VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe:"

Transkript

1 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Allgemeines 2.1 AnforderungenanZählerplätze 2.2 Kundeneigene Zähler 3. MesskonzeptefüreineeinzelneErzeugungsanlage 3.1 Volleinspeisung (MK A1) 3.2 Überschusseinspeisung (MK A2) 3.3 Einspeisung mit Erzeugungsmessung (MK A3) 4. MesskonzeptefürmehrereErzeugungsanlagen(Erweiterungen) 4.1 Volleinspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung (MK B1) 4.2 Einspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung (MK B2) 4.3 Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung (MK B3) 4.4 Kaskadenschaltung (Doppelter Selbstverbrauch) (MK B4) 5. MesskonzeptefürErzeugungsanlagenmitWärmepumpeoder vergleichbarem Heizsystem 5.1 Einzelne Erzeugungsanlage mitnichtunterbrechbarerwärmepumpe oder vergleichbarem Heizsystem (MK C1) 5.2 MehrereErzeugungsinstalationenmitunterbrechbarerWärmepumpeoder vergleichbarem Heizsystem (MK C2) 6. MesskonzeptefürSelbstversorgergemeinschaft 6.1 Selbstversorgergemeinschaft (MK D1) Alle Anschlussnutzer werden von Erzeugungsanlage versorgt 6.2 Selbstversorgergemeinschaft (MK D2) Hardwarelösung(2-Sammelschienenmodell) fürausdem NetzversorgteAnschlussnutzer 6.3 Selbstversorgergemeinschaft (MK D3) Softwarelösungfürausdem NetzversorgteAnschlussnutzer Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 2 von 17

3 Vorwort Die Förderungdeseingespeistenbzw.erzeugtenStromsnachdem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte. Schon allein die komplexen Vergütungsregeln führen in derpraxis zu verschiedenen Konzepten. Die Auswahl des Messkonzeptes liegtgrundsätzlich beim Anlagenbetreiber.Der Netzbetreiber hat wiederum die Verpflichtung, dasgewähltemesskonzept vor allem aufkonformitätmitdem EEG, KWKG und den Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen. Um dieabwicklungderfördergesetze(eeg,kwkg)fürdennetzbetreiberzuerleichtern,wurden Formulare zur Auswahl eines Messkonzeptes durch den Anlagenbetreiber erstellt. Diese Messkonzepte bilden die Basis dieses VBEW-Hinweises und sind im Mitgliederbereich des VBEW und im EEG-Navigatorverfügbar. Diese Messkonzepte und Abrechnungshinweise sind grundsätzlich zur Anwendung bei Erzeugungsanlagen vorgesehen, die nach dem 1. Januar 2017 neu errichtet oder erweitert werden. Der Wechsel von einem Vergütungs- / Messkonzept in ein anderes ist eventuell mit Umbauten an den Messeinrichtungen verbunden und rechtzeitig mit dem Netzbetreiber abzustimmen. ErgänzendeHinweise: Dieser Hinweis erhebt keinen Anspruch auf Volständigkeit. Insbesondere nachgenannte spezifische Anforderungen an die Messung und Abrechnung werdennichtberücksichtigt: - technische Ausführung derzähler(lastgangzähler,w andlerusw.) - Einsatz von Messsystemen nach dem Messstellenbetriebsgesetz - VorgabenfürAnlagen am Mittelspannungsnetz - AbrechnungsbeispielefürDirektvermarkung Änderungshistorie Ausgabe Datum Änderungen zur vorherigen Version 02/ Erweiterung um MK C und D (MK C1 und C2, MK D1, D2 und D3) 03/ Textanpassung an EEG 2014 ( -Markt -Umlage auf Eigenversorgung ) 04/ Textanpassung an EEG 2017 bzw. KWKG 2016-II (z.b. kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe bei KWKG-Anlagen) Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 3 von 17

4 2. Allgemeines Es istgrundsätzlich anzustreben,dass Eigentumsgrenze und Ort der Messung (Liefer- und Leistungsgrenze)übereinstimmen AnforderungenanZählerplätze Die Anforderungen an Zählerplätze im NS-Netz sind in der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 derungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungs geregelt. ZusätzlicheAnforderungenkönnenindenErgänzungenzurTAB desjeweiligennetzbetreibers festgelegt sein Kundeneigene Zähler Die Anforderungen an KundeneigeneZähler werdenim EEG undkwkg präzisiert. 10a EEG 2017: Fürden Messstelenbetrieb sind die Vorschriften des Messstelenbetriebsgesetzes anzuwenden. Abweichend von Satz 1 kann anstelle der Beauftragung eines Dritten nach 5 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes der Anlagenbetreiber den Messstellenbetrieb auch selbstübernehmen.fürden Anlagenbetreibergelten dann ale gesetzlichen Anforderungen,die das Messstellenbetriebsgesetz an einen Dritten als Messstellenbetreiber stellt. 14 Abs.1 KWKG 2016-II: DerNetzbetreiberistverpflichtet,die fürden Nachweis des in der KWK-Anlage erzeugten und des in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK- Stroms relevanten Messstellen auf Kosten des Betreibers der KWK-Anlage zu betreiben, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach Satz 2getrofenwordenist.FürdenMessstelenbetrieb zur Erfassung der erzeugten und in das Netz eingespeisten Strommenge sind die Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes anzuwenden. Abweichend von Satz 2 kann anstelle der BeauftragungeinesDritennach 5Absatz1desMessstelenbetriebsgesetzesderBetreibereiner KWK-Anlage den Messstelenbetrieb auch selbst übernehmen; für ihn gelten dann ale gesetzlichen Anforderungen, die das Messstellenbetriebsgesetz an einen Dritten als Messstellenbetreiber stellt. Fazit: Ein kundeneigener Zähler ist nach Gesetzeslage nicht mehr vorgesehen (Ausnahme: Anlagenbetreiber/Anschlussnutzer ist Messstellenbetreiber gemäßmessstelenbetriebsgesetz) Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 4 von 17

5 3.M esskonzepte füreine einzelne Erzeugungsanlage MK A1: Volleinspeisung Windkraftanlagen PV-Freiflächenanlagen PV-AnlageaufLärmschutzwand Z 1B : Preisbläter Netznutzung/Stromlieferung Z 1L : GesetzlicheVergütungnachEEG PV-Anlage auf Freifläche, P = 100 kwp, IBN = Bezug: Z 1B Einspeisung: Z 1L Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 5 von 17

