Beantragt wird die Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit. als Finanzanlagenvermittler gem. 34f Abs. 1 GewO

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1 Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort (Absender) Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Moslestr Oldenburg Antrag einer juristischen Person (GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)) auf Erteilung einer Erlaubnis gem. 34f GewO (Finanzanlagenvermittler) oder 34h GewO (Honorar- Finanzanlagenberater) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister Beantragt wird die Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gem. 34f Abs. 1 GewO als Honorar-Finanzanlagenberater gem. 34h Abs. 1 S. 1 GewO Achtung: Erlaubnisinhaber nach 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) dürfen kein Gewerbe nach 34f GewO (Finanzanlagenvermittler) ausüben (und andersrum: Erlaubnisinhaber nach 34f GewO dürfen nicht gleichzeitig ein Gewerbe nach 34h GewO haben). Beantragt wird die Erlaubnis für die Beratung und Vermittlung von Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU- Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 VermAnlG Bitte beachten Sie, dass Sie die Erlaubnis nur für die Kategorie(n) beantragen können, die Ihre Berufshaftpflichtversicherung gem. 34f Abs. 2 Nr. 1 GewO abdeckt. Eintragung in das Vermittlerregister Zugleich wird die Erteilung einer Vermittlerregisternummer sowie die entsprechende Eintragung in das Finanzanlagenvermittlerregister gem. 34f Abs. 5 bzw. 34h Abs. 1 S. 4 GewO i. V. m. 11a GewO beantragt. Stand: Juli /6

2 Antragstellerin Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform Vollständige Anschrift des Unternehmens (lt. Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) Telefon Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht und -nummer Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren: von bis Vollständige Anschrift Tätigkeit innerhalb einer Personenhandelsgesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) _ Im Handelsregister eingetragener Name mit Rechtsform (nur einzutragen, soweit vorhanden) _ Handelsregistergericht und -nummer Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Antragstellerin Ist über das Vermögen der Antragstellerin ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden? ja nein Hat die Antragstellerin eine eidesstattliche Versicherung abgegeben oder liegt eine entsprechende Haftanordnung vor? ja nein Hat die Antragstellerin eine Vermögensauskunft vor dem Gerichtsvollzieher abgegeben? ja nein Ist die Antragstellerin im Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichtes Goslar eingetragen? ja nein Stand: Juli /6

3 Angaben zur Person der/des gesetzlichen Vertreter/s Diese Seite bitte bei mehreren gesetzlichen Vertretern entsprechend kopieren Name Geburtsname (nur bei Abweichung vom Familiennamen) Vorname/n (Rufname an erster Stelle) _ Geburtsdatum und -ort Geburtsland _ Staatsangehörigkeit Vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) Telefon Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren von bis Vollständige Anschrift Angaben zur Sachkunde der vertretungsberechtigten Person Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/ -frau IHK Abschlusszeugnis einer gleichgestellten Berufsqualifikation gem. der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sowie die ggf. zu erbringende ein-, zwei- bzw. dreijährige Berufserfahrung ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Das Zeugnis oder die Urkunde ist im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen! Angaben zu Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Person Ist gegen den gesetzlichen Vertreter ein Strafverfahren anhängig? ja nein Wird gegen den gesetzlichen Vertreter ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit betrieben? ja nein Ist gegen den gesetzlichen Vertreter ein Gewerbeuntersagungsverfahren anhängig? ja nein Stand: Juli /6

