Mitteilungen der Universitätsverwaltung

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1 Mitteilungen der Universitätsverwaltung Nr. 4/ Inhalt: 1. Hinweise zur tariflichen betrieblichen Altersvorsorge 2. Neue Gehaltstabellen für Angestellte und Arbeiter 3. Leistungsabhängiges Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen für Beamte 4. Auszahlung der Bezüge für Bedienstete (ohne Beamte) ab Dezember 2003 zum letzten Monatstag 5. Interne Notfallabwicklung 6. Personalmitteilungen Redaktion: Universitätsverwaltung, Organisationsabteilung, Telefon: 3628/2693 Internet: http: //

2 1. Neue Gehaltstabellen für Angestellte und Arbeiter Wie bereits in den Mitteilungen der Universitätsverwaltung Nr. 1/03 vom 28. Januar 2003 unter Ziffer 1. dargestellt, haben sich die Gehälter der Angestellten und Arbeiter ab 1. Januar 2003 bzw. 1. April 2003 um 2,4 % erhöht und werden sich ab 1. Januar 2004 um ein weiteres Prozent und ab 1. Mai 2004 um noch ein weiteres Prozent erhöhen. Die neuen Gehaltstabellen (ohne Gewähr) sind als Anlage beigefügt. 2. Hinweise zur tariflichen betrieblichen Altersvorsorge ab Seit konnten sich Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit, die nach dem für ein nicht mehr als 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt wurden und bisher keine Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung hatten, auf ihren schriftlichen Antrag hin von der Pflicht zur Zusatzversorgung bei der VBL befreien lassen. (vgl. hierzu Beitrag in den Mitteilungen der Universitätsverwaltung Nr. 6/02 vom 16. Dezember 2002, Ziffer 1, 1. Unterpunkt) Bei einer Befristung des Arbeitsverhältnisses auf genau 5 Jahre kann jedoch die Wartezeit von 60 Umlage- /Beitragsmonaten in der Pflichtversicherung erfüllt werden, so dass in diesen Fällen kein Bedürfnis für eine Befreiung von der Pflichtversicherung besteht. Mit dem zweiten Änderungstarifvertrag zur Altersversorgung-ATV ist künftig eine Befreiung von der Pflichtversicherung nur noch für solche wissenschaftlich Beschäftigten möglich, die aufgrund der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses die Wartezeit von 60 Kalendermonaten nicht erfüllen können. Ist in der Zeit vor dem 31. März 2003 bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis auf genau 60 Kalendermonate befristet ist, im Hinblick auf den bisherigen Wortlaut des Tarifvertrages Altersversorgung-ATV eine Befreiung von der Pflichtversicherung vorgenommen worden, hat es damit sein Bewenden. Die Befreiung löst eine freiwillige Versicherung bei der VBL aus. Diese freiwillige Versicherung kann nur in Anlehnung an das Punktemodell erfolgen und nicht mehr im Rahmen der fondsgebundenen Rentenversicherung. 3. Leistungsabhängiges Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen für Beamte Nach der Verordnung über das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen (Leistungsstufenverordnung LStuVO) können jährlich bis zu 10 % der vorhandenen Beamten der Bes.-Gr. A (nicht C- und R-Besoldung), die das Endgrundgehalt noch nicht erreicht haben und eine dauerhaft herausragende Leistung erbringen, eine Leistungsstufe erhalten