6 MK A2: Überschusseinspeisung Anlagen 10 kw und Selbstverbrauch kwh pro Jahr VNB-Bilanzkreis oder Händlerbilanzkreis bei KWKG-Anlagen Z 1B : PreisbläterNetznutzung/Stromlieferung Z 1L : GesetzlicheVergütungnachEEG bzw. Gesetzliche VergütungnachKW KG (üblicher Preis, vermiedene Netznutzung und gesetzlicher Zuschlag) PV-Anlage aufgebäude,p =5 kwp, IBN = Bezug: Z 1B Einspeisung: Z 1L Allgemeine Hinweise: EinseparaterErzeugungszählerist füra, die ab dem EEG 2014gefördert werden (IBN ab dem ) und einem Selbst.000 kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 6 von 17

7 MK A3: Einspeisung mit Erzeugungsmessung Anlagen > 10 kw Anlagen 10 kw mit Selbstverbrauch > kwh pro Jahr KWK-Anlage mit gesetzl. Zuschlag auf die Gesamterzeugung Anlage in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe (EEG / KWKG 100 kw) Z 2 :ZählerfürLieferung m itrücklaufspe re Diekaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. Händlerbilanzkreis oder VNB-Bilanzkreis bei KWKG-Anlagen Z 2L : nicht bilanzierungsrelevanterzählpunkt Z 1B : PreisbläterNetznutzung/Stromlieferung Z 1L :G esetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicher Preis, verm. Netznutzung u. gesetzl. Zuschlag) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage), ggf. gesetzlicher Zuschlag nach KWKG PV-Anlage auf Gebäudemit Selbstverbrauch, P = 11 kwp, IBN = Bezug: Z 1B Netzeinspeisung: Z 1L Selbstverbrauch: Z 2L - Z 1L Hinweis:FürdiesesBeispielrelevantbzgl.EEG-Umlage Allgemeine Hinweise: Diekaufmännisch-bilanzielle Weitergabe istaufgrund derübersichtlichkeitnichtdargeste lt Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 7 von 17

8 4.MesskonzeptefürmehrereErzeugungsanlagen(Erweiterungen) Bei der Auswahl des Messkonzeptes in Verbindung mit PV-Anlagenerweiterungen ist der Begriff besonders zu beachten. BesondereVorgabenfürgemeinsameMesseinrichtungen Nach 33 Abs. 4 EEG Idürfen Anlagen nurübereine gemeinsame Messeinrichtung gemessen werden,wennfürsie diegleiche Begrenzung dervergütungsfähigenstrommengegilt. DieseVorgabewurdeinVerbindungmitMarktintegrationsmodelfürPV-Gebäudeanlagen mit einer Leistungüber10kWp bis 1 MWpeingeführtundbetriftInbetriebnahmenvoni.d.R bis Wesentlich ist, dass ab dem EEG 2014 (Inbetriebnahmen ab ) diese Vorgabeweiterhingilt.(Hinweis:Beim MarktintegrationsmodelistdievergütungsfähigeStrommenge auf maximal 90% begrenzt.) Unter Berücksichtigung der vergütungstechnischen Zusammenfassung der Anlagen nach 24 EEG 2017 sind die entsprechenden Messkonzepte auszuwählen.die nachstehende Matrix zeigtdiemöglichenmesskonzepte. Kombination von PV-GebäudeanlagenmitInbetriebnahmen zu unterschiedlichen EEG-Versionen MK MK MK PV-Gebäudeanlage1 PV-Gebäudeanlage2 B1 B2 B3 EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I X X X - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG kwp und > 1 MWp) X X X - EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG X EEG 2000, 2004, 2009 oder 2012-I EEG 2014 oder EEG 2017 X X X - EEG EEG X X X - EEG EEG X X X - EEG EEG X EEG EEG X EEG EEG 2014 oder EEG 2017 X X X - EEG EEG 2014 oder EEG X EEG 2014 oder EEG 2017 EEG 2014 oder EEG 2017 X X X - MK B Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 8 von 17

9 MK B1: Volleinspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung Windpark PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge Voraussetzung: GleicherEnergieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung Z 1B : PreisbläterNetznutzung/Stromlieferung Z 1L :G esetzliche Vergütung nach EEG EA1: PV-Anlage auffreifläche,p =150 kwp, IBN = EA2: PV-Anlage auffreifläche,p =200 kwp, IBN = Bezug Gesamtkonstrukt: Z 1B Ermittlung Netzeinspeisung: [kwh] Netzeinspeisung EA1 = Z 1L * P EA1 / (P EA1 + P EA2 ) Netzeinspeisung EA2 = Z 1L * P EA2 / (P EA1 + P EA2 ) Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 9 von 17

10 MK B2: Einspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe (EEG / KWKG 100 kw) PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigenstrommenge Voraussetzung: GleicherEnergieträger Nur EEG-Anlagen ohne Zonung nach Bemessungsleistung Z 2 :ZählerfürLieferung m itrücklaufspe re Diekaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. Z 2L : nicht bilanzierungsrelevantezählpunkte Z 1B : Preisblätter Netznutzung/Stromlieferung Z 1L :G esetzliche Vergütung nach EEG Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage) EA1: PV-Anl. auf Gebäudemit Selbstverbr., P = 5 kwp, IBN = (kein Marktintegrationsmodell, P EA1 EA2: PV-Anl. aufgebäudemit Selbstverbr., P = 15 kwp, IBN = (EEG-Umlagepflicht, P EA2 > 10 kwp) kwp) Bezug Gesamtkonstrukt: Z 1B Ermittlung Netzeinspeisung und Selbstverbrauch: [kwh] Netzeinspeisung EA1 = Z 1L * P EA1 / (P EA1 + P EA2 ) Netzeinspeisung EA2 = Z 1L * P EA2 / (P EA1 + P EA2 ) Selbstverbrauch EA2 = (Z 2L - Z 1L ) * P EA2 / (P EA1 + P EA2 ) Hinweis:FürdiesesBsprelevantbzgl.EEG-Umlage Allgemeine Hinweise: Diekaufmännisch-bilanzielle Weitergabe istaufgrund derübersichtlichkeitnichtdargestellt. EinseparaterErzeugungszählerist ab dem EEG 2014gefördert nicht erforderlich Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 10 von 17

