Zoll im weltweiten Warenverkehr. Susanne Zaczek

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1 Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr Gesetzliche Verpflichtungen richtig erfüllen Susanne Zaczek Zollexpertin aus Kiel Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

2 Gesetzliche Grundlagen Außenwirtschaftsrecht Außenwirtschaftsverordnung Ausfuhrliste Kriegswaffenkontrollgesetz Völkerrechtliche Vorgaben Zollkodex Zollkodex-Durchführungsverordnung Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

3 Europäische Regelungen Terrorismus Embargoregelungen Dual-use-Exportkontrollen Rüstungssektor Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

4 Wesentliche Vorschriften Außenwirtschaftsrecht Zollrecht Umsatzsteuerrecht Verbrauchssteuerrecht Statistikrecht Marktordnungsrecht Umweltschutz (Abfallnachweise) Pflanzenschutzverordnung Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

5 Die Aufgaben des Zolls Einnahmen für Deutschland Einnahmen für Europa Schutz für die Wirtschaft Schutz für den Bürger Schutz für die Umwelt Marktordnungen Risikoanalyse Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

6 Arbeitsfelder Außenwirtschaftsüberwachung Einfuhrabgaben Schwarzarbeit Markenschutz Produktsicherheit Schutz der inländischen Produktion Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

7 Einfuhrabgabenarten Einfuhrumsatzsteuer Verbrauchsteuern Zölle Antidumpingzölle Agrarabgaben Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

8 Internationale Zusammenarbeit Zollzusammenarbeit in der EU Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten Zollzusammenarbeit in internationalen Organisationen Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

9 Umsatzsteuerfreier Export Definition der Ausfuhr in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich Definition orientiert sich immer am Gesetzeszweck Umsatzsteuer Besteuerungszweck: Besteuert wird der Verbrauch von Gegenständen und Dienstleistungen innerhalb der EU (Gemeinschaftsgebiet) Konsequenz: Wird ein Gegenstand ausgeführt und im Nicht-EU-Gebiet (Drittlandsgebiet) verbraucht, unterliegt der Umsatz nicht der Umsatzsteuer Wirtschaftspolitischer Sinn Die Wettbewerbsfähigkeit des Exportstaates bleibt erhalten Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

10 Zollbehandlung im Export, die Ausfuhranmeldung Art. 161 ZK ATLAS Anmeldung (AWV 9.1) 24 h Frist (AWV 9.2) bei EX C Gestellung bei Ausfuhrzollstelle bei EX A Ladestelle = Ausfuhrzollstelle Freigabe durch Zollamt Ausgangszollstelle Ausgangsvermerk Präferenzen Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

11 Wichtig! Bei sämtlichen Zollverfahren muss der Wirtschaftsteilnehmer (Ausführer) vor der Antragstellung eine EORI-Nummer beim IWF in Dresden beantragen. Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

12 Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

13 Einfuhren aus dem Drittland Deutschland befreit Waren von der EuSt wenn die diese sich im Zeitpunkt der Lieferung in einem zollrechtlichen Nichterhebungs- oder Versandverfahren befinden und durch den Abnehmer oder einen späteren Abnehmer in der Lieferkette eingeführt werden Nachfolgende innergemeinschaftliche Lieferungen oder die Wiederausfuhr sind steuerbefreit Achtung: Nicht alle EU-Mitgliedsstaaten haben die Lieferungen in zollrechtlichen Nichterhebungs- oder Versandverfahren von der Steuer befreit! Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

14 Das richtige Zollverfahren auswählen Einfuhr mit Erhebung von Zoll Einfuhr mit Erhebung von EUSt Wiedereinfuhr ohne Erhebung Aktive Veredelung Zolllagerverfahren Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

15 Zoll Recht Steuern Referentin: Susanne Zaczek Zollexpertin aus Kiel in Kooperation mit der IAPA International Association of Professional Advisers ( Zoll-Recht-Steuern Zoll im weltweiten Warenverkehr

Inhaltsverzeichnis VII

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