Vergütungsbericht. MainFirst Bank AG

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1 Vergütungsbericht MainFirst Bank AG zum 31. Dezember 2011 gem. Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 Vergütungsbericht MFB AG

2 Vergütungsbericht 1. Allgemeine aufsichtsrechtliche Anforderungen Vergütungsbestandteile und Gesamtvergütung Fixe Vergütungsbestandteile Variable Vergütungsbestandteile Erwerb von Aktien... 7 Vergütungsbericht MFB AG

3 1. Allgemeine aufsichtsrechtliche Anforderungen Die MainFirst Bank AG ist aufgrund der Vorschriften des 25a Kreditwesengesetzes (KWG) und der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) verpflichtet, einen Vergütungsbericht zu erstellen sowie ein Vergütungssystem einzuführen und zu dokumentieren. Die MainFirst Bank AG ist kein bedeutendes Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsvergV), da Ihre Bilanzsumme im Durchschnitt zu den Stichtagen bei unter EUR 10 Mrd. lag. Vor diesem Hintergrund gelten die 5,6 und 8 der Vergütungsverordnung für die MainFirst Bank AG nicht. Die Geschäftsleitung der MainFirst Bank AG ist für die Ausgestaltung angemessener Vergütungssysteme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachfolgend Mitarbeiter ) verantwortlich. Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter (nachfolgend Geschäftsleiter oder Geschäftsleitung ) ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Für Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft ist zusätzlich 87 AktG maßgeblich. Die Ausgestaltung der Vergütung steht dabei im Einklang mit den individuell gesetzten Zielen der Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung, die mit den Mitarbeitern bzw. Geschäftsleitern auf Jahresbasis in Zielvereinbarungen festgehalten werden. mit den aus den individuellen Zielen abgeleiteten Gesamtzielen der einzelnen Geschäftseinheiten, als auch des Gesamtunternehmens, sowie der erfolgeichen Umsetzung der vereinbarten Strategie sowie der Bearbeitung von Zukunftsprojekten. Die Vergütung der einzelnen Geschäftseinheiten der MainFirst Bank AG, inklusive der Kontrolleinheiten, muss stets so ausgestaltet sein, dass eine angemessene qualitative und quantitative Personalausstattung zur Erfüllung der Aufgaben sichergestellt ist. Die Gestaltung der Vergütungssysteme muss so ausgestaltet sein, dass die in der InstitutsvergV genannten negativen Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken für Geschäftsleiter und Mitarbeiter vermieden werden. Ebenso sollen die Vergütungssysteme die Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten unterstützt. Das Institut hat das Vergütungssystem in seinen Richtlinien zu verankern. Das Vergütungssystem wird einmal jährlich durch den Aufsichtsrat (für die Geschäftsleiter) und durch die Geschäftsleitung (für die Mitarbeiter) auf seine Angemessenheit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Aufsichtsrat der MainFirst Bank AG wird mindestens einmal jährlich mit diesem Vergütungsbericht MFB AG

4 Vergütungsbericht/Risikoanalyse über das Vergütungssystem informiert und kann sich somit ein eigenes Urteil über die Ausgestaltung und Angemessenheit bilden. Daneben besteht gemäß Geschäftsordnung ein ständiges Auskunftsrecht, nach Maßgabe des 90 AktG, über alle maßgeblichen Geschäftstätigkeiten, aus wichtigen Anlässen sowie auf Aufforderung des Aufsichtsrats. Die Geschäftsleiter und Mitarbeiter werden über die Vergütungssysteme durch Veröffentlichung im Internet in Kenntnis gesetzt. 2. Vergütungsbestandteile und Gesamtvergütung Die Gesamtvergütung (folgend Vergütung ) für Geschäftsleiter und Mitarbeiter besteht grundsätzlich aus einer fixen Gehaltskomponente, die jährlich und ggf. auch unterjährig überprüft wird, und gegebenenfalls aus einer zusätzlichen variablen Komponente. Für Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter und andere erfahrene Mitarbeiter besteht zudem die Möglichkeit, sich mit dem Erwerb von Aktien der Muttergesellschaft MainFirst Holding AG, Zürich, bzw. der MF Participation AG, Zürich, zum Net Asset Value (NAV) am Unternehmen zu beteiligen. Grundsätzlich kann die variable Vergütungskomponente auch zu einem Teil in Aktien, der oben genannten Gesellschaften, gewährt werden. Die Vergütung für Geschäftsleiter und Mitarbeiter ist objektiv angemessen, wenn sie auf Basis einer kaufmännischen Beurteilung die Wertschöpfung des Geschäftsleiters/Mitarbeiters adequat berücksichtigt. Sie orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und berücksichtigt zur Objektivierung interne und externe Vergleiche. Die objektiv angemessene Vergütung wird durch folgende Faktoren bestimmt: Analyse der Zielerreichung (Leistung) für den Mitarbeiter durch den Vorgesetzten (jährliche Beurteilung) Qualifikation und Erfahrung des Mitarbeiters Verantwortung und Position des Mitarbeiters sowie Leitungsspanne und Führungsverantwortung Verantwortung und Bedeutung der Stelle für die Geschäftsentwicklung Besondere Anforderungen und Leistungen im Rahmen des Anstellungsverhältnisses, die über die dem Mitarbeiter gesetzten Ziele hinausreichen Wirtschaftliches Ergebnis des Geschäftsbereichs und der MainFirst Bank AG Die angemessene Vergütung im internen Vergleich leitet sich aus folgenden Faktoren ab: Vergütung für vergleichbare Mitarbeiter (z.b. im Hinblick auf Leistung und Position) Entwicklung der Vergütung im Zeitablauf Vergütungsbericht MFB AG

