Kernzeit-Ordnung. für die. Kernzeitbetreuung an der Grundschule Malsch. betrieben vom. Kindernest Malsch e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kernzeit-Ordnung. für die. Kernzeitbetreuung an der Grundschule Malsch. betrieben vom. Kindernest Malsch e.v."

Transkript

1 Kernzeit-Ordnung für die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Malsch betrieben vom Kindernest Malsch e.v. Hauptstraße Malsch Telefon / Info@Kindernest-Malsch.de Stand: Kernzeit-Ordnung Stand: Seite 1 von 5

2 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Schuljahr bis einschließlich dem 4. Schuljahr. 1.2 Folgende schriftlichen Unterlagen sind bei der Anmeldung Aufnahmeantrag, dieser muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Erklärung der Erziehungsberechtigten über den Weg zur Kernzeit an der Grundschule Malsch. Die Erziehungsberechtigten legen fest, ob das Kind den Weg zur Kernzeit oder von der Kernzeit allein gehen darf oder nicht, bzw. wer das Kind abholen darf oder nicht. SEPA Lastschriftmandat ( Betreuungsbeitrag, Essensgeld) Einwilligungserklärung Datenschutz Bestätigung über den Erhalt der Kernzeitordnung. 1.3 Die Höchstbelegzahlen werden durch die von der Kernzeit genutzten Räume bestimmt. Weitere Kinder können erst aufgenommen werden, wenn Plätze in der Kernzeit freigeworden sind. 1.4 Spätestens mit Aufnahme eines Kindes wird mindestens ein Erziehungsberechtigter Mitglied des Vereins Kindernest Malsch e.v.. Die Vereinsmitgliedschaft ist Voraussetzung für die Betreuung und muss separat angemeldet werden. Die Vereinsmitgliedschaft muss bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses gesondert gekündigt werden. 2. Öffnungs- und Schließungszeiten 2.1 Die Öffnungszeiten werden vom Vorstand festgelegt. 2.2 An Samstagen, Sonn- und Feiertagen bleibt die Kernzeit geschlossen. 2.3 Die Schließung der verlängerten Kernzeit an der Schule orientiert sich an den Schließungszeiten des Kindernests in Malsch. Das Kindernest schließt in den Sommerferien für drei Wochen und zwischen Weihnachten und Neujahr. 2.4 Sind Personalausfälle intern nicht kurzfristig aufzufangen, kann in besonderen Fällen die Gruppe bis auf einen Notdienst geschlossen werden. 2.5 Weitere Schließungstage werden vom Vorstand festgelegt und bekanntgegeben. 3. Besuch der Kernzeit 3.1 Die Kinder sollen für den Besuch der Kernzeit an der Schule kindgemäße Kleidung tragen, welche zum Spielen in der Gruppe und im Außengelände geeignet ist. 3.2 Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidern, Spiel- oder Wertgegenständen der Kinder wird keine Haftung übernommen. 3.3 Die Kernzeit bietet keine Hausaufgabenbetreuung an. Wenn mit den Kernzeitkindern Hausaufgaben gemacht werden, liegt das in der Freiwilligkeit des Kernzeitpersonals. Üben des gelernten Schulstoffes ist Aufgabe der Eltern. Überprüfen Sie bitte täglich noch einmal die Hausaufgaben Ihres Kindes zu Hause. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Lehrer der Grundschule keine verfälschende Korrektur wünschen. Für die Lehrer ist eine reale Rückmeldung über die Hausaufgaben wichtig. Nur so können sie den Wissens- und Leistungsstand jedes Einzelnen erfassen und die Kinder entsprechend fördern 3.4 Zu Beginn der Betreuungszeit muss sich jedes Kind beim Kernzeitpersonal anmelden. Beim Verlassen der Betreuungsräume oder des Schulareals meldet sich das Kind beim Kernzeitpersonal ab. 4. Grundregeln für den Besuch der Kernzeit 4.1 In der Kernzeit legen wir Wert auf einen wertschätzenden, gewaltfreien, höflichen und hilfsbereiten Umgang miteinander. 4.2 Die Erziehungsberechtigten und die Kinder haben die Konzeption der Einrichtung zu berücksichtigen. 4.3 Für das Verhalten im Schulgebäude/Schulgelände und Sporthalle gilt die Hausordnung der Grundschule Malsch. 4.4 Die Kernzeit arbeitet mit der Schule sehr eng zusammen. Bei Bedarf tauschen sich das Kernzeitpersonal und das Lehrpersonal aus und geben, wenn dies erforderlich ist, auch Kernzeit-Ordnung Stand: Seite 2 von 5

