Versicherungen für Mitgliedsgesellschaften der AWMF

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1 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Schatzmeisterseminar 2015 Versicherungen für Mitgliedsgesellschaften der AWMF 1

2 Haftungsrisiken bei (gemeinnützigen) Vereinen: Außenhaftung für Handlungen des Vereins, z.b. - Spendenhaftung für falsche Bescheinigungen, kann Entzug der Gemeinnützigkeit zur Folge haben - Steuerhaftung bei falscher Erklärung oder fehlerhaften Steuerzahlungen - Drittschäden für Schäden, die Geschäftspartnern oder öffentlich-rechtlichen Trägern entstehen Innenhaftung innerhalb des Vereins für Pflichtverletzungen durch Vorstand oder Geschäftsführung, z.b. : - Verjährenlassen von Forderungen, fehlerhafte Buchhaltung, unwirtschaftliches Handeln, Fristversäumnisse etc. 2

3 Wer haftet wofür? Außenhaftung: zunächst haftet der Verein mit seinem gesamten Vereinsvermögen wenn dieses zur Deckung des Schadens nicht ausreicht, haften u.u. die vertretungsberechtigen Vorstandsmitglieder eventuell darüber hinaus uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Innenhaftung: bei Pflichtverletzung (einfache Fahrlässigkeit genügt) haften die vertretungsberechtigen Vorstandsmitglieder bzw. die Geschäftsführer dem Verein gegenüber uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen. 3

4 4 Mögliche Absicherung der Haftpflicht-Risiken:

5 Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung: deckt maximal 2 x jährlich Schäden bis zur Höhe von mindestens für den Verein, ohne dass dieser den Vorstand in Regress nehmen muss (Deckung von Eigenschäden). Die Deckungssumme kann mit Prämienzuschlag auf bis zu erhöht werden. ist auch Rechtsschutzversicherung für die Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter gewährt 5 Jahre Nachmeldefrist bei Beendigung des Vertrags sichert explizit alle Vereinsmitglieder einschließlich delegierte Vertreter in Leitliniengruppen ab 5

6 Prämien für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Rahmenvertrag AWMF R+V: Abhängig von: - Deckungssumme (ab aufwärts) - Deckungsumfang (z.b. Erweiterung auf Schäden wegen wissentlichen Pflichtverletzungen - Haushaltssumme der Fachgesellschaft 6

7 Directors & Officers (D&O)-Versicherung der AWMF: deckt die persönlichen Haftungsrisiken der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, falls die Deckungssumme der Vermögenschaden-Haftpflicht-Versicherung des Vereins nicht ausreicht, bis zur Höhe von ,-. wird von der AWMF kollektiv für alle Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer derjenigen Mitgliedsgesellschaften abgeschlossen, die eine Vermögensschaden-Haftpflicht- Versicherung im Rahmen des Kollektivvertrags zwischen der AWMF und der R+V-Versicherung abschließen. Kosten pro Gesellschaft und Jahr: 25,- inkl. Vers.St. 7

8 Allgemeine Vereins-Haftpflichtversicherung der AWMF deckt Personen- und Sachschäden bis zu ,- ab. deckt zusätzlich Vermögensschäden, die mit Personenund Sachschäden zusammenhängen, mit bis zu ,- ab gilt nicht für andere Vermögensschäden (dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) gilt explizit auch für Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Leitlinienentwicklung entstehen (z.b. falsche Dosierungsangaben!) Kosten pro Gesellschaft und Jahr: 131,- inkl. Vers.St. 8

9 Angebote geprüft: Die von der FUNK-Gruppe vermittelten Angebote der R+V Allgemeine Versicherung AG für einen Rahmenvertrag zur Vermögensschaden- Haftpflicht-Versicherung + D&O-Versicherung und von der Provinzial Rheinland für eine allgemeine Vereins-Haftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden) für AWMF- Mitgliedsgesellschaften wurden - vom Präsidium sorgfältig geprüft, - an einigen Stellen nachverhandelt - und abschließend für gut befunden. 9

10 Unterlagen und Antragsformulare für alle interessierten Fachgesellschaften finden Sie auf der AWMF-Website in der Rubrik Service für Mitgliedsgesellschaften!

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11

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