XIII. WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER VERLUSTRISIKEN BEI TERMINGESCHÄFTEN
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- Gudrun Holst
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1 XIII. WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER VERLUSTRISIKEN BEI TERMINGESCHÄFTEN Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen verdeutlichen, dass es sich bei Termingeschäften um hochspekulative Geschäfte handelt. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der Bank. 1. Erklärung von Termingeschäften Die wichtigsten an den Terminmärkten gehandelten Repräsentanten von Termingeschäften sind Futures und Optionen. Ein Festgeschäft (der so genannte Futures ) ist eine vertragliche, börslich gehandelte Vereinbarung zwischen zwei anonymen Parteien, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Basiswert, der nach Menge, Qualität und Liefertermin standardisiert ist, zum aktuellen Marktwert zu kaufen oder zu verkaufen. Als Basiswert dienen Aktien, Indices, Anleihen, Zinsen, Rohstoffe und Devisen. Eine Übersicht über sämtliche handelbaren Futures und deren individuelle Kontrakteigenschaften finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Börse. Eine Übersicht der wichtigsten Börsen finden Sie u.a. auf der Internetseite der Bank ( Um ein Termingeschäft einzugehen, muss der Auftraggeber eine Sicherheitsleistung, die so genannte Margin, erbringen. Die Margin ist ein Bonitätsnachweis des Auftraggebers für die Gegenpartei des vom Auftraggeber beabsichtigten Termingeschäftes. Sie teilt sich in einen gebundenen und variablen Teil. Die entsprechende Höhe der gebundenen Margin für ein Termingeschäft wird von der Börse, an der das Termingeschäft gehandelt wird, vorgegeben. Ihre Berechnung erfolgt mit Hilfe von mathematischen Formeln, die von verschiedenen Parametern wie z.b. dem Volumen des Termingeschäftes, dem aktuellen Marktwert, dem so genannten Kassapreis des Basiswertes und der Schwankungsintensität des Basiswertes abhängig sind. Eine genaue Darstellung der Berechnung und die aktuelle Höhe der Margin für ein Termingeschäft finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Börse. Der variable Teil der Margin fluktuiert in Abhängigkeit des Wertes des Termingeschäftes. Steigt der Kassapreis des Basiswertes während der Kontraktlaufzeit, so erzielt der Inhaber einer Kaufposition einen Gewinn, während der Inhaber der Verkaufsposition einen Verlust hinnehmen muss und umgekehrt. Diese sich ergebenden Gewinne bzw. Verluste werden täglich mit dem variablen Teil der Margin der beiden Parteien geldlich ausgeglichen. I. d. R. werden die Kontrakte am Laufzeitende von Investoren nicht physisch erfüllt, sondern durch Eingehen einer identischen Gegenposition geschlossen, d.h. das Geschäft wird glattgestellt. In manchen Fällen, so z.b. bei Aktienindexfutures, findet überhaupt kein Austausch des Basiswertes statt, sondern es erfolgt das so genannte Cash Settlement (Barausgleich), d.h. die offenen Termingeschäfte werden geldlich beglichen. Während der Kauf oder Verkauf des zugrunde liegenden Basiswertes unter den jeweiligen Kontrakteigenschaften bei einem Futures verpflichtend ist, ist dies bei Optionen, wie der Name schon suggeriert, optional. Eine Option verbrieft ihrem Inhaber das Recht, nicht aber die Pflicht, den vorab bestimmten Basiswert zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt (Europäische Option) bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Amerikanische Option) zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Basispreis zu kaufen (Long-Call-Option) oder zu verkaufen (Long-Put-Option). Der Verkäufer der Kaufoption (Short-Call-Option) muss im Falle der Ausübung der Option den Basiswert zu dem festgelegten Basispreis liefern. Der Verkäufer einer Put-Option (Short-Put-Option) ist dagegen verpflichtet bei Ausübung der Option den entsprechenden Basiswert zu dem vereinbarten Basispreis abzunehmen. Als Basiswert dienen Aktien, Indices, Anleihen, Zinsen, Rohstoffe und Devisen. Eine Übersicht