3 Personalien und/oder kurze Stellungnahmen zu Ihrem Kind ab. Selbstverständlich informieren wir Sie, wenn gewünscht, über die Zusammenarbeit. 5. Maßnahmen gegen den wiederholten Verstoß der Grundregeln und Anweisungen Ermahnung/Mitteilung an die Eltern. Ausschluss vom Besuch der Kernzeit am aktuellen Tag, d.h. das Kind muss unverzüglich nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Kernzeitausschluss von mehreren Tagen bis hin zum endgültigen Kernzeitausschluss. 6. Krankheitsfall 6.1 Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, das Kernzeitpersonal so früh wie möglich am Tag des Fernbleibens über das Fehlen ihres Kindes zu informieren. 6.2 Auch bei unspezifischen fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, Fieber u.ä. sind die Kinder zuhause zu behalten. 6.3 Zur Wiederaufnahme des Kindes kann die Leitung eine schriftliche Erklärung der/des Erziehungsberechtigten oder des Arztes verlangen, in der gemäß 34 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bestätigt wird, dass nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Das Kind muss mindestens 24 Stunden beschwerdefrei sein, bevor es die Einrichtung wieder besuchen darf. 6.4 In besonderen Fällen werden ärztlich verordnete Medikamente, die eine Einnahme in der Einrichtung während der Betreuungszeit notwendig machen, nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten den pädagogisch tätigen Mitarbeitern und des behandelnden Arztes verabreicht. 6.5 Leben die erziehungsberechtigten Eltern getrennt und hält sich das Kind mit Einwilligung des einen Elternteils oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem anderen Elternteil auf, so entscheidet allein der, bei dem das Kind lebt. 7. Aufsicht, Unfallversicherung 7.1 Die Aufsichtspflicht des tätigen Personals in der Kernzeit beginnt mit der Übergabe des Kindes in den Kernzeiträumen und endet, wenn das Kind an die Erziehungsberechtigten bei Abholung übergeben wurde oder es selbstständig den Weg von der Schule gehen darf und die Schule verlassen hat. Die Aufsichtspflicht auf dem Weg der Kinder von und zur Kernzeit obliegt allein den Erziehungsberechtigten. Aufsichtspflicht bedeutet nicht, Kinder zu jeder Zeit möglichst umfassend zu behüten, zu bewachen und zu kontrollieren. Die schrittweise Heranführung an Gefahren, die jeweils altersgemäß und mit den notwendigen Erziehungsschritten und Erklärungen verbundene Einführung in die Risiken, zum Beispiel beim unbeaufsichtigten Spielen im Hof, stellt keineswegs eine Verletzung der Aufsichtspflicht dar. Das Maß der Aufsichtsführung wird nicht durch Gesetze oder Verordnungen bestimmt, sondern sie wird auch durch die pädagogischen Ziele definiert. 7.2 Nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind Kinder aller Altersgruppen gegen Unfall versichert auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung, während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Grundstücks (Spaziergang, Fest und dergleichen). Für Kinder ab dem 7. Lebensjahr wird den Eltern empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 7.3 Alle Unfälle, die auf dem Wege von und zur Einrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann. Kernzeit-Ordnung Stand: Seite 3 von 5

4 8. Abholen der Kinder 8.1 Die schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, ob das Kind den Weg von und zur Kernzeit an der Schule allein oder in Begleitung macht, ist verbindlich. Änderungen müssen der Leitung schriftlich mitgeteilt werden. 8.2 Wird das Kind ausnahmsweise von Personen abgeholt, die dem Kernzeitpersonal nicht angegeben sind, ist diesen grundsätzlich eine schriftliche Vollmacht mitzugeben. 8.3 Für das Personal besteht keine Verpflichtung, die Kinder abzuholen oder nach Hause zu bringen. 9. Betreuungsbetrag 9.1 Für den Besuch der Einrichtung wird ein Betreuungsbetrag ggf. zusätzliches Essensgeld erhoben. Eine Änderung des Betreuungsbetrages/Essensgeldes bleibt dem Träger vorbehalten. 9.2 Der Betreuungsbetrag ist immer für den vollen Monat im Voraus per SEPA Mandat zu entrichten. Fehlzeiten (Ferien oder Krankheit) des Kindes führen nicht zu einer Reduzierung des Betreuungsbetrags. 9.3 Bei nicht Erteilung des SEPA Mandats wird eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro fällig. 9.4 Im Fall einer Rücklastschrift, sind die Gebühren vom Betroffenen zu entrichten. 10. Pflichten der/des Erziehungsberechtigten 10.1 Die Erziehungsberechtigten arbeiten mit dem Träger Kindernest Malsch e.v. und dem pädagogischen Personal zusammen Zur Finanzierung der Kernzeit an der Schule und zur Erfüllung des Vereinszwecks ist die Mitarbeit der Erziehungsberechtigten notwendig: Diese Mitarbeit bezieht sich Faschingsveranstaltung, Flohmarkt, Mälscher Markt, und vom Vorstand festgelegte Aktivitäten.. Die zu leistende Stundenanzahl je Kalenderjahr beträgt 2 Stunden. Bei Neueintritt in den Verein zum Schuljahresbeginn reduziert sich die Anzahl der zu leistenden Stunden um 50%. Nicht geleistete Stunden können in dieser Zeit einmalig auf das nachfolgende Kalenderjahr übertragen werden. Bei Beendigung der Betreuung zum Schuljahresende reduziert sich die Anzahl der leistenden Stunden um 50%. Die Stunden müssen erbracht werden. Nicht abgeleistete Stunden werden am Jahresende bzw. spätestens zum Ende der Mitgliedschaft mit 50,- pro Stunde in Rechnung gestellt und per SEPA Mandat eingezogen Die Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, das Kind dazu anzuhalten, sich nach den pädagogischen Richtlinien zu verhalten. 11. Abmeldung / Reduzierung der Betreuungszeit 11.1 Soll das Kind die Kernzeit/verlängerte Kernzeit nicht mehr besuchen, ist es mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Schulhalbjahres/-jahres ( bzw des jeweiligen Jahres) bei der Leitung abzumelden. Die Abmeldung hat immer schriftlich zu erfolgen und ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Eine außerordentliche Kündigung kann nur unter Angaben von besonderen Gründen vom Vorstand genehmigt werden Bei Nichteinhaltung der Frist wird die Abmeldung zum nächstmöglichen Termin wirksam Der Betreuungsbetrag ist so lange zu entrichten, bis die Abmeldung wirksam wird Eine Reduzierung der Betreuungszeit, wird als Teilkündigung betrachtet. Diese Reduzierung muss dem Verein mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Schulhalbjahres/-jahres ( bzw des jeweiligen Jahres) zugehen. Diese Teilkündigung hat immer schriftlich zu erfolgen. Eine außerordentliche Teilkündigung kann nur unter Angaben von besonderen Gründen vom Vorstand genehmigt werden. Kernzeit-Ordnung Stand: Seite 4 von 5

