Ethische u. rechtliche Grundlagen der Notfallmedizin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ethische u. rechtliche Grundlagen der Notfallmedizin"

Transkript

1 Ethische u. rechtliche Grundlagen der Notfallmedizin Prof. Dr. med. Dr. jur. Hans-Jürgen Kaatsch Institut für Rechtsmedizin UKSH

2 I. Recht und Ethik Das Recht garantiert immer ein ethisches Minimum Darüber hinaus? Gutes tun Nicht schaden Gerechtigkeit Autonomie achten Wahrhaftigkeit Verantwortung

3 II. Betätigungsfeld Notfallmedizin in Klinik und Praxis organisierte Notfallmedizin: - Rettungsdienst/Notarzt - ärztlicher Notfalldienst

4 III. Aufgaben des Notarztes - Abgrenzung zum Notfalldienst - Grundlage Rettungsdienstgesetz, Träger: Staat - Qualifikation, Organisation - Dienstaufgabe für trägereigene Ärzte - Zusammenarbeit mit Rettungssanitäter

5 Ablehnungsrecht des Patienten Vernunfthoheit keine Zwangsbehandlung des willensfähigen Patienten bei erklärter Ablehnung der Behandlung = strafbare Körperverletzung

6 IV. Garantenstellung des Arztes in Notfällen bei Behandlungsübernahme, Bereitschaftsdienst bei allgemeinen Notfällen

7 Deutsche Rechtsordnung Institut für Rechtsmedizin UKSH Behandlungsablehnung durch mündigen und willensfähigen Patienten muss vom Arzt in jedem Fall respektiert werden (Vernunfthoheit des Patienten). Probleme entstehen bei Wegfall der Willensfähigkeit. 211 StGB (Mord) 212 StGB (Totschlag) 216 StGB (Tötung auf Verlangen) 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) Garantenstellung 323 c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) 223 StGB (Körperverletzung)

8 Haftungsfragen Institut für Rechtsmedizin UKSH Grundsatz: Haftung nur für die durch Fahrlässigkeit begründete Schädigung Misserfolg allein begründet keine Haftung in immer vorhandene Risiken willigt der Patient ein bei entsprechender Aufklärung!

9 V. Haftung arztrechtliche Grundsätze strafrechtliche/zivilrechtliche Haftung bewusstloser Patient, mutmaßliche Einwilligung Behandlungsfehler Aufklärungsmängel Organisations-, Dokumentationsmängel Leistungspflicht Arzt/ Träger/ Versicherung

10 VI. Sonderprobleme Zwangsbehandlung Unterbringung Schweigepflicht Leichenschau Alkohol/Drogen Behandlungsabbruch

11 Entscheidungen am Ende des Lebens Es gibt Situationen, in denen weitere Behandlungsmaßnahmen weder sinnvoll noch zumutbar sind. Aber: Entscheidend ist letztlich der erklärte oder mutmaßliche Wille des Patienten!

12 Voraussetzungen für Einstellung der Behandlung: medizinische Seite: klare medizinische Indikation (ärztl. Aufgabe), infauste Prognose, sinnlose Leidensverlängerung gemeinsame Entscheidung im Team, einschl. Pflegepersonal

13 juristische Seite bei artikuliertem Willen genaue Kenntnis des Krankheitsbildes Kenntnis über mögliche Maßnahmen intakte Willensfähigkeit, Zeitp. d. Erklärung dann Erklärung bindend! kein bekannter Wille Erkundung des mutmaßlichen Willens in Gesprächen mit Angehörigen / Betreuer sonstige Voraussetzungen wie oben

14 Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen: Eintrag DNR im Krankenblatt möglich, zusätzlich stichwortartige Dokumentation der Gespräche mit Namen der Beteiligten (Details in Dienstanweisung) Appell an vorbehandelnde Ärzte, rechtzeitig mit Patienten über solche Situationen zu sprechen und anzuraten, Verfügungen zu errichten! Entlastung von Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen

15 I. Aktive Sterbehilfe 1. Aktive direkte Sterbehilfe Leidensbeendigung durch gewollte Tötung Verboten 2. Aktive indirekte Sterbehilfe (Leidenslinderung) Hilfe zur Schmerzlinderung mit nicht beabsichtigter, aber möglicher Lebensverkürzung infolge des Medikamenteneinsatzes Zulässig als erlaubtes Behandlungsrisiko, bei Einwilligung oder mutmaßlicher Einwilligung Geboten, wenn indiziert bei schwerem Leiden Problem: Unterschied zwischen verbotener aktiver direkter Sterbehilfe und möglicher indirekter Sterbehilfe liegt in der subjektiven Einstellung / Absicht des Arztes II. Passive Sterbehilfe (Behandlungsbegrenzung) Unterlassen an sich möglicher lebensverlängernder Maßnahmen zur Leidensverkürzung Zulässig als Hilfe beim Sterben, wenn kein entgegenstehender Wille oder wenn mutmaßlicher Wille des Patienten Verboten als Hilfe zum Sterben, wenn nicht Einwilligung oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten vorliegt (hohe Anforderungen nach BGH)

16 Möglichkeiten der Vorsorge für den Fall, dass Patienten ihre Angelegenheiten - insbesondere im medizinischen Bereich - nicht mehr selbst regeln können Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können: In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtslosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern. Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann. Dem Bevollmächtigten kann in diesem Dokument auch der vermögensrechtliche Bereich übertragen werden.

17 ... Name: Geburtsdatum: Wohnort: Patientenverfügung Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, verfüge ich im jetzigen Vollbesitz meiner geistigen Kräfte: Wenn bei schwerstem körperlichen Leiden, Dauerbewusstlosigkeit sowie fortschreitendem geistigen Verfall keine Aussicht mehr auf Besserung im Sinne eines für mich erträglichen und umweltbezogenen Lebens besteht, - sollen an mir keine lebenserhaltenden Maßnahmen (z.b. Wiederbelebung, Beatmung, Dialyse, Bluttransfusion, Medikamente) vorgenommen werden bzw. bereits begonnene abgebrochen werden - wünsche ich keine Ernährung durch Magensonde oder Magenfistel - wünsche ich keine Antibiotikagabe bei fieberhaften Begleitinfekten - wünsche ich weitestgehende Beseitigung von Begleitsymptomen, insbesondere von Schmerzen; eine damit u.u. verbundene Lebensverkürzung nehme ich in Kauf - wünsche ich mir persönlichen Beistand / geistlichen Beistand - wünsche ich, dass mein Hausarzt, Dr.... verständigt wird - stimme ich einer Obduktion zur Befundklärung zu / nicht zu - bin ich mit einer Organentnahme zum Zweck der Transplantation einverstanden / nicht einverstanden / einverstanden mit Ausnahme folgender Organe:... Datum und Unterschrift der Verfasserin / des Verfassers... Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass Herr / Frau...die Patientenverfügung im Vollbesitz ihrer / seiner geistigen Kräfte verfasst hat. Unterschrift(en) des / der Zeugen mit Name, Ort und Datum:

Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v.

Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v. Kommunaler Betreuungs- Verein Mannheim e.v. Betreuungsrecht und die Vorsorgemöglichkeiten Michael Kühn Wann und weshalb benötigt man einen Betreuer (gesetzlichen Vertreter)? wenn ein psychische Krankheit

Mehr

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht

Mehr

Eine Vollmacht, die jeder braucht.

Eine Vollmacht, die jeder braucht. Eine Vollmacht, die jeder braucht. Ob Krankheit oder Unfall oft kann man im Ernstfall die eigenen Dinge nicht mehr regeln. Aber soll dann ein Fremder bestimmen statt der Partner oder die Kinder? Das passiert

Mehr

Therapiezieländerung und Sterbehilfe

Therapiezieländerung und Sterbehilfe Fortbildung für Ärzte Therapiezieländerung und Sterbehilfe Schwäbisch Gmünd, den 17. Juni 2009 Rechtsanwalt Dr. Hinner Schütze www.bongen.de Rechtsnormen Grundgesetz Zivilrecht: BGB / FGG: Schadensersatz

Mehr

Für den Fall, dass ich. geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft:

Für den Fall, dass ich. geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft: Patientenverfügung Für den Fall, dass ich geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft: meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich folgendes: 1) Situation für die diese Verfügung

Mehr

Euthanasie - Sterbehilfe

Euthanasie - Sterbehilfe Euthanasie - Sterbehilfe Euthanasie guter Tod Ärztliche Hilfe im Sterben Schmerz-, Leidenslinderung Keine Lebensverkürzung! Euthanasie im dritten Reich Binding und Hoche 1920 Vernichtung unwerten Lebens

Mehr

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann...

