Novelle der Düngeverordnung was kommt auf den Landwirt zu?

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1 Novelle der Düngeverordnung was kommt auf den Landwirt zu? Bernhard Osterburg Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig Ackerbautag 2013, Landwirtschaftskammer Schleswig- Holstein, , Rendsburg Name des Wissenschaftlers

2 Gliederung 1. Hintergrund: Evaluierung der DüV 2. Vorschläge zur Novelle 3. Ausblick Seite Ackerbautag Schleswig-Holstein

3 Ausgangspunkt Das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU- Nitratrichtlinie muss alle 4 Jahre überprüft und fortgeschrieben werden Politische Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastungen durch N-Verbindungen - Wasserrahmenrichtlinie (Nitrat-/Phosphatbelastung) - NEC-Richtlinie (Ammoniakemissionen, < 500 kt p.a.) - Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (max. 80 kg N-Saldo/ha) - Biodiversitätsstrategie(diffuse N-Belastungen) - Klimaschutzziele (Lachgas) N-Dünger zentraler Input zur Steuerung der Produktivität Seite 3

4 Brutto- und Nettoeffekte im Klimaschutz ( leakage ) Reduzierung der Nachfrage nach N-Mineraldünger Reduzierung der Agrarproduktion Reduzierung des N-Überschusses Reduzierung von N 2 O-Emissionen Reduzierung von THG-Emissionen der N-Synthese Erhöhung der THG-Emissionen andernorts (Intensivierung, Landnutzungsänderung) Änderungen am Düngermarkt Fazit: N-Ausnutzung erhöhen Erhöhung der THG-Emissionen andernorts (mehr Mineraldüngereinsatz) Seite 4

5 Entwicklung des N-, P-und K-Düngereinsatzes (Deutschland, ab 1993 inkl. neue Bundesländer) Index (1990/91 = 100) Getreideertrag (dt/ha) Index P-Mineraldüngerabsatz (kg P2O5/ha genutzte LF) Index K-Mineraldüngerabsatz (kg K2O/ha genutzte LF) Index N-Mineraldüngerabsatz (kg N/ha genutzte LF) 1988 Seite Datenquelle: Eigene Darstellung auf Basis von Daten von ZMP, AMI, Preisangaben im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe. Zeitreihe nach Wirtschaftsjahren (z.b = 1984/85).

6 Entwicklung der N-Salden (Gesamtbilanz Deutschland) Zielwert der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Seite 6 Gesamtbilanz Trend kg N / ha UAA

7 2010 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0 Entwicklung der N-Ausnutzung (Abfuhr/Zufuhr) (Gesamtbilanz Deutschland) Seite 7

8 Relation N-Mineraldünger und Brotweizen und Entwicklung des N-Mineraldüngereinsatzes Index (1990/91 = 100) Preis(N)/Preis(Weizen) Seite Index (1990/91 = 100) N-Mineraldünger in kg N/ha Index Preis(N)/Preis(Weizen) Index N-Mineraldüngerabsatz (bezogen auf kg N/ha genutzte LF)

9 Evaluierung der Düngeverordnung Vorgehensweise der Bund-Länder-AG Die Bund-Länder-AG: Vertreter aus BMELV, BMU, UBA, Agrarressorts der Länder BW, BY, HE, NI, NW, ST, SH, TH; Experten aus BY, MV, NI, ST sowie aus JKI und Thünen-Institut Analyse des Ist-Zustands, Forderungen Dritter Ableitung von Handlungsbedarf Analyse von Änderungsoptionen Prüfung: Wirkung auf Nährstoffversorgung der Pflanzen, auf Betriebe, Regionen, Umwelt, Vollzugsfragen, Bezug zu anderen Regelungen (evidenzbasiert) Seite 9

10 Gliederung in 6 Regelungsbereiche Düngebedarfsermittlung Standort-/Bodenzustands-spezifische Restriktionen Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur Ausbringtechnik / Einarbeitung Nährstoffvergleich Ausbringungsobergrenze Ergänzend: Fragen zum Vollzug Seite 10

11 1. Düngebedarfsermittlung (I) 1.1Verpflichtende Dokumentation der Düngeplanung für N und P auf Ebene der Bewirtschaftungseinheiten Bundesweit einheitliche Gesamtsollwerte für N, Anpassung in Abhängigkeit vom Ertragsniveau Berücksichtigung der standort-und jahresspezifischen Einflüsse durch einen definierten, bundesweit abgestimmten Satz an Korrekturfaktoren Seite 11