5 12 Kündigung des Betreuungsvertrages 12.1 Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende unter Angabe des Grundes kündigen. Kündigungsgründe können u.a. sein: die wiederholte Nichtbeachtung der in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten der Erziehungsberechtigten, trotz schriftlicher Abmahnung, ein Zahlungsrückstand des Betreuungsbetrages über 3 Monate, trotz schriftlicher Mahnung, nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen Erziehungsberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgespräches. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt. 13. Kündigung der Mitgliedschaft im Verein 13.1 Die Vereinsmitgliedschaft muss gesondert gekündigt werden. Jedes Mitglied bleibt solange Vereinsmitglied, bis eine schriftliche Kündigung beim Vorstand vorliegt. Die Vereinsmitgliedschaft kann mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende (31.12.) gekündigt werden, aber nicht während des laufenden Betreuungsverhältnisses. Kernzeit-Ordnung Stand: Seite 5 von 5

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g G e m e i n d e E r k e n b r e c h t s w e i l e r K r e i s E s s l i n g e n K i n d e r g a r t e n o r d n u n g Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach der folgenden Ordnung und den

Mehr

ORDNUNG FÜR DIE KITA DER GEMEINDE DEGGINGEN

ORDNUNG FÜR DIE KITA DER GEMEINDE DEGGINGEN KITA DER GEMEINDE DEGGINGEN SILCHERSTRAßE 15 73326 DEGGINGEN ORDNUNG FÜR DIE KITA DER GEMEINDE DEGGINGEN Für die Arbeit in der Kindertageseinrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen mit den dazu erlassenen

Mehr

1 Aufgabe der Einrichtung

1 Aufgabe der Einrichtung Benutzungsordnung der Gemeinde Lichtenstein zum Besuch der Betreuung zur Verlässlichen Grundschule/Uhlandschule - Außerunterrichtliche Beaufsichtigung - 1 Aufgabe der Einrichtung Die Verlässliche Grundschule

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule

Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule vom 18. September 2007 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Trägerschaft... 2

Mehr

Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Braunsbach vom 11. April 2001 i.d.f. der letzten Änderung vom

Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Braunsbach vom 11. April 2001 i.d.f. der letzten Änderung vom Gemeinde Braunsbach Kreis Schwäbisch Hall Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Braunsbach vom 11. April 2001 i.d.f. der letzten Änderung vom 09.04.2014 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...

Mehr

Anlage 1 ORDNUNG DER TAGESEINRICHTUNG FÜR KINDER. Stand: 05/2016

Anlage 1 ORDNUNG DER TAGESEINRICHTUNG FÜR KINDER. Stand: 05/2016 ORDNUNG DER TAGESEINRICHTUNG FÜR KINDER Anlage 1 Stand: 05/2016 1. Aufnahme 2. Öffnungszeiten/ Schließungszeiten 3. Elternbeitrag 4. Aufsicht 5. Kündigung 6. Versicherung 7. Regelung in Krankheitsfällen

Mehr

Gemeinsame Kindergarten-Ordnung für die kommunalen Kindergärten in Steinen, Höllstein, Hägelberg und Hüsingen

Gemeinsame Kindergarten-Ordnung für die kommunalen Kindergärten in Steinen, Höllstein, Hägelberg und Hüsingen Gemeinsame Kindergarten-Ordnung für die kommunalen Kindergärten in Steinen, Höllstein, Hägelberg und Hüsingen gilt entsprechend auch für die konfessionellen Einrichtungen Fröbel- und Hebelkindergarten

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bad Rappenau

Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bad Rappenau Für die Arbeit in den Einrichtungen der Stadt Bad Rappenau (Kindergarten, Kindertagesstätten, Hort und andere Einrichtungen), in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, sind

Mehr

Stadt Tegernsee V E R T R A G. über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee. Herrn. wohnhaft in.