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Leitfaden für : Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Totenfürsorge Organspendeausweis Bestattungsvorsorge Testament Vorwort Im

Mehr

1. Wie ich mein eigenes Leben und Sterben sehe

1. Wie ich mein eigenes Leben und Sterben sehe Herausgegeben von: GGG Voluntas, Medizinische Gesellschaft Basel, Universitätsspital Basel Name, Vorname: Geburtsdatum: Aktuelle Adresse Strasse, PLZ, Ort: 1. Wie ich mein eigenes Leben und Sterben sehe

Mehr

Das Verhältnis Arzt Patient

Das Verhältnis Arzt Patient Das Verhältnis Arzt Patient Die Grundlagen des Behandlungsverhältnisses zwischen Arzt und Patient, insbesondere die sich hieraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten, sollten nicht nur Ihnen als

Mehr

Vorsorgevollmacht Ich (Name des Vollmachtgebers), Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse:

Vorsorgevollmacht Ich (Name des Vollmachtgebers), Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: Vorsorgevollmacht Ich (Name des Vollmachtgebers), Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten) Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: Telefon:

Mehr

WIE ICH STERBEN MÖCHTE

WIE ICH STERBEN MÖCHTE WIE ICH STERBEN MÖCHTE GLARNER PATIENTENVERFÜGUNG EINFÜHRUNG Die Lebenszeit auf dieser Welt ist für jeden Menschen begrenzt. Zum Leben gehört der Tod. Unter anderem dank der modernen Medizin ist es vielen

Mehr

Medizin, Recht, Ethik

Medizin, Recht, Ethik Medizin, Recht, Ethik zwischen Konflikt und Kooperation 17./18. März 2010 Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen Dr. Thomas Binsack, München Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes

Mehr

Vorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person)

Vorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person) Vorsorgevollmacht Ich,. (Name) (Vorname) (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum: Geburtsort: Adresse: Telefon: Telefax: erteile hiermit Vollmacht an Herrn / Frau (Name). (Vorname) (bevollmächtigte Person) Geburtsdatum:

Mehr

Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit

Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit 40 Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden

Mehr

Betreuungsrecht Muster einer VORSORGEVOLLMACHT (4 Seiten)

Betreuungsrecht Muster einer VORSORGEVOLLMACHT (4 Seiten) Betreuungsrecht Muster einer VORSORGEVOLLMACHT (4 Seiten) Herausgeber: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 11015 Berlin www.bmj.bund.de Gestaltung und PDF-Formulare: GISAHOEBER, Köln Stand Oktober

Mehr

Die letzten Dinge? Der Tod muss die unbeeinflußteste aller Wählbarkeiten sein (Hans Jonas) Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer

Die letzten Dinge? Der Tod muss die unbeeinflußteste aller Wählbarkeiten sein (Hans Jonas) Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer Die letzten Dinge? Der Tod muss die unbeeinflußteste aller Wählbarkeiten sein (Hans Jonas) Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung Erbfolgeregelung (ges. Erbfolge / Testament / Erbvertrag) Problemkreis

Mehr

Anregung zur Einrichtung einer Betreuung (rechtlichen Vertretung)

Anregung zur Einrichtung einer Betreuung (rechtlichen Vertretung) Absender: _ Telefonnummer: Faxnummer: An das Amtsgericht -Betreuungsgericht- _ (bitte zuständiges Gericht einfügen) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anregung zur Einrichtung einer Betreuung

Mehr

Im Speziellen entscheide ich mich für folgende Massnahmen (fakultativ) Ich möchte medikamentöse lebensverlängernde Behandlung(en).

