Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO in der Gemarkung: Alt-Rahlstedt. Nummer 1 zum Genehmigungsbescheid vom

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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Wan ds bek Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt WBZ 23 Schloßgarten Hamburg Telefon Telefax wbz23@wandsbek.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon Verfahren Eingang Grundstück Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Belegenheit Baublock Flurstücke 6916 in der Gemarkung: Alt-Rahlstedt GZ.: W/WBZ/09898/2014 Hamburg, den 19. Mai 2015 Neubau des Jugendclubs 'Get-To' Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit - der Jugendsozialarbeit und der außerschulischen Bildung - ein Kfz.- Stellplatz ÄNDERUNGSBESCHEID Nummer 1 zum Genehmigungsbescheid vom über die Änderung Naturschutzrechtliche Anforderungen - über die Änderung Wegerechtliche Auflagen und Hinweise zum Ergänzungsbescheid Nummer 2 zum Genehmigungsbescheid vom über die Prüfung des Kücheneinrichtungsplans WC Sprechzeiten nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: U1, Busse Wandsbek Markt

2 Aufgrund Ihres Widerspruchs vom und Ihrem Schreiben vom , eingegangen am ergeht dieser Änderungsbescheid, womit Ihrem Widerspruch abgeholfen wurde. Folgende Punkte des Genehmigungsbescheides vom und des Ergänzungsbescheides Nummer 2 zum Genehmigungsbescheid vom werden geändert: 1. NATURSCHUTZRECHTLICHE ANFORDERUNGEN 1.1. Folgende Punkte der Nebenbestimmung (Naturschutzrechtliche Anforderungen) des Genehmigungsbescheides vom entfallen: Ersatzleistungen: Es ist ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 6.000,00 Euro zur Finanzierung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu zahlen. Über die Ausgleichszahlung erhalten Sie eine gesonderte Zahlungsaufforderung Die unter 1.1. benannten entfallenen Punkte der Nebenbestimmung (Naturschutzrechtliche Anforderungen) werden ersetzt durch: Ersatzleistungen: Als Ersatz für die entfernten Gehölze sind vier mittel- großkronige Bäume an geeigneter Stelle auf dem Grundstück bzw. auf den angrenzenden Flurstücken 6821 oder 6915 (Hohenhorst Park) neu zu pflanzen. Pflanzqualität: Hochstamm, 3 -fach verpflanzte Baumschulware, Stammumfang mindestens cm ( 36 HmbVwVfG). Eine Abstimmung der Ersatzpflanzmaßnahmen mit W/MR Abteilung Stadtgrün (Tel: (040) ) ist erwünscht. Ersatzpflanzungen sind mit standortgerechten, heimischen Gehölzen vorzunehmen, auf Dauer zu erhalten und bei Abgang durch gleichwertige Gehölze derselben Art zu ersetzen ( 36 HmbVwVfG). Pflanzenverwendung: entsprechend der anliegenden Gehölzliste ( 36 HmbVwVfG). Die Ersatzpflanzung ist in der ersten Pflanzperiode nach Baufertigstellung durchzuführen ( 36 HmbVwVfG), d.h. bis zum folgenden bzw. bis spätestens zum Die Durchführung der Ersatzpflanzung ist der im Briefkopf genannten Dienststelle innerhalb einer Woche zwecks Überprüfung schriftlich anzuzeigen ( 36 HmbVwVfG). Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gilt auch für den Rechtsnachfolger. Um den Anwuchs der Ersatzmaßnahmen zu gewähren, ist eine qualifizierte Fertigstellungs- und Entwicklungspflege zum Anwuchs der Pflanzen mindestens für 2 Jahre durch eine qualifizierte Gartenbaufirma sicherzustellen ( 36 HmbVwVfG). W/WBZ/09898/2014 Seite 2 von 5

3 2. WEGERECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE 2.1. Folgende Anforderungen unter Nr. 20 des Genehmigungsbescheides vom entfallen ersatzlos: Die Genehmigung der Sondernutzungserlaubnis (Baustellenzufahrt) steht unter der Bedingung, dass vor Baubeginnanzeige die Zahlung einer Vorkasse in der geschätzten Höhe von ,- erfolgt ist. Die Höhe dieser Vorauszahlung ergibt sich zum einen aus den voraussichtlichen Wegebaukosten der Überfahrt, sowie der Sondernutzungskosten, die im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis entstehen. Bankverbindung und Referenznummer sind 4 Wochen vor Baubeginn bei der in den wegerechtlichen Auflagen genannten Dienstelle zu erfragen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Bauleistungen aus der Herstellung der Sondernutzung nach Effektivkosten incl. Auftragsgemeinkosten mit dem Antragsteller abgerechnet. Dabei werden Überzahlungen erstattet. Übersteigen die Effektivkosten die geleisteten Vorauszahlungen, werden Nachzahlungen vom Antragsteller gefordert. 3. LEBENS- UND FUTTERMITTELRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE 3.1. Die unter den Nummern 1. und 2. aufgeführten lebens- und futtermittelrechtlichen Auflagen des Ergänzungsbescheides Nummer 2 zum Genehmigungsbescheid vom werden ersetzt durch die Vorlagen Nummer 5 / 15 Einrichtungsplan Essensausgabe mit Grüneintragungen Die unter den Nummern 3. und 4. aufgeführten lebens- und futtermittelrechtlichen Auflagen des Ergänzungsbescheides Nummer 2 zum Genehmigungsbescheid vom entfallen ersatzlos. Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 5 / 15 Einrichtungsplan Essensausgabe Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Die Vorlagen Nummer 5 / 13 - Kücheneinrichtungsplan wird ungültig. W/WBZ/09898/2014 Seite 3 von 5

4 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG W/WBZ/09898/2014 Seite 4 von 5

5 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 1 Vollgeschoss W/WBZ/09898/2014 Seite 5 von 5

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