Stadt Tegernsee V E R T R A G. über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee. Herrn. wohnhaft in. Stadt Tegernsee V E R T R A G über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee Zwischen der Stadt Tegernsee, vertreten durch den 1. Bürgermeister - nachstehend Träger

Mehr

Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder

Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder Die Arbeit in unserer Tageseinrichtung für Kinder richtet sich nach der folgenden Ordnung, die Sie mit Abschluss des Aufnahmebogens anerkennen, und den geltenden

Mehr

Benutzungsordnung für Heininger Kindergärten

Benutzungsordnung für Heininger Kindergärten Benutzungsordnung für Heininger Kindergärten Die Arbeit in den Kindergärten der Gemeinde Heiningen richtet sich nach der folgenden Ordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassen

Mehr

Stadt Großbottwar. Benutzungsordnung der Stadt Großbottwar für die Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Regelung des Benutzungsverhältnisses

Stadt Großbottwar. Benutzungsordnung der Stadt Großbottwar für die Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Regelung des Benutzungsverhältnisses Stadt Großbottwar Benutzungsordnung der Stadt Großbottwar für die Tageseinrichtungen für Kinder 1 Regelung des Benutzungsverhältnisses Die Stadt Großbottwar betreibt Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne

Mehr

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee Benutzungsordnung der Stadt Stutensee für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten an den Schulen der Stadt Stutensee vom 01.04.2005 geändert durch Änderungssatzung vom 09.10.2006 Rechtskräftig ab 01.10.2006

Mehr

(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.

(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kaisersbach für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots an der Grundschule Kaisersbach außerhalb der Unterrichtszeit Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Kindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, Kiel

Kindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, Kiel 1 DRK-Kinder- u. Jugendhilfe Nord ggmbh Grabauer Str. 17 23843 Bad Oldesloe Kindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, 24114 Kiel Präambel Die Kindertagesstätte

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen 40/3 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen 1 Trägerschaft Den Schülerinnen und Schülern an

Mehr

Kindergartenordnung der Elterninitiative Kindergarten Harmonie e.v.

Kindergartenordnung der Elterninitiative Kindergarten Harmonie e.v. Kindergartenordnung der Elterninitiative Kindergarten Harmonie e.v. 1 Pädagogisches Konzept Die Eltern erkennen das pädagogische Konzept in der jeweils gültigen Fassung (siehe unter www.kindergarten-harmonie.de)

Mehr

Verbindliche Anmeldung und Betreuungsvertrag

Verbindliche Anmeldung und Betreuungsvertrag STADT WINDSBACH http://www.windsbach.de Verbindliche Anmeldung und Betreuungsvertrag zwischen der Stadt Windsbach vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Matthias Seitz im folgenden Träger genannt und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung -

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nümbrecht - Elternbeitragssatzung - Aufgrund des 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012

Mehr

Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder

Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder Die Arbeit in unserer Tageseinrichtung für Kinder richtet sich nach der folgenden Ordnung, die Sie mit Abschluss des Aufnahmevertrags anerkennen und den geltenden

Mehr

ANTRAG. auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, Wismar

ANTRAG. auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, Wismar ANTRAG auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, 23966 Wismar Antragsteller Berechtigter: Telefonisch erreichbar: dienstlich privat Berechtigter:

Mehr

Betreuungsvertrag. wird abgeschlossen zwischen. Kinderkiste UpsyDaisy ev. Pariser Str München. und den Sorgeberechtigten... Straße...

Betreuungsvertrag. wird abgeschlossen zwischen. Kinderkiste UpsyDaisy ev. Pariser Str München. und den Sorgeberechtigten... Straße... Betreuungsvertrag wird abgeschlossen zwischen Kinderkiste UpsyDaisy ev Pariser Str. 33 81667 München und den Sorgeberechtigten... Straße... PLZ, Stadt... Tel:... Tel. mobil....:... Email:... für die Betreuung

Mehr

Kindergartenordnung für den Kindergarten Wirbelwind

Kindergartenordnung für den Kindergarten Wirbelwind Gemeinde Untermünkheim Landkreis Schwäbisch Hall Kindergartenordnung für den Kindergarten Wirbelwind vom 19. Mai 2009, geändert durch Satzung vom 22.07.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.06.2016

Mehr

Lesefassung Betreuungssatzung vom 17.10.2010 einschl. 1. Änderung

Lesefassung Betreuungssatzung vom 17.10.2010 einschl. 1. Änderung Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen in der Gemeinde Muldestausee ( Betreuungssatzung) 1 Träger (1) Innerhalb der Gemeinde Muldestausee befinden sich folgende Tageseinrichtungen:

Mehr

Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Könnern. Präambel

Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Könnern. Präambel Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Könnern Präambel Auf der Grundlage der 4 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung

Mehr

Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten

Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten 4 C; 461.0; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Eltmann folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung ; Öffentliche

Mehr

Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO hat der Gemeinderat der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

Mehr

I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt.