5 Angemessene Abstufung von Vergütungen innerhalb der Geschäftsbereiche und der Gesamtbank Die angemesse Vergütung im externen Vergleich leitet sich aus folgenden Faktoren ab: Vergleichsvergütungen bei anderen Investmentbanken/Vermögensverwaltern Publizierte allgemeine Gehaltsinformationen für den Bankensektor Vertragliche Abfindungsansprüche werden weder mit Geschäftsleitern noch mit Mitarbeitern vereinbart. Für Geschäftsleiter richten sich Ansprüche nach bereits bestehenden Vergleichsvereinbarungen bzw. Zivilgerichtsurteilen. Für Mitarbeiter richten sich Ansprüche nach bereits bestehenden Vergleichsvereinbarungen bzw. Arbeitsgerichtsurteilen. Garantierte variable Vergütungen dürfen nur im Rahmen der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und längstens für ein Jahr gewährt werden. Die Gewährung garantierter variabler Vergütungen ist nur im Ausnahmefall (Besetzung von Schlüsselpositionen) und nach vorheriger Information des Vorstandes anzuwenden. Die Vergütung der Geschäftsleiter muss maßgeblich von der Lage der Gesellschaft und den Leistungen des jeweiligen Geschäftsleiters abhängig gemacht werden. Verschlechtert sich die Lage der Gesellschaft nach der Festsetzung der Gesamtvergütung für die Geschäftsleiter, so dass eine Weitergewährung unangemessen wäre, so soll der Aufsichtsrat oder das Gericht, auf Antrag des Aufsichtsrats, die Bezüge der Geschäftsleiter auf die angemessene Höhe herabsetzen. Das Vergütungssystem der MainFirst Bank AG ist Teil des Vergütungssystems für die MainFirst Gruppe. Weder die Aktie der MainFirst Holding AG noch die Aktie der MF Participation AG sind börsennotiert. Die Aktien werden über eine Zession und Eintrag ins jeweilige Aktienbuch erworben. Der jeweilige NAV wird grundsätzlich nur zweimal jährlich bestimmt. Vor diesem Hintergrund kann die Risikoorientierung der variablen Vergütung im Fall einer Gewährung von Aktien der Gesellschaften als variable Vergütung durch Absicherungs- bzw. Gegenmaßnahmen nicht aufgehoben werden. 2.1 Fixe Vergütungsbestandteile Fixe Vergütungsbestandteile stellen den Schwerpunkt der Vergütung dar. Eine Abhängigkeit von variablen Komponenten ist zu vermeiden. Die MainFirst Bank AG definiert fixe Vergütungsbestandteile wie folgt: monatliches Fixgehalt Vergütungsbericht MFB AG

