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1 Unterstützung der Unternehmenspolitik durch Bilanz- und Steuerpolitik

2 Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das Unterrichtsfach "Bilanz- und Steuerpolitik im Unternehmen gedacht. Zur besseren Veranschaulichung des Stoffgebietes habe ich dazu Informationen aus fremden und eigenen Quellen zusammengetragen, bzw. Gesetzestexte zitiert. Die Verwendung von fremden Quellen erkennen Sie an der Quellenangabe auf der jeweiligen Seite. Als Quelle für die Gesetzestexte dient einheitlich die Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann ich jedoch keine Haftung übernehmen. Die Präsentation enthält Verlinkungen zu Quellen auf andere Internetseiten. Auf die Inhalte der jeweiligen Internetseite habe ich keinen Einfluss. Aus diesem Grund kann ich für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Stand , Stefan Schütte

3 Überblick DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN

4 Auswirkungen von BilMoG Handelsrechtliche Grundsätze bleiben: Vorsichtsprinzip Realisationsprinzip Stichtagsprinzip Der handelsrechtliche Jahresabschluss hat nun aber eine höhere Informationsfunktion als bisher, um eine Gleichwertigkeit der Abschlüsse nach IFRS* herzustellen.

5 Handelsrechtliche Grundsätze Vorsichtsprinzip: nicht realisierte Gewinne werden nicht berücksichtigt, für nicht realisierte Verluste werden Rückstellungen gebildet. Realisationsprinzip: Gewinne und Verluste werden nur dann ausgewiesen, wenn sie durch den Umsatzprozess realisiert wurden. Stichtagsprinzip: es werden nur diejenigen Geschäftsvorfälle berücksichtigt, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind.

6 Befreiung von der Buchführungspflicht Von der Pflicht zur Buchführung ( 238 HGB) und zur Aufstellung eines Inventars befreit sind Einzelkaufleute, am Abschlussstichtag von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren im Umsatzerlöse nicht mehr als 600 T und Jahresüberschuss nicht mehr als 60 T betragen. Bei einer Neugründung treten die Rechtsfolgen bereits am ersten Abschlussstichtag ein.

7 Größenmerkmale für Kapitalgesellschaften 267 HGB Kapitalgesellschaft kleine mittelgroße große Bilanzsumme <= <= > Umsatzerlöse <= <= > Arbeitnehmer bis 50 bis 250 über 250 Für die Einordnung müssen zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sein.

8 Größenmerkmale für Konzernaufstellungspflicht 293 HGB Befreiung zur Aufstellung Alte Fassung Neue Fassung Bilanzsumme <= <= Umsatzerlöse <= <= Arbeitnehmer bis 250 bis 250 Diese Schwellenwerte gelten für Mutter-und Tochterunternehmen zusammen 293 Abs. 1 HGB. Für die Einordnung müssen zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sein.

9 Größenmerkmale für Konzernaufstellungspflicht 293 HGB Befreiung zur Aufstellung Alte Fassung Neue Fassung Bilanzsumme <= <= Umsatzerlöse <= <= Arbeitnehmer bis 250 bis 250 Diese Schwellenwerte gelten für das Mutterunternehmen 293 Abs. 2 HGB. Für die Einordnung müssen zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sein.

10 HANDELSRECHTLICHE WAHLRECHTE

11 Auf der Aktivseite Eine Aktivierung hat den Ausweis von Vermögen auf der Aktivseite zur Folge. Wenn im Gegenzug auf der Passivseite keine Fremdfinanzierung gegenübersteht (z. B. Darlehen Bank) wird automatisch das Eigenkapital erhöht. Einer aktivierten Eigenleistung stehen Herstellungskosten in der GuV gegenüber.

12 Zu beachtende Positionen bei selbst geschaffenen Vermögensgegenständen: Herstellungskosten Entwicklungskosten Forschungskosten Immaterielle Vermögensgegenstände (speziell: Forschung? Entwicklung?) Objektivierungskriterien Einmalige Ausgabe Entgeltlicher Erwerb Greifbarkeit Selbständige Bewertbarkeit

13 Ausschüttungssperre 268 VIII HGB Zum Schutz der Gläubiger von Kapitalgesellschaften wird das Ausschüttungspotenzials bei Aktivierung selbst geschaffenen immaterieller Vermögensgegenstände ( 248 II HGB)oder beiaktivierung des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit Altersversorgungsverpflichtungen ( 246 II HGB) begrenzt. Gewinne dürfen demnach nur ausgeschüttet werden, solange die nach Ausschüttung verbleibenden jederzeit auflösbaren Gewinnrücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den aktivierten Beträgen entsprechen. Evtl. gebildete latente Steuern sind zu berücksichtigen.

14 Derivativer Firmenwert Ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis eines Unternehmens und dem Zeitwert des Reinvermögens. Das Reinvermögen ist die Summe aus Anlage-und Umlaufvermögen, vermindert um das Fremdkapital, also das Eigenkapital. Er spiegelt somit z. B. den Wert des Kundenstammes, des Markennamens usw. Im Gegensatz zum fiktiven Firmenwert steht hier ein Kaufpreis dem Vermögen gegenüber.

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