12 1. Düngebedarfsermittlung (II) 1.2Einführung von Düngungsobergrenzen nach dem Vorbild von Belgien, Dänemark und den Niederlanden Düngungsobergrenzen werden von BLAG abgelehnt, die Düngung soll weiterhin anhand des Nährstoffvergleichs (Saldo) und nicht am Input bewertet werden Einfache Düngungsobergrenzen beschränken Produktion auf Gunststandorten, auf ertragsschwachen Standorten laufen sie ins Leere Gestaffelte Düngungsobergrenzen sind ähnlich komplex wie das deutsche System der Nährstoffvergleiche Seite 12

13 1. Düngebedarfsermittlung (III) Wirkung von Düngungsobergrenzen 16% Anteil an gesamter erfasster LF 14% 12% 10% 8% 6% 4% LF in Betrieben mit N- Saldo von kg N/ha >= < < < < 40 < 20 2% 0% N-Zufuhr Quelle: Nährstoffvergleiche aus 3 Bundesländern, eigene Auswertungen Seite 13

14 2. Standort-und Bodenzustands-spezifische Restriktionen 2.1 Abschwemmen gedüngter Nährstoffe in Oberflächen-gewässer und auf benachbarte Flächen verhindern Allgemeine Verpflichtung ähnlich wie 3 (6 (2)) 2.2Düngeverbot innerhalb eines Abstands von 1 m zu Gewässern, Grenzstreueinrichtung für Mineraldüngerstreuer Kontrolle des Gewässerrandstreifens leichter möglich Ergänzend: Informationen zu Wetterlage, Bodenzustand und Eignung für Ausbringung im Winterhalbjahr Keine rechtlich verbindlichen Empfehlungen kostenloser Dienst des DWD Seite 14

15 3. Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur (I) 3.1Organische und organisch-mineralische Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N dürfen nach Ernte der Hauptkultur auf Ackerland nicht ausgebracht werden. Ausnahmen: bis auf Raps + Zwischenfrüchte (bis gesät), Feldgras, das im Frühjahr etabliert war Nennung der betroffenen Düngemittel: flüssige Wirtschaftsdünger, Geflügelkot und mist, flüssige und feste Gärreste, Separate aus Gülle oder Gärresten, sonstige flüssige organische und organisch-mineralische Dünger Ausnahmen: Mineraldünger (bisherige Sperrfrist) und Festmist von Huf- und Klauentieren (keine Sperrfrist) Seite 15

16 Zwischenfruchtanbau in % der potentiellen Fläche in Betriebsgruppen im Jahr 2010 in % der Zwischenfrucht-Potentialfläche. 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% Schleswig-Holstein Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Bayern 0% 0-<40 40-<80 80-< < < < <230 N aus tierischen Ausscheidungen in kg je Hektar LF (brutto, ohne Schafe) in jeweiliger Betriebsgruppe Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Agrarstrukturerhebung 2010, Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder. (Abb. A4.7) Seite Ackerbautag Schleswig-Holstein

17 3. Sperrfristen, Lagerdauer, Ausbringung nach Ernte der Hauptkultur (II) 3.5 Verschiebung der Sperrzeiten auf regionaler Ebene statt Einzelgenehmigungen, i.d.r. um 2 Wochen 3.6Lagerdauer >=6 Monate Kapazität auch für Gärreste, für Festmist soll Lagerraum vorhanden sein Baugenehmigungen: Anforderungen an neue Sperrfristen anpassen Anforderungen auch an gewerbliche Anlagen ohne eigene Ausbringungsflächen: 9 Monate Vorgaben zur Feldrandlagerung Übergangsfrist für Altanlagen (z.b. bis 2020) 3.7Gülle-TS-Gehaltein Anlage 5der DüVergänzen Seite 17

18 4. Ausbringtechnik / Einarbeitung (I) 4.1Anforderung an die Gülleausbringungstechnik auf bewachsenen Flächen, streifenförmige Ablage Bewachsene Ackerfläche (Schleppschlauch), ab 2020 Grünland, Feldgras (Schleppschuh), ab 2025 Ausnahmen: Breitverteiler auf Grünland am Hang 4.2 Festlegung der Einarbeitung in der DüV Einarbeitung von Wirtschaftsdünger auf unbestellter Fläche muss spätestens vier Stunden nach der Ausbringung abgeschlossen sein Nennung der betroffenen Düngemittel (Flüssigmist, Geflügelmist, ) Seite 18

