COLOGNEO I (Euroforum Nord) B-Plan Nr.: / 07 B-Plan Änderungsverfahren

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1 COLOGNEO I (Euroforum Nord) B-Plan Nr.: / 07 B-Plan Änderungsverfahren Stellungnahme zur entwässerungstechnischen Erschließung Stand Auftraggeber: CG-Gruppe Deutz-Mülheimer-Straße Köln Verfasser: Sankt-Franziskus-Weg Neunkirchen-Seelscheid Telefon 02247/91670 Telefax 02247/ nk@ibholzem-hartmann.de

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines und Veranlassung Bestehende Verhältnisse Niederschlagswasser Schmutzwasser Geplante Änderungen Auswirkungen auf den Niederschlagswasseranfall Auswirkungen auf den Schmutzwasseranfall

3 1. Allgemeines und Veranlassung Für den Bereich Cologneo I vormals Euroforum Nord in Köln-Mülheim besteht der e Bebauungsplan Nr / 07. Im Rahmen der Planung der konkreten Bauvorhaben hat sich ergeben, dass der B-Plan in einigen Bereichen überarbeitet werden muss. Im Rahmen des B-Plan Änderungsverfahrens sind die Auswirkungen auf die entwässerungstechnische Erschließung zu beurteilen. Hiermit wurde die unterzeichnende Ingenieurbüro Holzem & Hartmann GmbH aus Neunkirchen- Seelscheid beauftragt. 2. Bestehende Verhältnisse 2.1 Niederschlagswasser Das anfallende Niederschlagswasser wird derzeit, von den an der Deutz-Mülheimer Straße angrenzenden Grundstücken, direkt dem vorhandenen Mischwasserkanal zugeführt. Das anfallende Niederschlagswasser der weiteren Flächen wird über einen bestehenden Auslass im Mülheimer Hafen in den Rhein eingeleitet. Eine gezielte Versickerung findet nicht statt. 2.2 Schmutzwasser Soweit bekannt ist, wird das in den Gebäuden anfallende Schmutzwasser dem bestehenden Mischwasserkanal in der Deutz-Mülheimer Straße zugeführt. 3. Geplante Änderungen Im en Bebauungsplan wurde das Maß der baulichen Nutzung sowie Dachformen und -gestaltungen festgelegt. Diese sollen im Zuge der Änderung des B- Plans angepasst werden. Entsprechend der Abstimmungen im Rahmen der Bearbeitung des B-Plan Änderungsverfahrens wurde besprochen, dass nicht mehr zwischen einer GRZ I und GRZ II unterschieden wird, sondern im B-Plan die (höhere) GRZ II festgesetzt wird. Die GRZ II stellt jedoch nicht die Fläche dar, welche durch Gebäude maximal zu bebauen ist, daher wurde in der nachfolgenden Tabelle eine GRZ I nachrichtlich aufgenommen. Diese stellt die gemäß der Größe der Baufenster maximal größte überbaubare Fläche dar

4 Es ergeben sich folgende Änderungen: Baugebiet Größe [m²] GRZ GRZ I (1) GFZ Dachform im B-Plan Gemeinbedarf (Kita) ,6 0,48 1,2 1,2 - - SO ,8 0,75 2,4 2,4 FD FD SO ,0 1,00 1,0 1,0 - - MI ,6 0,73 1,4 2,0 FD FD MI ,6 0,86 1,4 2,6 FD FD MI ,6 0,86 1,4 2,5 FD FD MI ,6 0,86 1,2 1,4 FD - MI ,9 0,72 1,8 3,3 FD FD MI ,0 0,70 1,8 2,2 - - MI ,0 1,00 1,0 1,0 - - GE ,8 0,98 2,4 2,4 FD FD (1) gemäß der Größe der Baufenster möglich GRZ I, festgesetzt ist nur die GRZ II Tabelle 1: Vergleich B-Plan mit en Änderungen Auf den weiteren im B-Plan festgesetzten Flächen (Verkehrs- und Grünflächen) ergeben sich keine Veränderungen. 4. Auswirkungen auf den Niederschlagswasseranfall Die Textlichen Festsetzungen wurden im B-Plan unter Hinweise Pkt. 3. Niederschlagswasser wie folgt festgelegt: Gemäß 51 a Landeswassergesetz (LWG) besteht keine Pflicht zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers. Das anfallende Niederschlagswasser muss in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Eine Versickerung ist aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit weiterhin nicht vorgesehen. Die möglichen Auswirkungen durch die en Änderungen auf den Niederschlagsabfluss sind daher zu betrachten. Unter Pkt.7.2 Dachbegrünung wurde im en Bebauungsplan festgelegt, dass Dächer von Tiefgaragen und Flachdächern so zu gestalten sind, dass ein Abflussbeiwert von 0,3 erreicht wird. Diese grundsätzliche Festlegung soll beibehalten werden

