Beschlussempfehlung und Bericht
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- Maike Meyer
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksache 17/10772 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Johannes Kahrs, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/10097 Maritimes Bündnis fortentwickeln Schifffahrtsstandort Deutschland sichern A. Problem Zu Buchstabe a DasAusflaggenistunterdenVoraussetzungendesbisherigen 7desFlaggenrechtsgesetzeserlaubt.BleibteinausgeflaggtesSchiffingewissenrechtlicherheblichenBeziehungenzumInland,führtdieswegendereigentlichbeabsichtigtenGesamtgeltungderdeutschenRechtsordnungzueinemUngleichgewicht unddamitzueinemnichtunerheblichennachteilfürdenmaritimenstandort. UnmittelbarfestmachenkannmandiesenNachteildaran,dassAusbildungsplätze für seefahrtbezogene Berufe der Wirtschaft entzogen werden. Zu Buchstabe b DieAntragstellerhabeneinenAntrageingebracht,nachdemderDeutsche BundestagdieBundesregierungauffordernsoll,zeitnaheinenressortabgestimmtenEntwurfzurÄnderungderGebührenverordnungfürAmtshandlungen desbundesamtesfürseeschifffahrtundhydrographievorzulegen;inergänzungdesgebührenmodellsundzurrealisierungdesweiterhinzugesagten EigenbetragesderdeutschenReederschaftinHöhevon20Mio.Euroraschein verfassungsrechtlichtragfähigesfondsmodellzuentwickeln,umdiekontinuitätderschifffahrtsförderungiminteressederausbildungundbeschäftigung ammaritimenstandortzugewährleisten;anderausbildungsplatzförderungfür SchiffsmechanikersowienautischeundtechnischeOffiziersasisstentensowie denzuschüssenzursenkungderlohnnebenkostenfestzuhalten;gemeinsam mitdensozialpartnernneuebündniszielezuverabreden,umdenanteilvon
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode HandelsschiffenunterdeutscherFlaggegegenüberNicht-EU-Flaggendeutlich zuerhöhenundeinerweiterenausflaggungdeutscherhandelsschiffeunddamitdemverlustvonarbeitsplätzenindeutschlandentgegenzuwirken;dafür Sorgezutragen,dassdiezugesagtenAusbildungsplatzkapazitätendurchdie KüstenländerundSeeschifffahrtsunternehmenzurVerfügunggestelltwerden, undendlicheinengesetzentwurfvorzulegen,umdasinternationaleseearbeitsübereinkommenzurverbesserungderarbeitsbedingungenvonseeleutenaus dem Jahr 2006 zu ratifizieren. B. Lösung Zu Buchstabe a DieAusflaggungwirdzukünftigsogestaltet,dassdadurchentstehendeNachteilefürdenSchifffahrtsstandortausgeglichenwerden.DieAusflaggungwird nurgenehmigt,wenndafüreinausgleichdurchdenbegünstigtenreedergeleistetwird.derausgleichbestehtinersterlinieinderaufrechterhaltungder ausgeflaggtenschiffealsausbildungsplatz.ausnahmsweisekannstattdesunterhalteseinesausbildungsplatzeseindementsprechenderablösebetraggezahltwerden.diezahlungdesablösebetrageserfolgtzweckgebundenaneine privateeinrichtung.außerdemwerdenteiledesflaggenrechtsgesetzesaktualisiert und an die Entwicklung des europäischen Rechts angepasst. AnnahmedesGesetzentwurfsaufDrucksache17/10772ingeänderterFassungmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe b AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/10097mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Zu Buchstabe a Annahme einer Entschließung; Ablehnung des Gesetzentwurfs. D. Kosten Wurden nicht erörtert.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11307 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a)dengesetzentwurfaufdrucksache17/10772mitfolgendenmaßgaben,im Übrigen unverändert anzunehmen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 3 wird 7 wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2)EinAusgleichimSinnedesAbsatzes1Satz2isterbracht,wenn derantragstellersichfürjedesauszuflaggendeseeschiffverpflichtet, währendeinesinderanlageinabhängigkeitvondergrößederseeschiffefestgelegtenzeitraumesmindestenseinenplatzzurseefahrtbezogenen Ausbildung nach Maßgabe 1.der Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung oder 2.dervomBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung zurausführungderschiffsoffizier-ausbildungsverordnungherausgegebenenrichtlinienfürdieanerkennungderpraktischenausbildung und Seefahrtzeit als a)nautischer/nautischeoffiziersassistent/in (VkBl.2009S.48) oder b) technischer/technische Offiziersassistent/in (VkBl S. 53) anborddesausgeflaggtenseeschiffesständigbesetztzuhalten.derin Satz1maßgeblicheZeitraumbeginntmitWirksamwerdenderjeweiligenAusflaggungsgenehmigung.DasBeendeneinesAusbildungsverhältnisseswegenAblaufesdesZeitraumesnachSatz1istnichtzulässig.DerInhaberderGenehmigunghatfürdieDauerderGenehmigung durchgeeigneteaufzeichnungenundunterlagenjährlichzumende eineskalenderjahresnachzuweisen,dasserseineverpflichtungnach Satz1erfülltodererfüllthat.DieAufzeichnungenundUnterlagensind fürdiedauervonfünfjahren,gerechnetabdemerstentagdesjahres, dasaufdasjahrdererteilungdergenehmigungfolgt,aufzubewahren. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort jährlich gestrichen. bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: ZweckderEinrichtungmussessein,dienautischeundtechnische Ausbildung,QualifizierungundFortbildungvonBesatzungsmitgliedernzufördern,dieaufininländischenSchiffsregisterneingetragenen Seeschiffen beschäftigt sind. c) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort jährliche gestrichen. bb) Folgender Satz wird angefügt: DasBundesamtfürSeeschifffahrtundHydrographiekanndie BerufsbildungsstelleSeeschifffahrte.V.,Bremen,beauftragen,an der Überprüfung im Sinne des Satzes 1 mitzuwirken.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode d) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: DerAblösebetragnachAbsatz3istvonderEinrichtungfürjede GrößenklassederSeeschiffeineinerHöhefestzusetzen.DieFestsetzunghatsichandengemitteltenKosteneinerAusbildungim SinnedesAbsatzes2jeKalenderjahrzuorientieren;dabeisinddie BesatzungsstärkeunddieGrößederauszuflaggendenSchiffezu berücksichtigen. bb)indemneuensatz3wirddieangabe durchdieangabe ersetzt. cc) Der neue Satz 7 wird wie folgt gefasst: WirdderAblösebetraggeändert,giltdieÄnderungnurfürAusflaggungen,dieindemKalenderjahrbeantragtwerden,dasdem Jahr der Änderung folgt. 2. In Nummer 8 wird 24 wie folgt gefasst: 24 DieBundesregierungberichtetdemDeutschenBundestagbiszum 31.Dezember2016überdieErfahrungenmit 7inderdurchdasGesetz zuränderungdesflaggenrechtsgesetzesundderschiffsregisterordnung vom [einsetzen:ausfertigungsdatumundfundstellediesesgesetzes] erlassenen Fassung. 3. Folgende Nummer 9 wird angefügt: 9. Folgende Anlage wird angefügt: b) den Antrag auf Drucksache 17/10097 abzulehnen. Anlage (zu 7 Absatz 2 Satz 1) lfd Nr.SchiffsgrößenklasseVerpflichtungszeitraum in Monaten für jedes Jahr der Wirksamkeit der Ausflaggungsgenehmigung 1 Bruttoraumzahl bis zu 5001,0 2 Bruttoraumzahl von über 500 bis ,5 3 Bruttoraumzahl von über bis ,0 4 Bruttoraumzahl von über bis ,0 5 Bruttoraumzahl von über bis ,5 6 Bruttoraumzahl von über bis ,5 7 Bruttoraumzahl von über bis ,0 8 Bruttoraumzahl von über ,5. ; Berlin, den 1. November 2012 Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Anton Hofreiter Hans-Werner Kammer Uwe Beckmeyer VorsitzenderBerichterstatterBerichterstatter
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11307 Bericht der Abgeordneten Hans-Werner Kammer und Uwe Beckmeyer I.Überweisung Zu Buchstabe a Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf aufdrucksache17/10772inseiner195.sitzungam27.september 2012beratenundandenAusschussfürVerkehr,Bauund StadtentwicklungzurfederführendenBeratungsowiean denrechtsausschuss,denhaushaltsausschuss,denausschussfürwirtschaftundtechnologie,denausschussfür ArbeitundSozialesundandenAusschussfürBildung,ForschungundTechnikfolgenabschätzungzurMitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b DerDeutscheBundestaghatdenAntragaufDrucksache 17/10097inseiner187.Sitzungam28.Juni2012beraten undandenausschussfürverkehr,bauundstadtentwicklungzurfederführendenberatungsowieandenhaushaltsausschuss,denausschussfürwirtschaftundtechnologie undandenausschussfürarbeitundsozialeszurmitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a DerGesetzentwurfaufDrucksache17/10772beinhaltetim Wesentlichen,dassdieAusflaggungzukünftigsogestaltet werdensoll,dassdadurchentstehendenachteilefürden Schifffahrtsstandortausgeglichenwerden.DieAusflaggung sollnurgenehmigtwerden,wenndafüreinausgleichdurch denbegünstigtenreedergeleistetwird.diesersollinerster LinieinderAufrechterhaltungderausgeflaggtenSchiffeals Ausbildungsplatzbestehen.ZudemsollenmitdemGesetzentwurfTeiledesFlaggenrechtsgesetzes (FlaggRG)aktualisiertundandieEntwicklungdeseuropäischenRechtsangepasst werden. Zu Buchstabe b DerAntragaufDrucksache17/10097beinhaltetimWesentlichen,dassderDeutscheBundestagdieBundesregierung auffordernsoll,zeitnaheinenressortabgestimmtenentwurf zuränderungdergebührenverordnungfüramtshandlungendesbundesamtesfürseeschifffahrtundhydrographie vorzulegen;inergänzungdesgebührenmodellsundzur RealisierungdesweiterhinzugesagtenEigenbetragesder deutschenreederschaftinhöhevon20mio.euroraschein verfassungsrechtlichtragfähigesfondsmodellzuentwickeln,umdiekontinuitätderschifffahrtsförderungiminteressederausbildungundbeschäftigungammaritimen