I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt. Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen für Tageseinrichtungen für Kinder Klein- und Kindergartenkinder I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der

Mehr

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Gebührenregelung Kernzeitenbetreuung an den Besigheimer Grundschulen gültig ab Schuljahr 2013/2014 0 Stadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung

Mehr

Satzung. für die offene Ganztagsschule. der Arbeiterwohlfahrt. in der Stadt Dachau und Hebertshausen

Satzung. für die offene Ganztagsschule. der Arbeiterwohlfahrt. in der Stadt Dachau und Hebertshausen Arbeiterwohlfahrt Kinder und Jugend ggmbh Satzung für die offene Ganztagsschule der Arbeiterwohlfahrt in der Stadt Dachau und Hebertshausen (Stand: 01. Februar 2015) Satzungsgliederung der offenen Ganztagsschule

Mehr

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Der Evangelische Gesamtverband Oberweser, vertreten durch den Gesamtverbandsvorstand, dieser vertreten durch

Mehr

GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN. Betreuungsordnung für die Kindergärten und -krippen der Gemeinde Lichtenstein

GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN. Betreuungsordnung für die Kindergärten und -krippen der Gemeinde Lichtenstein GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN Betreuungsordnung für die Kindergärten und -krippen der Gemeinde Lichtenstein Die Arbeit in unseren Tageseinrichtungen für Kinder richtet sich nach der folgenden

Mehr

KINDERGARTEN- ORDNUNG Seite 1 von 5 Stand: Juni 2015

KINDERGARTEN- ORDNUNG Seite 1 von 5 Stand: Juni 2015 KINDERGARTENORDNUNG Seite 1 von 5 1.! Aufnahmebedingungen Vor der Aufnahme Ihres Kindes müssen vollständig ausgefüllte Anträge (Anmeldung, Buchungszeiten, Mitgliedsbeitrittserklärung bei Bedarf) der Leiterin

Mehr

Gebührenordnung des DRK-Ortsvereins Raisdorf e.v. für die offenen Ganztagsschulen in Schwentinental

Gebührenordnung des DRK-Ortsvereins Raisdorf e.v. für die offenen Ganztagsschulen in Schwentinental Gebührenordnung des DRK-Ortsvereins Raisdorf e.v. für die offenen Ganztagsschulen in Schwentinental 1 Grundsätzliches 1. Für die Betreuung in unseren Einrichtungen erheben wir eine monatliche Gebühr. 2.

Mehr

Betreuungsvertrag Gruppe III

Betreuungsvertrag Gruppe III Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Betreuungsvertrag Gruppe III Zwischen dem Regenbogen e.v. als Träger der Integrativen Kindertagesstätte

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform S a t z u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

S A T Z U N G FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT FRANKENBERG/SACHSEN

S A T Z U N G FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT FRANKENBERG/SACHSEN Stadt Frankenberg/Sachsen S A T Z U N G FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT FRANKENBERG/SACHSEN Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 201993

Mehr

Betriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009

Betriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009 Betriebsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen Stand: 01. September 2009 1. Aufgabe: a) Die Stadt Bad Wildungen unterhält als öffentliche soziale Einrichtung Kindertagesstätten. b)

Mehr

Benutzungsordnung. für die schulischen Betreuungseinrichtungen der Stadt Winnenden

Benutzungsordnung. für die schulischen Betreuungseinrichtungen der Stadt Winnenden Benutzungsordnung für die schulischen Betreuungseinrichtungen der Stadt Winnenden Beschluss des Gemeinderats vom 10. Mai 2016 Die Arbeit in den schulischen Betreuungseinrichtungen richtet sich nach den

Mehr

461.0 Benutzungsordnung Kindergärten

461.0 Benutzungsordnung Kindergärten Gemeinde Grenzach-Wyhlen Benutzungsordnung für die Kommunalen Kindergärten der Gemeinde Grenzach-Wyhlen Für die Arbeit im Kindergarten sind die gesetzlichen Bestimmungen mit den dazu erlassenen Richtlinien

Mehr

1 Allgemeines. 2 Aufgaben

1 Allgemeines. 2 Aufgaben Satzung über die Kernzeit- und flexible Nachmittagsbetreuung sowie die Ferienbetreuung an der Grundschule Wyhl am Kaiserstuhl (Schul-und Ferienbetreuungs-Satzung) vom 25. September 2014 Aufgrund von 4

Mehr

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen 1 Trägerschaft und Zweckbestimmung (1) Der Markt Weiler-Simmerberg betreibt die Kinderkrippe Regenbogen als öffentliche Einrichtung. (2) Die

Mehr

Satzung zur Nutzung der städtischen Kindergärten Abensberg

Satzung zur Nutzung der städtischen Kindergärten Abensberg Satzung zur Nutzung der städtischen Kindergärten Abensberg Die Stadt Abensberg erlässt auf Grund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung über die

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung)

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung) Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. der

Mehr

Benutzungsordnung. der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof

Benutzungsordnung. der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof Benutzungsordnung der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (Gbl. S. 582) in der derzeit geltenden Fassung

Mehr

Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg

Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg Benutzungsordnung für den Hort der Grundschule am Rühner Landweg 1 Träger und Rechtsform Die Tageseinrichtung Hort der Grundschule am Rühner Landweg (weiter: Hort GS RLW) wird von der Stadt Bützow als

Mehr

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hardheim (Kita-Ordnung)

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hardheim (Kita-Ordnung) Gemeinde Hardheim Neckar-Odenwald-Kreis Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hardheim (Kita-Ordnung) Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die

Mehr

Der Träger des Schulhortes ist der gemeinnützige Verein Vorschulkindergarten Vaterstetten e.v.

