Tagung der Bayerischen Kommunalarchive April Hotels
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- Waltraud Pfaff
- vor 6 Jahren
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1 Tagung der Bayerischen Kommunalarchive April 2018 Hotels
2 Ingolstadt Nürnberg München Würzburg Landshut Augsburg Regensburg Passau Bayreuth Donau Neu-Ulm Garmisch- Partenkirchen Ansbach Bamberg Berlin Dresden Stuttgart Frankfurt Hamburg Bremen Rostock Kiel Wiesbaden Saarbrücken Leipzig Magdeburg Hannover Erfurt Dortmund Köln Düsseldorf Mainz Freiburg Ulm Deutschland Essen Kassel Schwerin Potsdam Österreich Schweiz Italien Frankreich Niederlande Belgien Luxemburg Tschechische Republik Polen Nordsee Ostsee Dänemark Schleswig- Holstein Hamburg Mecklenburg- Vorpommern Bremen Niedersachsen Brandenburg Berlin Sachsen Thüringen Hessen Rheinland- Pfalz Baden- Württemberg Bayern Sachsen-Anhalt Nordrhein- Westfalen Saarland Isar Neckar Rhein Rhein Mosel Main Saale Elbe Elbe Havel Aller Ems Weser
3 Willkommen in Ingolstadt Ingolstadt ist ein dynamisches Wirtschaftszentrum mit langer Stadtgeschichte und modernem Großstadtflair. Innerhalb der Stadtmauern findet man beeindruckende Sehenswürdigkeiten. Ingolstadt war lange Zeit Bayerische Herzogsresidenz und Bayerische Landesfestung und hatte auch eine bedeutende Position in der Bayerischen Universitätsgeschichte inne: Neben Prag und Wien gehörte Ingolstadt über Jahrhunderte hinweg zu den bedeutendsten Universitäten im gesamten deutschsprachigen Raum. Doktor Frankenstein oder die Illuminaten sind allesamt weltbekannt, und gingen aus der Universität hervor. In gemütlichen Restaurants und urigen Biergärten genießt man traditionelle bayerische Gastfreundschaft und das reine Bier. Das hat seinen Ursprung in Ingolstadt: Hier wurde anno 1516 von Herzog Wilhelm IV. das Bayerische Reinheitsgebot für Bier erlassen, das älteste heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt. Automobil-Liebhaber kommen im Audi Forum Ingolstadt auf ihre Kosten: Das Audi museum mobile erzählt die Geschichte des Automobils und der heutigen AUDI AG. Ein unvergleichliches Erlebnis ist auch ein Besuch im Audi-Werk. Eine weitere Attraktion Ingolstadts ist das Outlet Shopping Center Ingolstadt Village: Dort gibt es hochwertige Designerund Modemarken zu stark reduzierten Preisen in einer einzigartigen Einkaufsatmosphäre. Für die Tagung vom stehen Ihnen eine Auswahl von zwei Häusern verschiedener Kategorien im Stadtgebiet von Ingolstadt zur Verfügung. Ob traditionell oder modern bei allen liegen Sie richtig! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Wünschen an uns. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Veranstaltung und einen angenehmen Aufenthalt in Ingolstadt! Hotelreservierung Tel hotelreservierung@ingolstadt-tourismus.de 3
4 Ihre Anreise Transfer Flughafen München Airport Express: Busverbindung zwischen dem Flufhafen München und Ingolstadt, mit täglich 20 Fahrtenpaaren. Fahrzeit knapp 55 Minuten. Mehr Informationen unter: Anreise mit der Bahn - Hbf Ingolstadt (ICE-Halt) Anreise mit dem RIT-Ticket der Bahn Reisen Sie mit der Bahn (innerhalb Deutschlands) und sparen Sie bis zu 50%! Einzige Voraussetzung: Sie verbringen mindestens eine Nacht in Ingolstadt (oder Umgebung). Ihre Vorteile auf einen Blick: - gültig für alle Züge, auch für IC, EC und ICE - keine Zugbindung - jederzeit möglich: Umbuchungen, Stornierungen, Verlängerungen von Aufenthalten Mehr Informationen unter: Buslinien - Verbundmäßig organisiert - Taktverkehr auf nahezu allen Linien - Schnelle, regelmäßige und sichere Bedienung Ingolstädter Verkehrgesellschaft mbh Am Nordbahnhof 3 D Ingolstadt Tel Fax info@invg.de Tourist Informationen Tourist Information am Rathausplatz Moritzstraße 19 D Ingolstadt Tel Fax info@ingolstadt-tourismus.de Tourist Information am Hauptbahnhof Elisabethstraße 3 D Ingolstadt Tel Fax
5 Hotels enso Hotel Bei der Arena 1 D Ingolstadt Das Enso ist ein gleichförmig gezogener Kreis, dessen Vollkommenheit nur dem wahrhaft Ausgeglichenen gelingt. Seit Urzeiten steht dieses Symbol für innere Sammlung und seelische Ausgewogenheit. Ruhe und Inspiration können Sie auch in unserem 4-Sterne-Businesshotel finden, das bezeichnenderweise an der Südlichen Ringstraße, innerhalb des kreisförmig angeordneten Altstadtrings von Ingolstadt liegt. Unser Haus ist nur einen Steinwurf von der Saturn Arena und dem Erlebnisbad und Wellnesstempel Wonnemar entfernt. Die Preise gelten pro Zimmer und Nacht inkl. Frühstück. Einzelzimmer 99,00 HOTEL GASTHOF ZUM ANKER S Tränktorstraße 1 D Ingolstadt Im Herzen der mittelalterlichen Residenz und des dynamischen Wirtschaftszentrums Ingolstadt liegt unser traditionsreiches Haus. Seien Sie willkommen in persönlicher, anheimelnder Atmosphäre! Ruhe und Entspannung finden Sie in gepflegten, modern eingerichteten Gästezimmern. Zu Ihrer Bequemlichkeit verfügen Sie über Du/WC, Telefon und Kabel-TV. Wir freuen uns, Sie als unsere Gäste zu begrüßen. Die Preise gelten pro Zimmer und Nacht inkl. Frühstück. Einzelzimmer 69,00 Exklusiv erhältlich in der Tourist Information am Rathausplatz, Moritzstraße 19, Ingolstadt! Schanzer Monsterblut ist ein 20%iger Heidelbeerlikör, abgefüllt in einem 4cl Reagenzglas mit Korken. Hotelreservierung / Hotel Reservation: Tel , Fax hotelreservierung@ingolstadt-tourismus.de 5