4 Beschäftigung von Mitarbeitern Beschäftigt die Antragstellerin angestellte Mitarbeiter, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen mitwirken? Nein Ja Falls ja: Wie viele Angestellte haben Sie? Bitte fügen Sie den Antrag auf Eintragung von Mitarbeitern ausgefüllt bei. Diesen finden Sie unter Wenn Sie die o. g. Frage mit ja beantwortet haben müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter die notwendige Sachkunde nach 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO besitzen und zuverlässig sind ( 34 f Abs. 4 GewO). Unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit sind die Mitarbeiter von Ihnen bei der IHK zur Eintragung anzumelden ( 34 f Abs. 6 GewO). Erforderliche Unterlagen Für die Bearbeitung des Antrags sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den/die vertretungsberechtigte(n) Person(en) (Führungszeugnis, Beleg-Art OG) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (GZR-Auszug) für die juristische Person sowie für alle vertretungsberechtigten Personen Hinweis: Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen, d. h. zur Vorlage bei einer Behörde und werden der IHK direkt zugesandt. Bitte geben Sie die Anschrift Oldenburgische IHK, Oldenburg sowie den Verwendungszweck Erlaubnis nach 34f GewO an. Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt für die juristische Person (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt) Bestätigung des Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit für die juristische Person (zu beantragen beim zuständigen Insolvenzgericht) Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes für die juristische Person (zu beantragen bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse) Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie unter und das zuständige Insolvenzgericht finden Sie unter Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach 34f Abs. 2 Nr. 3 GewO, 9 ff. FinvermV (Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens im Original) Auszug aus dem Handelsregister (Kopie nicht älter als drei Monate); oder falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet: eine beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrages Kopie der Gewerbeanmeldung (bei Neugründung) Sachkundenachweis für den/die vertretungsberechtigte/n Person/en (Zeugnis/Urkunde im Original oder als beglaubigte Kopie) Bitte beachten: Die beizubringenden Auskünfte/Unterlagen dürfen bei Eingang in der IHK nicht älter als drei Monate sein. Stand: Juli /6

5 Wir weisen auf folgende Punkte hin: 1. Für die Bearbeitung des Erlaubnisverfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 403,- Euro und für das Registrierungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 48,- Euro erhoben. Hierzu ergeht nach Eingang des Erlaubnisantrages ein gesonderter Gebührenbescheid. 2. Die Erteilung der Erlaubnis und die Eintragung in das Vermittlerregister ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß 14 GewO. 3. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach 11a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen. 4. Die Erlaubnis erlischt nicht mit der Gewerbeabmeldung. Eine Erlaubnis ist unabhängig von der Gewerbemeldung. 5. Eine Erlaubnis erlischt nur durch Rücknahme (z.b. bei Rückgabe, Tätigkeitswechsel), Widerruf (z.b. bei Wegfall der dauerhaft bestehenden Erlaubnisvoraussetzungen) oder durch Verzicht. Mit dem Erlöschen der Erlaubnis ist die Erlaubnisurkunde gem. 52 VwVfG zurückzugeben. 6. Nach Erlaubniserteilung ist die jährliche Prüfberichtspflicht gemäß 24 FinVermV zu erfüllen. 7. Die Ausübung der Tätigkeit nach 34f Abs. 1 GewO / 34h Abs. 1 GewO ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 8. Für Nicht-EU-Bürger: Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen von der IHK nicht geprüft werden. In der Regel ist eine Änderung des Gewerbesperrvermerkes in der Aufenthaltsgenehmigung im Reisepass erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Ausländerbehörde. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung benötigt. Ihre Erhebung erfolgt gem. 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und 34f GewO. Ich habe sämtliche Hinweise des Antrages gelesen und verstanden. Auch versichere ich die Richtigund Vollständigkeit aller gemachten Angaben. Zudem bestätige ich, dass ich meine Hauptniederlassung im Inland habe und meine Tätigkeit nach 34f GewO im Inland ausübe. Ort, Datum Unterschrift(en) der vertretungsberechtigten Person(en) Stand: Juli /6

6 Folgende Sachkundenachweise sind gemäß 4 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung anerkannt: Sachkundenachweis für Finanzanlagevermittler durch Vorlage eines geeigneten Nachweises Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gemäß 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, 1 ff. FinVermV Geprüfte/r Finanzanlagenfachfrau/-mann IHK Abschlusszeugnis einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß 4 FinVermV als geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), als geprüfter Investment-Fachwirt oder -wirtin (IHK) als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK) als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung als Investmentfondskaufmann oder frau Abschlusszeugnis o eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) o Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung o als Finanzfachwirt oder -wirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung oder - vermittlung nachgewiesen werden kann. Abschlusszeugnis als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung oder -vermittlung vorliegt. Eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder - beratung nachgewiesen wird. Anerkennungsmöglichkeit von ausländischen Berufsabschlüssen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit Hinweise: - Das Zeugnis oder die Urkunde über den anerkannten Abschluss ist im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen! - Soweit Berufserfahrung zu belegen ist, reichen Sie bitte die Nachweise im Original ein. Stand: Juli /6

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