Standortzugewährleisten;anderAusbildungsplatzförderungfürSchiffsmechanikersowienautischeundtechnische OffiziersasisstentensowiedenZuschüssenzurSenkungder Lohnnebenkostenfestzuhalten;gemeinsammitdenSozialpartnernneueBündniszielezuverabreden,umdenAnteil vonhandelsschiffenunterdeutscherflaggegegenüber Nicht-EU-Flaggendeutlichzuerhöhenundeinerweiteren AusflaggungdeutscherHandelsschiffeunddamitdemVerlustvonArbeitsplätzeninDeutschlandentgegenzuwirken; dafürsorgezutragen,dassdiezugesagtenausbildungsplatzkapazitätendurchdieküstenländerundseeschifffahrtsunternehmenzurverfügunggestelltwerdenundendlicheinengesetzentwurfvorzulegen,umdasinternationale SeearbeitsübereinkommenzurVerbesserungderArbeitsbedingungen von Seeleuten aus dem Jahr 2006 zu ratifizieren. III.Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a DerRechtsausschusshatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/10772inseiner98.Sitzungam24.Oktober2012 beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionder SPDbeiStimmenthaltungderFraktionenDIELINKE.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENdessenAnnahmeinder FassungdesÄnderungsantragsderFraktionenderCDU/ CSUundFDPaufAusschussdrucksache17(15)451.Erhat denantragderfraktionderspdaufausschussdrucksache 17(15)453mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU undfdpgegendiestimmenderfraktionenspd,die LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENabgelehnt.Den ÄnderungsantragderFraktionenderCDU/CSUundFDP aufausschussdrucksache17(15)451hatermitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegen diestimmenderfraktionenspd,dielinke.und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. DerHaushaltsausschusshatdenGesetzentwurfinseiner 104.Sitzungam24.Oktober2012beratenundempfiehlt mitdenstimmenderfraktionendercdu/csu,spdund FDPgegendieStimmenderFraktionenDIELINKE.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENdessenAnnahmeinderFassungdesÄnderungsantragsderFraktionenderCDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(8)5155. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden GesetzentwurfaufDrucksache17/10772inseiner82.Sitzungam24.Oktober2012beratenundempfiehltmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionderSPDbeiStimmenthaltungder FraktionenDIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN dessenannahmeinderfassungdesänderungsantragsder FraktionenderCDU/CSUundFDPaufAusschussdrucksache17(9)989.ErhatdenEntschließungsantragder FraktionderSPDaufAusschussdrucksache17(9)993mit denstimmenderfraktionencdu/csu,fdpund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.abgelehnt.DenÄnderungsantragderFraktionenderCDU/CSUundFDPaufAusschussdrucksache17(9)989hatermitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN angenommen. DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenAntragauf Drucksache17/10772inseiner114.Sitzungam24.Oktober 2012beratenundempfiehltmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FraktionderSPDbeiStimmenthaltungderFraktionenDIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdessenAnnahmeinderFassungdesÄnderungsantragsderFraktionen dercdu/csuundfdpaufausschussdrucksache 17(11)987.ErhatdenEntschließungsantragderFraktion derspdaufausschussdrucksache17(11)993mitdenstimmenderfraktionencdu/csu,fdpundbündnis90/ DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktionenSPDund DIELINKE.abgelehnt.DenÄnderungsantragderFraktionenderCDU/CSUundderFDPaufAusschussdrucksache17(11)987hatermitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENangenommen. DerAusschussfürBildung,ForschungundTechnikfolgenabschätzunghatdenGesetzentwurfinseiner85.Sitzungam24.Oktober2012beratenundempfiehltmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionderSPDbeiStimmenthaltungder FraktionenDIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN dessenannahmeinderfassungdesänderungsantragsder FraktionenderCDU/CSUundFDPaufAusschussdrucksache17(18)322.ErhatdenEntschließungsantragderFraktion derspdaufausschussdrucksache17(18)324mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionenspd,dielinke.undbündnis90/ DIEGRÜNENabgelehnt.DenÄnderungsantragderFraktionenderCDU/CSUundFDPaufAusschussdrucksache 17(18)322hatermitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenDIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionderSPDangenommen. Zu Buchstabe b DerHaushaltsausschusshatdenAntraginseiner98.Sitzungam26.September2012beratenundempfiehltmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden AntragaufDrucksache17/10097inseiner77.Sitzungam 26.September2012beratenundempfiehltmitdenStimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmen derfraktionenspd,dielinke.undbündnis90/die GRÜNEN dessen Ablehnung. DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenAntragin seiner108.sitzungam26.september2012beratenund empfiehltmitdenstimmenderfraktionendercdu/csu undfdpgegendiestimmenderfraktionenspd,die LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdessenAblehnung. IV.BeratungsverlaufundBeratungsergebnisseim federführenden Ausschuss DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklunghat dievorlagenaufdrucksachen17/10772und17/10097gemeinsaminseiner79.sitzungam17.oktober2012im RahmeneinesExpertengesprächberaten.AndemExpertengesprächnahmenHolgerJädevonderBBSBerufsausbildungsstelle,WilhelmMertensvomVerbandDeutscher KapitäneundSchiffsoffizieree.V.,RalfNagelvomVerbandDeutscherReedere.V.undKarl-HeinzBiesoldvonder Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di teil. HolgerJädevonderBBSBerufsausbildungsstellebezeichnetedenaktuellenZustanddesMaritimenBündnissesals unbefriedigend.esgebeprobleme,jungemenschenfüreine AusbildungimBereichderSeeschifffahrtzugewinnenbzw. AusgebildeteneinenArbeitsplatzaufSchiffenzuverschaffen.DasindemGesetzentwurfenthalteneModell,übereine FondslösungAusbildungzufördernundauchdiejenigenan denkostenderausbildungzubeteiligen,dieunterfremder Flaggeführenundnichtausbildeten,seigrundsätzlichrichtig,zumalesderzeitauchkeineandereLösunggebe,umaus dergegebenenstagnationherauszukommen.manlaufebei derderzeitigenlagegefahr,dauerhaftkompetenzam StandortDeutschlandzuverlieren.BeidenBelastungen müssemanaberdifferenzieren.reedermiteinergrößeren Flottemüsstenstärkerbelastetwerdenalssolchemiteiner kleinerenflotte.dasvorgesehenefondsmodellbietedie Chance,eineMindestzahlvonjungenMenschenfürdie AusbildungundBeschäftigungimBereichderSeeschifffahrt gewinnen zu können. WilhelmMertensvomVerbandDeutscherKapitäneund Schiffsoffizieree.V.führteaus,derGesetzentwurfbeinhalte einwesentlicheszielseinesverbandes,seiaberinderderzeitigenformabzulehnen,daersichnichtausdrücklichauf dieausbildungvonjunioroffizierenimnautischenund technischenbereichbeziehe.esgebederzeitmehralshundertausgebildeteschiffsoffiziere,diekeinebeschäftigung fänden.diesemzunehmendenproblemmüssemanbegegnen,indemmanebensovieleausbildungsplätzewiefür SchiffsmechanikerundOffiziersassistentenauchfürJungoffizierezurVerfügungstelle,damitdieseihrPatentausfahrenkönnten.DiesberücksichtigedervorliegendeEntwurf nicht hinreichend. RalfNagelvomVerbandDeutscherReedere.V.bekundete, diedeutschenreederwolltenmitdenpartnernimmaritimenbündnisauchinderaktuellenkrisesicherstellen,dass manfürdenstandortdeutschlandausreichendesnautisches undtechnischespersonalzurverfügunghabe.dieberücksichtigungvonpatentinhabern,welcheausfahrenmüssten, seiausdersichtseinesverbandeseinesderzentralenziele, welchesmitdemgeplantenreederfondserreichtwerden solle.erstwennüberdiebisherbekannteförderungder AusbildungsgängehinausauchdasAusfahrenderPatente einbezogenwerde,habeeinnautischerodertechnischer OffizierdengesamtenArbeitsmarktindermaritimenWirtschaft zur Verfügung. Hier sei zumindest in der GesetzesbegründungeineKlarstellunggeboten,dassdasAusfahrenals TeilderAusbildungeinbezogensei.SeinVerbandstrebean, dassdiebranchejährlichzusätzlich30mio.eurozusätzlich fürausbildungundbeschäftigungzurverfügungstelle. Manwolle,dassalleamStandortDeutschlandtätigen Schifffahrtsunternehmendaranbeteiligtwürden,waseine VerankerungimFlaggenrechtvoraussetze,welchederGesetzentwurfaufgreife.DerGesetzentwurfseieinegute Grundlage.ErforderlichseiabereinebessereDifferenzierungderAusbildungsobliegenheitenundderAblösebeträge inabhängigkeitvondergrößederschiffe.problematisch seizudem,dassab2018eineausflaggunggrundsätzlich nichtmehrzulässigseinsolle.manbenötigestattdessen
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11307 eineevaluierung,denneingenerellesausflaggungsverbot führegeradeinderderzeitigensituationderbranchezu Fehlverhalten.ErbetonteauchdieWichtigkeiteinerplanbarenöffentlichenFörderungvonAusbildungimBereichder Seeschifffahrt. Karl-HeinzBiesoldvonderVereintenDienstleistungsgewerkschaftver.di.bekundete,mankämpfedarum,dassdas MaritimeBündnis,welchesalternativlossei,lebendig bleibe.mansehedasindemgesetzentwurfangelegte FondsmodellalseineMöglichkeitan,nautisch-technisches Personalweiterzufördern.DervorliegendeGesetzentwurf beinhalteaberpunkte,diemankritisierenmüsse.mansehe diegefahr,dassmitdemgesetzentwurfeineausflaggung unterfortbestanddersteuerlichenvorteileohnevorliegen derheutigengesetzlichenvoraussetzungenlegalisiert werde.manbraucheindemgesetzentwurfklareregelungenfürdieausflaggungunddasgesetzdürfesichnichtals goldenerhandschlag fürdieausflaggungentpuppen.zudemdürfemansichnichtaufdieförderungvonausbildungbeschränken,sondernmüsseauchdieförderungvon BeschäftigungunterdeutscherFlaggeeinbeziehen,dennes nützenichts,wennmandieausgebildetenimanschlussan dieausbildungnichtbeschäftigenkönne,wiediesheute häufigderfallsei.zudiskutierenseiauchdiedifferenzierungbeidenausbildungsverpflichtungen.manstrebenicht einenausbildungsplatzproschiffan,sonderneineprimärverpflichtungimbereichvon600bis1000ausbildungsplätzen.zudemmüssemansicherstellen,dassdieablösesummenichtsoniedrigausfalle,dassihrezahlunggegenübereinerausbildungvorgezogenwerde.erhobdiebedeutungeinerkontinuierlichenundplanbarenöffentlichen FörderungvonAusbildungimBereichderSeeschifffahrt alsvoraussetzungfürdasfunktionierendesmaritimen Bündnisses hervor. Inseiner81.Sitzungam24.Oktober2012hatderAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklungdieVorlagen abschließend beraten. DieFraktionenderCDU/CSUundFDPhabenzudemGesetzentwurfaufDrucksache17/10772einenÄnderungsantrageingebracht (Ausschussdrucksache17(15)451),dessen InhaltsichausderBeschlussempfehlungsowieAbschnittV dieses Berichts ergibt. DieFraktionderSPDhatzudemGesetzentwurfaufDrucksache17/10772folgendenEntschließungsantrageingebracht (Ausschussdrucksache 17(15)453): AntragderFraktionderSPDzumGesetzentwurfderFraktionen der CDU/ CSU und FDP EntwurfeinesGesetzeszurÄnderungdesFlaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung Bundestagsdrucksache 17/10772 Neuordnung der Schifffahrtsförderung aus einem Guss DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklungstellt fest: DasMaritimeBündnisfürAusbildungundBeschäftigungin derseeschifffahrthatseitmehralseinemjahrzehnterfolgreichdenschifffahrtsstandortdeutschlandgestärkt.doch dasbündnisaussozialpartnern,bundundküstenländern wirddurchdiebundesregierungmitihrerpolitikderwillkürlichenmittelkürzungeneinseitigaufgekündigt,waseine massivegefährdungderdeutschenseeschifffahrtbedeutet. DochstattzudererfolgreichenSchifffahrtspolitikdervergangenenJahrezurückzukehren,wollendieKoalitionsfraktionendieselbstverschuldeteFehlentwicklungnunmit HilfederReedereienundeinerradikalenAbkehrvonder bisherigenschifffahrtsförderungausgleichen.anstelle einesschlüssigenkonzeptesistmitderüberarbeitungdes FlaggenrechtsgesetzesundderSchiffsregisterordnungaber nureinenotlösungentstanden,dieamendezulastender Ausbildung an Bord deutscher Schiffe gehen könnte. DenndenKoalitionsfraktionenistesindenvergangenen Monatennichtgelungen,fürdievonihnenangestrebteneue KonstruktioneinetragfähigeBasiszuschaffen.Vorgesehen ist,dassdiedeutschenreedereienkünftigübereinfondsmodelleinestandortsicherungsabgabeleisten,umeinen TeilderAusbildungskostenabzudeckenundzugleichden fortgesetztentrendzurausflaggungzubremsen.dochder vorliegendeentwurfeinesgesetzeszuränderungdesflaggenrechtsgesetzesundderschiffsregisterordnungsiehtneuregelungenimvorgriffaufdiegeplantefondslösungvor, ohne dass die konkrete Ausgestaltung schon geklärt wäre. WenndieRegierungskoalitionmitBlickaufdenEigenbeitragderReedereienjetztvoneinerneuenQualitätder Schifffahrtsförderpolitikspricht,verschweigtsiedabei,dass diebundesregierunginihrementwurffürdenbundeshaushalt2013denfinanzbeitragfürdieseeschifffahrterneutin gleicherhöheabsenkt.fürdieförderungvonausbildung undbeschäftigungstehendemnachimkommendenjahrnur nochrund29millioneneurobereit;dabeiwarderbetrag nachmassivenprotestenerstimlaufendenhaushaltsjahr erneutauf58millioneneuroaufgestocktworden,nachdem diebundesregierungdenzuschussfür2012ursprünglich komplettgestrichenhatte.imergebnisistdurchdieneuordnungderschifffahrtsförderunginderjetzigenform nichts gewonnen. ImGegenteilistdiefürdenSchiffsbetriebnotwendigePlanungssicherheitdurchdiefortdauerndeUnsicherheitüber diefondslösungunddiegleichzeitigemittelkürzungim Bundeshaushaltimmerwenigergegeben.Dasfortlaufende Stop-and-go führtzueinermassivenverunsicherungbei BeschäftigtenunddenBeteiligteninderSeeschifffahrt.Zuverlässige Schifffahrtspolitik sieht anders aus. DiedeutschenSeeschifffahrtsunternehmensindinder Pflicht,ihrerZusageimRahmenderNationalenMaritimen Konferenzennachzukommen,denAnteilderSchiffeunter deutscherflaggedeutlichzuerhöhen.nochniewarder AnteilderTonnageunterdeutscherFlaggesogeringwie heute.alleinimjahr2011wurdenmehrals1450anträge aufausflaggungnach 7FlaggRGgestellt (Stand: ). Diesen Trend gilt es zu