Die EU Audit Reform Fakten Fragen - Antworten

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1 Die EU Audit Reform Fakten Fragen - Antworten Oktober 2016 The better the question. The better the answer. The better the world works.

2 Agenda I. Die EU Audit Reform im Überblick II. Externe Rotation III. Erbringung von Nichtprüfungsleistungen IV. Das Ausschreibungsverfahren V. Neue Anforderungen an Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse VI. Der neue Bestätigungsvermerk VII. Der neue Prüfungsbericht VIII. Ausblick Seite 2

3 I. Die EU Audit Reform im Überblick Externe Pflichtrotation Europäische Gesetzgebung seit 2014 in Kraft Anwendungsbereich: Public Interest Entities (PIE) PIE Externe Rotation nach maximal 10 Jahren 10 Mitgliedstaaten-WR zur Verlängerung auf 20 bzw. 24 Jahre 24 Differenzierte Übergangsnormen Nichtprüfungsleistungen (NPL) Übergangsperiode bis Verbotene NPL Honorarbegrenzung (70%) Nationale Ausnahmen (derogation) Weitere Anforderungen Anforderungen an den Auswahlprozess des Abschlussprüfers Anforderungen an den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Neue Aufgaben für den Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss Sanktionierung von Verstößen von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss Seite 3

4 I. Nationale Transformation sowie erstmalige Anwendung Nationale Transformation der Mitgliedstaatenwahlrechte der EU-Verordnung sowie die EU-Richtlinie zur Abschlussprüfungsreform mit dem Ziel einer 1:1-Umsetzung Grundsatz: Regelungen gelten ab dem Besonderheiten: Regelungen mit Geschäftsjahres-Bezug: Erstmalige Anwendung auf Geschäftsjahre, die nach dem beginnen (u. a. externe Rotation oder die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen) Cooling-in Regelungen Bestimmte Vorab-Genehmigungen des Prüfungsausschusses Interne Rotation Abschlussprüfungsrechts- Änderungsgesetz (APRÄG) und Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) Erstmalige Anwendung Seite 4

5 V. Neue Anforderungen an Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse 1 Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses, sofern kein Aufsichtsrat besteht 2 Besetzung des Prüfungsausschusses/ Aufsichtsrats Erweiterter Adressatenkreis Grundsätzlich auch nicht-kapitalmarktorientierte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen erfasst 3 Pflichtenkanon des Prüfungsausschusses Financial Expert und Vorsitzender müssen unabhängig sein Sektorvertrautheit: Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein Unabhängigkeit* der Mehrheit der Ausschussmitglieder, einschließlich des Vorsitzenden, sofern kein Aufsichtsrat existiert ( Auffanglösung ) * Unabhängig ist wer in den letzten 3 Jahren nicht Vorstandsmitglied, leitender Angestellter, Abschlussprüfer der Gesellschaft war, den BV unterfertigt hat und nicht aus anderen Gründen nicht unabhängig oder nicht unbefangen ist. Überwachung des Rechnungslegungsprozesses Wirksamkeitsüberwachung des: 1. Internen Kontrollsystems 2. Risikomanagementsystems 3. Internen Revisionssystems Überwachung der Abschlussprüfung, insb. (Diskriminierungsfreie) Auswahl des Prüfers & begründete Empfehlung nach dem Art. 16 EU-VO-Verfahren der Unabhängigkeit des Prüfers bezogen auf NPL (z. B. Black List, Fee Cap) der zusätzlich erbrachten Leistungen in Form eines Genehmigungsprozesses (Pre-Approval) Ausschuss soll Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses unterbreiten Seite 5

6 V. Enforcement der Pflichten des PA Rechtliche Basis Umfang Sanktionen Die mit dem Abschlussprüfer Aufsichtsgesetz (APAG) eingerichtete Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ist auch berechtigt, Untersuchungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchzuführen. Das betrifft insbesondere: Auswahl AP Überwachung RL Prozess Überwachung Wirksamkeit IKS, RMS, IA Überwachung Unabhängigkeit AP Berichterstattung an den AR Sanktionen gegen Organe des PIE s: Geldstrafe bis EUR Bis zu dreijähriges Tätigkeitsverbot Seite 6

