ENTGELTTARIFVERTRAG. FÜR DIE CHEMISCHE INDUSTRIE IN WESTFALEN - Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen - - Gültig ab 1.

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1 ENTGELTTARIFVERTRAG FÜR DIE CHEMISCHE INDUSTRIE IN WESTFALEN - Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen - - Gültig ab 1. September Zwischen dem sowie dem und der Westfälischen Arbeitgeberverband für die chemische Industrie, Sitz Bochum e. V., Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e. V., Sitz Paderborn, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Westfalen, Bochum, - einerseits - - andererseits - wird nachstehender ENTGELTTARIFVERTRAG FÜR DIE CHEMISCHE INDUSTRIE IN WESTFALEN vom 8. Juli 2016 geschlossen: Dieser Tarifvertrag gilt A - Geltungsbereich räumlich: fachlich: persönlich: für Westfalen (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) für die chemische Industrie, wie sie im Manteltarifvertrag für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992 in der Fassung vom 2. Februar 2016 abgegrenzt ist, für die Beschäftigten im Sinne von 1 Ziff. 2 des Manteltarifvertrages für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992 in der Fassung vom 2. Februar 2016 sowie die Auszubildenden, die Mitglieder der vertragschließenden Gewerkschaft sind und bei Mitgliedern der vertragschließenden Arbeitgeberverbände in einem Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnis stehen.

2 2 B - Tarifentgelte 1. Mit Wirkung ab 1. September 2016 werden die tariflichen Entgeltsätze um 3,0 % erhöht. Damit gelten vom 1. September 2016 bis zum 30. September 2017 folgende 1) 2) Tarifentgelte: * Entgeltgruppe /Stunde E1 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.526,00 15,48 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.147,00 13,16 E 2 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.658,00 16,29 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.259,00 13,85 E 3 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.734,00 16,76 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.324,00 14,25 E ,00 17,26 E 5 Anfangssatz 2.879,00 17,65 nach 3 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2.951,00 18,09 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.023,00 18,53 E 6 Anfangssatz 2.939,00 18,02 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.115,00 19,10 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.262,00 20,00 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.409,00 20,90 E 7 Anfangssatz 3.024,00 18,54 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.205,00 19,65 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.387,00 20,76 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.568,00 21,87 E 8 Anfangssatz 3.100,00 19,00 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.286,00 20,14 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.503,00 21,47 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.720,00 22,80 *) 1) Die Tarifsätze in den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 gelten einheitlich für alle Beschäftigten, also auch für die in diesen Gruppen eingruppierten Beschäftigten mit kaufmännischen, technischen und Meistertätigkeiten. In den Gruppen E 9 bis E 13 bestehen dagegen unterschiedliche Tarifsätze für kaufmännische, technische und Meistertätigkeiten. 2) Die in diesem Tarifvertrag vorgesehene Möglichkeit zur Nutzung der Öffnungsklauseln bleibt unberührt.

3 3 Kfm. Techn. Meister E 9 Anfangssatz 3.178, , ,00 nach 2 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 3.479, , ,00 nach 4 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 3.823, , ,00 nach 6 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.295, , ,00 E 10 Anfangssatz 3.576, , ,00 nach 2 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 3.905, , ,00 nach 4 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.282, , ,00 nach 6 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.705, , ,00 E 11 Anfangssatz 3.985, , ,00 nach 2 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.343, , ,00 nach 4 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.649, , ,00 nach 6 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 5.109, , ,00 E 12 Anfangssatz 4.307, , ,00 nach 2 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.694, , ,00 nach 4 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 5.080, , ,00 nach 6 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 5.522, , ,00 E , , ,00 2. Mit Wirkung ab 1. Oktober 2017 werden die tariflichen Entgeltsätze um weitere 2,3 % erhöht. Damit gelten vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. August 2018 folgende 1) 2) Tarifentgelte: * /Stunde Entgeltgruppe E1 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.584,00 15,84 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.196,00 13,46 E 2 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.719,00 16,67 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.311,00 14,17 E 3 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.797,00 17,15 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.377,00 14,57 E ,00 17,65 E 5 Anfangssatz 2.945,00 18,05 nach 3 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.019,00 18,51 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.092,00 18,95