19 Verteilung flüssiger Wirtschaftsdünger nach Ausbringungstechniken Mio. t flüssiger Wirtschaftsdünger bestellte Ackerfläche unbestellte Ackerfläche Dauergrünland Güllegrubber oder andere Injektionstechnik Schlitzverfahren Schleppschuh Schleppschlauch Breitverteiler Quelle: DESTATIS, Sondererhebung 2011 zu Wirtschaftsdünger Seite 19

20 Einarbeitung von flüssigem Wirtschaftsdünger auf unbestellten Ackerflächen Menge Betriebe 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% in % aller Betriebe bzw. des erfassten Wirtschaftsdüngers unmittelbar mit best. Ausbringungstechnik nach einer Stunde bis max. vier Stunden nach mehr als 8 Stunden innerhalb einer Stunde nach vier bis max. acht Stunden Quelle: DESTATIS, Sondererhebung 2011 zu Wirtschaftsdünger Seite 20

21 4. Ausbringtechnik / Einarbeitung (II) 4.3Anforderungen an die Verteilungs-und Dosiergenauigkeit der Ausbringtechnik Maximaler Variationskoeffizient bei Prüfung (definierte Arbeitsbreite und Überlappung nach Herstellerangabe): Feste Mineraldünger 15% (KAS 10%), flüssige 5% Feste Wirtschaftsdünger 20%, flüssige 15% Vorgaben zu min. Menge (10m 3 oder t / ha bzw. 3 t / ha), Befüllung (100%, 25%), Fahrgeschwindigkeit <10km/h Grenzstreueinrichtung für Mineraldünger (vgl. 2.2) Neukauf: ab 2015, ab 2020 für eingesetzte Geräte(-typen) Seite 21

22 5. Nährstoffvergleich (I) 5.1 Einführung einer plausibilisierten Feld-Stall-Bilanz Methode der LfLBayern für Futterbaubetriebe, statt Hoftorbilanz Summe (Stallplätze x Grundfutterfaktor je Tierkategorie) = innerbetrieblicher Grundfutterumsatz Grundfutterzu-/-verkäufe incl. Biogas-Gärsubstraten Gesamte Grundfuttermenge: innerbetrieblicher Grundfutterumsatz + Grundfutterverkäufe -Zukäufe 5.2 Kein P-Überschuss in Versorgungsstufe D und E Gehalt der Böden im gewogenen Mittel eines Betriebes Stufe C: bis 20 kg, Stufen A+B bis 60kgP 2 O 5 /ha Seite 22

23 5. Nährstoffvergleich (II) 5.4Abgestimmter Vollzug bei Überschreitung der maximalen Nährstoffsalden des Nährstoffvergleichs Behördliche Anordnungen 5.5 Beratungspflicht bei Überschreitung der Salden Selbstüberprüfung, Nachweis einer Beratung Kosten trägt Landwirt Seite 23

24 5. Nährstoffvergleich (III) 5.6 Änderung von Verlustkoeffizienten Koeffizienten für Weidehaltung verringern, wie Festmist Sonst keine Änderung, da sich viele Betriebe an bestehende Anforderungen anpassen müssen 5.7Rechtsgrundlage für Erfassung und Auswertung von Daten aus den Nährstoffvergleichen schaffen Daten bisher nicht systematisch ausgewertet Grundlage für Evaluierung Noch offen: Überprüfung unvermeidbarer Überschüsse im Gemüsebau (dazu arbeitet eine weitere AG) Seite 24

25 N-Salden nach DüV 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Anteil von Betrieben mit N-Saldo von kg > < <80 40-<60 20-<40 <20 30% 20% 10% 0% Futterbau Veredlung Marktfrucht Betriebe insgesamt Quelle: Nährstoffvergleiche aus 5 Bundesländern, eigene Auswertungen Seite 25

26 Verändertungder N-Salden in Futterbaubetrieben: Plausibilisierung, geringere Weideverluste 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Anteil von Betrieben mit N-Saldo von kg N/ha > < <80 40-<60 20-<40 <20 30% 20% 10% 0% Futterbau nicht plausibilisiert Futterbau plausibilisiert Futterbau mit hohen Weideverlusten Futterbau mit geringeren Weideverlusten Quelle: Nährstoffvergleiche aus 2 Bundesländern, eigene Auswertungen Seite 26

