Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

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1 Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 1: Steuerpflicht Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität?

2 Organisatorische Hinweise Kontakt Rasmus Gahl Dipl.-Kfm. Rasmus Gahl Raum 404 Sedanstraße 19, 4. Stock Telefon: 040 / rasmus.gahl@iifs.uni-hamburg.de Sprechstunde nach Vereinbarung Sven-Oliver Lenz Dipl.-Kfm. Sven-Oliver Lenz Raum 405 Sedanstraße 19, 4. Stock Telefon: 040 / sven-oliver.lenz@iifs.uni-hamburg.de Sprechstunde nach Vereinbarung

3 Organisatorische Hinweise Termine Sven-Oliver Lenz Rasmus Gahl Voraussichtliche Klausurtermine Semestertermin: 09. Juli 2008 Ferientermin: 01. Oktober 2008

4 Organisatorische Hinweise Übungsunterlagen Die Lösungen zu den Übungen werden in den Übungsveranstaltungen besprochen. Sie werden nicht auch nicht in Ausnahmefällen anderweitig zur Verfügung gestellt.

5 Einkommensteuerpflicht

6 Persönliche Einkommensteuerpflicht Persönliche Einkommensteuerpflicht

7 ja Wohnsitz ( 8 AO) od. gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer inl. jur. Person des öffentlichen Rechts ( 1 Abs. 2 Nr. 2 EStG) nein ja Erzielung des Einkommens ganz od. fast ausschließl. im Inland und Optierung ( 1 Abs. 3, 1a EStG) nein nein Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete u. wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland ( 2 Abs. 1 AStG) ja

8 Wohnsitz ( 8 AO)

9 Wohnsitz ( 8 AO) Ausgewählte Einzelfälle Hotelzimmer ist selten Wohnung (aa bei langfristiger Nutzung FG M ster, EFG 1984, 636). Studenten behalten bei fortbestehendem Kontakt Wohnsitz im Elternhaus (FG Hess v , EFG 1998, 882) und begründen idr weiteren Wohnsitz am Studienort (Beermann 8 Rz. 49; aa Schmidt 1 Rz. 24; FG BaWü, EFG 1992, 238). Auch bei mehrjährigen Studienaufenthalten im Ausland bleibt der Wohnsitz bestehen, wenn die studienfreie Zeit (5 Monate) im Inland verbracht wird (BFH VI R 107/99, BStBl. II 2001, 294).

10 Gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO)

11 Fall 1 Frage: Wann endet die Einkommensteuerpflicht?

12 Lösung:

13 Fall 2 Frage: Welche Einschränkungen hat das Welteinkommensprinzip?

14 Lösung:

15 Fall 3 Die deutsche Rentnerin R lebt zehn Monate des Jahres auf Mallorca. Sie bewohnt dort eine angemietete Wohnung. Ihr in Deutschland befindliches Einfamilienhaus hat sie langfristig vermietet. Bei ihren regelmäßigen Besuchen in Deutschland wohnt sie zumeist bei ihrer Tochter. Neben einer Rente und den Vermietungseinkünften bezieht sie Zinsen von einem Sparbuch bei einer deutschen Bank. Frage: Ist R unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Ja, weil sie deutsche Staatsangehörige ist. Ja, weil sich ihr gesamtes Vermögen in Deutschland befindet. Nein, da sie weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verfügt.

16 Fall 4 Der in der Türkei lebende Arbeitnehmer A arbeitet einmalig in der Zeit vom bis in Düsseldorf und wohnt währenddessen abwechselnd bei Freunden und in verschiedenen Hotels. Als Wohnsitz gibt er weiterhin den Wohnort seiner Familie in der Türkei an. In den Sommermonaten fährt er für vier Wochen zu seiner Familie. Frage: Ist A unbeschränkt einkommensteuerpflichtig? Nein, weil A in Deutschland keine Wohnung hat. Nein, weil A sich nicht ununterbrochen für sechs Monate im Inland aufhält Ja, weil A einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

17 Sachliche Einkommensteuerpflicht Gliederung nach der Art der Einkunftsermittlung

18 Fall 5 Frage: Warum sind die sieben Einkunftsarten einmal in 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG und dann noch mal in den 13 bis 24c EStG geregelt?

19 Lösung:

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