11 MK B3: Einspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung EEG-ÜberschusseinspeisungvonAnlagen mit Zonung nach Bemessungsleistung KWK-Anlagen mit gesetzl. Zuschlag auf die Gesamterzeugung Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe (EEG / KWKG 100 kw) PV-Anlagen mit gleicher Begrenzung der vergütungsfähigenstrommenge Z 2, Z 3 :ZählerfürLieferung m itrücklaufspe re Voraussetzung: GleicherEnergieträger (Ausnahm e:anlagen in kaufm ännisch-bilanzieller Weitergabe nach EEG und/oder ) HändlerbilanzkreisoderVNB-Bilanzkreis bei KWKG-Anlagen Z 2L, Z 3L : nicht bilanzierungsrelevantezählpunkte Diekaufmännisch-bilanzielle Weitergabe muss gesondert vereinbart werden. Z 1B : Preisblätter Netznutzung/Stromlieferung Z 1L : Gesetzliche VergütungnachEEG bzw. KWKG (üblicherpreis, verm. Netznutzung u. gesetzl. Zuschlag) Z 2L, Z 3L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage), ggf. gesetzlicher Zuschlag nach KWKG EA1: PV-Anl. aufgebäudemit Selbstverbr., P = 5 kwp, IBN = (kein Marktintegrationsmodell, P EA1 EA2: PV-Anl. aufgebäude mit Selbstverbr., P = 15 kwp, IBN = (EEG-Umlagepflicht, P EA2 > 10 kwp) Bezug Gesamtkonstrukt: Z 1B Ermittlung Netzeinspeisung und Selbstverbrauch: [kwh] Netzeinspeisung EA1 = Z 1L * Z 2L / (Z 2L + Z 3L ) Netzeinspeisung EA2 = Z 1L * Z 3L / (Z 2L + Z 3L ) Selbstverbrauch EA2 = Z 3L - Z 1L * Z 3L / (Z 2L + Z 3L ) Hinweis:FürdiesesBeispielrelevantbzgl.EEG-Umlage Allgemeine Hinweise: kwh-aufteilung nach erzeugter Menge (keine Inanspruchnahme des 24 Abs.3 EEG 2017) Die kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe istaufgrund derübersichtlichkeitnichtdargeste lt. EinseparaterErzeugungszählerist füra ab dem EEG 2014gefördert kwh pro Jahr haben, nach dem EEG derzeit nicht erforderlich Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 11 von 17

12 MK B4: Kaskadenschaltung (Doppelter Selbstverbrauch) Z 2, Z 3, Z 4 :ZählerfürLieferung m it Rücklaufsperre Kombination EEG- und KWK-Anlage Kombination EEG-Anlagen mit unterschiedlichen Energieträgern (z.b. Kleinwindanlage und PV-Anlage) PV-Anlagen mit unterschiedlicher BegrenzungdervergütungsfähigenStrommenge Voraussetzung: Werden beide Anlagen in Selbstverbrauch betrieben, so ist EA2 bei PV und Wasserkraft auf 30 kw *1) und bei einer BHKW- Anlage auf 50 kw *2) begrenzt. *1) lt. BMF-Schreiben IV D2-S7124/07/10002:003 v. 21. Mai 11 *2) lt. Clearingstellenverfahren 2011/2/2 vom 30.März2012 Im schraffierten Bereich dürfenkeine Verbraucher angeschlossen sein. AbhängigvonderAnlagenleistungunddem Vergütungskonzeptkannggf.aufdieZählerZ 2 und/oder Z 3 verzichtet werden. Z 1L, Z 4L : EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK,Händler-BK oder VNB-BK bei KWKG-Anlagen (Bsp.: Wenn EA1=KWK-Anlage und EA2=EEG-Anlage, dann Z 4L =Händler-BK oder VNB-BK und Z 1L -Z 4L =EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK) Z 2L, Z 3L : nicht bilanzierungsrelevantezählpunkte Z 1B : Preisbläter Netznutzung/Stromlieferung Z 1L, Z 4L :G esetzliche Vergütung nach EEG bzw. KWKG (üblicherpreis, verm. Netzn. u. gesetzl. Zuschlag) Z 2L, Z 3L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage), ggf. gesetzlicher Zuschlag nach KWKG EA1: PV-Anl. auf Gebäudemit Selbstverbrauch, P = 15 kwp, IBN = (Marktintegrationsmodell, P EA1 > 10 kwp) EA2: PV-Anl. aufgebäudemit Selbstverbrauch, P = 12 kwp, IBN = (EEG-Umlagepflicht, P EA2 > 10 kwp) Bezug Gesamtkonstrukt: Z 1B Ermittlung Netzeinspeisung und Selbstverbrauch: [kwh] Netzeinspeisung EA1 = Z 4L Selbstverbrauch EA1 = Z 3L - Z 4L Netzeinspeisung EA2 = Z 1L - Z 4L Selbstverbrauch EA2 = Z 2L - Z 1L + Z 4L 90%-Kontrolle gemäßmarktintegrationsmodel: Hinweis:FürdiesesBeispiel relevant bzgl. EEG-Umlage 90%-Kontrolle fürea1: 0,9 * Z 3L Z 4L Falls ja Volle -VergütungfürEA1: Z 4L Falls nein Volle -Vergütungfür:0,9*Z 3L zzgl. MW Solar für:z 4L - Z 3L * 0, Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 12 von 17

13 5. Messkonzepte für Erzeugungsanlagen m it W ärm epum pe oder vergleichbarem Heizsystem MK C1: Einzelne Erzeugungsanlage mit nicht unterbrechbarer Wärmepumpeodervergleichbarem Heizsystem PV-AnlagemitWärmepumpe (W ärm epum pe durch EVU nicht unterbrechbar, somit - ) DieVerwendungdesZählersZ 2 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. Z 2 : ZählerfürLieferungmitRücklaufspere (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) HändlerbilanzkreisoderVNB-Bilanzkreis bei KWKG-Anlagen Option Z 2L: nicht bilanzierungsrelevanter Zählpunkt Z 1B :Preisblä ternetznutzung/strom lieferung Z 1L :G esetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche VergütungnachKW KG (üblicher Preis, vermiedene Netznutzung und gesetzlicher Zuschlag) Option Z 2L: Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage), ggf. gesetzlicher Zuschlag nach KWKG PV-Anlage aufgebäude,p =5 kwp, IBN = Bezug Gesamtkonstrukt: Z 1B Netzeinspeisung: Z 1L Allgemeine Hinweise: ab dem EEG 2014gefördert nicht erforderlich Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 13 von 17