über sämtliche handelbaren Optionen und deren individuelle Kontrakteigenschaften finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Börse. Der Verkäufer einer Option wird Stillhalter oder Schreiber genannt. Für das Options-, also das Ausübungsrecht zahlt der Käufer dem Schreiber eine nicht rückerstattungsfähige Optionsprämie. Im Gegenzug ist der Schreiber allerdings verpflichtet, dem Ausübungswunsch des Käufers Folge zu leisten und ihm durch gebundene Margin seine Bonität zu beweisen. Die entsprechende Höhe der gebundenen Margin für eine Option wird von der Börse, an der das Termingeschäft gehandelt wird, vorgegeben. Ihre Berechnung erfolgt mit Hilfe von mathematischen Formeln, die von verschiedenen Parametern wie z.b. dem Volumen der Option, dem aktuellen Marktwert, dem Preis des Basiswertes und der Schwankungsintensität des Basiswertes abhängig sind. Eine genaue Darstellung der Berechnung und die aktuelle Höhe der gebundenen Margin für eine Option finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Börse. Der Optionsinhaber wird sein Recht nur ausüben, wenn seine Option am Verfallstag im Geld ist, d.h. im Falle einer Call- Option der Preis des Basiswertes den Ausübungspreis übersteigt und im Falle einer Put-Option der Ausübungspreis den Preis des Basiswertes übersteigt. Ein in Deutschland relativ junges, aber immer beliebter werdendes Termingeschäft ist der Differenzkontrakt, der so genannte Contract for Difference, kurz CFD. Ein CFD ist ein Differenzgeschäft zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis, das erlaubt, mit den Preisänderungen des zugrunde liegenden Basiswertes zu agieren, ohne diesen selbst besitzen zu 45
2 müssen. Ziel hierbei ist die Erwirtschaftung von Gewinnen aus der Differenz zwischen Eröffnungs- und Schließungskurs des jeweiligen Basiswertes. CFDs werden nicht börslich gehandelt, sondern zählen zu den so genannten Over-The-Counter-(kurz OTC-)Produkten, d.h. es wird außerbörslich zwischen geeigneten Gegenparteien gehandelt. Als Basiswerte dienen Aktien, Indices, Anleihen, Zinsen, Rohstoffe, aber auch Sektor-CFDs sind möglich. Da ein CFD den Basiswert nachbildet, werden auch entsprechende Eigenschaften des Basiswertes nachgebildet, so z.b. Dividendenzahlungen bei einem Aktien-CFD. Der Käufer des Aktien-CFD erhält die Dividende vom Verkäufer des Aktien- CFD. Um ein CFD zu handeln, muss nicht der gesamte Wert der eingegangenen Position hinterlegt werden, sondern nur ein Bruchteil davon als Sicherheitsleistung, die so genannte Margin. Eine Übersicht über die handelbaren CFDs inklusive der individuellen Kontrakteigenschaften wie Basiswert, Handelszeiten und Margin-Höhe finden Sie auf der Internetseite der Bank ( und/oder MyVarengold. 2. Risiken von Termingeschäften Hebelwirkung Wenn Sie ein Termingeschäft eingehen, müssen Sie eine Sicherheitsleistung, die so genannte Margin hinterlegen. Die Margin beträgt nur einen Bruchteil des Wertes des eingegangenen Termingeschäfts. Dazu ein Beispiel für den Kauf eines Dax Futures: Bei einem Dax-Indexstand von Punkten hat dieses Termingeschäft einen Wert von EUR, da 1 Dax-Punkt laut Kontrakteigenschaft einen Gegenwert von 25 EUR hat (7.000 x 25 EUR (1 Dax-Punkt = 25 EUR) = EUR). In diesem Fall eines Futures wird die zu hinterlegende Margin durch die Börse bestimmt. Die zu hinterlegende Margin für den Handel des DAX Futures wird durch die Börse z.b. bei ,00 Euro festgelegt. Diesen Betrag muss der Händler eines DAX-Future- Kontraktes nun hinterlegen. Durch die zum Gesamtwert des Termingeschäftes relativ niedrige Einstiegsbedingung in Form der Margin ergibt sich beim Handel mit Termingeschäften ein Hebel: Im oben genannten Beispiel beträgt dieser ca. 1:12. Fällt der Dax Future auf Punkte (minus 1 % = 70 Punkte), so ergibt sich ein Verlust von EUR (70 Punkte = 70 x 25 EUR = EUR). Dieser Verlust kann sich je nach der Gesamtgröße des Kontos unterschiedlich auf ungebundene Margin auswirken. Größere Konten werden von diesem Verlust nicht so stark belastet wie kleinere. Ein Konto mit