stoppen. EineLösungmussaberinnerhalbdesMaritimenBündnissesentwikkeltwerdenundnichtaußerhalbdiesesRahmens.DochdieAufgabe,dasBündnismodellfürdieZukunft fortzuentwickeln,drohtandemunvermögenderbundesregierungzuscheitern,einekonsistente,verantwortliche LösungfürdenSchifffahrtsstandortDeutschlandzuschaffen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklungbegrüßt: diezusagedesverbandesdeutscherreeder,einen EigenbeitraginHöhevoninsgesamt30Mio.Eurozur FörderungderAusbildungaufSchiffendeutscherEigner zu leisten; DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklungfordert die Bundesregierung auf: imeinvernehmenmitdensozialpartnernzueinerverstetigtenschifffahrtsförderungimrahmendesmaritimen Bündnisses zurückzukehren; rechtlicheänderungenimflaggenrechtsgesetzundder Schiffsregisterordnungerstdannvorzunehmen,wennein verfassungsrechtlichtragfähigesfondsmodellentwickeltist,dasdieerhebungdeszugesagteneigenbeitrags derdeutschenreedereienfürdieförderungderseefahrtbezogenen Ausbildung gewährleistet; sicherzustellen,dassdieneuordnungderschifffahrtspolitikdesbundesnichtzueinersenkungdesgesamtfördervolumensunddamitzueinerschlechterstellung fürdieauszubildendenundbeschäftigteninderseeschifffahrt führt. DieFraktionderCDU/CSUstelltefest,derAntragder FraktionderSPDaufDrucksache17/10097seiaufgrund desgesetzentwurfsderfraktionendercdu/csuundfdp überholt.dasexpertengesprächindervergangenenwoche habeweitgehendezustimmungzudemgesetzentwurfergeben.zweinotwendigeänderungeninbezugaufdenablösebetragunddiebefristungnehmemanmitdemvorgelegtenänderungsantrag (Ausschussdrucksache17(15)451) vorundbefindesichsoinvollerübereinstimmungmitden betroffenensozialpartnern.mankönnedasmaritimebündnismitdenvorgesehenenregelungenweiterentwickelnund damitweiterhinaufdeutschenschiffendieausbildungermöglichen.diefraktionendercdu/csuundfdpstünden zummaritimenbündnisundwürdendafürsorgen,dasssich derschifffahrtsstandortdeutschlandweiterentwickeln könne. DieFraktionderSPDführteaus,esgebeseitetwazehn JahreneinerfolgreichesMaritimesBündnisfürAusbildung undbeschäftigung,getragenvonsozialpartnern,bundund Küstenländern,welchesnunbedauerlicherweiseseitensder BundesregierungdurchdieKürzungvonHaushaltsmitteln indiesembereichaufgekündigtwordensei.diefraktionen dercdu/csuundfdpversuchtennun,diesmitdemvorlegelegtengesetzentwurfzuheilen.dasdemgesetzentwurfzugrundeliegendekonzeptseiabermisslungen,was mannundurcheinenänderungsantragerfolgloszukorrigierenversuche.dergesetzentwurfseiauchbeidemexpertengesprächindervergangenenwocheheftigkritisiert worden.siehabehingegeneinenentschließungsantragzu demgesetzentwurfeingebracht,mitwelchemsiesichzueinerschifffahrtsförderungaus einemguss bekenne.ihre dringendebitteseies,dieschifffahrtsförderungimeinvernehmenmitdensozialpartnernwiederimrahmendesmaritimen Bündnisses zu verstetigen. DieFraktionderFDPnahmaufdieAusführungender FraktionderCDU/CSUBezug.BeidemÄnderungsantrag derderfraktionendercdu/csuundfdpaufausschuss- drucksache17(15)451geheesumdiehöhedesablösebe- tragsunddessenverwendung.zudemwerdemitdeman- tragsichergestellt,dassdieregelungennichtautomatisch imjahr2018ausliefen,sonderneineüberprüfungderzielerreichungerfolge.sieseiüberzeugt,dassmanmitdemgeändertengesetzentwurfdierichtigeweichenstellungvornehme,umseitensderpolitikdenschifffahrtsstandort DeutschlandauchfürdieZukunftzusichern.Mansichere mitdenvorgesehenenregelungenzudemauchdiezukunft des Maritimen Bündnisses. DieFraktionDIELINKE.stelltefest,derÄnderungsantragderFraktionenderCDU/CSUundFDP (Ausschussdrucksache17(15)451)entsprecheüberhauptnichtdemErgebnisdesExpertengesprächs.DenSorgenundNötender BetroffenenwerdedamitnichtRechnunggetragenunddas Ziel,Schiffeeinzuflaggen,werdeinsgesamtmitdenvorgesehenenRegelungennichterreicht.GesetzentwurfundÄnderungsantragseienausschließlichaufdieBedürfnisseder Reederzugeschnittenundbliebenweithinterdemzurück, wasnotwendigsei,ummehrausbildungs-undarbeitsplätzezuschaffen.derantragderspd-fraktionaufdrucksache17/10097gehezwarindierichtigerichtung,bleibe aber auch hinter dem zurück, was gefordert werden müsse. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENstelltefest, dervorgelegteänderungsantragderfraktionendercdu/ CSUundFDPignorierediekritischenAnmerkungenin demexpertengespräch,mitdenendasfunktionierendesin demgesetzentwurfvorgeschlagenensystemsbezweifelt wordensei.manverstärkemitdenänderungendievorteile fürdiereeder,insbesonderedurchdiebeseitigungderbefristungbis2018,ohnedementsprechendeverpflichtungen gegenüberzustellen.derantragderspd-fraktionauf Drucksache17/10097enthaltebedenkenswerteElemente. ManmüssedasMaritimeBündnisaufeinerveränderten Grundlagenocheinmalvollständigneubeginnenunddürfe es nicht einfach in der bisherigen Form fortschreiben. DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklunghat denentschließungsantragderfraktionderspdaufausschussdrucksache17(15)453mitdenstimmenderfraktionencdu/csu,fdpundbündnis90/diegrünen gegendiestimmenderfraktionenspdunddielinke. abgelehnt. DenÄnderungsantragderFraktionenderCDU/CSUundFDP aufausschussdrucksache17(15)451hatermitdenstimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmen derfraktionenspd,dielinke.undbündnis90/die GRÜNENangenommen. DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklung empfiehltmitdenstimmenderfraktionendercdu/csu undfdpgegendiestimmenderfraktionenspdunddie LINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENdieAnnahmedesGesetzentwurfsauf Drucksache17/10772inderFassungdesÄnderungsantrags derfraktionendercdu/csuundfdpaufausschussdrucksache 17(15)451. MitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDP gegendiestimmenderfraktionenspd,dielinke.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENempfiehlterdieAblehnung des Antrags auf Drucksache 17/10097.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/11307 V. Begründung zu den Änderungen DerGesetzentwurfvom25.September2012gehtvonder zutreffendenprämisseaus,dassdemmaritimenstandort potentiellenachteileinsbesonderedurchdenverlustvon Schifffahrts-Know-howinFormvonhochqualifizierten SeeleutenaufgrundderAusflaggungvonSeeschiffenentstehen.DieseNachteilesollenvondenausflaggendenReedernoderAusrüsternkompensiertwerden.NachMaßgabe ihrerwirtschaftlicheneigenbeurteilunghabensiediesen AusgleichentwederinFormeinerAusbildungsobliegenheit oderimwegeeinesadäquatenausgleichsbetrageszugunsteneinerprivatwirtschaftlicheneinrichtungzuerfüllen,derenzweckihrerseitsdieförderungseefahrtbezogenerausbildung, Qualifizierung und Fortbildung ist. DiefachlicheDiskussiondesEntwurfshatallerdingsergeben,dassdasmitdemGesetzentwurfangestrebteZielnur erreichtwerdenkann,wennsowohldieausbildungsobliegenheitalsauchdiefestsetzungeinesausgleichsbetrages weiterpräzisiertunddifferenziertwerden.zumissverständnissenhatüberdiesdieformulierungderevaluierungsklausel geführt; sie ist an den angestrebten Zweck anzupassen. ZuNummer1BuchstabeaundzuNummer9 (Änderung desentwurfszu 7Absatz2FlaggRGundAnfügungeiner Anlage) EsbedarfeinerAusdifferenzierungderin 7Absatz2vorgesehenenAusbildungsobliegenheit.Gehtmandavonaus, dassauchinzukunftmehrals3000derindeutschenregisterneingetragenenschiffeausgeflaggtwerden,stündendem maritimenstandortschonkurzfristigweitausmehrarbeitsplatzsuchendenachwuchskräftezurverfügungalsdieser aufnehmenkann.dieimgesetzentwurfvorgeschlagene Verpflichtung,mindestenseinenzusätzlichenAusbildungsplatzanBorddesausgeflaggtenSchiffeszuschaffenund besetztzuhalten,hättedanndieunerwünschtefolge,dass dieindeutschenregisterneingetragenenseeschiffeweit überdentatsächlichenbedarfanschiffsmechanikernund Offiziersassistentenhinausausbildenwürden.EineberuflichePerspektivekönntenureinemTeilderNachwuchskräfte gebotenwerden.zurvermeidungsolcherfehlentwicklungenundunterbeachtungdesgleichbehandlungsgebotes diesesdürftederpauschalengleichbehandlungunterschiedlicherschiffsgrößenentgegenstehen bedarfeseinerausdifferenziertengesetzesformulierung;diesemussdarauf Bedachtnehmen,dasszumErhaltundzurStärkungdesmaritimenStandorteserfahrungsgemäßetwa1000NachwuchskräfteanhandderhohendeutschenseefahrtbezogenenStandardspermanentausgebildetwerden,dieeingestellt werden könnten und sollten. AusgehendvondiesenZielenwirddieGesamtzahlderpermanentauszubildendenSchiffsmechanikerund-offiziersassistenteninRelationzurGesamtzahlderBeschäftigtenauf denmehrals3000ausgeflaggtenschiffengesetzt,umeine fürdenschifffahrtsstandortsinnvolleundbedarfsgerechte Ausbildungsquotezuermitteln.DiedurchschnittlicheBesatzungsstärke,diewesentlichvonderSchiffsgrößeabhängigist,wirddannindasVerhältniszuderAusbildungsquote gesetzt.dargestelltinmonatenisthiernachfürrundvier BesatzungsmitgliederetwaeinAusbildungsmonatzuerbringen.InderAnlagezumFlaggRG,dieauf 7Absatz2 Bezugnimmt,sindunterVerwendungdiesertransparenten BerechnungsmethodikundderfürdieaufgeführtenSchiffsgrößenklassendurchschnittlichenBesatzungsgrößendiezu erbringenden Ausbildungszeiten in Monaten festgelegt. Zu Nummer 1 Buchstabe b (ÄnderungdesEntwurfszu 7 Absatz 3 FlaggRG) InfolgederÄnderungenzudenNummern1aund9istauf diewirksamkeitdergesamtenausflaggungsgenehmigung, dieerfahrungsgemäßinderregelzweijahreumfasst,abzustellen. DieNovellemussdenZweckderprivatwirtschaftlichen