Embryologische Grundlagen
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- Jörg Brauer
- vor 8 Jahren
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1 Gliederung Sicherung des Humanum - Das Embryonenschutzgesetz t auf dem Prüfstand - RiAG Rainer Beckmann, Wildbad Kreuth, 7. Juni 2009 I. Entstehung d. ESchG / Embryologische Grundlagen II. Wesentliche Regelungen des ESchG III. Ausgewählte Probleme des ESchG 1. Präimplantationsdiagnostik 2. Stammzellforschung 3. Klonen 4. Chimären-/Hybrid-Bildung IV. Der Rechtsstatus des Embryos V. Reichweite des Menschenwürde- und Lebensschutzes VI. Rechtfertigungsversuche für den Verbrauch von Embryonen Entstehung des ESchG I. Entstehungsgeschichte des ESchG Embryologische Grundlagen Entwicklung der In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer; erstes Retortenbaby Retortenbaby : England, Benda-Kommission (1985) - Enquete-Kommission Chancen und Risiken der Gentechnologie (1987) - Bund-Länder-Arbeitsgruppe d Ab Fortpflanzungsmedizin (1988) ESchG (inkraft s ) Strafrechtl. Nebengesetz; seinerzeit fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes (erst seit 1994)
2 Zweck des ESchG (ratio legis) Entwicklung des Embryos Die einfachgesetzlichen Normen sind nach dem Willen des Gesetzgebers (lt. Gesetzesbegründung) Ausdruck der verfassungsrechtlichen Grundsätze Embryonalentwicklung bei natürlicher Befruchtung Eisprung - Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) - Schutz des Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) Eierstock Eileiter [Gesetzesbegründung ESchG, BT-Drs. 11/5460, S. 6] Aber: kein absoluter Schutz menschl. Embryonen; künstl. Befruchtung sollte (mit Einschränkungen) zulässig bleiben. Gebärmutter Befruchtung Zygote Morula Blastozyste Beginn der Einnistung Entwicklungsstadien schematisch Entwicklungsstadien IVF-Bilder Befruchtung Vorkernstadium Erste Furchungsteilung Zwei-Zell- Stadium Vier-Zell- Stadium Morula Blastozyste (Schnitt) Beginn der Einnistung bis ca. 8-Zell-Stadium: Totipotenz einzelner Blastomeren
3 Totipotenz Eineiige Mehrlinge Potenz: Fähigkeit zur spezifisch menschlichen Weiter- entwicklung Toti -potenz: Fähigkeit zur Ganzheitsentwicklung. Nicht nur zur Entwicklung in jede Zellart des menschlichen Körpers ( Omni-/Pluripotenz ). Diese Fähigkeit haben auch embryonale Stammzellen. 1. Aufspaltung der Zygote 2. Aufspaltung des Embyoblasten Embryoblast gemeinsame Plazenta Erfahrung aus Tierexperimen- ten: Totipotenz getrennter Blastomeren bis zum 4 bis 8-Zell- Stadium. 3. späte Aufspaltung des Embryoblasten gemeinsame Amnionhöhle Bis max. 14./15. Entwicklungstag möglich. Präimplantationsdiagnostik II. Wesentliche Regelungen 1 I Nr. 2 ESchG: es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt Verhinderung einer Verhinderung einer gespaltenen Mutterschaft implizites PID-Verbot?
4 Stammzell-Gewinnung Klonen 2 I ESchG: wer einen extrakorporal erzeugten... menschlichen Embryo... zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck... verwendet Verbot der Gewinnung embryonaler Stammzellen Import/Verwendung bereits gewonnener esz StZG. PID-Verbot 6 I ESchG: Wer künstlich bewirkt, dass ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Foetus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht... Umfassendes Klon-Verbot? Chimären / Hybride 7 I ESchG: Wer es unternimmt, Embryonen mit unterschiedlichen Erbin- formationen unter Verwendung mindestens eines menschlichen Embryos zu einem Zell- verband zu vereinigen, i 2. mit einem menschlichen Embryo eine Zelle zu verbinden, die eine andere Erbinformation als die Zellen des Embryos enthält und sich mit diesem weiter zu differenzieren vermag, oder 3. durch Befruchtung einer menschlichen Eizelle mit dem Samen eines Tieres oder durch Befruchtung einer tieri- schen Eizelle mit dem Samen eines Menschen einen dif-ferenzierungsfähigen Embryo zu erzeugen... Vollständiges Verbot der Bildung von (Interspezies-) Chimären und Interspezies-Hybriden? 8 I ESchG: Definition des Embryos Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.