einer ungebundenen Margin von EUR verliert -8,75 %, ein Konto mit einer ungebundenen Margin von EUR verliert im Vergleich dazu nur -1,75 %. Der Hebel bewirkt, dass bereits kleine Schwankungen im Wert des Termingeschäftes große Auswirkungen auf die Margin haben. (Im Beispiel führte eine 1-prozentige Veränderung im Wert des Terminkontraktes zu einem Verlust von EUR.) Bei größeren Marktbewegungen und damit einhergehenden Verlusten kann dies nicht nur zum Gesamtverlust der Margin führen, sondern auch zu weiteren Verlusten, die ggf. über Ihre ungebundene Margin hinausgehen können. Dazu ein Beispiel: Angenommen die ungebundene Margin beträgt EUR. Zum Kauf des obigen Dax Futures werden davon EUR als Margin fixiert, so dass EUR als ungebundene Margin verbleiben. Sollte der Dax Future von Punkten um 1 % fallen, so ergibt sich, wie oben berechnet, ein Verlust von EUR. Die ungebundene Margin von EUR würde ausreichen, um diesen Betrag zu begleichen. Sollte der Dax Future von ursprünglich Punkten aber um 1,5 % auf 6895 fallen, so ergibt sich ein Verlust von EUR. Das ungebundene Margin von EUR würde nicht ausreichen, um diesen Betrag zu begleichen. Die Bank würde in einem solchen Fall den Nachschuss von Margin einfordern oder die Zwangsschließung des Termingeschäftes einleiten. Im Falle der Schließung des Termingeschäftes löst sich die hinterlegte gebundene Margin und die Verluste können beglichen werden. Je größer der Hebel bei einem Termingeschäft ist, desto größer ist das Verlustrisiko bei kleinen Marktschwankungen. Dazu wieder obiges Beispiel unter der Annahme, dass die zu hinterlegende Margin EUR beträgt. Es ergibt sich ein Hebel von 1:10, da mit einem Margin-Einsatz von EUR (Margin) ein Handelsvolumen von EUR (Gesamtwert des DAX- Future-Kontraktes bewegt werden kann Margin Call Machen Sie sich klar, dass beim Abschluss eines Termingeschäftes ein Teil Ihrer eingezahlten Margin als Margin hinterlegt werden muss. Verluste im Rahmen des Termingeschäftes können weit über die ungebundene Margin hinausgehen und die gebundene Margin aufzehren. Sollten Verluste dazu führen, dass Ihre gesamte Margin nicht mehr in ausreichender Höhe für die offenen Termingeschäfte vorhanden ist, so sollten Sie zusätzliche Margin zur Wiederherstellung der Sicherheit erbringen. Die hierfür gesetzte Frist kann extrem kurz sein. Falls Sie es unterlassen, die Margin in der gesetzten Frist nachzuschießen, werden die offenen Termingeschäfte durch die Bank zwangsweise liquidiert. Sie können Ihr gesamtes eingezahltes Kapital verlieren (Totalverlust). 46
3 2.03. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Termingeschäfte unter Umständen nicht zu einem fairen Marktpreis oder überhaupt nicht oder nur teilweise aufgelöst werden können. Ursache hierfür kann sein, dass ein entsprechender Kontrahent nicht zu finden ist, die Anzahl der Marktteilnehmer zu gering oder das gehandelte Volumen unzulänglich ist, oder dass ganz allgemein Marktstörungen auftreten. Dieses Risiko kann insbesondere dann bestehen, wenn es sich um illiquide Märkte mit einer vergleichsweise hohen Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis (hohe Bid-Ask-Spanne, zu Deutsch Geld-Brief-Spanne, Spread) handelt oder umfangreiche Transaktionen den Marktpreis nachhaltig beeinflussen. Zudem sind Terminbörsen ermächtigt, Preisschwankungsgrenzen festzusetzen, die für einen gewissen Zeitraum Kaufoder Verkaufsgebote außerhalb bestimmter Limits nicht zulassen. Hierdurch kann die Liquidierung einzelner Positionen beschränkt oder vollständig verhindert werden, was in erhöhte Verluste münden kann. Das Liquiditätsrisiko ist bei außerbörslich gehandelten Termingeschäften deutlich höher als bei börslich gehandelten Termingeschäften Risiko des wertlosen Verfalls Die aus Termingeschäften erworbenen, sehr kurz befristeten Rechte können eine Wertminderung erleiden oder sogar wertlos verfallen (Totalverlustrisiko). Das Risiko des Totalverlustes ist extrem hoch Fehlende Absicherungsmöglichkeiten / Leerlaufen von Risikobegrenzungen Geschäfte, mit