Im Speziellen entscheide ich mich für folgende Massnahmen (fakultativ) Ich möchte medikamentöse lebensverlängernde Behandlung(en). Patientenverfügung Patientenverfügung Personalien der verfügenden Person PLZ, Im Besitze meiner geistigen Gesundheit bekunde ich nachstehend meinen Willen für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage

Mehr

Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte -

Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte - Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte - Referent: Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht 1 Worum geht es? Haftungsfragen bei der Delegation von Maßnahmen

Mehr

Sterbehilfe und Testament

Sterbehilfe und Testament Unterrichtseinheit: Die Sterbehilfe und die rechtlichen Regelungen zum Testament 1. Sterben und Tod aus der Sicht verschiedener Weltreligionen 2. Euthanasie - Auffassungen in der Geschichte und Gegenwart

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache

Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache SKM Freiburg Vorsorge-Vollmacht Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie geben einem anderen Menschen die Erlaubnis, für Sie zu handeln. Sie geben einem anderen

Mehr

Vorsorgevollmacht für mein Tier

Vorsorgevollmacht für mein Tier Die meisten Menschen regeln ihre Zukunft, indem sie Versicherungen abschließen, Absprachen mit ihren Angehörigen treffen oder sonstige Vorsorgemaßnahmen einleiten. Die Zukunft ihrer Heimtiere überlassen

Mehr

DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART

DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02

Mehr

Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten

Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten K. Memm Patientenverfügung Was ist das? PatVerf. Die Patientenverfügung Definition und Beispiel Für den Fall der eigenen Willensunfähigkeit

Mehr

Daniel Ennever Rechtsanwalt. Haftungsrecht bei Pflegefehlern. Behandlungsvertrag. Patienten. 0209 / 944 27 80 mail@ra-ennever.de

Daniel Ennever Rechtsanwalt. Haftungsrecht bei Pflegefehlern. Behandlungsvertrag. Patienten. 0209 / 944 27 80 mail@ra-ennever.de KH Behandlungsvertrag H Patienten PP Behandlungsvertrag Totaler Krankenhausaufnahmevertrag Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag Belegarztsystem Totaler Krankenhausaufnahmevertrag + Ärztezusatzvertrag

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Dialog Ethik. Patientenverfügung. Patientenverfügung. igaltern/projekt/ethik/patverf. Seite 1 von 12

Dialog Ethik. Patientenverfügung. Patientenverfügung. igaltern/projekt/ethik/patverf. Seite 1 von 12 SSRV Schweizerischer Senioren- und Rentnerverband Dialog Ethik Interdisziplinäres Institut für Ethik im Gesundheitswesen Patientenverfügung Patientenverfügung igaltern/projekt/ethik/patverf. Seite 1 von

Mehr

Die letzten Tage und Stunden

Die letzten Tage und Stunden Die letzten Tage und Stunden Dr. med. Johannes Meiß Internist und Palliativmediziner Zu Hause Sterben Dr. med. Johannes Meiß Internist und Palliativmediziner Eine medizinische Revolution hat die Lebenserwartung

Mehr

Grundsätze für die Begleitung von Sterbenden

Grundsätze für die Begleitung von Sterbenden diakonisch-ethische Positionen Grundsätze für die Begleitung von Sterbenden in den Krankenhäusern der Stiftung kreuznacher diakonie [ 1 ] Grundsätze für die Begleitung von Sterbenden in den Krankenhäusern

Mehr

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Welche Aufgabe hat das Betreuungsgericht

Welche Aufgabe hat das Betreuungsgericht Welche Aufgabe hat das Betreuungsgericht Wie sind Vorsorgevollmachten und en in Akutsituationen zu beachten Die Grundprinzipien der Die Grundprinzipien der 1901 a BGB:! (1) Hat ein einwilligungsfähiger/

Mehr

www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern

www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise

Mehr

Mit Sicherheit gut behandelt.

Mit Sicherheit gut behandelt. Mit Sicherheit gut behandelt. Eine Initiative zur Verbesserung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei Ärzten und Psychotherapeuten. www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de IT Sicherheit und Datenschutz bei

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Vorsorge Vollmacht. Was ist das?