4 4 /Stunde Entgeltgruppe E 6 Anfangssatz 3.007,00 18,43 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.187,00 19,54 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.338,00 20,46 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.488,00 21,38 E 7 Anfangssatz 3.094,00 18,97 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.280,00 20,11 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.465,00 21,24 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.651,00 22,38 E 8 Anfangssatz 3.171,00 19,44 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.361,00 20,60 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.583,00 21,96 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 3.805,00 23,32 *) 1) Die Tarifsätze in den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 gelten einheitlich für alle Beschäftigten, also auch für die in diesen Gruppen eingruppierten Beschäftigten mit kaufmännischen, technischen und Meistertätigkeiten. In den Gruppen E 9 bis E 13 bestehen dagegen unterschiedliche Tarifsätze für kaufmännische, technische und Meistertätigkeiten. 2) Die in diesem Tarifvertrag vorgesehene Möglichkeit zur Nutzung der Öffnungsklauseln bleibt unberührt. Kfm. Techn. Meister E 9 Anfangssatz 3.525, , ,00 nach 2 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 3.559, , ,00 nach 4 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 3.911, , ,00 nach 6 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.394, , ,00 E 10 Anfangssatz 3.658, , ,00 nach 2 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 3.995, , ,00 nach 4 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.380, , ,00 nach 6 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.813, , ,00 E 11 Anfangssatz 4.077, , ,00 nach 2 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.443, , ,00 nach 4 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.757, , ,00 nach 6 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 5.227, , ,00 E 12 Anfangssatz 4.406, , ,00 nach 2 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 4.802, , ,00 nach 4 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 5.197, , ,00 nach 6 Tätigkeitsjahren i. d. Gruppe 5.649, , ,00 E , , ,00

5 5 3a. Um die Beschäftigung und die praktische Eingliederung von Beschäftigten zu fördern, gilt für Beschäftigte in den Entgeltgruppen E1 bis E9, deren unbefristetes Arbeitsverhältnis am oder nach dem 1. September 2016 bzw. 1. Oktober 2017 beginnt, ein Tarifentgelt für das erste Beschäftigungsjahr in Höhe von 95 % der sonst geltenden Tarifentgeltsätze. Abweichend hiervon gilt bei Übernahme in eine berufsfremde Tätigkeit nach abgeschlossener Berufsausbildung bis zur Entgeltgruppe E4 der volle Tarifsatz. Der volle Tarifsatz ist ferner anzuwenden, soweit ausgebildete Berufsanfänger vom Ausbildungsbetrieb bzw. Ausbildungsunternehmen in eine Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden übernommen werden. Für extern ausgebildete Berufsanfänger der Entgeltgruppen E10 bis E13, deren unbefristetes Arbeitsverhältnis am oder nach dem 1. September 2016 beginnt, gilt ein Tarifentgelt für das erste Beschäftigungsjahr in Höhe von 95 % der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze. b. Für Beschäftigte, die entweder vor der Einstellung neun Monate ohne Beschäftigung gewesen sind oder in den 24 Monaten vor der Einstellung 12 Monate oder länger in keinem Arbeitsverhältnis gestanden haben, beträgt das Tarifentgelt in dem ersten Beschäftigungsjahr, das am oder nach dem 1. September 2016 bzw. 1. Oktober 2017 beginnt, 90 % der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze. Diese Regelung gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluss an Förderprogramme für Arbeitslose übernommen werden. c. Die vorstehenden Regelungen zu den Einstellungstarifsätzen gelten für Einstellungen während der gesamten Laufzeit dieses Tarifvertrages. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. September 2016 gelten unverändert die bisherigen Einstellungstarifsätze gemäß Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Westfalen vom 7. April 2015 bis zum Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres. d. Die sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Einstellungstarifsätze, gültig ab 1. September 2016 bzw. 1. Oktober 2017, sind in der Anlage 1 dieses Tarifvertrages aufgeführt und Bestandteil desselben. C - Ausbildungsvergütungen 1. Mit Wirkung ab 1. September 2016 werden die tariflichen Ausbildungsvergütungen um 3 % in allen Ausbildungsjahren erhöht. Damit gelten vom 1. September 2016 bis zum 30. September 2017 folgende tarifliche Ausbildungsvergütungen: *)3 1. Ausbildungsjahr 902,00 2. Ausbildungsjahr 985,00 3. Ausbildungsjahr 1.063,00 4. Ausbildungsjahr 1.139,00 2. Mit Wirkung ab 1. Oktober 2017 werden die tariflichen Ausbildungsvergütungen um weitere 2,3 % erhöht. Damit gelten vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. August 2018 folgende tarifliche Ausbildungsvergütungen: *)3 *) 3) 1. Ausbildungsjahr 923,00 2. Ausbildungsjahr 1.008,00 3. Ausbildungsjahr 1.087,00 4. Ausbildungsjahr 1.165,00 Die in diesem Tarifvertrag vorgesehene Möglichkeit zur Nutzung der Öffnungsklauseln bleibt unberührt.