5 Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass im Gebiet MI 4 zukünftig keine Flachdächer festgelegt werden. In den Gebieten MI 2 und MI 4 ergeben sich Änderungen bei der Grundflächenzahl (GRZ) und somit bei den überbaubaren Grundstücksflächen. Die Abflussbeiwerte werden wie folgt festgelegt: Flachdächer (=Gründächer) Ψ = 0,3 Sonstige Dächer Ψ = 1,0 Freiflächen (=Pflaster) Ψ = 0,7 Für die Berechnung wird von einer Ausnutzung der baulichen Nutzung ausgegangen. Für MI 2 wird die Dachfläche lediglich entsprechend der GRZ angesetzt. Die weiteren Flächen werden mit einem Abflussbeiwert von 0,7 angesetzt. Eine Begrünung der Tiefgarage wird für den Vergleich nicht in Ansatz gebracht ( sichere Seite ). Die abflusswirksamen Flächen berechnen sich wie folgt: Bei Flachdächern: A = F * GRZ * 0,3 + F * (1-GRZ) * 0,7 Bei sonstigen Dächer: A = F * GRZ * 1,0 + F * (1-GRZ) * 0,7-5 -

6 Durch die en Änderungen werden sich die Abflusswirksamen Flächen unter Voraussetzung der Ausnutzung der baulichen Nutzung wie folgt verändern: Baugebiet Größe [m²] GRZ GRZ I (1) Dachform im B-Plan Abflusswirksame Fläche Gemeinbedarf (Kita) ,6 0, SO ,8 0,75 FD FD SO ,0 1, MI ,6 0,73 FD FD MI ,6 0,86 FD FD MI ,6 0,86 FD FD MI ,6 0,86 FD MI ,9 0,72 FD FD MI ,0 0, MI ,0 1, GE ,8 0,98 FD FD Summe (1) gemäß der Größe der Baufenster möglich GRZ I, festgesetzt ist nur die GRZ II Tabelle 2: Auswirkungen der abflusswirksamen Flächen Unter Voraussetzung der Ausnutzung der baulichen Nutzung sowie der nicht berücksichtigten sich positiv auswirkenden - Rückhaltung der Grünflächen auf der Tiefgarage bei MI2 ergibt sich eine Erhöhung der abflusswirksamen Flächen von: ΔFläche A = = m² = 0,35 ha Unter Berücksichtigung der Bemessungsregenspende von r 10,5 = 221 l/(s*ha) ergibt sich eine Erhöhung des Abflusses um: Δ Abfluss Q NW = 0,35 ha * 221 l/(s*ha) 80 l/s Aufgrund der en Grünflächen und -dächer wird sich der Abfluss gegenüber dem derzeitigen Zustand nach wie vor verringert. Der bestehende Auslass sowie der Rhein sind in der Lage das anfallende Niederschlagswasser aufzunehmen. Eine Änderung der textlichen Festsetzungen der Hinweise Pkt. 3. Niederschlagswasser ist nicht erforderlich

7 5. Auswirkungen auf den Schmutzwasseranfall Durch die Änderungen der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl in den Baugebieten erhöht sich die bauliche Nutzung und somit der Schmutzwasseranfall. Für eine grobe Abschätzung des Schmutzwasseranfalls kann nach den bisherigen Berechnungen ein Bemessungswert von ca. 3 l/(s*ha) angenommen werden. Der Schmutzwasserabfluss wird grob abgeschätzt mit: Bauliche Nutzung = F * GRZ * GFZ Abfluss Q S = Bauliche Nutzung (ha) * 3 l/(s*ha) Durch die en Änderungen wird sich unter Voraussetzung der Ausnutzung der GRZ und der GFZ die bauliche Nutzung wie folgt verändern: Baugebiet Größe [m²] GRZ GRZ I (1) GFZ Bauliche Nutzung Gemeinbedarf ,6 0,48 1,2 1, SO ,8 0,75 2,4 2, SO ,0 1,00 1,0 1, MI ,6 0,73 1,4 2, MI ,6 0,86 1,4 2, MI ,6 0,86 1,4 2, MI ,6 0,86 1,2 1, MI ,9 0,72 1,8 3, MI ,0 0,70 1,8 2, MI ,0 1,00 1,0 1, GE ,8 0,98 2,4 2, Summe (1) gemäß der Größe der Baufenster möglich GRZ I, festgesetzt ist nur die GRZ II Tabelle 3: Bauliche Nutzung Der Schmutzwasserabfluss wird sich wie folgt erhöhen: ΔBauliche Nutzung = = m² = 3,0 ha ΔAbfluss Q S = 3,0 ha * 3 l/(s*ha) = 9,0 l/s - 7 -

8 Die Erhöhung hat nur geringen Einfluss auf die Hydraulik der Kanäle. Eine Ableitung über die neu zu erstellenden Mischwasserkanäle bzw. direkten Anschlussleitungen an den bestehenden Kanal in der Deutz-Mülheimer Straße kann nach wie vor erfolgen. Textliche Festsetzungen wurden für das Schmutzwasser nicht festgesetzt und werden als nicht erforderlich angesehen. Aufgestellt: Der Verfasser Neunkirchen-Seelscheid, im Juli 2017 Sankt-Franziskus-Weg Neunkirchen-Seelscheid Tel / Fax 02247/ nk@ibholzem-hartmann.de - 8 -

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