5 III. Ausgewählte Probleme des ESchG 1. Präimplantationsdiagnostik (PID) Präimplantationsdiagnostik Ablauf der Präimplantationsdiagnostik Ziel: Vermeidung von erbkranken Kindern bei Hochrisiko-Paaren Methode: Genetische Diagnostik an IVF- Embryonen vor dem Embryotransfer Umfang: Kein Transfer von Embryonen mit Genschäden Anwendung bei ca. 100 Paaren/Jahr bei enger Indikationsstellung 1. Künstliche Befruchtung (IVF) 2. Zellentnahme (Embryobiopsie) 3. Genetische Zelldiagnostik 4. Entscheidung / Selektion a) ohne Gendefekt Embryotransfer b) mit Gendefekt Verwerfen
6 GG: Rechtsfragen der PID hoher Embryonenverbrauch Zeugung auf Probe - Art. 1 Menschenwürde - Art. 2 Recht auf Leben - Art. 3 Diskriminierungsverbot Strafbarkeit gem. 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG? Beschluss KG Berlin / Urteil LG Berlin 05/ I Nr. 2 ESchG: es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt t PID und Embryonenschutzgesetz 1. Künstliche Befruchtung (IVF) 2. Zellentnahme totipotente Zellen: 2 I; (Embryobiopsie) 6 I ivm 8 I: Verstoß gg. Klonverbot 3. Genetische Diagnostik 4. Entscheidung/ Selektion ) a) ohne Gendefekt Embryotransfer 1 I Nr. 2: Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft? 2 I: s. u. (-) b) mit Gendefekt Verwerfen nicht totipot. Zellen: 2 I: Verwendung zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck bzgl. b) 2 I: Verwendung zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck Weitere (Rechts-)Fragen der PID Eugenik/Diskriminierung: Stigmatisierung behinderter Menschen, insb. bei Indikationskatalog Begrenzbarkeit auf Einzelfälle/Gleichbehandlung? Indikationsvorschlag d. Bundesärztekammer: - hohes genetisches Risiko für schwerwiegende Erkrankung - nach derzeitigem Kenntnisstand bei monogenen Erbkrankheiten und Chromosomenschäden - in der Regel nicht bei spät manifestierenden Erkrankungen Weitere (Rechts-)Fragen der PID hohes Risiko : beginnt spätestens bei 25 Prozent schwerwiegende Erkrankung : - Mukoviszidose (zystische Fibrose) - Rhesusinkompatibilität (Blutgruppenunverträglichkeit) g - Chorea Huntington ( Veitstanz ) - Hämophilie (Bluterkrankheit) International: - Geschlechtswahl ( social sexing, family balancing ) - Eignung als Gewebespender (GB 2008) Realistisch: Ausweitung auf alle IVF-Patientinnen... ist damit zu rechnen, dass sich die PID sukzessive als Routinecheck im Rahmen der IVF-Behandlung etabliert. (TAB-Bericht, BT-Drs. 15/3500, S. 73)
7 Stammzellforschung 2. Stammzellforschung Stammzellen: Ziele: Methoden: Zellen, die sich selbst vermehren und in einzelne oder mehrere Zelltypen ausreifen können (Differenzierung) Grundlagenforschung zur Zelldifferenzierung Therapie schwerer Krankheiten durch Zell-/Gewebeersatz Gewinnung und gezielte Differenzie- i rung von Stammzellen Zelldiffe- renzierung Zellen der Inneren Zellmasse = embryonale Stammzellen Befruchtete Ei- zelle totipotent Innere Zellmasse pluripotent 3 Keimblätter - ektoderm - mesoderm - entoderm Differenzierung in einzelne Zellarten Herkunft von Stammzellen IVF-Embryonen/ geklonte Embryonen embryonale Stammzellen (ES-Zellen) Gewebe/Organe des entwickelten Organismus adulte Stammzellen (AS-Zellen) Nabelschnurblut Abtreibungen
8 Gewinnung embryonaler Stammzellen Probleme der esz-forschung IVF-Embryo entnommene innere Zellmasse Wachstum auf Nährzellen Blastozyste weiteres Wachstum auf Nährzellen embryonale Stammzell-Linie Grundlagenforschung Vorrang der Forschung mit tierischen i Zellen esz sind außerhalb ihrer natürlichen Umgebung Krebszellen - Steuerung? - Reinheit (> als 99,995 Prozent erforderlich) Therapeutische h Anwendung erfordert - entweder Immunsuppression - oder therapeutisches ti h Klonen, d. h. immer wieder neue Embryonenerzeugung und -zerstörung induced pluripotent stem cells Japan, USA 2007: Pluripotente Stammzellen (Verhalten wie embryonale Stammzellen) aus Hautzellen/ Bindegewebe ebe Entwicklung von Therapien behandelbare Krankheiten des Menschen therapeutische Studien (nur NIH-Register) asz esz Krankheiten 73 0 > Reprogrammierung der Entwicklungsgene durch Einschleusung von spezifischen Faktoren (Oct3/4, Sox2, Klf4, c-myc; Nanog, Lin28)