6 6 D - Öffnungsklauseln 1. Bei Vorliegen von besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens kann der Zeitpunkt des Inkrafttretens jede der beiden Tariferhöhungsstufen gemäß Abschnitt B. 1./B. 2. sowie C.1./C. 2. dieses Tarifvertrages um insgesamt zwei Monate (also bis zum 1. November 2016 bzw. bis zum 1. Dezember 2017) verschoben werden. Besondere wirtschaftliche Schwierigkeiten liegen vor, wenn das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr ein negatives Ergebnis (Verlust) erzielt hat oder sich aktuell in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befindet. Die Verschiebung tritt in Kraft, wenn der Arbeitgeber diese dem Betriebsrat sowie den Tarifvertragsparteien über den Arbeitgeberverband Chemie Westfalen bzw. den Arbeitgeberverband Chemie Ostwestfalen-Lippe in geeigneter Weise (Brief, Telefax, E- Mail) rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Tariferhöhungsstufe mitteilt. In diesem Fall gelten die bisherigen Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen gemäß Abschnitt B. 3. und C. 3. sowie die Einstellungstarifsätze gemäß Abschnitt B. 4. des Entgelttarifvertrages vom 7. April 2015 bis zum 31. Oktober 2016 bzw. die Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen gem. Abschnitt B.1. und C.1. sowie die Einstellungstarifsätze gem. Abschnitt B.3.d) dieses Tarifvertrages bis zum 30. November 2017 weiter. 2. Bei Vorliegen einer Umsatzrendite von bis zu 3 %, die anhand des testierten Jahresabschlusses des letzten Geschäftsjahres vor Inkrafttreten der jeweiligen Erhöhungsstufe festgestellt wird, kann das Unternehmen eine Entscheidung der Bundestarifvertragsparteien über die Verschiebung der jeweiligen Erhöhungsstufe gem. Abschnitt B.1./C.1. bzw. gem. Abschnitt B.2./C.2. dieses Tarifvertrages beantragen. Unter Umsatzrendite verstehen die Tarifvertragsparteien den Jahresüberschuß nach Steuern, geteilt durch den Umsatz, multipliziert mit dem Faktor 100. Die Antragstellung an die Bundestarifvertragsparteien erfolgt in geeigneter Weise (Brief, Telefon, ) über den Arbeitgeberverband Chemie Westfalen bzw. den Arbeitgeberverband Chemie Ostwestfalen-Lippe rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Tariferhöhungsstufe. Unter rechtzeitig ist eine Antragstellung mindestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten zu verstehen. Im Falle einer positiven Entscheidung durch die Bundestarifvertragsparteien, die dem Unternehmen und dem regional zuständigen Arbeitgeberverband mitzuteilen ist, gelten die bisherigen Entgeltsätze und Ausbildungsvergütungen in gleicher Weise weiter, wie unter Abschnitt D.1., 3. Absatz beschrieben. 3. Die jeweilige Verschiebeoption ist für beide Erhöhungszeitpunkte gesondert zu beurteilen. E - Einschaltung der Tarifvertragsparteien Ergeben sich bei der Durchführung dieses Tarifvertrages betrieblich Schwierigkeiten, so können die Tarifvertragsparteien eingeschaltet werden. In diesem Fall sind diese rechtzeitig im Vorfeld zu informieren. F - Schlussbestimmungen Dieser Tarifvertrag tritt zum 1. September 2016 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats, erstmals zum 31. August 2018, gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

7 7 Bochum/Paderborn, 8. Juli 2016 Westfälischer Arbeitgeberverband für die chemische Industrie, Sitz Bochum e. V. Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Westfalen, Bochum.. Hesse Erlhöfer Hay Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e.v., Sitz Paderborn.. Heins Heß

8 8 Anlage 1 Einstellungstarifsätze gemäß Abschnitt B. 3. des Entgelttarifvertrages für die chemische Industrie in Westfalen vom 8. Juli 2016, gültig ab 1. September 2016 *4) 95 % 90 % Entgeltgruppe /Stunde /Stunde E 1 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.400,00 14, ,00 13,93 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.040,00 12, ,00 11,84 E 2 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.525,00 15, ,00 14,66 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.146,00 13, ,00 12,46 E 3 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.597,00 15, ,00 15,09 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.208,00 13, ,00 12,82 E ,00 16, ,00 15,53 E ,00 16, ,00 15,88 E ,00 17, ,00 16,21 E ,00 17, ,00 16,69 E ,00 18, ,00 17,10 E 9 kaufm. Tätigkeit 3.019, ,00 techn. Tätigkeit 3.066, ,00 Meistertätigkeit 3.066, ,00 E 10 kaufm. Tätigkeit 3.397, ,00 techn. Tätigkeit 3.459, ,00 Meistertätigkeit 3.447, ,00 E 11 kaufm. Tätigkeit 3.786, ,00 techn. Tätigkeit 3.869, ,00 Meistertätigkeit 3.808, ,00 E 12 kaufm. Tätigkeit 4.092, ,00 techn. Tätigkeit 4.187, ,00 Meistertätigkeit 4.077, ,00 E 13 kaufm. Tätigkeit 5.630, ,00 techn. Tätigkeit 5.776, ,00 Meistertätigkeit 5.579, ,00 *4) Sofern die Verschiebemöglichkeiten gemäß Abschnitt D nicht genutzt werden.