denen die Risiken aus eingegangenen Termingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. Zu diesen Geschäften gehören Limit- oder Stop-Aufträge oder kombinierte Wenn-Dann -Limit- oder Stop-Aufträge. Die Anwendung von Limit- oder Stop-Aufträgen (hierbei handelt es sich um Aufträge, die dazu dienen, die Handelsverluste im Falle von gewissen Marktbewegungen zu begrenzen, indem automatisch die Schließung eines Termingeschäftes eingeleitet wird) kann die Verluste nicht in jedem Fall auf die vorgesehenen Beträge beschränken. Es ist möglich, dass auf Grund bestimmter Marktbedingungen die Aufträge nicht zeitgerecht, nicht zum festgesetzten Preis oder überhaupt nicht ausgeführt werden können, was zum Totalverlust Ihrer Margin sowie zu weiteren, Letztere übersteigenden Verlusten führen kann. Gerade in sehr volatilen Marktphasen mit den dann typischen großen und extrem schnellen Preisveränderungen kann die mit diesen Aufträgen beabsichtigte Risikobegrenzung fehlschlagen und es kann zu einem Totalverlust kommen Währungsrisiko Das Verlustrisiko erhöht sich, wenn die Verpflichtung aus Termingeschäften oder die hieraus zu beanspruchende Gegenleistung auf eine Fremdwährung lautet. In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswertes gekoppelt, sondern es besteht ein zusätzliches Verlustrisiko aufgrund der Wechselkursschwankungen der ausländischen Währung gegenüber dem Euro. Wechselkursschwankungen können den Wert des jeweiligen Termingeschäfts verringern sowie den Basiswert verteuern. Dies gilt auch für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Termingeschäft, das Sie in einer Fremdwährung erfüllen müssen Risikoerhöhung durch die Verwendung von Krediten Termingeschäfte sind keine tauglichen Sicherheiten für einen Kredit. Daher sollten sie auch niemals durch Kredite finanziert werden, d.h. die Margin sollte nicht kreditfinanziert werden. Sollten Sie diesen Hinweis nicht beachten, müssen Sie berücksichtigen, dass die Kosten und Zinsen für einen derartigen Kredit Ihre Gesamtkosten weiter erhöhen, so dass das ohnehin sehr hohe Verlustrisiko weiter ansteigt. Wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, müssen Sie nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit mit Gewinnen aus Termingeschäften verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und ggf. kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten Risiken bei taggleichen Geschäften (Daytrading) Der Begriff des sog. Daytradings bezeichnet Termingeschäfte, die während eines Tages durch den Kunden geöffnet und wieder geschlossen werden (taggleiche Geschäfte). Solche Termingeschäfte können auch mehrmals im Laufe eines Tages durchgeführt werden. Das Daytrading zeichnet sich durch eine große Anzahl innerhalb eines Tages durch den Auftraggeber getätigter Termingeschäfte aus. Daytrading ist mit hohen Gewinnchancen verbunden, birgt aber auch erhebliche Verlustrisiken - insbesondere dann, wenn Sie Termingeschäfte eingehen, die innerhalb eines Handelstages hohe Kursschwankungen erwarten lassen. Daytrader, die Termingeschäfte abschließen, handeln in aller Regel sehr häufig und kurzfristig. Das Verlustrisiko ist nicht vorhersehbar und kann auch über eventuell geleistete Sicherheiten (»Margins«) hinausgehen. Aufgrund der genannten Risiken sollten diese Geschäfte niemals auf Kredit finanziert werden. Im Fall kreditfinanzierter Daytrading-Geschäfte sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Kredit unabhängig von ihrem Erfolg beim Daytrading zurückzuzahlen. Auch kommt es durch die Häufigkeit der beim Daytrading getätigten Termingeschäfte zu einer großen 47