14 MK C2: Mehrere Erzeugungsinstallationen mit unterbrechbarer Wärmepumpeodervergleichbarem Heizsystem PV-AnlagenmitWärmepumpe (W ärm epum pe durch EVU unterbrechbar, - ie PV-Anlage istin zweiunabhängige Insta lationen unterteilt) Die Verwendung der ZählerZ 2 und Z 4 richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvorschriften. Z 1, Z 3 :ZählerfürBezug und Lieferung Z 2, Z 4 :ZählerfürLieferung m itrücklaufspe re (ggf. zur Ermittlung des Selbstverbrauchs gesetzlich erforderlich) Z 1B, Z 3B :Händlerbilanzkreis Z 1L, Z 3L : EEG-Bilanzkreis oder EEG-Direktvermarktungsbilanzkreis HändlerbilanzkreisoderVNB-Bilanzkreis bei KWKG-Anlagen Option Z 2L, Z 4L:nichtbilanzierungsrelevante Zählpunkte Z 1B, Z 3B :Preisblä ternetznutzung/stromlieferung Z 1L, Z 3L :G esetzliche Vergütung nach EEG bzw. Gesetzliche Vergütungnach KWKG (üblicher Preis, verm. Netznutzung und gesetzlicher Zuschlag) Option Z 2L, Z 4L: Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage), ggf. gesetzlicher Zuschlag nach KWKG EA a : PV-Installation aufgebäude,p =4kW p,ibn = EA b : PV-Installation aufgebäude,p =4kW p,ibn = Bezug Haushalt: Z 1B BezugWärmepumpe:Z 3B Netzeinspeisung EAa : Z 1L Netzeinspeisung EAb : Z 3L Allgemeine Hinweise: ab dem EEG 2014gefördert nicht erforderlich Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 14 von 17

15 6.M esskonzepte fürselbstversorgergemeinschaft MK D1: Selbstversorgergemeinschaft Alle Anschlussnutzer werden von Erzeugungsanlage versorgt Z 2L FürdenNetzbetreiber relevant: Z 2 :ZählerfürLieferung m itrücklaufspere FürdenNetzbetreiber sind dieunterzähler(z N1 bis Z Nn) nicht relevant. BHKW-Errichtung im Zuge vongebäudeneubautenoder Gebäudesanierungen Voraussetzung: Alle Nutzer werden von der Selbstversorgergemeinschaft versorgt (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, dass alle Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. Empfehlungen: FürdieUnterzählersoltenTAB konformezählerplätzeeingeplantwerden. Der Anschlussnehmer (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem Elektrofachbetrieb die Koordination derabläufe m italen Beteiligten übernehm en. HändlerbilanzkreisoderVNB-Bilanzkreis bei KWKG-Anlagen Z 2L : nichtbilanzierungsrelevanterzählpunkt Z 1, Z 2 : SLP oder RLM nach NB-Vorgaben Z 1B :Preisblä ternetznutzung/strom lieferung Z 1L : GesetzlicheVergütungnachEEG bzw.kw KG (üblicher Preis, verm. Netznutzung u. gesetzl. Zuschlag) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage), ggf. gesetzlicher Zuschlag nach KWKG KWK-Anlage mit BAFA-Zulassung, P = 15 kw, IBN = Bezug Selbstversorgergemeinschaft: Z 1B Relevante EinspeisemengenfürVergütung: Erzeugung: Z 2L Hinweis: Gesetzlicher Zuschlag nach KWKG Netzeinspeisung: Z 1L Hinweis:üblicherPreisundvermiedeneNetznutzung Selbstverbrauch: Z 2L - Z 1L Hinweis:FürdiesesBeispielrelevantbzgl.EEG-Umlage Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 15 von 17

16 MK D2: Selbstversorgergemeinschaft Hardwarelösung(2 Sammelschienenmodell) füraus dem Netzversorgte Anschlussnutzer Beispiel: BHKW-Errichtung im Zuge vongebäudeneubautenoder Gebäudesanierungen Z 2L FürdenNetzbetreiber relevant: Z 2 :ZählerfürLieferung m itrücklaufspere Z 3 :ZählerfürBezug FürdenNetzbetreiber sind dieunterzähler(z N1 bis Z N3) nicht relevant. Voraussetzung: Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Empfehlungen: FürdieUnterzählersoltenTAB konformezählerplätzeeingeplantwerden. Der Anschlussnehmer (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem ElektrofachbetriebdieKoordinationderAbläufemitalenBeteiligtenübernehmen. Z 1B, Z 3B : Händlerbilanzkreise HändlerbilanzkreisoderVNB-Bilanzkreis bei KWKG-Anlagen Z 2L : nichtbilanzierungsrelevanterzählpunkt Z 1, Z 2, Z 3 : SLP oder RLM nach NB-Vorgaben Z 1B, Z 3B :Preisblä ternetznutzung/stromlieferung Z 1L : GesetzlicheVergütungnachEEG bzw.kw KG (üblicher Preis, verm. Netznutzung u. gesetzl. Zuschlag) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage), ggf. gesetzlicher Zuschlag nach KWKG KWK-Anlage mit BAFA-Zulassung, P = 15 kw, IBN = , ein Nutzer (N 4) wird aus dem Netz versorgt Bezug: Nutzer (N 4 ): Z 3B Selbstversorgergemeinschaft: Z 1B RelevanteEinspeisemengenfürVergütung: Erzeugung: Z 2L Hinweis: Gesetzlicher Zuschlag nach KWKG Netzeinspeisung: Z 1L Hinweis:üblicherPreisundvermiedeneNetznutzung Z 3B Selbstverbrauch: Z 2L - Z 1L Hinweis:FürdiesesBeispielrelevantbzgl.EEG-Umlage Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 16 von 17