7 Entwicklung in UK: 2007: Financial Reporting Council (FRC) veröffentlichte ein Discussion Paper The auditor s report: A time for change? 2010 / 2011: Consultation Paper des FRC Effective Company Stewardship Enhancing Corporate Report on Audit 2012: Änderungen der Auditing Standards und des Codex hinsichtlich der Offenlegung im BV ab 2013 (und damit Vorbild für EU-VO): Key audit matters KAM (in UK areas of focus genannt) Materiality Scoping Niederlande: sehr ähnlich UK (erstmals für Abschlüsse 2013) ISA 701 (für GJ die ab dem enden) Art 10 EU-VO (für GJ die ab dem beginnen) Seite 7

8 Definition der bedeutsamsten Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters = KAM) Sachverhalte, die nach pflichtgemäßem Ermessen des Abschlussprüfers in der Prüfung des Abschlusses des aktuellen Berichtzeitraums von herausragender Bedeutung waren Bedeutsamste Prüfungssachverhalte sind aus Sachverhalten ausgewählt, die mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert wurden Hierunter fallen auch die bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen gemäß Art. 10 Abs. 2c EU-VO Auswahl von Key Audit Matters: Professional scepticism Professional judgement Sachverhalte, die Gegenstand der Kommunikation mit dem Überwachungsorgan sind Sachverhalte, die einer kritischen Grundhaltung bedürfen Bedeutendste Sachverhalte der Prüfung Key Audit Matters Seite 8

9 Untersuchung des FRC in UK: Untersuchte Bereiche KAM Anzahl Häufigkeit / Thema VJ Vergleich Sektoranalyse Granularität Word Count Materiality Basis Prozentsatz Adjustments Audit Scope Basis Scopearten Abdeckung und viele mehr Seite 9

10 Link zu den Berichten des Financial Reporting Council: Link zur Homepage der Londoner Börse: Seite 10

11 Untersuchung des FRC in UK: Seite 11

12 Untersuchung des FRC in UK: Seite 12

13 BV Wording in UK:! Seite 13

14 BV Wording in UK: Seite 14

15 Aufbau des neuen Bestätigungsvermerks Überschrift Adressierung Vermerk über die Prüfung des Abschlusses Prüfungsurteil Grundlagen des Prüfungsurteils Bedeutsamste Prüfungssachverhalte (sog. Key Audit Matters) Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Verantwortung des Abschlussprüfers Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Angaben Vermerk über die Prüfung des Lageberichts Andere rechtliche Anforderungen (insbesondere aus Art. 10 EU-VO) Angabe des verantwortlichen Prüfers Ort des Prüfers, Datum und Unterschrift Standardtext möglich? Wichtige Änderungen: Ggf. erweiterte Berichterstattung über die Fortführungsannahme Berichterstattung über Key Audit Matters Angabe des verantwortlichen Prüfers Angabe der ersten Bestellung des Prüfers Ggf. Angabe der Nichtprüfungsleistungen Vermehrt individuelle Inhalte Seite 15

16 Weitere Angaben nach Art. 10 Abs. 2 EU-VO Angabe, von welchem Organ der Prüfer bestellt wurde Datum der Wahl und der Beauftragung Datum der erstmaligen Bestellung als Abschlussprüfer Bestätigung der Übereinstimmung der im Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht Erklärung zur Einhaltung der Unabhängigkeit sowie des Verbots bestimmter Nichtprüfungsleistungen ( Blacklist ) Angabe von Nichtprüfungsleistungen, sofern nicht im Abschluss oder Lagebericht dargestellt Seite 16

17 EY Assurance Tax Transactions Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick EY ist einer der globalen Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dynamischen Teams, einer ausgeprägten Kundenorientierung und individuell zugeschnittenen Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, die Funktionsweise wirtschaftlich relevanter Prozesse in unserer Welt zu verbessern für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Kunden sowie die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter In Österreich ist EY an vier Standorten präsent. EY und wir beziehen sich in dieser Präsentation auf alle österreichischen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h. All Rights Reserved.

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