4 Summe von anfallenden Transaktionskosten, die die Margin auf Ihrem Handelskonto reduzieren und Gewinne unmöglich machen können.»daytrading«setzt vertiefte Kenntnisse beim Kunden in Bezug auf die Märkte, Handelstechniken und -strategien voraus. Bei dem Versuch, durch Daytrading Gewinne zu erzielen, konkurrieren Sie auch mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern Risikoerhöhung durch Transaktionskosten und Entgelte Die Transaktionskosten und Entgelte für die Dienstleistungen der Bank, des kontoführenden Instituts sowie ggf. anderer eingebundener Finanzdienstleistungsunternehmen wie z.b. Broker,Vermittler, Vermögensverwalter verschlechtern die Gewinnchancen der durch Sie selbst oder für Sie durch Handelsbevollmächtigte (bspw. im Rahmen einer Vermögensverwaltung) getätigten Termingeschäfte nachhaltig. Alle Transaktionskosten und Entgelte, die im Zusammenhang mit den Termingeschäften erhoben werden, müssen erst zurückverdient werden, bevor ein Gewinn für den Auftraggeber anfällt. Je höher die Handelsaktivität bzw. die Summe der getätigten Termingeschäfte ist, desto höher sind die gesamt anfallenden Transaktionskosten, da diese pro getätigter Transaktion in einem Termingeschäft anfallen und von Ihnen zu tragen sind. Hierbei können die Transaktionskosten schnell einen Großteil Ihrer Margin aufzehren und Ihre Chance, insgesamt einen Gewinn zu erzielen, erheblich reduzieren, selbst wenn anfänglich Gewinne erzielt werden. Im Rahmen einer Vermögensverwaltung kann es zu unangemessen hoher Handelsaktivität kommen, wenn Handelsbevollmächtigte unter einseitiger Bevorzugung der eigenen Vergütungsinteressen (sofern die Vergütung des Handelsbevollmächtigten von den Transaktionsentgelten je Handelsaktivität abhängig ist) Transaktionen und Geschäfte tätigen (Provisionsschinderei bzw. Churning). Eine weitere Ursache für eine sehr hohe Handelsaktivität findet sich z.b. darin, dass Ausstiegsmarken zur Verlustbegrenzung zu knapp gegenüber der zu erwartenden Schwankungsbreite der Preise für das Geschäft kalkuliert werden. Dies kann zu einem hektischen Ein- und Aussteigen in Termingeschäfte führen, mit der Folge von immer neu anfallenden Transaktionsentgelten, die marginzehrend wirken, ohne dass Verluste aufgrund von Marktveränderungen auftreten. Ihre Gewinnchancen sind in solchen Fällen minimal, wohingegen Verluste durch Transaktionskosten nahezu vorprogrammiert sind. Ebenso entsteht durch regelmäßiges Daytrading eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Transaktionen. Die hierdurch entstehenden Transaktionskosten können im Verhältnis zur Margin und einem erzielbaren Gewinn unangemessen hoch sein und zu Verlusten führen. Dies alles kann zu einem hektischen Ein- und Aussteigen in Termingeschäfte führen, mit der Folge von immer neu anfallenden Transaktionsentgelten, die das investierte Kapital (Margin) aufzehren, ohne dass Verluste aufgrund von Marktveränderungen auftreten. Gewinnchancen sind in solchen Fällen so gut wie ausgeschlossen, selbst wenn anfänglich Gewinne erzielt werden sollten. Des Weiteren treten bei einigen Termingeschäften, z.b. CFDs, Finanzierungskosten auf, die anfallen, sollten Sie diese Positionen über Nacht offen halten. Es entsteht also eine doppelte Transaktionskostenbelastung, deren Ursache sich entweder in regelmäßigem Daytrading oder den Finanzierungskosten über Nacht findet. Das Gewinn-/Verlustverhältnis von Termingeschäften wird durch Transaktionskosten und Finanzierungskosten in Richtung Verlust verzerrt, weil Transaktionskosten und Entgelte erst durch Marktentwicklungen zu Ihren Gunsten zurückverdient werden müssen. Tritt die erwartete Kursentwicklung nicht ein, so erhöhen die jeweils anfallenden Transaktionskosten und Entgelte den ohnehin entstehenden Verlust. Je höher die Kosten pro Geschäft sind, umso geringer werden etwaige Gewinnchancen. Letztlich ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass sich vereinnahmte Entgelte (bspw. Managementgebühren) und Gewinnbeteiligungen durch für Sie im Rahmen einer Vermögensverwaltung tätige Dritte ebenfalls mindernd auf Ihre Chance zur Gewinnerzielung auswirken bzw. erzielte Gewinne vermindern, da diese weiteren Kosten sich zur Summe der Transaktionskosten hinzuaddieren und ebenfalls zurückverdient werden müssen Risiken beim Einsatz von elektronischen Systemen Einige Terminbörsen sind elektronische Handelsbörsen und somit von Computersystemen sowie elektronischen Netzwerken