Lärmaktionsplanung Stufe 2. L 756 Teilabschnitt Schlossstraße - Paderborner Straße. Öffentlichkeitsbeteiligung am 6. Februar 2013

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1 Lärmaktionsplanung Stufe 2 L 756 Teilabschnitt Schlossstraße - Paderborner Straße Öffentlichkeitsbeteiligung am

2 Ablauf des heutigen Abends 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm 4. Diskussion - Anregungen 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung 6. Weitere Vorgehensweise

3 Ablauf des heutigen Abends 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm 4. Diskussion - Anregungen 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung 6. Weitere Vorgehensweise

4 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Erlass der Richtlinie 2002/49/EG des EU-Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm am 25. Juni 2002 Verabschiedung des geänderten Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) (neu: 6. Teil Lärmminderung, 47a-e) am 16. Juni 2005 Inkrafttreten der Vierunddreißigste Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (34. BImschV) am 26. März 2006 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW Feder führend, übernimmt die Kartierung und überwacht die Kommunen Kommunen müssen Lärmaktionspläne aufstellen

5 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Vorgaben und Ablauf der Lärmaktionsplanung

6 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen L 756 Kfz-Verteilung pro Tag bzw. Jahr ,461 Mio. Kfz/a(Ø)

7 Ablauf des heutigen Abends 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm 4. Diskussion - Anregungen 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung 6. Weitere Vorgehensweise

8 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm Lärm - was ist das? Lärm ist ein Geräusch. Ein Geräusch ist Schall. Schalldruckpegel werden in Dezibel gemessen. Lärm wird subjektiv wahrgenommen. Wahrnehmung ist abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Tagesablauf, Gewöhnung oder der allgemeinen Umgebungssituation.

9 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm Pegelberechung Der Schalldruckpegel ist eine logarithmische Größe, der z. T. ungewöhnliche Rechenregeln ergibt. Zwei gleichlaute Geräuschquellen ergeben einen um 3 db höheren Schalldruckpegel als nur eine von Ihnen. Die Summe zwei Geräusche mit 0 db ist ein Geräusch mit 3 db. 0 db + 0 db = 3 db Die Pegel von 10 gleichlauten Geräuschquellen ist um 10 db höher als der von einer.

10 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm Verkehrsgeräuschbelastung

11 Ablauf des heutigen Abends 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm 4. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung 5. Diskussion - Anregungen 6. Weitere Vorgehensweise

12 Lärmwerte und Betroffenheiten Allgemeines Wohngebiet 55 db(a) tags - (Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm ) 40 db(a) nachts Betroffenheiten

13

14 Paderborner Straße Heierweg

15 Paderborner Straße Heierweg

16 Sägemühlenweg Paderborner Straße

17 Sägemühlenweg Paderborner Straße

18 Klausheider Straße Mühlensenner Straße Paderborner Straße

19 Klausheider Straße Mühlensenner Straße Paderborner Straße

20 Lakeweg Bauernweg Paderborner Straße Paderborner Straße Erlenweg Heierweg

21 Lakeweg Bauernweg Paderborner Straße Paderborner Straße Erlenweg Heierweg

22 Am Finkenbach Paderborner Straße Geschwister-Scholl-Straße Netto Mergelweg

23 Paderborner Straße Geschwister-Scholl-Straße Netto Mergelweg

24 Schlossstraße Kirche Allee Jagdschloss Allee Paderborner Straße E-Center Wassermannsweg

25 Schlossstraße Kirche Allee Jagdschloss Allee Paderborner Straße E-Center Wassermannsweg

26 Westfalenstraße Kirchstraße Bahnhofstraße Schlossstraße Rathaus Kirche Allee Jagdschloss Allee

27 Westfalenstraße Kirchstraße Bahnhofstraße Schlossstraße Rathaus Kirche Allee Jagdschloss Allee

28 Ablauf des heutigen Abends 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm 4. Diskussion - Anregungen 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung 6. Weitere Vorgehensweise

29 4. Diskussion - Anregungen

30 Ablauf des heutigen Abends 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm 4. Diskussion - Anregungen 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung 6. Weitere Vorgehensweise

31 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung Verkehrslärmreduzierung Bau einer Westtangente Erneuerung des Fahrbahnbelages und Beseitigung von Pflasterflächen (Temporäres) Durchfahrtsverbot für den Lkw-Verkehr Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

32 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung Lärmschutz Bei bestehenden Straßen, wo eine Lärmbelastung gewachsen ist oder sich verfestigt hat, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgt ist, greift die L Ä R M S A N I E R U N G. Eine der Grundvoraussetzungen ist die Überschreitung der maßgeblichen Immissionswerte in Abhängigkeit von der Gebietskategorie.

33 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung Lärmsanierung Das Land NRW gewährt für Landesstraßen Lärmschutz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Wesentliche Kriterien sind: die Stärke der Lärmbelastung die Art des Gebietes die Anzahl der Betroffenen die Nutzung der betroffenen Flächen Ausschluss-/Minderungsgründe

34 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung Schallschutzmaßnahmen Maßnahmen an der Straße (aktiver Schallschutz) Wall Wand Wall-Wand-Kombination Lärm mindernde Fahrbahnoberfläche Deckelung/Einhausung

35 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung Schallschutzmaßnahmen Maßnahmen an baulichen Anlagen (passiver Schallschutz) Einbau von Schallschutzfenstern Einbau von Lüfter o. ä. Aufwendungen für passiven Lärmschutz können bis zu 75 % erstattet werden. Erstattungsberechtigt sind Eigentümer einer baulichen Anlage, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte.

36 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung Antrag / Ansprechpartner Formloser Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich eines Wohnhauses. Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift Lanfertsweg Meschede Telefon Telefax kontakt.rnl.sh@strassen.nrw.de

37 Ablauf des heutigen Abends 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2. Grundsätzliches zum Thema Lärm 4. Diskussion - Anregungen 5. Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung 6. Weitere Vorgehensweise

38 6. Weitere Vorgehensweise Verfahrensablauf Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW Beratung mit Schallgutachter Entwurfsbeschluss durch den Gemeinderat Beteilung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat Lärmaktionsplan an Land und EU (Termin 18. Juli 2013)

39 6. Weitere Vorgehensweise Ansprechpartner bei der Gemeinde Hövelhof Infos über den aktuellen Stand werden ab sofort im Internet auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt. Gemeinde Hövelhof Herr Markgraf Schlossstraße Hövelhof Telefon Telefax

40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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