Ausübung parlamentarischer Kontrollrechte im Bereich Finanzmarkt

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3740 Ausübung parlamentarischer Kontrollrechte im Bereich Finanzmarkt Vorbemerkung der Fragesteller DiefragestellendeFraktionundmehrereihrerAbgeordnetenhabensichinmehrerenKleinenAnfragenundSchriftlichenFragenwiederholtbemüht,imZusammenhangmitderFinanzmarktkriseAuskünftederBundesregierungzuerhalten.DieBeantwortungderartigerFragenwurde auchsoweitdiestaatliche BankenaufsichtGegenstandwar invielenfällenmitderbegründungabgelehnt,esseienschutzwürdigebelangederbankenbetroffen.diesebelange hieltdiebundesregierungdabeifürschützenswert,obwohldieerfragteninformationensichaufmehrerejahrezurückliegendesachverhaltebezogen,diese BankeninderZwischenzeiterheblichestaatlicheHilfenerhaltenhabenund zum Teil sogar vollständig im staatlichen Alleineigentum stehen. DieAntwortpraxisderBundesregierunghatdieBedeutungdesparlamentarischenInterpellationsrechtesunddieGeheimschutzregelndesDeutschen Bundestagesverkannt.DaherwerdenderBundesregierungFragen,beidenen einbesondersdringlichesparlamentarischesinformationsinteressebesteht,mit dervorliegendenkleinenanfragenunmehr erweitertumweitereaspekte nochmalsgestellt.diesesvorgehensollderbundesregierunggelegenheitzu einer Korrektur ihrer bisherigen Auffassung zur Antwortpflicht geben. Vorbemerkung der Bundesregierung DieFragestellerhabendieBundesregierungumÜberprüfungihrerAntwortpraxis gebeten. DieBundesregierungistsichihrerverfassungsrechtlichenAntwortpflichtenbewusstundnimmtdieBittezumAnlass,inderVergangenheitvondenFragestellernbereitsangesprochenesowieerstmalsgestellteFragennachbestemWissen im Rahmen ihrer parlamentsverfassungsrechtlichen Pflichten zu beantworten. DieBundesregierungistbeiderBeantwortungvonFragenausdemParlament verfassungsrechtlichverpflichtet,diegrundrechtedervondiesenfragenbetroffenengrundrechtsträgerzuwahren.diessindvorallemdievondenartikeln12 DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom25.Januar2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode und14desgrundgesetzes (GG)geschütztenBetriebs-undGeschäftsgeheimnissederbetroffenenKreditinstitute. AlsBetriebs-undGeschäftsgeheimnisse werdenalleaufeinunternehmenbezogenentatsachen,umständeundvorgängeverstanden,dienichtoffenkundig,sondernnureinembegrenztenpersonenkreiszugänglichsindundanderennichtverbreitungderrechtsträgerein berechtigtesinteressehat (BVerfGE115,205/230zumSchutzausArtikel12 GG).DieerfragtenAngabenbetreffenAktivitätenbzw.Einschätzungender BankenaufsichtmitBezugzueinzelnenKreditinstitutenundsindsomitnur einem begrenzten Personenkreis zugänglich. ObeinInteresseein berechtigtes ist,hängtinsbesonderedavonab,obein BekanntwerdenderbetreffendenInformationgeeignetwäre,dieWettbewerbspositiondesUnternehmensnachteiligzubeeinflussen (vgl.bverwgnvwz 2009,1113f.;BGHSt41,140/142).DiesisthierderFall,daInformationenüber Aufsichtsmaßnahmenbzw.EinschätzungenderBankenaufsichtinBezugauf einzelneinstitutegrundsätzlichimmergeeignetsind,diewettbewerbsposition des jeweiligen Unternehmens nachteilig zu beeinflussen. DarüberhinauswirdderUmfangderAntwortpflichtderBundesregierungauch durchumständedesstaatswohlsbegrenzt,dadieöffentlichebekanntgabeder erbeteneninformationenöffentlicheinteressengefährdenkann.gemäß 6des Kreditwesengesetzes (KWG)hatdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)dieAufgabe,MissständenimKredit-undFinanzdienstleistungswesenentgegenzuwirken,welchedieSicherheitderdenInstitutenanvertrautenVermögenswertegefährden,dieordnungsmäßigeDurchführungder BankgeschäfteoderFinanzdienstleistungenbeeinträchtigenodererhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können. DafüristesvonBedeutung,dassdasaufsichtlicheHandelnoderEinschätzungen undbewertungenderaufsichtmitbezugzueinzelneninstitutennichtoffengelegtwerden,umdiefunktionsfähigkeitderbankenaufsichtnichtzubeeinträchtigen. KonkretkanndieöffentlicheBeantwortungzueinemReputationsschadeneinzelnerKreditinstituteführen,dertypischerweiseausdemBekanntwerdenbankenaufsichtlicherMaßnahmenfolgt.DerAufsichtstehteingefächerterMaßnahmenkatalogzurVerfügung.DabeientfaltendieMaßnahmenderBankenaufsicht grundsätzlichkeineodernurbegrenzteöffentlichkeitswirkung.diesgiltz.b. füreingriffebeiorganisatorischenmängeln (Anordnungnach 25aAbsatz1 Satz8KWG).NichtöffentlichwerdendanebenvorallemauchinterneEinschätzungenderBankenaufsichthinsichtlichderLageeinzelnerInstitute (Beispiel: Risikoklassifizierung).WerdenbeispielsweiseeinenegativeRisikoklassifizierungodereinEinschreitenderBaFingegenorganisatorischeMängelbekannt, bestehtdiekonkretegefahr,dassdasinstituteinenvertrauensverlusterleidet, obwohlderzeitnochkeinegefahrfürdieerfüllungderverpflichtungendesinstitutsgegenüberseinengläubigernbesteht.einsolchervertrauensverlustkann geradeineinerangespanntenmarktsituation diesegefahrunddamitdurchausauchdieinsolvenzdesinstitutsherbeiführenund vorallemsoweitsystemrelevateinstitutebetroffensind sogarerheblichenachteilefürdiegesamtwirtschaftherbeiführen.diebesonderebedeutungdiesesgeheimnisschutzes hat der Gesetzgeber im Übrigen auch durch 9 KWG zum Ausdruck gebracht. DiehiererfragteZusammenstellungderTeilnahmederBankenaufsichtanden SitzungenderGremienmitKontrollaufgabenbestimmterBankenübermehrere JahrehinwegunddieDokumentationderHäufigkeit,mitderdieBankenaufsicht sichindengremienäußerte,ließezudemrückschlüsseaufdasverhältniszwischenderbetroffenenbank,ihrengeschäftenundderbankenaufsichtzu.die VerbreitungeinersolchenZusammenstellungwäregeeignet,inderÖffentlichkeiteinenEindruckzuvermitteln,obundinwelchemUmfangderGeschäftsbetriebeinerBankausSichtderBankenaufsichteinergewissenKontrollebedürfte.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4617 EinesolcheInformationkanndiePositioneinerBankgegenüberKundenund Konkurrentennachhaltigundirreversibelbeeinflussen.SokönnteeineBankals nurnochbedingtvertrauenswürdigerscheinen,weilsieinbesondererweisebeaufsichtigtwird,oderimanderenfallbesonderesvertrauenverdienen,weilsie anscheinend weniger als andere Banken im Fokus der Bankenaufsicht stand. ZwarbetreffendieangefragtenEinzelinformationeneinenmehrereJahrezurückliegendenZeitraum.DasGeheimhaltungsinteressederbetroffenenInstitute bestehtaberfort,damarktteilnehmertypischerweisedarausrückschlüsseauf diegegenwärtigeundzukünftigewirtschaftlichelageundwettbewerbssituation der Institute ziehen. VordiesemHintergrundistesderBundesregierungnachsorgfältigerAbwägung desinformationsinteressesderabgeordneteneinerseitsundderangesprochenen Geheimschutzinteressenandererseitsnichtmöglich,diebegehrtenInformationen soweitnichtimfolgendenandersgekennzeichnet ohneeinstufungals VS vertraulich herauszugeben. 1.AnwelchenAufsichtsrats-bzw.VerwaltungsratssitzungenodersonstigenSitzungenvonGremienmitKontrollaufgaben (beispielsweisekreditausschuss) habenjeweilsmitarbeiterinnenundmitarbeiterderdeutschenbundesbank bzw.derbundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)indenJahren2005bis2008teilgenommen,undinwievielendavonhabensiedasWort ergriffen (mitderbitteuminstitutionsspezifischeangabenjeweilsfürbafin undbundesbanksowieuminstitutsspezifischeangabenfürdiebanken BayernLB,SachsenLB,WestLB,HSHNordbank,IKBDeutscheIndustriebank,DüsseldorferHypothekenbank,HypoRealEstate HRE,Commerzbank bzw. Dresdner Bank)? DieBaFinhatnach 44Absatz4KWGeinTeilnahme-undRederechtan Gremiensitzungen;betroffeneInstitutemüssendasEntsende-undRederechtder BaFinnach 44Absatz4Satz3KWGdulden.DieTeilnahmedientinerster LiniederaufsichtlichenInformationsgewinnung.BaFin-VertreterergreifenregelmäßignurdasWort,umaufbankenaufsichtlichbedenklicheSachverhalte hinzuweisen.diebankenaufsichtlichesachverhaltsaufklärungund-analyse setztsichimnachgangzudengremiensitzungenfort,sofernsichaufgrundder Sitzungsunterlagenbzw.derGesprächsinhalteimRahmenderGremiensitzungenoffengebliebeneaufsichtsrechtlicheFragestellungenergeben,diederweiterenKlärungbedürfen.MitarbeiterderBundesbankkönnenvonderBaFinals VertreterimSinnedes 44Absatz4KWGentsandtwerden.Auchbestehtdie Möglichkeit,dassMitarbeiterderAufsichtaufEinladungderInstituteanden Gremiensitzungen teilnehmen. EinWortprotokollüberdieseSitzungenwirdregelmäßignichtgeführt.WortmeldungenderAufsichtsinddamitfürdieBeantwortungderAnfragenichtdarstellbar. ImgefragtenZeitraumhabenMitarbeitervonBaFinund/oderBundesbankbei dengenanntenkreditinstituteninsgesamtan193sitzungenvongremienmit Kontrollaufgaben teilgenommen. DieTeilnahmevonMitarbeiternderBaFinbzw.BundesbankanSitzungenvon GremienmitKontrollaufgabenisteinweitreichenderEingriffindieGrundrechtederInstituteundäußerstsensibel.EineVeröffentlichungdetaillierter