Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Gefährdungsbeurteilung Drehbank

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1 Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt

2 Ihr Vorteil als Know-NOW User: Tools for Success Betriebs- / Arbeitsbereich Verantwortlicher / Vorgesetzter: Bearbeitet / überarbeitet am: Fertigung / : von: Tätigkeit Gefährdung / Belastung Beanspruchung Bedienen konventionelle Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Einrichtung und Nutzung eines Prepay-Kontos Verletzungen durch Einziehen der Hände, Ärmel, Haare am Werkzeug oder am offenen Wellenende Mögliche Maßnahmen / Schutzmaßnahmen - Schutzhaube, falls vorhanden benutzen - Haarnetz tragen, enganliegende Kleidung benutzen - Keine Handschuhe tragen Schutzziele / Bezug; Weitere Info BGR 500 Kap BGI 547 Handlungs -bedarf? Notwendige Abhilfemaßnahmen ja nein Wer bis wann Verletzungen durch schlagendes, umlaufendes Stangenmaterial - Umschlossenen Schutz über gesamte Länge verwenden (z. B. Rohr) Schnittverletzung bei Säubern der Maschine - Spanhaken und Besen verwenden BGR 192 Verletzung der Hände - Verkleidung wieder anbringen am Antrieb Augenverletzung durch - Schutzbrille tragen wegfliegende Späne T_GefährdgM Rev. 1.3 Seite 2 von

3 Ihr Vorteil als Know-NOW User: Tools for Success Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Einrichtung und Nutzung eines Prepay-Kontos Tätigkeit Gefährdung / Mögliche Maßnahmen / Schutzziele / Handlungs Notwendige Belastung Einsparungen Schutzmaßnahmen durch attraktive Bonusprogramme Bezug; -bedarf? Abhilfemaßnahmen Beanspruchung Weitere Info ja nein Wer bis wann Bedienen Hauterkrankung durch - Hautkontakt so weit wie möglich BGI 546 konventionelle Kontakt mit vermeiden Kühlschmierstoffen - Hautschutzplan erstellen BGI Regelmäßige Benutzung von Hautschutz- und BGR 143 Hautpflegemitteln - Regelmäßige Überprüfung der Betriebsanweisung KSS, (ph-wert, Konzentration, Nitritgehalt) erstellen! Atemwegsbelastung durch Aerosole und Dämpfe von Kühlschmierstoffen - Freie oder technische Lüftung vorsehen, evtl. Absaugeinrichtungen Fußverletzung durch Herabfallen schwerer Teile - Schutzschuhe tragen BGR 191 Hinweis: Allgemeine Gefährdung im Betrieb und an Maschinen - Unterweisen der Mitarbeiter ArbSchG 12 Sie können diese Tabelle jederzeit erweitern, indem Sie über das Menü Tabelle - Zellen einfügen - Zeilen unterhalb weitere Zeilen für zusätzliche Gefährdungen einfügen. Die Tabellenüberschrift wird automatisch wiederholt. T_GefährdgM Rev. 1.3 Seite 3 von

4 Ihr Vorteil als Know-NOW User: Tools for Success Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Einrichtung und Nutzung eines Prepay-Kontos Systematik der Nutzung des Bewertungsmoduls zur Durchführung der : Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Tätigkeit Gefährdung / Belastung Beanspruchung Mögliche Maßnahmen / Schutzmaßnahmen Schutzziele / Bezug; Weitere Info T_GefährdgM Rev. 1.3 Seite 4 von Handlungs -bedarf? Notwendige Abhilfemaßnahmen ja nein Wer bis wann Spalte 1: Beschreibt die Tätigkeit des Fertigungsbereiches an Drehmaschinen. Sollten hier relevante Tätigkeiten hinzukommen, bitte ergänzen. Spalte 2: Beschreibt mögliche Gefährdungen, bzw. Belastungen und Beanspruchungen im Rahmen der Tätigkeiten. Die wichtigsten allgemein vorhandenen Aspekte sind bereits erfasst. Bitte ergänzen Sie eventuelle spezifische Aspekte Ihres Bereiches. Spalte 3: Hier sind die denkbaren, möglichen Maßnahmen, bzw. gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen gelistet. Spalte 4: Enthält die Quellen der Forderungen und eventuelle weitere Informationen zu verfügbaren Hilfsmitteln. Spalte 5: Dient zur Dokumentation des Handlungsbedarfs, d.h. ob die Maßnahmen / Schutzmaßnahmen erforderlich sind, bzw. bereits umgesetzt sind. Spalte 6: Dient zur Dokumentation der Abhilfemaßnahmen, d.h. wer, bis wann die Aufgaben erledigen muss. Sinnvollerweise sollte hierzu zusätzliche eine Aufgabenliste mit genauer Beschreibung der Maßnahmen geführt werden. Das Bewertungsmodul muss bei > 10 Beschäftigten aufbewahrt werden und ist den Behörden auf Verlangen vorzulegen!