17 Beispiel: MK D3: Selbstversorgergemeinschaft Softwarelösungfürausdem NetzversorgteAnschlussnutzer FürdenNetzbetreiber relevant: Z 2 :ZählerfürLieferung m itrücklaufspere Z 3 :ZählerfürBezug FürdenNetzbetreiber sind dieunterzähler(z N1, Z N2, Z N4) nicht relevant. Empfehlungen: Z 2L BHKW-Errichtung im Zuge vongebäudeneubautenoder Gebäudesanierungen Voraussetzung: Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, welche Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. (Selbstversorgergemeinschaft = Contractor, Vermieter, Genossenschaft usw.) Dieses Messkonzept ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen, insbesondere Messgeräteeinsatz,Ableseund Abrechnungsmodalitäten. FürdieUnterzählersoltenTAB konformezählerplätzeeingeplantwerden. Der Anschlussnehmer (i.d.r. Vermieter) des Mehrfamilienhauses sollte in Zusammenarbeit mit dem ElektrofachbetriebdieKoordinationderAbläufemitalenBeteiligten übernehm en. Hinweis: Bei diesem Messkonzept kann die Selbstversorgergemeinschaft ihren abrechnungsrelevanten Strombezug und ihre vergütungsrelevante Strom einspeisung nur rechnerisch ermitteln. Es ist auch der Stromverbrauch der Kunden zu berücksichtigen,die übereinen Dritversorgeraus dem Netz versorgtwerden. Z 1B : Händlerbilanzkreis Kontrolle: Z 1B - Z 3B, falls Ergebnis negativ, dann Z 1B = 0 und Z 1L = Z 1L + Z 1B - Z 3B Z 3B : Händlerbilanzkreis Händler-BK oder VNB-BK bei KWKG-Anlagen ( Z 1B ) Z 2L : nichtbilanzierungsrelevanterzählpunkt Z 1, Z 2, Z 3 : SLP oder RLM nach NB-Vorgaben Z 1B : Preisbl. Netzn./Stroml. Kontrolle: Z 1B - Z 3B, falls Erg. negativ, dann Z 1B = 0 und Z 1L = Z 1L + Z 1B - Z 3B Z 3B :Preisblä ternetznutzung/strom lieferung Z 1L : Gesetzl. VergütungnachEEG bzw.kw KG (übl.pr., verm.nn. u. ges.zu.) / ( Z 1B ) Z 2L : Ermittlung Selbstverbrauch (EEG-Umlage), ggf. gesetzlicher Zuschlag nach KWKG KWK-Anlage mit BAFA-Zulassung, P = 15 kw, IBN = , ein Nutzer (N 3) wird aus dem Netz versorgt Bezug: Nutzer (N 3 ): Z 3B Selbstversorgergemeinschaft: Z 1B - Z 3B RelevanteEinspeisemengenfürVergütung: Erzeugung: Z 2L Hinweis: Gesetzlicher Zuschlag nach KWKG Netzeinspeisung: Z 1L Hinweis:üblicherPreisund verm. Netznutzung / Kontrolle: Falls Ergebnis negativ, dann wird dienetzeinspeisungum diesenwerterhöhtundim Gegenzug Selbstverbrauch: Z 2L - Z 1L Hinw.:FürdiesesBsp. relevant bzgl. EEG-Uml g Messkonzepte und Abrechnungshinweise Stand: / Seite 17 von 17 Z 3B

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe:

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 02.2014 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Strom FS 2011 Blatt 1 von 1 Bodelschwinghstr. 1, 97421 Schweinfurt Tel.: 09721/931-429

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 03.2015

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 03.2015 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 03.2015 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

VBEWII Energie.Wosser. Leben.

VBEWII Energie.Wosser. Leben. technische Vorgaben Hinweise zu den Auswahiblättern der Messkonzepte fu r Erzeugu ngsanlagen Energie.Wosser. Leben. Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem ErneuerbareEnergienGesetz

Mehr

Messkonzepte für. Erzeugungsanlagen. Version 1.0

Messkonzepte für. Erzeugungsanlagen. Version 1.0 Messkonzepte für n Version 1.0 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...- 1-1 Allgemeines...- 2-2 Messkonzepte für n...- 3-2.1 Messkonzepte für einzelne n...- 4-2.1.1 Volleinspeisung...- 4-2.1.2 Eigenverbrauch

Mehr

// Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (Stand: 12/2014)

// Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (Stand: 12/2014) // Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für n (Stand: 12/2014) Vorwort Die Förderung des eingespeisten beziehungsweise erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise

Mehr

Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach EEG 2012-II um das Thema PV-Anlagenerweiterungen.

Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach EEG 2012-II um das Thema PV-Anlagenerweiterungen. Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II Vorwort Diese Hilfestellung ergänzt die VBEW-Hilfestellung Messkonzepte und Abrechnung nach 2012-II um das Thema. Begriffsdefinitionen 2009 = Anlagen, die nach

Mehr

Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Anmeldung zum Parallelbetrieb einer PV-Anlage mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Strom FS 2003 Seite 1 von 3 Bitte Antrag vollständig ausfüllen! Kontaktdaten Stadtwerke Schweinfurt GmbH: Ansprechpartner:

Mehr

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14 Datenblatt Messkonzepte EEG/KWKG G Standort der Anlage Angabe zur Anlage A Betreiber Anlagenart/Energieträger Straße gesamte Modulleistung kwp PLZ Ort gesamte Wechselrichterleistung kva Flur Flurstückk

Mehr

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen Der Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen () eines Anlagenbetreibers an das erfordert teilweise komplexe Schaltungen der Messeinrichtungen (Messkonzepte), um den Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Gesetz

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Messkonzepte für n September 2014 Messkonzepte für n Im Folgenden sind die am häufigsten auftretenden Messkonzepte für den Anschluss einer skizziert. Bitte geben Sie auf der An-/Fertigmeldung für n die

Mehr

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen

Mehr

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung EEG- Umlagepflicht bei Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 E-Werk Mittelbaden 25. November 2015 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger

Mehr

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung Photovoltaik-Anlagen nach EEG Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung September 2016 Vier Einspeise-Arten 1. Volleinspeisung (ab 10 kwp nur bis zum 31.3.2012) Die durch die PV-Anlage erzeugten Strom-Mengen

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse 7 91550 Dinkelsbühl Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Marktintegrationsmodell (MIM) nach 33 EEG November 2013

Marktintegrationsmodell (MIM) nach 33 EEG November 2013 (MIM) nach 33 EEG 2012 (MIM) nach 33 EEG 2012 Geltungsbereich für PV-Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden, die eine Modulleistung > 10 kwp bis einschl. 1.000 kwp haben und nach dem 31.03.2012 in

Mehr

Speicherkonzepte Anschluss und Betrieb von Speichern für den Parallelbetrieb mit dem Netz der AVU Netz GmbH