9 Rechtslage zu ES-Zellen 2 I ESchG: Verbot,, menschliche Embryonen zu Zwecken zu verwen- den, die nicht ihrer Erhaltung dienen (= Verbot der Gewinnung embryonaler Stammzellen). Die Erzeugung eines IVF-Embryos für die Stammzellgewinnung ist gem. 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG strafbar. StZG: Einfuhr/Verwendung von embryonalen Stammzellen grundsätzlich verboten ( 4 Abs. 1), aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt ( 4 Abs. 2): - Erzeugung der Stammzellen vor dem (Stichtagsregelung) - Herkunft aus überzähligen Embryonen - behördliche Genehmigung 3. Klonen Definition - Methoden Klonen: Ziele - Begriffe Definition: Verfahren zur Herstellung von Lebewesen (Menschen), die genetisch mit anderen lebenden oder toten Lebewesen (fast) identisch sind Methoden: mechanische Teilung ( embryo splitting ) genetische Identität Kerntransfer in eine entkernte Eizelle = Dolly-Methode genetisch fast identisch Zielsetzung Erzeugung eines Kindes Replikation von Menschen mit bestimmten Eigenschaften Produktion menschlicher Ersatzteillager Produktion von Embryonen zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen Bezeichnung Baby-Klonen reproduktives Klonen Forschungsklonen therapeutisches Klonen
10 n/ n onen one sklo Klo ngs ves chu uktiv orsc odu Fo repo Zellkern einer Körperzelle Keine Immun- reaktion? Forschungs- klonen Kerntransfer + Eizelle reproduktives Klonen? Praxis des Klonens Schaf (1997) Reproduktives Klonen Maus (1998) bei zahlreichen Tier- Rind arten gelungen (1998) Ziege (1999) Sehr geringe g Erfolgs- Schwein (2000) rate (ca. unter 1 ca. 2 Kaninchen (2002) Prozent, je nach Tier- Katze (2002) art) Maultier (2003) Reproduktives Klonen Pferd (2003) beim Menschen nicht Ratte (2003) nachgewiesen Hund (2005) Die Behauptung, embryonale Stammzellen aus geklonten menschlichen Embryonen gewonnen zu haben (Forschungsklonen), erwies sich als Fälschung. (Süd-Korea, 2004 u. 2005) Reproduktives Klonen von Menschen! Rechtslage in Deutschland 6 I ESchG: Verbot der Herstellung von menschlichen Embryonen mit der gleichen Erbinformation wie andere Embryonen/Menschen/Verstorbene P: Embryo -Definition; gleiche Erbinformation 8 Begriffsbestimmung (1) Erfasst: Als Embryo nur im Embryosplitting Sinne dieses Gesetzes nach gilt IVF, bereits nicht die befruchtete, Kernaustausch-Verfahren entwicklungsfähige menschliche ( Dolly-Methode Dolly-Methode ) Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an,... 6 II ESchG:! Ebenso wird bestraft, wer einen in Abs. 1 bezeichneten Embryo auf eine Frau überträgt.
11 Argumente gegen das Klonen Keine Verwendung menschlicher Keimzellen. Unnatürlichkeit. Spaltung der Menschheit in normale und geklonte Menschen. Auflösung zentraler Begriffe des Familienrechts: Mutter, Vater, Kind, Abstammung, Elternschaft. Eizellen als Rohstoff erforderlich Ausbeutung von Frauen als Eizell-Lieferantinnen. Hohe Missbildungsrate - Zeugung auf Probe ( hoher Embryonenverbrauch ). Instrumentalisierung des Klons (Forschung, Organ- spende, Reproduktion verstorbener oder besonders wertvoller Menschen). 4. Chimären-/Hybrid- Bildung 7 I ESchG: Chimären / Hybride I Wer es unternimmt, t 1. Embryonen mit unterschiedlichen Erbinformationen unter Verwendung mindestens eines menschlichen Embryos zu einem Zellverband zu vereinigen,... Chimären / Hybride II 7 I ESchG: Wer es unternimmt, mit einem menschlichen Embryo eine Zelle zu verbinden, die eine andere Erbinformation als die Zellen des Embryos enthält und sich mit diesem weiter zu differenzieren vermag,...
12 Hybride III 7 I ESchG: Wer es unternimmt, t 3. durch Befruchtung einer menschlichen Eizelle mit dem Samen eines Tieres oder durch Befruchtung einer tierischen Eizelle mit dem Samen eines Menschen einen differenzierungsfähigen g Embryo zu erzeugen... Kernaustausch-Chimären /-Hybride Nicht erfasst von 7 I Nr. 2 / 3 ESchG sind Chimären bzw. Hybride, die durch Transplantation ti eines Zellkerns in eine entkernte Eizelle entstehen: Chimären / Hybride b. Tieren???!!! Tetragametic Mouse Schiege Beim Menschen nur für Embryonen vorgesehen (GB 2008).???!!!...
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