Ich darf Sie bitten, diesen an die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung weiter zu leiten.
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- Matilde Gitta Hafner
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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Wolfgang Große Brömer Platz des Landtags Düsseldorf April 2008 Seite 1 von 8 Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Herr Frein Telefon Telefax thomas.frein@msw.nrw.de Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sie hatten mit Schreiben vom 7. April 2008 um den anliegenden schriftlichen Bericht zum Thema Abgänge, Wiederholungen und Abschlüsse an Gesamtschulen und Gymnasien für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 23. April 2008 gebeten. Ich darf Sie bitten, diesen an die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung weiter zu leiten. Mit freundlichen Grüßen Barbara Sommer Anschrift: Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@msw.nrw.de
2 Seite 2 von 8 Anlage Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags NRW Bericht zum Thema Abgänge, Wiederholungen und Abschlüsse an Gesamtschulen und Gymnasien Abgänge und Abschlüsse in der Sekundarstufe I Am Ende des Schuljahres 2006/07 verließen Schülerinnen und Schüler der Gesamtschulen und Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Ende oder während der Sekundarstufe I das allgemein bildende Schulsystem. Schulabgänger und Absolventen von Gymnasien und Gesamtschulen während oder am Ende der Sekundarstufe I im Jahr 2007 Abschlussart Gesamtschule Gymnasium Schüler % Schüler % Ohne Hauptschulabschluss ,5% 209 4,4% Hauptschulabschluss ,6% ,9% davon nach Klasse ,8% 98 2,1% mit Berechtigung zum Besuch der Klasse 10, Typ B 771 3,4% 287 6,0% Sekundarabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) ,4% 278 5,8% Fachoberschulreife ,8% ,7% mit Fachhochschulreife abgegangen ohne Qualifikations- / Versetzungsvermerk *) ,9% 243 5,1% mit Qualifikations- / Versetzungsvermerk *) ,0% ,6% zusammen ,0% ,0% *) An der Gesamtschule wird der Fachoberschulabschluss ohne und mit Qualifikationsvermerk erteilt, während am Gymnasium dieser Abschluss ohne bzw. mit Versetzungsvermerk vergeben wird. Sowohl die Zahl der Schulabgänge während oder am Ende der Sekundarstufe I als auch die Verteilung dieser Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Abschlussarten ist unterschiedlich. Dies ist unter anderem auch auf die unterschiedliche Zusammensetzung der Schülerschaft zu-
3 rückzuführen. Denn während das Bildungsziel der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in aller Regel der Besuch der gymnasialen Oberstufe und der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist, strebt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule lediglich den Hauptschulabschluss oder die Fachoberschulreife an. Seite 3 von 8 Am Gymnasium erwarben zuletzt 81,7% (3.895) der Abgängerinnen und Abgänger am Ende der Sekundarstufe I die Fachoberschulreife, an der Gesamtschule waren es 54,8% (12.329). Einen Hauptschulabschluss erwarben 13,9% (663) der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten sowie 40,6% (9.132) der Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler. 209 (4,4%) Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums gingen ohne Abschluss ab, an der Gesamtschule waren es (4,5%). Abgänge und Abschlüsse in der Sekundarstufe II Alle Schülerinnen und Schüler, die in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe eintreten, verfügen über die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Mit der Erteilung dieser Zugangsberechtigung wird festgestellt, dass die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe und den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife mitbringen. Wie aus der nachstehenden Auswertung der Amtlichen Schuldaten hervorgeht, war die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Entlassjahr 2007 an Gesamtschulen die Allgemeine Hochschulreife erlangt haben, um 40,4% niedriger als die Zahl der 2004/05 in die Jahrgangsstufe 11 eingetretenen Schülerinnen und Schüler. Im Gymnasium betrug der Vergleichswert 19,3%. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler haben die gymnasiale Oberstufe vorzeitig verlassen oder vollständig durchlaufen und dennoch nicht die Allgemeine Hochschulreife erreicht. Ein Teil von ihnen hat die Schule mit Fachhochschulreife verlassen, die übrigen haben keinen zusätzlichen Abschluss (weder Fachhochschulreife noch Hochschulreife) in der gymnasialen Oberstufe erworben. Darüber hinaus wird die jährliche Schülerzahlveränderung beeinflusst durch die Aufnahme von