InformationenbirgtdaherschondeshalbdieGefahreinesirreversiblenVertrauensverlustesindasjeweiligeInstitutmitentsprechenderReaktiondesMarktes, insbesondere seiner Gläubiger. EineAuflistungderTeilnahmevonMitarbeiterinnenundMitarbeiterderBundesbankbzw.derBaFinanSitzungendergenanntenGremienkannnachsorgfäl-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tigerabwägungmitdeninformationsrechtenderabgeordnetendesdeutschen BundestagesnichtinderfürKleineAnfragennach 104i.V.m. 75Absatz3 und 76Absatz1derGeschäftsordnungdesDeutschenBundestages (GO-BT) vorgesehenen,zurveröffentlichungineinerbundestagsdrucksachebestimmten Weiseerfolgen.DieAntwortwirddeshalbeingestuftinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. * 2.AnwievielenAufsichtsrats-bzw.Verwaltungsratssitzungenodersonstigen SitzungenvonGremienmitKontrollaufgaben (beispielsweisekreditausschuss)vonkreditinstitutenhabenjeweilsmitarbeiterinnenundmitarbeiter derbundesbankbzw.derbafinindenjahren2005bis2008insgesamtteilgenommen (mitderbitteumjahres-undinstitutionsspezifischeangaben jeweils für BaFin und Bundesbank)? Für die Deutsche Bundesbank liegen die folgenden Daten vor: Teilnahme an Sitzungen von Kontrollgremien insgesamt DieBaFinführtkeinezentraleStatistiküberTeilnahmenanSitzungenvonKontrollgremiendervonihrbeaufsichtigtenKreditinstitute.DieInformationenüber dieerfolgteteilnahmeansitzungenvonkontrollgremienderinstitutewerdenin deninstitutsbezogenenaktenderbafinabgelegt.fürdiebereitstellungdergewünschteninformationistdiedurchsichtallerindenaktenvorhandenenprotokollevonstattgefundenensitzungenvonkontrollgremienerforderlich.dain denjahren2005bis2008jeweilsca.2000kreditinstituteunterderaufsichtder BaFinstandenundproInstitutmehrereSitzungenvonunterschiedlichenKontrollgremienproJahrstattfinden (vgl.auchantwortzufrage1),istdiedurchsichtvonvoraussichtlichmehreren1000dokumentenerforderlich.eineermittlung der Information ist daher nur mit einem unzumutbaren Aufwand möglich. 3.WievieleAufsichtsrats-bzw.VerwaltungsratssitzungenodersonstigeSitzungenvonGremienmitKontrollaufgaben (beispielsweisekreditausschuss) gabesindenjahren2005bis2008 (mitderbitteuminstitutsspezifischeangaben gemäß Frage 1 und Angaben auf Jahresbasis)? EinerechtlicheVerpflichtungderKreditinstitute,dieAufsichtüberdieAnberaumungderartigerSitzungenzuinformieren,bestehtnicht.Eineverbindliche AuskunftüberalleSitzungen,diestattgefundenhaben,istderBundesregierung daher nicht möglich. 4.WievieleAufsichtsgesprächehatdieBaFinbzw.dieBundesbankjeweils mitdeninstitutengemäßfrage1indenjahren2005bis2008durchgeführt (mitderbitteumangabenaufjahresbasis,differenzierungnachanlassbezogenenbzw.routinemäßigengesprächensowienachdeninstitutionen BaFin und Bundesbank)? AufsichtsgesprächesindeinInstrumentderErkenntnisgewinnungfürdieAufsicht.RoutinemäßigeAufsichtsgesprächemitdeneinzelnenInstitutendienen insbesonderederregelmäßigenerörterungderwirtschaftlichenentwicklung, * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als VS vertraulich eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4617 derrisikolagesowiederallgemeinengeschäftslagederinstituteaufgrundlage derausgewertetenjahresabschlussunterlagen.diebafinhatdasrechtzurteilnahme.dieaufsichtsgesprächewerdenvonderbundesbankgrundsätzlichjährlichdurchgeführt;insbesonderebeikleineninstituten,derensolvenzgesichert istunddiebankenaufsichtlichunauffälligsind,kannaufeinejährlichedurchführungvonaufsichtsgesprächenverzichtetwerden.unteranderembeipersonellenveränderungeninschlüsselpositionenkanneszumehrerenroutinemäßigen Aufsichtsgesprächen pro Jahr kommen. IndenJahren2005bis2008wurdenroutinemäßigeAufsichtsgesprächemitden infrage1genannteninstitutenwienachfolgenddargestelltdurchgeführt.inbezugaufdiedeutschebundesbank (BBk)sinddabeiteilweiseauchtelefonische Aufsichtskontakte enthalten. BayernLB: Sachsen LB: WestLB: HSH Nordbank:

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode IKB: Düsseldorfer Hypothekenbank: HRE 1 : HRE Holding, HRE Bank, HRE Bank International und Deutsche Pfandbriefbank AG. Commerzbank: Dresdner Bank:

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4617 AnlassbezogeneAufsichtsgesprächehabenSachverhalteoderThemenzumGegenstand,dieaufgrundbedeutenderEntwicklungenbeimInstituteinebesondere bankenaufsichtlichewürdigungerfordern.dieinitiativezuanlassbezogenen AufsichtsgesprächenkannvonderBundesbankoderderBaFinausgehen;sie sindjeweilszwischenbafinundbundesbankabzustimmen.diejeweilsandere Institution hat ein Teilnahmerecht. SolcheAufsichtsgesprächehabendeshalbeineandereWertigkeitalsroutinemäßigeAufsichtsgespräche.EsbestehtdieGefahr,dassdurchdieOffenlegungder AnzahlderanlassbezogenenAufsichtsgesprächeaufEinzelinstitutsbasis,selbst wenndies,wiehiergefragt,füreinenindervergangenheitliegendenzeitraum erfolgte,diewettbewerbspositionderbetroffeneninstitutenachteiligbeeinflusstwird.nachsorgfältigerabwägungmitdeninformationsrechtenderabgeordnetendesdeutschenbundestageskannindersachedaherkeineauskunft inderfürkleineanfragennach 104i.V.m. 75Absatz3und 76Absatz1 GO-BTvorgesehenen,zurVeröffentlichungineinerBundestagsdrucksachebestimmtenWeiseerfolgen.DieAntwortwirddeshalbeingestuftinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. * 5.WievieleAufsichtsgesprächehatdieBaFinbzw.dieBundesbankindenJahren2005bis2008insgesamtdurchgeführt (mitderbitteumangabenauf Jahresbasis,Differenzierungnachanlassbezogenenbzw.routinemäßigen Gesprächen sowie nach den Institutionen BaFin und Bundesbank)? Für die Deutsche Bundesbank liegen die folgenden Daten vor: routinemäßige Aufsichtsgespräche anlassbezogene Aufsichtsgespräche DieBaFinführtkeinezentraleStatistiküberTeilnahmeanAufsichtsgesprächen mitvertreterndervonihrbeaufsichtigtenkreditinstitute.dieinformationen überdieerfolgteteilnahmeanaufsichtsgesprächenwerdenindeninstitutsbezogenenaktenderbafinabgelegt.fürdiebereitstellungdergewünschten InformationistdieDurchsichtallerindenAktenvorhandenenProtokollevon stattgefundenenaufsichtsgesprächenerforderlich.daindenjahren2005bis 2008jeweilsca.2000KreditinstituteunterderAufsichtderBaFinstandenund proinstitutmehrereaufsichtsgesprächeprojahrstattfindenkönnen (vgl.auch AntwortzuFrage4),istdieDurchsichtvonvoraussichtlichmehreren1000Dokumentenerforderlich.EineErmittlungderInformationistdahernurmiteinem unzumutbaren Aufwand möglich. 6.WievieleSonderprüfungennach 44desGesetzesüberdasKreditwesen (KWG)hatdieBaFinindenJahren2005bis2008jeweilsbeideninFrage1 genannteninstitutenveranlasst (mitderbitteumjahres-undinstitutsspezifische Angaben)? * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als VS vertraulich eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BeideninFrage1genanntenKreditinstitutenordnetedieBaFinindenJahren 2005bis2008insgesamt64Prüfungengemäß 44KWGan.VondiesenPrüfungsanordnungenentfielenzehnaufdasJahr2005,13aufdasJahr2006,22auf das Jahr 2007 und 19 auf das Jahr FürdieerfragtenDetailinformationengiltdasinderVorbemerkungderBundesregierungerläuterteGeheimhaltungsinteressebezüglichderKontrollintensität derbankenaufsichtimhinblickaufeinzelneinstitute,dabereitsausderkenntnisderzahlvonsonderprüfungenderbankenaufsichtbeieinemkreditinstitut einirreversiblervertrauensverlustindasjeweiligeinstitutmitentsprechender ReaktiondesMarktes,insbesondereseinerGläubiger,entstehenkann.ZumindestbeisystemrelevantenKreditinstitutenkanndieszuerheblichnegativen AuswirkungenaufdieStabilitätdesgesamtenFinanzmarktesführen.Nach sorgfältigerabwägungmitdeninformationsrechtenderabgeordnetendes DeutschenBundestageskanninderSachedaherkeineAuskunftinderfür KleineAnfragennach 104i.V.m. 75Absatz3und 76Absatz1GO-BT vorgesehenen,zurveröffentlichungineinerbundestagsdrucksachebestimmten Weiseerfolgen.DieAntwortwirddeshalbeingestuftinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. * 7.WievieleSonderprüfungennach 44KWGhatdieBaFinindenJahren 2005bis2008insgesamtveranlasst (mitderbitteumangabenaufjahresbasis)? IndenJahren2005bis2008ordnetedieBaFininsgesamt1146Prüfungengemäß 44KWGan.DiesePrüfungenverteilensichwienachfolgenddargestellt: Angeordnete Prüfungen gemäß 44 KWG insgesamt InwieferngabesGesprächezwischenMitarbeiterinnenundMitarbeiternder Bundesbankbzw.derBaFinunddeninFrage1genanntenInstitutenüberdie aufsichtlichebehandlungvonaußerbilanziellenconduits (wierhineland FundingundRhinebridgebeiderIKBoderdieOrmond-Quay-Strukturbei der SachsenLB)? FallsesGesprächegab,wannfandendieseGesprächestatt,undwelche Personen waren daran beteiligt? WarderdeutschenFinanzaufsichtbeiderEinschätzung,dassdieGestaltung