Stellen möglich sind!
5 Basisinformationen für Lastschriftverkehr Im Rahmen der Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrsraumes werden die bisherigen deutschen Einzugsverfahren (Lastschrift mit Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag) eingestellt. Für die beiden neuen Lastschriftverfahren SEPA-Basislastschrift (Anwendungsbereich Privat- und Firmenkunden) siehe Checkliste Basis-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift (Anwendungsbereich ausschließlich Firmenkunden / nicht Verbraucher) siehe Checkliste Firmen-Lastschrift gelten neue rechtliche Rahmenbedingungen im Verhältnis zwischen Ihnen als Zahlungsempfänger und Ihren Kunden (= Zahlungspflichtigen), neue Fristen für die Lastschrifteinreichung und die Kundeninformation, sowie Besonderheiten in der technischen Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Auf unserer Internetseite haben wir für Sie entsprechende Detailinformationen zu den neuen SEPA-Lastschriftverfahren hinterlegt. Checkliste für Lastschriftverkehr Falls Sie keine Abwicklung des Lastschriftverkehrs vornehmen, können Sie die nachstehenden Fragen überspringen. Welche Lastschriftformen kommen bisher in Ihrem Unternehmen zum Einsatz? Lastschriften mit Einzugsermächtigung Lastschriften mit Abbuchungsauftrag beide Lastschriftformen siehe Checkliste Basis-Lastschrift siehe Checkliste Firmen-Lastschrift siehe Checkliste Basis-Lastschrift siehe Checkliste Firmen-Lastschrift Voraussetzung für die Nutzung der neuen SEPA-Lastschriftverfahren Erledigt Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Diese können Sie über die Internetseite kostenlos beantragen. Nach erfolgreicher Beantragung bitten wir Sie, uns Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer mitzuteilen. Erneuerung der Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften mit der RVB Neuburg. Diese erhalten Sie von Ihrem Berater.
6 Checkliste Basis-Lastschrift Für den Einsatz der SEPA-Basislastschrift ist die Einholung eines sogenannten Mandats bei Ihren Zahlungspflichtigen notwendig (bisherige Einzugsermächtigung im deutschen Lastschriftverfahren). Wie erhielt Ihr Unternehmen bisher die Einzugsermächtigung für den Lastschrifteinzug? Einzugsermächtigung mit dem Kunden ist in einem Vertrag eingearbeitet, z.b.: Kauf-, Bezugsvertrag, Mitgliedsvertrag, AGB usw. Empfehlung: Anpassung der Textpassagen an die Vorgaben zur Nutzung als SEPA-Mandat Einzugsermächtigung des Kunden liegt als separates Formular im Unternehmen vor Empfehlung: Nutzung des Formulars für SEPA Lastschriftmandate ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf SEPA-Basislastschriften im Unternehmen Die Anpassung Ihrer Verträge bzw. die Verwendung der SEPA-Lastschriftmandate ist erst ab dem Zeitpunkt notwendig, wenn Sie Ihren Zahlungsverkehr von der deutschen Lastschrift auf die SEPA- Basislastschrift umstellen. Die Anpassung greift nur für Ihre neuen Kunden. Die Vorgehensweise für Ihre Bestandskunden wird im nächsten Punkt beschrieben. Was passiert mit meinen bisherigen Einzugsermächtigungen, welche ich von meinen Bestandskunden habe? Muss ich hierfür neue SEPA-Lastschriftmandate einholen? Die bisherigen Einzugsermächtigungen können durch entsprechende Mitteilungen an Ihre Kunden (= Zahlungspflichtige) in ein SEPA-Mandat umgewandelt werden. Hierzu ist es aber notwendig, Ihre Kunden über die Umwandlung, die neuen Fristen für den Einzug von SEPA-Lastschriften sowie deren Widerspruchsrecht zu informieren. Ab dem Zeitpunkt der Umwandlung empfehlen wir, keine Einzugsermächtigungen mehr mit Ihren Kunden zu schließen und auch nur noch SEPA-Basislastschriften bei Ihrer Raiffeisen-Volksbank Neuburg einzureichen. Auf haben wir ein Musteranschreiben für Ihre Kundeninformation sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für Sie