4 Wiederholerinnen und Wiederholern aus höheren Jahrgangsstufen sowie die Abgabe an nachrückende Jahrgangsstufen. Seite 4 von 8 Schülerzahlveränderung in der gymnasialen Oberstufe von Jahrgangsstufe 11 in 2004/05 bis zur Allgemeinen Hochschulreife in Auswertung der Amtlichen Schuldaten - Schulform / Abschluss Schüler am des Schuljahres... im Jahrgang /05 - JG /06 - JG /07 - JG 13 Veränderung gemessen am Jahrgang 11 im Schuljahr 2004/05 Abiturientinnen und Abiturienten am Ende des Schuljahres 2006/ Gesamtschule Schüler insgesamt (Spalte 5 Abiturienten) Verringerung der Schülerzahl zum folgenden Schuljahr bzw. bis zum Erwerb des Abiturs absolut % 10,7% 18,2% 18,3% 40,4% davon mit Fachhochschulreife abgegangen in % gemessen am Jahrgang 11 in 2004/05 13,7% restliche Schülerzahlverringerung in % gemessen am Jahrgang 11 in 2004/05 26,6% Gymnasium Schüler insgesamt (Spalte 5 Abiturienten) Verringerung der Schülerzahl zum folgenden Schuljahr bzw. bis zum Erwerb des Abiturs absolut % 4,2% 9,0% 7,4% 19,3% davon mit Fachhochschulreife abgegangen in % gemessen am Jahrgang 11 in 2004/05 6,9% restliche Schülerzahlverringerung in % gemessen am Jahrgang 11 in 2004/05 12,4% Gemäß 82 (8) SchulG ist in der gymnasialen Oberstufe eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase erforderlich. Das Ministerium kann Ausnahmen von dieser Mindestgröße zulassen.
5 Im laufenden Schuljahr unterschreiten 22 von 201 öffentlichen Gesamtschulen (10,9 %) und eine private Gesamtschule in der Jahrgangsstufe 12 die vorgesehene Mindestgröße von 42 Schülerinnen und Schülern. Darunter haben fünf Gesamtschulen in den zurückliegenden fünf Jahren in keinem Jahr, weitere sieben in nur einem Jahr die Mindestgröße erreicht. Seite 5 von 8 Der im Vergleich zum Gymnasium stärkere Schülerzahlrückgang innerhalb der gymnasialen Oberstufe trägt auch dazu bei, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrößen teilweise nicht erreicht werden. Zur öffentlichen Diskussion dieser Auswertung der Amtlichen Schuldaten ist folgendes klarzustellen: Es handelt sich um einen Vergleich der Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten 2007 im Verhältnis zur Zahl der Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 11 im Schuljahr 2004/05. Das Ministerium hat das Ergebnis dieser Auswertung nicht als Abbrecherquote präsentiert. Allerdings würde die Berechnung einer Abbrecherquote mit höchster Wahrscheinlichkeit zu nur gering abweichenden Ergebnissen führen. Dabei könnte eine auf Kohortenbasis berechnete Abbrecherquote gerade für die Gesamtschule höher ausfallen, als der vom Schulministerium verwendete Wert. Denn es wechseln stets mehr Schülerinnen und Schüler von der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums in die der Gesamtschule als umgekehrt. Die vom Schulministerium verwendeten Daten können nicht mit dem Argument in Zweifel gezogen werden, die Wiederholerinnen und Wiederholer seien nicht berücksichtigt. Eine solche Argumentation ist mit einem schwerwiegenden analytischen Fehler behaftet. Denn in der Zahl der Abiturientinnen und Abiturenten des Jahres 2007 sind zwar nicht die Schülerinnen und Schüler enthalten, die 2004 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind und eine Jahrgangsstufe wiederholt haben, dafür aber diejenigen, die 2003 eingetreten sind und eine Jahrgangsstufe wiederholt haben. Zwar sind die Wiederholerquoten in der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule mäßigen Schwankungen unterlegen (2004/05: 5,1%, 2005/06: 5,4%, 2006/07: 7,2%), dennoch gleichen sich die Abgabe von Schülerinnen