derconduitsimeinklangmitderdamaligenbankenaufsichtlichenbehandlungsolcherconduitsstand (vgl.antwortderbundesregierungzufrage13 aufbundestagsdrucksache17/1118),jederzeitbewusst,dassdieconduitsder Landesbanken wiez.b.dersachsenlb übergarantie-undpatronatserklärungensowiediegewährträgerhaftungvondenjeweiligenlandeshaushaltengarantiertwurdenunddamitletztlichdiesteuerzahlerinnenund Steuerzahler, nicht aber die Investoren die Risiken der Conduits trugen? Fallsnein,warumnicht,undinwiefernhatsichdiedamaligeEinschätzung (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1118) geändert? SeitwannunddurchwelchekonkretenMaßnahmen (wieverordnungen, Rechtsänderungenetc.)istsichergestellt,dassderartigeConduitsheutenicht mehr in Einklang mit dem Bankenaufsichtsrecht stehen? * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als VS vertraulich eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/4617 DiedeutscheBankenaufsichthatmiteinigenderinFrage1genanntenKreditinstitutezuunterschiedlichenZeitenGesprächegeführt,dieauchdasThemader außerbilanziellenconduitszumgegenstandhatten.darüberhinauswurden auchschriftlichestellungnahmenzudiesemthemaerbeten.inhaltlichzielten diegesprächeaufdenumfang,diebilanziellebehandlung,dierisikoüberwachungunddiewirtschaftlichenrisikendervondenvehikelnerworbenen Vermögensgegenständeab.ZumTeilwarauchdieRefinanzierungdieserKonstrukteGegenstandderGespräche.DieAufsichtgingregelmäßigdavonaus, dassdiegestaltungderconduitsimeinklangmitdendamalsgeltendenbankenaufsichtlichenregelungenstand.anhaltspunktedafür,dassdiedamalsgeltendenbankenaufsichtlichenregelungen,insbesondereinbezugaufdiekonsolidierunggemäß 10aKWGbzw.AnrechnungvonLiquiditätsfazilitätenim GrundsatzIbzw.gemäß 13bis14KWGnichtbeachtetwurden,ergabensich ausderberichterstattungderjahresabschlussprüfersowiedengeführtengesprächen nicht. BankenaufsichtlicheVorschriften,wiedieEigenmittelanforderungenundGroßkreditvorschriften,sollendasAbdeckenbestimmterRisikendurchEigenkapital unddieeindämmungvonklumpenrisikenmitdemzielsicherstellen,diegläubigereinesinstitutszuschützen.gestaltungen,diedasumgehenaufsichtsrechtlicherregelungenbezwecken,könnennichtimmerausgeschlossenwerden. HierzugehörtsicherauchdieNutzungvonConduit-Konstruktionen.AlsKonsequenzausderFinanzkrisesindverschiedenebankenaufsichtlicheAnforderungenverschärftworden,umdieRisikoerfassungund-abdeckungzuverbessern. DieseverteuernderartigeKonstruktionenundkönnenderenNutzungsoeinschränken. SowurdezumBeispieldieNullanrechnungfürMarktstörungsfazilitätengestrichenunddielaufzeitbezogeneUnterscheidungderHöhederanzusetzenden KonversionsfaktorenfürdietypischerweiseimConduit-ZusammenhangvergebenenVerbriefungs-Liquiditätsfazilitätenbeseitigt.BeiderfürdieGroßkreditbetrachtungbedeutsamenZusammenfassungvonKreditnehmernwurdeder KreisderZusammenfassungstatbeständeerweitert.Sokönnenbereitseinseitige wirtschaftlicheabhängigkeitenebensozurbildungeinerrisikoeinheitführen, wiediewirtschaftlicheabhängigkeitvoneinergemeinsamenrefinanzierungsquelle.diebetrifftinsbesondereauchzweckgesellschaftenoderconduit-strukturen.dievomcommitteeofeuropeanbankingsupervisors (CEBS)veröffentlichtenLeitlinienzurBankenrichtliniestellennunmehrklar,dasseinLiquidität bereitstellendesinstitutsämtlicheconduits,dievonderselbenhauptrefinanzierungsquelleabhängigsind,zueinemeinzigenkreditnehmerzusammenzufassen hat.diebafinwirddemnächsteinrundschreibenveröffentlichen,indemdie Verwaltungspraxis zu diesen CEBS-Guidelines erläutert wird. HandelsrechtlichsindseitInkrafttretendesBilanzrechtsmodernisierungsgesetzesam29.Mai2009zudemZweckgesellschaftengemäß 290Absatz2Nummer4HGBindenbilanziellenKonsolidierungskreisdesUnternehmenseinzubeziehen,dasnachwirtschaftlicherBetrachtungdieMehrheitderRisikenund/ oder Chancen der Zweckgesellschaft trägt. FürdieerfragtenDetailinformationengiltdasinderVorbemerkungderBundesregierungerläuterteGeheimhaltungsinteressebezüglichderKontrollintensitätder BankenaufsichtimHinblickaufeinzelneInstitute,daauchhierbereitshieraus einirreversiblervertrauensverlustindasjeweiligeinstitutmitentsprechender ReaktiondesMarktes,insbesondereseinerGläubiger,entstehenkann.Beider FragenachderBehandlungaußerbilanziellerConduitsistdaherauchzuberücksichtigen,dassdieinderVergangenheitabgeschlossenenGeschäftebisheute Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Institute haben. NachsorgfältigerAbwägungmitdenInformationsrechtenderAbgeordneten desdeutschenbundestageskannindersachedaherkeineauskunftinderfür