3 Leistungsstufe bedeutet, dass die Beamtin / der Beamte bereits zu einem früheren Zeitpunkt in die nächsthöhere Stufe des Grundgehalts aufsteigt (frühestens nach Ablauf der Hälfte der Regelverweildauer in der bisherigen Stufe). Im Jahre 2003 können wieder eine Leistungsstufe erhalten: 1 Beamtin/Beamter in der Wissenschaft 2 Beamte in der Verwaltung 3 Beamte in der Bibliothek Die betreffenden Beamten werden von der Universitätsverwaltung entsprechend unterrichtet. Für weitere Auskünfte stehen von der Personalabteilung Frau Wirich (Tel.: 2767) für den Verwaltungs- und Wissenschaftsbereich und Frau Begemann (Tel.: 2054) für den Bibliotheksbereich gerne zur Verfügung. 4. Auszahlung der Bezüge für Bedienstete (ohne Beamte) ab Dezember 2003 zum letzten Monatstag Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst teilte mit Schreiben vom 10. Juni 2003, Az /2/1 mit, dass aufgrund der Änderungen verschiedener tariflicher Bestimmungen über die Auszahlungen der Bezüge (vgl. z.b. Nr. 3 des 78. Änderungstarifvertrages zum BAT vom 31. Januar 2003, Nr. 4 des Änderungstarifvertrages vom 31. Januar 2003 zum MTArb) das Finanzministerium festgelegt hat, dass im staatlichen Bereich ab dem Kalendermonat Dezember 2003 der Zahltag vom 15. eines jeden Monats auf den letzten Tag des Monats verschoben wird. Dies gilt entsprechend auch für außertarifliche Arbeitsverträge, soweit für die Auszahlung der Bezüge entsprechende tarifrechtliche Bestimmungen anzuwenden sind. Soweit Arbeitsverträge keine Bestimmungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten und spezielle gesetzliche Regelungen nicht anzuwenden sind, gilt 614 BGB (sog. Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers). Das Finanzministerium hat das LBV gebeten, die von der Änderung des Zahltags betreffenden Bediensteten spätestens mit den Bezügen für den Monat November 2003 zu unterrichten. Damit Sie jedoch frühzeitig die Auszahlungsumstellung bei Ihren Zahlungsverpflichtungen berücksichtigen können, erhalten Sie bereits vorab diese Information

4 5. Interne Notfallabwicklung Bitte rufen Sie bei Unfällen oder Notfällen sofort die hausinterne Notrufnummer 2222 an. Bei kleinen Verletzungen rufen Sie bitte den nächsten Ersthelfer aus Ihrem Bereich (siehe Haustelefonbuch Seite 3). Um Verwechslungen bei Gebäudemeldungen zu vermeiden, ergänzen Sie bitte bei der Meldung den Gebäudebuchstaben der Universität mit einem gebräuchlichen Namen, z.b. aus der Buchstabiertafel. Bspl. Unfall/Notfall/Feuer in Raum B wie Berta 516 A = Anton G = Gustav N = Nordpol U = Ulrich B = Berta H = Heinrich P = Paula V = Viktor C = Cäsar J = Julius Q = Quelle W = Wilhelm D = Dora K = Kaufmann R = Richard X = Xanthippe E = Emil L = Ludwig S = Samuel Z = Zacharias F = Friedrich M = Martha T = Theodor Wichtig ist also die Angabe von:! Gebäude + entspr. Buchstabe! Raum-Nr.! die Nr. des Stockwerks im Treppenhaus! die genaue Wegebeschreibung im Aussenbereich. 6. Personalmitteilungen Eingestellt: Annette Wilz, Haushaltsabteilung, Tel Ausgeschieden: Tanja Böttcher, Akademische Abteilung / Auslandsreferat - 4 -

5 Tabelle der Grundvergütungen für die Angestellten der Vergütungsgruppen I bis X nach Vollendung des 21. bzw. 23. Lebensjahres (zu 27 Abschn. A BAT) Gültig ab 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 für die VergGr. X bis IVa, Gültig ab 1. April 2003 bis 31. Dezember 2003 für die VergGr. III bis I Grundvergütung der Lebensaltersstufe nach vollendetem Verg.Gr Lebensjahr (monatlich in EURO) I 2.952, , , , , , , , , , , , ,11 Ia 2.721, , , , , , , , , , , , ,74 Ib 2.419, , , , , , , , , , , , ,85 IIa 2.144, , , , , , , , , , , ,52 IIb 1.999, , , , , , , , , , , ,40 III 1.905, , , , , , , , , , , , ,80 IVa 1.727, , , , , , , , , , , , ,49 IVb 1.579, , , , , , , , , , , , ,19 Va 1.396, , , , , , , , , , , , ,09 Vb 1.396, , , , , , , , , , , , ,71 Vc 1.320, , , , , , , , , , ,43 VIa 1.250, , , , , , , , , , , , , , ,67 VIb 1.250, , , , , , , , , , , ,28 VII 1.158, , , , , , , , , , , ,29 VIII 1.071, , , , , , , , , ,07. IXa 1.036, , , , , , , , ,93 IXb 997, , , , , , , , ,89 X 926,37 951,63 976, , , , , , ,52-5 -