Der Träger des Schulhortes ist der gemeinnützige Verein Vorschulkindergarten Vaterstetten e.v. Schulhort-Ordnung über den Betrieb und die Benutzung des Schulhortes des Vorschulkindergarten Vaterstetten e.v. 1. Die Einrichtung Der Träger des Schulhortes ist der gemeinnützige Verein Vorschulkindergarten

Mehr

Satzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren

Satzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Satzung über Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000

Mehr

Betreuung Diesterweg-Grundschule e.v. Nievergoltstraße Worms

Betreuung Diesterweg-Grundschule e.v. Nievergoltstraße Worms Anmeldung zur Betreuung der Diesterweg-Grundschule Hiermit melde ich mein Kind ab dem Schuljahr zur Betreuung an: Name, Vorname (Kind): Geburtsdatum: Straße: PLZ / Ort: Klasse: Mein Kind soll zu folgenden

Mehr

Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen

Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun grundschulen Februar 2015 Inhalt 1. Trägerschaft... 3 2. Betreuungsinhalt... 3 3. Aufnahme, Abmeldungen,

Mehr

Kindergarten der Kirchengemeinde Stellau Steenkamp 8 25563 Wrist. Benutzungsordnung

Kindergarten der Kirchengemeinde Stellau Steenkamp 8 25563 Wrist. Benutzungsordnung Benutzungsordnung für den Kindergarten der ev.-luth. Kirchengemeinde Stellau in Wrist Präambel Der evangelische Kindergarten ist in eine sozialpädagogische Einrichtung mit einem eigenen Betreuungs-, Erziehungs-

Mehr

AGB Private Kinderbetreuung

AGB Private Kinderbetreuung AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber

Mehr

Mitti. Informationen und Konzeption

Mitti. Informationen und Konzeption Caritas-Mittagsbetreuung Grundschule Westerndorf St. Peter Mitti Informationen und Konzeption Liebe Eltern! Wir freuen uns Ihr Kind und Sie in unserer Mittagsbetreuung, der Mitti, begrüßen zu können. Folgende

Mehr

Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009

Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Abteilung Verwaltung Zentrale Dienste Kindergarten-Richtlinien vom 1. August 2009 Diese Richtlinien gelten für die Kindergärten in Landshut, Maximilianstraße 25 München-Neuperlach,

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Vom 03.12.2009 Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 02.03.2010 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1

Mehr

Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten

Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten 1. 1.1 1.2 1.3 Zweckbestimmung Die Gemeinde Neckarwestheim unterhält ihre Betreuungseinrichtungen als öffentliche Einrichtung.

Mehr

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule Hartheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein

Mehr

in folgenden Wochen bieten wir Ferienangebote mit viel Spaß und Erholung für Eure Kinder in 2016:

in folgenden Wochen bieten wir Ferienangebote mit viel Spaß und Erholung für Eure Kinder in 2016: Liebe Eltern, in folgenden Wochen bieten wir Ferienangebote mit viel Spaß und Erholung für Eure Kinder in 2016: Ferien Datum der Ferienwoche Ostern 21.03.-24.03.2016 Sommer 27.06.-01.07.2016 Sommer 04.07.-08.07.2016

Mehr

Satzung. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Moosburg a.d.isar. (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom

Satzung. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Moosburg a.d.isar. (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Moosburg a.d.isar (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom 30.05.2006 Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Moosburg

Mehr

Förderverein die Rasselbande Mittagsbetreuung der Grundschule an der Dieselstraße. Elternvertrag

Förderverein die Rasselbande Mittagsbetreuung der Grundschule an der Dieselstraße. Elternvertrag Elternvertrag zwischen dem Förderverein an der Grundschule Dieselstraße: Nachname (Erziehungsberechtigter) Vorname (Erziehungsberechtigter) Name des Kindes Geburtsdatum Anschrift Telefon (tagsüber) Aufnahmedatum

Mehr

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Rechtsgrundlagen Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung

Mehr

FÖRDERVEREIN DER MÜNCHHAUSEN-SCHULE Haus des Lebens & des Lernens

FÖRDERVEREIN DER MÜNCHHAUSEN-SCHULE Haus des Lebens & des Lernens Vertrag für die Betreuung der Münchhausen-Schule, Rodgau zwischen, gesetzlich vertreten durch die Eltern, wohnhaft, - nachfolgend als Eltern bezeichnet und dem Förderverein der Münchhausen Schule e.v.,

Mehr

Org.-Nr. 2.3 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen

Org.-Nr. 2.3 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen Org.-Nr. 2.3 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl.