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode KleineAnfragennach 104i.V.m. 75Absatz3und 76Absatz1der GO-BTvorgesehenen,zurVeröffentlichungineinerBundestagsdrucksachebestimmtenWeiseerfolgen.DieAntwortwirddeshalbeingestuftinderGeheimschutzstelle des Bundestages zur Verfügung gestellt. * 9.MitwelchenkonkretenMaßnahmenreagiertendiezuständigenMitarbeiterinnenundMitarbeiterderBundesbankundderBaFinaufdieNachricht übereinefehlbuchunginhöhevon50mrd.euroinmeldungenderirischen DEPFA BANK plc? MitwelchengenauenPrüfungenwurdesichergestellt,dassdiegesamte Liquiditätssituation der HRE nicht tangiert ist? Isteskorrekt,dassfürsolchePrüfmaßnahmenalleindieBundesbank, nicht aber die BaFin zuständig gewesen ist? AnfangAugust2008informiertedieHypoRealEstateHoldingAGdieBundesbankunddieBaFintelefonischdarüber,dassimRahmeneinerinternenRevision beideririschendepfabankplc.festgestelltwordensei,dassfürdiesesinstitut unrichtigeliquiditätsmeldungenandiezuständigeirischeaufsichtsbehördefür FinanzdienstleistungenIFSRAabgegebenwurden;dieseseihierüberbereitsinformiertworden,eshandeltesichallerdingsnichtumeineFehlbuchung.Aus demschreibensderdepfabankplc.andieifsraergabsich,dassdiesebereits ausführlich zu dem Vorfall Stellung genommen hatte. AufexpliziteNachfragewurdegegenüberBundesbankundBaFinjeweilsaus- drücklichbestätigt,dassdieliquiditätsmeldungenfürdiehyporealestate- GruppeandiedeutscheAufsicht,unteranderemauchdertäglicheLiquiditätsreport,hiervonnichtbetroffenseien.DieweiterhintäglicheingehendenLiquiditätsmeldungenderHypoRealEstate-Gruppezeigtendiesbezüglichauchkeine Veränderung,sodassdieAuskunftplausibelerschienundweitergehendeMaßnahmen der deutschen Aufsicht nicht angezeigt waren. DieirischeAufsicht,diebereitszuvorumlaufendeUnterrichtungüberdiefür dieliquiditätsentwicklungderhyporealestate-gruppebedeutsamefeststellungengebetenwordenwar,hatderbafininzweischreibenihreeinschätzung zu dem Vorfall und dessen zwischenzeitliche Behebung mitgeteilt. InnerhalbderEUistdieLiquiditätsaufsichtnachwievorSachederjeweilszuständigenHeimatlandaufsicht.ImFallederHypoRealEstate-Gruppebedeutet(e)dies,dassdieDepfaBankplc.unterLiquiditätsgesichtspunkteneinzigder AufsichtderIFSRAunterlag/unterliegt.GleichwohlhattenBaFinundBundesbankmitderHREvereinbart,dassdiesefreiwilligLiquiditätsdatenfürdiegesamteGruppeliefert,dadieAufsichtdiesesRisikofürbedeutsamhieltundeine Beaufsichtigungnotwendigerschien.DieBundesbankhattehierinAbstimmungmitderBaFinundentsprechendihrerAufgabeninderlaufendenÜberwachung die Federführung übernommen. 10.WelcheFragen,InterventionenoderStellungnahmengabesindenVerwaltungsratssitzungenderBayernLBdurchdieandenSitzungenteilnehmendenVertreterinnenundVertreterderBundesbanksowiederBaFin zumkaufderhypogroupalpeadria (HGAA) (mitderbitteuminstitutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank)? * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als VS vertraulich eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/4617 DerErwerbeinesanderenInstitutsunterliegtnachdenBestimmungendesKWG unddereu-bankenrichtlinie (2006/48/EG)bzw.derEU-Beteiligungsrichtlinie (2007/44/EG) keiner Genehmigungspflicht durch die BaFin. DieBeurteilung,obeineBeteiligungwirtschaftlichsinnvollist,mittelfristig aussichtsreicherscheintoderobdergezahltekaufpreisangemessenist,stellt denkernbereichunternehmerischerentscheidungdar.dererwerbistseitens deraufsichtsbehördendementsprechendnichtzubeanstanden,solangeersich imrahmenderbankenaufsichtlichennormenbewegt.seitensderbafinerfolgten daher insoweit auch keine Reaktionen. FürdarüberhinausgehendeDetailinformationengiltdasinderVorbemerkung derbundesregierungerläutertegeheimhaltungsinteresse.diemeinungsbildung inorganenvonunternehmenistnureinemsehrbegrenztenpersonenkreisbekanntundunternehmenhabeneinberechtigtesinteresseandernichtverbreitungdergesprächsinhalte.nachsorgfältigerabwägungmitdeninformationsrechtenderabgeordnetendesdeutschenbundestageskannindersachedaher keineauskunftinderfürkleineanfragennach 104i.V.m. 75Absatz3und 