6 Tarifklasse Zu der Tarifklasse gehörende Vergütungsgruppen Ortszuschlagtabelle für die Angestellten (Monatsbeträge in EURO) Gültig ab 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 für die VergGr. X bis IVa sowie Kr. I bis Kr. XI Gültig ab 1. April 2003 bis 31. Dezember 2003 für die VergGr. III bis I sowie Kr. XII und Kr. XIII Stufe 1 ledig Stufe 2 verheiratet Stufe 3 1 Kind Halbe Differenz zw. Stufe 1 und Stufe 1 ( 29 Abschn. B Abs. 5 BAT I II b bis I 554,14 658,94 747,72 52,40 Ib Va/b bis III 492,47 597,27 686,05 52,40 II X bis Vc 463,88 563,70 652,48 49,91 Zulagen für Kinder Bei mehr als einem Kindern erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 88,78. In der Tarifklasse ll erhöht sich der Ortszuschlag für das erste Kind um je 5,11, für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind für Angestellte mit Vergütung nach: - den Vergütungsgruppen X, IXb und Kr. I um je 25,56 - der Vergütungsgruppe IXa und Kr. II um je 20,45 - der Vergütungsgruppe VIII um je 15,34 Die allgemeine Zulage beträgt monatlich für die Vergütungsgruppe: X bis IXa sowie VIII (soweit in der Protokollnotiz Nr.1 aufgeführt) 89,18 VIII (soweit nicht in der Protokollnotiz Nr.1 aufgeführt) bis Vc sowie Vb (soweit in der Protokollnotiz Nr.2 aufgeführt) 105,33 Vb (soweit nicht in der Protokollnotiz Nr.2 aufgeführt) bis IIa 112,35 Ib bis I 42,13-6 -

7 Tabelle der Grundvergütungen für die Angestellten der Vergütungsgruppen I bis X nach Vollendung des 21. bzw. 23. Lebensjahres (zu 27 Abschn. A BAT) Gültig ab 1. Januar 2004 bis 30. April 2004 Grundvergütung der Lebensaltersstufe nach vollendetem Verg.Gr Lebensjahr (monatlich in EURO) I 2.981, , , , , , , , , , , , ,84 Ia 2.747, , , , , , , , , , , , ,83 Ib 2.443, , , , , , , , , , , , ,39 IIa 2.165, , , , , , , , , , , ,05 IIb 2.019, , , , , , , , , , , ,84 III 1.924, , , , , , , , , , , , ,05 IVa 1.744, , , , , , , , , , , , ,03 IVb 1.595, , , , , , , , , , , , ,55 Va 1.410, , , , , , , , , , , , ,05 Vb 1.410, , , , , , , , , , , , ,16 Vc 1.333, , , , , , , , , , ,97 VIa 1.262, , , , , , , , , , , , , , ,81 VIb 1.262, , , , , , , , , , , ,07 VII 1.169, , , , , , , , , , , ,17 VIII 1.082, , , , , , , , , ,22 IXa 1.046, , , , , , , , ,51 IXb 1.007, , , , , , , , ,85 X 935,63 961,15 986, , , , , ,81-7 -

8 Tarifklasse Zu der Tarifklasse gehörende Vergütungsgruppen Stufe 1 ledig Ortszuschlagtabelle für die Angestellten (Monatsbeträge in EURO) Gültig ab 1. Januar 2004 bis 30. April 2004 Stufe 2 verheiratet Stufe 3 1 Kind Halbe Differenz zw. Stufe 1 und Stufe 1 ( 29 Abschn. B Abs. 5 BAT I II b bis I 559,68 665,52 755,19 52,92 Ib Va/b bis III 497,39 603,23 692,90 52,92 II X bis Vc 468,52 569,34 659,01 50,41 Zulagen für Kinder Bei mehr als einem Kindern erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 89,67. In der Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag für das erste Kind um je 5,11, für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind für Angestellte mit Vergütung nach: - den Vergütungsgruppen X, IXb und Kr. I um je 25,56 - der Vergütungsgruppe IXa und Kr. II um je 20,45 - der Vergütungsgruppe VIII um je 15,34 Die allgemeine Zulage beträgt monatlich für die Vergütungsgruppe: X bis IXa sowie VIII (soweit in der Protokollnotiz Nr.1 aufgeführt) VIII (soweit nicht in der Protokollnotiz Nr.1 aufgeführt) bis Vc sowie Vb (soweit in der Protokollnotiz Nr.2 aufgeführt) 90,07 106,38 Vb (soweit nicht in der Protokollnotiz Nr.2 aufgeführt) bis IIa 113,47 Ib bis I 42,55-8 -

