Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen. Jahrestagung in Kassel, Dr. Daniel Soudry, LL.M.
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1 Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen Jahrestagung in Kassel, Dr. Daniel Soudry, LL.M.
2 Die neuen EU-Richtlinien Konzessions- RL Richtlinie 2014/23/EU Keine Vorgängerregelung Vergabe RL Richtlinie 2014/24/EU Vorgänger-Richtlinie: 2004/18/EG Sektoren RL Richtlinie 2014/25/EU Vorgänger-Richtlinie: 2004/17/EG
3 Zeitplan Gesetzgebung Bundestag und Bundesrat: Herbst 2015 Kabinettsbeschluss zu den Verordnungen: Herbst 2015 Geplante Zustimmung des Bundesrats: Winter 2015/2016 Geplantes Inkrafttreten der Umsetzung: 18. April
4 Ziele Vereinfachung Verbesserter Zugang für KMU Mehr soziale / ökologische Zwecke Kodifizierung bisheriger Rechtsprechung 4
5 Soziale und andere besondere Dienstleistungen Art. 74 ff. RL 2004/18/EG RL 2014/24/EU Prioritäre Dienstleistungen VgV Anlage 1 Teil A Nichtprioritäre Dienstleistungen VgV Anlage 1 Teil B Herkömmliche Dienstleistungen Gesamte Richtlinie Soziale und andere besonderen Dienstleistungen Art. 74 ff. 5
6 Soziale und andere besondere Dienstleistungen Art. 74 ff. Bereiche Schwellenwert Arbeitsmarktdienstleistungen Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen Rettungsdienste Teilweise Postdienste Euro Darunter: RL nicht anwendbar Aber: Grundfreiheiten des AEUV gelten Beherbergungsgewerbe 6
7 Soziale und andere besondere Dienstleistungen Art. 74 ff. Transparenzgrundsatz Grundsatz der Gleichbehandlung Mindestanforderungen an das Verfahren Mitgliedstaaten sollen Qualität und Kontinuität der Leistung sicherstellen Mitgliedstaaten sollen Aspekt der Innovation Rechnung tragen Mitgliedstaaten können Wertung nach bestem Preis-Leistungs-Verhältnis vorgeben 7
8 Förderung bestimmter Organisationen Art. 77 Ziel Recht zur Teilnahme nur für bevorzugte Organisationen Voraussetzungen an Organisation Bedingungen - gemeinwohlorientiert - reinvestiert Gewinne - beteiligt Mitarbeiter an Entscheidungen - Aufträge streuen - Kein Auftrag in letzten 3 Jahren an Organisation - Höchstdauer: 3 Jahre 8
9 Geplante Umsetzung EU-Richtlinien GWB VgV inkl. bish. VOL + VOF VOB/A VSVgV SektVO Konzessions VO 9
10 Freie Verfahrenswahl GWB (Entwurf) Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit TN- Wettbewerb Wettbewerblicher Dialog Nichtoffenes Verfahren Innovationspartnerschaft 10
11 Vertragsänderungen 130 GWB (Entwurf) Zulässig, wenn Schwellenwert nicht überschritten nicht mehr als 20 % des ursprünglichen Auftragswerts Gesamtcharakter unverändert 11
12 Renaissance des ungewöhnlichen Wagnisses? Auftraggeber Angebote Bieter Bieter Bieter Zuschlag Bieter Komplexe Leistung Beginn: binnen 3 Tagen Laufzeit: 1 Jahr Keine Regelung in neuem GWB Aber OLG Düsseldorf: Ausführungsfrist von drei Tagen und Laufzeit von einem Jahr bei hohen Investitionen diskriminierend 12
13 Eignungsaspekte als Zuschlagskriterien? Eignungsbezogene Aspekte als Wertungskriterien erlaubt, wenn - sie sich nicht mit den Eignungskriterien überschneiden - sie einen sachlichen Bezug zu dem Auftrag haben und - sie in ihrer Bedeutung eine Gewichtung von 25 % nicht überschreiten Insbesondere freiberufliche und Arbeitsmarktdienstleistungen 4 Abs. 2 S. 2, 5 Abs. 1 S. 2 VgV (geltende Fassung) Übernahme in neuer VgV? 13
14 Weitere Inhalte des Referentenentwurfs VergModG - Ausschlussgründe jetzt im GWB - Selbstreinigung - Vertragsänderungen - Inhouse-Geschäfte - Keine eigenes Sozialvergaberecht - Absenkung des Schwellenwerts?
15 Literaturtipp Aus dem Inhalt Neue Vergaberichtlinie Neue Sektorenrichtlinie Richtlinie über Dienstleistungskonzessionen E-Vergabe
16 Vielen Dank für Ihr Interesse! Rechtsanwalt Dr. Daniel Soudry, LL.M. Königsallee Düsseldorf T +49 (0) F +49 (0) Kurfürstendamm Berlin T +49 (0) F +49 (0) Newsletter unter update-vergaberecht@soudry.de soudry.de 16
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