Mehr

Kinderbetreuungsverordnung gültig ab Sept. 2012

Kinderbetreuungsverordnung gültig ab Sept. 2012 Kur- und Nationalparkgemeinde Bad Gastein Karl-Heinrich-Waggerlstraße 29 5640 Bad Gastein Tel.: 06434-3744 Fax: 06434-3744-33 E-Mail: gemeinde@bad-gastein.at Homepage: www.bad-gastein.at Amtsleitung Sachbearbeiterin:

Mehr

S A T Z U N G. 1 Zweck der Einrichtungen. - die Familienerziehung des Kindes mit Hilfe eines eigenständigen Bildungsangebotes

S A T Z U N G. 1 Zweck der Einrichtungen. - die Familienerziehung des Kindes mit Hilfe eines eigenständigen Bildungsangebotes 45.10-1 S A T Z U N G für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Sinne des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (SKBBG) vom 18.06.2008 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 05.10.2016

Mehr

Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten. Präambel

Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten. Präambel Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten Präambel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein 2003, S. 57) in

Mehr

Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden Beckdorf. Hausordnung

Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden Beckdorf. Hausordnung Kita Beckdorf Stand Juni 2015 Waldfrieden 14 Außenstelle Krippe: Waldfrieden 2 21643 Beckdorf Hausordnung 1. Öffnungszeiten Unsere Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mehr

Benutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend:

Benutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend: Große Kreisstadt Bretten Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten Bretten Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten

Mehr

Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Wittmund (Kindertagesstättensatzung)

Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Wittmund (Kindertagesstättensatzung) Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Wittmund (Kindertagesstättensatzung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),

Mehr

Betreuungsordnung des Kindergartens in der Nibelungenschule e.v. Stand: 16.04.2013

Betreuungsordnung des Kindergartens in der Nibelungenschule e.v. Stand: 16.04.2013 KINDERGARTEN in der Nibelungenschule e.v. Betreuungsordnung des Kindergartens in der Nibelungenschule e.v. Stand: 16.04.2013 1 Allgemeines 2 Beginn des Betreuungsverhältnisses 3 Ende des Betreuungsverhältnisses

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Preetz (Benutzungs- und Gebührensatzung)

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Preetz (Benutzungs- und Gebührensatzung) 1 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Preetz (Benutzungs- und Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003

Mehr

Ordnung Haus für Kinder Königin des Friedens

Ordnung Haus für Kinder Königin des Friedens Ordnung Haus für Kinder Präambel Die katholischen Kindertageseinrichtungen in der Erzdiözese München und Freising ergänzen und unterstützen Familien bzw. Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungs-, Bildungs-,

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.31 ALLGEMEINER TEIL

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.31 ALLGEMEINER TEIL Seite 1 I ALLGEMEINER TEIL 1. Ergänzende Angebote Die Stadt Östringen organisiert an den in ihrer Trägerschaft geführten allgemein bildenden Schulen verschiedene Betreuungsangebote. Hierzu gehören die

Mehr

Haus für Kinder. Qualitätsmanagement Handbuch Ausgabe 1

Haus für Kinder. Qualitätsmanagement Handbuch Ausgabe 1 A B C Integratives Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht wird von den Erziehungsberechtigten durch die Unterzeichnung des Aufnahmevertrages auf das pädagogische Personal übertragen. Die Aufsichtspflicht

Mehr

1 Kommunale Kindertageseinrichtung

1 Kommunale Kindertageseinrichtung Benutzer- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung Am Zauberwald der Gemeinde Blankensee zuletzt geändert durch 9.Änderungssatzung vom 06.02.2013 1 Kommunale Kindertageseinrichtung (1) Die kommunale

Mehr

Stadtrecht der Stadt Fellbach 4/1a Benutzungssatzung Tageseinrichtungen für Kinder

Stadtrecht der Stadt Fellbach 4/1a Benutzungssatzung Tageseinrichtungen für Kinder Satzung der Stadt Fellbach über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und Schülerbetreuungsgruppen () vom 08.05.2012 Die Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen für Kinder richtet

Mehr

Schulferienvereinbarung Sommer 2016

Schulferienvereinbarung Sommer 2016 Schulferienvereinbarung Sommer 2016 Zwischen dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Gifhorn e. V., als Träger der Offenen Ganztagsgrundschulen SG Isenbüttel und den Sorgeberechtigten: (Vor- und Zuname

Mehr

G e m e i n d e. L a u c h r i n g e n S A T Z U N G. über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder. (Kindergartensatzung)

G e m e i n d e. L a u c h r i n g e n S A T Z U N G. über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder. (Kindergartensatzung) G e m e i n d e L a u c h r i n g e n S A T Z U N G über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergartensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 08. November 2001 und 11.09.2008

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling Die erläßt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs.1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Allgemeines (1) Die betreibt folgende Kindertageseinrichtungen als öffentliche

Mehr

Gemeinde Malsch. Die Einrichtung wird privatrechtlich betrieben. Für die Inanspruchnahme wird ein Benutzungsentgelt erhoben ( 9).