9 Tabelle der Grundvergütungen für die Angestellten der Vergütungsgruppen I bis X nach Vollendung des 21. bzw. 23. Lebensjahres (zu 27 Abschn. A BAT) Gültig ab 1. Mai 2004 Grundvergütung der Lebensaltersstufe nach vollendetem Verg.Gr Lebensjahr (monatlich in EURO) I 3.011, , , , , , , , , , , , ,06 Ia 2.775, , , , , , , , , , , , ,34 Ib 2.467, , , , , , , , , , , , ,31 IIa 2.187, , , , , , , , , , , ,91 IIb 2.039, , , , , , , , , , , ,59 III 1.944, , , , , , , , , , , , ,60 IVa 1.762, , , , , , , , , , , , ,85 IVb 1.611, , , , , , , , , , , , ,15 Va 1.424, , , , , , , , , , , , ,22 Vb 1.424, , , , , , , , , , , , ,81 Vc 1.346, , , , , , , , , , ,70 VIa 1.275, , , , , , , , , , , , , , ,13 VIb 1.275, , , , , , , , , , , ,03 VII 1.181, , , , , , , , , , , ,20 VIII 1.093, , , , , , , , , ,50 IXa 1.057, , , , , , , , ,22 IXb 1.017, , , , , , , , ,93 X 944,99 970,76 996, , , , , , ,

10 Tarifklasse Zu der Tarifklasse gehörende Vergütungsgruppen Stufe 1 ledig Ortszuschlagtabelle für die Angestellten (Monatsbeträge in EURO) Gültig ab 1. Mai 2004 Stufe 2 verheiratet Stufe 3 1 Kind Halbe Differenz zw. Stufe 1 und Stufe 1 ( 29 Abschn. B Abs. 5 BAT I II b bis I 565,28 672,18 762,75 53,45 Ib Va/b bis III 502,36 609,26 699,83 53,45 II X bis Vc 473,21 575,03 665,60 50,91 Zulagen für Kinder Bei mehr als einem Kindern erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 90,57. In der Tarifklasse II erhöht sich der Ortszuschlag für das erste Kind um je 5,11, für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind für Angestellte mit Vergütung nach: - den Vergütungsgruppen X, IXb und Kr. I um je 25,56 - der Vergütungsgruppe IXa und Kr. II um je 20,45 - der Vergütungsgruppe VIII um je 15,34 Die allgemeine Zulage beträgt monatlich für die Vergütungsgruppe: X bis IXa sowie VIII (soweit in der Protokollnotiz Nr.1 aufgeführt) VIII (soweit nicht in der Protokollnotiz Nr.1 aufgeführt) bis Vc sowie Vb (soweit in der Protokollnotiz Nr.2 aufgeführt) 90,97 107,44 Vb (soweit nicht in der Protokollnotiz Nr.2 aufgeführt) bis IIa 114,60 Ib bis I 42,

11 Monatslohntabelle für Arbeiterinnen und Arbeiter Monatstabellenlöhne (gültig vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003) Lohngruppe Stufe (monatlich in EURO) , , , , , , , ,87 8a 2.176, , , , , , , , , , , , , , ,83 7a 2.082, , , , , , , , , , , , , , , ,39 6a 1.993, , , , , , , , , , , , , , , ,38 5a 1.907, , , , , , , , , , , , , , , ,56 4a 1.825, , , , , , , , , , , , , , , ,79 3a 1.746, , , , , , , , , , , , , , , ,88 2a 1.671, , , , , , , , , , , , , , , ,69 1a 1.599, , , , , , , , , , , , , , , ,