abhängig. Auch außerbörsliche Termingeschäfte werden u.a. über Computersysteme sowie elektronische Netzwerke abgeschlossen. Bei einer Systemstörung oder einem Systemausfall kann die Ausführung Ihres Auftrages erschwert, verzögert oder sogar unmöglich werden. Gemäß ihren Bedingungen haften regelmäßig weder die Terminbörsen noch die Clearinginstitutionen gegenüber Börsenteilnehmern oder Auftraggebern von Börsenteilnehmern in Bezug auf Verluste oder entgangene Gewinne sowie in Bezug auf Schäden oder Verzögerungen irgendwelcher Art, die auf ein vollständiges oder partielles Versagen eines oder mehrerer elektronischer Systeme der Terminbörsen zurückzuführen sind, soweit sie nicht durch die Terminbörsen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Beim Einsatz von elektronischen Handelssystemen können technische Fehler auftreten, und zwar sowohl bei der Generierung automatischer Kauf- oder Verkaufssignale als auch bei deren Übertragung. Dies kann bspw. dann auftreten, 48
5 wenn ein mathematischer Algorithmus die auszuführende Börsentransaktion in einem automatisierten Verfahren erstellt und zum Teil elektronisch - ggf. auch über die Infrastruktur der Vermögensverwalterin - übermittelt. Die Kontrolle der Signale und Berechnungen kann nur ex-post, also im Nachhinein erfolgen. Derartige technische Fehler gehen zu Ihren Lasten. Dies kann zu Verlusten führen. Weitere Risiken können sich aufgrund der Eigenheiten des Tradings via elektronischer Handelssysteme ergeben, insbesondere kann es aufgrund von Systemfehlern, Systemabstürzen, Übertragungsfehlern, anderen Störungen der Hardware oder Software oder der Unterbrechung der Verbindung dazu kommen, dass Aufträge, insbesondere auch Stop- Limit-Orders und/oder Stop-Loss-Orders, nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt oder ausgeführt werden können. Auch diese Fehler und Störungen können Verluste bis zum Totalverlust oder darüber hinaus der von Ihnen eingesetzten Margin zur Folge haben Risiken in der Person Ihrer Vertragspartner Bei einem Termingeschäft steht Ihnen immer eine Gegenpartei gegenüber. Diese Gegenpartei kann je nach Art des Termingeschäftes die Bank selbst, das kontoführende Institut oder ggf. andere eingebundene Finanzdienstleistungsunternehmen wie z.b. Broker und Vermittler sein. In Person der Gegenpartei besteht ein Erfüllungsrisiko. So kann es passieren, dass sich Ihre Kurserwartungen voll und ganz erfüllen, die Gegenpartei jedoch nicht in der Lage ist, Ihnen den Gewinn auszugleichen. Der Eintritt einer solchen Situation bedeutet, dass Sie trotz der Erfüllung Ihrer Kurserwartungen einen Totalverlust erleiden. Ein Erfüllungsrisiko besteht zudem, wenn Ihre Gegenpartei oder die Terminbörse selbst durch unerwartete Ereignisse wie z.b. Krieg, Naturkatastrophen oder politischen oder wirtschaftlichen Wandel ausfällt. Das Erfüllungsrisiko ist bei außerbörslich gehandelten Termingeschäften deutlich höher als bei börslich gehandelten Termingeschäften. Ferner besteht ein Verwertungsrisiko, weil die Gegenpartei u. U. dazu berechtigt ist, ihr Auftraggebervermögen nach Maßgabe bestimmter Regeln zu verleihen oder als Pfand für eigene allgemeine Kredite zu verwenden. Diese Risiken sind u. U. nicht abgesichert, weil die Gegenpartei z.b. keiner Anlegerentschädigungseinrichtung angehört oder diese das Verwertungsrisiko nicht abdeckt. Varengold unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bank gehört ferner der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen an; gleichwohl sind im Insolvenzfall Ansprüche gegen die Bank nur in dem durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) festgelegten Rahmen abgesichert. Die Terminbörsen stehen nur mit ihren Börsenteilnehmern (z.b. Brokern oder der Bank), nicht indes mit deren Auftraggebern, also nicht mit Ihnen persönlich, in einer vertraglichen Beziehung. Sie stehen in vertraglichen Beziehungen mit der Bank. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Terminbörsen Ihnen gegenüber in keiner Weise irgendwelche Haftung übernehmen in Bezug auf Handlungen, die von diesen Institutionen in Übereinstimmung mit geltendem Recht und ihren jeweils gültigen Bedingungen vorgenommen wurden. Die Bank ist zwar gesetzlich verpflichtet, im Haftungsfall Ihre Ansprüche gegenüber der Terminbörse an Sie abzutreten. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Verpflichtungen der Terminbörse gegenüber der Bank anders ausgestaltet sind als die vertraglichen Pflichten zwischen der Bank und Ihnen. In diesem Fall kann es sein, dass nicht der volle Schaden ersetzt wird oder ein Haftungsausschluss greift und der Schaden überhaupt nicht ersetzt wird Betriebs- und Organisationsrisiken Unter Betriebs- und Organisationsrisiken ist die Gefahr zu verstehen, dass Mängel in der eigenen Aufbau- und Ablauforganisation zu unerwarteten Verlusten führen können. Dieses Risiko kann auf Unzulänglichkeiten in EDV- und anderen Informationssystemen, auf menschlichem Versagen und ungenügenden innerbetrieblichen Kontrollverfahren basieren. Schwächen in der Aufbau- und Ablauforganisation können sich in einem erheblichen Verlustrisiko oder in zusätzlichem Aufwand niederschlagen. Auch fehlerhafte Programmabläufe sowie automatisierte EDV- und Informationssysteme, die in Art und Umfang nicht dem laufenden und potentiellen Geschäftsvolumen Rechnung tragen, bergen ein erhebliches Betriebsrisiko. Zu den menschlichen Risikofaktoren, die einen Verlust des Engagements begründen können, zählen mangelndes Verständnis der Geschäftsführung, mangelnde innerbetriebliche Risikokontrollen, insbesondere Geschäftsablaufkontrollen, fehlende Handelslimits sowie das Eingehen unverhältnismäßig vieler offener Positionen Länder- und Transferrisiko Das Länderrisiko bezeichnet das Risiko in dem Fall, dass ein ausländischer Schuldner trotz eigener Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit und/oder -bereitschaft seines Sitzlandes die geschuldeten Leistungen nicht oder nicht fristgerecht leisten kann. Dahinter verbirgt sich die Gefahr einer wirtschaftlichen und/oder einer politischen Instabilität. So können Geldzahlungen, auf die der Gläubiger einen Anspruch hat, aufgrund von Devisenmangel oder Transferbeschränkungen im Ausland ausbleiben. Zudem kann der Transfer von Geldern oder deren Tausch in eine andere Währung durch staatliche Maßnahmen untersagt werden. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist die Blockade von Guthaben iranischer und irakischer Banken in den USA durch die amerikanische Regierung. Man spricht von Transferrisiko. Zwar ist das Transferrisiko im Zuge der 49
6 Globalisierung der Kapitalmärkte zumindest im Verkehr der westlichen Industrienationen untereinander als eher gering einzustufen. Dennoch ist es vorhanden. Es existiert keine perfekte Absicherungsmöglichkeit gegen das Transferrisiko. Destabilisierende Ereignisse in politischen und/oder sozialen Systemen können zur staatlichen Einflussname auf die Bedienung von Auslandsschulden und zur Zahlungseinstellung eines Landes führen. Politische Ereignisse können sich auf dem weltweit verflochtenen Kapital- und Devisenmarkt niederschlagen. Sie können dabei kurssteigernde Impulse oder aber Basisstimmung erzeugen. Beispiele für solche Ereignisse sind nationale und internationale Krisensituationen, Änderungen der Wirtschaftsordnung, Änderungen im Verfassungssystem oder der politischen Machtverhältnisse, Revolutionen und Kriege sowie durch Naturgewalten ausgelöste Ereignisse. Auch Wahlaussichten und Wahlergebnisse haben gelegentlich je nach Wirtschaftsprogramm der dominierenden politischen Kräfte Auswirkungen auf die Währung und den Kapitalmarkt des betreffenden Landes. Große Bedeutung haben auch die von einigen Wirtschaftsmagazinen publizierten Länderratings. Es handelt sich dabei um eine Einstufung der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings dienen als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung des Länderrisikos Risiken der Liefer- und Abnahmeverpflichtung Falls Sie Verkäufer von Futures oder Optionen sind, müssen Sie in Übereinstimmung