76Absatz1GO-BTvorgesehenen,zurVeröffentlichungineinerBundestagsdrucksachebestimmtenWeiseerfolgen.DieAntwortwirddeshalbeingestuftin dergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageszurverfügunggestellt. * 11.InwiefernundmitwelchenkonkretenMaßnahmenhabendieBundesbank unddiebafinaufdiehshnordbankeingewirkt,dieinternenkontrollen unddierisikosteuerungaufneueentwicklungenimgeschäftsmodellder HSHNordbank (z.b.schnellankaufverfahrenundomegageschäfte)auszurichten (mitderbitteuminstitutionsspezifischeangabenjeweilsfür BaFin und Bundesbank)? FürdieerfragtenDetailinformationengiltdasinderVorbemerkungderBundesregierungerläuterteGeheimhaltungsinteressebezüglichbankenaufsichtlicher Maßnahmen,daunabhängigvomAnlassderMaßnahmebereitshierausein irreversiblervertrauensverlustindasjeweiligeinstitutmitentsprechenderreaktiondesmarktes,insbesondereseinergläubiger,entstehenkann.diesgilt insbesonderefürfragennachderausrichtungderinternenkontrollenundder RisikosteuerungvonKreditinstituten.NachsorgfältigerAbwägungmitden InformationsrechtenderAbgeordnetendesDeutschenBundestageskanninder SachedaherkeineAuskunftinderfürKleineAnfragennach 104i.V.m. 75 Absatz3und 76Absatz1GO-BTvorgesehenen,zurVeröffentlichungineiner BundestagsdrucksachebestimmtenWeiseerfolgen.DieAntwortwirddeshalb eingestuftindergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageszurverfügung gestellt. * 12.InwiefernhabendieBundesbankunddieBaFinanSitzungendesVerwaltungsratsderBayernLB,inwelchendieThematik ErwerbderBeteiligunganderHGAA behandeltwurde,teilgenommen,bzw.warensiebei den Beratungen zugegen? Welcheschriftlichenund/odermündlichenStellungnahmen,Empfehlungen,Anregungenetc.habendieVertreterinnenundVertreterderBundesbankbzw.derBaFinhierbeiggf.abgegeben (mitderbitteuminstitutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als VS vertraulich eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.WelcheFragen,InterventionenoderStellungnahmengabesindenVerwaltungsratssitzungenderBayernLBdurchdieandenSitzungenteilnehmendenVertreterinnenundVertreterderBundesbanksowiederBaFin zumkaufderhgaa (mitderbitteuminstitutionsspezifischeangaben jeweils für BaFin und Bundesbank)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 14.InwelchenFeldernbefandensichdieinFrage1genanntenInstituteinder Zwölf-Felder-MatrixderRisikoklassifizierungenjeweilsindenJahren2005 bis2008 (vgl.bafin-jahresbericht 06,S.68;BaFin-Jahresbericht 07, S.128;BaFin-Jahresbericht 08,S.126;BaFin-Jahresbericht 09,S.141)? DieAntwortwirdeingestuftinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageszurVerfügunggestellt. * DasGeheimhaltungsinteresseergibtsichdaraus,dass dermatrixeintragausderzusammenschauunterschiedlichenfaktorenentsteht, undausdemergebniskeineschlüsseaufeineneinzelnenfaktor (etwaliquiditätsrisiko)gezogenwerdendürfen,abergenaudiesseitensdesmarkteszubefürchtenist.zudemkönnendurchdenvergleichdereinstufungverschiedenerinstitutedurchdiebankenaufsichtnegativemarktreaktionennochverstärktwerden. NachsorgfältigerAbwägungmitdenInformationsrechtenderAbgeordneten desdeutschenbundestageskannindersachedaherkeineauskunftinderfür KleineAnfragennach 104i.V.m. 75Absatz3und 76Absatz1GO-BT vorgesehenen,zurveröffentlichungineinerbundestagsdrucksachebestimmten Weise erfolgen. * 15.InwievielenFällenhatdieBaFinerhöhteKapitalanforderungengemäß 10Absatz1bKWGbereitsverhängt,undinwelchemFeldderRisikoklassifizierungbefandensichjeweilsdieInstitutevorundnachdieser Verhängung? WievieleVerfahrenzurErhöhungderKapitalanforderungengemäß 10 Absatz1bKWGbefindensichderzeitimVorbereitungsstadium,undin welchemfeldderrisikoklassifizierungbefindensichjeweilsdieinstitute (keine Nennung der Institute erforderlich)? DieBaFinhatbisherineinemFallerhöhteKapitalanforderungengemäß 10 Absatz1bKWGangeordnet.DasbetroffeneInstitutwarvorderMaßnahmemit C/mittelundnachderMaßnahmemitD/mittelindieZwölf-Felder-Matrixder Risikoklassifizierungeneingestuft.InzwölfweiterenFällenwerdenderzeitsolcheMaßnahmengeprüft.VondenvondiesenMaßnahmenggf.betroffenenInstitutensindderzeitjedreimitB/niedrigbzw.C/niedrig,jeeinesmitA/mittelund B/mittel sowie vier mit C/mittel klassifiziert. 