Speicherkonzepte Anschluss und Betrieb von Speichern für den Parallelbetrieb mit dem Netz der AVU Netz GmbH Seite 1 Speicherkonzepte Anschluss und Betrieb von Speichern für den Parallelbetrieb mit dem Netz der AVU Netz GmbH Anlagedaten (bitte Standort der Anlage angeben) Anlagenadresse: Straße Hausnummer Anlagenadresse:

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt

Mehr

Kundendatenblatt für PV-Anlagen

Kundendatenblatt für PV-Anlagen (Seite 1 von 6) 1. Angaben zum Anlagenbetreiber 1.1. Anschrift des Anlagenbetreibers Ansprechpartner (,Vorname) Telefon Mobil* Fax* E-Mail* * freiwillige Angabe 1.2. Postanschrift (sofern von 1.1 abweichend)

Mehr

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB)

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Betreiber (Vertragspartner) Anlagenanschrift: Name: Straße: Straße: PLZ, Ort: PLZ, Ort

Mehr

Datenerfassung zum Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Elektroenergieversorgungsnetz der Stadtwerke Staßfurt GmbH (StW)

Datenerfassung zum Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Elektroenergieversorgungsnetz der Stadtwerke Staßfurt GmbH (StW) Stadtwerke Staßfurt GmbH Athenslebener Weg 15 39418 Staßfurt Anmeldenummer (Vermerk des Netzbetreibers) Datenerfassung zum Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Elektroenergieversorgungsnetz der Stadtwerke

Mehr

EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014

EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 Winfried Brunner Allgäuer Überlandwerk GmbH Netzservice Bernhard Kappeler Allgäuer Kraftwerke GmbH Agenda 1. Entwicklung der EEG-Anlagen 2. EEG

Mehr

SÜC Energie und H 2 O GmbH

SÜC Energie und H 2 O GmbH Blatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Jahr Mittelspannung 10,57

Mehr

Ergänzung zur TAB NS Nord

Ergänzung zur TAB NS Nord Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin/Brandenburg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber 1 15.04.2011 Inhalt: Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH in Bautzen Energieträgermix Erneuerbare Energien in Bautzen Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen

Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen Kanzlei für Bau- und Energierecht Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen RA Stefan Flaig Freitag, 1. Januar

Mehr

Meßkonzepte für EEG / KWKG Einspeiser

Meßkonzepte für EEG / KWKG Einspeiser Meßkonzepte für EEG / KWKG Einspeiser Hintergrund Zur Vereinheitlichung der im Konzern angewendeten Meßkonzepte wurde das Fachteam EEG / KWKG vom NWK beauftragt Mustermeßkonzepte für Einspeiseanlagen zu

Mehr

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom Version Oktober 2015 Herausgeber: Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies

Mehr

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016 1 Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kwh ist im Regelfall eine ¼-Std.- Lastgangmessung mit Datenfernübertragung

Mehr

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Neben der Variante der Volleinspeisung des Solarstroms wird seit dem 01.01.2009 auch der Selbstverbrauch des Solarstroms gefördert. Hierbei erhält der Anlagenbetreiber

Mehr

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der für KWK Anlagen gültig ab 20. November 2014 1/15 Inhalt 1 Allgemeines...3 2 Benötigte Unterlagen (Checkliste)...4 3 Anschlusskriterien...5

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung

Mehr

Ergänzungen zur TAB 2007

Ergänzungen zur TAB 2007 Ergänzungen zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetzt (TAB 2007) Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen

Mehr

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Anlagenanschrift 2. Anlagenbetreiber Name, Vorname bzw. Firmenname...... Telefon Fax... Mobil E-Mail 3. Zustellanschrift (sofern von oben abweichend von 2) 4.

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 EEG

Bericht nach 52 Abs. 1 EEG Bericht nach 52 Abs. 1 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2012 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: Netznummer der Bundesnetzagentur: Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Stadtwerke

Mehr

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB STROM

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB STROM TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB STROM 1. Allgemeine Festlegungen Für den Einbau, den Betrieb sowie die Unterhaltung von Messeinrichtungen im Netzgebiet der SWS

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Zurück an: regionetz GmbH Telefon: 02403/701-5830 NM-D / Einspeisung Fax: 02403/701-5000 Zum Hagelkreuz 16 Email: einspeisung@regionetz.de 52249 Eschweiler Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- konventionellen

Mehr

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten EEG-Jahresmeldung Testatsdaten Tabelle 1: Angaben zur energetischen Wälzung und Vergütung nach 16 EEG In der ersten Spalte Einspeisemengen nach 16 EEG [kwh] sind ausschließlich solche Strommengen auszuweisen,

Mehr

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8 Technische Mindestanforderungen der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen nach 6 Abs. 1 EEG 2012 (Anlagen >100 kw) (Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement

Mehr

BERICHT NACH 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-EINSPEISUNGEN IM JAHR Frankfurt am Main, 1. Oktober 2015

BERICHT NACH 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-EINSPEISUNGEN IM JAHR Frankfurt am Main, 1. Oktober 2015 BERICHT NACH 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-EINSPEISUNGEN IM JAHR 2014 Frankfurt am Main, 1. Oktober 2015 Seite 2 von 7 Abkürzungsverzeichnis TransnetBW Amprion StromNEV Syna ÜNB VNB TransnetBW GmbH Amprion

Mehr

Messkonzepte Inbetriebsetzung/Anlagenänderung EEG/KWKG Anlagen

Messkonzepte Inbetriebsetzung/Anlagenänderung EEG/KWKG Anlagen Messkonzepte Inbetriebsetzung/Anlagenänderung EEG/KWKG Anlagen Messkonzept Übersicht der Zählerfunktionen/-orte Messkonzept Übersicht der Zählerfunktionen/-orte X = Soll-Gerätekonstellation des Messkonzeptes

Mehr

Version: Preisstand gültig ab Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,60 4,32 101,04 0,78

Version: Preisstand gültig ab Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,60 4,32 101,04 0,78 Preisblätter für die Netznutzung (Strom) der Avacon AG Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Umspannung Höchst- in Hochspannung

Mehr

Preise für Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) mit ¼-Stunden-Lastgang-/Leistungsmessung Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2015

Preise für Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) mit ¼-Stunden-Lastgang-/Leistungsmessung Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2015 1 Preise für Netznutzung (Jahresleistungspreissystem) mit ¼-Stunden-Lastgang-/Leistungsmessung Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2015 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kwh ist eine ¼-Std.-Lastgangmessung

Mehr

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Netzentgelte Strom Netzgebiet Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Bissee, Böhnhusen, Bönebüttel mit Husberg, Boostedt, Brügge, Dätgen,