12 Sozialzuschlagtabelle gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 (Monatsbeträge in EURO) einschließlich Erhöhungsbeträge Sozialzuschlag bei: Lohngruppen 1 bis 4 4 3a bis 2a 2 bis 1 1. Kind 5,11 15,34 20,45 25,56 1 Kind 88,78 93, Kinder 177,56-198,01 203,12 208,23 3 Kinder 266,34-302,13 312,35 322,57 4 Kinder 355,12-406,25 421,58 436,91 5 Kinder 443,90-510,37 530,81 551,25 6 Kinder 532,68-614,49 640,04 665,59 Der Betrag von 532,68 erhöht sich für jedes weitere Kind um 88,78 ; die Erhöhungsbeträge (5,11 /15,34 /20,45 /25,56 ) sind jeweils hinzuzurechnen

13 Monatslohntabelle für Arbeiterinnen und Arbeiter Monatstabellenlöhne (gültig vom 1. Januar bis 30. April 2004 ) Lohngruppe Stufe (monatlich in EURO) , , , , , , , ,73 8a 2.198, , , , , , , , , , , , , , , ,62 7a 2.103, , , , , , , , , , , , , , , ,15 6a 2.013, , , , , , , , , , , , , , , ,16 5a , , , , , , , , , , , , , , , ,41 4a 1.843, , , , , , , , , , , , , , , ,74 3a 1.764, , , , , , , , , , , , , , , ,97 2a 1.688, , , , , , , , , , , , , , , ,96 1a 1.615, , , , , , , , , , , , , , , ,

14 Sozialzuschlagtabelle gültig vom 1. Januar bis 30. April 2004 (Monatsbeträge in EURO) einschließlich Erhöhungsbeträge Sozialzuschlag bei: Lohngruppen 1 bis 4 4 3a bis 2a 2 bis 1 1. Kind 5,11 15,34 20,45 25,56 1 Kind 89,67 94, Kinder 179,34-199,79 204,90 210,01 3 Kinder 269,01-304,80 315,02 325,24 4 Kinder 358,68-409,81 425,14 440,47 5 Kinder 448,35-514,82 535,26 555,70 6 Kinder 538,02-619,83 645,38 670,93 Der Betrag von 538,02 erhöht sich für jedes weitere Kind um 89,67 ; die Erhöhungsbeträge (5,11 /15,34 /20,45 /25,56 ) sind jeweils hinzuzurechnen

15 Monatslohntabelle für Arbeiterinnen und Arbeiter Monatstabellenlöhne (Gültig ab 1. Mai 2004) Lohngruppe Stufe (monatlich in EURO) , , , , , , , ,84 8a 2.220, , , , , , , , , , , , , , , ,65 7a 2.124, , , , , , , , , , , , , , , ,14 6a 2.033, , , , , , , , , , , , , , , ,16 5a 1.902, , , , , , , , , , , , , , , ,46 4a 1.861, , , , , , , , , , , , , , , ,89 3a 1.781, , , , , , , , , , , , , , , ,25 2a 1.704, , , , , , , , , , , , , , , ,41 1a 1.631, , , , , , , , , , , , , , , ,

16 Sozialzuschlagtabelle gültig ab 1. Mai 2004 (Monatsbeträge in EURO) einschließlich Erhöhungsbeträge Sozialzuschlag bei: Lohngruppen 1 bis 4 4 3a bis 2a 2 bis 1 1. Kind 5,11 15,34 20,45 25,56 1 Kind 90,57 95, Kinder 181,14-201,59 206,70 211,81 3 Kinder 271,71-307,50 317,72 327,94 4 Kinder 362,28-413,41 428,74 444,07 5 Kinder 452,85-519,32 539,76 560,20 6 Kinder 543,42-625,23 650,78 676,33 Der Betrag von 543,42 erhöht sich für jedes weitere Kind um 90,57 ; die Erhöhungsbeträge (5,11 / 15,34 / 20,45 / 25,56 ) sind jeweils hinzuzurechnen

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