6 Online-Buchung Buchen Sie Ihr Zimmer zur Tagung direkt online! Buchungsschluss ist der Klicken Sie direkt hier: 3&selNights=1&selAdultsSearchLine1=1&customMarker=Veranstaltungsort&customMarkerLat= &custom- MarkerLong= Scannen Sie direkt hier: 6
7 Fax-Formular zur Hotelreservierung Tourist Information Ingolstadt Hotelreservierung Moritzstraße Ingolstadt Tel Fax ingolstadt-tourismus.de Bitte senden Sie uns diese Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder Post an oben genannte Faxnummer bzw. Adresse zu. Gerne können sie uns Ihren Reservierungswunsch auch per zukommen lassen. Sollten das gewünschte Hotel und auch das angegebene Alternativhotel zum Buchungszeitpunkt nicht mehr verfügbar sein, werden wir versuchen, Ihnen eine adäquate Unterkunft zu vermitteln. Nach erfolgter Buchung geht Ihnen eine Reservierungsbestätigung per Fax oder zu. Buchungsschluss ist der Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zimmertyp (EZ): Anreisedatum: Anzahl: Abreisedatum: in folgendem Hotel: Name des Gastes: Unverbindliche Kundenwünsche (Nichtraucherzimmer o.ä.): Reisen Sie mit der Bahn an und sparen Sie mit dem RIT-Ticket im Vergleich zum Normaltarif der DB! Informationen und aktuelle Preise finden Sie online unter Meine / Unsere Kontaktdaten: Name ggf. Firma: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax: Bei Anreise nach 18 Uhr werden zur Garantie der Buchung folgende Daten benötigt: Kreditkartentyp: Kartennummer: gültig bis: Die Anreise erfolgt voraussichtlich ca. Uhr. Datum Unterschrift 7
8 Lageplan 1 2 Hotels 1 enso Hotel **** 2 8 Hotel Gasthof zum Anker **S Veranstaltungsort Kurfürstliche Reitschule/VHS
9 Allgemeine Geschäftsbedingungen GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER INGOLSTADT TOURISMUS UND KONGRESS GMBH Die Ingolstadt Tourismus und Kongress GmbH, nachfolgend ITK abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern, nachstehend Gastgeber abgekürzt, in Ingolstadt entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der ITK. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 1. Stellung der ITK 1.1. Die ITK hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers, Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen Eine etwaige Haftung der ITK aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt. 2. Vertragsschluss 2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.b. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax od. auf elektronischem Weg ( , Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder als dessen Vertreter die ITK zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die ITK (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Im Falle der Nichterreichbarkeit der ITK (insbesondere bei kurzfristigen Rücktrittserklärungen und außerhalb der Geschäftszeiten der ITK) ist die Rücktrittserklärung direkt an den Gastgeber zu richten. 6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber 6.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der ITK erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 6 entsprechend. 7. Haftung 3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen 3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. 4. Zahlung 4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtpreises verlangen Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten. 5. Rücktritt und Nichtanreise 5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 % Bei Übernachtung/Frühstück 80 % Bei Halbpension 70 % Bei Vollpension 60 % 5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 8. Verjährung 8.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder der ITK aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers bzw. der ITK oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber bzw. der ITK als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber bzw. der ITK Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber bzw. die ITK die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Rechtswahl und Gerichtsstand 9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber bzw. der ITK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis Für Klagen des Gastgebers, bzw. der ITK gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, Vermittelnde Tourismusstelle ist: Ingolstadt Tourismus und Kongress GmbH Geschäftsführer: Herr Norbert Forster Moritzstraße 19, Ingolstadt Telefon , Telefax info@ingolstadt-tourismus.de, Amtsgericht Ingolsttadt: HRB
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