5 Tools for Success Weitere wichtige und relevante Gesetzestexte: (Die zitierten Texte geben den Stand wieder) Abkürzungen: BGV BGR BGI BGG Ihr Vorteil als Know-NOW User: Freie ArbSchG Nutzung kostenloser Arbeitsschutzgesetz Tools und Experten-Links ASIG Arbeitssicherheitsgesetz Einrichtung ArbStättV undarbeitsstättenverordnung Nutzung eines Prepay-Kontos ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (früher UVV) Berufsgenossenschaftliche Regeln (früher ZH1/ Regeln) Berufsgenossenschaftliche Informationen Berufsgenossenschaftliche -Grundsätze Regelwerke der Berufsgenossenschaft: Auf vollständige Darstellung der Schriften wurde verzichtet, da diese sehr umfangreich sind. Hinweis: Sie finden die gesamten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerke unter Arbeitsschutzgesetz 12 - Unterweisung (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt. T_GefährdgM Rev. 1.3 Seite 5 von

6 Tools for Success Wichtiger Hinweis: Die in diesem Formular dargestellten Gefährdungen bzw. Belastung/ Beanspruchungen und die damit Ihrgetroffene Vorteil Auswahl als an Gesetzestexten, Know-NOW Berufsgenossenschaftliche User: Vorschriften, Berufsgenossenschaftliche Regeln, Berufsgenossenschaftliche Informationen oder Berufsgenossenschaftliche Grundsätze stellt eine beispielhafte Selektion dar und ist deshalb nicht als vollständig zu betrachten. Freie Nutzung kostenloser Tools und Experten-Links Einrichtung Deshalb ersetzt und diese nicht Nutzung die eigeneeines Recherche Prepay-Kontos des Anwenders! BGI 546 BGI 547 BGI 658 BGR 143 BGR 191 BGR 192 BGR 500 Umgang mit Gefahrstoffen Handwerker Hautschutz in Metallbetrieben Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen Benutzung von Fuß- und Knieschutz Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz Betreiben von Arbeitsmitteln (Gesamtfassung) T_GefährdgM Rev. 1.3 Seite 6 von

7 Tools for Success Hinweise zur Anpassung des Dokumentes an die Organisation: Um das Tool an Ihre Dokumentenstruktur anzupassen, gehen Sie (hier am Beispiel der Version MS Office 2003 dargestellt) bitte folgendermaßen vor: 1. Setzen Sie das Häkchen unter Extras - Optionen... - Ansicht - Formatierungszeichen im Feld Alle, indem Sie dieses anklicken. 2. Löschen Sie das Titelblatt, indem Sie dieses außerhalb der Textfelder markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 3. Löschen Sie den verbliebenen Abschnittswechsel, indem Sie diesen markieren und ebenfalls die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 4. Mittels Doppelklick auf die Kopf- oder Fußzeile können Sie diese nun öffnen und die Texte und deren Formatierungen entsprechend Ihren Wünschen gestalten. 5. Die Kopfzeilen-Grafik können Sie wie vorher löschen, indem Sie diese markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 6. Eine neue Grafik fügen Sie über die Menüpunkte Einfügen - Grafik - Aus Datei ein. 7. Diese Hinweisseite(n) entfernen Sie, indem Sie die (ab dem letzten Seitenumbruch) alles markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. Nutzungsbedingungen von Fachinformationen: (1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Lizenzgeber. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. (2) Für Garantien haftet der Lizenzgeber unbeschränkt. (3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Lizenzvertrags nicht gerechnet werden musste. (5) Für Datenverlust haftet der Lizenzgeber nur, soweit dieser auch bei der Sorgfaltspflicht entsprechender Datensicherung entstanden wäre. (6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. (7) Der Lizenzgeber haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes der Tools oder Trainings. (8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. T_GefährdgM Rev. 1.3 Seite 7 von

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