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1 Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 18. Jahrgang Donnerstag, Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung des Wahlleiters hier: Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Fürstenwalde/Spree am 25. Februar 2018 Seite: 2 2. Bekanntmachung der Wahlbehörde hier: Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Fürstenwalde/Spree am 25. Februar 2018 Seite: 2 Nichtamtlicher Teil 3. Reserve - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht hier: Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Fürstenwalde/Spree am 25.Februar 2018 Seite: 7 Seite 1

2 1. Bekanntmachung des Wahlleiters hier: Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Fürstenwalde/Spree am 25. Februar 2018 Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses findet am um 17:30 Uhr im Raum 162 der Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4 in Fürstenwalde/ Spree statt. Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen ( 4 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung). Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind ( 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz). Fürstenwalde/Spree, Christoph Malcher Wahlleiter 2. Wahlbekanntmachung der Wahlbehörde hier: Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Fürstenwalde/Spree am 25. Februar Am Sonntag, den 25. Februar 2018 findet die statt. Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Fürstenwalde/Spree Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis Uhr. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 11. März 2018 in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Seite 2

3 2. Das Wahlgebiet der Stadt Fürstenwalde/Spree ist in 32 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Wahlbezirk 1 barrierefrei Kulturraum Molkenberg, Dorfstraße Wahlbezirk 2 nicht barrierefrei Gaststätte Seeblick, Nebenraum, Parkstraße 10 Wahlbezirk 3 barrierefrei Katholisches Gymnasium, Trebuser Straße 45 Wahlbezirk 4 Wahlbezirk 5 barrierefrei Sonnengrundschule, Trebuser Straße 46a barrierefrei Sonnengrundschule, Trebuser Straße 46a Wahlbezirk 6 barrierefrei Kita Kunterbunt, Friedrich-Ludwig-Jahn-Ring 33 Wahlbezirk 7 nicht barrierefrei Sigmund-Jähn-Grundschule, Wladislaw-Wolkow-Straße 36 Wahlbezirk 8 barrierefrei Juri-Gagarin-Oberschule, Juri-Gagarin-Straße 40 Wahlbezirk 9 barrierefrei Juri-Gagarin-Oberschule, Juri-Gagarin-Straße 40 Wahlbezirk 10 nicht barrierefrei Sigmund-Jähn-Grundschule, Wladislaw-Wolkow-Straße 36 Wahlbezirk 11 nicht barrierefrei Gaststätte Heidekrug, Diestelweg 2 Wahlbezirk 12 nicht barrierefrei Freie Oberschule Fürstenwalde Rahnschule, Goetheplatz 15A Wahlbezirk 13 barrierefrei Fürstenwalder Hof, Gartenstraße Wahlbezirk 14 barrierefrei Altes Rathaus, Festsaal, Am Markt 1 Wahlbezirk 15 barrierefrei Fürstenwalder Hof, Gartenstraße Seite 3

4 Wahlbezirk 16 barrierefrei Pflegeheim Casa Reha, Reinheimer Straße 18F Wahlbezirk 17 barrierefrei Theodor-Fontane-Grundschule, Windmühlenstraße 11 Wahlbezirk 18 barrierefrei Geschwister-Scholl-Gymnasium, Frankfurter Straße 70 Wahlbezirk 19 barrierefrei EWE-Sporthalle, Frankfurter Straße 67 Wahlbezirk 20 barrierefrei Kita Nesthäkchen, Am Rechenzentrum 1 Wahlbezirk 21 nicht barrierefrei Gaststätte Waldschlösschen, Spreenhagener Straße 4 Wahlbezirk 22 barrierefrei Kita Pusteblume, Lotichiusstraße 31 Wahlbezirk 23 barrierefrei Kita Pusteblume, Lotichiusstraße 31 Wahlbezirk 24 nicht barrierefrei Kleingartenanlage Zur guten Hoffnung, Johannes-R.-Becher-Straße 25 Wahlbezirk 25 barrierefrei Korczakschule, August-Bebel-Straße 1-4, Zugang auch über Gellertstraße möglich Wahlbezirk 26 barrierefrei Kita Regenbogen, Paul-Frost-Ring 42 Wahlbezirk 27 nicht barrierefrei Turnhalle Langestraße, Ferdinand-Bauer-Straße 22 Wahlbezirk 28 nicht barrierefrei Kita Regenbogen, Paul-Frost-Ring 42 Wahlbezirk 29 barrierefrei Altenpflegeheim Katharina von Bora, Langewahler Straße 2 Wahlbezirk 30 barrierefrei Hort Wirbelwind, Heuweg 9 Wahlbezirk 31 barrierefrei Gerhard-Goßmann-Grundschule, Bahnhofstraße 22 Seite 4

