Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg Start in die Umsetzungsphase Herzlich Willkommen zur Bürgerversammlung!

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1 Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg Start in die Umsetzungsphase Herzlich Willkommen zur Bürgerversammlung!

2 Bürgerbeteiligung - Ohne Mitarbeit und Impulse der Bürger ist Dorferneuerung nicht möglich! Focus liegt auf Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung 2

3 Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg Bürgerbeteiligung Wir machen ALLE mit! Dorf betreibt aktive Öffentlichkeitsarbeit Gemeinde erwirbt Schlüsselgrundstück für die Realisierung des Vorhabens Dorfplatz Projekt-/Aktionsgruppen begleiten den Prozess aktiv Dienstleistungszentrum Alte Feuerwache wird realisiert Gemeinderat beschließt die Aufstellung des B-Plans Dahldorfer Quartier 3

4 Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg 4

5 Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg Akzente setzen - Innenentwicklung stärken! Dorferneuerung legt Grundstein für eine neue Ortsmitte es passiert viel! 5

6 Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg Leitbild und Ortsentwicklungsstrategie 6

7 Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg Maßnahmenkonzept - Neue Ortsmitte - Schwerpunktprojekt Neue Ortsmitte Dorfplatzgestaltung Bürgersaal Neuordnung der Erschließung entspricht der Handlungsstrategie Vitale Ortsmitte (LEADER-Region Moorexpress - Stader Geest 7

8 Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg Maßnahmenkonzept - Neue Ortsmitte B-Plan-Verfahren in Vorbereitung Private Investoren unterstützen Quartier Dahldorfer Straße Alte Feuerwache Dienstleitungszentrum Tor zum Moor ÖPNV - Busbahnhof 8

9 Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg Maßnahmenkonzept Neue Ortsmitte 9

10 Modellvorhaben Dorfentwicklung Gnarrenburg Private Vorhabenträger unterstützen! es gibt noch viel zu verbessern in Gnarrenburg! 10

11 Umsetzungsphase Dorferneuerungsplan liegt vor Umsetzungsvereinbarung für öffentliche Projekte Start für Anträge von Privatpersonen und öffentlichen Projekten (Info- und Dienstleistungszentrum) 11

12 Förderung (Private) - innerhalb des Förderzeitraumes (2015 bis 2020) - Förderhöhe 30 % der zuwendungsfähigen Kosten (Besonderheit: Kofinanzierung durch Gemeinde Gnarrenburg) - max Zuwendung pro Objekt Objekte sind: jedes eigenständige Gebäude Hofraum / Außenraum Bagatellgrenze: Mindestzuwendung d.h. bei 30% Förderung Mindestinvestition

13 Förderung (Private) - Ziel der Förderung ist die Erhaltung des ortsbildprägenden Charakters von Gebäuden und Außenräumen bei Gebäuden die äußere Hülle (Fenster, Türen, Fassaden, Dächer)... für Gebäude bis einschl. 1950er Jahre bei Flächen: Hofräume, Gärten soweit öffentlichkeitswirksam 13

14 Antragsverfahren: - Beratung zur Gestaltung und Ausführung durch DE-Planer (kostenfrei) - Antrag über die Gemeinde beim Amt für Regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden einreichen - Antrag ausfüllen, - Registriernummer - - Lageplan - Skizzen (Wie soll es werden? Ggf. auch: Wie sieht es jetzt aus?) - Angebote von Handwerkern (3 Vergleichsangebote) oder Kostenberechnung Architekt - Fotos (Ansichten des Gebäudes, Schäden) - Zum Antrag werden Stellungnahmen eingeholt (Gemeinde, Landkreis, Planer) 14

15 Antragsfristen: - Anträge privater Träger müssen jährlich bis zum beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden (über die Gemeinde) eingereicht werden - Anträge öffentlicher Träger jährlich ebenfalls zum

16 Auswahl der Förderprojekte: - Projekte werden nach einem landeseinheitlichen Schema bewertet - danach: Förderauswahl ( Ranking ) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel 16

17 Bewilligung und Auszahlung: Der Zuwendungsbescheid ist abzuwarten (erst danach kann begonnen werden; auch keine Auftragserteilung vorher) Erstattungsverfahren: Auszahlung erfolgt nach Projektende (nach Abnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises) Anteilfinanzierung: Nach Projektende wird spitz abgerechnet (Neuberechnung der Zuwendung nach eingereichten Rechnungen) 17

18 Zuwendungszweck: - muss erreicht werden, - wird sichergestellt durch Auflagen im Zuwendungsbescheid - Beispiel Fenstererneuerung: - nur aus einheimischen Hölzern gefertigt - Fensterformat und innere Gliederung wird vorgegeben - Fensterfarbe wird vorgegeben ( dorfbildgerecht ) 18

19 Abweichungen bei der Durchführung, andere oder zusätzliche Arbeiten: vor Beginn der Arbeiten der Bewilligungsstelle mitteilen; genehmigen lassen jede Abweichung im Verwendungsnachweis mitteilen Keine Teilbereiche im Verwendungsnachweis mit zur Förderung beantragen, die nicht vorher genehmigt waren (Sanktionen) 19

20 Verwendungsnachweis: Jede Verringerung der Kosten führt auch zu einer Verringerung der Förderung d.h.: ggf. geringere Zuwendung zur Auszahlung beantragen Eine nachträgliche Erhöhung der Kosten (nach Erhalt des Zuwendungsbescheides) führt nie zu einer Erhöhung der Zuwendung daher im VN keine höhere Fördersumme eintragen als bewilligt wurde 20

21 Förderfähig für Privatpersonen u. a.: - kleinere Baumaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters - Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe für Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke - Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz (Land-/ Forstwirtschaft) einschließlich der Freiraumgestaltung 21

22 Baumaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters 22

23 Erhaltung und Gestaltung (ehemals) landwirtschaftlicher Bausubstanz vorher nachher 23

24 Anpassung landwirtschaftlicher Bausubstanz an die Erfordernisse zeitgemäßen Arbeitens 24

25 Um-/Nachnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz (z.b. Vermietung oder Ferienwohnung) für aktive Landwirte (Haupterwerb und Nebenerwerb) vorher nachher 25

26 Neu-, Aus - und Umbau einer dörflichen Dienstleistungseinrichtung Dorfgemeinschaftshaus vorher Feuerwehrhaus Jugendraum 26

27 Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Geschäftsstelle Verden Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Christina Wilke Strukturförderung ländlicher Räume Christina Wilke Eitzer Straße Verden Telefon: Fax:

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