Gesetzesbrüche in der tierhaltenden Landwirtschaft. Mahi Klosterhalfen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 1
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- Frida Adler
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1 Gesetzesbrüche in der tierhaltenden Landwirtschaft Mahi Klosterhalfen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 1
2 Agenda Tierschutz im Grundgesetz und die fehlenden Folgen Das Tierschutzgesetz Die Verordnungen und die Praxis Ist Bio die Lösung? Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 2
3 Tierschutz im Grundgesetz Diverse Anläufe seit 1994 Erst 2002 geglückt Art. 20a GG: Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere Amtliche Begründung (Auszug): Gebot eines sittlich verantwortlichen Umgangs Leidens- und Empfindungsfähigkeit Verpflichtung, Tieren vermeidbare Leiden zu ersparen Schutz vor nicht artgemäßer Haltung Gleicher Stellenwert wie Schutz der Lebensgrundlagen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 3
4 und die fehlenden Folgen Kein Verbandsklagerecht für Umweltschutzorganisationen vorhanden Tierschutzorganisationen müssen es auch erhalten Bundesregierungen ignorieren dies bislang Geist der amtlichen Begründung fehlt manchmal im Tierschutzgesetz praktisch immer in Verordnungen und Praxis Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 4
5 Das Tierschutzgesetz 1 Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Vernünftiger Grund zentraler Begriff im Tierschutzrecht Abwägung von Interessenskonflikten Entwicklungsstand der Gesellschaft entscheidend Zweistufige Prüfung: 1. Nachvollziehbarer, zu billigender Zweck? 2. Sind Schmerzen, Leiden, Schäden verhältnismäßig? Verhältnismäßigkeit in Nutztier haltung nicht gegeben Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 5
6 Das Tierschutzgesetz 2 Ernährung, Pflege und Unterbringung Art und Bedürfnissen des Tiers entsprechend verhaltensgerecht Artgemäße Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 6
7 Verstöße gegen 2 Enten ohne Wasser Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 7
8 Verstöße gegen 2 Anbindehaltung Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 8
9 Verstöße gegen 2 zu hohe Besatzdichten Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 9
10 Verstöße gegen 2 (un)strukturierte Käfige Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 10
11 Verstöße gegen 2 (fast) ausschließlich Kraftfutter Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 11
12 Verstöße gegen 2 kein gleichzeitiges Fressen mögl Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 12
13 Das Tierschutzgesetz 6 Amputationen 6: Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen Ausnahmen nur unter strengen Auflagen für den Einzelfall unerlässlich zum Schutz des Tieres / anderer Tiere Dagegen werden in der Praxis ohne Betäubung Schnäbel, Schwänze, Hörner routinemäßig amputiert Eckzähne bei Ferkeln routinemäßig abgeschliffen Kastrationen routinemäßig durchgeführt Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 13
14 Das Tierschutzgesetz 11b Qualzuchten Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen / untauglich / umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Dagegen ist es in der Praxis normal, dass Skelette und Herzen von Schweinen, Puten und Masthühnern durch die hohen Gewichtszunahmen überfordert sind Milchkühe krankheitsbedingt früh geschlachtet werden Legehennen sich die Knochen brechen (Kalzium) Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 14
15 Das Tierschutzgesetz 17 Nr. 1 Töten mit vernünftigem Grund Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet Töten zur Fleischgewinnung gilt (noch) als vernünftig Vergasen / Schreddern männlicher Küken Ausrede: Futter für Greifvögel / Reptilien Recherche von PETA: bei weitem nicht alle Küken Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 15
16 Das Tierschutzgesetz 17 Nr. 2b Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt. In der industriellen Haltung praktisch immer Keinerlei Folgen (bestraft wird fast nie) Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 16
17 Die Verordnungen & die Praxis Verordnungen sollen Gesetze eigentlich konkretisieren weichen sie im Tierschutz aber auf oder sind mit dem Gesetz sogar unvereinbar Die Praxis verstößt regelmäßig gegen das Gesetz Verordnungen schaffen Scheinlegitimation ist zu boykottieren Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 17
18 Ist Bio die Lösung? Bio-Richtlinien: Tierschutz = Randthema Meistens dieselben überzüchteten Rassen Meistens dasselbe Grundprinzip Ethische Probleme des Leidens und Tötens bleiben Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 18
19 Dank an Dr. Christoph Maisack (Wissenschaftsbeirat) Dr. Irene Wiegand (zwanzig-a.de) Alle Fotos tierschutzbilder.de Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt 19
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