Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Stand der Realisierung - Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2009 in Leuna
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- Martin Engel
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1 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Stand der Realisierung - Dr. Wilhelm Thiele Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2009 in Leuna
2 Ausgangssituation 2 Entlastung der Sozialversicherung, Bürokratieabbau, Bündelung der Ressource Aufsichtskräfte, Strategiedefizit.
3 Der Auftrag GDA Ziele, Handlungs- Felder, Strategie Harmonisierung Methoden, Regelwerk Koordination Länder UVTr. Qualitätssicherung, Evaluation
4 Säule I: Ziele und Handlungsfelder 4 Ziel 1: Reduktion von Arbeitsunfällen Bau und Montage; Zeitarbeit; innerbetrieblicher Transport, Ziel 2: Reduktion von Muskel-Skelett-Erkrankungen Pflege, Büroarbeit, Ziel 3: Reduktion von Hauterkrankungen, Feuchtarbeit;
5 Säule I: Arbeitsprogramme 5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Zeitarbeit, Sicher fahren und transportieren, Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Pflege, Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro, Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen; (Leuchttürme I)
6 Säule I: Arbeitsprogramme Sensibilisierung in Schulen, Personenbeförderung im ÖPNV, Sicherheit und Gesundheit bei einseitig belastenden und bewegungsarmen Tätigkeiten, (Ernährungsindustrie, Feinmechanik, Gastronomie und Hotellerie); (Leuchttürme II)
7 7 Säule II: Angleichung Methodik Leitlinien zu: Gefährdungsbeurteilung (in Kraft), Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation (in Bearbeitung),. z.b.: Überwachung (zukünftig), Beratung (zukünftig).
8 Säule II: Angleichung Methodik 8 Leitlinie Gefährdungsbeurteilung: GB nicht, nicht angemessen, angemessen durchgeführt. Angemessen, wenn GB im wesentlichen durchgeführt und zutreffend bewertet, Maßnahmen des AG ausreichend und geeignet, Wirksamkeitskontrollen, Beurteilung aktuell, Dokumentation in Form und Inhalt angemessen. Übersicht der Gefährdungsfaktoren (11 Gruppen mit 47 Einzelfaktoren)
9 Säule II: Angleichung Methodik 9 Leitlinie zur künftigen Gestaltung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz: Vorrang staatlichen Rechts. Staatliche Regeln, Vermutungswirkung UV-Vorschriften subsidiär zur Erfüllung des Präventionsauftrages. Staatliche Regeln und UV-Vorschriften bilden ein stimmiges und kohärentes Gesamtgefüge: Abstimmung! Noch offen: Verhältnis staatlicher Regeln zu UV- Vorschriften
10 Säule III: Kooperationsstruktur 10 Rahmenvereinbarung, Nationale Arbeitsschutzkonferenz, Umsetzung der GDA in den Ländern, Deutscher Arbeitsschutzpreis, Kooperation zwischen den Ländern,
11 Säule III: Kooperationsstruktur 11 Rahmenvereinbarung zwischen Ländern und DGUV: Art.1 Geltungsbereich: Zusammenwirken bei Beratung und Überwachung; Art.2 Ziele und Grundsätze: arbeitsteiliges Vorgehen auf der Basis vorhandener Kompetenzen, Leitlinien ; Art.3 Koordination u. Informationsaustausch: Vermeidung inhaltlicher und zeitlicher Überschneidungen; Art.4 Zusammenarbeit staatlicher Überwachungsbehörden mit der GLS: Steuerung der Zusammenarbeit; Art.5 Zusammenarbeit auf Bundesebene; Bereitstellung von Daten auf Anforderung.
12 Säule III: Kooperationsstruktur 12 Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK): NAK, Steuerkreise Arbeitsprogramme und Dachevaluation, Geschäftsstelle, Deutsches Arbeitsschutzforum.
13 Säule III: Kooperationsstruktur 13 Umsetzung der GDA in den Ländern: Gemeinsame landesbezogene Stelle (GLS), Umsetzungsvereinbarung, Regionale Netzwerke.
14 Säule III: Kooperationsstruktur Deutscher Arbeitsschutzpreis Erstmalig gemeinsam von Bund, Ländern und UVTr., best-practice, Preisgeld, Neun nominierte Unternehmen, Verleihung am (AuA)
15 Säule III: Kooperationsstruktur 15 Kooperation zwischen den Ländern Ständige Vertretung des LASI - Vorsitzenden, Mehrstufiges Verfahren für Entscheidungsprozesse, Übertragung von Aufgaben an einzelne Länder z.b.: SLIC, Scoreboard, Internet.
16 16 Säule IV: Evaluation Information- und Datenaustausch Internetbasierte Plattform von UVTr. und Ländern Evaluation (Programm- und Dachevaluation)
17 Gesetzlicher Auftrag Abs.1, ArbSchG: UVtr. und Länder wirken bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen auf der Grundlage einer gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie eng zusammen. Diese umfasst die Abstimmung allgemeiner Grundsätze zur methodischen Vorgehensweise, die Festlegung inhaltlicher Beratungs- und Überwachungsschwerpunkte, aufeinander abgestimmter oder gemeinsamer Schwerpunktaktionen und Arbeitsprogramme und die Förderung eines Daten- und Informationsaustausches.
18 Persönliche Erfahrungen 18! kompliziert und komplex, in der Folge! Kommunikationsaufwand,! Zeit, Zusammenarbeit im Konsens, Kompromissfähigkeit, Verbindlichkeit und Kontinuität, Trauen (Ver-; Miss-; Zu-)
19 Herausforderungen: 19 Start der Arbeitsprogramme (10 20 Prozent der Ressourcen), Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben (ca p.a. / Länder), Etablierung der Evaluation, Kommunikationskonzept nach Innen und nach Außen.
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