6 Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorung und zu sonstigen Versicherungen Zahlung von Beiträgen zur Bankers Blanket Bond Versicherung ggf. Zahlung von Beiträgen zur D&O Versicherung Gemäß 2. muss das Gesamtvolumen der fixen Vergütungsbestandteile einer objektiven Beurteilung sowie internen und externen Vergleichen standhalten. Gemäß 93 Abs. 2 Satz 3 muss die D&O Versicherung für Geschäftsleiter seit 2010 einen angemessenen Selbstbehalt vorsehen. Der Geschäftsleiter trägt die Prämien der Selbstbehaltsversicherung. 2.2 Variable Vergütungsbestandteile Eine variable Vergütung ergänzt ggf. die gewährte fixe Vergütung. Grundlage für die variablen Zahlungen ist das bereichsbezogene Vergütungssystem der MainFirst Bank AG (siehe Anlage). Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütung innerhalb des Vergütungssystems sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Geschäfts- und Risikostrategie der MainFirst Bank AG Umfang der von der Geschäftsleitung bzw. dem Mitarbeiter gesteuerten Risiken Beitrag des Geschäftsleiters bzw. Mitarbeiters bei der Erreichung von langfristigen Zielen der Gesellschaft Berücksichtigung des Erfolges des Geschäftsbereichs als auch den Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters. Nichtmonetäre Leistungen des Mitarbeiters.müssen wesentlich berücksichtigt werden. Variable Vergütungen für Mitarbeiter in Kontrollbereichen dürfen nicht direkt von den Ergebnissen der von Ihnen kontrollierte Bereiche abhängen. Garantierte variable Vergütungen dürfen nur im Rahmen der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und längstens für ein Jahr gewährt werden. Die Gewährung garantierter variabler Vergütungen ist nur im Ausnahmefall (Besetzung von Schlüsselpositionen) und nach vorheriger Information des Vorstandes anzuwenden. Die Höhe der variablen Vergütungen wird durch den Vorstand festgesetzt. Die variable Vergütung der Geschäftsleiter wird durch den Aufsichtsrat der MainFirst Bank AG festgelegt. Dabei wird maßgeblich die Lage der Gesellschaft neben den in 2. gemachten Aussagen bezüglich der Beurteilung berücksichtigt. Variable Vergütungskomponenten werden nur an die Geschäftsleitung ausgeschüttet, wenn die Auszahlung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß 45 Abs. 1 KWG nicht untersagt oder eingeschränkt wird. Vergütungsbericht MFB AG

7 Die variable Vergütung soll im Regelfall die fixe Vergütung nicht mehr als um das Zweifache übersteigen. Die fixe Vergütung ist so auszugestalten, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht. Ausnahmen von dieser Regel müssen begründet und vom Vorstand bzw. dem Aufsichtsrat gesondert genehmigt werden. 2.3 Erwerb von Aktien Für Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Mitarbeiter und andere erfahrene Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, sich mit dem Erwerb von Aktien der Muttergesellschaft MainFirst Holding AG, Zürich, bzw. der MF Participation AG, Zürich, zum Net Asset Value (NAV), am Unternehmen zu beteiligen. Weitergehende Kapitalinstrumente (Bezugsrechte, Wandelrechte) werden nicht eingesetzt. Grundsätzlich kann die variable Vergütung bis zu einem Anteil in Aktien, der MainFirst Holding AG, Zürich oder MF Participation AG, Zürich, gewährt werden. Weder die Aktie der MainFirst Holding AG noch die Aktie der MF Participation AG sind börsennotiert. Die Aktien werden über eine Zession und Eintrag ins jeweilige Aktienbuch erworben. Der jeweilige NAV wird grundsätzlich nur zweimal jährlich bestimmt. Vor diesem Hintergrund kann die Risikoorientierung dieser Anreizkomponente im Fall einer Gewährung von Aktien der Gesellschaften als Vergütungsbestandteil durch Absicherungs- bzw. Gegenmaßnahmen nicht aufgehoben werden. Beim Verkauf von Aktien der oben genannten Gesellschaften zum NAV an Geschäftsleiter und Mitarbeiter sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Der Verkauf der Aktien sollte nur an Mitarbeiter erfolgten, die, aufgrund ihrer Person, ihrer Stellung im Unternehmen sowie ihrer langfristig hervorragende Leistung und Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die MainFirst Bank AG von besonderer Bedeutung sind Die Erreichung von Erfolgszielen des Unternehmens sollte berücksichtigt werden Die Erlaubnis zum Erwerb der Aktien wird durch den Vorstand beschlossen. MainFirst Bank AG Frankfurt am Main Vorstand gez. Dr. Patrick Bettscheider gez. Dr. Andreas Haindl gez. Dr. Siegfried Jaschinski gez. Björn Kirchner Aufsichtsrat gez. Dr. Ernst Thomas Emde Vergütungsbericht MFB AG

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