6 und Schülern nach unten und die Aufnahme von oben im Wesentlichen aus. Dabei war die Wiederholerquote im Gymnasium im Vergleichszeitraum nur rund halb so hoch (2004/05: 2,9%, 2005/06: 2,8%, 2006/07: 3,4%) wie in der Gesamtschule. Seite 6 von 8 Aus der oben stehenden Tabelle kann die Zahl der Schülerinnen und Schüler entnommen werden, die mit der Fachhochschulreife von der gymnasialen Oberstufe abgegangen sind. Bildungsziel der gymnasialen Oberstufe ist allerdings die Allgemeine Hochschulreife und nicht die Fachhochschulreife. Natürlich ist ein vorzeitiges Abgehen nicht in allen Fällen mit einem Scheitern verbunden weder in der Gesamtschule noch im Gymnasium. Das ändert jedoch nichts daran, dass die vorzeitigen Abgänger auch mit dem Erwerb der Fachhochschulreife das Bildungsziel der gymnasialen Oberstufe nicht erreichen, genauso wenig wie z.b. Realschülerinnen und Realschüler, die nach dem neunten Schuljahr mit dem Hauptschulabschluss abgehen. Unter Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule (13,7% gemessen am eingetretenen Jahrgang), die 2004 in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind und in 2005 nach Jahrgangsstufe 11, in 2006 nach Jahrgangsstufe 12 und in 2007 nach Jahrgangsstufe 13 die Fachhochschulreife erworben haben, ergibt sich nach den Amtlichen Schuldaten für die Gesamtschule ein Anteil von 26,6% der Schülerinnen und Schüler, die in der Oberstufe weder die Fachhochschulreife noch die Allgemeine Hochschulreife (also keinen zusätzlichen Abschluss) erworben haben. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums (6,9% gemessen am eingetretenen Jahrgang) liegt der Vergleichswert für dieses mit 12,4% bei weniger als der Hälfte. Bezogen auf die unterschiedlichen Anteile ausländischer und ausgesiedelter Schülerinnen und Schüler an Gymnasium und Gesamtschule ist festzustellen, dass gemessen an der Zahl der ausländischen und ausgesiedelten Schülerinnen und Schüler, die 2004 in die Jahrgangsstufe 11 der Gesamtschule eingetreten sind, die Zahl der ausländischen und ausgesiedelten Abiturientinnen und Abiturienten in 2007 um 56,6% niedriger lag. Der Vergleichswert für das Gymnasium liegt bei 41,2%.
7 Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Abbrecherquote, es ist allerdings ein klares Indiz dafür, dass diese auch unter ausländischen und ausgesiedelten Schülerinnen und Schülern in der Gesamtschule höher ist als im Gymnasium. Seite 7 von 8 Der Rückschluss, dass ohne die Gesamtschulen im Jahr Schülerinnen und Schüler weniger die allgemeine Hochschulreife erhalten hätten, greift zu kurz. Er unterstellt, dass ausschließlich die Gesamtschule diese Schülerinnen und Schüler zum Abitur führen konnte und dass kein Gesamtschul- Abiturient das Abitur am Gymnasium oder Berufskolleg hätte erwerben können. Mutmaßungen darüber, wie Abschlussquoten unter anderen bildungspolitischen Rahmenbedingungen gewesen wären, sind rein spekulativ. Wiederholungen in den Sekundarstufen I und II Die Wiederholerquote in der Sekundarstufe I der Gesamtschule ist systembedingt (eine Versetzung gibt es nur von Klasse 9 nach Klasse 10) geringer als in den anderen Schulformen der Sekundarstufe I. Sie beträgt im laufenden Schuljahr 1,6%. In der Sekundarstufe I des Gymnasiums liegt sie im Schuljahr 2007/08 bei 1,9%. Nach dem Verursacherprinzip, bei dem die Schüler unabhängig davon, in welcher Schulform die Wiederholung stattfindet, bei ihrer Herkunftsschulform gezählt werden, beträgt sie im Gymnasium 2,1%. In der Sekundarstufe II beträgt die Wiederholerquote der Gesamtschule zurzeit 7,0% (nach dem Verursacherprinzip 6,2%). Im Gymnasium ist sie mit 3,0% (unveränderte Werte beim Verursacherprinzip) deutlich niedriger.
8 Wiederholerquoten an Gesamtschulen und Gymnasien in Nordrhein-Westfalen nach Schulstufe und Schuljahr Seite 8 von 8 Durchführungsprinzip 1) Verursacherpinzip 2) Jahr Gesamtschule Gymnasium Gesamtschule Gymnasium Sek. I Sek. II Insg. Sek. I Sek. II Insg. Sek. I Sek. II Insg Sek. I Sek. II Insg ,7 5,1 2,2 2,4 2,9 2,5 1,6 4,2 2,0 2,6 3,0 2, ,5 5,4 2,2 2,3 2,8 2,5 1,5 4,7 2,0 2,5 2,8 2, ,4 7,2 2,4 2,4 3,4 2,7 1,4 6,6 2,3 2,6 3,4 2, ,6 7,0 2,5 1,9 3,0 2,3 1,6 6,2 2,4 2,1 3,0 2,4 1) Wiederholer werden an der Schulform gezählt, an der sie das Schuljahr wiederholen (Durchführungsprinzip) 2) Wiederholer werden der Schulform zugeordnet, die sie im vergangenen Schuljahr Jahr besucht haben (Verursacherprinzip)
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