16.HatdieWestLBodereinihr (z.b.gesellschaftsrechtlich)verbundenes UnternehmenvonderdieInvestmentbankGoldmanSachsWertpapiere gekauft,dienunineineabwicklungsanstaltderwestlb (AidA/BadBank) ausgegliedertwerdenmüssen,undwennja,inwelchemnominalwertvolumen? DieBundesregierunghatkeineKenntnisdarüber,obundinwelchemUmfang Wertpapiere,dienunindieAbwicklungsanstaltausgegliedertwordensind, ursprünglich von der Investmentbank Goldman Sachs erworben worden sind. * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als VS vertraulich eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WievieleMilliardenEuroanAktivakonntenjeweilsdieBankenHRE undhshnordbankfürwelchenzeitraummittelsderüberkreuztransaktionen St.Pancras auslagern,undumwelchenbetragreduziertesich hierdurch jeweils das erforderliche Eigenkapital? DieHSHNordbankbzw.dieHREhabenjeweilseinrund3,45Mrd.US-Dollar umfassendesimmobilienportfolioindieverbriefungstransaktion St.Pancras eingebracht.durchdieseverbriefungstransaktionhabendiehshnordbankund diehreeinereduzierungdereigenkapitalanforderungeninanspruchgenommen. FürdiedarüberhinauserfragtenDetailinformationengiltdasinderVorbemerkungderBundesregierungerläuterteGeheimhaltungsinteresse.Zwarhatdie vomfragestellerangesprocheneundmittlerweilebeendetetransaktionderzeit keineauswirkungenmehraufdieeigenkapitalausstattungdesinstitutes.dadie TransaktionjedochAnlassfüreinstrafrechtlichesErmittlungsverfahrengegen OrganederGesellschaftist,bestehtnochimmereinberechtigtesInteresseander NichtverbreitungvonnichtoffenkundigenTatsachenimZusammenhangmitder Transaktion.NachsorgfältigerAbwägungmitdenInformationsrechtenderAbgeordnetendesDeutschenBundestageskanninderSachedaherkeineAuskunft inderfürkleineanfragennach 104i.V.m. 75Absatz3und 76Absatz1 GO-BTvorgesehenen,zurVeröffentlichungineinerBundestagsdrucksachebestimmtenWeiseerfolgen.DieAntwortwirddeshalbeingestuftinderGeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. * 18.WelcheDatensindderBundesregierungbekanntüberGehalts-undBonuszahlungenvonmehrals500000EurojährlichanMitarbeiterinnenund MitarbeiterunterhalbderVorstandsebenevonausdemBankenrettungsfondsSonderfondsFinanzmarktstabilisierung (SoFFin)unterstützten (z.b. durchgarantien,rekapitalisierungen,risikoübernahmen,bad-bank- Auslagerungen)Finanzinstituten (bitteaufschlüsselnnachfinanzinstitut, Art der SoFFin-Hilfe, Jahr, Mitarbeiterzahl, Betrag)? InformationenbetreffenddieVertragsgestaltungzwischendenausdemBankenrettungsfondsSoFFinunterstütztenFinanzinstitutenundihrenBeschäftigten sind,auchwennsiemitarbeiternderbundesregierungz.b.imrahmender Aufsichtsratstätigkeitbekanntwerden,vertraulichzubehandeln.EineÄußerung desbundesministeriumsderfinanzengegenüberdrittenzueinzelheitender Vertragsgestaltungbzw.derAufsichtsratstätigkeitistnichtzulässig, 116Satz2 desaktiengesetzes.diesgiltebensofürinformationen,diederbundesregierungdurchdietätigkeitderfinanzmarktstabilisierungsanstaltbekannt werden, 3bdesFinanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes.DieseVerschwiegenheitspflichtensindnotwendigesKorrelatzurPflichtderGeschäftsleitung, demaufsichtsrat,aberauchdenmitarbeiterndesfinanzmarktstabilisierungsfonds,ingesellschaftsangelegenheiteninvolleroffenheitzubegegnen.diese OffenheitistfürdasgesetzlichvorgegebeneZusammenwirkenderUnternehmensorgane,aberauchimRahmenderFinanzmarktstabilisierung,unverzichtbarundletztlichAusflussdergrundgesetzlichverbürgtenBerufs-,EigentumsundUnternehmensfreiheit,Artikel12Absatz1,Artikel14Absatz1GG.Das BekanntwerdendergefordertenInformationenwürdedenbetroffenenUnternehmen,dieunverändertimWettbewerbbestehenmüssen,einenerheblichen Nachteilbeibringen,daVertragskonditionenvonMitbewerbernamMarktleicht unter- bzw. überboten werden können. * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als VS vertraulich eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DaherkanninderSachekeineAuskunftinderfürKleineAnfragennach 104 i.v.m. 75Absatz3und 76Absatz1GO-BTvorgesehenen,zurVeröffentlichungineinerBundestagsdrucksachebestimmtenWeiseerfolgen.DieAntwortwirddeshalbeingestuftinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages zur Verfügung gestellt. * * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als VS vertraulich eingestuft. DieAntwortistinderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegtundkanndortnach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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