mit den börslich festgesetzten Bestimmungen des jeweiligen Termingeschäftes eine bestimmte Menge des Basiswertes liefern und erhalten dafür den Kaufpreis (egal wie sich der Preis des Basiswertes zwischenzeitlich entwickelt hat), wie bei Eröffnung des Termingeschäftes festgesetzt, es sei denn, Sie schließen Ihre Verpflichtung durch Eingehen des entsprechenden Gegengeschäftes vor dem letzten Handelstag des Termingeschäftes. Falls Sie Käufer eines Futures sind, müssen Sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der jeweiligen Terminbörse den Basiswert, auf den sich das jeweilige Termingeschäft bezieht, abnehmen und den vollen Kaufpreis (egal wie sich der Preis des Basiswertes zwischenzeitlich entwickelt hat), wie bei Eröffnung des Termingeschäftes festgesetzt, bezahlen, es sei denn, Sie schließen Ihre Verpflichtung durch Eingehen des entsprechenden Gegengeschäftes vor dem letzten Handelstag des Termingeschäftes Rechtliches Risiko Das rechtliche Risiko bezeichnet das Risiko in dem Fall, dass ein Geschäft aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar ist. Die Durchsetzbarkeit von Verträgen kann insbesondere wegen einer fehlenden Berechtigung des Geschäftspartners zum Geschäftsabschluss, vertraglicher Mängel, unvollständiger Dokumentation der Geschäfte und/oder rechtlicher Besonderheiten in den Ländern, in denen der Geschäftspartner seinen Sitz hat, gefährdet sein. Ein bestimmtes Geschäft ist z.b. dann nicht durchsetzbar, wenn die eingegangenen Verpflichtungen generell nicht durchsetzbar sind. Es kann aber auch nur gegenüber einem bestimmten Vertragspartner nicht durchsetzbar sein. Dies ist z.b. dann der Fall, wenn dieser entweder ein derartiges Geschäft nicht wirksam abschließen kann oder zur Wirksamkeit des Geschäfts erforderliche Genehmigungen bzw. Einwilligungen nicht vorliegen. Wenn ein Geschäft unzulänglich dokumentiert ist, lässt sich im Streitfall ein Anspruch möglicherweise nicht gerichtsfest beweisen. Rechtliche Risiken steigen, wenn außerbörsliche Geschäfte nicht unter anerkannten Rahmenverträgen dokumentiert werden. In diesem Fall vergrößert sich die Gefahr, dass nicht alle auftretenden Fragen abschließend geregelt sind. Werden außerbörsliche Geschäfte mit einem Vertragspartner gemäß einem Rahmenvertrag abgeschlossen und enthält dieser Vertrag eine Nettingvereinbarung, besteht das Risiko, dass diese bei Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners nicht durchsetzbar ist. Dies kann zu einem Wahlrecht des Insolvenzverwalters führen Risiken bei Erteilung einer Handelsvollmacht an einen Dritten Wenn ein Kontoinhaber einen Dritten mit einer Handelsvollmacht für sein Konto ausstattet, so muss er sich sämtliche Handlungen und Transaktionen des Handelsbevollmächtigten zurechnen lassen. Dies gilt entsprechend für etwaige Verluste hieraus. Weiterhin findet keinerlei Kontrolle oder Überwachung der vom Handelsbevollmächtigten getätigten Geschäfte und Transaktionen durch die Bank statt. Dies ist die Pflicht des Kontoinhabers Unvermeidbarkeit der Risiken Wenn Ihnen einer unserer Mitarbeiter erklärt, die vorstehenden Risiken seien im konkreten Fall nicht vorhanden und Ihnen gar Gewinne garantiert oder eine Verlustbegrenzung zusichert, so handelt er unbefugt. Die Risiken lassen sich weder durch eine Beratung noch durch eine technische Ausrüstung noch durch den Einsatz von Computerprogrammen ausschließen. Soweit der Kunde Körbe verschiedener zusammengesetzter Finanzprodukte oder auf diese Art und Weise konstruierte Indizes erwirbt, so soll damit das Ziel der Risikodiversifikation erreicht werden. Gleichwohl können die vorstehend aufgeführten Risiken nicht reduziert oder gar ausgeschaltet werden. Es besteht auch bei zusammengesetzten Finanzprodukten nach wie vor das Risiko des Totalverlustes. Überdies ist bei zusammengesetzten Finanzprodukten die i. d. R. höhere Kostenbelastung durch die Aufsummierung der Kosten für die einzelnen enthaltenen Finanzprodukte zu berücksichtigen. 50
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