Vorsorge Vollmacht. Was ist das? Vorsorge Vollmacht Was ist das? Erklärungen zur Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache SKM Freiburg Vorsorge-Vollmacht Was ist eine Vorsorge-Vollmacht? Manchmal können Sie wichtige Entscheidungen für Ihr

Mehr

SORGERECHTSVERFÜGUNG (ein Elternteil) Seite 1 von 4

SORGERECHTSVERFÜGUNG (ein Elternteil) Seite 1 von 4 interne Vermerke SORGERECHTSVERFÜGUNG (ein Elternteil) Seite 1 von 4 Sorgerechtsverfügung bezüglich der Vormundschaft bzw. Pflege eines minderjährigen Kindes (dient zur Vorlage beim Vormundschafts- bzw.

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz) Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Was sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht?

Was sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht? 6 Checkliste 3 Checkliste der relevanten Fragestellungen für die psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen mit dem Ziel der informierten und selbstbestimmten Entscheidung Es müssen nicht

Mehr

Es gibt jedoch Fälle, in denen dieses Selbstbestimmungsrecht an Grenzen stößt.

Es gibt jedoch Fälle, in denen dieses Selbstbestimmungsrecht an Grenzen stößt. Das wichtigste Patientenrecht in Österreich ist das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Patienten. Jeder Patient hat das Recht für sich selbst zu bestimmen, ob seine Erkrankung medizinisch behandelt werden

Mehr

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz.

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Persönliche Risikoabsicherung Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz. Absicherung nach schweren Krankheiten oder Unfällen Existenzschutzversicherung Wichtige

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

Notfallmappe Persönliche Daten und Dokumente. Im Notfall. Diese Mappe gehört IHR LOGO1

Notfallmappe Persönliche Daten und Dokumente. Im Notfall. Diese Mappe gehört IHR LOGO1 Notfallmappe Persönliche Daten und Dokumente 112 Im Notfall Diese Mappe gehört IHR LOGO1 Krankenversicherung Pflegekasse Krankenversicherung Pflegekasse Name der Versicherung Name der Versicherung Sitz

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben PRESSEINFORMATION Umfrage Patientenverfügung Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben Ergebnisse der forsa-umfrage zur Patientenverfügung im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.v. Der Verband VorsorgeAnwalt

Mehr

WEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE

WEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE WEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE Nabelschnurblut ist wertvoll! Wenn sich Eltern dafür entscheiden, das Nabelschnurblut ihres Kindes aufzubewahren, können sie damit dem Kind selbst,

Mehr

WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von. Hans Kottke

WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von. Hans Kottke Hans Kottke Blasiusstr.10 38114, Braunschweig mail@hanskottke.de ca. 701 Wörter WAS TUN BEI ANGST & DEPRESSION? von Hans Kottke Mai 2012 Die Ausgangslage Kottke / Was tun bei Angst & Depression / 2 Es

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Hospitationsreglement NEF Heidelberg (2/82-1 und 2/82-2)

Hospitationsreglement NEF Heidelberg (2/82-1 und 2/82-2) Universitätsklinikum INF 110 69120 Heidelberg Hospitationsreglement NEF Heidelberg (2/82-1 und 2/82-2) Grundsätzliche Regelung: - Es besteht die Möglichkeit der Hospitation für die 50 benötigten Einsatzfahrten

Mehr

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli

Mehr

Autofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch?

Autofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch? Schlaganfall Das Leben geht weiter Tag gegen den Schlaganfall Berlin, 9. Mai 2009 Autofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch? Diplom-Psychologe Stefan Mix Neuropsychologe am Evangelischen

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

ANAMNESEBOGEN PERSÖNLICHES. Patient: männlich Name, Vorname geboren am weiblich. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient.

ANAMNESEBOGEN PERSÖNLICHES. Patient: männlich Name, Vorname geboren am weiblich. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient. Wir freuen uns, dass Sie uns Ihre Gesundheit anvertrauen. Damit wir Sie bestmöglich betreuen können, möchten wir Sie bitten, die persönlichen Angaben zu vervollständigen

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. NAME: Daniela Fontara WOHNORT: Bonn ZIEL: Behandlung nach Maß PRODUKT: V.I.P. Tarife stationär Wie kann

Mehr

Tutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie

Tutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Tutorium Klinische Psychologie I Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Oswald David

Mehr

Die Beitrags-Ordnung vom Verein

Die Beitrags-Ordnung vom Verein Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:

Mehr

PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte

PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte PatientInnen stärken Plädoyer für mehr Patientenrechte Fachgespräch am 29.11.2010 BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Inhalt I. Gewährleistung der Patientenautonomie II. Haftung für Behandlungsfehler 1. derzeitige Rechtslage

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes

Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes Dr. med. Alexander Minzer, Hausarzt, Rothrist Präsident der Schweizerischen Akademie für

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Adobe Photoshop. Lightroom 5 für Einsteiger Bilder verwalten und entwickeln. Sam Jost

Adobe Photoshop. Lightroom 5 für Einsteiger Bilder verwalten und entwickeln. Sam Jost Adobe Photoshop Lightroom 5 für Einsteiger Bilder verwalten und entwickeln Sam Jost Kapitel 2 Der erste Start 2.1 Mitmachen beim Lesen....................... 22 2.2 Für Apple-Anwender.........................

Mehr

Name/Vorname: geboren am: Geburtsname: Geburtsort: Anschrift/Tel.: Name/Vorname: geboren am: Geburtsname: Geburtsort: Anschrift/Tel.

Name/Vorname: geboren am: Geburtsname: Geburtsort: Anschrift/Tel.: Name/Vorname: geboren am: Geburtsname: Geburtsort: Anschrift/Tel. Vollmacht Hiermit bevollmächtige Ich (Vollmachtgeber): Anschrift/Tel.: nachfolgend genannte Person/en (Vollmachtnehmer): Anschrift/Tel.: Anschrift/Tel.: mich in nachfolgend genannten Angelegenheiten zu

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

von Dr. med. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)

von Dr. med. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Grußwort Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung Behandlungsfehler: Häufigkeiten Folgen für Arzt und Patient von Dr. med. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 4. April

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande. Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Leben mit Weitsicht. Angehörige entlasten und vorsorgen mit der Monuta Trauerfall-Vorsorge. www.monuta.de

Leben mit Weitsicht. Angehörige entlasten und vorsorgen mit der Monuta Trauerfall-Vorsorge. www.monuta.de Leben mit Weitsicht. Angehörige entlasten und vorsorgen mit der Monuta Trauerfall-Vorsorge www.monuta.de Vorteile Vorteile auf einen Blick Frei verfügbarer Vorsorgeschutz: Garantierte Leistungen Lebenslanger

Mehr

Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz

Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium Eine Veranstaltung der Arthromed Praxisklinik Chemnitz in Kooperation mit Heidelberg Frankfurt Stuttgart Dresden Chemnitz Erfurt Jena Leipzig www.tiefenbacher.de

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorsorgevollmacht

Inhaltsverzeichnis. Vorsorgevollmacht Inhaltsverzeichnis Vorsorgevollmacht... 1... 1 Vorteile... 1 Nachteile... 2 Form der Vorsorgevollmacht... 2 Kosten der notariellen Vorsorgevollmacht... 2 Anforderungen an den Vollmachtgeber... 2 Anforderungen

Mehr

Betreuung und Vorsorge.... das geht jeden etwas an!

Betreuung und Vorsorge.... das geht jeden etwas an! Betreuung und Vorsorge... das geht jeden etwas an! INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Vorwort.................................................................... 3 I. Sie bestimmen selbst!....................................................

Mehr

Ein gutes Wort für uns bis zu 100 Euro für Sie! 1 Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich Ihr Wohn(t)raumzuckerl.

Ein gutes Wort für uns bis zu 100 Euro für Sie! 1 Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich Ihr Wohn(t)raumzuckerl. Ein gutes Wort für uns bis zu 100 Euro für Sie! 1 Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich Ihr Wohn(t)raumzuckerl. 1 Aktion gültig von 22.9.2014 bis 30.12.2015. Diese Aktion ist nicht mit anderen

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Formular zur Anregung einer Betreuerbestellung. Telefon priv. dienstlich. An das Amtsgericht

Formular zur Anregung einer Betreuerbestellung. Telefon priv. dienstlich. An das Amtsgericht Formular zur Anregung einer Betreuerbestellung Absender Datum Telefon priv. dienstlich An das Amtsgericht Anregung einer Betreuung gemäß 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für 1. Angaben zur Person der/des

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr