LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/93 7. Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Personen mit Bleiberecht in Mecklenburg-Vorpommern, Konfliktgeschehen in Syrien und Irak und tschetschenische Migration und ANTWORT der Landesregierung Laut Schweriner Volkszeitung vom.0.07 sinkt die Zahl der Asylanträge in diesem Jahr erneut deutlich. Gleichzeitig kommen zunehmend geschleuste Menschen aus Russland nach Mecklenburg-Vorpommern.. Wie viele Personen mit Bleiberecht leben gegenwärtig mit letztmöglichem Stichtag der Jahre seit 04 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten nach Jahr, Gesamtzahl des jeweiligen Bleiberechtsstatus und Nationalitäten)? Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Die Angaben sind dem Ausländerzentralregister entnommen. Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. November 07 beantwortet.

2 Drucksache 7/93 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Stichtag: als Asylberechtigter anerkannt nach 3 Absatz AsylG subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG gewährt Afghanistan Ägypten Albanien Armenien 8 Aserbaidschan 3 Bosnien und Herzegowina Chile Eritrea Ghana Honduras Indien Irak Iran 4 63 Jordanien Jugoslawien Korea, Demokratische Volksrepublik Nigeria Pakistan Russische Föderation 54 8 Serbien Somalia 3 7 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten Sri Lanka Staatenlos Syrien Thailand 3 Togo 5 Türkei Ungarn Ungeklärt 7 Vietnam 7 Weißrussland Gesamt

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/93 Stichtag als Asylberechtigter anerkannt nach 3 Absatz AsylG subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG gewährt Afghanistan Ägypten 3 4 Albanien Armenien 0 Aserbaidschan 3 Bosnien und Herzegowina Chile Eritrea Ghana Honduras 4 Indien Irak Iran 8 74 Jordanien Jugoslawien Korea, Demokratische Volksrepublik Libanon Nigeria Ohne Bezeichnung Pakistan Russische Föderation 64 9 Serbien Somalia 7 Sonstige asiatische 8 Staatsangehörigkeiten Sri Lanka Staatenlos Syrien Thailand Togo 5 Türkei Ukraine Ungarn Ungeklärt 49 5 Vietnam 8 Weißrussland Gesamt

4 Drucksache 7/93 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Stichtag: als Asylberechtigter anerkannt nach 3 Absatz AsylG subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG gewährt Afghanistan Ägypten Albanien 3 Algerien Armenien 8 Aserbaidschan 3 Chile Eritrea Ghana Honduras 0 Indien Irak Iran 6 97 Jemen Jordanien 3 Jugoslawien Korea, Demokratische Volksrepublik Libanon 3 Malaysia Marokko Nigeria Ohne Angabe Ohne Bezeichnung 6 Pakistan Russische Föderation 6 35 Saudi Arabien 5 Serbien Singapur Somalia Sonstige asiatische 9 Staatsangehörigkeiten Sri Lanka Staatenlos Syrien Togo 5 Türkei 34 4 Ukraine 8 Ungarn Ungeklärt 00 Vereinigte Arabische Emirate Vietnam 7 Weißrussland Gesamt

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/93 Stichtag als Asylberechtigter anerkannt nach 3 Absatz AsylG subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG gewährt Afghanistan Ägypten Albanien 3 Algerien 5 Armenien 0 8 Aserbaidschan 3 Äthiopien 3 Benin Chile China Eritrea Ghana Honduras 6 7 Indien Irak Iran Jemen 4 Jordanien 3 4 Jugoslawien Kasachstan Korea, Demokratische Volksrepublik Libanon 3 Libyen Marokko Mauretanien 8 Mexico Nigeria Ohne Angabe 5 Ohne Bezeichnung 7 Pakistan Russische Föderation 8 60 Saudi Arabien 5 Senegal Serbien 3 Singapur Somalia Sonstige asiatische 3 Staatsangehörigkeiten Staatenlos Sudan (ohne Südsudan) Syrien