Mehr

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2014 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2014 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Kaufmännisch abgenommene Strommengen. Einspeisevergütung und Selbstverbrauchsvergütung. Energieträger

Kaufmännisch abgenommene Strommengen. Einspeisevergütung und Selbstverbrauchsvergütung. Energieträger EEG-Jahresmeldung Testatsdaten Tabelle 1: Einspeisevergütung Angaben zur energetischen Wälzung und Vergütung nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 und 16 EEG 2012 In der ersten Spalte Kaufnännisch abgenommene

Mehr

Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG):

Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG): Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG): Entgelt für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen, bzw. gleichzusetzende Kunden (im Folgenden

Mehr

Erläuterung zu Ihrer Gutschrift Ihre Gutschrift kann vom hier gezeigten Muster individuell abweichen. Blatt- 1

Erläuterung zu Ihrer Gutschrift Ihre Gutschrift kann vom hier gezeigten Muster individuell abweichen. Blatt- 1 Blatt- 1 1 Rechnungsanschrift 2 Der Leistungsempfänger ist der Vertragspartner. 3 Ihre Vertragskontonummer. Bitte bei Fragen angeben! 4 Adresse der Erzeugungsanlage (Anlagenstandort). 5 Nummer der vorliegenden

Mehr

Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016

Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Die Erlösobergrenze für das Jahr 2016 kann nicht endgültig bestimmt werden, da das vorläufige Ergebnis der Kostenprüfung vom 25.06.2013 noch nicht rechtskräftig

Mehr

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft

Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft : gültig ab 01.01.2014 für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) Netznutzungsentgelte Netzkunden mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Mittelspannungsnetz 20 kv Umspannung

Mehr

EEG-EINSPEISUNGEN IM JAHR 2013

EEG-EINSPEISUNGEN IM JAHR 2013 BERICHT NACH 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-EINSPEISUNGEN IM JAHR 2013 Frankfurt am Main, 1. Oktober 2014 Seite 2 von 7 Abkürzungsverzeichnis TransnetBW TransnetBW GmbH Amprion Amprion GmbH StromNEV

Mehr

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01. Preisblatt Strom Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft mbh im Bereich der Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.2015)

Mehr

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht gemäß 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Endabrechnung für das Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): EWE NETZ GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001846 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß 6 EEG 2012

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß 6 EEG 2012 Allgemeines zum Einspeisemanagement bei PV-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2012: PV-Anlagen mit Inbetriebnahme nach 31.12.2011 sind gemäß 6 EEG 2012 - in Abhängigkeit der innerhalb von 12 Kalendermonaten

Mehr

Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011

Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011 Eigenstromnutzung Photovoltaik 2011 Inhalt 1. Einspeisevergütung 2011 2. Umsatzsteuer bei Eigenstromnutzung 3. Technischer Aufbau Zählerschrank 4. Allgemeine Infos Seite 2 1. Einspeisevergütung 2011 (Stand:

Mehr

NGO Ergänzung zur TAB 2007

NGO Ergänzung zur TAB 2007 Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH NGO Ergänzung zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a

Mehr

Direktvermarktung und Überschusseinspeisung Barnabas Kittlaus Stadtwerke München. PV-Betreiberkonferenz

Direktvermarktung und Überschusseinspeisung Barnabas Kittlaus Stadtwerke München. PV-Betreiberkonferenz Direktvermarktung und Überschusseinspeisung Barnabas Kittlaus Stadtwerke München PV-Betreiberkonferenz 08.04.2016 Agenda Agenda Die Stadtwerke München Energiewirtschaftlicher Hintergrund der Direktvermarktung

Mehr

Netzentgelte Strom 2016

Netzentgelte Strom 2016 Netzentgelte Strom 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)

Mehr

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG Die EEG-Umlage auf die Eigenversorgung aus Sicht des BDEW, LL.M. Fachgebietsleiterin EEG, BDEW www.bdew.de EEG-Umlage

Mehr

Politische Gemeinde Uesslingen-Buch. Tarife. Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember Anhang V

Politische Gemeinde Uesslingen-Buch. Tarife. Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember Anhang V Politische Gemeinde Uesslingen-Buch Tarife Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Anhang V 1 Anhang V: Tarife Inhaltsverzeichnis 1. TARIFE FÜR ENERGIE- UND NETZNUTZUNG... 3 1.1 Haushaltskunden... 3

Mehr

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene

Mehr

Regionale Wertschöpfung durch kommunale Energieprojekte im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz

Regionale Wertschöpfung durch kommunale Energieprojekte im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz Regionale Wertschöpfung durch kommunale Energieprojekte im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz Nachahmenswerte Projekte saarländischer Kommunen Innovative Anwendungen der Kraft-Wärme-Kopplung

Mehr

Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH.

Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH. Die Stadtwerke Mainz Netze GmbH betreibt Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes vom 07. Juli 2005, geändert am 21. Juli 2014, sowie der dazugehörigen Verordnungen

Mehr

Netzentgelte Strom 2015

Netzentgelte Strom 2015 Netzentgelte Strom 2015 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis)

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergie-Anlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergie-Anlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab Registrier-/Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,

Mehr

Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen größer 100 kw

Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen größer 100 kw Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen größer 100 kw Inhalt 1. Grundsätze... 3 1.1. Geltungsbereich... 3 1.2. Vorgaben zu den verschiedenen Erzeugungsarten... 3 1.2.1. Photovoltaikanlagen... 3 1.2.2.

Mehr

VDE Kassel, Solarstrom für Mehrfamilienhäuser Vortrag

VDE Kassel, Solarstrom für Mehrfamilienhäuser Vortrag VDE Kassel, 19.05.2016 Solarstrom für Mehrfamilienhäuser Vortrag Gliederung 1. Kurzvorstellung prosumergy 2. Einführung & Kontext 3. Solarstrom für Mehrfamilienhäuser Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Mehr

Datenerfassungsblatt zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Elektrizitätsversorgungsnetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co.