Einrichtungweiterpräzisieren.Esistinsbesondereklarzustellen,dassdieseEinrichtungnichtalleinaufdieFörderungderseefahrtbezogenenAusbildungabzielt,sondern auchdieweiteretechnischeundnautischequalifizierung undfortbildungvonbesatzungsmitgliedernindenblickzu nehmenhat.nachderformulierungimgesetzentwurfvom 25.September2012hättenZweifelaufkommenkönnen,ob diese,unmittelbardemnachteilsausgleichdienenden,fördermaßnahmenvomgesetzlichenzweckdereinrichtung erfasstwerden.gefördertwerdenkönnennunmehrallenautischenundtechnischenausbildungs-,qualifizierungs-und FortbildungsmaßnahmenvonBesatzungsmitgliedern.Insbesonderekönnen,daessichdabeiumQualifizierungs-und Fortbildungsmaßnahmenhandelt,auchFahrzeitengefördert werden,diebenötigtwerden,umdiebefähigungszeugnisse auszufahren. Zu Nummer 1 Buchstabe c (ÄnderungdesEntwurfszu 7 Absatz 4 FlaggRG) InfolgederÄnderungenzuNummern1a,9und1bistauf diewirksamkeitdergesamtenausflaggungsgenehmigung abzustellen. DieErgänzunginAbsatz4dientderOptimierungundStärkungderöffentlichenAufsichtüberdievoneinemausflaggungswilligenReederoderAusrüsterübernommeneAusbildungsverpflichtung.EbensowiedieFolgeänderunginAbsatz2 VerlängerungderAufbewahrungspflichtauffünf Jahre dientsiedereffektivierungderkontrolledurchdas zuständigebundesamt.untermitwirkungderalsbesonders sachnaherverwaltungshelferinhinzuziehendenberufsbildungsstelleseeschifffahrte.v. (Bremen)wirddasBundesamtfürSeeschifffahrtundHydrographieregelmäßigdietatsächlicheErfüllungderAusbildungsverpflichtungausAbsatz 2 kontrollieren. Zu Nummer 1 Buchstabe d (ÄnderungdesEntwurfszu 7 Absatz 5 FlaggRG) UngeachtetdesderEinrichtungbeiderFestsetzungdesAblösebetrageszustehendenBeurteilungs-undAnpassungsspielraumesmüssendiewirtschaftlichenBelastungenaus denbeidenvariantendesnachteilsausgleichseinegewisse Kongruenzaufweisen.DieergänztenMaßgabenzurBerechnungsmethodikund-höhedesAblösebetragessinddeshalbzwangsläufigeundverfassungsrechtlichnotwendige FolgeänderungenzuderinAbsatz2verankertenAusbildungsobliegenheit:EbensowiedieAusbildungsverpflichtungmussauchderAblösebetragaufGrundlagederjeweiligenGrößenklassedesjeweilsauszuflaggendenSeeschiffes berechnetwerden.imeinzelnenorientiertsichdiefestset-
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zungandendurchschnittlichenkostenderinabsatz2definiertenausbildungjekalenderjahr,wobeiwiederumdie BesatzungsstärkeunddieGrößedesauszuflaggendenSchiffesundsomitauchdessenLeistungsfähigkeitangemessen berücksichtigtwerdenmüssen.dieskann,etwabeikleinen SeeschiffenoderSchleppernmitgeringerBesatzung,zu AblösebeträgeninHöhevonca.1500bis2000Euroführen wobeieinmindestbetraginhöhevon2000eurofestzusetzenist,beigroßenseeschiffenmitumfangreicher BesatzungundinderRegelwesentlichhöherenErträgen hingegenzueinemablösebetragvonbiszu30000euro p.a. Damitistzumeinengewährleistet,dassdiewirtschaftliche LeistungsfähigkeitdesauszuflaggendenSchiffesangemessenberücksichtigtwird;zumanderenistdieverfassungsrechtlichnotwendigeKongruenzzwischenAusbildungsverpflichtungeinerseitsundAblösebetragandererseitsgewährleistet.InnerhalbdiesesRahmensundunterWahrungihres Beurteilungs-undAnpassungsspielraumeswirddieEinrichtungzugleichdaraufzuachtenhaben,dassderAblösebetrageinenangemessenenAnreizzurErhöhungderAusbildungsplätzeaufindeutschenRegisterneingetragenenSeeschiffen setzt. Zu Nummer 2 (Änderung des Entwurfs zu 24 FlaggRG) MitdemGesetzentwurfwurdebereitseineEvaluierungsklauseleingeführt,nachderdieneueingeführtenRegelungeninden 7und7agrundsätzlichauf5Jahrebefristet seinsollten.diebetroffenenverbändeundsozialpartner habendaraufhingewiesen,dassderdazugewählteformulierungsvorschlagdemanliegendesgesetzesentwurfs,zur langfristigenstärkungdesdeutschenschifffahrtsstandortes beizutragen,aufgrundseinesautomatismusnichthinreichendrechnungträgt.deutschereedermüssenauchinzukunftinternationalkonkurrenzfähigbleiben.deshalbmüssen Ausflaggungen, soweit sie die mit dieser Novelle eingeführtenanforderungenbeachten,auchinzukunftmöglich sein.esobliegtderbundesregierung,dembundestagbis Ende2016überdiemitdiesenAnforderungengemachten Erfahrungenzuberichten.DabeisolltesiesichunterMitwirkungderin 7Absatz3genanntenEinrichtungundder betroffenendeutschenbundesländereinumfassendesbild überdieeinnahmenundderenordnungsgemäßeverwendung machen. Berlin, den 1. November 2012 Hans-Werner KammerUwe Beckmeyer BerichterstatterBerichterstatter
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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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