6 Drucksache 7/93 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode als Asylberechtigter anerkannt nach 3 Absatz AsylG subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG gewährt Togo 3 Türkei 43 5 Ukraine 45 9 Ungarn Ungeklärt 39 Vereinigte Arabische Emirate Vietnam 9 Weißrussland Gesamt Wie viele russische Staatsangehörige, die einen Asylantrag gestellt haben, ein Bleiberecht besitzen oder abgelehnte Asylbewerber sind, weisen eine tschetschenische Herkunft auf (bitte nach Gesamtzahl russischer Staatsangehöriger und Personen mit tschetschenischem Hintergrund aufgliedern sowie deren Aufenthaltsstatus benennen)? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Die Angaben sind dem Ausländerzentralregister zum Stichtag entnommen. Angaben zu russischen Staatsangehörigen mit einer tschetschenischen Herkunft können nicht gemacht werden. Ethnische Zugehörigkeiten werden statistisch nicht erfasst. Aufenthaltsstatus Anzahl russischer Staatsangehöriger Asylbewerber im Verfahren 643 abgelehnte Asylbewerber mit Duldung 7 Als Asylberechtigter anerkannt nach 3 Absatz AsylG 8 subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG gewährt 60 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/93 3. Wie häufig wurde in Mecklenburg-Vorpommern seit 0 ein Bleiberecht widerrufen oder (bitte nach Anzahl der Widerrufs- und Rücknahmefälle, vorherigem Bleiberecht und Nationalität aufgliedern)? Wie häufig ist in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 0 die als Asylberechtigter bzw. die Zuerkennung der (bitte nach Anzahl der en Schutztitel und Nationalität aufgliedern)? Die beiden Fragen werden zusammenhängend beantwortet. Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Die Angaben sind dem Ausländerzentralregister zu den jeweils genannten Stichtagen entnommen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um aufhältige Personen handelte. In welchem Jahr die Entscheidungen getroffen wurden, kann der vorliegenden Statistik nicht entnommen werden. Stichtag: 3..0 subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG Albanien Armenien 4 Chile Irak Jemen Jugoslawien Kosovo 5 Mazedonien Nigeria Pakistan Serbien Serbien und Montenegro Staatenlos Togo 4 Türkei 6 Ungarn Gesamt 6 3 7

8 Drucksache 7/93 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Stichtag: 3..0 Subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG Albanien Armenien 3 Chile Irak 8 Jemen Jugoslawien Kosovo 5 Kuba Nigeria Pakistan Serbien Serbien und Montenegro Staatenlos Togo 4 Türkei 5 Ungarn Vietnam Gesamt

9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/93 Stichtag subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG Albanien Armenien 3 Benin Chile Irak 8 Jemen Jordanien Jugoslawien Kosovo 5 Kuba Nigeria Pakistan Polen Serbien Serbien und Montenegro Staatenlos Togo Türkei 4 Ungarn Vietnam Gesamt

10 Drucksache 7/93 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Stichtag Subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG Albanien Armenien 3 Benin Chile Irak 5 Jemen Jordanien Jugoslawien Kosovo 5 Kuba Nigeria Pakistan Polen Serbien Serbien und Montenegro Staatenlos Syrien 3 Togo Türkei 3 Ungarn Vietnam Gesamt

11 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/93 Stichtag subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG Albanien Armenien 3 Benin Chile Irak 3 Jemen Jordanien Jugoslawien Kosovo 4 Kuba Nigeria Pakistan Polen Russische Föderation Serbien und Montenegro Staatenlos Togo Türkei 4 3 Ungarn Vietnam Gesamt

12 Drucksache 7/93 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Stichtag subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG Albanien 3 Armenien 3 Benin Chile Irak 4 Jemen Jordanien Jugoslawien Kosovo 5 Kuba Nigeria Polen Rumänien Russische 4 Föderation Serbien und Montenegro Staatenlos Syrien Togo 0 Türkei 5 Ungarn Vietnam Gesamt 5 7 4