27 Varianz des N-Mineraldüngereinsatzes 70 Standardabweichung in kg min. N / ha N-Zufuhr über organische Düngemittel in kg N / ha (berechnet nach 60er Grenze) Betriebsgruppen mit Betriebstyp: Futterbau Veredlung Marktfrucht Quelle: Nährstoffvergleiche aus 3 Bundesländern ( ), eigene Auswertungen Seite 27

28 Welche N-Überschüsse entstehen insgesamt und welcher Teil wird reguliert? nicht angerechnete N-Verluste aus Wirtschaftsdünger (1.000 t N) Überschuss >60 kg N/ha (1.000 t N) Anteil <60 kg in Betrieben >60 kg N/ha (1.000 t N) Überschuss in Betr. <60kg (1.000 t N) Anteil in % am ges. Wirtschaftsdüngeraufkommen Anteil in % an ges. LF 30% 25% N-Überschuss in t % 15% 10% in % der gesamten LF bzw. des gesamten Wirtschaftsdüngers 50 5% 0 < 20 < 40 < 60 < 80 < 100 < 120 < 140 < 160 < 180 < 200 < 220 < 240 < 260 < 280 < 300 >=300 N-Zufuhr in organischen Düngemitteln in kg pro Hektar LF (Gemeinden, nach 170er Grenze berechnet) 0% Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Daten der Agrarstrukturerhebung 2007, Forschungsdatenzentren des Bundes und der Länder, sowie Ergebnissen der Analyse der Nährstoffvergleiche. Seite 28

29 P-Salden nach DüV 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% Anteil von Betrieben mit P-Saldo von kg P2O5/ha >60 40-<60 20-<40 0-< <0 < % 20% 10% 0% Futterbau Veredlung Marktfrucht Betriebe insgesamt Quelle: Nährstoffvergleiche aus 4 Bundesländern, eigene Auswertungen Seite 29

30 6. Ausbringungsobergrenzen 6.1Anwendung der 170-kg-N-Obergrenze auf alle organischen Düngemittel Gilt bisher nur für N aus tierischen Ausscheidungen Einbeziehung u.a. der Gärreste pflanzlicher Herkunft für Kompost / Klärschlamm Anrechnung über 3 Jahre 6.2 Derogationsregelung (230-kg-N-Obergrenze für Grünland) würde an Bedeutung gewinnen (z.b. bei Umsetzung der Option 6.1) Künftige Umsetzung nicht Gegenstand der BLAG Seite 30

31 Von Obergrenzen betroffene Regionen Limitierend wirkt vor allem P-Bilanz (Brutto-Bewertung) N wird netto bewertet 170-kg-N-Grenze: <5% des WD aus Regionen zu exportieren 60-kg-N-Saldo: Nur in Kombination mit Mineraldünger-N relevant Seite Ackerbautag Quelle: FDZ Schleswig-Holstein des Bundes und der Länder, Auswertung N. Röder

32 Von Obergrenzen betroffene Mengen in t N aus tierischen Ausscheidungen (Netto, nach N-Bilanz) Obergrenze 170 kg N/ha Gärreste Obergrenze 170 kg N/ha / P-Bilanz < 20kg/ha ohne Restriktion: Gärreste ohne Restriktion hoch niedrig Ohne Gärreste ca t N (Netto, Bilanz) = 1,7% vom WiDü Bei Obergrenze 170 kg für Gärreste t N = 5,3% vom Gärrest Betroffenheit überschätzt (kleine Gemeinden) Hohe Betroffenheit in viehstarken Regionen, die auch ohne Gärreste an N-Obergrenze liegen Ausscheidungskoeffizienten Seite 32

33 Fazit Ziel: Pflanzenbedarfsgerechte Düngung, Nährstoffausnutzung weiter verbessern Zentrale Regeln zur Reduzierung der N-Salden: - Sperrfrist für org. Dünger auf Ackerland nach Ernte der Hauptkultur - Gülleausbringungstechnik - Bewertung Nährstoffvergleiche Übergangsfristen in Bereichen mit Investitionsbedarf Seite 33

34 Ausblick Bericht zur Evaluierung liegt vor (Nov. 2012, Homepage des Thünen-Instituts) Im Laufe des Jahres 2013: Entscheidungsfindung zur Novelle der DüV Erstellung einer Strategischen Umweltprüfung auf Basis des Evaluierungsberichts Ende 2013: Wird Derogationsregelung verlängert? Seite 34

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