hinterlegt. WICHTIG: Vorabinformation über die Belastung Zur Sicherstellung des erfolgreichen Lastschrifteinzuges müssen Sie dem Zahlungspflichtigen vor dem Einzug die Höhe und das Datum des jeweiligen Einzuges mitteilen. So kann dieser die entsprechende Summe auf seinem Konto vorhalten. Diese Vorabinformation ("Pre-Notification") muss mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum erfolgen. Kann die 14 Tage-Frist für die Versendung der Vorabankündigung durch die AGBs des Zahlungsempfängers verkürzt werden? Ja. Durch eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist. Einreichung/Vorlauffristen SEPA-Lastschriften müssen mit einer Vorlauffrist eingereicht werden. Diese beträgt vom Fälligkeitsdatum gerechnet: - bei erstmaliger/einmaliger Einreichung 6 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin - bei wiederkehrender Einreichung 3 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin
7 Checkliste Firmen-Lastschrift Für den Einsatz der SEPA-Firmenlastschrift ist die Einholung eines sogenannten Mandats bei Ihren Zahlungspflichtigen notwendig (bisheriger Abbuchungsauftrag im deutschen Lastschriftverfahren). Die SEPA-Firmenlastschrift kann nur zur Abwicklung von Einzügen zwischen Firmen, aber nicht zwischen Verbrauchern zum Einsatz kommen. Wie wurde bisher der Abbuchungsauftrag mit Ihren Kunden vereinbart? Abbuchungsauftrag mit dem Kunden ist in einem Vertrag eingearbeitet z. B.: Kauf-, Bezugsvertrag, Mitgliedsvertrag, AGB usw. Empfehlung: Anpassung der Textpassagen an die Vorgaben zur Nutzung als SEPA-Firmenmandat Abbuchungsauftrag des Kunden liegt als separates Formular im Unternehmen vor und wurde vom Zahlungspflichtigen bei seiner Bank eingereicht. Empfehlung: Nutzung des Formulars für SEPA-Firmenlastschrift-Mandate ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf SEPA-Firmenlastschriften im Unternehmen Die Anpassung Ihrer Verträge bzw. die Verwendung der SEPA-Firmenlastschrift-Mandate ist erst ab dem Zeitpunkt notwendig, wenn Sie Ihren Zahlungsverkehr vom deutschen Abbuchungsauftrag auf die SEPA-Firmenlastschrift umstellen. Die Anpassung greift nur für Ihre neuen Kunden. Die Vorgehensweise für Ihre Bestandskunden wird im nächsten Punkt beschrieben. Was passiert mit Ihren bisherigen Abbuchungsaufträgen, welche Sie von Ihren Bestandskunden erhalten haben? Müssen Sie hierfür neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate einholen? Die bisherigen Abbuchungsaufträge können nicht weiterverwendet werden. Dies bedeutet für Sie, dass Sie für alle Geschäftskunden, mit welchen Sie einen Abbuchungsauftrag vereinbart haben, ein Firmenlastschriftmandat einholen müssen. Eine Umwandlung wie beim Einzugsermächtigungsverfahren ist nicht vorgesehen. Auf haben wir ein Musteranschreiben für Ihre Kundeninformation sowie ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat für Sie hinterlegt. WICHTIG: Vorabinformation über die Belastung Zur Sicherstellung des erfolgreichen Lastschrifteinzuges müssen Sie dem Zahlungspflichtigen vor dem Einzug die Höhe und das Datum des jeweiligen Einzuges mitteilen. So kann dieser die entsprechende Summe auf seinem Konto vorhalten. Diese Vorabinformation ("Pre-Notification") muss mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum erfolgen. Kann die 14 Tage-Frist für die Versendung der Vorabankündigung durch die AGBs des Zahlungsempfängers verkürzt werden? Ja. Durch eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist. Einreichung/Vorlauffristen SEPA-Firmenlastschriften müssen mit einer Vorlauffrist eingereicht werden. Diese beträgt vom Fälligkeitsdatum gerechnet: - 2 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin - keine Unterscheidung zwischen erstmaligen/einmaligen und wiederkehrenden Lastschriften
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