5 Wahlbezirk 32 barrierefrei Kita Anne Frank, Splettstößerstraße 4 Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens am zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um Uhr zusammen. Briefwahlbezirk 9033 Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Raum 104 Briefwahlbezirk 9034 Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Raum 162 Briefwahlbezirk 9035 Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Raum 224 Briefwahlbezirk 9036 Altes Rathaus, Am Markt 1, Fürstenwalde/Spree, Beratungsraum 2. Obergeschoss 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung wird dem Wähler wieder ausgehändigt. Diese ist dann bei einer möglichen Stichwahl wieder vorzulegen. Behinderte Wähler können, wenn das zuständige Wahllokal nicht behindertengerecht ist, bei der Wahlbehörde Briefwahlunterlagen zur Ausübung des Wahlrechts beantragen. 4. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält die mit Beschluss des Wahlausschusses vom zugelassenen Wahlvorschläge. Im Wahllokal hängt ein Muster des Stimmzettels aus. 5. Für die Wahl gilt: Jeder wahlberechtigte Bürger kann für seine Wahl eine Stimme vergeben. Kennzeichnen Sie durch das Ankreuzen zweifelsfrei den Bewerber, dem Sie Ihre Stimme geben wollen. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als eine Stimme abgegeben wird, sonst ist der Stimmzettel ungültig! Seite 5

6 6. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals gekennzeichnet werden. 7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 8. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlgebiet/Wahlkreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebietes/ Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der zuständigen Wahlbehörde Stadt Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle am Wahltag bis Uhr abgegeben werden. Bei einer möglichen Stichwahl endet die Frist am um Uhr. Nach Eingang des Wahlbriefes beim Wahl leiter darf er nicht mehr zurückgegeben werden. Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gelten folgende Regelungen: Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet diesen an den zuständigen Wahlleiter. Hat die wahlberechtigte Person einen Stimmzettel verschrieben, diesen oder einen Stimmzettelumschlag unbrauchbar gemacht, so werden ihr auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Wahlbehörde behält den alten Stimmzettel oder Stimmzettelumschlag ein. Für die Stimmabgabe behinderter Wähler gilt Folgendes: Hat die wahlberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so wird ihr Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Seite 6

7 Die Wahlbehörde hat zu diesem Zweck eine Wahlkabine aufgestellt, damit der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Die Wahlbehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält sie unter Verschluss und übergibt sie rechtzeitig am Wahltag dem zuständigen Wahlleiter. 9. Wahlberechtigte Personen, die erst für die mögliche Stichwahl am wahlberechtigt oder nicht in das Wähler verzeichnis eingetragen sind und bereits für die Wahl am einen Wahlschein bekommen haben, erhalten nach Maßgabe der Kommunalwahlverordnung von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl. Wahlberechtigte Personen, die für die Wahl am einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt und zugesendet, es sei denn, aus dem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen will. Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein erhalten haben, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahl schein ausgestellt und zugesendet. 10. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Fürstenwalde/Spree, Hans-Ulrich Hengst Bürgermeister Ende des amtlichen Teils Nichtamtlicher Teil 3. Reserve - Wahlhelferinnen und Reserve - Wahlhelfer gesucht hier: Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Fürstenwalde/Spree am 25. Februar 2018 Für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters sucht die Stadt Fürstenwalde/Spree noch für den und für den (etwa notwendig werdende Stichwahl) Reserve-Wahlhelferinnen und Reserve-Wahlhelfer Seite 7

8 Nichtamtlicher Teil die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen. Diese würden dann im Krankheitsfall eines berufenen Wahlhelfers zum Einsatz kommen. Für den Einsatz am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro pro Person gezahlt. Folgende Angaben sind mitzuteilen: Name, Vorname, Telefon (privat oder mobil), (privat), Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus. Ansprechpartner Stadt Fürstenwalde/Spree Wahlbüro Frau Roswitha Quilitz Zimmer: 306 Am Markt Fürstenwalde/Spree Telefon: (03361) Telefax: (03361) wahlen@fuerstenwalde-spree.de Ende des Amtsblattes Impressum Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Herausgeber des Amtsblattes: Stadt Fürstenwalde/Spree, DER BÜRGERMEISTER Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/557-0, Telefax: 03361/ Redaktion, Satz, Druck und Vertrieb: Stadt Fürstenwalde/Spree, Fachgruppe Verwaltungsservice Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/ , Telefax: 03361/ amtsblatt@fuerstenwalde-spree.de Herstellung: Eigendruck Kostenlose Bezugsmöglichkeiten: Internet: als Newsletter oder zum Download Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, aber mindestens 1x im Monat und liegt unter anderem zur Selbstabholung bereit: 1. Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Bürgerbüro, Am Markt 4, Fürstenwalde/Spree 2. Stadtbibliothek Fürstenwalde/Spree, Kulturfabrik, Domplatz 7, Fürstenwalde/Spree 3. Tourist-Information Fürstenwalde/Spree, Mühlenstraße 1, Fürstenwalde/Spree Einzelbestellung oder Abonnement: Einzelpreis 0,50 Euro, Jahresabonnement gegen Erstattung einer Jahresgebühr in Höhe von 12,00 Euro, zahlbar im Voraus nach Erhalt der Rechnung. Neu- und Abbestellungen richten Sie bitte an o. g. Adresse. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementpreis jederzeit möglich. Kündigungen müssen schriftlich bis zum 25. des Monats für den kommenden Monat an o. g. Adresse erfolgen. Seite 8

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