Gemeinde Malsch. Die Einrichtung wird privatrechtlich betrieben. Für die Inanspruchnahme wird ein Benutzungsentgelt erhoben ( 9). Gemeinde Malsch Benutzungsordnung für die Grundschulförderklasse, die Verlässliche Grundschule/flexible Nachmittagsbetreuung und die Schülerhorte der Johann-Peter-Hebel-Schule und Mahlbergschule Für die

Mehr

S A T Z U N G. über die Benutzung der städtischen Kindergärten in Waldkirch (Kindergartenordnung)

S A T Z U N G. über die Benutzung der städtischen Kindergärten in Waldkirch (Kindergartenordnung) Landkreis Emmendingen Stadt Waldkirch S A T Z U N G über die Benutzung der städtischen Kindergärten in Waldkirch (Kindergartenordnung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der

Mehr

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Jungingen vom 05.05.2011 1 Aufgaben des Kindergartens Der Kindergarten, bestehend aus Regelgruppe und Nestgruppe,

Mehr

Richtlinien. Aufnahme:

Richtlinien. Aufnahme: Richtlinien Geltungsbereich: Diese Richtlinien wurden vom Stiftungsrat der Stiftung Kinderbetreuung im Hochschulraum Bern KIHOB am 30. November 2011 verabschiedet. Die Richtlinien sind verbindlicher Bestandteil

Mehr

ELTERNINFORMATION zum Besuch einer städt. Tageseinrichtung für Kinder

ELTERNINFORMATION zum Besuch einer städt. Tageseinrichtung für Kinder Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ELTERNINFORMATION zum Besuch einer städt. Tageseinrichtung für Kinder Liebe Eltern, Sie möchten, dass Ihr Kind in einer städt. Tageseinrichtung für Kinder aufgenommen

Mehr

vertreten durch den ersten Vorsitzenden, im Folgenden Träger genannt, (Straße) (PLZ/Wohnort) Name, Vorname Religion/Konfession, Staatsangehörigkeit

vertreten durch den ersten Vorsitzenden, im Folgenden Träger genannt, (Straße) (PLZ/Wohnort) Name, Vorname Religion/Konfession, Staatsangehörigkeit Vertrag zwischen dem, Parkstr. 14a, 85737 Ismaning vertreten durch den ersten Vorsitzenden, im Folgenden Träger genannt, und dem/der Personensorgeberechtigen, Frau/Herrn wohnhaft in (Straße) (PLZ/Wohnort)

Mehr

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni Begriffsbestimmungen und Aufgaben

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni Begriffsbestimmungen und Aufgaben BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni 2003 1 Begriffsbestimmungen und Aufgaben Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sind sozialpädagogische Einrichtungen

Mehr

Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler

Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler EHINGEN (DONAU) G roße Kreisstadt Anlage 2 zu TOP 6 3 Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler 1 Aufgabe 1. Für die Grundschüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt

Mehr

Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Grundsätzlich steht die Kindertageseinrichtung allen Kindern offen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt)

Mehr

Aichhörnchen Waldkindergarten e.v.

Aichhörnchen Waldkindergarten e.v. Aichhörnchen Waldkindergarten e.v. 1. Aufnahme Kindergartenordnung Aichhörnchen Waldkindergarten 1.1 In den Waldkindergarten können Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht

Mehr

Ordnung für Kindergärten und Tageseinrichtungen der Gemeinde Neulingen

Ordnung für Kindergärten und Tageseinrichtungen der Gemeinde Neulingen Gemeinde Neulingen Enzkreis Der Gemeinderat der Gemeinde Neulingen hat am 21.01.2015 die Ordnung für die Kindergärten und Tageseinrichtungen der Gemeinde Neulingen vom 24.01.2007, zuletzt geändert am 18.05.2011

Mehr

Unsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest

Unsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest 460-31 Träger: Stadt Waghäusel Stadtverwaltung, Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel Frau Sälzler (Sachgebiet Mensch und Gesellschaft) Tel: 07254/ 207 2207 Leitung: Kindergarten Spatzennest & Kinderkrippe

Mehr

Benutzer- und Gebührensatzung für Kindertagesstätten der Stadt Neustrelitz

Benutzer- und Gebührensatzung für Kindertagesstätten der Stadt Neustrelitz Benutzer- und Gebührensatzung für Kindertagesstätten der Stadt Neustrelitz Aufgrund des 5, Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. 2, Abs.1 sowie 6 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Betreuungsvertrag am Beispiel des Waldkindergartens Waldkindi Kirchheim unter Teck e. V.

Betreuungsvertrag am Beispiel des Waldkindergartens Waldkindi Kirchheim unter Teck e. V. Betreuungsvertrag am Beispiel des Waldkindergartens Waldkindi Kirchheim unter Teck e. V. Betreuungsvertrag Zwischen dem Verein Waldkindergarten Kirchheim unter Teck e. V. und Name des/der Personensorgeberechtigten

Mehr

Anmeldung zur Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing Hiermit melde ich mein Kind für das Schuljahr 2014/15 verbindlich an:

Anmeldung zur Mittagsbetreuung an der Grundschule Anzing Hiermit melde ich mein Kind für das Schuljahr 2014/15 verbindlich an: Träger: Gemeinde Anzing Schulstraße 1-85646 Anzing an der Grundschule Anzing Gartenstraße 2 85646 Anzing Telefon: 0176/32 78 82 69 Notfallnummer: 0173-4528720 Leitung: Felix Aschauer Telefon: 08121/4744-12

Mehr