9 9 ANHANG zum Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Westfalen vom 8. Juli 2016 Schichtzulagentabelle Chemische Industrie Westfalen - Gültig ab 1. September *5) vollkontinuierliche Betriebe (10 %) teilkontinuierliche Betriebe (6 %) Entgeltgruppe / Std. / Std. E 1 ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,55 0,93 E 2 ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,63 0,98 E 3 ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,68 1,01 E 4 ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,73 1,04 E 5 Anfangssatz 1,77 1,06 nach 3 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 1,81 1,09 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 1,85 1,11 E 6 Anfangssatz 1,80 1,08 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 1,91 1,15 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,00 1,20 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,09 1,25 E 7 Anfangssatz 1,85 1,11 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 1,97 1,18 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,08 1,25 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,19 1,31 E 8 Anfangssatz 1,90 1,14 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,01 1,21 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,15 1,29 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,28 1,37 *5) Die in diesem Tarifvertrag vorgesehene Möglichkeit zur Nutzung der Öffnungsklauseln bleibt unberührt.

10 10 Anlage 2 Einstellungstarifsätze gemäß Abschnitt B. 3. des Entgelttarifvertrages für die chemische Industrie in Westfalen vom 8. Juli 2016, gültig ab 1. Oktober 2017 *4) 95 % 90 % Entgeltgruppe /Stunde /Stunde E 1 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.455,00 15, ,00 14,26 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.086,00 12, ,00 12,11 E 2 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.583,00 15, ,00 15,00 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.195,00 13, ,00 12,75 E 3 nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2.657,00 16, ,00 15,43 vor Vollendung des 18. Lebensjahres 2.258,00 13, ,00 13,11 E ,00 16, ,00 15,89 E ,00 17, ,00 16,25 E ,00 17, ,00 16,59 E ,00 18, ,00 17,07 E ,00 18, ,00 17,50 E 9 kaufm. Tätigkeit 3.089, ,00 techn. Tätigkeit 3.136, ,00 Meistertätigkeit 3.136, ,00 E 10 kaufm. Tätigkeit 3.475, ,00 techn. Tätigkeit 3.539, ,00 Meistertätigkeit 3.526, ,00 E 11 kaufm. Tätigkeit 3.873, ,00 techn. Tätigkeit 3.959, ,00 Meistertätigkeit 3.895, ,00 E 12 kaufm. Tätigkeit 4.186, ,00 techn. Tätigkeit 4.283, ,00 Meistertätigkeit 4.171, ,00 E 13 kaufm. Tätigkeit 5.759, ,00 techn. Tätigkeit 5.909, ,00 Meistertätigkeit 5.708, ,00 *4) Sofern die Verschiebemöglichkeiten gemäß Abschnitt D nicht genutzt werden.

11 11 ANHANG zum Entgelttarifvertrag für die chemische Industrie in Westfalen vom 8. Juli 2016 Schichtzulagentabelle Chemische Industrie Westfalen - Gültig ab 1. Oktober *5) vollkontinuierliche Betriebe (10 %) teilkontinuierliche Betriebe (6 %) Entgeltgruppe / Std. / Std. E 1 ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,58 0,95 E 2 ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,67 1,00 E 3 ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,72 1,03 E 4 ab vollendetem 18. Lebensjahr 1,77 1,06 E 5 Anfangssatz 1,81 1,08 nach 3 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 1,85 1,11 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 1,90 1,14 E 6 Anfangssatz 1,84 1,11 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 1,95 1,17 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,05 1,23 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,14 1,28 E 7 Anfangssatz 1,90 1,14 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,01 1,21 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,12 1,27 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,24 1,34 E 8 Anfangssatz 1,94 1,17 nach 2 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,06 1,24 nach 4 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,20 1,32 nach 6 Tätigkeitsjahren i.d.gruppe 2,33 1,40 *5) Die in diesem Tarifvertrag vorgesehene Möglichkeit zur Nutzung der Öffnungsklauseln bleibt unberührt.

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