13 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/93 Stichtag subsidiärer Schutz nach 4 Absatz AsylG Albanien 3 Armenien 3 Chile Eritrea Irak Jemen Jordanien Jugoslawien Kosovo 4 Kuba Nigeria Polen Rumänien Russische 3 Föderation Serbien und Montenegro Staatenlos Syrien Togo 9 Türkei 5 Ungarn Vietnam Gesamt Wie bewertet die Landesregierung das gegenwärtige Konfliktgeschehen in Syrien und im Irak? Eine eigenständige Bewertung durch die Landesregierung erfolgt nicht. Bewertungen sind dem Bund und insbesondere dem Auswärtigen Amt vorbehalten. 3

14 Drucksache 7/93 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 5. Welche Fördermaßnahmen für eine Aufbauhilfe durch syrische und irakische Heimkehrer kann die Landesregierung ergreifen, wenn das Konfliktgeschehen eine stabile Übergangs-ordnung ermöglicht? Fördermaßnahmen des Landes sind derzeit nicht beabsichtigt. Über Anpassungen von Förderprogrammen des Bundes (zum Beispiel Starthilfe Plus) werden derzeit Überlegungen angestellt. 6. Sieht die Landesregierung perspektivisch Möglichkeiten zum Wiederaufbau von Teilen Syriens oder des Iraks durch in Mecklenburg- Vorpommern lebende Personen, die gegenwärtig ein Bleiberecht genießen? Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 7. Welche Gesprächsformate stünden der Landesregierung mit dem Bund offen, um eine geoordnete Repatriierung von Personen mit em oder em Bleiberecht durchführen zu können? Der Landesregierung stehen im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen alle Kommunikationsmöglichkeiten (schriftlich sowie in Besprechungen) mit dem Bund zur Verfügung. Mit der Rückkehrpolitik befassen sich regelmäßig unterschiedliche Gremien. 8. Wie viele freiwillige Rückkehrer verließen seit 04 Mecklenburg- Vorpommern (bitte aufgliedern nach, Jahr und Anzahl der Rückkehrer)? Welche Rückkehrhilfen wurden hierbei in Anspruch genommen (bitte aufgliedern nach Art der Rückkehrhilfe und Kosten pro Jahr)? Die Anzahl der freiwilligen Rückkehr von ehemaligen Asylbewerbern in den Jahren 04 bis zum. Halbjahr 07 entsprechend der Statistik des Landesamtes für innere Verwaltung kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: 4

15 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/93 Anzahl 04 Anzahl 05 Anzahl 06 Anzahl. Halbjahr 07 Russische Föderation Tschechoslowakei Serbien Mazedonien Ghana 3 8 Mauretanien 0 0 Armenien 0 Afghanistan 4 7 Indien Iran 5 7 Senegal Ukraine Kosovo Türkei 0 Pakistan Jordanien Georgien 0 0 Irak 0 3 Syrien Ägypten Albanien Aserbaidschan Italien Marokko Kirgistan Libanon Montenegro Ungeklärt Algerien Honduras Kasachstan Mexico Somalia Staatenlos Tunesien Weißrussland Gesamt: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine eigenen Rückkehrprogramme mit finanzieller Rückkehrhilfe. Allerdings beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern am sogenannten REAG/ GARP-Programm. Dieses Rückkehrförder- und Starthilfe-Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm. Es fördert die freiwillige Rückkehr/Weiterwanderung, bietet Starthilfen und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen. Das Programm wird von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Auftrag des Bundes und der Länder organisiert und in Zusammenarbeit mit den Kommunalbehörden, den Wohlfahrtsverbänden, Fachberatungsstellen, Zentralen Rückkehrberatungsstellen und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) durchgeführt. 5

16 Drucksache 7/93 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Gefördert und kofinanziert wird das Programm aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union, durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie durch die Bundesländer. Die Anzahl der aus Mecklenburg-Vorpommern freiwillig ausgereisten Personen, die mit REAG/GARP gefördert wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Zahlen ergeben sich aus einer Statistik der IOM: Jahr Anzahl der mit REAG/GARP ausgereisten Personen Halbjahr Die finanzielle Beteiligung von Mecklenburg-Vorpommern am REAG/GARP-Programm kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Jahr Kosten M-V (in Euro) , , ,79 6

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