Datenerfassungsblatt zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Elektrizitätsversorgungsnetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. Datenerfassungsblatt zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an das Elektrizitätsversorgungsnetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG 1 Standort der Erzeugungsanlage Straße Hausnummer PLZ,

Mehr

F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen Seite 1 von 3

F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen Seite 1 von 3 F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen Seite 1 von 3 Gilt als Datenblatt F.2 gemäß VDE-AR-N 4105:2011-08 und als Datenblatt F.1 gemäß BDEW TR EEA MS 2008-06 1. Anlagenanschrift: Straße, Hausnummer Ggf. Gemarkung,

Mehr

Inhalt. 1 Einleitung,Geltungsbereich Technisches Konzept Realisierung... 4

Inhalt. 1 Einleitung,Geltungsbereich Technisches Konzept Realisierung... 4 Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements im Verteilnetz Strom der AVU Netz GmbH für Einspeiseanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von kleiner gleich 100 kw Stand:

Mehr

Ergänzung zur TAB 2007

Ergänzung zur TAB 2007 Ergänzung zur TAB 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) Ausgabe: Juli 2007 Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar

Mehr

LAEvent #2. KWKG 2016 und EEG Neuerungen und Auswirkungen auf EigenstromerzeugungsanlagenSteven Parstorfer

LAEvent #2. KWKG 2016 und EEG Neuerungen und Auswirkungen auf EigenstromerzeugungsanlagenSteven Parstorfer LAEvent #2 KWKG 2016 und EEG 2016 -Neuerungen und Auswirkungen auf EigenstromerzeugungsanlagenSteven Stuttgart, 21.04.2016 21.04.2016 Folie 1 Agenda Vorstellung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG)

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Ist das EEG ein Auslaufmodel?

Ist das EEG ein Auslaufmodel? Ist das EEG ein Auslaufmodel? Referent: ö Cem Güvenli / Head of Sales EUROSOL GmbH Am Herrschaftsweiher 45 67071 Ludwigshafen 1 Inhaltsübersicht 1. Über das EEG 2. Direktvermarktungsmodelle 3. Alternativen

Mehr

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG Bitte beachten Sie: Die auf den Seiten der Netze BW zur Verfügung gestellten Informationen zum Einspeisemanagement sind nach bestem Wissen und Gewissen

Mehr

Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Emden GmbH

Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Emden GmbH Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Emden GmbH (Gültig für Inbetriebnahmen ab 01.01.2014) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom

Preisblatt für den Netzzugang Strom Seite 1 von 6 Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab Die Preise enthalten die Kostenwälzung des vorgelagerten Netzbetreibers. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die Stadtwerke Mainz Netze GmbH, Mainz.

Mehr

Datenerfassung zum Anschluss von Windkraftanlagen kleiner 30 kwp an das von Avacon AG betriebene Elektroenergieversorgungsnetz

Datenerfassung zum Anschluss von Windkraftanlagen kleiner 30 kwp an das von Avacon AG betriebene Elektroenergieversorgungsnetz Avacon AG Großkunden und Einspeiser Postfach 10 02 42 38202 Salzgitter Datenerfassung zum Anschluss von Windkraftanlagen kleiner 30 kwp an das von Avacon AG betriebene Elektroenergieversorgungsnetz AIP

Mehr

16. FACHKONGRESS HOLZENERGIE

16. FACHKONGRESS HOLZENERGIE 16. FACHKONGRESS HOLZENERGIE Augsburg, 07.10.2016 Das Open Source Planungstool SoPHeNa Darstellung der Wirtschaftlichkeits-Betrachtung und energetischen Planung von Biomasse-KWK-Anlagen in Nahwärmenetzen

Mehr

EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung

EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung 2. Biogasfachtagung Thüringen 2016 am in Stadtroda EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung M.Sc. Georg Friedl Referatsleiter Mitgliederservice, Fachverband Biogas e.v. Agenda EEG-Umlage

Mehr

Preisblatt 1: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung. Preisblatt 2: Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung

Preisblatt 1: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung. Preisblatt 2: Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung Preisblätter der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der ESWE Versorgungs AG Stadtgebiete Wiesbaden und Taunusstein Die Netzentgelte, Messpreise und Abrechnungspreise

Mehr

Die neuen Konditionen des KWKG 2016

Die neuen Konditionen des KWKG 2016 Die neuen Konditionen des KWKG 2016 Das KWK-Gesetz 2016 Neue Regelungen für KWK-Anlagen Stand: 25. Februar 2016, Berlin Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Konditionen des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes

Mehr

Informationen zum KWK-Gesetz 2009

Informationen zum KWK-Gesetz 2009 Informationen zum KWK-Gesetz 2009 Das KWK-Gesetz tritt am 01.01.2009 in Kraft. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Gesetz aus Sicht des Dachs. Die Informationen in diesem Blatt sind unverbindlich.

Mehr

Preisblatt - Netzentgelte Strom

Preisblatt - Netzentgelte Strom Preisblatt - Netzentgelte Strom (Zugang zum Elektrizitätsverteilungsnetz) Gültig ab: 01.01.2016 Alle Preise sind Nettopreise, d. h. exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%) 1. Netzentgelte

Mehr

Wirtschaftliche Vorteile dezentraler Stromerzeugung. 6. Oktober 2012

Wirtschaftliche Vorteile dezentraler Stromerzeugung. 6. Oktober 2012 Wirtschaftliche Vorteile dezentraler Stromerzeugung 6. Oktober 2012 1 Dezentrale Stromerzeugung Bewertung im Wandel Energiewende EEG KWKG EEWärmeG EnergieStG StromStG Förderprogramm Was ist eine KWK-Anlage

Mehr

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom GELSENWASSER Energienetze GmbH Vorläufiges Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2017 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs.

Mehr

Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz. November 2013

Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz. November 2013 Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am 2 Stromspeicher am Anwendung/Einsatz Lastoptimierung innerhalb der Kundenanlage, Ertragsoptimierung der PV-Anlage für den Anlagenbetreiber Grundsätzlich gelten

Mehr

Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen

Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen Institut für deutsches und internationales Berg und Energierecht Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen 28.05.2008 Vortragsgliederung Sachverhalt: Dezentrale Energieerzeugung in Arealnetzen Ermittlung

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab ) Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2017) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit ¼-h-Leistungsmessung 1.1 Jahresleistungspreissystem

Mehr

Stromverkauf im Mehrfamilienheim

Stromverkauf im Mehrfamilienheim Stromverkauf im Mehrfamilienheim Vortrag auf dem 1. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar am 09. November 2013 in Heidelberg Steffen Kühner Steinborn innovative Gebäudeenergieversorgung www.ihr-bhkw-berater.de

Mehr

Entgelte für Netznutzung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung

Mehr

Entgelte für Netznutzung

Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Jahresbenutzungsdauer

Mehr